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Post vom Gesundheitsamt – was nun?

Viele haben schon Post vom Gesundheitsamt erhalten, bei einigen trudeln jetzt erst die Briefe ein und manche bleiben vermutlich ganz davon verschont. Welche Möglichkeiten man hat auf diese Briefe der Gesundheitsämter zu reagieren und was dabei prinzipiell zu beachten ist, kläre ich in diesem Beitrag. Dabei finden die Rechtsauffassung von RA Ludwig, RAin Röhring und RA Boehme-Neßler Anwendung. Inzwischen wurde das Thema Rechtsbehelfsbelehrung und eine weitere Rechtsauffassungen von RA Mauritz, RA Croset und RA Hannig eingepflegt.

Update 15. Juni 2022: Das Thema Bußgeldbescheid und Impfunfähigkeitsbescheinigung (IUB) habe ich hier aufgegriffen.

Viele erhalten nun langsam die Schreiben von den Gesundheitsämtern, hier haben sich bereits einige Rechtsanwälte die Mühe gemacht, ein paar Schreiben – die immer individuell im Einzelfall eingesetzt werden müssen – für jedermann zugänglich zu veröffentlichen.
Am Ende des Beitrags habe ich euch die Dokumente und Videos zum Download eingefügt. Wer sich aus dem Gesundheitswesen vernetzen möchte, findet hier auf der Seite entsprechende Anlaufstellen. Aktuelle Gerichtsentscheidungen habe ich hier und hier thematisiert. Den Podcast zum Thema von RA Christ findet ihr auf dieser Seite und den Beitrag zur neuen Gewerkschaft (GGG), welche einen bei unliebsamen Briefen vom Gesundheitsamt helfen, findet ihr hier.

Auf mich erweckt es den Eindruck, dass man so oder so dabei nicht herum kommt einen Anwalt einzuschalten, der sich am Ende seine Tätigkeit wohl vergüten lässt. Damit komme zumindest ich zu dem Schluss, dass sich in Deutschland eben derjenige, der sich dies finanziell erlauben kann, gegen derart Willkür wehren kann, alle anderen fallen dabei einfach hinten runter. Dass Anwälte in dieser Pandemie nicht die Verlierer sind, sollte wirklich jedem bewusst geworden sein.
Ein Mittel welches ich an dieser Stelle empfehle, ist kollektiv, weil man eben inzwischen aufgrund des Pflegenotstands diese Machtposition inne hat, die Arbeit nieder zu legen. Denn nur so werden sich die generellen Bedingungen in der Pflege ändern. Wer weiter mitspielt, braucht sich nicht zu wundern, wieso sie nichts daran ändert.

Nachfolgend nun einige Musterschreiben, wobei ich hier der Argumentationsweise von den „Ärzten für individuelle Impfentscheidung“ mit dem 124 Seiten Gutachten durch Prof. Volker Boehme-Neßler, am ehesten mein Vertrauen schenken würde. Bei einer Anhörung – wenn ich mich dieser Schikane weiter ausliefern lassen möchte – würde ich neutral, ohne auf die Impfung und deren Wirksamkeit an sich einzugehen, darauf hinweisen wieso ich für den Betrieb relevant bin.
Das Video von RA Croset finde ich sehr gelungen, er erläutert im Detail anhand eines Schreibens aus Hannover, wie dieses einzuordnen ist – aber Vorsicht auch dies stellt nur eine einzelne Rechtsauffassung dar.
Die beiden Musterschreiben von RA Ludwig und RAin Röhring erwecken bei mir den Eindruck man möchte lediglich auf Zeit spielen, aber sind wir ehrlich, der Großteil – so wie dieser auch Bußgelder, ohne Widerspruch einzulegen, bezahlt – wird den Aufforderungen nachkommen. Nachfolgend nun eine kurze Zusammenfassung aller hier zur Verfügung gestellter Videos und Dokumente, die ihr am Ende dann zum Download findet.

Rechtsauffassungen einzelner Anwälte

Update 30. Mai 2022:
Ich habe euch euch weitere Rechtsauffassungen zur Verfügung gestellt, vor allem in Hinblick auf die Verfassungsbeschwerde von RA Lipinski.

Ich möchte dringend auf einen Beitrag auf dem Corona-Blog.net verweisen. Dort äußert sich eine pensionierte Rechtsanwältin zu dem Gerichtsurteil aus Karlsruhe. Gibt auch Tipps für Betroffene, wobei ich es hier genauso sehe wie Sie, deshalb auch nachfolgend ein kurzes Zitat von Ihr:

Trotzdem denkt man sich – wäre ein Streik, ein „Aufstand“ nicht angebrachter? Wenn das Maß voll ist, passiert sowas. Ist es jetzt voll?

Margot Lescaux


Auch RA Lipinski kommt in dem Beitrag mit seiner aktuellen Pressemitteilung zu Wort – wobei es auch hier wieder am Verständnis für die Pflege hapert.

