Ich bin Fan davon, dass sich jeder Mensch auf Grundlage aller Fakten, eine Meinung bilden kann und erst dann und nur dann trägt er die Verantwortung für seine Entscheidung selbst. Derzeit habe ich aber das Gefühl, dass diese Fakten vielen Menschen fehlen und dadurch fatale Entscheidungen für ihr Leben treffen, die sie nicht mehr rückgängig machen können. Lasst uns also nun ganz neutral einen Blick auf die Fakten werfen! Ich nehme euch also mit in die Welt des Robert-Koch Institut und dem DIVI – welches inzwischen in aller Munde ist.
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1. Wie ist die aktuelle Intensivbettenlage beim RKI und DIVI?
Werfen wir erst mal einen Blick auf die aktuellen Zahlen beim RKI, dem Wochenbericht vom 11.11.2021:
In den Kalenderwochen 41 bis 44 zählt das RKI somit 2 + 448 + 870 = 1.320 „Corona Fälle auf Intensivstation“, die symptomatisch sind und deren Impfstatus bekannt ist. Schaut man sich die Tagesreporte beim DIVI an, sieht man in den Kalenderwochen 41 bis 44 wurden dort 3.520 „Corona Patienten“ zum ersten Mal auf einer Intensivstation aufgenommen (alle Neuzugänge müssen aus den Berichten einzeln addiert werden).
Im Wochenbericht des RKI findet man darüber hinaus noch folgende Angabe:
Ausreichende Angaben zum Impfstatus lagen für 81 % der symptomatischen COVID-19-Fälle vor.
Das heißt die 1.320 „Corona Fälle mit bekanntem Impfstatus“ sind lediglich 81% der symptomatischen Fälle, 100% der symptomatischen Fälle sind dann 1.630 Personen. Da stellt sich die Frage: wie kann es sein, dass von 19% der „symptomatischen Corona Intensivpatienten“ der Impfstatus nicht bekannt ist?
Halten wir fest: von insgesamt 3.520 angeblichen „Corona Intensivpatienten“ haben lediglich 1.630 ein „typisches Covid Symptom“. Die Mehrheit (1.890 Personen), die laut DIVI als „Corona Intensivpatient“ im Krankenhaus gelistet werden, haben keine „Covid Symptomatik“.
2. Was sind denn „typische Covid Symptome“?
Nun, bei den Zulassungsstudien für die Vakzine hat man sich an der Definitin der CDC orientiert (wir berichteten). Die „typischen Covid Symptome“ sind dabei:
Fieber
Husten
Kurzatmigkeit
Schüttelfrost
Muskelschmerzen
Geschmacksverlust
Halsschmerzen
Durchfall
Erbrechen
Ermüdung
Kopfschmerzen
Eine laufende Nase
Übelkeit
Kann dies sein? Macht das DIVI wirklich den „Fehler“, vor dem seit Anbeginn der Pandemie gewarnt wurde? Nun, ein Blick in die FAQs des DIVI hilft hier weiter:
Welche tagesaktuellen Fallzahlen zu COVID-19 Patient*innen auf Intensivstation werden erfasst?
Aktuelle COVID-19-Fälle: Anzahl aller aktuell in intensivmedizinischer Behandlung (beatmet und nicht beatmet) befindlichen COVID-19-Patient*innen (in allen Intensivbereichen: Low-Care, High-Care, ECMO). Dabei nur nachgewiesene Infektionen mit SARS-CoV-2 und KEINE Verdachtsfälle. Das bedeutet COVID-19-Fälle werden im Intensivregister als solche gezählt, sobald ein positiver Test vorliegt.
Quelle: DIVI
Fazit
In den Kalenderwochen 41 – 44 kamen 1.890 Personen auf Intensivstation, die zwar in die Statistik als „Corona Intensivpatienten“ eingehen, denen aber noch nicht einmal die Nase läuft. Sprich: Aktuell werden wir nicht nur vom RKI an der Nase herumgeführt – sondern auch vom DIVI. Dieses spricht von 3.520 „Corona Intensivpatienten“, von denen 1.890 – das heißt 54% der Fälle – lediglich einen positiven PCR-Test (mit unbekanntem CT-Wert) und sonst keinerlei Covid/Grippe Symptome haben. Was bleibt am Ende übrig? Corona-Intensivpatienten, die eigentlich nur „Intensivpatienten“ sind.
