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Boosterimpfung Impfnebenwirkungen Impfung Pharmakonzerne Politik

Lauterbach wusste bereits 2 Tage nach seinem Amtsantritt über Nebenwirkungen der Covid-Impfung Bescheid

Am 08.12.2021 wird Lauterbach Gesundheitsminister, am 10.12.2021 erhält er einen Brandbrief von Palmer und Federle zu Impfnebenwirkungen – trotzdem spricht er weiter von einer nebenwirkungsfreien Impfung

Ich habe das Märchen der nebenwirkungsfreien „Impfung“ nie geglaubt. Wer einmal erlebt hat, wie sich die Pharmavertreter ihre Füße in den Bauch standen, weil der Arzt im OP noch schnell eine geldbringende Operation durchführen musste und brav dort ohne jegliches Murren wartete, der weiß irgendwann auch als junge Schwester, wie verkommen dieses Gesundheitssystem doch ist.

Lauterbach, ein „Arzt“, der wohl nie wirklich ernsthaft praktizierte, spricht am 14. August 2021 bei Twitter von der „nebenwirkungsfreien Impfung“. Er hat viele Anhänger und nicht nur mein Nachbar feiert ihn für diese Aussagen, die er da bald im Stundentakt auf Twitter von sich gibt.

Mir bereitete es immer ein Unbehagen, der Mann wirkt auf mich psychisch massiv auffällig und ich meine mich, daran erinnern zu können, während meiner Ausbildung eine ähnlich auffällige Person in der Psychiatrie betreut haben zu müssen. Die Diagnose lautete Schizophrenie.

Es gibt deutlich mehr Nebenwirkungen als bei vielen anderen Impfungen. Es würden möglicherweise „thromboembolische Ereignisse nach Drittimpfung gehäuft auftreten.

Lisa Federle, Januar 2022 im Schwäbischen Tagblatt (Tübingen) Bericht „Über Nebenwirkungen reden“

Am 12.03.2023 spricht Lauterbach endlich im „Heute Journal“ von Impfschäden, die aber selbstverständlich mit absoluter Marginalität auftreten. Viele Geschädigte sehnten sich nach dieser Aussage, wurden aber zugleich wiederum bitter enttäuscht. Denn die angekündigten Hilfen gibt es nicht, die kann es nicht geben, bei einem Impfstoff der bis vor kurzem bedingt zugelassen war.

Am 13.02.2022 sagte Lauterbach bei „Anne Will“ noch: „Die Impfungen sind halt mehr oder weniger nebenwirkungsfrei. Das muss immer wieder gesagt werden.“ Jetzt kommt hier an diesem Punkt aber ein ominöser Brandbrief von Palmer (Die Grünen, Bürgermeister in der Stadt Tübingen) und der Ärztin Federle (Tübingens Pandemiebeauftragte) ins Spiel.

Am 08.12.2021 wird Lauterbach als Minister vereidigt und 2 Tage später erhält er einen Brandbrief („einem Anliegen von großer Dringlichkeit“) von Palmer und Federle. Natürlich wird hier zunächst die Impfung als der Weg aus der Pandemie gelobt, haben die beiden aber wohl offensichtlich Impfschäden im engsten familiären Umfeld erleben müssen. Die Rede ist hier von schweren bis sehr schweren Nebenwirkungen, auch ist die Rede von behandelnden neurologischen Ärzten. Sie sprechen davon, dass die jüngsten der Gesellschaft nicht mehr mit allen Impfstoffen gespritzt werden sollten.

Erinnern sich einige eigentlich noch an Palmers Aussagen wie: „Pensionszahlungen, die Rentenzahlungen oder eben den Zutritt zum Arbeitsplatz abhängig machen von der Vorlage eines Impfnachweises“ oder „Ich bin ausdrücklich dafür, die Kassenbeiträge anzuheben, wenn jemand, der sich impfen lassen könnte, die Injektion bewusst verweigert. Wer so unsolidarisch ist, dass er sich und andere gefährdet, unnötige Kosten verursacht und im Krankenhaus möglicherweise in Bettenkonkurrenz zu anderen Patienten tritt, kann nicht die Solidarität der gesetzlichen Krankenversicherung verlangen.“ oder „für Leute wie Sie muss die Impfpflicht her, gerne bis zur Beugehaft.

Das statistische Bundesamt berichtet seit KW 40 von einer auffälligen Übersterblichkeit auch jüngerer Jahrgänge, die nicht durch die Todesfälle in Folge einer Erkrankung mit COVID 19 erklärt werden kann. Wir haben beide im engsten Familienkreis Fälle schwerer bis sehr schwerer Nebenwirkungen nach Impfungen erlebt, die nach Auffassung der behandelnden (neurologischen) Ärzte mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die kurz zuvor erfolgte Impfung mit mRNA-Impfstoffen zurückzuführen sind.
[…]
Wir wissen aber, dass solche Fälle häufig nicht als mögliche Impfnebenwirkungen gemeldet werden.
[…]
die Bereitstellung aussagekräftiger Daten zur Beseitigung der Zweifel über die Nebenwirkungen der neuartigen Impfstoffe oder eben zur Identifikation bislang unterschätzter Risiken mit Nachdruck vorangetrieben. […] Dies gilt umso mehr, als die bereits intensiv diskutierte Impfpflicht die Verantwortung des Staates für die Sicherheit der eingesetzten Impfstoffe nochmals erheblich ausweitet.

29.12.2021 schreibt Federle eine SMS an den „lieben Karl“ wie es die Berliner Zeitung schreibt und fragt, ob der per Mail verschickte Brief angekommen sei: „Wir wissen, dass du viel Stress hast, der Inhalt ist aber sehr wichtig.“
Januar 2022 SMS zwei: „Weiterhin bekommen wir hier in unserem Umfeld zunehmend mehr Nebenwirkungen nach Boostern mit. Umso wichtiger ist es, dass wir eine Antwort bekommen.“

Am 16.01.2022 antwortet Lauterbach: „Liebe Lisa. Ich habe den Brief nicht gesehen. Wahrscheinlich ist der bei mir im Büro hängen geblieben. Ich bekomme im Moment sehr viel Post. Ich recherchiere.“ Kurz darauf darf sie bei Lauterbach vorsprechen und kommt zu der Aussage, dass man bei den Krankenkassen die Diagnoseschlüssel bekommen könnte: „Dann könnten wir immerhin Hinweise bekommen, ob in letzter Zeit ein merklicher Anstieg von Thrombosen, neurologischen oder Herzerkrankungen zu verzeichnen ist.“ In der Berliner Zeitung heißt es: Der Minister habe ihr am Telefon versprochen, darüber mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu sprechen. Doch es geschieht: nichts.

Interessant ist aber dass bis heute, bei den PEI-Sicherheitsberichten, das viel aufgeführte Risikosignal künstlich klein gerechnet wurde (siehe Corona-Blog). Der Abgleich der Kassendaten fand nie statt und ich bin weiterhin froh, trotz unfassbarer Schikanen der letzten Jahre, sowohl durch die Familie, Freunde, Arbeitgeber und nicht zuletzt durch die Gesellschaft, wirklich mit Stolz sagen zu können „ich bin ungeimpft, egal was ihr mir androht“.

Danke für eure Aufmerksamkeit und dass ihr mit mir diesen wirklich irren und abgefahrenen Weg gegangen seid.

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Gesellschaft Gesundheitssystem Krankenhaus Pflege Politik

Team Wallraff deckt auf, was ich schon seit Jahren weiß: Missstände soweit das Auge reicht!

Man muss sich doch gar nicht erst Undercover als #TeamWallraf in einem Krankenhaus, Senioreneinrichtung oder in einer Einrichtung für Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen einschleusen lassen.

Das weiß im pflegerischen Bereich – aus dem ich komme – doch wirklich jeder. Vielleicht mag es die gerade neu eingearbeitete Thailänderin anders sehen, weil sie mit dem enormen Verdienst ihre Familie finanziert und weil sie es einfach nicht besser weiß, aber Gott verdammt wir in Deutschland, wissen es doch alle.
Ja, ich meine es so, wie ich es schreibe, wir wissen es alle und regen uns seit Jahren darüber auf. Aber jeder Einzelne trägt dieses System immer und immer weiter mit.

Lange habe ich überlegt ob ich nochmal auf diesem Blog schreiben soll, zu groß ist die Enttäuschung über all das Geschehene der letzten Jahre, aber wenn nicht ich, wer sonst soll diesen Blog betreiben 😉 Also mal sehen, wie es hier auf dem Blog weiter gehen wird. Nun aber zurück zum eigentlichen Thema.

Ich kann nicht mehr, ich mag nicht mehr und ich habe deshalb Deutschland und diesen Beruf (erstmal) verlassen.
Jeden Tag musste ich mich erneut dafür entscheiden, mache ich in diesem kranken System aktiv mit in diesem unfassbar schwerfälligen System, welches nur noch Profite einbringen soll oder sage ich endlich nein.

Nein sagen in diesem System bedeutete für mich bei einem kirchlichen Träger, dass ich mich erstmal einem enormen Druck gegenüber stehen gesehen habe und als ich nicht von meinem Standpunkt abrücken wollte, versetzt wurde.

So wird nicht nur in pflegerischen Bereichen vorgegangen, sondern in jeglichen Bereichen. Unliebsame Äußerungen werden zunächst unterdrückt oder zumindest versucht zu unterdrücken, wenn das nicht gelingt, sollen die Menschen mürbe gemacht werden #CoronaPandemie.

Wir haben die Wahl, wie wir sie immer haben. Wir können als Gesellschaft nein sagen. Wir können dieses System verändern, weil wir in diesem Land leben!

Aber die Menschen haben sich inzwischen an das Rundum-Sorglos Paket gewöhnt. Jemand anderes wird es schon richten. Nein, niemand anderes wird es richtigen, nur wir und wenn wir morgen noch von einer kompetenten Pflegefachkraft, Pflegekraft oder Arzt Hilfe bekommen wollen, dann ist jetzt der Zeitpunkt aufzustehen.

Wie geht es euch, was für Erfahrungen habt ihr gemacht und noch viel wichtiger, habt ihr die Dokumentation gesehen?

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Corona Masken Politik

Lauterbach vergleicht die Maßnahmen mit einem Fallschirmsprung – Man wisse zwar nicht wie stark es wirkt, aber das es wirkt!

