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Impfpflicht in medizinischen Berufen – ein Handlungsleitfaden für alle Beschäftigten

Wie immer berichte ich darüber woraus sich mein Handeln ableitet und gebe euch diesbezüglich Tipps, die ich auch selbst für mich beachte. Deshalb wird mein nächster Schritt sein, neben dem Beantragen meines Zwischenzeugnisses beim Arbeitgeber – welches ich inzwischen erhalten habe – mich vor dem 15.03.2022 von einem Arzt arbeitsunfähig schreiben zu lassen. Dies verschafft mir für die temporäre Impfpflicht Luft und natürlich ist jeder auf seinen Lohn angewiesen.

Was tun? Den Kopf jetzt zu verlieren wäre das denkbar ungünstigste und damit das nicht passiert, spreche ich über die Schritte die ich als ungeimpfte Krankenschwester, die von der Impfpflicht massiv betroffen und in die Ecke gedrängt wird, jetzt angehen werde. Als Hilfestellung und kleines Backup, damit ihr euch sicherer fühlt, gebe ich euch den Podcast von Rechtsanwalt Alexander Christ an die Hand. Ihr könnt ihn hier bei mir auf dem Blog runterladen. Hört euch diesen heute, morgen oder auch am Wochenende – ganz – an. Nur wer weiß was seine Rechte sind, kann selbstsicher, sachlich und ruhig gegenüber dem Arbeitgeber auftreten und argumentieren.

Hier also nun mein kurzer Handlungsleitfaden, welcher euch eine Orientierung geben soll, was ich jetzt aktuell tue:

  • Ich für mich stelle derzeit sicher, dass ich einen Arzt meines Vertrauens in meiner Region habe, der mich bereits vor dem 15.03.2022 arbeitsunfähig schreibt. An einer AU kann weder der Arbeitgeber noch das Gesundheitsamt – welches ja zukünftig über ein Berufsverbot und Bußgeld gegenüber meiner Person entscheiden darf – rütteln. Da die Nachweispflicht „nur“ bis Ende des Jahres gilt, werde ich mir dadurch erst mal Zeit und Luft verschaffen.
    Durch diese AU ist gewährleistet, dass ich weiterhin finanziell abgesichert bin – siehe Folge 2 & 4 des Podcastes.
  • Nadelstiche schon jetzt zu setzen, bedeutet aufzuzeigen, dass wir unentbehrlich sind. Deshalb werde ich regelmäßig schon vor dem 15.03.2022 arbeitsunfähig sein – siehe auch Empfehlung von Rechtsanwalt Holger Fischer.
  • Mein Zwischenzeugnis – was jeder, jederzeit bei seinem Arbeitgeber verlangen kann – habe ich inzwischen bei meinen Unterlagen.
  • Ich gehe auf Spaziergänge, weil m.M.n. nur das Sichtbar machen meines Unmuts bezüglich dieser Impfpflicht – natürlich friedlich – auf der Straße wirklich Einfluss nehmen kann – Stichwort Gesetz der 3,5%. Egal ob geimpft oder ungeimpft, egal ob bereits von der Impfpflicht betroffen oder nicht, jeder sollte spazieren gehen.
  • Den aktuellen Stand der Verfassungsbeschwerde habe ich hier thematisiert. Die Verfassungsbeschwerde der neuen Gewerkschaft ist noch im Rennen (Stand 30.05.2022), diese hilft übrigens auch bei unliebsamen Briefen vom Gesundheitsamt.
    Es wurde bereits eine Verfassungsbeschwerde (Aktenzeichnen 1 BvR 2649/21) durch den Heidelberger Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Uwe Lipinski eingereicht. Alle relevanten Klägergruppen sind in dieser Verfassungsbeschwerde enthalten, das Ergebnis hat nicht nur für mich Auswirkungen, sondern für uns alle. Drücken wir die Daumen und machen diese erste und bislang wohl einzige Verfassungsbeschwerde bekannter.

