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Die erste Verfassungsbeschwerde gegen die Impfpflicht in der Pflege ist eingegangen

Eine Verfassungsbeschwerde ging am 14.12.2021 von 23 Personen in Karlsruhe ein. Inhalt ist die anstehende temporäre Impfpflicht in der Pflege für den 15.03.2022 – 31.12.2022.

Ja, nein, vielleicht? Sollte die Impfpflicht nicht zurück genommen werden, gibt es für mich in der Pflege keine Zukunft mehr. Wenn ich einmal dazu gezwungen werde, diesen Beruf verlassen zu müssen, weil ich mich nach über 15 Jahren Tätigkeit in diesem Beruf nicht mit einer bedingt zugelassenen Impfung, behandeln lasse, dann bleibt meine Entscheidung dahingehend bestehen „Nein“ zu sagen. Nein ich lasse mich von euch nicht erpressen. Ich war über 15 Jahre gut genug und keiner in der Gesellschaft hat mich je gefragt wie ich mich persönlich gegen gefährliche Krankheiten schützen kann. Deshalb werde ich, auch wenn es mir sehr schwer fallen wird, diesen Beruf verlassen.


Ich bin zuversichtlich, dass die Montagsspaziergänge immer mehr werden und die Menschen sich diese Bevormundung nicht mehr gefallen lassen werden, gerade im Hinblick auf eine anstehende generelle Impfpflicht.
Auch ich werde immer wieder und wieder spazieren gehen, denn es hat nicht nur den Effekt, dass wir gesehen werden, es stärkt mein Immunsystem, welches ich in diesen Zeiten so dringend benötige.

Nun noch eine kurze Information zur drohenden Impfpflicht und der beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen Verfassungsbeschwerde über diese leider noch nicht viel bekannt ist. Ich habe heute erst darüber berichtet, dass die berufsbezogene Impfpflicht ab 15.03.2022 nur temporär bis zum 31.12.2022 gilt.

Neben dem Ärzteblatt berichtet auch die Deutsche Handwerkszeitung darüber. Demnach ist die Klage (inklusive einem Eilantrag) von 23 Personen am 14.12.2021 eingereicht worden. Es gibt noch kein Aktenzeichen. Weitere Details sind mir noch nicht bekannt, wem näheres bekannt ist/wird, kann sich gerne bei mir im Kommentarbereich oder via E-Mail (fuehrungskraft-mit-herz@zwitschern.net) melden.

Ich bin gespannt, wie das Verfahren ausgeht – da wir ja aber mittlerweile wissen, wie „unabhängig“ in Deutschland die Justiz ist, ist wohl alles offen.

Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts und guter Freund von Angela Merkel

An dieser Stelle möchte ich auch an die noch ausstehende Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1 BvR 437/21) zur Masernimpfpflicht hinweisen. Die Rechtsanwältin Beate Bahner betreut diese Verfassungsbeschwerde für drei Kindergartenkinder und reichte diese am 28.02.2021 ein.

Liebe Alle, hier ein weiteres großes – aber enorm interessantes – Schriftstück:
Ich habe im Auftrag dreier Kindergartenkinder und ihrer Eltern am 28.2.2021 beim Bundesverfassungsgericht die beigefügte Verfassungsbeschwerde erhoben. Schaut rein, und Ihr werdet sehen, warum diese Impfpflicht aus vielen Gründen massiv verfassungswidrig ist. So gab es lediglich etwa 500 Masernfälle in 2018 und in 2019, ohne einen einzigen Todesfall. Obwohl vielleicht nur die Hälfte der Menschen gegen Masern geimpft ist (diese Zahl ist mir nicht bekannt), gibt es demgegenüber mehr als 2.500 Impfkomplikationen (also der fünffache Faktor) und mehrere Todesfälle nach Impfung pro Jahr. Die (Kombinations)Impfung ist also um ein Vielfaches gefährlicher als die Masernerkrankung selbst.
Viel Freude und Erkenntnis beim Lesen! Eure Beate Bahner
P.S. Eine Entscheidung des BVerfG kann ein bis zwei Jahre dauern.

Rechtsanwältin Beate Bahner

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