Ein kurzer Blick in das Format von Anne Will

Karl Lauterbach ergreift zu einem Zeitpunkt indem er merkt, dass das Gespräch in eine falsche Richtung abbiegt, ziemlich schnell das Wort. Er hat offensichtlich das Gefühl, dass Herr Lange angedeutet hat, sie hätten Maßnahmen ergriffen, die sie nicht ergreifen hätten dürfen, weil die Datenlage nicht ausgereicht hat. Wäre es im Evaluationsbericht so raus gekommen, also, dass die Maßnahmen falsch ergriffen wurden, wäre es, laut Karl Lauterbach, falsch gewesen. Man dürfe nicht den Eindruck erwecken man hätte diese willkürlich gemacht und ohne Daten gehandelt.

Also ich fasse zusammen einerseits spricht KL davon, dass er sich nicht unterstellen lassen möchte, dass die Regierung ohne Datengrundlage gehandelt hat, andererseits sagt er dann, man hätte nur keine Daten gehabt um die Feinheiten zu bestimmen. Vieles wussten sie und vieles könne man auch machen ohne, dass man die Daten und Studien dazu hat. Als Beispiel führt er einen Fallschirmsprung an:

Es hat noch nie eine Studie gegeben die gezeigt hat, dass Menschen die aus einem Flugzeug fallen mit einem Fallschirm besser weg kommen, als ohne einen Fallschirm, trotzdem schreiben wir das vor. Es gab nie eine Studie dazu, weil es einfach hoch plausibel ist und genauso ist es auch bei vielen anderen Sachen.

KL

Danach vergleicht er die Situation mit dem Maske tragen in Innenräumen, denn dort würden sich ohne Maske mehr Menschen infizieren. Man wisse zwar nicht wie stark es wirkt, aber das es wirkt. Wenn man sich die Datenlage ansieht, kommen m.W.n. die wenigen Studien, welche sich für das Maske tragen aussprechen, am Ende zu dem Ergebnis, es kann helfen, eindeutige Beweise liefert keine Einzige. Ist irgendwie auch logisch, sonst dürfte es ja keine Ansteckung mehr geben. Inzwischen wurden Plastikfasern der Masken in den Lungen der Menschen gefunden.
Das ist laut ihm aber absolut plausibel. Wohl ähnlich plausibel wie die nebenwirkungsfreie, genbasierte „Impfung“.

Es wird auch behauptet, dass angeblich wegen der vorsichtigen Politik weniger Menschen gestorben wären. Man hat dazu zwar keine Fakten, aber heutzutage reicht es aus, Dinge zu behaupten. Das ist dann die neue Datengrundlage mit der wir arbeiten.

Bei Widerspruch bekommen die Menschen dann Hausdurchsuchungen, damit man diese einschüchtert und wenn das nicht reicht macht man diese richtig fertig, indem man ihnen Antisemitismus vorwirft. Alle ducken sich weg, niemand sieht etwas und die Wenigen die etwas sagen, an denen wird ein Exempel statuiert.

Es soll wohl auch Opfer gekostet haben, jedes Einzelne tut ihm leid, aber diese musste man einfach, für den allgemeinen Gesundheitsschutz, in Kauf nehmen. Denn das eine Opfer, welches vielleicht mit seiner Krebserkrankung nicht behandelt werden konnte, fällt hinten runter, weil wie inzwischen hinlänglich bekannt ist, der übergewichtige, rauchende, hypertone Diabetiker mehr Wert ist.
An Absurdität nicht mehr zu übertreffen und trotzdem läuft der Großteil der Gesellschaft im Gleichschritt mit.

So funktioniert heutzutage Wissenschaft, kommt das falsche Ergebnis heraus, dann zweifelt man einfach alles an, die Medien greifen dies auf und im besten Fall spricht niemand darüber, weil es zum Tabuthema erklärt wurde.

Und falls ihr es nicht wusstet, die Impfpflicht in der Pflege ist hoch sinnvoll.

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Gesundheitsämter Impfpflicht Politik

Wir brauchen Lösungen – je mehr Mitglieder desto mehr Druck kann ausgeübt werden

Gewerkschaften sind gut, aber eben nur dann, wenn sie die Interessen der Menschen vertreten, die bei ihnen Mitglied sind und nicht diejenigen der Politik. Generell ist es gut nach Lösungen zu suchen, als den Kopf in den Sand zu stecken.
Was gibt es also schöneres, wenn Andere bereits die Arbeit getan haben – weil sie davon viel Ahnung haben – und man sich dann dort engagieren kann?

Ich hab schon viel von der Gewerkschaft „Good Governance“ (kurz GGG) gehört, aber erst heute komme ich endlich dazu, einen Beitrag zu verfassen. Es könnte die Möglichkeit für etwas Neues sein, eine Gewerkschaft die sich aus den aktuellen Bedingungen und Gegebenheiten gegründet hat, kann erstmal nur als positiv erachtet werden.

Wenn ihr Lust habt, hinterlasst mir gerne eure Meinung dazu im Kommentarbereich, vor allem wenn ihr bereits Mitglied seid und Erfahrungen mit gemacht habt.

Wer steckt hinter der GGG?

Gründer der neuen „Good Governance Gewerkschaft“ (kurz GGG) ist Marcel Luthe, er wechselte im Sommer 2020 von der FDP zu den Freien Wählern. Er hat Wirtschaftswissenschaften studiert und hat viel Erfahrung als Unternehmer. Als investigativer Abgeordneter hat er mehr als 2.000 parlamentarische Anfragen gestellt. Von 2009 bis 2013 war er Schöffe am Landgericht Berlin.
Kein Hexenwerk, sowas lässt sich leicht über Wikipedia finden 😉

Wie werdet ihr dort vertreten?

Stefanie Bresnic – eine Kollegin aus der Krankenpflege – hat auch schon ein Interview mit Marcel Luthe und dem Hafenanwalt Marcel Templin geführt. Auf der Website steht (Facebook und Instagram), dass ihr sofort einen Anspruch auf Rechtsberatung rund um den Arbeitsplatz habt und gerade im Hinblick auf die Impfpflicht ist dies wirklich essentiell. Auch der Maskenzwang, gerade im Gesundheitswesen, wird angegangen und nicht ignoriert.

Unterbindung von Versuchen einer „Nötigung zur Impfung“ 

Und schließlich werden wir die Interessen unserer Mitglieder – im Einzelfall auch anonym möglich – gegenüber Arbeitgebern, Politik und  Verwaltung gerichtlich wie außergerichtlich vertreten, um Versuche einer „Nötigung zur Impfung“ zu unterbinden und für den Erhalt der Arbeitsplätze unserer Mitglieder kämpfen. Das umfasst ausdrücklich auch die Durchführung aller Maßnahmen des Arbeitskampfes bis hin zu Streiks, bei denen wir unsere Mitglieder organisatorisch wie finanziell durch ein Streikgeld unterstützen werden.

Beitragshöhe

Der Regelbeitrag beträgt 1 % der jeweiligen Bruttoeinkünfte eines Mitgliedes, mindestens 15 € monatlich. Abweichend davon können Empfänger von Sozialleistungen, Schüler und Studenten ohne eigenes Einkommen einen Solidarbeitrag von 8 € monatlich beantragen. Ihr müsst eure Mitgliedschaft dem AG gegenüber nicht angeben! Wichtig hierbei ist: der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bringt euch jetzt meist nichts mehr, wenn diese überhaupt Themen zu Corona bezahlen.

Wer kann Mitglied werden?

  • Angestellte
  • Arbeiter
  • Freiberufler
  • Selbstständige
  • Beamte
  • Schüler
  • Studenten
  • Rentner/Pensionäre

Verfassungsbeschwerde der GGG

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nur die Bestätigung der Entscheidung im sogenannten Eilverfahren aus Februar diesen Jahres mit denselben, nicht mehr aktuellen Argumenten.
Sie hat nichts mit unserem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu tun, das weiter dort anhängig ist und über das noch entschieden werden wird.
Wir bleiben also dran!

Facebook

Umfangreichere Informationen findest du auch auf meinem Telegram Kanal und noch auf Instagram 😉

❤️ #Sabrinanimmteuchmit #Schwesterunbequem

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Boosterimpfung Impfpflicht Politik Rechtslupe

Der Artikel 2 die „körperliche Unversehrtheit“ steht mir als ungeimpfter Krankenschwester nicht mehr zu!

Update 15.06.2022:
Die von Herrn Rechtsanwalt Dr. Lipinski vertretene Beschwerdeführergruppe hat sich nunmehr für die Einreichung einer Menschenrechtsbeschwerde nach Art. 34 EMRK gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.04.2022, zugestellt (erst) am 19.05.2022, Az. 1 BvR 2649/21, entschieden.
Ein Update mit der Stellungnahme, in einem Podcast von Klägeranwalt Lipinski, ist am Ende eingefügt.

BVerfG lehnt Verfassungsbeschwerde gegen einrichtungsbezogene „Impfpflicht“ ab (ich habe bereits hier und hier berichtet).

Wie sind eure Gefühle dabei, wenn ihr die Nachricht hört, dass das oberste Gericht in Deutschland die Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ablehnt?
Natürlich war es abzusehen, aber nun haben wir es schwarz auf weiß, Politik und Justiz teilen sich das selbe Bett. Das Gericht schreibt in seiner Pressmitteilung: „Die in § 20a IfSG geregelte Nachweispflicht greift zwar in die durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte körperliche Unversehrtheit ein. Der Eingriff ist jedoch verfassungsrechtlich gerechtfertigt.“


Lesen wir nun weiter, dann verschlägt es einen nämlich regelrecht die Sprache, denn dieses Urteil ist nichts anderes als den Pflexit (PflegeExit) weiter voran zu treiben:

„Die angegriffenen Vorschriften verletzen die Beschwerdeführenden nicht in ihren Rechten insbesondere aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG. Soweit die Regelungen in die genannten Grundrechte eingreifen, sind diese Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden. Trotz der hohen Eingriffsintensität müssen die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten.“

Schwerwiegende Nebenwirkungen oder gravierende Folgen, die über die durch die Verabreichung des Impfstoffs induzierte Immunantwort hinausgehen, sind sehr selten. Sie werden zudem insbesondere vom Paul-Ehrlich-Institut fortlaufend beobachtet und evaluiert und von der Ständigen Impfkommission zum Anlass für eine Anpassung ihrer Impfempfehlung genommen.

