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Das angekündigte Impfpflichtaus für 2023 kommt zu spät – das Deutsche Gesundheitssystem ist am Ende!

Ist es ein Erfolg, dass Lauterbach darüber nachdenkt die Impfpflicht auslaufen zu lassen?

Zunächst möchte ich auf die harten Fakten eingehen und meine Emotionen zügeln.
Seit März diesen Jahres gilt die Impfpflicht in der Pflege (auch bei der Feuerwehr und bei den Soldaten weiterhin, als Duldungspflicht getarnt).
Schon im Dezember letzten Jahres wurde diese im Bundestag durch die absolute Mehrheit beschlossen.
Alles für den guten Zweck, schließlich muss eine Fachkraft andere schützen, welche sich allerdings wiederum selbst schützen können.
Liest man im aktuellen RKI Bulletin, wird der vulnerablen Gruppe, die mein Berufsstand durch diese Impfpflicht schützen soll, bereits die 5. Gentherapie empfohlen.
Glaubt ihr nicht? Dann lest doch selbst nach, was der vulnerablen Gruppe, welche eigentlich vor Leid geschützt werden soll, weiterhin angetan wird:
Abhängig von bisher erfolgten SARSCoV 2 Antigenexpositionen (Infektion/Impfung) kann es bei besonders gefährdeten Personen (z. B. Hochbetagten, Immundefizienten, BewohnerInnen von Altenpflegeheimen) sinnvoll sein, nach dem 4. Ereignis (z. B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen.

An dieser Stelle sollte doch wirklich jeder zu dem Punkt kommen und sich die Frage stellen „wovor schützt diese Therapie überhaupt“?
Weder vor einer Hospitalisierung (mit der das Elend meist erst beginnt) noch vor dem Tod, allerdings vor Ausgrenzung.

Die Entscheidung im Dezember im Bundestag lies einige übereifrige Vorgesetzte in Senioreneinrichtungen und Krankenhäusern meine Kollegen schon zu diesem Zeitpunkt schikanieren.
Das Aussetzen der Lohnzahlungen, das reine bloßstellen vor den Kollegen, das Versetzen an andere Standorte, um die Kollegen mürbe zu machen und die überbordende Art und Weise, wie mit einem gesprochen wurde!
Viele meiner Kollegen und auch ich haben durch die Sammlung unserer Berufsurkunden (1.800 Stück) versucht, auf das Unrecht aufmerksam zu machen. Jede einzelne hatte ich virtuell in der Hand und habe diese zu einer Collage gefügt. Schon vor besagtem Dezember. Interessiert hat es keinen der Gewählten, die E-Mail wurde von fast allen Abgeordneten ignoriert (außer AfD).
Das brachte mit sich, dass Menschen, die in einem Pflegeberuf gearbeitet haben, ihrem Chef (die meisten bestanden darauf) einen Impfnachweis vorzeigen mussten. Auf Datenschutz wurde zu diesem Zeitpunkt keinen Wert gelegt und auch, dass es sich um sehr sensible gesundheitliche Daten handelt.

Ein kleiner, harter Kern verweigerte dies, das war aber wohl wirklich eine noch geringere Minderheit als diejenigen, welche sich nicht impfen haben lassen.

Einige weitere knickten aufgrund des Drucks durch die Arbeitgeber ein und liesen sich mit Novavax therapieren, schließlich wurde er als Totimpfstoff angepriesen. Die Minderheit schrumpfte also weiter und erst nach der Therapie stellten einige mit Erschrecken fest „huch, das ist ja doch eine Mogelpackung“.
Wer sich dem nicht beugte, bekam Post vom Gesundheitsamt. Der erste Brief sollte nur nochmal klarstellen, wer in Deutschland die Hosen an hat und man gefälligst zu spuren hat.
Man wurde aufs nächste Impfzentrum verwiesen und solle dann direkt den Nachweis einreichen.
Ja und diejenigen, die sich dachten, „ja, denkste nie im Leben, ich bin doch nicht blöd“, wurden mit Bußgeldern, Betretungsverboten und übelster Schikane malträtiert.
Von dem eh schon knappen Gehalt musste man sich teure Anwälte leisten, die meist zu faul für tiefergehende Recherchen sind (am Besten macht man alles selbst!).

