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Der Artikel 2 die „körperliche Unversehrtheit“ steht mir als ungeimpfter Krankenschwester nicht mehr zu!

Karl Lauterbach twittert, dass er sich bei den Einrichtungen bedanke, die die Impfpflicht umgesetzt haben, schließlich kam es deshalb zu weniger Omikron Todesfällen. Dass er nur Tage davor davon berichtet, dass er sich den Kopf zerbreche wie man dem Pflegenotstand entgegnen kann, bleibt dabei unberührt. Aber so ist das wenn man Menschen wählt, welche die Interessen der Pharmaindustrie vertreten. 830 Millionen für neue Impfstoffe – während die alten Dosen nun teilweise verfallen – 100 Milliarden für die Rüstung und 1 Milliarde für den Pflegebonus, der noch immer nicht ausbezahlt wurde.

Update 15.06.2022:
Die von Herrn Rechtsanwalt Dr. Lipinski vertretene Beschwerdeführergruppe hat sich nunmehr für die Einreichung einer Menschenrechtsbeschwerde nach Art. 34 EMRK gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.04.2022, zugestellt (erst) am 19.05.2022, Az. 1 BvR 2649/21, entschieden.
Ein Update mit der Stellungnahme, in einem Podcast von Klägeranwalt Lipinski, ist am Ende eingefügt.

BVerfG lehnt Verfassungsbeschwerde gegen einrichtungsbezogene „Impfpflicht“ ab (ich habe bereits hier und hier berichtet).

Wie sind eure Gefühle dabei, wenn ihr die Nachricht hört, dass das oberste Gericht in Deutschland die Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ablehnt?
Natürlich war es abzusehen, aber nun haben wir es schwarz auf weiß, Politik und Justiz teilen sich das selbe Bett. Das Gericht schreibt in seiner Pressmitteilung: „Die in § 20a IfSG geregelte Nachweispflicht greift zwar in die durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte körperliche Unversehrtheit ein. Der Eingriff ist jedoch verfassungsrechtlich gerechtfertigt.“


Lesen wir nun weiter, dann verschlägt es einen nämlich regelrecht die Sprache, denn dieses Urteil ist nichts anderes als den Pflexit (PflegeExit) weiter voran zu treiben:

„Die angegriffenen Vorschriften verletzen die Beschwerdeführenden nicht in ihren Rechten insbesondere aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG. Soweit die Regelungen in die genannten Grundrechte eingreifen, sind diese Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden. Trotz der hohen Eingriffsintensität müssen die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten.“

Schwerwiegende Nebenwirkungen oder gravierende Folgen, die über die durch die Verabreichung des Impfstoffs induzierte Immunantwort hinausgehen, sind sehr selten. Sie werden zudem insbesondere vom Paul-Ehrlich-Institut fortlaufend beobachtet und evaluiert und von der Ständigen Impfkommission zum Anlass für eine Anpassung ihrer Impfempfehlung genommen.

Karlsruhe AZ: 1 BvR 2649/21

Kurz gesagt:

Ich muss mich also mit einem bedingt zugelassenen Impfstoff impfen lassen, damit ich die vulnerable Gruppe – die es teilweise durch ihren Lebensstil selbst verschuldet hat – schütze, die sich aber selbst frei für eine Impfung entscheiden darf?
Allein der Gedankengang, dass in Zeiten eines Pflegenotstands, nachdem ich monatelang ohne Impfung und mit Schutzkleidung arbeiten durfte – mich selbst nicht angesteckt habe – nun einer Impfpflicht unterliege, um eine vulnerable Gruppe zu schützen, ist abstrus.

Stellt doch mal die Frage in den entsprechenden Bereichen ob die Menschen dort ihren Lebensabend lieber isoliert und bevormundet, im Sinne des Bundesverfassungsgerichts, von still, satt und sauber verbringen wollen oder Wert darauf legen in Würde alt zu werden.

Menschen liegen schon jetzt stundenlang in ihren eigenen Ausscheidungen, weil sie sich selbst nicht helfen können, weil das Personal fehlt.
Menschen sind schon jetzt, gerade in der Sommerzeit, exikiert, weil niemand Zeit hat ihnen das Trinken entsprechend anzureichen, denn das Personal fehlt.
Menschen liegen sich schon jetzt wund, weil niemand die Zeit hat sie zu lagern oder zu mobilisieren, denn das Personal fehlt.
Menschen verwahrlosen schon jetzt, weil niemand die Zeit hat auf Pflegequalität zu achten, denn das Personal fehlt.