Die Entscheidung stellt eine ernsthafte Gefahr für die medizinische [sic] Versorgung dar, da nunmehr eine große Anzahl an Zutritts- und Tätigkeitsverboten sowie Bußgeldverfahren droht.

RA Lipinski

Auch die wütende Reaktion von RAin Hamed ist in dem Artikel zu lesen – auf jeden Fall empfehlenswert.

Warum sollten „fehleranfällige“ (Rn. 193 des Beschlusses) Corona-Tests schlechter sein als mangels sterilisierender Immunität ebenfalls „fehleranfällige“ Impfungen?

Jessica Hamed


Ihr findet dort weiter die Stellungnahmen der Sachverständigen Dritten für dieses Urteil. Auch die Rechtsauffassung von Ludwig und Hannig aus einem Videostatement, sowie von RA Vosgerau auf TY.
Die Verfassungsbeschwerde von der GG Gewerkschaft ist noch ausstehend. Schau euch gerne auch im Kommentarbereich dieses Blogs um, die RAin Lescaux gibt dort immer wieder wertvolle Tipps.


Hier geht es mit dem bisherigen Beitrag weiter:

In einem Aufklärungsvideo geht der RA Ludwig auf die Datenschutzgrundverordnung ein, welche bei den Aufforderungen von Gesundheitsämtern beachtet werden müssen. Weiter geht er darauf ein, dass derzeit noch strittig ist ob die Aufforderung, Dokumente zu übersenden, ein Verwaltungsakt ist oder zumindest eine Vorbereitung zu einem Verwaltungsakt. Wobei er darin selbst einen Verwaltungsakt sieht, was dazu führt, dass man andere Handlungsmöglichkeiten hat.

RAin Röhring thematisiert in ihrem Musterschreiben einen Aufklärungsbogen vom Januar 2022 aus den USA und geht weiter darauf ein, dass dabei auf Amtswegen ermittelt werden muss.

Außerdem findet ihr in dem Beitrag ein Musterschreiben von den Ärzten für individuelle Impfentscheidung, in diesem wird Bezug auf das Gutachten von Prof. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, genommen. In dem Musterschreiben wird auf die Bundesverfassungsbeschwerde eingegangen und dass es hierbei noch keine Entscheidung beim Hauptverfahren gibt.
Ein weiteres ähnliches Schreiben ist unter dem Reiter „Dokument (Verfasser unbekannt)“ zum Download eingefügt.

Von RA Tietje wurde offensichtlich unautorisiert ein Schreiben veröffentlicht, zu finden war es bislang bei RAin Röhring, es wird darum gebeten dieses nicht zu nutzen, da dieses fallbezogen erstellt wurde!

Auch das Thema Rechtsbehelfsbelehrung wird durch zwei Anwälte aufgegriffen: Das betrifft wohl überwiegend die Betroffenen in den Bundesländern Bayern, NRW und Niedersachsen, laut RAin Rohring.

Außerdem findet ihr 4 weitere Videos zu der Rechtsauffassung, unterschiedlicher Bereiche – also Fragen von Betroffenen – zum Thema einrichtungsbezogene Impfpflicht, von RA Mauritz.

Die Verfassungsbeschwerde von RA Lipinski (ich habe hier davon berichtet) ist weiterhin, auch wenn andere Verfassungsbeschwerden gar nicht erst zur Entscheidung zugelassen wurden, im Rennen. Es ist korrekt, dass die meisten der Argumente nicht gewürdigt wurden, aber die Botschaft, dass die Corona-Impfungen auch tödlich enden können, ist bei den Richtern des 1. Senats angekommen. Update: Die Verfassungsbeschwerde wurde abgelehnt. Die von Herrn Rechtsanwalt Dr. Lipinski vertretene Beschwerdeführergruppe hat sich nunmehr für die Einreichung einer Menschenrechtsbeschwerde nach Art. 34 EMRK gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.04.2022, zugestellt (erst) am 19.05.2022, Az. 1 BvR 2649/21, entschieden (mehr dazu unten).

RA Hannig äußert sich in einem aktuellen Video und spricht an, dass der allgemeine Weg mit seiner Verfassungsbeschwerde (es geht hier nicht um die von RA Lipinski) nicht zur Entscheidung angenommen wurde. In dem Video geht es nun darum, dass sich jeder individuell wehren muss. Er stellt 2 Musterschreiben, einmal für den Arbeitgeber und ein weiteres für das Gesundheitsamt, zur Verfügung – inhaltlich sind beide gleich. Im Allgemeinen geht es in dem Schreiben um die Erfassung personenbezogener Daten.

Gerne möchte ich euch noch ein Video von RA Croset zur Verfügung stellen, er geht im Detail auf ein Schreiben aus der Region Hannover ein. Für den Zuschauer erläutert er die einzelnen Textpassagen, sehr verständlich.