Seit Dezember 2021 wird mein Berufsstand also drangsaliert. Was heißt mein Berufsstand nur der Teil, der für sich Selbstbestimmung fordert und es wagt, die vorhandene Fachkompetenz bei der Entscheidung der eigenen Gesundheit für sich zu nutzen.
Drangsaliert werden wir von Medien, welche sich hinter das Narrativ stellen und eine Art Hofberichterstattung seit 2020 praktizieren.
Drangsaliert werden wir von Politikern, welche von meinem Beruf nicht das Geringste an Ahnung haben.

Weil meines Wissens genau eine Krankenschwester im Bundestag sitzt, zufälligerweise mein Jahrgang. Der Rest der regierenden Kaste sind Anwälte, Ärzte und Lobbyisten. Also Menschen, die vom normalen Handwerk wenig bis keine Ahnung haben. Ärzte, die sich teilweise gegenüber meinem Berufsstand verhalten, wie Götter in weiß. Allwissend und uns als ihre zuarbeitenden Hilfsarbeiter ansehen. Gerade im Krankenhauskontext ein sehr ausgeprägtes Phänomen.

Diejenigen Pflegefachkräfte, welche sich dieses derart abwertende Verhalten gegenüber einem Beruf, welcher lebensnotwendig ist, nicht mehr gefallen lassen wollten, haben schon vor Jahren das Land verlassen und arbeiten beispielsweise in der Schweiz und Schweden oder aber sie haben dem Beruf komplett den Rücken zugewandt (Stichwort Pflegeexit).
Mühselig versucht man durch Einwanderung die Lücken zu stopfen, anstatt das eigentliche Problem anzugehen. Das, dass aber nicht funktioniert, darf man nicht laut aussprechen, sonst wird man mundtot gemacht, man ist dann ein Nazi.

Aber zurück zum Thema ich schweife ab. Nein eigentlich schweife ich gar nicht ab, denn dieses abwertende Verhalten von Gesellschaft und Medizinern gegenüber meinem Beruf hat dazu geführt, dass wir derart schlecht behandelt werden.
Urinkellner, sind Worte die wir uns an den Kopf werfen lassen müssen.
Die Gesellschaft hat sich genau den großen Teil der Pflegefachkräfte erhalten, welcher empathielos das tut, was ihnen von oben diktiert wird.
Bravo, viel Spaß wünsche ich.

Die Medien greifen die angebliche „Teilimpfpflicht“, welche nun bis 2023 auslaufen soll, auf als wäre es ein erstrebenswerter Zustand bei einer experimentellen Gentherapie Versuchskaninchen spielen zu dürfen.

Es ist keine Teilimpfpflicht, es ist eine Impfpflicht in meinem Beruf.

Diese hat dazu geführt, dass ich seit Abschluss meines Masterstudiums arbeitslos bin!
Diese hat dazu geführt, dass sich der Mangel weiter manifestiert hat und unzählige Kollegen den Beruf und das Land verlassen haben.
Diese führte dazu, dass das Vertrauen in diese Art der Politik gegen Null geht.

Diese hat dazu geführt, dass sich bei mir das starke Gefühl eingestellt hat, dass ich meine Arbeitskraft – mit dem höchsten Abschluss den man in Deutschland erreichen kann – einem anderen Land angeboten habe!

Ich werde nicht weiter den Mangel in Deutschland als Führungskraft verwalten.

Um auf meine einleitende Frage zurück zu kommen, nein es ist kein Erfolg (siehe Bild). Es ist ein Zeichen unserer Gesellschaft, dass wir keine Fehlerkultur kennen und erst dann handeln, wenn die Schlinge um unseren Hals schon so eng ist, dass wir drohen zu ersticken.
Politiker handeln nicht im Sinne des Volkes, dessen Wohl ihr Antrieb sein sollte. Sie handeln aus Eigennutz, Macht- und Profitstreben. Leider ist der Großteil der Deutschen immer noch zu faul, das Leben selbst in die Hand zu nehmen.

Eigentlich schade, denn wir hätten so viel Potential.