Eine Impfpflicht liegt nun über unseren Beruf, der Großteil realisiert das noch nicht mal, die Betroffenen schweigen und die Politik und das oberste Gericht lassen sich durch die Medien feiern.
Wisst ihr eigentlich was das für euch bedeutet? Diejenigen die jetzt den Beruf verlassen kommen nicht mehr zurück und diejenigen die jetzt nachkommen sollen, als Pflegefachfrau und – Mann, werden schon bald der Realität ins Auge blicken, wenn sie die Ausbildung überhaupt bis zum Schluss durchziehen. Das BurnOut derjenigen die jetzt im Beruf bleiben, ist vorprogrammiert.
Die „Impfung“ schützt, aber nicht vor einem schweren Verlauf und auch nicht vor Ansteckung, aber das ist für das Gericht unerheblich, sie schützt vor Arbeitslosigkeit. Alternativ können wir ja einfach den Beruf verlassen – so einfach konstruiert man sich die Welt um das Grundgesetz herum.

Ab Ende des Jahres gilt man dann nur noch mit 3 Impfungen als fachkompetent, aber Kollegen schreiben mir immer noch, dass sie sehr froh sind, dass sie noch als genesen gelten. Wann ist denn eure rote Linie erreicht?
Selbst nette Arbeitgeber, können euch von heute auf morgen vor den Kopf stoßen und euch unmenschlichsten Bedingungen ausliefern, weil man seit dem 16.03.2022 ungeimpft keine Neuanstellung bekommt.

Niemand hat das Recht, seine Gesundheit über meine zu stellen und wenn der Großteil der Gesellschaft dies so in Deutschland sieht, dann pflegt euch selbst.
Wo sind die 209.854 Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen die ungeimpft sind und diejenigen die „noch“ als genesen gelten? Wo sind diejenigen die den Beruf verlassen? Wo sind die ganzen Impfgeschädigten? Wo sind die 10 Millionen ungeimpften und wo ist die solidarische Generation, die sich alle haben impfen lassen?

Hannover

Für 830 Millionen Euro wurden neue Impfstoffe geordert, mehr als 100 Milliarden Euro sind für die Rüstung im Jahr 2022 da und als Pflegebonus soll 1 Milliarde Euro die hitzigen Gemüter beruhigen. Um Gesundheitsschutz geht es hier schon lange nicht mehr!

Hier die Reaktion von Karl Lauterbach:
Stellungnahme von RA Lipinski

Tichys Einblick hat nun einen Podcast mit Klägeranwalt RA Lipinski veröffentlicht. Die Klägergruppe merkt dazu in ihrem Telegram Kanal an:

Dazu möchte ich noch anmerken:
Am Anfang heißt es, dass alle Beschwerden abgelehnt worden wären. Hiervon ist uns noch nichts bekannt!!!
Es müssten noch etliche Beschwerden im Rennen sein und auch wir haben gestern (nach dem Beschluss) noch zwei Abtrennungsbescheide bekommen, wonach Beschwerdeführer von uns, die erst nach dem 27.04. zur Beschwerde dazugekommen sind, mit neuen Aktenzeichen weitergeführt werden.

Telegram Gruppe

Wir prüfen noch die 99 Seiten Beschlussbegründung. Soweit wir auf den ersten Blick die Sache beurteilen können, hat das Gericht, das eine mündliche Verhandlung trotz mehrfacher Bitten unsererseits abgelehnt hat, sich mit einem Großteil unseres Vortrags schon gar nicht auseinandergesetzt. Die Darlegungen insbesondere zum Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) machen mich sprachlos. Der medizinische ‚Sachverstand‘ der 8 Richter scheint auch rund 26 Monate nach Ausrufung des ersten Lockdowns nicht über das bloße Wiedergeben und Zitieren der der Bundesregierung unterstehenden, weisungsabhängigen Bundesbehörden (RKI und PEI) hinauszugehen. Alle vorgelegten Studien aus dem In- und Ausland, die exakt das Gegenteil dessen belegen, was diese Behörden als vermeintlich nicht widerlegbare ‚Wahrheit‘ seit gut 2 Jahren verkünden, scheint von den Richtern nicht gelesen worden zu sein – so zumindest mein erster Eindruck. Wir prüfen nun, ob wir hiergegen eine Menschenrechtsbeschwerde nach Art. 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention einlegen werden.