Die Fragen, die ich mir stelle:
Wie kann es sein, dass bei 19% der „symptomatischen Corona Intensivpatienten“ der Impfstatus nicht bekannt ist – obwohl die Krankenhäuser (per Gesetz) melden müssen?
Wieso gibt das DIVI einfach alle Patienten mit „positivem PCR Test“ also „Corona Patienten“ aus, obwohl bekannt ist, dass über die Hälfte dieser sogenannten „Corona Patienten“ überhaupt nicht an Corona erkrankt ist?
Was genau versteht das RKI unter einem „symptomatischen Corona Fall“? Auch diese Definition (oder einen Verweis darauf) habe ich im Wochenbericht vergeblich gesucht.
Für die ganz Neugierigen geht es hier jetzt noch weiter mit einer Frage die ich mir oft gestellt hab, aber jetzt endlich beantworten kann.
Wer betreibt eigentlich das DIVI-Intensivregister?
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI) vertritt natürlich die Interessen der Krankenhäuser und wurde schon mehrfach in der „Pandemie“ auffällig – nicht zuletzt im sogenannten „Intensivbettenskandal“, den z.B. Prof. Schrappe ausführlich analysiert hat (ich hab davon bereits berichtet).
Das DIVI-Intensivregister ist nun eine Kooperationsarbeit zwischen DIVI und dem RKI. Interessant ist, wer bei diesem Projekt „die Hosen an hat“:
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat das DIVI-Intensivregister im März 2020 im Rahmen der Bekämpfung und Eindämmung von SARS-CoV2 mit fachlicher Unterstützung der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI e.V.) aufgebaut und entwickelt.
Dass nun wirklich das RKI federführend ist und das Register betreibt, muss man in Deutschland mühsam als Bürger über fragdenstaat.de herausfinden:
DIVI-Intensivregister: Betriebsverantwortung am RKI
Klarstellend teilen wir Ihnen mit, dass die Betriebsverantwortung, d.h. die Verantwortung für den inhaltlichen und technischen Betrieb einschließlich der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit für das DIVI-Intensivregister dem RKI obliegt.
Quelle: Schreiben des Bundesministerium für Gesundheit
Also: die Zahlen des DIVI liegen in Verantwortung des RKI. Offensichtlich kann das RKI anhand der Daten herausfinden, wer „symptomatisch“ (also „wirklich an Corona erkrankt“ ist) und wer nicht. Warum werden also nochmal so irreführende Zahlen veröffentlicht bzw. an die Presse weitergegeben?
Krankenschwester Sabrina und Führungskraft mit ❤️ #PandemiederUninformierten #Provemewrong
Abstract blur clinic or hospital interior for background
Wunder gibt es immer wieder …
Bei Studien von Pharmakonzernen kommen diese so gut wie fast immer zu dem Fazit, ein Medikament sei wirksam und nebenwirkungsarm. Schon toll wenn man seine eigenen Studienergebnisse durchführen kann und ganz gewiss werden hier auch die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens sehr ernst genommen. Das nennt man dann wohl Happy End und ist unter dem Namen „Publikations-Bias“ bekannt.
lifeforstock
Bei Pfizer ist das beispielsweise Trovan und Edronax. Es wurde wegen des Risikos einer Hepatotoxizität vom Markt genommen. Es lohnt sich hierüber noch etwas tiefergehend das „www“ zu bemühen.
Das Antidepressivum Edronax (Reboxetin) des Pharmakonzerns Pfizer sorgte 2009 für Negativschlagzeilen. Eine im Fachmagazin „British Medical Journal“ veröffentlichte Studie kommt zu dem vernichtenden Urteil, das Mittel sei „ineffektiv und potenziell schädlich“. In Deutschland war das Medikament 12 Jahre zur Behandlung von Depressionen zugelassen. Am Ende wurden insgesamt 17 Studien ausgewertet, davon waren aber nur 7 veröffentlicht laut IQWiG. Die sieben Studien an insgesamt 1.600 Patienten hätten ein positives Bild des Medikaments gezeichnet. Erst die zehn unveröffentlichten Studien, in denen insgesamt mehr als 3.000 Patienten untersucht wurden, führten zu dem negativen Gesamtbild.