Karlsruhe AZ: 1 BvR 2649/21

Kurz gesagt:

Ich muss mich also mit einem bedingt zugelassenen Impfstoff impfen lassen, damit ich die vulnerable Gruppe – die es teilweise durch ihren Lebensstil selbst verschuldet hat – schütze, die sich aber selbst frei für eine Impfung entscheiden darf?
Allein der Gedankengang, dass in Zeiten eines Pflegenotstands, nachdem ich monatelang ohne Impfung und mit Schutzkleidung arbeiten durfte – mich selbst nicht angesteckt habe – nun einer Impfpflicht unterliege, um eine vulnerable Gruppe zu schützen, ist abstrus.

Stellt doch mal die Frage in den entsprechenden Bereichen ob die Menschen dort ihren Lebensabend lieber isoliert und bevormundet, im Sinne des Bundesverfassungsgerichts, von still, satt und sauber verbringen wollen oder Wert darauf legen in Würde alt zu werden.

Menschen liegen schon jetzt stundenlang in ihren eigenen Ausscheidungen, weil sie sich selbst nicht helfen können, weil das Personal fehlt.
Menschen sind schon jetzt, gerade in der Sommerzeit, exikiert, weil niemand Zeit hat ihnen das Trinken entsprechend anzureichen, denn das Personal fehlt.
Menschen liegen sich schon jetzt wund, weil niemand die Zeit hat sie zu lagern oder zu mobilisieren, denn das Personal fehlt.
Menschen verwahrlosen schon jetzt, weil niemand die Zeit hat auf Pflegequalität zu achten, denn das Personal fehlt.

Eine Impfpflicht liegt nun über unseren Beruf, der Großteil realisiert das noch nicht mal, die Betroffenen schweigen und die Politik und das oberste Gericht lassen sich durch die Medien feiern.
Wisst ihr eigentlich was das für euch bedeutet? Diejenigen die jetzt den Beruf verlassen kommen nicht mehr zurück und diejenigen die jetzt nachkommen sollen, als Pflegefachfrau und – Mann, werden schon bald der Realität ins Auge blicken, wenn sie die Ausbildung überhaupt bis zum Schluss durchziehen. Das BurnOut derjenigen die jetzt im Beruf bleiben, ist vorprogrammiert.
Die „Impfung“ schützt, aber nicht vor einem schweren Verlauf und auch nicht vor Ansteckung, aber das ist für das Gericht unerheblich, sie schützt vor Arbeitslosigkeit. Alternativ können wir ja einfach den Beruf verlassen – so einfach konstruiert man sich die Welt um das Grundgesetz herum.

Ab Ende des Jahres gilt man dann nur noch mit 3 Impfungen als fachkompetent, aber Kollegen schreiben mir immer noch, dass sie sehr froh sind, dass sie noch als genesen gelten. Wann ist denn eure rote Linie erreicht?
Selbst nette Arbeitgeber, können euch von heute auf morgen vor den Kopf stoßen und euch unmenschlichsten Bedingungen ausliefern, weil man seit dem 16.03.2022 ungeimpft keine Neuanstellung bekommt.

Niemand hat das Recht, seine Gesundheit über meine zu stellen und wenn der Großteil der Gesellschaft dies so in Deutschland sieht, dann pflegt euch selbst.
Wo sind die 209.854 Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen die ungeimpft sind und diejenigen die „noch“ als genesen gelten? Wo sind diejenigen die den Beruf verlassen? Wo sind die ganzen Impfgeschädigten? Wo sind die 10 Millionen ungeimpften und wo ist die solidarische Generation, die sich alle haben impfen lassen?

Hannover

Für 830 Millionen Euro wurden neue Impfstoffe geordert, mehr als 100 Milliarden Euro sind für die Rüstung im Jahr 2022 da und als Pflegebonus soll 1 Milliarde Euro die hitzigen Gemüter beruhigen. Um Gesundheitsschutz geht es hier schon lange nicht mehr!

Hier die Reaktion von Karl Lauterbach:
Stellungnahme von RA Lipinski

Tichys Einblick hat nun einen Podcast mit Klägeranwalt RA Lipinski veröffentlicht. Die Klägergruppe merkt dazu in ihrem Telegram Kanal an:

Dazu möchte ich noch anmerken:
Am Anfang heißt es, dass alle Beschwerden abgelehnt worden wären. Hiervon ist uns noch nichts bekannt!!!
Es müssten noch etliche Beschwerden im Rennen sein und auch wir haben gestern (nach dem Beschluss) noch zwei Abtrennungsbescheide bekommen, wonach Beschwerdeführer von uns, die erst nach dem 27.04. zur Beschwerde dazugekommen sind, mit neuen Aktenzeichen weitergeführt werden.

Telegram Gruppe

Wir prüfen noch die 99 Seiten Beschlussbegründung. Soweit wir auf den ersten Blick die Sache beurteilen können, hat das Gericht, das eine mündliche Verhandlung trotz mehrfacher Bitten unsererseits abgelehnt hat, sich mit einem Großteil unseres Vortrags schon gar nicht auseinandergesetzt. Die Darlegungen insbesondere zum Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) machen mich sprachlos. Der medizinische ‚Sachverstand‘ der 8 Richter scheint auch rund 26 Monate nach Ausrufung des ersten Lockdowns nicht über das bloße Wiedergeben und Zitieren der der Bundesregierung unterstehenden, weisungsabhängigen Bundesbehörden (RKI und PEI) hinauszugehen. Alle vorgelegten Studien aus dem In- und Ausland, die exakt das Gegenteil dessen belegen, was diese Behörden als vermeintlich nicht widerlegbare ‚Wahrheit‘ seit gut 2 Jahren verkünden, scheint von den Richtern nicht gelesen worden zu sein – so zumindest mein erster Eindruck. Wir prüfen nun, ob wir hiergegen eine Menschenrechtsbeschwerde nach Art. 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention einlegen werden.

RA Lipinski

Hier noch die Stellungnahme der Klägergruppe, von RAinEllen Rohring, RA Dirk Sattelmeier, RA Ralf Ludwig, RA Friedemann Däblitz, RAin Jessica Hamed und RAin Dr. Brigitte Röhring.

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Corona Medien Politik

#Wirhabenmitgemacht dokumentiert die Ausgrenzung und Diffamierung einer Minderheit

#Ichhabemitgemacht oder auch #Wirhabenmitgemacht hat es nicht nur bei Twitter in die Trends geschafft, sondern bekam durch den Journalisten Burkhard Müller-Ulrich sogar eine eigene Domain. Vielleicht erinnern sich auch noch einige an die Aktion „Come impf and find out“?
Während manche sagen, dort würden Menschen an den Pranger gestellt, argumentiere ich „reden ist silber und schweigen gold“. Jeder hätte die Möglichkeit gehabt sich bei dieser Hetzjagd gegen Ungeimpfte nicht zu beteiligen.
Dass hier eine Minderheit ausgegrenzt, diffamiert und in ausweglose Situationen gedrängt wurde, haben einige Akteuren billigend in Kauf genommen.

Es kommt mir vor wie bei den Römern „Brot und Spiele“ und je derber desto mehr wurde applaudiert, dabei werben wir doch in Dauerschleife für Toleranz. Ja eine Regenbogenflagge ist akzeptierter als die Deutsche Flagge, die nur trendet wenn Deutschland im Fußballausnahmemodus ist.
Meiner Meinung nach müssen Menschen, zwingend für ihre Aussagen Konsequenzen erfahren und alle Sachverhalte die zu dieser Ausgrenzung einer Minderheit geführt haben aufgeklärt und bestraft werden. Denn wenn ich wegen einem Grundgesetz in der Hand vor einem Gericht lande, das eigentliche Verbrecher ihr Zuhause nennen, dann läuft in dieser Gesellschaft einiges schief.

Im Übrigen hat die Welt gestern einen kläglichen Versuch gestartet auf dieses Unrecht hinzuweisen, der Artikel wurde aber kurzerhand einfach wieder gelöscht. Wie gut, dass es ein Webarchiv gibt und dieses gewisse Inhalte für die Nachwelt konserviert. Ich habe selten so viel Menschenverachtung lesen müssen, die gesellschaftlich auch noch akzeptiert wurde.

Eintrag Nr. 516
Hausarzt will Corona-Impfgegner nicht mehr behandeln

Dr. med. Florian Balkau
Hausarzt

Eintrag Nr. 541
Da nehmen Ungeimpfte anderen Kranken die Betten weg…

Prof. Isabella Heuser
Leiterin der Klinik und Hochschulambulanz für Psychiatrie und Psychotherapie

Eintrag Nr. 539
Was soll man sagen. Doof bleibt doof, da hilft auch keine Impfung. #covidioten

Dr. Peter Tauber
ehem. Generalsekretär CDU und Staatsminister Verteidigung

Eintrag Nr. 531
Man hätte die Impfpflicht gleich am Anfang beschließen sollen.

Daniel Günther
Ministerpräsident Schleswig-Holstein

Eintrag Nr. 529
Wer sich nicht impfen lassen will und damit die Pflegebedürftigen in den Einrichtungen gefährdet, der kann dafür keinen Bonus kriegen.

Isabell Halletz
Geschäftsführerin Arbeitgeberverband Pflege AGVP

Eintrag Nr. 522
Wenn ihr euch nicht impfen lasst, und euch dann ansteckt, dann seid bitte so konsequent und geht zum Sterben in den Wald irgendwo.

Felix von Leitner
Blogger

Eintrag Nr. 508
Finanzielle Sanktionen für Impfunwillige – jetzt ist die Zeit dafür gekommen.

Michael Hüther
Direktor Instituts der deutschen Wirtschaft (IW)

Eintrag Nr. 518
Gott, lass Hirn regnen

Christoph Schönborn
Katholische Kirche, Kardinal
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Impfung Politik

Verfallene Impfstoffe dürfen per Gesetz trotzdem weiter in den Verkehr gebracht werden

Viele Impfstoffe werden bald verfallen, aber das ist an sich kein Problem, die dürfen per Gesetz trotzdem weiter verabreicht werden. Das ist kein Scherz, ich mache niemals Witze 😉
Laut Welt sollen 11 Millionen Impfdosen bis Juni verfallen – aber eben nur in der Welt der Welt …

Wie ich schon etwas länger berichtet habe, wurden von der Bundesregierung 669 Millionen Impfdosen bis 2023 bestellt. Da es ja „nur“ noch die einrichtungsbezogene Impfpflicht gibt, stellt man sich die Frage – zumindest wenn man Karl Lauterbach heißt – wohin damit? Gut, dass Jens Spahn schon hervorragende Vorarbeit geleistet hat.