PS:
Und was ist eigentlich mit der Maskenpflicht?
Sollen meine Kollegen weiterhin 24/7 mit FFP Maske arbeiten müssen, während sich das Land fröhlich auf das Weihnachtsfest einstimmt und Senioren noch immer einsam und verwahrlost in ihren Zimmern sitzen?
Munter wird dem Opa mit Oberschenkelhalsbruch, welcher kaum genügend Luft bekommt, die Maske ins Gesicht gedrückt anstatt ihm die Angst zu nehmen und ihm beizustehen.
Eine Schande ist es, was jeder Einzelne dazu beigetragen hat, was alten Menschen, immer noch, angetan wird.

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Gesundheitsämter Impfpflicht Politik

Wir brauchen Lösungen – je mehr Mitglieder desto mehr Druck kann ausgeübt werden

Gewerkschaften sind gut, aber eben nur dann, wenn sie die Interessen der Menschen vertreten, die bei ihnen Mitglied sind und nicht diejenigen der Politik. Generell ist es gut nach Lösungen zu suchen, als den Kopf in den Sand zu stecken.
Was gibt es also schöneres, wenn Andere bereits die Arbeit getan haben – weil sie davon viel Ahnung haben – und man sich dann dort engagieren kann?

Ich hab schon viel von der Gewerkschaft „Good Governance“ (kurz GGG) gehört, aber erst heute komme ich endlich dazu, einen Beitrag zu verfassen. Es könnte die Möglichkeit für etwas Neues sein, eine Gewerkschaft die sich aus den aktuellen Bedingungen und Gegebenheiten gegründet hat, kann erstmal nur als positiv erachtet werden.

Wenn ihr Lust habt, hinterlasst mir gerne eure Meinung dazu im Kommentarbereich, vor allem wenn ihr bereits Mitglied seid und Erfahrungen mit gemacht habt.

Wer steckt hinter der GGG?

Gründer der neuen „Good Governance Gewerkschaft“ (kurz GGG) ist Marcel Luthe, er wechselte im Sommer 2020 von der FDP zu den Freien Wählern. Er hat Wirtschaftswissenschaften studiert und hat viel Erfahrung als Unternehmer. Als investigativer Abgeordneter hat er mehr als 2.000 parlamentarische Anfragen gestellt. Von 2009 bis 2013 war er Schöffe am Landgericht Berlin.
Kein Hexenwerk, sowas lässt sich leicht über Wikipedia finden 😉

Wie werdet ihr dort vertreten?

Stefanie Bresnic – eine Kollegin aus der Krankenpflege – hat auch schon ein Interview mit Marcel Luthe und dem Hafenanwalt Marcel Templin geführt. Auf der Website steht (Facebook und Instagram), dass ihr sofort einen Anspruch auf Rechtsberatung rund um den Arbeitsplatz habt und gerade im Hinblick auf die Impfpflicht ist dies wirklich essentiell. Auch der Maskenzwang, gerade im Gesundheitswesen, wird angegangen und nicht ignoriert.

Unterbindung von Versuchen einer „Nötigung zur Impfung“ 

Und schließlich werden wir die Interessen unserer Mitglieder – im Einzelfall auch anonym möglich – gegenüber Arbeitgebern, Politik und  Verwaltung gerichtlich wie außergerichtlich vertreten, um Versuche einer „Nötigung zur Impfung“ zu unterbinden und für den Erhalt der Arbeitsplätze unserer Mitglieder kämpfen. Das umfasst ausdrücklich auch die Durchführung aller Maßnahmen des Arbeitskampfes bis hin zu Streiks, bei denen wir unsere Mitglieder organisatorisch wie finanziell durch ein Streikgeld unterstützen werden.

Beitragshöhe

Der Regelbeitrag beträgt 1 % der jeweiligen Bruttoeinkünfte eines Mitgliedes, mindestens 15 € monatlich. Abweichend davon können Empfänger von Sozialleistungen, Schüler und Studenten ohne eigenes Einkommen einen Solidarbeitrag von 8 € monatlich beantragen. Ihr müsst eure Mitgliedschaft dem AG gegenüber nicht angeben! Wichtig hierbei ist: der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bringt euch jetzt meist nichts mehr, wenn diese überhaupt Themen zu Corona bezahlen.