Ihr findet außerdem die wesentlichen Argumente, medizinisch und rechtlich, gegen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, ebenfalls von den „Ärzten für individuelle Impfentscheidung“. Den Handlungsleitfaden von „Klinikpersonal steht auf“ ist ebenfalls zum Download verfügbar.

Wichtig ist, alle Schreiben durchlesen und auf die eigene Position anzupassen und eventuelle nötige Korrekturen vorzunehmen. Teilt mir gerne in den Kommentaren mit, welche Schritte ihr eingeleitet habt und was eure nächsten Wege sein werden. Weitere wichtige Musterschreiben, Artikel, andere Hilfestellungen oder auch Videos veröffentliche ich gerne auf der Seite.

Zunächst gibt es eine vorläufige Einschätzung von RA Ralf Ludwig (Video ab Minute 33:45 dazu relevant), mit einem Widerspruch, begründet durch die Datenschutzgrundverordnung, denn diese fordert eine Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 Nr. c DSGVO). Er argumentiert hier, dass dies eine EU Richtlinie ist, welche Vorrang hat.
In seinem Video dazu geht er darauf ein, ob ein Gesundheitsamt überhaupt eine derartige Aufforderung machen darf und welche Qualität diese hat. Begründung dafür ist laut RA Ralf Ludwig der § 20a Abs. 2 IfSG (was ich hier schon sehr detailliert thematisiert habe), in dem es heißt, dass der Leitung der Einrichtung ein jeweiliger Nachweis vorzulegen ist (Impfnachweis, Genesenennachweis, Zeugnis über Kontraindikation). Hier spricht er deutlich an, dass keine Kopie gemacht werden darf, auch keine Aufnahme in die Akten, sondern lediglich das Dokument in Augenschein genommen und eine Notiz über den Vorgang angefertigt werden darf, in der festgehalten wird, um welches Dokument es sich handelt und wann beispielsweise der Genesenenstatus abläuft.
Weiter ist hier zu erwähnen, dass nach der Systematik – also dem Aufbau im Gesetz – zunächst nur der Arbeitgeber abfragen darf, dies an das Gesundheitsamt meldet und erst dann darf diese tätig werden. Laut RA Ludwig darf das Gesundheitsamt vorher nicht tätig werden, da es kein Selbsteintrittsrecht gibt.

Aus dem Schreiben des Gesundheitsamtes muss deshalb hervorgehen, dass dieses vom Arbeitgeber eine Information erhalten hat und Zweifel an der Echtheit bestehen und deshalb selbst Kontakt aufgenommen wurde. Der reine Verweis auf § 20a Abs. 5 reicht nicht aus.

§ 20a Abs. 2

§ 20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19
(2) Personen, die in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens bis zum Ablauf des 15. März 2022 folgenden Nachweis vorzulegen:
1. einen Impfnachweis […],
2. einen Genesenennachweis […] oder
3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

§ 20a Abs. 5

(5) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen haben dem Gesundheitsamt […] auf Anforderung einen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorzulegen.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Art. 5 Absatz 1 Nr. c

Wenn es nun aber dazu kommt, dass das Gesundheitsamt berechtigt ist die Daten von mir nach § 20a Abs. 5 einzuholen, dann sind Anwälte derzeit unschlüssig, ob es sich um einen Verwaltungsakt handelt. Nach der Rechtsauffassung von RA Ludwig ist es genau solch ein Verwaltungsakt (man muss einen Bescheid erhalten, der entsprechend zugestellt und zwingend eine Rechtsmittelbelehrung enthalten muss – man kann hierbei also Widerspruch/Klage einlegen/einreichen).

Kommentar von RA Ralf Ludwig aus seinem Telegram Kanal dazu:

Hier ist ein von mir gefertigtes Musterschreiben für den Fall, dass das Gesundheitsamt zur Vorlage von Dokumenten auffordert. Ich habe dies in meiner Sendung „Corona aus Sicht des Juristen“ heute erklärt.
Aus meiner Sicht ist das Gesundheitsamt nicht zuständig, solange der Arbeitgeber an den vorgelegten Dokumenten nichts auszusetzen hat. Das würde auch Art. 5 Abs. 1 Ziff. 3 DSGVO (Datenminimierung) widersprechen.
Sollte also jemand eine entsprechende Aufforderung erhalten haben, kann diese nach meiner Rechtsauffassung zunächst zurückgewiesen werden. Sollte weiterhin auf Übersendung bestanden werden, kann auf Art. 13 Abs. 1, 2 DGVO verwiesen werden. Demnach muss das Gesundheitsamt zunächst erklären, wie die Daten gespeichert und verarbeitet werden.
Den Gesundheitsamtsmitarbeitern rate ich aktuell, aufgrund der Studienlage keinerlei Betretensverbote oder Beschäftigungsverbote auszusprechen.