Aber auch die 2,3 Millionen Dollar Strafe, die Pfizer zahlen musste, geben einem – also mir – zu denken. Das Handesblatt schreibt 2009: „Der weltgrößte Pharmakonzern Pfizer muss in den Vereinigten Staaten 2,3 Mrd. Dollar Strafe wegen unsauberer Marketingpraktiken zahlen. Das ist die höchste Summe, die bisher ein Pharmakonzern bei solchen Verfahren aufbringen musste.“
Bislang hat BioNTech, abgesehen vom neuartigen Corona-Impfstoff, kein (zugelassenes) Produkt auf den Markt bringen können.
2001 brachte AstraZeneca Nexium auf den Markt. Dieses Mittel sollte bei Magengeschwüren und Sodbrennen helfen. Obwohl vergleichbare Medikamente zu einem deutlich günstigeren Preis erhältlich waren. Da kommt die Frage auf, warum die Ärzte Nexium trotzdem weiter verschreiben. Die Antwort: Die Ärzte erhalten von AstraZeneca eine Belohnung für die Verschreibung von Nexium, bis 2006 hat AstraZeneca in Deutschland mindestens 30.000 Ärzten Geld für solche Machenschaften bezahlt.
Und das ist jetzt nur ein kurzer Blick auf die Pharmakonzerne zweier Corona Impfstoffe. Wir können uns also darauf verlassen, dass wir nicht nur in Bezug auf die Corona Imfpstoffe ausschließlich gute Nachrichten zu hören bekommen. Denn Medikamentenstudien mit schlechten Ergebnissen werden häufig unterdrückt.
Der generelle Haftungsausschluss für diese Pharmakonzerne bestätigt mich auch weiterhin die durch die STIKO empfohlene Drittimpfung an bedürftigere Menschen abzutreten. Mein Immunsystem wird es auch weiterhin schaffen mit den bekannten Viren umzugehen und wenn nicht, gehe ich gerne das Restrisiko ein.
ich kann euch und euer Handeln nach 19 Monaten Pandemie – allein der Zeitraum welcher nun eine Pandemie definiert sollte einen stutzig machen – absolut nicht mehr verstehen und auch nicht gut heißen.
Einige Menschen scheinen für Argumente nicht mehr empfänglich, denn egal was man an Fakten nennt, man erhält keine adäquate Antwort, sondern wird vielfach mit Beleidigungen abgebügelt. Wieso lasst ihr keinen Diskurs zu, sondern führt in der „breiten Debatte“, die weit von Diversität entfernt ist, nur eures Gleichen an und fühlt euch dahingehend sogar bestärkt, wenn ihr wissenschaftliche Grundsätze in Gänze ignoriert. Dabei gilt Wissen nur so lange bis es widerlegt wurde. Wovor habt ihr Angst? Mögt ihr uns weiterhin ausgrenzen und eine offenkundige „freiwillige Impfpflicht“ gut heißen, so kann ich sagen, die Erfahrung belegt, derart narzistisches Verhalten begrenzt sich niemals nur auf eine Randgruppe. Aber es zeigt sich einmal mehr wir neigen dazu, niemals aus der Geschichte zu lernen und wenn dann eben nur für einen sehr begrenzten Zeitraum. Verdrängung, Angst und Zorn scheinen eure Leitmotive zu sein, realisiert ihr doch Stück für Stück, dass ihr euch erpressbar gemacht habt mit einer Impfung, deren Wirksamkeit nun Woche um Woche herab gesetzt wird und all die Covidioten schon vor Monaten vor dem Unterschied zwischen der relativen und absoluten Wirksamkeit warnten. Impfdurchbrüche werden euch nun als die Summe der geimpften Personen verkauft und Weimar streicht einfach komplett die Belegungszahlen des Krankenhauses durch Geimpfte von seiner Website – aber alles nur für den Gesundheitsschutz. Denn inzwischen liegen Menschen mit vollständigem „Impfschutz“ nicht WEGEN sondern MIT Corona im Krankenhaus. Aus Solidarität und reiner Nächstenliebe habt ihr euch also impfen lassen, denn schon recht früh war klar, die Impfung schützt nicht einmal vor der Beatmungsmaschine, vor der ihr euch so sehr fürchtet.