Wer kann Mitglied werden?

  • Angestellte
  • Arbeiter
  • Freiberufler
  • Selbstständige
  • Beamte
  • Schüler
  • Studenten
  • Rentner/Pensionäre

Verfassungsbeschwerde der GGG

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nur die Bestätigung der Entscheidung im sogenannten Eilverfahren aus Februar diesen Jahres mit denselben, nicht mehr aktuellen Argumenten.
Sie hat nichts mit unserem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu tun, das weiter dort anhängig ist und über das noch entschieden werden wird.
Wir bleiben also dran!

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Umfangreichere Informationen findest du auch auf meinem Telegram Kanal und noch auf Instagram 😉

❤️ #Sabrinanimmteuchmit #Schwesterunbequem

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Gesundheitsämter Impfpflicht

Du hast Post vom Gesundheitsamt erhalten – was nun?

Alle Updates findet ihr auf dieser Seite!

Viele erhalten nun langsam die Schreiben von den Gesundheitsämtern, hier haben sich bereits einige Rechtsanwälte die Mühe gemacht, ein paar Schreiben – die immer individuell im Einzelfall eingesetzt werden müssen – für jedermann zugänglich zu veröffentlichen. Am Ende des Beitrags habe ich euch die Dokumente zum Download eingefügt.

Auf mich erweckt es den Eindruck, dass man so oder so dabei nicht herum kommt einen Anwalt einzuschalten, der sich am Ende seine Tätigkeit wohl vergüten lässt. Damit komme zumindest ich zu dem Schluss, dass sich in Deutschland eben derjenige, der sich dies finanziell erlauben kann, gegen derart Willkür wehren kann, alle anderen fallen dabei einfach hinten runter. Dass Anwälte in dieser Pandemie nicht die Verlierer sind, sollte wirklich jedem bewusst geworden sein.
Ein Mittel welches ich an dieser Stelle empfehle, ist kollektiv, weil man eben inzwischen aufgrund des Pflegenotstands diese Machtposition inne hat, die Arbeit nieder zu legen. Denn nur so werden sich die generellen Bedingungen in der Pflege ändern. Wer weiter mitspielt, braucht sich nicht zu wundern, wieso sie nichts daran ändert.

Nachfolgend nun die 3 Musterschreiben, wobei ich hier der Argumentationsweise von den „Ärzten für individuelle Impfentscheidung“ mit dem 124 Seiten Gutachten durch Prof. Volker Boehme-Neßler, am ehesten mein Vertrauen schenken würde. Die beiden anderen Musterschreiben erwecken bei mir den Eindruck man möchte lediglich auf Zeit spielen, aber sind wir ehrlich, der Großteil – so wie dieser auch Bußgelder, ohne Widerspruch einzulegen, bezahlt – wird den Aufforderungen nachkommen.


In einem Aufklärungsvideo geht der RA Ralf Ludwig auf die Datenschutzgrundverordnung ein, welche bei den Aufforderungen von Gesundheitsämtern beachtet werden müssen. Weiter geht er darauf ein, dass derzeit noch strittig ist ob die Aufforderung, Dokumente zu übersenden, ein Verwaltungsakt ist oder zumindest eine Vorbereitung zu einem Verwaltungsakt. Wobei er darin selbst einen Verwaltungsakt sieht, was dazu führt, dass man andere Handlungsmöglichkeiten hat.
RAin Brigitte Röhring thematisiert in ihrem Musterschreiben einen Aufklärungsbogen vom Januar 2022 aus den USA und geht weiter darauf ein, dass dabei auf Amtswegen ermittelt werden muss.
Außerdem findet ihr in dem Beitrag ein Musterschreiben von den Ärzten für individuelle Impfentscheidung, in diesem wird Bezug auf das Gutachten von Prof. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, genommen. In dem Musterschreiben wird auf die Bundesverfassungsbeschwerde eingegangen und dass es hierbei noch keine Entscheidung beim Hauptverfahren gibt. Ein weiteres, ähnliches Schreiben ist am Ende zum Download eingefügt – der Autor ist mir nicht bekannt.
Ihr findet außerdem die wesentlichen Argumente, medizinisch und rechtlich, gegen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, ebenfalls von den „Ärzten für individuelle Impfentscheidung“.
Wichtig ist, alle Schreiben durchlesen und auf die eigene Position anzupassen und eventuelle nötige Korrekturen vorzunehmen.