Nachfolgend das Dokument von RA Ralf Ludwig, als bearbeitbares .docx Dokument und als PDF:

RAin Brigitte Röhring greift in ihrem Schreiben, ebenfalls aufgrund vieler Zuschriften von Betroffenen, die Thematik unter Bezugnahme eines Aufklärungsbogens vom Januar 2022 aus den USA auf:

Einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht
Muster für ein Antwortschreiben an das Gesundheitsamt nach Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises

Entgegen vorheriger Annahmen scheinen doch schon zahlreiche Mitarbeiter im Gesundheitswesen Schreiben der Gesundheitsämter erhalten zu haben, mit denen sie zur Vorlage eines Immunitätsnachweises aufgefordert werden.

Ich habe einige mir vorliegende Schreiben als Grundlage für einen Musterbrief für ein Antwortschreiben an das Gesundheitsamt genommen und werde Euch / Ihnen im nächsten Post ein Muster eines Antwortschreibens in word- und pdf-Format zur Verfügung stellen. Ich empfehle, den Aufklärungsbogen von Pfizer / BioNTech ebenfalls beizufügen und habe ihn deshalb auch dem Post beigefügt.

2 Aspekte habe ich in dem Antwortschreiben angesprochen:

* die sich aus dem Aufklärungsbogen von Pfizer / BioNTech ergebenden Fragestellungen sowohl im Hinblick auf die Risiken als auch im Hinblick darauf, dass das Schreiben des Gesundheitsamtes im Lichte des Aufklärungsbogens als „Aufforderung zur Teilnahme an einem medizinischen Experiment“ mit einem Wirkstoff anzusehen sein kann, der sich laut Aussage der Hersteller noch im Entwicklungsstadium befindet

und

* den Hinweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz des Gesundheitsamtes nach § 24 Abs. 1 S. 1 und Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) einschließlich der entsprechenden Landesverwaltungsverfahrensgesetze. Nach dieser Vorschrift hat die Behörde den Sachverhalt, aus dem sich eine Nachweispflicht und ein Verstoß gegen die Nachweispflicht ergibt, von Amts wegen zu ermitteln. Dabei sind gemäß § 24 Absatz 2 VwVfG „alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen“.

Teilweise wurde die Auffassung bei den Gesundheitsämtern geäußert, der Arbeitgeber hätte zu prüfen, ob im jeweiligen Mitarbeiter die Voraussetzungen für eine Nachweispflicht gegeben seien. Das ist nach dem verwaltungsrechtlichen Untersuchungsgrundsatz unzutreffend!

Das Schreiben kann jeweils auf die eigenen Bedürfnisse angepasst werden.

Musterschreiben

Aufklärungsbogen USA Pfizer Januar 2022

Musterschreiben unter Bezugnahme eines 124 Seiten Gutachtens von den Ärzten für individuelle Impfentscheidung, als docx. Dokument und als PDF. Geschrieben wurde das Gutachten von Prof. Dr. jur. habil. Dr. rer. nat. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.

Word Dokument

PDF

Gutachten von Prof. Volker Boehme-Neßler

Themen: Rechtsbehelfsbelehrung und Widerspruch

Rechtsbehelfsbelehrung: Dann Klage!“ – hier die Rechtsauffassung von RAin Ellen Rohring
Viele informative Videos findest du auf ihrem YouTube Kanal. Hier möchte ich das Video zum Thema Rechtsbehelfsbelehrung verlinken.

Unter dem YouTube Video schreibt die Anwältin: „Bei Schreiben vom Gesundheitsamt mit „Rechtsbehelfsbelehrung“ kann eine Klage erforderlich sein! Das betrifft die Betroffenen in den Bundesländern Bayerm, NRW und Niedersachsen. Hier wurde das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Informationen zur Musterklage können bei Frau Rechtsanwältin Dr. Franziska Meyer-Hesselbarth hier angefordert werden: klagemuster.impfnachweis@gmail.com“

RA Andreas Mauritz geht im Video Teil 2 ebenfalls auf die Rechtsbehelfsbelehrung ein: „Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung. Wann notwendig, wann nicht? Und was ist, wenn sie fehlt?“. Das Video findet ihr direkt darunter.

Widerspruch unzulässig?
Viele von Euch haben schon ein 2. oder 3. Schreiben vom Gesundheitsamt bekommen. In manchen Schreiben wird Euch nahegelegt, den „Widerspruch“ zurückzunehmen, weil kein Verwaltungsakt vorliege. In diesem Video erfahrt Ihr,
* wie Ihr auf diese Schreiben reagieren könnt,
* Was Ihr bei einer Anhörung beachten müsst und
* warum der Bußgeldtatbestand nicht erfüllt sein dürfte

Zitierte Entscheidungen, die einen Verwaltungsakt bejahen:
VG Ansbach, Beschluss vom 05. November 2021, AN 18 S 21.01884 OVG Sachsen- Anhalt,
Beschluss vom 21.Oktober 2021 – 3 M 134/21

Woran ich mich persönlich etwas stoße ist die Werbung auf seiner Website zu zwei Rechtsschutzversicherern. Mal davon abgesehen, dass ich nicht glaube, dass diese jetzt noch greifen!