Viele weitere Details habe ich dir hier, hier und hier zusammengefasst. Nachfolgend nun alle Podcastfolgen zum Download.

Einführung zum Podcast von Rechtsanwalt Alexander Christ

Folge 1
Allgemeine Bemerkungen zum aktuellen Änderungsgesetz zum IfSG, dem Infektionsschutzgesetz.

Folge 2
Krankschreibung, kaum Patientenkontakt und dergleichen mehr und allgemein um die aktuellen Änderungsgesetz zum IfSG, dem Infektionsschutzgesetz.

Folge 3
Freistellungen, Ausbildung und einiges mehr – und natürlich wieder allgemein um die aktuellen Änderungsgesetz zum IfSG, dem Infektionsschutzgesetz.

Folge 4
Elternzeit, Sozialabgaben (also um die Frage, bin ich weiter krankenversichert oder nicht?) und nochmal um Krankschreibung – und natürlich wieder allgemein um die aktuellen Änderungsgesetz zum IfSG, dem Infektionsschutzgesetz.

Folge 5
Bußgelder (wann drohen diese wem?), die Frage, in welchen Betrieben gelten die Regelungen eigentlich und andere Fragen – und natürlich wieder allgemein um die aktuellen Änderungsgesetz zum IfSG, dem Infektionsschutzgesetz.

Kommentar von mir:
Bei Folge 5 des Podcastes habe ich und auch das Netzwerk KRiStA eine andere Auffassung, denn uns als ungeimpften Pflegekräften droht sehr wohl ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro, kommen wir der Nachweispflicht nicht nach – die Details findest du in diesem Beitrag von mir. Ich habe diesbezüglich bei ihm via E-Mail nachgefragt, sollte ich Antwort erhalten, ergänze ich das hier natürlich.

Folge 6
Meldung ans Gesundheitsamt, die Arbeitslosmeldung und um Interessantes zur ambulanten Pflege – und natürlich wieder allgemein um die aktuellen Änderungsgesetz zum IfSG, dem Infektionsschutzgesetz.

Folge 7

Arbeitslosengeld bei Freistellung ohne Kündigung. Eine vorherige Kündigung ist nicht ausschlaggebend für den Erhalt von Arbeitslosengeld. Voraussetzungen:

  • Arbeitnehmer erhält 1. kein Entgelt.
  • Arbeitnehmer ist 2. faktisch ohne Arbeit, er wird nicht beschäftigt von seinem Arbeitnehmer.
  • Arbeitnehmer ist 3. nicht arbeitslos, da der Arbeitsvertrag nicht beendet wurde. Es wurde noch keine Kündigung ausgesprochen.

Wendet euch mit einem Schreiben an die Agentur für Arbeit, welches ich euch nachfolgend kurz aufschreibe.

Schreiben für die Arbeitsagentur

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich unentgeltlich von meinem Arbeitgeber freigestellt wurde beantrage ich hiermit, nach Paragraph 157 Abs. 3 SGB 3, den Bezug von Arbeitslosengeld.
Bitte lassen Sie es mich wissen sollten Sie weitere Unterlagen von mir benötigen.

Mit freundlichen Grüßen

XY

Danach abwarten welche Reaktion durch die Arbeitsagentur erfolgt. Weiterhin bietet ihr dem Arbeitgeber eure Arbeitsleistung an (siehe auch die Empfehlung von Rechtsanwalt Holger Fischer). Wie ihr das am geschicktesten macht habe ich hier unter Punk 9. bereits erklärt.