Teilt mir gerne in den Kommentaren mit, welche Schritte ihr eingeleitet habt und was eure nächsten Wege sein werden.

RA Ralf Ludwig

Zunächst gibt es eine vorläufige Einschätzung von RA Ralf Ludwig (Video ab Minute 33:45 dazu relevant), mit einem Widerspruch, begründet durch die Datenschutzgrundverordnung, denn diese fordert eine Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 Nr. c DSGVO). Er argumentiert hier, dass dies eine EU Richtlinie ist, welche Vorrang hat.
In seinem Video dazu geht er darauf ein, ob ein Gesundheitsamt überhaupt eine derartige Aufforderung machen darf und welche Qualität diese hat. Begründung dafür ist laut RA Ralf Ludwig der § 20a Abs. 2 IfSG (was ich hier schon sehr detailliert thematisiert habe), in dem es heißt, dass der Leitung der Einrichtung ein jeweiliger Nachweis vorzulegen ist (Impfnachweis, Genesenennachweis, Zeugnis über Kontraindikation). Hier spricht er deutlich an, dass keine Kopie gemacht werden darf, auch keine Aufnahme in die Akten, sondern lediglich das Dokument in Augenschein genommen und eine Notiz über den Vorgang angefertigt werden darf, in der festgehalten wird, um welches Dokument es sich handelt und wann beispielsweise der Genesenenstatus abläuft.
Weiter ist hier zu erwähnen, dass nach der Systematik – also dem Aufbau im Gesetz – zunächst nur der Arbeitgeber abfragen darf, dies an das Gesundheitsamt meldet und erst dann darf diese tätig werden. Laut RA Ludwig darf das Gesundheitsamt vorher nicht tätig werden, da es kein Selbsteintrittsrecht gibt

Aus dem Schreiben des Gesundheitsamtes muss deshalb hervorgehen, dass dieses vom Arbeitgeber eine Information erhalten hat und Zweifel an der Echtheit bestehen und deshalb selbst Kontakt aufgenommen wurde. Der reine Verweis auf § 20a Abs. 5 reicht nicht aus.

§ 20a Abs. 2

§ 20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19
(2) Personen, die in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens bis zum Ablauf des 15. März 2022 folgenden Nachweis vorzulegen:
1. einen Impfnachweis […],
2. einen Genesenennachweis […] oder
3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Quelle: Infektionsschutzgesetz
§ 20a Abs. 5

(5) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen haben dem Gesundheitsamt […] auf Anforderung einen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorzulegen.

Quelle: Infektionsschutzgesetz
Art. 5 Absatz 1 Nr. c

Wenn es nun aber dazu kommt, dass das Gesundheitsamt berechtigt ist die Daten von mir nach § 20a Abs. 5 einzuholen, dann sind Anwälte derzeit unschlüssig, ob es sich um einen Verwaltungsakt handelt. Nach der Rechtsauffassung von RA Ludwig ist es genau solch ein Verwaltungsakt (man muss einen Bescheid erhalten, der entsprechend zugestellt und zwingend eine Rechtsmittelbelehrung enthalten muss – man kann hierbei also Widerspruch/Klage einlegen/einreichen).