Zu seinem YouTube Video schreibt er selbst:
„Die Umsetzung der umstrittenen partiellen Impfpflicht schreitet voran – Gesundheitsämter und Arbeitgeber versenden die Aufforderungen, Nachweise vorzulegen oder sich die Impfung geben zu lassen. Viele sind verunsichert, haben Angst um ihren Job oder Angst vor Bußgeldern.“

Musterschreiben Arbeitgeber, einmal als Word Dokument und einmal als PDF:

Musterschreiben Gesundheitsamt als Word Dokument:

Post vom Gesundheitsamt bekommen – Was tun? (Tipps + Beispiel)

0:00 Einleitung
1:53 Reales Beispiel – Anhörung aus Niedersachsen
12:44 Solltet ihr antworten?
13:42 Video Attest über Kontraindikation
15:12 Tipps zur Antwort
18:42 Tätigkeitsverbot
21:00 Welche Erfahrung macht ihr?

Wesentliche Argumente gegen eine Impfpflicht im Gesundheitswesen:

Ich habe euch hier die Ablehnung des Eilantrags mit eingepflegt und die Begründung der Klägergruppe für den Eilantragmeinen Beitrag dazu findet ihr unter diesem Link.

Aktuell kursieren 3 Artikel, welche behaupten, dass alle Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht abgelehnt wurden. Das Team – also die Menschen die für uns alle klagen – um RA Lipinski hat in seinem Telegram Kanal für Klarstellung gesorgt, die Nachricht möchte ich hier als Zitat einfügen.

In eigener Sache…

Heute ist ein Artikel auf Jouwatch erschienen:

👉 https://journalistenwatch.com/2022/05/04/bundesverfassungsgericht-verfahren-impfpflicht/

… letzten Freitag ein ähnlicher auf Junge Freiheit:

👉 https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/einrichtungsbezogene-impfpflicht-karlsruhe-lehnt-alle-verfahren-ab/

… und am Mittwoch letzter Woche einer auf Tichys Einblick:

👉 https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/nichtannahme-von-verfassungsbeschwerden-gegen-die-einrichtungsbezogene-impfpflicht/

Diese Artikel haben leider zu einer sehr großen Verunsicherung geführt und werden gerade sehr viel geteilt, so dass wir hier etwas intervenieren müssen.

Das Wichtigste vorweg:

Nein, unsere Beschwerde wurde noch nicht in der Hauptsache entschieden. Wir sind nach wie vor „im Rennen“.

Zwar verweist der Artikel auf Tichys Einblick auf unseren Eilantrag (auch wenn dort versehentlich das falsche Aktenzeichen 2 BvR 2649/21 statt 1 BvR 2649/21 genannt wird), aber auch wenn die Überschriften vermuten lassen, dass unsere Hauptsache nun ebenfalls abgelehnt wurde, stimmt das nicht!

Ich bitte euch auch noch einmal wenigstens die Pressemitteilung des BVerfG zur Ablehnung des Eilantrages zu lesen: Wir haben auf Impfkomplikationen und Impfschäden bis hin zum Tod hingewiesen und das Gericht hat dies auch in der Ablehnung mit aufgeführt.

„Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können.“

👉 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-012.html

Also muss das BVerfG in den Ablehnungen zu anderen Verfahren behauptet haben, die Impfung sei nebenwirkungsfrei, nicht aber bei der Ablehnung vom 10.02.2022.

Zitat aus dem Tichy-Artikel:

„Denn nicht nur sei die Impfung frei von Nebenwirkungen und schütze zuverlässig, es bestehe auch eigentlich gar keine Impfpflicht: Denn jeder Arzt, der damit Probleme habe, könne ja für ein paar Jahre seinen Beruf aufgeben.“

Es ist korrekt, dass die meisten unserer Argumente nicht gewürdigt wurden, aber die Botschaft, dass die Corona-Impfungen auch tödlich enden können, ist bei den Richterinnen und Richtern des 1. Senats angekommen.

Bitte macht euch also keine Gedanken, dass nun alles aus ist 🙏

Wenn sich vom BVerfG in Sachen einrichtungsbezogene Impfpflicht betr. unserer Beschwerde etwas tut, werden wir euch hier auf @masernschutzgesetz informieren und ihr erfahrt es nicht über zwei oder drei Ecken aus der Presse.