Denn seit Mai 2020 gibt es die „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung“ (MedBVSV) – die trat zu diesem Zeitpunkt also in Kraft. Diese Verordnung hat die Möglichkeit bislang bestehende Arzneimittel-Vorschriften auszuhebeln. § 3, § 4 und § 5 der MedBVSV beziehen sich auf die Covid-19-Impfstoffe und setzen Gesetze und Verordnungen des Arzneimittelgesetzes, des Transfusionsgesetzes und der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) für Covid-Impfstoffe außer Kraft.

Bei den Corona-Impfstoffen wurde übrigens die Haftung durch §3 MedBVSV außer Kraft gesetzt. Auch dürfen jetzt abgelaufene Covid-19-Impfstoffe nach wie vor in Verkehr gebracht werden.

§ 8 Verbote zum Schutz vor Täuschung
[…]
(3) Es ist verboten, Arzneimittel, deren Verfalldatum abgelaufen ist, in den Verkehr zu bringen.

Covid-19-Impfstoffe müssen zudem auch nicht gekennzeichnet werden, sprich es muss auf der Ampulle/Verpackung nicht drauf stehen, was enthalten ist (§ 10). Covid-19–Impfstoffe benötigen keine Packungsbeilage (§ 11) und auch keine Fachinformation (§ 11a). Und auch bei der Zulassungspflicht (§ 21)hat man eine Ausnahme gemacht. Qualitätskontrollen (§ 32 Staatliche Chargenprüfung und § 94 Deckungsvorsorge) einzelner Chargen, was sonst üblich war, kann jetzt auch entfallen.

Nachfolgend nun noch einige weitere Paragraphen die dadurch beeinflusst werden:

§ 43 AMG (Apothekenpflicht)
Corona-Impfstoffe dürfen unter Umgehung der Apotheken in Verkehr gebracht werden.

§ 47 AMG (Vertriebswege)
Corona-Impfstoffe dürfen unter Umgehung der Vertriebswege (Großhandel – Apotheke – Arzt – Patient) in Verkehr gebracht werden.

§ 72 Abs.1 und 4 AMG (Einfuhrerlaubnis)
Corona-Impfstoffe dürfen ohne Einfuhrerlaubnis nach Deutschland eingeführt werden.

§ 72a Abs. 1 AMG (Zertifikate für die Einfuhr)
Corona-Impfstoffe dürfen ohne Zertifikate nach Deutschland eingeführt werden.

§ 72b Abs. 1 und 2 AMG (Einfuhrerlaubnis für Gewebe)
Gewebe die der Behandlung oder Vorbeugung von COVID-19 dienen, dürfen ohne Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden.

§ 72c Abs. 1 AMG (Einmalige Einfuhr von Gewebe)
Die einmalige Einfuhr von Gewebe die der Behandlung oder Vorbeugung von COVID-19 dienen, dürfen ohne Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden.

§ 73a AMG (Ausfuhr)
Die Ausfuhr von Corona-Impfstoffen aus Deutschland bedarf keiner Genehmigung.

§ 78 AMG (Preise)
Preise für Corona-Impfstoffen können frei gebildet werden.

Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV)

In der AM-HandelsV werden folgende Paragraphen außer Kraft gesetzt:

§ 4a Absatz 1 AM-HandelsV (Abgabe nur durch berechtigte Betriebe)
Corona-Impfstoffe dürfen an jeden ausgeliefert werden.

§ 6 Absatz 1 AM-HandelsV (Auslieferung nur an Betriebe mit Erlaubnis)
Corona-Impfstoffe dürfen an jeden ausgeliefert werden.

§4 MedBVSV – was wird noch außer Kraft gesetzt?

Folgende Gesetze und Verordnungen wurden nach §4 der MedBVSV für Corona-Impfstoffe außer Kraft gesetzt:

Arzneimittelgesetz

§ 13 AMG (Herstellungserlaubnis)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne Herstellungserlaubnis hergestellt werden.

§ 15 AMG (Sachkenntnis)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne Sachkenntnis hergestellt werden.

§ 19 AMG (Verantwortungsbereiche)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne eine sachkundige Person hergestellt werden.

Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

§ 3 AMWHV (Qualitätsmanagementsystem, Gute Herstellungspraxis und gute fachliche Praxis)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch entgegen QMS, GMP und GfP hergestellt werden.

§ 4 AMWHV (Personal)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne ausreichendes sachkundiges und qualifiziertes Personal hergestellt werden.

§ 11 AMWHV (Selbstinspektion und Lieferantenqualifizierung)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne regelmäßige Selbstinspektionen und eine Qualifizierung der Lieferanten für Rohstoffe, Verpackungsmaterial etc. hergestellt werden.

§ 15 AMWHV (Kennzeichnung)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne Kennzeichnung hergestellt werden.

§ 16 AMWHV (Freigabe)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne eine qualitative Überprüfung und Freigabe in Verkehr gebracht werden.

§ 17 AMWHV (Inverkehrbringen und Einfuhr)
Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne Freigabe in Verkehr gebracht und aus dem Ausland eingeführt werden.

§ 22 – 26 AMWHV (Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung, Freigabe und Inverkehrbringen, Inverkehrbringen und Einfuhr)
Für Corona-Impfstoffe entfallen mit Zustimmung der Behörde alle genannten Vorschriften.

§5 MedBVSV – Auswirkungen auf die Blutspende

Auch interessant ist, dass mit §5 MedBVSV das Transfusionsgesetz (TFG) angepasst wurde:

§ 4 & § 7 TFG (Anforderung an die Spendeneinrichtung /Anforderungen zur Entnahme der Spende)
Personen, die mit einem Corona-Impfstoffe geimpft wurden, dürfen Blut spenden.

§ 5 Absatz 1 Satz 2 TFG (Auswahl der spendenden Personen)
Personen, die mit einem Corona-Impfstoffe geimpft wurden, dürfen Blut spenden.

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Impfpflicht Politik

Ist die Impfpflicht ab 18 vom Tisch? Nein! – Impfpflichtbefürworter kämpfen weiter und tarnen es als Impfpflicht ab 60

Der Bundestag soll am Donnerstag, also morgen, über die Impfpflicht entscheiden und da haben sich unsere Politiker gedacht – schlau wie sie sind – nehmen wir doch einfach das Beste aus den drei Gesetzesentwürfen. Während einige schon feierten, als die Bild verkündete, dass es keine Impfpflicht geben wird, war mir klar, dass die vorrätigen Impfdosen irgendwie an den Mann gebracht werden müssen. Schließlich stehen ja jedem 8 Impfdosen zu. Über Nacht hat man nun aus einer Impfpflicht ab 50, eine Impfpflicht ab 60 Jahren gemacht.
Impfpflicht ab 60? Dies ist eine Mogelpackung: denn die Impfpflicht ab 18 ist in diesem Gesetzentwurf bereits mit angelegt.

Stand 05.06.2022


Was heißt das jetzt konkret? Es gibt vier Anpassungen:

Impfregister – dabei sind sich alle einig, dies soll eingeführt werden. Zuständig sind die Krankenkassen und die Frist läuft bis zum 15. September 2022.

Impfnachweispflicht ab 50 seit 06.05. ab 60: Alle ab dem Alter von 60 Jahren sollen nun ab 01.10.2022 eine abgeschlossene Corona-Schutzimpfung vorweisen müssen – dies gilt mit 3 Impfungen.

Beratungsnachweis für alle Bürger unter 60 Jahren – bislang galt „nur“ geimpft, genesen, kontraindiziert.

Beratung im Spätsommer August/September 2022. Es soll festgestellt werden

  • wie hoch ist bis dahin die Impfquote;
  • welche neue Virusvarianten sind evtl. aufgetaucht;
  • mit welcher Situation muss ab Herbst gerechnet werden.

Wir haben jetzt die Wahl ob wir das weiterhin korrupten Politikern überlassen wollen, oder unserer Ablehnung Ausdruck verleihen und dies friedlich auf der Straße kundtun. Morgen soll auch eine Kundgebung am Platz des 18. März, also beim Brandenburger Tor, stattfinden. Weitere Informationen gibt es in diesem Telegram Kanal.

Wie du noch heute alle Bundestagsabgeordneten anschreiben kannst, findet du in diesem Beitrag erklärt: Anleitung: So schreibt ihr mit einem Klick alle Bundestagsabgeordneten an. Ruft die Abgeordneten gerne auch an, die Telefonnummern findet ihr in der Regel auf deren Homepage: https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien

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Politik

Geplanten Verlängerung des digitalen Covid-Impfzertifikats der EU – 163.870 Menschen sprechen sich bereits dagegen aus

163.870 Kommentare wurden bereits zur geplanten Verlängerung des digitalen Covid-Impfzertifikats der EU, auf deren offizieller Website, veröffentlicht. Gestern waren es noch 144.793.

In den Medien hört man dazu natürlich nichts. Die Abstimmung ist noch möglich bis zum 08.04.2022.

Inhaltlich geht es darum, dass die aktuelle Verordnung bis zum 30.06.2022 gilt, allerdings mit der Initiative eine Verlängerung von 12 Monaten vorgeschlagen werden soll. Nun wird die Meinung der EU Bürger dazu abgefragt. Nach dem 08.04. soll die Meinung dann der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament sowie dem Rat vorgelegt werden, um in die Gesetzgebungsdebatte einfließen zu können.

Gestern waren es noch 14.455 Seiten gefüllt mit Rückmeldungen zu dem digitalen Covid-Impfzertifikat, heute sind es bereits 16.387 Seiten.

Zumindest ich hab nur Kommentare gelesen die sich gegen das Zertifikat aussprechen. Wer etwas Probleme bei der Formulierung hat, der schaut sich einfach im Kommentarbereich um und findet sicherlich einige Ideen dazu.

