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Impfpflicht in der Pflege? Was ich jetzt tun kann!

Ein kurzer Handlungsleitfaden, welcher euch eine Orientierung geben soll, was ihr aktuell tun könnt. Ihr könnt euch also schon jetzt arbeitssuchend melden, das Personalgespräch auf jeden Fall mit einer Vertrauensperson, an deiner Seite, durchführen und ein Zwischenzeugnis von deinem Arbeitgeber verlangen. Auch Gedächtnisprotokolle sind ein wichtiges Mittel.

Update: Inzwischen gibt es zu der „temporären Impfpflicht“ (ab 15.03.2022 gilt nur temporär bis zum 31.12.2022!) eine Verfassungsbeschwerde, ich habe hier und hier dazu einen Beitrag geschrieben.

Die Impfpflicht im Gesundheitswesen ist, zumindest durch den Bundestag und Bundesrat, beschlossen. Zunächst macht das ganze Angst, aber bleiben wir rational. Lasst euch nicht verunsichern. Tief durchatmen. Die Politik legt sich gerade mit den wichtigsten Berufen in diesem Land an. Also was ist jetzt zu tun? Dafür habe ich kein Rezept, aber ich sage euch mal was ich tu.

Vorweg möchte ich noch kurz erwähnen, dass dieses verkürzte Verfahren umso absurder ist, als die berufsbezogene Impfpflicht erst zum 15.03.21 eingeführt werden soll. Die Eile wäre so also gar nicht geboten. In der Sondersitzung am Dienstag wurde der Gesetzentwurf in der 1. Lesung eingebracht, am Mittwoch fand ein Fachgespräch zum Thema statt und am Freitag (10.12.2021) die 2. und 3. Lesung mit der Abstimmung. Befristet ist das Ganze erst mal bis zum 31.12.2022, weil man denkt, dass man bis dahin das Ziel erreicht hat.

  1. Ich rufe beim Arbeitsamt an und erkundige mich, wie sich die Situation für mich nun darstellt.
    Ich melde mich heute (dann vermutlich online) oder morgen indem ich dort anrufe arbeitsuchend, das Onlineformular (damit hast du direkt einen Nachweis) findest du hier auf der Website. Bleibt immer freundlich die Mitarbeiter dort können nichts für unsere Situation.

Wenn Sie noch in einer Anstellung sind, sollten Sie sich umgehend arbeitsuchend melden – spätestens 3 Monate, bevor Ihr Arbeitsverhältnis endet. Wenn Sie kurzfristig erfahren, dass Sie Ihre Stelle verlieren: Melden Sie sich spätestens 3 Tage danach arbeitsuchend.

Bundesagentur für Arbeit

2. Mein Chef bittet mich zum Personalgespräch. Das muss er mindestens einen Tag vorher ankündigen und mir mitteilen worum es geht, damit ich mich darauf vorbereiten kann. Also ich lasse mich nicht überrumpeln. In solch ein Gespräch gehe ich nicht alleine, eine Person meines Vertrauens (Zeuge) begleitet mich, das darf mir der Arbeitgeber nicht verwehren. Sollte er sich quer stellen, antworte ich ihm, dass ich mit meinem Rechtsbeistand (Anwalt) Rücksprache gehalten habe!
Außerdem führe ich über alles ein Gedächtnisprotokoll, wann, wurde was, von wem gesagt. Im Nachgang erinner ich mich zumindest meist sehr wage an ein gesprochenes Wort.

3. Wenn mein Chef mich nach meinem Impfstatus fragt, dann darf er das, da der §28b im Infektionsschutzgesetz dies bis zum 19.03.2021 so vorsieht. Ich kann die Aussage verweigern, muss mich dann aber einem Test unterziehen. Meine Gesundheitsdaten gehen meinem Chef nämlich nichts an.
Meinen Impfausweis, wenn ich geimpft wäre, dürfte mein Arbeitgeber einmalig einsehen, ohne davon eine Kopie etc. davon anzufertigen. Hier gerne auch nochmal die Stellungnahme von Rechtsanwalt Herrn Christ dazu anhören.

4. Ich unterschreibe keinen Auflösungsvertrag, mein Arbeitgeber wird es mir schriftlich geben, dass er meinen Arbeitsvertrag jetzt und hier beenden wird, dass er mich als gesunden Menschen nicht mehr beschäftigt, denn ich bin fest davon überzeugt, dass es eine Zeit der Aufklärung geben wird.
Und selbstverständlich widerspreche ich dem Ganzen. Ich stimme also keiner Vertragsauflösung (im gegenseitigen Einvernehmen) zu (oder lasse mich dazu drängen oder gar nötigen), denn damit stellt man sich nur schlechter als nötig! Sollte das aber schon passiert sein, widerspreche ich sofort schriftlich! Am Besten jetzt schon mal die Fühler nach (noch) guten Anwälten im Arbeitsrecht ausstrecken. Ideal wären natürlich Anwälte, die als Fachgebiete sowohl das Arbeits- als auch Gesundheitsrecht betreuen. Hier empfehle ich auch das Video mit Rechtsanwalt Herrn Christ (Arbeitsrecht).
Faktisch gibt es unter solch einem Gesundheitssystem ohnehin keine berufliche Zukunft mehr, … dessen sollte man sich bewusst sein.
Daher sollte man es dem aktuellen Arbeitgeber auf jeden Fall so schwer wie möglich machen und man kann vor einem ordentlichen Arbeitsgericht noch möglichst viel für sich herausschlagen (bspw. Abfindung), was bei einem Auflösungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen i. d. R. nicht der Fall ist!