Neben der arbeitsrechtlichen gilt auch die die sozialrechtliche Seite zu kennen:

Denn wahrscheinlich werden Arbeitnehmer vielfach auch erst einmal (unbezahlt) freigestellt. Und dann heißt es, sich unverzüglich, möglichst noch am Tag der Freistellung, bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden und Arbeitslosengeld I zu beantragen. Gemäß Paragraph 157 Abs. 1, Abs. 3 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) hat der Freigestellte bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Derweilen bietet der Arbeitnehmer parallel dem Arbeitgeber weiter schriftlich die Arbeit an, setzt ihn damit auch in Zugzwang, Arbeitsentgelt zu zahlen und möglicherweise vorhandene andere Einsatzmöglichkeiten (Büro/Homeoffice) anzubieten.
Ergänzend zu ALG I vorsorglich ALG II beantragen.

Rechtsanwalt Holger Fischer

Folge 8

Noch einmal Freistellung & Arbeitslosengeld

Folge 9

Grundrechte & Demokratie. Beides ist derzeit in Deutschland, in Europa, in Gefahr. In diesem Podcast geht es um die Verteidigung der Freiheit, darum, was jeder Einzelne für seine Freiheit und für die Grundrechte aller tun kann.

Folge 10

Nun haben wir also den Stichtag 15. März 2022 erreicht. Damit stellen sich einige Fragen dazu, was Arbeitnehmern nun ganz konkret in der Einrichtung passieren kann. Ich habe dir zwölf wichtigsten Fragen zusammengestellt und gebe Antworten.

Arbeitgeber preschen jetzt teilweise schon vor und hindern Mitarbeiter zu arbeiten:

Einrichtungsbezogene Impfpflicht:

Einige Arbeitgeber preschen scheinbar voran und hindern ungeimpfte Arbeitnehmer schon jetzt daran zu arbeiten. Gleichzeitig wird dann natürlich das Arbeitsentgelt nicht mehr gezahlt. Was gesetzlich gemäß Paragraph 20a IfSG eigentlich erst ab dem 15.3. zu erwarten gewesen und mit dem Beschäftigungs- oder Betretungsverbot durch das Gesundheitsamt verbunden ist, wird so durch Arbeitgeber in eigener Regie und ohne Schonfrist umgesetzt.

Es darf vermutet werden, dass an solchen Verfahrensweisen auch die Gesundheitsämter mitgewirkt haben, um einer Flut von Fällen ab 15.3. zu entgehen.

Alle Arbeitnehmer, denen es widerfährt, bieten jetzt und jetzt erst recht weiter, schriftlich dokumentiert und beweisbar, ihre Arbeit dem Arbeitgeber an, fordern ihr Gehalt, wenn sie nicht aktuell arbeitsunfähig sein sollten. Auch ein Anruf beim Gesundheitsamt oder ein Brief an dieses schadet nicht, um sich eventuell – schriftlich – bestätigen zu lassen, dass (noch) kein Betretungsverbot vorliegt.

Sollten noch wichtige Informationen fehlen, dann meldet mir diese gerne hier im Kommentarbereich unterhalb des Beitrags. Außerdem freue ich mich über eure Meinung und Einschätzung dazu.

Rechtsanwalt Holger Fischer

An alle Arbeitgeber:

Eine Bitte auch an alle niedergelassenen Arztpraxen, Pflegedienste, Pflegeheime etc.: Bitte dem Gesundheitsamt jetzt schon mal ankündigen, wieviele Beschäftigte (darunter vielleicht auch Arbeitgeber, z. B. Ärzte) in einem Betrieb sich voraussichtlich nicht impfen lassen werden, wieviel hundert Patienten/Kunden des jeweiligen Betriebes / der jeweiligen Praxis dann ab der zweiten Märzhälfte unversorgt wären. Auf das Ermessen des Gesundheitsamts verweisen, das entscheiden kann, eben auch KEIN Betretungs- oder Beschäftigungsverbot auszusprechen.
Hunderte unversorgte Patienten in einer im ländlichen Bereich ohnehin schon nicht ausreichenden ärztlichen Infrastruktur sind ein gewichtiges Argument gegen Praxisschließungen und Beschäftigungsverbote.
Außerdem: Auch Ärzte sollen sich ruhig schon mal arbeitssuchend melden, mitsamt der Belegschaft, ob geimpft oder ungeimpft. Wenn der nicht geimpfte Chef nicht mehr arbeiten darf, hilft dem Angestellten sein Impfnachweis auch nichts mehr.