Hier nun der entsprechende Link zur Anmeldung – welche auch anonym erfolgen kann: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13375-Verlangerung-der-Verordnung-uber-das-digitale-COVID-Zertifikat-der-EU_de. Die Bestätigung des Kontos kommt per Mail und kann wohl bis zu einer Stunde dauern.

05 April 2022 | EU-Bürger/-in Anonym

Ich bin gegen die Verlängerung der Verordnung (EU) 2021/953 über das digitale COVID-Zertifikat. Ich bin für freie medizinische Entscheidungen – unabhängig von gesellschaftlichem Druck und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Ich bin für freies Reisen – unabhängig vom Gesundheits- bzw. Impfstatus. Ich bin für umfassenden Schutz persönlicher medizinischer Daten. Diese gehören ausschliesslich in die Arzt-Patienten-Beziehung. Die Wirksamkeit…

05 April 2022 | sonstiges Privatperson (Polen)

Was ist bloß aus der ursprünglichen europäischen Idee geworden? Ich bin absolut gegen die Verlängerung der Verordnung, die erst gar nicht hätte eingeführt werden dürfen. Sie widerspricht jeglichem Freiheitsgedanken. Gesundheit muss Privatsache bleiben und niemand darf zu irgendeiner medizinischen Behandlung gezwungen werden.

05 April 2022 | EU-Bürger/-in Anonym

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich Sie darum von allen Einschränkungen die bisher erfolgt sind, abzusehen. Die Reglementierungen der 3G Regelungen in allen Ländern, als auch die Kontrolle über den QR Code. Ich bin mit diesen Maßnahmen nicht einverstanden. Ich danke Ihnen dafür, dass Sie sich für Freiheit und Gerechtigkeit einsetzen werden. Mit freundlichen Grüßen Franziska Hauer

05 April 2022 | Nicht-EU-Bürger/-in Johannes Weiss (Schweiz)

NEIN, ich möchte keine Covid-19 Zertifikatsverlängerung oder was auch immer Bescheinigung und Überwachung, um in Europa reisen zu können. Niemals sollen Menschen aufgrund ihrer Gesundheit eine Zulassung zum Reisen oder zur gesellschaftlichen Teilhabe durch ein Zertifikat beurteilt, diskriminiert oder eingeteilt werden in wertes oder unwertes Leben. Stop der Verachtung der Menschenwürde! Kein Staat und keine Regierung dieser Welt darf ihre…

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Corona Masken Politik

Ich halte es so wie unsere Politiker, ich trage Maske jetzt auch nur noch für Selfies!

Ganz kleines Tennis, was sich Politiker in Deutschland – nicht erst jetzt – leisten. Es ist auch nicht so, dass wir nicht wüssten, dass Politiker, wie beispielsweise Gesundheitsminister, keine Ahnung von ihrem Amt haben. Jens Spahn war Bankkauffmann und Karl Lauterbach ist Pharmalobbyist. Nun wurden Letzterem von der Funkemediengruppe ein paar – m.M.n. absolut unerhebliche – Fragen gestellt. Auf die Frage ob er im Restaurant überhaupt noch sein Impfzertifikat vorzeigen muss sagte er:

In der Tat, manchmal, also insbesondere und jetzt vor kurzem bin ich sogar aus einem Restaurant abgewiesen worden, nicht weil ich das Impfzertifikat nicht gehabt hätte, sondern weil man mich nicht als Gast haben wollte.

Doch die Antwort verwundert zumindest mich absolut nicht, wirft man nur einen kurzen Blick in die Akte Karl Lauterbach. Ihm wird die Frage gestellt, wie viele Wecker er auf dem Handy hat. Darauf antwortet er:

Ganz viele, ich muss ja sehr ungewöhnliche Arbeitszeiten – leider – umsetzen, die ich niemanden empfehlen würde.

Eingeblendet sieht man dann einen Teil seiner Wecker. Meint er ernsthaft mit einem Wecker, gestellt um 06:55 Uhr, dass dies ungewöhnliche Arbeitszeiten sind und diese niemanden zu empfehlen sind? Also für mich ist das der blanke Hohn.
Ich arbeite seit Jahren im 3-Schicht-Modell, Früh, Spät und Nachtdienste sind da an der Tagesordnung. Mal davon abgesehen von den vielen Überstunden und, dass ich auch an Feiertagen und Wochenenden arbeite.

Wenn ich dann noch einen Blick auf die Klausurtagung der SPD werfe, also die Partei die die Maskenpflicht in Innenräumen empfiehlt und diese weiterhin in Senioreneinrichtungen und Krankenhäusern anordnet, dann kann ich nur sagen „herzlich willkommen in der Manege“. Ach übrigens auch der Gesundheitsminister aus Bayern lebt die Doppelmoral gekonnt vor, denn am 02.04.2022 sagt er noch, dass er die Maske in Innenräumen weiter tragen wird, beim Frühschoppen, also 2 Tage später, erinnert sich Herr Holetschek nicht mehr an seine Worte.

Ich mach das jetzt auch wie Karl Lauterbach und sein Kollege aus Bayern, Klaus Holetschek, Maske nur noch für Selfies.

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Demonstration Führung Impfung Politik

Wir werden von Lügnern und Betrügern regiert

Es vergeht kein Tag an dem nicht irgend ein Skandal über irgend einen Politiker offen gelegt wird. Weite Teile bei der SPD und den Grünen haben nicht mal abgeschlossene Ausbildungen, wollen uns aber sagen wie wir – die sie bezahlen – zu leben haben. Die Deutschen sind so sehr damit beschäftigt, mit dem Kopf zu nicken, dass sie gar nicht merken, dass Politiker über das eigene Volk – natürlich nur hinter verschlossenen Türen – laut lachen.
Sei es drum, ich kann es nicht ändern.

Was mich allerdings wirklich verärgert, ist der hochnäsige Auftritt bei einer Wahlkampfveranstaltung in Essen, bei der auch Olaf Scholz geladen war. In seiner Rede thematisiert er, dass noch nicht genug Menschen geimpft sind und deshalb der Bundestag über eine Impfpflicht diskutiert.

Ich hoffe, dass wir jetzt, wo so viele geimpft sind, vieles hinter uns haben. Leider sind es nicht genug. Deshalb werben wir dafür, dass es noch mehr tun. Und dann hoffen wir auch, dass wir den Rest noch überzeugen können. Darum diskutiert der Bundestag über die Möglichkeit einer Impfnachweispflicht für alle. Ich sage: Das ist ein richtiger Weg.

Schreit ruhig, denn das ist doch, wofür wir kämpfen und wofür die Bürgerinnen und Bürger in der Ukraine kämpfen. Dass man seine Meinung laut sagen kann, ohne Angst haben zu müssen. Und darum akzeptiere ich den bösen Zynismus nicht, mit dem einige sagen, hier könne man ja seine Meinung zu diesem Thema nicht sagen. Es ist eine Lüge. Schaut euch um in den Diktaturen dieser Welt. Dann wisst ihr, was das bedeutet.

Scholz 02.04.2022

Das ist völliger Irrsinn, denn bereits am 31.12.2021 waren: ganze 85,2% vollständig geimpft. Wieso also werden wir durch das Impfdashboard (76%) belogen? Weil es für die politischen Aussagen die man(n) treffen will, gut passt. Man will eine Impfpflicht rechtfertigen.
Wieso weichen beide Zahlen voneinander ab? Weil Kleinkinder und Kinder in deren Berechnung eingeschlossen werden. Im Juli 2021 wurde von den Politikern wie Merkel, Spahn und Fachtierarzt Wieler vermittelt, dass wir eine Impfquote von 85% benötigen. Dass wir hier verarscht werden, sollte langsam jeden ersichtlich sein.
Bei seiner Rede spricht Scholz auch die Bürger an, die sich vor Ort gegen eine Impfpflicht aussprechen. In Deutschland könne man seine Meinung laut sagen ohne Angst haben zu müssen.

Das glaubt man vielleicht wirklich wenn man weiter brav die Mainstream Medien konsumiert, aber wenn man die Realität betrachtet, dann weiß man, dass Konten gekündigt werden, Menschen aus Familien ausgegrenzt werden, die Gesellschaft auf Ungeimpfte mit dem Finger zeigt und sich Menschen dieser Tage vor Gericht verantworten müssen, weil sie ungeimpft sind.

Lasst uns weiterhin die Kontrollgruppe sein, welche für wissenschaftliche Zwecke unerlässlich ist.

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Corona Impfung Politik

748 Mitarbeiter der Uniklinik Köln sind mit Corona infiziert – der Grund sie haben wohl auf der Friedensdemo Karneval gefeiert

Kein Problem, für den Frieden dürfen wir es wagen die Krankenhäuser zu überlasten, obwohl wir wissen, dass es keine sterile Immunität gibt. Da ignorieren wir auch einfach mal die Empfehlungen des RKI, also die AHA+L Regel – darunter fällt eben auch die Alltagsmaske – wobei die bei maßnahmenkritischen Demonstrationen penibel eingehalten werden müssen und wenn nicht, dann behauptet man das einfach, damit man diese dann verbieten kann.
Nett ist dabei auch das Wort Alltagsmaske, es signalisiert so was Gewöhnliches und Vertrautes, schließlich sollen wir die ja bis ans Ende unsere Tage tragen. Auch wenn die offensichtlich nichts bringt, schließlich gehen die Infektionszahlen regelmäßig durch die Decke.
Verstehen tut das aber nur jemand, der ein Coronafetischist ist, anders kann ich mir das nicht erklären.

Wir halten also kurz fest, vor ein paar Tagen hieß es noch es wäre eine Friedensdemo für die Ukraine, seit vorgestern heißt es offiziell laut der Tagesschau, „OPs verschoben nach Karneval: Hunderte Kölner Uniklinik-Mitarbeiter haben Corona“.