Kommentar von RA Ralf Ludwig aus seinem Telegram Kanal dazu:

Hier ist ein von mir gefertigtes Musterschreiben für den Fall, dass das Gesundheitsamt zur Vorlage von Dokumenten auffordert. Ich habe dies in meiner Sendung „Corona aus Sicht des Juristen“ heute erklärt.
Aus meiner Sicht ist das Gesundheitsamt nicht zuständig, solange der Arbeitgeber an den vorgelegten Dokumenten nichts auszusetzen hat. Das würde auch Art. 5 Abs. 1 Ziff. 3 DSGVO (Datenminimierung) widersprechen.
Sollte also jemand eine entsprechende Aufforderung erhalten haben, kann diese nach meiner Rechtsauffassung zunächst zurückgewiesen werden. Sollte weiterhin auf Übersendung bestanden werden, kann auf Art. 13 Abs. 1, 2 DGVO verwiesen werden. Demnach muss das Gesundheitsamt zunächst erklären, wie die Daten gespeichert und verarbeitet werden.
Den Gesundheitsamtsmitarbeitern rate ich aktuell, aufgrund der Studienlage keinerlei Betretensverbote oder Beschäftigungsverbote auszusprechen.

RAin Brigitte Röhring

RAin Brigitte Röhring greift in ihrem Schreiben, ebenfalls aufgrund vieler Zuschriften von Betroffenen, die Thematik unter Bezugnahme eines Aufklärungsbogens vom Januar 2022 aus den USA auf:

Einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht
Muster für ein Antwortschreiben an das Gesundheitsamt nach Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises

Entgegen vorheriger Annahmen scheinen doch schon zahlreiche Mitarbeiter im Gesundheitswesen Schreiben der Gesundheitsämter erhalten zu haben, mit denen sie zur Vorlage eines Immunitätsnachweises aufgefordert werden.

Ich habe einige mir vorliegende Schreiben als Grundlage für einen Musterbrief für ein Antwortschreiben an das Gesundheitsamt genommen und werde Euch / Ihnen im nächsten Post ein Muster eines Antwortschreibens in word- und pdf-Format zur Verfügung stellen. Ich empfehle, den Aufklärungsbogen von Pfizer / BioNTech ebenfalls beizufügen und habe ihn deshalb auch dem Post beigefügt.

2 Aspekte habe ich in dem Antwortschreiben angesprochen:

* die sich aus dem Aufklärungsbogen von Pfizer / BioNTech ergebenden Fragestellungen sowohl im Hinblick auf die Risiken als auch im Hinblick darauf, dass das Schreiben des Gesundheitsamtes im Lichte des Aufklärungsbogens als „Aufforderung zur Teilnahme an einem medizinischen Experiment“ mit einem Wirkstoff anzusehen sein kann, der sich laut Aussage der Hersteller noch im Entwicklungsstadium befindet

und

* den Hinweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz des Gesundheitsamtes nach § 24 Abs. 1 S. 1 und Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) einschließlich der entsprechenden Landesverwaltungsverfahrensgesetze. Nach dieser Vorschrift hat die Behörde den Sachverhalt, aus dem sich eine Nachweispflicht und ein Verstoß gegen die Nachweispflicht ergibt, von Amts wegen zu ermitteln. Dabei sind gemäß § 24 Absatz 2 VwVfG „alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen“.

Teilweise wurde die Auffassung bei den Gesundheitsämtern geäußert, der Arbeitgeber hätte zu prüfen, ob im jeweiligen Mitarbeiter die Voraussetzungen für eine Nachweispflicht gegeben seien. Das ist nach dem verwaltungsrechtlichen Untersuchungsgrundsatz unzutreffend!

Das Schreiben kann jeweils auf die eigenen Bedürfnisse angepasst werden.

Dokumente zum Download

Nachfolgend das Dokument von RA Ralf Ludwig, als bearbeitbares .docx Dokument und als PDF

Musterschreiben von RAin Brigitte Röhring als PDF

Aufklärungsbogen USA Pfizer Januar 2022 – Hinweis von RAin Brigitte Röhring

Musterschreiben unter Bezugnahme eines 124 Seiten Gutachtens von den Ärzten für individuelle Impfentscheidung, als docx. Dokument und als PDF. Geschrieben wurde das Gutachten von Prof. Dr. jur. habil. Dr. rer. nat. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Gutachten von Prof. Volker Boehme-Neßler

Wesentliche Argumente gegen eine Impfpflicht im Gesundheitswesen

Dokument (Verfasser unbekannt) welches sich auf die Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts bezieht

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Flutet die Gesundheitsämter mit tausenden durchgestrichenen Berufsurkunden – #AktionBerufsurkunde

Wenn nicht jetzt wann dann? Wenn nicht wir, wer sonst soll es tun? Da die Medien, Politiker und die großen Mainstreampflegeprofile darüber nicht berichten und schweigen, berichte ich eben darüber, was sich derzeit in der Pflege tut – klar mit wenig Reichweite aber irgendjemand muss ja damit anfangen.