Rechtsanwalt Holger Fischer

Nachfolgend nun noch die Rechtseinschätzung von RAin Ellen Rohring

12 Antworten auf „Impfpflicht in medizinischen Berufen – ein Handlungsleitfaden für alle Beschäftigten“

Hallo und erstmal vielen Dank für diese hilfreichen rechtlichen Informationen.
Ich selbst bin Arbeitgeberin in einer teilstsationären Einrichtung und nachdem ich meinen ambulanten Pflegedienst zum 31.12.21 geschlossen habe auch AG eines haushaltsnahen Dienstes welcher unter das Landesrecht fällt.
Ihren Ausführungen, zu Pflegedienste und was AG tun können, habe ich natürlich aufmerksam zugehört.
Ich werde daraufhin von meinen Mitarbeitern ein formloses Schreiben verlangen, worauf klargelegt ist, dass ich als AG keine Daten an Externe, schon gar nicht sensible Gesundheitsdate, weiterreichen darf.
Weiterhin werde ich meinen Handlungsspielraum großzügig nutzen.
Natürlich in der Hoffnung erstmal unterm Radar zu fliegen und somit Zeit zu gewinnen.
Meine Frage, sollte sich das Gesundheitsamt doch mal an unsere Tür verirren, kann ich da von meinem Hausrecht Gebrauch machen und diese nicht einlassen?
Vielen herzlichen Dank für Ihre großartige Arbeit.

Super!Habe gerade letztes Jahr nach 35 Jahren Pflegeberuf in Rente gehen können und verfolge die Impfpflicht in der Pflege und hoffe das alle Kolleginnen und Kollegen ihre Impffreiheit behalten können.

Das IfSG §20a sagt ganz oben in völliger Klarheit: „(1) Folgende
Personen müssen ab dem 15. März 2022 entweder geimpfte  oder genesene
Personen … sein“ —> Man verstößt als Ungeimpfter ab 15.03.
automatisch gegen das Gesetz.
Um diesen Gesetzesverstoß zu vermeiden, gibt es nur 2 Möglichkeiten:
a) ab 16.03. nicht mehr Mitarbeiter sein
b) Nachweis für geimpft/genesen etc erbringen.

Irritierend ist, daß alle Anwälte, öff-rechtliche Sender etc unisono
empfehlen, nicht selbst zu kündigen. Ich habe versucht, mich umfassend
zu informieren. Aber diese Empfehlung, nicht selbst zu kündigen, ist
eigenltlich immer die Gleiche.

Dabei ist gerade die Eigenkündigung mE die klarste und sauberste Lösung:

– man vermeidet mögliches Bußgeld von bis zu 2500 Euro gemäß §73 IfSG,
weil man als Ungeimpfter nach dem 15.03. dem Gesundheitsamt nach der
vermutlich kurzen Nachrist keinen Nachweis erbringen kann
– auch weitere Strafzahlungen nach Verwaltungsrecht könnten drohen, habe
ich irgendwo gelesen (leider jetzt keine Quelle)
– man vermeidet die unsichere Lage bezüglich Krankenversicherung etc,
wenn der Arbeitgeber unentgeltlich freistellt u. das Ges-Amt
Betretungsverbot ausspricht
– man wird nicht in endlose Gerichtsverfahren gegen Arbeitgeber etc
verwickelt (hier wittern evtl viele Anwälte gute Geschäfte…)
– einem evtl möglichen völligem Entzug der Berufszulassung wird
vorgebeugt („sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich
die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt“ – wenn die
gesellschaftlich leider herrschende Ansicht die Imfpung als
unverzichtbar ansieht…)
– die „Kann“ Bestimmungen der Rechtsfolgen (Betretungsverbot u. Bußgeld)
sind vermutlich falsche Hoffnungen. Siehe ganz oben in meinem Text: Das
Gesetz sagt glasklar, was Sache ist. Betretungsverbot kommt daher wohl
zwangsläufig, genauso wie Bußgeld.
– zur Befürchtung, man würde bei Eigenkündigung vom Arbeitsamt eine
Sperre bis 12 Wochen erhalten:
Da könnte man sehr gute Widerspruchsmöglichkeiten haben. Denn durch die
Kündigung verhält man sich gesetzes-konform gemäß IfSG §20a. Wenn das
Arbeitsamt meint, man hätte nicht kündigen dürfen, verlangt es ja, man
hätte das Gesetz IfSG übertreten sollen.
Oder anders: gesetzeskonformes Verhalten (selbst kündigen) würde
bestraft mit bis zu 12 Wochen Sperre, gesetzwidriges Verhalten (noch
Mitarbeiter zu sein trotz Impfpflicht gemäß §20a, dann mit Bußgeld
ausgesperrt werden vom Gesundheitsamt) würde „belohnt“ – keine Sperre?!
Das kann ja wohl nicht sein!