Ganz witzig dabei, dass also ausgerechnet die Menschen die sich im eigenen Land jegliche Freiheit nehmen lassen, jetzt für Frieden und Freiheit, in anderen Ländern auf die Straße gehen. Für mich ist noch ein weiterer Aspekt wichtig, dass dies ausgerechnet die Menschen sind, die im eigenen Land Ungeimpfte diskriminieren. Dabei haben die vermeintlichen Solidarischen aber vergessen, dass in der Ukraine nur 34,5% der Menschen geimpft sind.
Ein weiterer erwähnenswerter Aspekt: am Karneval galt im gesamten Stadtgebiet die 2G-plus-Regel. Genesene oder zweifach Geimpfte brauchten einen aktuellen negativen Test oder eine dritte Impfung. In Kneipen mussten auch Geboosterte einen Test haben, Masken waren nicht vorgeschrieben. Ist das also gerecht, wenn unter dem Deckmantel eine Friedensdemo Party gemacht wird, dann die Woche drauf Operationen verschoben werden müssen, weil die feiernden geimpften Mitarbeiter in Quarantäne stecken? Diese Doppelmoral hält man kaum mehr aus, denn wir Ungeimpften wurden für vieles in diesem Land verantwortlich gemacht. Aber die Tests helfen auf jeden Fall Infektionen zur vermeiden – ja ne ist klar.

Wir müssen dieser Situation gegenwärtig mit Verschiebungen von planbaren Behandlungen begegnen.

Schömig

Wo also fängt Solidarität an und hört sie auf, und wo treiben wir es soweit, dass wir anfangen uns gegenseitig zu belügen – denn Solidarität ist das neue Wort für gesellschaftlich akzeptierten Faschismus!

Für die Zukunft gilt für mich: Wählst du Grün, Rot, Gelb oder Schwarz stimmen diese für den Krieg. Krieg ist per Definition einfach Scheiße und die Leidtragenden dabei ist die Zivilbevölkerung.


PS: im September 2021 äußern sich die Grünen noch wie folgt:


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Impfpflicht Pflege Pflegenotstand Politik

Alleine in Sachsen sind 100.000 Menschen im Gesundheitsbereich ungeimpft – aber wer sich nicht erpressen lässt, der geht ganz einfach!

Dieser Mann hat so viel Schaden angerichtet und trotzdem wählen Menschen in diesem Land SPD.

Karlchen sollte zwingend aus dem Bällebad, von seinen Eltern abgeholt werden, denn er beschmeißt dort die anderen Kinder, unverhältnißmäßig stark, mit Bällen.
Eigentlich denk ich mir aber bei diesem Mann, wieso wird er nicht endlich mit Zwangsjacke abgeholt und in die Geschlossene eingewiesen?

Diese Person verkörpert einfach so gar nichts, was ich von einem Gesundheitsminister erwarte. Ich Vermisse nicht nur ein gepflegtes Äußeres, was auf eine gesunde Lebensweise, wie regelmäßiger Sport, gesunde Ernährung, ausgewogene Lebensweise, hindeuten würde, sondern auch die nötige Erfahrung im Bereich Pflege und Medizin. Er vertritt als Gesundheitsminister die Interessen der Pharmaindustrie und das ist für einen Prof. des Instituts für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie in Köln, gar nicht mal so ungewöhnlich.

In Dresden hat er sich nun einer Impfpflicht Debatte an der Uniklinik gestellt. Konkret hat er für den Frühling drei Ziele: das Gesetz für die Impfpflicht in der Pflege gilt und ist umzusetzen, die Impfpflicht ab 18 einführen und strenge Corona-Maßnahmen beibehalten, schließlich warnt er ja schon vor einer Sommerwelle.
Dauerwelle trifft es wohl eher.

Lauterbach will uns also mit Anreizen locken und dadurch will er die Impfquote erhöhen. Er hat noch nicht begriffen, dass die Menschen die jetzt ungeimpft sind, die Charaktereigenschaften aufweisen, die ich bei so einigen Politikern vermisse – nämlich für Überzeugungen einstehen.
Nur so nebenbei: alleine in Sachsen betrifft die Impfpflicht 100.000 ungeimpfte Mitarbeiter (siehe Bericht Bild Zeitung).

Ab April soll übrigens auch über die allgemeine Impfpflicht im Bundestag abgestimmt werden, das könnte ja an dem ein oder anderen vorbei gegangen sein, schließlich berichten die Medien nicht darüber. Gut zu wissen, dass Österreich die Impfpflicht bei sich erstmal für drei Monate aussetzt.

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Impfpflicht Politik

Große Pflegedemo am 14.03.2022 in Berlin vor dem Brandenburger Tor – jeder Einzelne ist jetzt wichtig

Wir haben keine Zeit den Kopf in den Sand zu stecken. Wieso? Weil wir jetzt jeden Einzelnen brauchen. Komm am 14.03.2022 nach Berlin, Uhrzeit 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr, vor dem Brandenburger Tor.
Jetzt müssen wir geschlossen aufstehen und uns auf der Straße friedlich sichtbar machen. Am 15.03.2022 gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht, ab dem 01.10.2022 soll dann womöglich die allgemeine Impfpflicht eingeführt werden – zumindest wird der Gesetzentwurf am 17.03.2022 in der 1. Lesung vorgestellt.

Die Organisatoren der großen Pflegedemonstration in Berlin, die am 14.03.2022 statt finden wird, haben bereits am 31.01.2022 vor dem Bundesgesundheitsministerium eine Versammlung organisiert (hier mehr Details dazu). Vor einigen Tagen habe ich auch auf die Petition „Keine Covid-Impfpflicht für das Pflegepersonal/Bereitstellung einer sinnvollen Teststrategie vom 19.11.2021“ hingewiesen. Nun wird diese Petition im Petitionsausschuss, in einer öffentlichen Sitzung eben an diesem Montag, den 14. März 2022, gehört. Unterschrieben haben bei dieser Petition 126.251 Menschen. Das Petenten Anliegen wird live am Brandenburger Tor übertragen. Am 12.03.2022 findet übrigens auch wieder eine Demonstration von #FriedlichZusammen statt – bitte erscheint auch dort zahlreich – die emotionale Rede von Sabrina Kollmorgen findet ihr in meinem Telegram Kanal.

Auf der Website des Bundestags heißt es dazu:
„Im Verlauf der öffentlichen Sitzung erhalten die Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen nochmals kurz darzustellen, um dann konkrete Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. An der Sitzung nehmen auch Mitglieder der Bundesregierung teil, die von den Abgeordneten zu den Themen befragt werden können. Ein abschließendes Votum wird der Ausschuss in einer seiner späteren Sitzungen fällen.“

Jeder hat einen Grund jetzt auf die Straße zu gehen. Auch regional finden Spaziergänge und Versammlungen statt: https://demo.terminkalender.top/pc.php oder https://demokratischer-kalender.de/de/. Alle wichtigen Verhaltensregeln findest du hier auf dieser Seite. Und alle mir bekannten Pflegedemos findest du hier.

Wie sieht der Demo Knigge aus?

  • Wir sind immer friedlich sowie gewalt- und aggressionsfrei.
  • Wir sehen die Polizei als unseren Partner an.
  • Wir halten uns an die Hygieneauflagen, um demonstrieren zu dürfen.
  • Politische Symbole sind auf unseren Demos unerwünscht.
  • Wir sagen ganz klar „Nazis raus“, radikales Gedankengut und jede Form von extremistischen Ansichten (sowohl rechts- als auch linksextrem) haben bei uns nichts verloren.

Impressionen von der letzten #FriedlichZusammen Demonstration

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Impfpflicht Politik

25.000 € Zwangsgeld können zukünftig drohen, wenn die allgemeine Impfpflicht eingeführt wird

Update 07.03.2022: Mittlerweile ist eine weitere Auswertung einer Rechtsanwältin, Frau Dr. Brigitte Röhrig, in ihrem Telegram Kanal veröffentlicht worden. Ihre Aussagen sind im Grunde identisch zu den Aussagen von Frau Lescaux die ich in meinem Beitrag zitiere und deren Rechtsauffassung ich teile.

25.000 Euro Zwangsgeld (§ 11 Absatz 3 VwVGB) können, bei Einführung der allgemeinen Impfpflicht ab Oktober, gegen allen Menschen, die nach diesem Gesetzentwurf nicht als geimpft gelten, verhängt werden. Wer gilt denn nun als geimpft, wenn derzeit schon die 4. Boosterimpfung im Raum steht? Ich habe das Thema mit der Frequenz der Impfungen bereits in einem vorangegangen Beitrag thematisiert. In diesem Beitrag geht es um das Zwangs- und Bußgeld. Das Nichterfüllen der Nachweispflicht ist übrigens nach wie vor eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann.

Was heißt das jetzt konkret, entgegen aller mir zugeschickten Videobotschaften von RAin Bahner und Rohring – denen ich an dieser stelle sehr dankbar für ihre wertvolle Arbeit in dieser Zeit bin – habe ich aber eine andere Rechtsauffassung. Frau Rohring spricht in ihrem aktuellen Video davon, dass „nach dem Entwurf allenfalls ein Bußgeld von maximal 2.500€ drohen soll, Erzwingungshaft droht nur, wenn man das Bußgeld nicht zahlen will, nicht, wenn man es nicht zahlen kann.“
Wichtig: diese Auffassung teile ich so nicht!

Denn es droht überhaupt keine Erzwingungshaft, wie RAin Rohring in ihrem Video anspricht, dies ist im Gesetzentwurf explizit ausgenommen. Als Begründung wird die gefährdete „Befolgungsbereitschaft“ genannt, sowie die fehlende „breite Akzeptanz in der Gesellschaft“, da bislang von unseren Politikern eine Impfpflicht ausgeschlossen wurde (Seite 47 „Zu Nummer 12“). Worauf sie aber nicht eingeht, und dies ist m.M.n. aber deutlich essentieller, ist besagtes Zwangsgeld, was nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz, bis zu 25.000 Euro betragen kann.

Wer also, wie ich, seine Miete, Rechnungen und Steuer treu, brav und zeitig bezahlt hat, wer sich, wie ich, etwas angespart hat und wer, wie ich, ein pfändbares Einkommen oder Rente hat, der muss damit rechnen, dass mit einem kräftigen Tritt in den A…. sein finanzielles Lebenswerk, mit dieser allgemeinen Impfpflicht, vernichtet werden kann.

Für alle Pflegekräfte ist wichtig, dass mit der allgemeinen Impfpflicht, die einrichtungsbezogene Impfpflicht in den neuen Regelungen integriert wird. Dies wird zukünftig in den §§ 20 b und 20 c zu finden sein. Damit entfällt auch die derzeitige Befristung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 31.12.22, da eben die neue Befristung gilt. Wer also meinte, mit einer längeren Krankschreibung oder Mutterschutz und Elternzeit dies bis zum 31.12.22 hinauszögern zu können, hat sich leider getäuscht.