Ich möchte euch heute 3 positive Beispiele zeigen wie Menschen die #AktionBerufsurkunde für ihre Region genutzt haben. Alleine ich konnte über 1.800 durchgestrichene Berufsurkunden sammeln. Da es wichtig ist, dass wir gehört werden, bitte ich euch, schickt eure Berufsurkunde gerne via E-Mail an euer Gesundheitsamt. Am Ende habe ich euch die entsprechende Liste mit den E-Mail Adressen zu den Ämtern eingefügt. Flutet Sie mit euren durchgestrichenen Berufsurkunden, euren Bedenken und als „normaler Bürger“ gerne auch mit euren Ängsten vor der bevorstehenden Pflegekatastrophe.

In Dresden haben am 18.02.2022 bei der Aktion Berufsurkunde „Impfpflicht? Ohne mich!“ 1.200 durchgestrichene Berufsurkunden den Weg in den Briefkasten des sächsischen Sozialministeriums gefunden. Urkunden von Pflegekräften, Therapeuten, Hebammen, Ärzten uvm. waren mit dabei und wurden vor Ort eingeworfen.

Ich habe von der Aktion ein Video zugesandt bekommen und es euch hier etwas komprimiert hochgeladen. Also bitte gerne teilen, denn wir sind nicht mehr leise. Unsere rote Linie wurde mit einer Impfpflicht definitiv überschritten (Pflegekräfte legen in Berlin vor dem BMG ihre Kittel ab und in Weiden legten die Pflegekräfte ihre Kittel vor dem Arbeitsamt ab).

Auch in Rosenheim sind die Kollegen nicht untätig geblieben, 850 Unterschriften aus über 20 Einrichtungen stecken in einem offenen Protestbrief (am Ende des Beitrags zum Download), den die Intensiv-und Anästhesie-Fachkräfte Christina Bofinger und Sabine Lauterborn der Rosenheimer CSU-Bundestagsabgeordneten Daniela Ludwig übergaben haben. In dem Brief warnen unter anderem Kranken – und Altenpflegekräfte, Heilerziehungspfleger, Intensiv- und Anästhesiekräfte, aber auch Physiotherapeuten oder Küchenkräfte in Kliniken vor der einrichtungsbezogenen Impflicht ab dem 16. März.

Wir befürchten, dass es zu einem Versorgungsnotstand in den Kliniken kommt. Diese drakonische Maßnahme ist unverhältnismäßig. Viele Kolleginnen und Kollegen haben sich bereits bei der Agentur für Arbeit gemeldet.

Christina Bofinger

Weiter geht es mit einigen engagierten Kollegen aus Freyungen-Grafenau die sich ebenfalls gegen die temporäre Impfpflicht in der Pflege wehren (mit Aktionen wie hier, hier und hier). Die haben einen riesigen Stapel an Berufszertifikaten an die PNP-Redaktion (leider hinter einer Bezahlschranke) in Freyung geschickt.
Der Telegram Kanal „Pflege in der C Krise“ berichtete ebenfalls davon, dass sich 470 Pflegekräfte zusammengeschlossen haben. Ein Team von drei Personen hat dann die Berufsurkunden der Pflegekräfte kopiert und an unten aufgeführte Institutionen gesendet. Es waren 2,1 kg pro Paket (8 Stück), jeweils 470 Seiten Berufsurkunden und ein Porto von 70 Euro.
Verschickt wurden die Pakete an die Gesundheitsämter in Freyung-Grafenau, Passau, Deggendorf, Pfarrkirchen, den Oberbürgermeister Dupper (Passau), den Regierungspräsidenten Rainer Haselbeck (Niederbayern) und an den Bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek.

Aufgeben können wir später, jetzt wird erstmal noch gekämpft.

Liste der Gesundheitsämter

Brief aus Rosenheim zum Download