Eilantrag abgelehnt von den Richtern des ersten Senats

Verfassungsbeschwerde der Klägergruppe

Das Team um RA Lipinski hat in einem aktuellen Beitrag auf Telegram auch das Urteil aus Hannover aufgegriffen und gibt ein kurzes Statement dazu wie es in Karlsruhe weiter geht:

Weiter geht’s in Karlsruhe…

Kurzes Update von uns:
Dr. Lipinski hat gestern einen erneuten Schriftsatz mit fast 50 Seiten beim BVerfG eingereicht, wieder mit vielen Anlagen, darunter wissenschaftliche Studien, und Medienberichte.

Wir setzen uns auch mit dem aktuellen Beschluss des VG Hannover

👉 http://www.dbovg.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE220005934&psml=bsndprod.psml&max=true

kritisch auseinander, welches zwar im Ergebnis den dortigen Fall korrekt entschieden haben dürfte, das aber im bereichsbezogenen Impfpflichtgesetz allen Ernstes eine Freiwilligkeit der Impfentscheidung sieht (🙈) – letzteres deshalb, weil es angeblich keine Impfpflicht gäbe, sondern nur eine Nachweispflicht.

Wir haben richtig gestellt, dass das Gericht u.a. deshalb falsch liegt, weil es Impfzwang (= physischer Zwang zum Impfen; diesen allerletzten Schritt ist der Staat zumindest bislang noch nicht gegangen) und eine Impfpflicht verwechselt.

Erfreulicherweise setzen aber die ersten Gesundheitsämter in Niedersachsen bereits den Beschluss des VG Hannover um und haben von der „freiwilligen Impfpflicht“ betroffenen Mitarbeitern aus dem Gesundheitswesen einen Brief geschickt und die Androhung von Zwangsmaßnahmen zurückgenommen 👍

Ferner gehen wir in unserem Schriftsatz natürlich auch auf die aktuellen Entwicklungen ein, etwa, dass die Zahl der bundesweiten Corona-Intensivpatienten unter die Marke von 1000 gefallen ist.

Einem neuen Beschwerdeführer (Nr. 60), einem angestellten Arzt, wurde fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Er hat damit nicht nur seinen Beruf verloren, sondern darf in Deutschland aktuell auch in keine neue Einrichtung hinein, um dort zu arbeiten, da er weder geimpft noch genesen im Sinne des IfSG ist.

Mittlerweile sind wir 61 Beschwerdeführer. Eine weitere Medizinstudentin, die dringend Praktika und Vorlesungen absolvieren muss, dies als Ungeimpfte aber nicht darf, ist ebenfalls noch hinzugekommen.

Wenn ihr Fragen habt, schreibt uns gerne in den Chat.
Und wenn ihr Leute kennt, die Leute kennen, die vielleicht Leute kennen, die Unterstützung brauchen, leitet ihnen die Infos weiter. Auch die dürfen natürlich im Chat fragen 😉

Menschenrechtsbeschwerde

Übersicht…

Heute möchte ich euch gerne (noch einmal) eine Übersicht geben über die Dinge, die gerade laufen bzw. in Arbeit sind:

1️⃣ Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag gegen das Masernschutzgesetz, kombiniert mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die epidemische Lage nationaler Tragweite und das dritte Bevölkerungsschutzgesetz (Az. 1 BvR 2700/20)

Hier können wir aktuell nur warten, denn auf Sachstandsanfragen erhalten wir ja eh keine wirkliche Antwort.

2️⃣ Zwei Verfassungsbeschwerden inkl. Eilantrag gegen die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen (Az. 1 BvR 958/22 und 2 BvR 990/22)

Ja, es sind noch zwei Beschwerden im Rennen, in denen wir gerade weiter vorgetragen haben und auch weiterhin vortragen werden. Und anhand der Aktenzeichen würde ich meinen, nun ist auch der zweite Senat beteiligt und muss unsere gesamte Beschwerde durcharbeiten.

3️⃣ EMRK-Beschwerde wegen des Masernschutzgesetzes in Straßburg

Hier warten wir auf die Hauptsache, denn wir hatten uns ja wegen der monatelangen Nichtbearbeitung unserer Beschwerde an die Straßburger Richter gewandt.

4️⃣ Akteneinsichtsgesuche für die Prüfung und Einreichung der EMRK-Beschwerden

Diese betrifft nicht nur das abgelehnte Az. 1 BvR 2649/21, sondern auch unsere outgesourcte Minderjährige Az. 1 BvR 84/22.

5️⃣ In Arbeit: ERMK-Beschwerden gegen die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen

6️⃣ In Arbeit: Anrufung des UN-Menschenrechtsausschusses in Genf

7️⃣ Überlegung: Individualbeschwerde vor dem Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen

Wir halten euch über all das auf dem Laufenden unter @masernschutzgesetz und freuen uns natürlich über eure tatkräftige Unterstützung, diese Infos auch in die Öffentlichkeit zu tragen 😃

Meine Empfehlung: Sollte ein Bußgeld eingehen, muss man binnen 2 Wochen Widerspruch einlegen, dann ist erst mal wieder die Behörde im Zugzwang.
Ganz wichtig, per Einwurf-Einschreiben abschicken, damit ihr einen Nachweis habt. Wie so ein Widerspruch aussieht kann ich euch zeigen, da ich bereits 2 – bei anderen Angelegenheiten – eingelegt habe.