Ich als selbst betroffener werde voraussichtlich am 15.02. zum 15.03.
kündigen (gesetzliche Kündigungsfrist). Vorsorglich werde ich vorher
noch Anfragen an das Gesundheitsamt (Wie lange wird die Nachfrist zur
Vorlage der Nachweise wird voraussichtlich sein, wird diese Zeit noch
zur Kündigung ausreichen, wie hoch werden die Bußgelder sein…) und an
das Arbeitsamt (Bekomme ich wirklich eine Sperre, wenn ich nur das
Gesetz befolge (§20a IfSG, „Folgende Personen müssen ab dem 15. März
2022 …geimpfte… Personen… sein“)).
Eventuelle Antworten der 2 Ämter kann ich hier ggf später mitteilen.

Ein herzliches Hallo an Jeden auf dieser interessanten Seite.
Bin schon seit Beginn der Corona-Pandemie als -MFA-61j.jung 😉 in einer prekären Lage. Als noch UNGEIMPFTE ,leide ich zwar seit über 2j. an einer Colitis, Medik.Allergikerin und habe eine Thromboseneigung…da ist es nur logisch, sich mit allen Informationen, was die bisherige wahrheitsgemäße COVID-19 Impfstoffentwicklung betrifft, an dem eigenen Gesundheitsstatus zu orientieren. Mein behandelter Arzt geht aber auf bedenkliche Fragen meinerseits nicht konkret ein und will mich sofort impfen…mein Bauchgefühl und meine bisherigen Informationen und traurigen Begebenheiten durch Corona in den letzten 2j., sagen mir hingegen, warte noch ab…
letztes Jahr hatte ich sehr gute Chancen auf einen Neueinstieg in meinem erlernten Beruf…bin aber Ungeimpft…das Jobcenter presst mir nun die Pistole auf die Brust…solange ich mich nicht Grundimmunisieren lasse, bin ich z.Zt. aus meinem erlernten Berufszweig raus, was ich ja schon längst bei meinen Eigenbemühungen verschmerzen musste. Nun muss ich versuchen als Ungeimpfte irgendeiner anderen Tätigkeit nachzukommen…aber dies ist genauso schwierig !! Denn, wenn ich mich gegen C.impfen lassen würde, mache ich dies ja freiwillig und bei IMPF-SPÄTFOLGEN kann man niemanden im Nachhinein verantwortlich machen…da ist das Kind schon in den Brunnen gefallen !!
Das Jobcenter hat mir schon mit der Impfpflicht gedroht, mit dem Hintergrund, dass mir das erste medizinische GUTACHTEN aufgrund meines lebensl.Krankheitsbildes abgelehnt wurde.
Ich stand trotz meiner 30% BEH. steht’s meinen Mann…aber ich lasse mir, nur wegen eines neuartigen Virus nicht meiner Rechte berauben. Dies habe ich als Alleinerziehende schon genug zu spüren bekommen.
Nun, …wenn JEMAND evtl. einen Tipp für mich hätte, könnte ich einen Schritt weiter gehen. Besten Dank für euer Interesse. LG

Liebe Sylvia,
Ich bin 63 Jahre alt und seit 12 Jahren Senioren- und Demenzbetreuerin.