Ich kann nur beten, dass euch all die ungeimpften Menschen die ihr derartig herablassend behandelt und mit Repressalien belegt, irgendwann verzeihen können. Denn sie werden viel zu verzeihen haben. Mit euch und euren Werten kann ich mich nicht mehr identifizieren, denn aus Angst handeln inzwischen die Wenigsten. Im Gegenteil, die Schadenfreude so erweckt es den Eindruck treibt immer mehr Menschen dazu, dass unser Grundgesetz nur noch für einen auserwählten Personenkreis für einen bedingten Zeitraum gilt.
Das musste ich jetzt mal gesagt haben, denn diese Gedanken treiben mich seit geraumer Zeit um und ich kann nur an alle Menschen appellieren, hören wir auf wieder den selben Fehler zu begehen, Menschen wegen eines biologischen Merkmals auszugrenzen. Es stellt sich die Frage wie viel Freiheiten gestehen wir dem Anderen zu?
Eure Führungskraft mit ❤️
opetrikowski ist Anästhesist
PS: Die ungeimpften Menschen sprechen übrigens den Geimpften nicht deren Kompetenz ab frei entscheiden zu dürfen, was umgekehrt sehr wohl der Fall ist. Wobei man sich immer die Frage stellt, die Impfung schützt euch doch und besagte Impfquote ist so hoch, dass die wenigen Ungeimpften kaum ein ganzes Gesundheitssystem lahm legen könnten, wenn es weder die erste, zweite und dritte Welle geschafft hat.
Medical equipment - vaccination - IV infusion - Never too late to vaccinate
Manchmal höre ich das Argument, dass man bei einem Impfschaden doch Schadensersatz bekommt. Also ist alles halb so wild. Gewiss gehen viele davon aus, es wird schon nichts passieren. Was vielfach gut gegangen ist, wird auch bei mir so sein. Aber was tun wenn nicht? Was wenn Schäden erst später auftreten? Wer kommt denn nun für Impfschäden aufund wie gestaltet sich der Schadensersatzanspruch?
Meine Oma sagte immer: Du musst verstehen, dass glückliche Menschen keine Zeit damit verschwenden, Anderen zu schaden. Das Böse gehört zu den unglücklichen, frustrierten, mittelmäßigen und neidischen Menschen.
Die Antragsteller müssen, um Anspruch auf eine monatliche Invalidenrente zu erlangen, einen kausalen Zusammenhang zwischen einem dauerhaften, körperlichen Schaden und einer davor liegenden Impfung nachweisen. Dauerhaft bedeutet, dass der Schaden länger als ein halbes Jahr anhalten muss. Ich muss hoffentlich niemanden erklären wie unrealistisch dies ist (siehe Beitrag Dr. Hartmann)
Wann liegt ein Impfschaden vor? Ein „Impfschaden“ ist nach der gesetzlichen Definition in § 2 Nr. 11 Infektionsschutzgesetz (IfSG) „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“, die zu einer dauerhaften (länger als sechs Monate andauernden) gesundheitlichen Schädigung führt. Allein bei diesem Aspekt, neigen wir dazu zu denken, viel Spaß dabei, denn du bist in der Beweislast.
Eine Krankheit im Rechtssinne verlangt eine erhebliche Abweichung vom idealen Zustand. Geringfügige Störungen, die keine wesentlichen funktionellen Beeinträchtigungen zur Folge haben, reichen nicht aus. Abweichungen von einer morphologisch idealen Norm, die noch befriedigende körperliche oder psychische Funktionen zulassen, sind keine Krankheit.
ETL Anwälte
Schadenersatz für „Impfschäden“ gibt es grundsätzlich also nur, wenn Impfkomplikationen das übliche Ausmaß einer Impfreaktion (Schmerzen im Arm, Blutergüsse usw.) übersteigen, etwa Hirnschäden mit Bewegungsstörungen als Folge einer Impfung gegen Kinderlähmung.
ETL Anwälte
Zuständig ist das Sozialgericht welches in diesen Fällen, also bei Impfschäden, ein Urteil darüber fällt. Für COVID-19-Schutzimpfungen gibt es naturgemäß noch keine Urteile, also keine Erfahrungswerte. Wenn man die Urteile zu Corona Maßnahmen bislang betrachtet, werden diese sehr großzügig und wohlwollend im Sinne derer, welche diese Erlassen haben, ausgelegt.