RA Lipinski

Hier noch die Stellungnahme der Klägergruppe, von RAinEllen Rohring, RA Dirk Sattelmeier, RA Ralf Ludwig, RA Friedemann Däblitz, RAin Jessica Hamed und RAin Dr. Brigitte Röhring.

9 Antworten auf „Der Artikel 2 die „körperliche Unversehrtheit“ steht mir als ungeimpfter Krankenschwester nicht mehr zu!“

Dieses Urteil ist einfach unfassbar ! Aber ich bin der Meinung, dass in Deutschland einfach die Solidarität und der Zusammenhalt unter den Menschen fehlt. Sonst würden sich längst viel mehr Geimpfte und Ungeimpfte gemeinsam gegen diese einrichtungsbezogene oder eine allgemeine Impfpflicht wehren. Die meisten denken leider nur an ihren persönlichen Vorteil bzw. ihre Nachteile und lassen alles mit sich machen dafür. Vielleicht sind noch zu wenige Menschen an den Folgen dieser Impfung erkrankt oder gestorben ?! Ich denke dabei auch an Ärzte selbst oder Politiker, die sich (scheinbar alle) haben impfen lassen. Bleibt abzuwarten ob sich das in den kommenden Monaten noch ändert. Manche Spätfolgen zeigen sich oft erst nach Jahren….

Hallo Amelie,

es wundert mich auch immer wieder wie viele Menschen dieses hin und her einfach ohne es zu hinterfragen mit machen.
Aber ja Egoismus spielt hierbei eine große Rolle und solange der Urlaub, das Auto, das Haus und die Gartenparty sicher sind, scheint es viele Deutsche nicht zu interessieren wie es dem Rest im Land geht.
Ich würde ja gerne einen Zeitsprung zum Herbst machen 😉
Wir lassen uns trotzdem nicht entmutigen, schließlich sind wir weiterhin 10 Millionen ungeimpfte Menschen.

Viele liebe Grüße
Sabrina

Meine ist erreicht. Sobald ich Bußgeld bezahlen muss um arbeiten zu dürfen bin ich weg. Ich hab mich 28 Jahre für diesen Beruf geopfert. Nebenbei mein Kind alleinerziehend in 3 Schichten großgezogen. Mir wurde nix geschenkt. Es wurde schlimmer und schlimmer. Jetzt ist Schluss. Nicht mehr für dieses System die uns mit Füssen treten.

Hallo Romy,

ja ich sehe das genauso wie du, was sollen wir noch alles mit uns machen lassen?
Vielleicht muss die Not noch viel größer werden, damit die Angehörigen mehr betroffen sind …
Auch für mich gibt es aktuell keine Zukunft, eine Neueinstellung ohne Impfung ist nicht möglich. Es ist unfassbar!

Wir lassen uns aber nicht verbiegen und bleiben unseren Überzeugungen treu.

Viele liebe Grüße
Sabrina

Im Moment bin ich der Meinung es muss erst zusammenbrechen damit mehr aufwachen.
Aber ich bleibe auch standhaft und bleib mir treu. Niemals lass ich mich zwingen.
Ganz liebe Grüße aus Dresden.

Ich bin völlig fassungslos und verzweifelt. Ich kann noch nicht mal mit jemandem darüber reden, dann bin ich ein Fakenews Verbreiter. Die Leute informieren sich nur übers TV und nur das glauben sie was sie dort hören,die Medien spielen hier die größte,
verantwortungslose, manipulative Rolle. Es gibt Solidarität, aber eben nur unter Geimpften “ dann lass dich doch impfen“ kriege ich zu hören. Durch dieses Urteil sehen sich diese Leute nun bestätigt.
Ich selbst bin in der Eingliedrungshilfe tätig und von der Impfpflicht betroffen. War aber auch mal in der Altenpflege tätig und weiß was dort los ist. Ich Kämpfe weiter gegen dieses Unrecht!

Hallo Aljana,

du musst dir immer bewusst machen, dass wir viele Ungeimpfte in diesem Bereich sind. Das Problem ist nur, dass jeder für sich kämpft.
Auf dieser Seite, oben der erste Reiter „Wir vernetzen uns“ findest du dich entsprechenden Anlaufstellen.

Ich kann deine Erfahrungen aber teilen – wir müssen allerdings drüber stehen , da wir es ja besser wissen. Es ist keine leichte Zeit, aber wir schaffen das.

Viele liebe Grüße
Sabrina

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