Meine Mutter und viele andere Senioren sind nah der 2. Impfung verstorben.
Da ich mich für nichts und niemanden totspritzen lassen werde, bin ich bis vor wenigen Monaten mit negativem Testnachweis bei Fortbildungen durchgekommen. Jedoch darf ich ungeimpft nicht arbeiten.

Die AFD hat mir ein Angebot unterbreitet, sich für mich einzusetzen.

Das werde ich bin in Anspruch nehmen und Dir später berichten, das daraus geworden ist.

Kopf hoch und weiter standhaft bleiben.

Viel Glück

Monika Bilstein

Das funktioniert nicht mehr

Hallöchen …liebe Monika,
besten Dank für deine Nachricht. Ich denke mal, dass Dir deine bisherigen aufopfernden unf verantwortungsvollenTätigkeiten in der Pflege auch viel abverlangt haben. Ja…man kann dies unverständlich, heutige Geschehen nicht mehr einfach so hinnehmen. Bis heute habe ich so ähnlich wie Du, durchgehalten…ob man will oder nicht, hinterfrage ich seit Anfang der C.Pandemie VIELES.
Zumal in unserer Verwandtschaft leider auch ein noch jünger 56.jähriger Vater zweiter Kinder, nach durchgem.Covid-Virus ein paar Monate danach sich zusätzlich impfen ließ…ca.3 Wochen später lag er mit Koma auf Intensiv…danach in ein anderes KR.haus verlegt, erwachte nach 3 Wochen und am Abend teilte man den Angehörigen mit, dass er plötzlich verstarb…noch versucht zu reanimieren…aber es half nicht. Polizei war noch Vor Ort, wegen dem Protokoll…anscheinend war alles rechtens🤔…nach 1 Woche wurde der Verstorbene erst frei gegeben. In unserer Nachbarschaft hatte man im letzten Jahr auch oft vernommen, dass ältere Damen plötzlich auch kurz nach der ersten oder kurz vor 2.Impfung an Atemnot litten, obwohl diese vorher keinerlei Probleme hatten…eben die ganz normalen Alterswewehchen, wie Diabetes u.m…und plötzlich von Heute auf Morgen aus dem Leben gerissen…das kann und darf einfach nicht sein !!
Ich habe auch immer für meine Überzeugung gekämpft. Eines meiner erwachsenen Kinder z.b.hat jetzt nach 7Tagen den Corona-Virus wie bei einer normalen Grippe überstanden..ohne Covid-Impf. …sein Arzt hat ihm auch keine Erstimpfung empfohlen !!
Ich bin natürlich auf das Ergebnis Deiner Recherchen gespannt und drücke Dir auch fest die Daumen.
Man darf für die eigenen Überzeugungen nicht aufgeben…erst recht nicht über 60ig 😉.
Bis dahin…und viel Glück…l.G.

Liebe Sylvia, wie du vorgehen kannst gegen das, was du konkret mit dem Arbeitsamt erlebst, kann ich dir nicht sagen. Bin froh, mit ihnen nichts zu tun zu haben, und habe meine KV immer lieber selber gezahlt in Zeiten von Umorientierung oder freien Monaten, als mich arbeitslos/-suchend zu melden.
Ich habe nur zwei ganz andere Ideen für dich: Melde dich bei https://www.mein-grundeinkommen.de/ an. Die nächste Verlosung ist am 6. April, und vielleicht gehörst du ja zu den Glücklichen und kannst dich erstmal frei machen von dem Druck, im System „mitmachen zu müssen“, weil du keine andere Möglichkeit siehst. Der andere Gedanke der kam, such doch vielleicht nach ganz anderen Jobs. Stichwort Homeoffice o.ä. Gibt genug Firmen, die (spätestens in den letzten beiden Jahren) verstanden haben, dass die Mitarbeiter nicht zwingend alle vor Ort sein müssen … Ansonsten mal bei impffrei.work schauen, da git es auch viele freie Stellen, aus den unterschiedlichsten Bereichen. Alles Gute für dich! Lieben Gruß, B.