Für so eine Gerichtsverhandlung benötigen man einen bzw. mehrere Gutachter (die gerne Arztbriefe auch mal anders interpretieren wollen – erwähnt sei hier der größte Justizskandal mit Gustl Mollath), vielleicht auch ein Gutachten des Paul-Ehrlich Instituts (das nicht bekannt für seine Schnelligkeit ist, laut BR24 haben diese schon mal 5 Jahre für so ein Gutachten gebraucht). Dass Todesfälle im Zusammenhang mit der Impfung und auch Nebenwirkungen relativiert werden, sollte jedem spätestens dann klar werden, wenn er dies in der Presse verfolgt. Und wieso benötigen wir überhaupt einen Gutachter? Weil dem in der Regel vor Gericht mehr geglaubt wird.
Womöglich werden für solch eine Gerichtsverhandlung mit dem Staat nur spezielle Gutachter Zugelassen, mit speziell mein ich diese die wohlwollend schreiben (von der Krankenkasse/Versischerung beauftragte) – denn es gibt ja auch derzeit keine kritische Impfstudie. So frage ich mich, auf welche kritische Quelle soll man sich stützen, BioNTech/Pfizer wären ja dumm Studien zu veröffentlichen die ihren Impfstoff nicht im positiven Sinne bewerben. Ich möchte hier den „Fall Lena“ aufführen, der mir durch Zufall bei der Recherche in die Hände fiel – siehe Beitrag auf meinem Blog.
Seien wir ehrlich, wenn sich das BMI (Bundesministerium für Inneres – Horst Seehofer, CSU) Wissenschaftler kaufen kann für „das interne Strategiepapier zur Corona-Pandemie“ dann ist es sicherlich nicht schwer von staatlicher Seite – denn diesem müssen sie bei einem Impfschaden entgegen treten und gegen diesen klagen – entsprechend wohlwollende Gutachter zu finden.
Und wie hoch ist ein möglicher Schadenersatz ?
Im internationalen Vergleich ergeben sich sehr unterschiedliche Vorgehensweisen. Schweden bot Impfopfern während der Schweinegrippe, bei 311 anerkannten Geschädigten (dazu müssen sie es erst mal mit der Beweispflicht und Gutachten schaffen), maximal eine Million Euro pro Patient. In Deutschland gibt es zum Ausgleich (das weiß man aus 2009 – Schweinegrippe mit dem Pandemrix Impfstoff) der Folgen einer dauerhaften gesundheitlichen Schädigung eine Grundrente von 156 € bis max. 811 € monatlich. Hinzu können verschiedenen Zulagen bis maximal monatlich 626 € kommen.
Diesen Schadenersatz bekommt man wirklich nur, wenn man enorm geschädigt ist und dann braucht man dieses Geld um sein Leben irgendwie lebenswert zu gestalten.
Denkt dran, denkt selbst eure Führungskraft mit ❤️
Es war und ist noch heute eine Tragödie, doch das öffentliche Gedächtnis leidet stark und wir Menschen neigen dazu, Dinge zu verdrängen. Contergan, ein Medikament welches viele noch wage in Erinnerung haben. Die Menschen vertrauten auf Studien – durchgeführt von der Pharmaindustrie selbst – auf Politiker, Medien und die Bundesregierung. Fazit, das Vertrauen wurde, wie so oft, nicht nachhaltig geschädigt und die Menschen die es wissen müssten, sind über 60 und zum Großteil geimpft.