Im Übrigen, wer sich darauf verlassen will, dass es Rechte und Gesetze gibt, sollte die letzten 2 Jahre Revue passieren lassen. Gäbe es dieses noch, wären wir nicht da wo wir jetzt sind! Gesetze werden wie Unterhosen gewechselt und was bislang unmöglich schien, ist auf einmal, mit der Begründung Solidarität, möglich!

Für alle Interessierten gehts jetzt hier noch weiter mit einer rechtlichen Einschätzung von Frau Lescaux


Thema Bußgeld und Zwangsgeld:
Das Nichterfüllen der Nachweispflicht ist, wie bisher zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann.
Wichtig hierbei zu wissen: Wer das Bußgeld nicht zahlt, muss im Vollstreckungsverfahren damit rechnen, dass er „zur Abgabe einer Vermögensauskunft“ aufgefordert wird. Wenn man das nicht macht, weil man sich weigert, dem Gerichtsvollzieher nicht aufmacht etc., gegen den ergeht dann normalerweise ein Haftbefehl. Auch diese Möglichkeit wird hier ausdrücklich ausgeschlossen.
Aber: Schon die Aufforderung, eine solche Vermögensauskunft abgeben zu müssen, landet als Eintrag im Schuldnerregister beim Amtsgericht und diese Info. wandert von dort z.B. zur Schufa.
Viel Spaß bei der nächsten Wohnungssuche, Kontoeröffnung, etc.

Jetzt könnte ja manch einer sagen. Ich hab ein bisschen was gespart, fällt halt der nächste Urlaub weg, 2.500 Euro. In Gottes Namen, zahl ich halt. Der kennt aber die abgrundtiefe Perfidität unserer Politiker nicht.
Auf Seite 20 steht ganz unschuldig „§ 54 c Zwangsmittel Zur Durchsetzung einer Anforderung nach § 20 c Abs. 1 und Abs. 2 ist ausschließlich das Zwangsmittel des Zwangsgeldes zulässig“ Ersatz- oder Erzwingungshaft sind auch hier übrigens ausgeschlossen.

Erstmal: Bußgeld und Zwangsgeld sind nicht das gleiche und schließen sich auch nicht gegenseitig aus, sondern sie existieren nebeneinander und können beide angewendet werden.
Das Bußgeld ist eine Sanktion. Ich werde für etwas bestraft, was ich gemacht bzw. in diesem Fall nicht gemacht habe. Also es wird im Nachhinein verhängt.
Das Zwangsgeld ist kein Sanktions- sondern ein Druckmittel. Es wird verhängt, damit ich endlich tue, was ich gefälligst zu tun habe. Wie hoch ist es? Wird es mehrmals verhängt? Kein Mucks dazu in den Erläuterungen, nur auf Seite 46 unten „Zu Nummer 10“ wird wieder erläutert, warum keine Ersatzzwanghaft angeordnet wird, wieder aus „gesellschaftspolitischen“ Gründen. Also schauen wir mal ins Verwaltungsvollstreckungsgesetz.
Und werden fündig unter § 11. Dort Absatz 3: „Die Höhe des Zwangsgeldes beträgt bis zu € 25.000,–“ Fünfundzwanzigtausend. Bei Bußgeldern richtet sich die Höhe übrigens auch nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Die berühmten Tagessätze, die sich am Einkommen orientieren.
Bei Zwangsgeldern richtet sie sich nach dem Interesse der Behörde, dass der Bürger tut, was er tun soll.
Und weiter im Verwaltungsvollstreckungsgesetz, dort § 13 Absatz 6: „Die Zwangsmittel können auch neben einer Strafe oder Geldbuße angedroht und so oft wiederholt und hierbei jeweils erhöht oder gewechselt werden, bis die Verpflichtung erfüllt ist.“

Verwaltungsvollstreckungsgesetz

Dieses ist komplett auf der Website „Gesetze im Internet“ einsehbar.

Hier der Gesetzentwurf

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Impfpflicht Politik

3, 4, 5, oder sogar 6 Corona Impfungen? Der neue Gesetzentwurf zur allgemeinen Impfpflicht gibt das und vieles mehr, jetzt her

Trotz einer Impfquote von 85,2% der Erwachsenen in Deutschland, denn bis 30.12.2021 wurden 61.811.026 Personen geimpft, 32.733.614 davon sind bereits geboostert, will Deutschland bereits am 17.03.2022 mit der ersten Lesung zu einer allgemeinen Impfpflicht beginnen. Hieß es Anfangs noch die alten Menschen müssen sich impfen lassen, schließlich wären diese gefährdet, so waren wir schnell bei 2 Impfungen angelangt und aus der Aussage, dass sobald jedem ein Angebot gemacht worden wäre, könne man zur Normalität übergehen, ist man inzwischen bei der 4 Boosterimpfung angelangt.

Diejenigen, die ihr Impfangebot nicht wahrnehmen, treffen ihre individuelle Entscheidung, dass sie das Erkrankungsrisiko akzeptieren. Danach können wir aber keine Grundrechtseinschränkung eines anderen mehr rechtfertigen.

03.03.2021 Helge Braun

Was beinhaltet der neue Gesetzentwurf?

  • Impfpflicht ab 18 Jahren ab dem 01.10.2022
  • Frequenz der Pflicht-Impfungen kann durch die Bundesregierung erhöht werden (S.18)
  • Mögliche Kombination der Einzelimpfungen für einen vollständigen Impfschutz kann durch die Bundesregierung beeinflusst werden
  • Die Krankenkassen sollen ab 01.10.2022 von ihren Versicherten verlangen können, dass diese ihren Impfnachweis vorlegen
  • Gelten sollen die Regelungen bis Dezember 2023
  • 235 Bundestagsabgeordnete haben diesen Entwurf vorgelegt

Auf der Website des Bundestages, auf der auch der Gesetzesentwurf zu finden ist, heißt es:

Studien zeigten, dass Impfungen nicht nur die geimpfte Person wirksam vor einer Erkrankung und vor schweren Krankheitsverläufen schützten, sondern auch dazu führten, dass geimpfte Personen weniger zur Ausbreitung des Erregers beitrügen, heißt es in der Vorlage.

Die Abgeordneten schlagen vor, in einem ersten Schritt die Impfkampagne zu erweitern, alle Erwachsenen persönlich zu kontaktieren und von den Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren zu lassen. Darauf aufbauend solle eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahren eingeführt werden.

Demnach sollen alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland haben, dazu verpflichtet werden, ab dem 1. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen. Der Nachweis soll auf Anforderung vorzulegen sein.

03.03.2022 Bundestag

Im Teil B des Gesetzesentwurf heißt es dann:

B. Lösung
Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und vulnerabler Gruppen und einer Wiedererlangung der Planbarkeit des öffentlichen und privaten Lebens werden Maßnahmen ergriffen um die Grundimmunität in der Bevölkerung nachhaltig zu steigern.

Hierzu wird in einem ersten Schritt die Impfkampagne ein weiteres Mal erweitert. Dazu werden insbesondere erstmals alle erwachsenen Personen persönlich kontaktiert und von ihren Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert. Darauf aufbauend wird in einem zweiten Schritt eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahre eingeführt. Die Kampagne wie auch die allgemeine Impfpflicht werden dabei so ausgestaltet, dass sichergestellt ist, dass alle Mitglieder der Gesellschaft erreicht werden.

Dies bedeutet, dass Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in der Bundesrepublik Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet sind, ab dem 1. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen und diesen auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen. Unabhängig davon sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, ab dem 1. Oktober diesen Nachweis auf Anforderung ihrer Krankenkasse oder ihres Versicherers, bei dem sie privat krankenversichert sind, oder ihres Trägers der Heilfürsorge, vorzulegen.

Ausgenommen werden Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder die permanent oder vorübergehend nicht mit einem der zugelassenen und verfügbaren Impfstoffe gegen COVID-19 immunisiert werden können. Schwangere im ersten Trimenon sind ebenfalls ausgenommen. Abhängig vom Stand der medizinischen Wissenschaft ist eine Schutzimpfung gegen SARS-
CoV-2 unter bestimmten Umständen sorgsam nach ärztlichem Ermessen zu empfehlen.

Die Regelung wird vierteljährlich evaluiert und ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet, um die mit der Impfpflicht in Zusammenhang stehenden Belastungen zu begrenzen.

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Pflege Pflegenotstand Politik

Von heute auf Morgen gibt es 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr – Pflege darf sich mit 1 Milliarde Euro begnügen

Wenn man sich das Drama um den Pflegebonus betrachtet, kommen einem die 100 Milliarden Euro, die von heute auf morgen für die Bundeswehr bereitgestellt werden können, als völliger Hohn vor. Zum Vergleich, unter Pauken und Trompeten wurde im November 2021 bekannt gegeben, dass für die Pflege eventuell ein erneuter Corona-Bonus ausbezahlt werden solle. Sozusagen eine neue Scholz-Bazooka, nur dieses Mal für die Pflege.

Karl Lauterbach will den Bonus übrigens nur an Pflegekräfte geben, die in der Corona-Pandemie besonders belastet waren, ja dafür steht das S bei der SPD. Man hat ganz einfach erkannt, dass bei 1 Milliarde Euro und 1,5 Millionen Pflegekräften, nicht viel übrig bleibt. Und genau so ist es, 550 Euro sollen Altenpflegekräfte bekommen und in Kliniken nur diejenigen Krankenhäuser die 2021 mehr als zehn Covid-Fälle mit künstlicher Beatmung behandelt haben. Dies betrifft 837 Kliniken sowie etwa 280.000 Pflegekräfte, dabei gehen dann, bei gesamt 710.663 Pflegekräften, 430.663 leer aus.

Ich stelle mir oft die Frage, wann wirklich bei dem Letzten die Rote Linie überschritten ist. Aber der Mensch neigt dazu, den Spielraum immer weiter zu eröffnen und Ausflüchte zu finden, wieso es doch wieder erträglich ist. Wie gesagt 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr, 1 Milliarde für einen Pflegebonus, bei dem nicht mal alle Pflegekräfte berücksichtigt werden und das was ausgezahlt wird, eher einer Beleidigung gleich kommt.

Wer diesen Pflegebonus, aus Solidarität gegenüber den Kollegen, die leer ausgehen sollen, nicht umgehend wieder zurück überweist und nicht mindestens wegen Beleidigung der Intelligenz eine Woche krank ist, der muss dieses Gesundheitssystem offensichtlich gut heißen.

