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Die ersten Gesundheitsämter reagieren mit Schreiben auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht

Rheinland-Pfalz, Sachsen und auch Baden-Württemberg haben schon fleißig Schreiben an Pflegekräfte verschickt. In einem Schreiben wird direkt mit einem Bußgeld von bis zu 2.500€ gedroht und unmissverständlich klar gemacht, dass die Impfung schließlich vor einem schweren Verlauf schützt. Obwohl bereits hinlänglich bekannt ist, dass die Impfung keine sterile Immunität aufbaut, wird weiter damit argumentiert.

Update 15.06.2022: Wen es interessiert, auf Impfunfähgikeitsbescheinigungen (Atteste) und erste Reaktionen der Gesundheitsämter bin ich in diesem Blogbeitrag eingegangen.

Ich hab es noch in den Ohren, einige Anwälte haben sich weit aus dem Fenster gelehnt: „da wird erstmal gar nichts passieren, die Gesundheitsämter sind massiv überlastet“ und ich bekam den Hinweis ich solle keine Panik verbreiten. Im Neckar-Odenwald Kreis ging ein Schreiben direkt am 16.03. raus, in Bautzen und Alzey-Worms am 17.03.2022.
Offensichtlich herrscht nur bei der Krankenkasse eine Papierknappheit und die Mitarbeiter der Gesundheitsämter wollen den Zorn ihres Arbeitgebers nicht auf sich nehmen, schließlich macht ein Beamter das, was man ihm sagt (natürlich nicht alle, aber kritische Stimmen hab ich zumindest noch keine vernommen).
Rheinland-Pfalz, Sachsen und auch Baden-Württemberg haben schon fleißig Schreiben an Pflegekräfte verschickt. Im Neckar-Odenwald Kreis wird direkt mit einem Bußgeld gedroht, weil die Nichtvorlage eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Weiter heißt es dort, dass man beachten solle, dass die Impfung nicht nur das Umfeld sondern einen selbst schützt. Im Übrigen steht in dem Schreiben auch direkt drin, dass sollten Zweifel bestehen, eine ärztliche Untersuchung angeordnet werden kann.

Wir alle wissen, dass diese Impfung keine sterile Immunität bewirkt, sprich mögen sich diejenigen impfen lassen die daran glauben und mich, diejenige die wenn sie an etwas glauben möchte in die Kirche geht, in Ruhe lassen.

Hier wird eine regelrechte Jagd, auf ungeimpftes Pflegepersonal, gemacht. Die Menschen sollen mürbe gemacht werden. Wir wissen alle, dass sich Deutschland keine einzige Pflegekraft erlauben kann, die den Beruf verlässt und trotzdem schweigen Medien, Gesundheitsämter, Politiker zu diesem Skandal. Ich kann allen betroffenen Kollegen nur raten, nehmt euer enormes Potential in die Hand und hört auf euch weiter schikanieren zu lassen.

Meine Empfehlung: Bei einer Anhörung – wenn ich mich dieser Schikane weiter ausliefern lassen möchte – würde ich neutral, ohne auf die Impfung und deren Wirksamkeit an sich einzugehen, darauf hinweisen, wieso ich für den Betrieb relevant bin. Sollte ein Bußgeld eingehen, muss man binnen 2 Wochen Widerspruch einlegen, dann ist erst mal wieder die Behörde im Zugzwang. Ganz wichtig, per Einwurf-Einschreiben abschicken, damit ihr einen Nachweis habt. Wie so ein Widerspruch aussieht kann ich euch zeigen, da ich bereits 2 – bei anderen Sachen – eingelegt habe.

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Bußgeldbescheid vom XY.XY.XYZX, Aktenzeichen XY, zugestellt am XY, lege ich Einspruch ein.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann

Landkreis Alzey-Worms
Bautzen
1. Neckar-Odenwald-Kreis
2. Neckar-Odenwald-Kreis
Neumarkt i.d.Opf.
Neumarkt i.d.Opf.
Mainz Bingen
Freising
Hofgeismar
Borken
Borken
Bernkastel-Wittlich

Schreiben aus Hannover

Einstellung des Verfahrens in Ulm

Weiterbeschäftigung trotz fehlenden „Immunitätsnachweis“, Landratsamt gibt nach.

Hier ein Fall von meinem Kanzleikollegen. Das Landratsamt hat von uns ein 90-seitiges Schreiben erhalten, 20 Seiten Sachvortrag und 70 Seiten mit Auflistungen von Impfschäden etc. Unser Mandant darf nunmehr auch ohne Impfnachweis weiterarbeiten.