Es wurde vom 1. Oktober 1957 bis zum 27. November 1961 durch Grünenthal vertrieben. Es war ein millionenfach verkauftes Schlaf- und Beruhigungsmittel (Wirkstoff Thalidomid) und half gegen die bekannte morgendliche Schwangerschatfsübelkeit. Es galt im Hinblick auf Nebenwirkungen als besonders sicher. Es führte zu Fehlbildungen und dem Fehlen von Gliedmaßen. Es wurden insgesamt rund 300 Mio. Tabletten verkauft. Es entwickelte sich schnell zu einem der beliebtesten Schlafmittel in Deutschland. Es gab am 14.05.1958 eine Anfrage an den Bundestag, doch die Bundesregierung wies in ihrer Antwort die Behauptung einer Zunahme von Fehlbildungen mit Hinweis auf statistische Daten zurück. Es wurde offiziell seit Ende 1960 eine rapide Zunahme von Missbildungen bei Neugeborenen beobachtet. Es gab zunächst vereinzelte Berichte von Ärzten über mögliche Nervenschädigungen (Polyneuritis) an Patienten, die mit Contergan behandelt wurden. Es wurde erst vier Jahre später vom Markt genommen. Es wurde aufgrund dieses Skandals das Bundesgesundheitsministerium gegründet. Es gab weltweit rund 10.000 Kinder mit Fehlbildungen, etwa die Hälfte von ihnen verstarb bei oder kurz nach der Geburt. Es gibt nun eine lebenslange finanzielle Unterstützung durch die Conterganstiftung des Bundes.
Man möchte meinen, dass ein Medikament, welches Mutter und das ungeborene Kind zu sich nehmen sollen, doch auf Herz und Nieren getestet wurde. Aber dem war nicht so.
Es zeigt sich einmal mehr, dass besagte Sicherheit von Medikamenten, welche durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm), sicher gestellt werden soll, auch 2021 nicht gegeben sein kann. Dies begründet sich darin, dass diese Behörde, nicht nur dafür zuständig ist, welche Medikamente den Markteintritt erhalten, sie ist gleichzeitig auch im Anschluss für die Risikoüberwachung dieser Medikamente, welche sie selbst auf den Markt gebracht hat, verantwortlich. Man wird sich wohl kaum als Bundesbehörde selbst ans Messer liefern und unsachgemäße Arbeit offen legen. Zumindest sind mir derartige Vorgänge in Politik und bei Bundesbehörden nicht bekannt.
#Versuchskaninchen #denkeselbst
Eure Führungskraft mit ❤️
PS: Auf der Website der „Conterganstiftung des Bundes“ ist besonders der Werbeblock zu Covid19 interessant. Liest man dort nämlich weiter, so sieht man welchen Wert einem Menschenleben beigemessen wird. Denn wer derartiges Leid durch das Verschulden von Regierung und Pharmaindustrie, erleiden musste und dessen Bitte, „Menschen nach Conterganschädigung bei der Befreiung in Bezug auf das Tragen einer Maske, durch das Aufgreifen des Themas im Infektionsschutzgestez” nicht ernst genommen wird, zeigt die Berechtigung dieser Bundesbehörde für Gesundheit. Besonders makaber an der Sache ist, das dessen Existenz sich aus diesem Pharmaskandal begründet.
Noch vor einem Jahr waren Pflegepersonen wie ich, ohne jegliche Schutzausrüstung auf die Arbeit geschickt worden. Wir durften auf einmal einer nicht zertifizierten Stoffmaske eine Schutzwirkung zuschreiben und haben das Gesetz für Medizinprodukte komplett aufgeweicht. Jeder Kugeltupfer, jede medizinische Pinzette und jeder Rollstuhl durchläuft inzwischen einen höheren Standard als OP- & FFP Masken. Es wurde billigend in Kauf genommen, dass wir dem Virus ungeschützt ausgesetzt waren. Im übrigen hat es die Gesellschaft bislang nie interessiert, dass ich mich seit Jahren unzähligen Viren/Bakterien ungeschützt ausgesetzt habe. Um nur einige zu nennen, MRSA, ESBL, Influenza, …
Selbst wenn wir sagten, dass wir krank sind, wurden wir zur Arbeit geschickt und nicht krank geschrieben. Gelbe Zettel waren zu diesem Zeitpunkt für systemrelevantes Personal nicht mehr möglich – obwohl uns gleichzeitig vermittelt wurde, wir wären eine Gefahr. Wir waren also eine Gefahr, weil wir krank waren – oder sagen wir mal positiv getestet, inzwischen sollte das ja jedem klar sein – und keinen ausreichenden Schutz hatten. Wir durften aber weiter arbeiten.
Und die selben Menschen fragen mich heute, warum ich mich nicht impfen lasse? Ich wäre unverantwortlich und ich würde die Ansteckung von Personen riskieren?
Wo blieb der Aufschrei all derer die jetzt Geimpft sind und zu mir sagen ich wäre die Gefahr für sie, weil ich ungeimpft bin? Eure Impfung schützt euch doch?