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Bußgeldbescheid vom XY.XY.XYZX, Aktenzeichen XY, zugestellt am XY, lege ich Einspruch ein.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann

Stellungnahme von RA Rohring

Das Schreiben ist aus dem Telegram Kanal von den Anwälten für Aufklärung. Die gehen auch auf ein aktuelles Urteil aus Hannover ein indem das Land kein Zwangsgeld anordnen darf, ich habe dies in diesem Beitrag als Update thematisiert.

Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG, beantwortet durch RA Andreas Mauritz

Teil 1

2:16 Sperrzeit bei Arbeitslosengeld in Verbindung mit § 20a IfSG
5:29 Lohn nur bis 15.03. erhalten, danach auch dem Dienstplan genommen, keine Kündigung erhalten (de facto Freistellung ohne Lohnfortzahlung)
9:25 Schadensersatzansprüche gegen Arbeitnehmer, weil Betrieb wegen Beschäftigungsverbot bedroht ist
12:45 Beschäftigung in Umfeld mit sehr geringen Kontakt / gar keinem Kontakt mit vulnerablen Gruppen (auch mittelbar) – was ist zu tun?
18:57 Müssten nicht auch Besucher von Pflegeheimen etc. immunisiert sein? Auch Patienten. Müssten nicht Bewohnerverträge gekündigt werden können?
20:48 Läuft das Gesetz einfach aus, wenn der Gesetzgeber nichts mehr macht?
21:25 Selbst gekündigt? Keine gute Idee.
23:33 Regierungspräsidium schreibt in Hannover die Personen an, nicht das Gesundheitsamt an. Droht Bußgelder an, wenn keine Nachweise erbracht werden. Einzelfallprüfung, wann wird diese durchgeführt?
29:05 Was ist bei 100% Homeoffice-Tätigkeit?
30:13 „Würdigung“ selten dämlicher Kommentare
32:14 Klärende Worte zum Thema „Kündigung von ungeimpften Arbeitnehmern“

Teil 2

1:40 Besteht nach einer überstandenen COVID-19-Erkrankung noch eine Impfpflicht?
3:42 Kann der Arbeitgeber Impfstatus beim Betreten des Betriebsgelände verlangen oder hilfsweise eine Testpflicht anweisen? Und wer bezahlt die Tests?
7:06 Wie sieht es bei Praktikanten (Ableistung eines Pflichtpraktikums z.B.) oder Auszubildenden aus? Was gebe diese an bei der „Anhörung“ an?
16:14 Wofür wird die Geldbuße seitens des Gesundheitsamts angedroht?
17:55 Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung. Wann notwendig, wann nicht? Und was ist, wenn sie fehlt?
20:20 Was ist, wenn es keinen wichtigen Grund gibt, sich nicht impfen zu lassen? Weitere Gründe im Anhörungsverfahren.
25:29 Gibt es schon Klagen zum Thema „unentgeltliche Freistellung“?
29:48 Was ist, wenn ich krank bin/werde? Eventuell längerfristig. Weitere Gründe für das Gesundheitsamt.
32:50 Was ist, wenn ich eine Autoimmunkrankheit habe, z.b. Multiple Sklerose?
35:04 Was ist mit Menschen, die sich in Elternzeit befinden?
36:55 Wichtige Ergänzung, die in jedes Anhörungsschreiben gehört.

Teil 3
12:19 Was ist bei Mutterschutz/Elternzeit/Krankheit? Es kommt auf den konkreten Fall an!
6:00 1x geimpft + 1x genesen bzw. „nur“ 2x geimpft. Was passiert ab dem 30.09.2022?
8:19 Welche Erfolgsaussicht hat ein Antrag auf Fristverlängerung?
10:03 Spezialfall Novavax: Boosterimpfung mit Novavax? Weiter Infos zu Novavax: www.zusammengegencorona.de
13:20 Müssen „Solo-Selbstständige“ sich selbst beim Gesundheitsamt melden?