RA Haintz 15.06.2022

Bußgeldverfahren

Alle wichtigen Infos dazu habe ich in diesem Beitrag aufgegriffen.

11 Antworten auf „Die ersten Gesundheitsämter reagieren mit Schreiben auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht“

Ich bin in der DDR aufgewachsen. Nicht einmal in diesem angebl. „Unrechtsstaat“ habe ich mich so mies gefühlt. Zu keiner Zeit! Ein Berufsverbot zu bekommen, weil man sich einem bedingt zugelassenen Impfstoff verweigert, der noch dazu bei der Faktenlage, mir nichts bringt, außer evtl. Nebenwirkungen, das schlägt dem Fass den Boden aus. Es markiert den Tiefpunkt meiner Verbindung zu diesem Land. Ich überlege, den Personalausweis beim Einwohnermeldeamt zurück zu geben!
Und was die Verantwortlichen und deren Follower angeht, so fällt mir nur ein: „Denn sie wissen nicht was sie tun!“

Das bringt nur Ärger, den Perso zurück zu geben. Fordere vom Gesundheitsamt bzw vom Obersten in diesem Laden eine schriftliche Haftungsübernahme im Fall einer Impfschädigung, sowie die Übernahme der Voruntersuchung damit Du den Nachweis der Schädigung führen kannst. Fordere einen rechtlich gültigen Nachweis das dieses Gesetz wirklich vom zuständigen Präsidenten gültig unterzeichnet ist. Sonst hat es keine Gültigkeit. Setze eine Frist und stipuliere das es kein rechtswirksam unterzeichnetes Gesetz (mit dem Paragraphen) gibt. In diesem Fall gehst Du davon aus das der Oberste im Gesundheitsamt dafür haftet. Schicke ihn nach der Frist eine Erinnerung und kündige an das er nach Ablauf der 2.Frist in Verzug gesetzt wird

Es ist bekannt dass der Staat für Impfschäden haftet.
Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Mich würde interessieren ob im Falle der Zahlung von 2500 € es irgendwelche Auswirkungen hat auf das Ziel dieser Kampagne/ Ordnungswidrigkeit. Denn wenn ich mich dazu entscheide zu zahlen habe ich weiterhin keine Impfung, selbst wenn ich den Job verliere, bleibe ich weiterhin ungeimpt…was soll dass denn bewirken?

Und was passiert mit dem Geld?

Es ist unglaublich was in Deutschland passiert . Wir dürfen Überstunden schrubben ohne Ende ohne das die Politik mal an uns denkt👍 Ach doch sie haben und ja mit der Impfpflicht bereichert 🙈 mein Kommentar dazu ich gehe eher aus der Pflege als mir dieses Gift verabreichen zulassen. Anscheinend haben wir ja noch genug Pflegefachkräfte. Traurig traurig.

Ich habe jetzt auch das Schreiben vom Gesundheitsamt zur Meldepflicht bekommen. Obwohl bereits Herr Spahn alle Heilpraktikerin abschaffen wollte, scheinen wir für die Impfpflicht relevant zu sein.
Weiß zufällig jemand wie die rechtliche Bewertung ist, wenn man nicht meldet?

Ich könnte noch vorschlagen, fragt nach dem entsprechenden zugelassenen Impfstoff, der auf die derzeitige und die kommende Variante zugelassen ist. Da die derzeit zugelassenen Stoffe nur auf die Alpha-Variante bedingt zugelassen sind und bei der Delta-Variante nur eine stark verminderte Wirkung haben. Jetzt noch ein Tipp: Es gilt im gesamten Bundesgebiet als Vereinigtes Wirtschaftsgebiet geführt (s. GG.) derzeit das Besatzungsstatut. Weiter gilt Genfer Konvention. Hier würde ich auf die persönliche Haftung hinweisen und anführen Genfer Konvention IV Abk. 12.Aug. 1949 Art.32 Verbot von wissenschaftlichen oder medizinischen Versuchen. Der „Impfstoff“ hat eine Verlängerung der experimentellen Zulassung bis 2023 erhalten.

Hallo an Alle, nun hat es auch mich erwischt. Heute das Schreiben vom Gesundheitsamt aus dem Briefkasten geholt. Ich wohne in Sachsen und arbeite in einer Arztpraxis. Oder besser arbeitete, denn wenn keine Lösung gefunden wird, werde auch ich meinen Beruf verlassen müssen. Die 2500 Euro Bußgeld stehen natürlich auch mit im Schreiben.
Vielen Dank an Sabrina für die zahlreichen Tipps und Infos hier. Ich denke an alle Kollegen/innen, welche sich jetzt auch so mies und traurig fühlen wie ich. Haltet durch!

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