Liebe Sylvia,
Wenn du bereits beim Jobcenter gemeldet bist, heißt das, dass du länger als 1 Jahr arbeitslos warst oder dass du vom Jobcenter Leistungen beziehst? Man kann sich parallel bei beiden Ämtern anmelden.
Wenn du mehr als 15 Jahre Versicherungs pflichtig gearbeitet hast, hast du Anspruch auf berufliche Reha, so dass dir die Deutsche Rentenversicherung z Bsp eine Umschulung bezahlen müsste. Wenn du eine chronische Krankheit hast und 30% Behinderungsgrad, wäre es eine Option für dich über ein ärztliches Gutachten eine Umschulung zu beantragen ?
Wenn du derzeit arbeitslos bist, kommst du ungeimpft definitiv nicht in einen Job in der Pflege.
Ich hatte als junge Frau in der Pflege gearbeitet, dann 6 Kinder aufgezogen und erhalte, seit ich 50 bin, Frührente. Zuvor hatte ich mich kurz beim Arbeitsamt gemeldet und bekam dort die Info mit der beruflichen Reha. Die RV hat mir sogar eher die Frührente gewährt als eine Umschulung, was mir persönlich sehr lieb war. Wenn du gerne noch arbeiten gehen möchtest, kannst du aber auf eine Umschulung drängen.

Du kannst dich beim Jobcenter natürlich auch für andere Jobs vermitteln lassen. Produktionshelfer z. Bsp. werden immer gesucht. Es wäre ja erstmal nur für die Zeit bis Jahresende.

Guten morgen liebe Isy,
mit deiner vorherigen hilfreichen Empfehlung konnte ich mir einen rundum besseren Eindruck auf medizinische und vor Allem ethische Antworten hinsichtlich ärztlicher Meinung und Stellungnahme, seit den pandemischen Anfängen verschaffen.
Gleichermaßen wurden mir paralell zu meinen umtriebenen bisherigen unbeantworteten pers. Gedankengängen eine gewissenhafte Bestätigung zu diesen AKTUELL unglaublichen recht unverantwortlichen Machenschaften,
zusätzlich einiges an Genugtun,
verschaffen!! Weiterhin auch einen großen Dank an alle Mitwirkenden,
die mit ihren pers. Erfahrungen diese BACKUPS mit viel Leidenschaft, Überzeugungskraft u. Vor Allem für mehr Menschlichkeit diesen Zugang unterstützen. Bis auf WEITERES…
L.G….eure S.B

Hallo…liebe Isolde,
AUCH Dir besten Dank für deinen Tipp. Ich werde mal schauen, was ich so in Erfahrung bringe und ob für mich
etwas dabei ist…bei entsprechendem Erfolg…oder je nachdem, lass‘ ich später bei gegebener Zeit von mir hören…bis denne…l.G.

Liebe B.,
deine Vorschläge sind jetzt schon Gold wert…besten Dank dafür !!🤗
Bin gespannt, ob etwas für mich dabei ist, um weiter zu kommen.
Sicherlich hast du ebenso Einiges erlebt und durchmachen müssen, wo man seine wertvolle Lebenszeit hätte besser nutzen können…aber ist halt so….muss man durch und sich immer wieder aufrappeln.
Versuche dir bei gegebener Zeit von evtl. positiveren Ergebnissen zu berichten. Gib‘ auch Du gut auf dich acht und dir viel Glück weiterhin. L.G…. S.B.

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