5. Ich trage keinen Kassack von meinem Unternehmen auf einer Versammlung und gehe sensibel mit meinen Daten um. Denn das kann dazu führen, dass mich mein Chef kündigen kann. Auch sonst verhalte ich mich im Unternehmen zurückhaltend, freundlich und erledige wie immer meine Arbeit gewissenhaft.

6. Ich dokumentiere Missstände auf der Arbeit (Dienstpläne, Dokumente, auffällige Schreiben, Patientenakten,.. ) mache Bilder und fertige Gedächtnisprotokolle an. Alles relevante wie Briefe etc. hebe ich sorgfältig auf.

7. Ich werde mich sobald auch mir das Wasser bis zum Hals steht – keine Angst mein Atem ist noch sehr groß – einen Krankenschein (Wegen was sind Menschen krank? siehe am Ende dieses Beitrags) bei meinem Arbeitgeber einreichen (siehe auch Dr. Ansay).

8. Ich bitte meinen Arbeitgeber schon jetzt um ein Zwischenzeugnis, das ist nämlich mein gutes Recht und setzt ein eindeutiges Signal.

9. Wenn ich vom Arbeitgeber freigestellt werde biete ich ihm immer wieder meine Arbeitsleistung an, ich will also die Voraussetzungen des Arbeitsvertrages erfüllen. Das mache ich täglich deutlich – mindestens aber im wöchentlichen Rhythmus – beispielsweise mit E-Mails, im Besten Fall per Einwurf-Einschreiben, alles wodurch ich am Ende auch einen Nachweis erbringen kann (siehe Podcastfolge Nr. 7 von Rechtsanwalt Dr. Christ). Generell ist es bei einer Streitfrage mit dem Arbeitgeber wichtig, immer und immer wieder die Arbeitskraft anzubieten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir wurde von der Gesundheitsbehörde mitgeteilt, dass ich meine Arbeitsstätte nicht mehr betreten darf. Ich biete Ihnen hiermit meine volle Arbeitskraft erneut an und bitte Sie mir mitzuteilen wann, wo und wie ich meine Arbeitskraft zum Einsatz bringen kann. Bitte teilen Sie mir dies umgehend, spätestens bis morgen schriftlich mit.

Mit freundlichen Grüßen

XY

Lasst uns solidarisch zusammen halten und uns nicht erpressbar machen – den Pflegenotstand gibt es, er steht nicht nur auf dem Papier – die Politiker und die Gesellschaft braucht uns. Nur sind die Einen derzeit geblendet von dem Auftreten einiger Weniger. Aufgeben ist keine meiner Charaktereigenschaften und deshalb liebe Politiker und liebe Gesellschaft, besinnt euch endlich auf unsere demokratischen Grundwerte.

Krankenschwester Sabrina & Führungskraft mit ❤️

5 Antworten auf „Impfpflicht in der Pflege? Was ich jetzt tun kann!“

Vielen lieben Dank, für Ihre Mühe,uns zu informieren. Das bestätigt viele meiner bisherigen schon gesammelten Ideen bzw. Sachlichen Schritte,die zu gehen wären,ohne selbst zu großen Schaden davon zu tragen, möglichst! Arbeitssuchend hab ich mich auch gemeldet. Vielleicht noch ein Hinweis, eine Rechtschutz Versicherung mit Schwerpunkt Arbeitsrecht könnte sicherlich auch nützen.
Viel Kraft wünsche ich Ihnen und haben wir weiterhin Hoffnung!!

Liebe Annegret, das Problem mit den Rechtsschutzversicherungen – sofern eine solche noch nicht vorliegt – ist aber leider, dass es Stillhaltefristen gibt, meistens 3 Monate (weil die Versicherungen nicht wollen, dass man diese erst bestellt, wenn der Streitfall bereits absehbar ist). Rückwirkend geht in der Regel nur der Verkehrs-Rechtsschutz.

Liebe Sabrina, habe gerade Stellengesuche „ab Mitte / 15.03.2022“ gesichtet.
Will niemand verunsichern, aber soweit erinnerlich muss der zukünftige Arbeitgeber bei Einstellung AB DIESEM DATUM den Impfstatus in Erfahrung bringen und melden, wenn er sich nicht einem Bußgeld aussetzen will. Besser wäre im Zweifelsfall, den Beginn der neuen Beschäftigung auf den 01.03.22 oder früher vorzuverlegen. Sollte vielleicht noch geklärt werden, damit es kein böses Erwachen gibt. Allen Betroffenen wünsche ich Kraft, Stärke und Durchhaltevermögen, hoffe und bete mit Euch, dass diese gottverdammte Impfpflicht noch gestoppt werden kann.

Liebe Sabrina, ich habe ein Schreiben meines Arbeitgebers bekommen, daß ich ab 15.3.22 freigestellt bin, ohne Lohnfortzahlung. Anscheinend bekommt man dann kein Arbeitslosengeld. Ich habe keine finanzielle Reserven. Impfen lass ich mich auf keinen Fall. Also, soll ich verhungern? Ich weiss nicht weiter.
Liebe Grüße Christine

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