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Politik

Ich kann für Frieden, gegen Krieg und gleichzeitig für Selbstbestimmung demonstrieren – du auch?

Und mein Chef, der Narzisst Karl Lauterbach (SPD), demonstriert gegen den „narzisstischen Diktator Putin“. Wie widersprüchlich darf ein Politiker sein und wie offenkundig dürfen Politiker und Medien Demokratie für die eine gute Sache erlauben und für eine Andere eben nicht. Und was ist mit dem von Karl Lauterbach täglich in Dauerschleife genannten Thema, dem Schnupfenvirus – Solidarität rechtfertigt heutzutage wirklich alles?

Bei der bleibt es dann auch bei den meisten Menschen, denn Solidarität reicht heutzutage aus, wenn man sie auf ein Pappschild schreibt.

Und so fällt es dann gar nicht erst auf, dass 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr und für die Pflege 1 Milliarde Euro zur Verfügung stehen. Mal ganz davon abgesehen, dass Geld alleine noch nie Probleme gelöst hat.

Kann mich mal jemand aufwecken, mir sagen, dass das alles ein schlechter Traum ist? Unschuldige Menschen, sowohl auf ukrainischer als auch russischer Seite, sterben und es gibt Menschen die Partei für eine Seite der Zivilbevölkerung ergreifen?

Ich „darf“ eine Meinung dazu haben, aber auch die ist in diesen Zeiten, durch das allgemeine Meinungsspektrum, stark eingeschränkt. Wir lassen selbst immer weniger Spielraum an Meinung zu, dabei sind wir doch das Land das gerade mit 100.000 Menschen in Berlin für Frieden auf die Straße geht.

Nicht erst jetzt vermisse ich Weitsicht und eine Berichterstattung die beide Perspektiven beleuchtet. Vielleicht sollte man sich fernab der Mainstreammedien, die offensichtlich alle die gleiche Meinung haben, was bei so einem komplexen Thema wirklich untypisch ist, informieren. Für mich ist das an diesem Punkt ein eindeutiges Warnsignal.

Ich bin weder „für“ die Ukraine noch „für“ Russland, da ich das aufgrund der unausgewogenen Berichterstattung gar nicht sein kann.

Ist es wirklich notwendig darüber zu diskutieren, was man von einem Krieg hält? Ich denke nicht, dazu ist alles gesagt – Kriege sind per Definition einfach sch****.

#Sabrinanimmteuchmit #Schwesterunbequem #Frieden

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Corona Impfpflicht Medien Pflege Pflegenotstand Politik

Ein angeblicher „Freedom Day“, mit allgemeiner Impfpflicht, Maskenpflicht und Ausgrenzung von Ungeimpften?

Ich kann es nicht mehr hören: „Es wird Lockerungen geben! Versprochen“ – wir tragen aber weiter Maske und erwarten eine allgemeine Impfpflicht. Inzwischen rotten sich Politiker zusammen und führen Unterschriftenlisten für eine allgemeine Impfpflicht? Wohl eher weil Deutschland einen Restbestand von 507.000.000 „Impfdosen“ hat. Wer genau sind die Personen die auf das Wort von Politikern noch vertrauen und im vorauseilenden Gehorsam 2 Jahre Restriktionen mit machen ohne irgendetwas zu hinterfragen? Mir fällt da nur noch der Begriff der Realitätsleugnung ein.

Und da ploppen sie auf die ganz großen Pflegeprofile. Blickt man hinter die Kulissen macht jeder irgendwie – zumindest indirekt – Werbung für die Impfung. Es gibt sogar eine selbst ernannte Koryphäe in der Pflege die Teil der aktuellen Impfstoffkampagne des Bundesgesundheitsministeriums von Karl Lauterbach ist. Gewiss verdient man sich damit ein goldenes Näschen – schließlich findet man dann noch allerlei Krimskrams auf den Profilen – und wieder andere posieren mit einer sehr bekannten Grünen Politikerin.
Sorry liebe Kollegen aber wie lange wollt ihr euch eigentlich von diesen gekauften Menschen noch verarschen lassen, glaubt ihr die jucken eure Befindlichkeiten auf Arbeit?
Glaubt ihr wirklich die haben diesen Erfolg weil sie regierungskritisch sind – nein! Mal ruft eine auf zu einer Pflegepetition beim Stern – geändert hat sich nichts – wieder andere posieren schön in einem der tausenden Medienportale und weitere ziehen sich aus dem Beruf, denn ihnen wirds jetzt einfach zu viel.
Ja und wo bleibt der Aufruf von euch mit Reichweite zum Boykott? Den gibt es nicht, denn dann würde eure Reichweite deutlich schrumpfen und nur darum gehts. Das Ego auf Kosten Anderer aufwerten und die sind auch noch so blöd euch diese Aufmerksamkeit zu schenken. Langsam fehlen mir echt die Worte!
Denn insgeheim wird doch die These vertreten, mit welcher der Tagesspiegel – ganz schlimmes Klickportal – heute titelte: „Wenn Pflegende die Spritze verweigern: Wie Impfgegner die Versorgung in Heimen und Kliniken gefährden“.

Und dann wird mir oft vorgeworfen, ich wäre Teil des Gesundheitspersonals, müsste es besser wissen und mit gutem Beispiel voran gehen.
Genau das ist der Punkt: Ich weiß es, ich kenne die Bedeutung der bedingten Zulassung eines Impfstoffs. Wenn es diese unter Vorbehalt gibt, heißt das nichts anderes als dass der Impfstoff Risiken birgt, die noch nicht vollständig bewertet wurden. Und wie sagte unser Bundeskanzler? Ihr alle seid Teil eines großen Versuches – #Versuchskaninchen.
Ich verteidige auch weiterhin den Respekt für die Entscheidungsfreiheit, angesichts der aktuellen Sachlage für jeden Einzelnen, der sich nicht, oder nicht mehr impfen lassen möchte und all diejenigen für die sich aus gesundheitlichen Gründen gar nicht erst die Frage stellt und distanziere mich von Menschen die allen Ernstes für eine Impfpflicht einstehen!

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Genesenenstatus Politik

Genesenenstatus: Klage gegen Bundesgesundheitsministerium war erfolgreich

180 Tage Version des Genesenenstatus auch wieder für Ungeimpfte verfügbar – nur für kurze Zeit! Allerdings auch nur wegen technischer Probleme.

Ja wie lange gilt denn jetzt der Genesenenstatus und wann ist das genaue Ablaufdatum. Generell unterscheidet das RKI derzeit zwischen geimpft und ungeimpft. Das heißt für den Geimpften gilt der Genesenenstatus 180 Tage, für den Ungeimpften bis letzter Woche nur 90 Tage – zumindest technisch.
Spätestens an diesem Punkt sollte jedem klar werden worauf es hinaus laufen soll, aber richtig und wichtig zu erwähnen ist, die Impfung ist sicher und schützt – ganz klar.
Fakt ist, aufgrund technischer Probleme können die Apotheken wohl nicht unterscheiden zwischen „geimpft genesen“ und „ungeimpft genesen“, was dazu führt, dass man ab dieser Woche wieder ein Zertifikat für 180 Tage ergattern kann. Ähnlich wie auf dem Flohmarkt bei bekannten Wühltischen, heute so und morgen so, aber selbstverständlich hat alles etwas mit Wissenschaftlichkeit zutun. Das bestätigt nun auch der MDR.

Man muss schon wirklich sehr beschränkt sein, wenn man wirklich noch daran glaubt, dass das alles etwas mit Gesundheitsschutz zutun hat. An eurer Stelle, wenn ihr denn betroffen seid, holt euch die 180 Tage Version des Genesenenstatus.

Ach und da wäre ja auch noch Karl Lauterbach, dem steht das Wasser bis zum Hals, schließlich hat das Bundesverfassungsgericht die Auslagerung der Entscheidungsmacht an das RKI und PEI kritisiert.

Gestern sagte Lauterbach dann dazu:

Über tiefgreifende Entscheidungen wie etwa den Genesenenstatus möchte ich selbst und direkt entscheiden.

Karl Lauterbach

Laut Bild hat der Minister dafür einen Satz in den Beschlussentwurf für den Coronagipfel an vergangenem Mittwoch schreiben lassen. Wörtlich heißt es unter Punkt 8: „… entfällt in Hinblick auf die Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus die Delegation auf das Paul-Ehrlich-Institut und Robert-Koch-Institut“.
Eine Streit- und Fehlerkultur gibt es in Deutschland nicht, man passt die Inhalte einfach an und gut ist, Fehler werden nicht eingeräumt.

Weiter möchte ich die Klage von RAin Hamed erwähnen, die für 2 Betroffene (dies gilt auch nur für die Beiden, wieso auch immer), gegen das Bundesgesundheitsministerium klagte. Das heißt also eine Verkürzung des Genesenenstatus durch Bekanntgabe des RKI auf dessen Webseite ist verfassungswidrig.

RA Däblitz schreibt dazu auf seinem Telegram Kanal: One More VG Entscheidung gegen die Verkürzung des Genesenenstatus. Diesmal allerdings mit der Besonderheit, dass Betroffene direkt einen Eilantrag gegen die BRD, vertreten durch Karl Lauterbach, stellen können:

Das Gericht folgte der Antragstellerin in ihrer Argumentation zur Zulässigkeit des Antrags, in dem sie direkt gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt und die vorgenannten Bundesverordnungen beanstandet hatte. Das Gericht bestätigte damit, dass es ausnahmsweise direkt ein Rechtsverhältnis zwischen den Antragstellern und der Bundesrepublik Deutschland als Verordnungsgeberin gibt. Nach Ansicht von Hamed sind daher alle Anträge bezüglich des Verkürzungsstatus beim VG Berlin zu stellen, unabhängig davon in welchem Bundesland man lebt.

D.h. jeder kann diesen Antrag kopieren (am Ende als PDF zum Download eingefügt) und selbst stellen. Man muss dazu noch darlegen, dass man nicht geimpft und wie man konkret betroffen ist.

An dieser Stelle möchte ich gerne auch auf die Klage von Herrn Prof. Müller erinnern, der in dieser für einen Genesenenstatus von 1 Jahr klagt (hier seine Website).