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Impfunfähigkeitsbescheinigung in der Pflege als Alternative? Gesundheitsämter drohen mit Konsequenzen!

Während die ersten Gesundheitsämter nun Impfunfähigkeitsbescheinigungen anzweifeln, rate ich von dem Gebrauch – nicht nur zum Wohl des Arztes der es ausgestellt hat – ab. In Alzey werden Betroffene aufgefordert, ohne jegliche Begründung, trotzdem weitere ärztliche Unterlagen vorzulegen. Wenn man diesem nicht nachkommt werden ärztliche Untersuchungen durch das Gesundheitsamt angedroht. In NRW droht man damit, trotz massivem Pflegenotstand und anhaltenden Protesten vor den Unikliniken, dass Gefälligkeitsatteste einen Straftatbestand der Täuschung erfüllen.

Impfunfähigkeitsbescheinigung

Kurz und schmerzlos, weil dazu einfach inzwischen alles gesagt ist.
Ich würde keinem Gesundheitsamt eine Impfunfähigkeitsbescheinigung/Attest (IUB) vorlegen um der Nachweispflicht (Impfpflicht) in der Pflege nachzukommen. Vor allem würde ich dieses auf gar keinen Fall kopieren und archivieren lassen.
Wer sich ein wenig im www informiert wird schnell erkennen, dass solche Bescheinigungen gerne angezweifelt werden. Derzeit finden viele Prozesse gegenüber Ärzten statt die solche ausgestellt haben. Also ich kann nur davon abraten und sage Finger weg.
Wer übrigens solch eine IUB nutzt, die zwar von einem Arzt ausgestellt wurde, aber von einer Behörde angezweifelt wird, kann auch mal gut und gerne weitere Post bekommen, in der man sich dann dem Vorwurf gegenübergestellt sieht, man würde ein unrichtiges Attest verwenden.

Wie man anhand eines Schreibens durch das Gesundheitsamt Alzey, aber auch durch das Gesundheitsamt in Gummersbach (NRW), sehen kann, wird das Attest eines Arztes, nicht anerkannt. Sie fordern weitere ärztliche Untersuchungen und wenn diese nicht vorgelegt werden, wird mit einer ärztlichen Untersuchung – auf eigene Kosten – gedroht. Weiter wird dann direkt nachgesetzt und mit dem Betretungsverbot gedroht. Eine Begründung für das Ganze gibt es nicht. In Gummersbach droht man direkt auch mit einem Straftatbestand, weil es sich um ein Gefälligkeitsattest handelt – liegt Gummersbach nicht in NRW und hat NRW nicht gerade ein ganz großes Problem mit dem Pflegenotstand?
Mittelsachsen scheint es verstanden zu haben und davon abzusehen Pflegekräfte weiterhin mit unnötigen Briefen – die nicht nur Zeit und Kraft kosten – zu drangsalieren.

Bußgeldbescheid

Auch erste Bußgelder wurden erlassen. Aus dem Bereich Oberberg ist mir eines bekannt, die Höhe beträgt hier 178,50 Euro.

Oberberg

Hier noch das Video von RA Ellen Rohring wie man sich am Besten bei einem Bußgeldbescheid verhält.

Verfahren in Ulm wurde eingestellt

Vielleicht für einige auch ganz interessant, RA Haintz konnte einen Erfolg in seiner Kanzlei, für das Landratsamt in Ulm, erzielen.

Weiterbeschäftigung trotz fehlenden „Immunitätsnachweis“, Landratsamt gibt nach.

Hier ein Fall von meinem Kanzleikollegen. Das Landratsamt hat von uns ein 90-seitiges Schreiben erhalten, 20 Seiten Sachvortrag und 70 Seiten mit Auflistungen von Impfschäden etc. Unser Mandant darf nunmehr auch ohne Impfnachweis weiterarbeiten.

PS: Wen es interessiert, die Wertschätzung gegenüber unserer Arbeit in der Pflege ist so groß, dass man nun die Streiks in NRW versucht zu unterbinden – ich habe hier bereits darüber berichtet.
Der Arbeitgeber der Bonner Unikliniken zog vor das Arbeitsgericht. Doch das Bonner Arbeitsgericht wies den Eilantrag der Klinik auf Unterlassung ab.

Umfangreichere Informationen findest du auch auf meinem Telegram Kanal.

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