Teil 4

1:16 Was ist bei einem Schnelltest (positiv) und einem „nicht analysierbarem” PCR-Test? Gilt das als coronapositv = genesen? 3:15 Soll ich ein „nur eine Stellungsnahme zur meiner Impfabsicht“ abgeben?
8:07 Zwei Mal positiv = zwei Mal geimpft?
8:44 Was ist mit Praktikanten etc.?
11:39 Was ist mit befristeten Arbeitsverträgen?
13:17 Komme ich raus aus Verpflichtung mich zu boostern, wenn ich eine komplette Freistellung mit Urlaub und Überstundenabbau ab dem 01.10.2022 bis 31.12.2022 habe?
14:50 Kann ich weiterarbeiten, wenn ich das Bußgeld bezahle?
17:16 Hinweis auf Reaktionsmöglichkeiten, bzw. -Notwendigkeiten auf die Schreiben der Gesundheitsämter, insbesondere Fristen. Daher: Musterschreiben gibt es bei diesem Thema nicht.
19:47 Wie sieht es aus, wenn der Betriebsratsvorsitzende ein Betretungsverbot erhält. Sitzung außerhalb des Unternehmens möglich?
21:48 Was ist nach dem 31.12.2022? Hier der Link zur angesprochenen Anhörung im Gesundheitsausschuss am 27.04 2022 und den erwähnten Stellungnahmen. www.bundestag.de
24:18 Was ist wenn jemand bereits eine bestimmte Vorerkrankung hatte, die eine mögliche Risikonebenwirkung darstellt, z.B. Hirnvenenthrombose oder bereits einen Herzinfarkt hatte?
25:50 Endet ein Beschäftigungsverbot automatisch mit Ablauf des 31.12.2022? Bis wann ist das Gesetz gültig? 26:15 Was ist, wenn ich geimpft und genesen bin?
27:02 Muss der Arbeitgeber arbeiten lassen/Kann der Arbeitgeber freistellen? Muss der Arbeitgeber bei Freistellung den Lohn bezahlen?
29:52 Hygienekonzept des Arbeitgebers unterscheidet zwischen Geimpften und Ungeimpften. Ist das erlaubt?
32:01 Differenzierung des Testkonzepts für Geimpfte und Ungeimpfte. Ist das erlaubt?
33:07 Bei Betretungsverbot ohne Kündigung: Kann ich ab 01.01.2023 wieder arbeiten? Habe ich Anspruch auf ALG auch ohne Kündigung?

8 Antworten auf „Post vom Gesundheitsamt – was nun?“

Hallo Christine,

das mach ich sehr gerne, in besonderen Zeiten müssen wir zusammen halten und jeder das dazu beitragen was er kann.
Bist du selbst von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen? Wenn ja in welchem Bereich arbeitest du denn?

Viele liebe Grüße
Sabrina

Hallo,
Ich habe zum zweiten Mal Post vom GA bekommen. Bin jetzt seit 3 Wochen krank geschrieben.
Nach dem ersten Schreiben habe ich meinen Genesenennachweis (ausgelaufen nach 3 Monaten am 12. Mai) und eine IUB eingereicht sowie angegeben, dass ich derzeit AU bin. GA akzeptiert IUB nicht und hat mir eine erneute Frist gesetzt.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Wenn du alleine nicht den Mut hast, dann wäre eventuell die Telegram Gruppe
UN-Gespritzt Arbeitsgruppe
was für dich..
Wie ist der Brief zugestellt worden?
Das ist elementar wichtig!

Normal Zustellung gar nicht reagieren!

Eine nicht normale Zustellung (Einschreiben) in jedem Fall cool bleiben bis zum Fristende!

Was wird dir denn bis Fristende angedroht?
All der Blabla bzgl kann dies und kann das soll niemand schocken.
Auch für den nächsten Schritt müssen sie wieder Fristen setzen.
Überhaupt das Spiel mit dem Genesenstatus mitgemacht zu haben ist ein Fehler.
Das geht sie alles nichts an.
Leute ihr müsst denen nicht noch bei der Verrichtung ihrer skrupellosen Henkersarbeit helfen.
Was macht ihr da?

Die wollen euch an den Hals gehen und ihr kommt auch noch auf die zu und legt selbst die Hände unterstützend an euren Hals.
Hört auf nett zu Arschlöchern zu sein.

Insgesamt betrachtet, bleibt aber die klare Ansage.
Behalte die Sturheit und die Ruhe in dir.
Sonst wirst du verbraten.

Wir alle müssen nicht betteln um diese Arbeit die scheinbar nicht so gänzlich beliebt ist zu verrichten.
Wir müssen auch nicht betteln um in diesem Land weiter leben zu dürfen.

Wir leben alle nur einmal.
Bleibt stark und lernt den Arschlöchern deutlich zu zeigen das es eben Arschlöcher sind.

Grüße

(hab es portiert;-))

Hallo, meine Tochter hat vor ca. 3 Wochen auch eine Aufforderung als normalen Brief erhalten. Wir haben darauf nicht reagiert zumal auch noch das Geburtsdatum falsch ist. Wie geht es jetzt weiter, auf eine Erinnerung wenn diese auch auf dem normalen Postweg zugestellt wird brauchen wir doch auch nicht zu reagieren, oder? Niemann kann den Zugang beweisen. Eigentlich nur auf Zeit spielen, oder?

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