Mir wird oft vorgeworfen, ich wäre Teil des Gesundheitspersonals, müsste es besser wissen und mit gutem Beispiel voran gehen. Genau das ist der Punkt: Ich weiß es, ich kenne die Bedeutung der bedingten Zulassung eines Impfstoffs. Wenn es diese unter Vorbehalt gibt, heißt das nichts anderes als dass der Impfstoff Risiken birgt, die noch nicht vollständig bewertet wurden. Ich verteidige auch weiterhin den Respekt für die Entscheidungsfreiheit, angesichts der aktuellen Sachlage für jeden Einzelnen, der sich nicht, oder nicht mehr impfen lassen möchte und all diejenigen für die sich aus gesundheitlichen Gründen gar nicht erst die Frage stellt.
Ich stehe weiterhin für wissenschaftliche Untersuchungen, der ungeimpften Kontrollgruppe, zur Verfügung.
Nurses and doctor with white coat and face mask as safety precaution against coronavirus outbreak in hospital waiting area. Medic wearing stethoscope.
Mir verschlug es gestern förmlich die Sprache als ich versuchte – es blieb beim Versuch – die Behauptungen einiger Impfluenzer nachzuvollziehen. Dahinter steckt weder Logik, noch eine fundierte Datengrundlage. Da diese Menschen ihre Niederlage niemals eingestehen werden, bleibt nichts anderes als Rückzug. Aber ihr, die offen für eine kritische und reflektierte Haltung seid, euch möchte ich den Leak des Pfizer Vertrags – zumindest in Kürze – vorstellen. Uns wird also durch eine regierende Kaste und einem Haufen von Menschen welche, dies unreflektiert nachplappern, klar gemacht, dass diese Impfstoffe wirken und viel wichtiger, Langzeitschäden gibt es bei Impfstoffen nicht. Interessant dabei, dass die Menschen hierbei offensichtlich mehr, als der Impfstoffhersteller BioNTech/Pfizer, wissen.
Der Käufer erkennt an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind.
Pfizer-Vertrag Leak
Mit Anreizen wie einer Bratwurtssemmel wird ein körperlicher Eingriff – unter Einbezug kindlicher Sprachelemente wie „Piks“ – welchen ich in meiner Ausbildung noch als einen anspruchsvollen medizinischen Eingriff – nämlich eine intramuskuläre Injektion – gelehrt bekommen habe, mal eben unter dem Motto „Impfen to go“ angepriesen. Welchen Grad an Ignoranz und derart herablassende Haltung wir gegenüber medizinisch/-pflegerischen Tätigkeiten einnehmen ist erstaunlich. Doch es geschieht unter tosendem Applaus unzähliger Pflegepersonen, welche Andere die an der „mRNA-Impfung“ mit berechtigten Gründen zweifeln, mit einem Wimpernschlag der unsolidarischen Handlung bezichtigen. Dabei werden Behauptungen in den Raum gestellt, welche keiner Faktenprüfung stand halten würden – à la Karl Lauterbach. Gegenüber evidenzbasierter und wissenschaftlicher Arbeit wird sich massiv gestreubt. Diese Geheimnistuerei untergräbt jegliches Vertrauen in den Impfstoff und die Politiker. Schliesslich handelt es sich bei den mRNA-basierten Impfstoffen von Pfizer/Biontech und Moderna um eine neuartige Technologie, die bisher erst versuchsweise als Impfstoff ausprobiert wurde – nie von Erfolg gekrönt waren – jetzt jedoch Hunderten Millionen gesunder Menschen gespritzt wird. Klopft da eigentlich irgendwann das Gewissen an den Schädel? Und wann beenden die Menschen ihren Verdrängungsmechanismus? Es sollte inzwischen klar sein, dass wir nicht bei zwei Impfrunden stehen bleiben werden, sondern der Status, als vollständig Geimpfter zu Zählen, ein Verfallsdatum besitzt. Für mich ist es also nach wie vor ausgeschlossen und ich zähle mich weiterhin zur Ungeimpften-Kontrollgruppe.
Aber werfen wir hier einen tieferen Blick auf die Dokumente des BioNTech/Pfizer Vertrags
Die oft gestellte Frage, weshalb nie andere Medikamente gegen eine Covid-19 Erkrankung auf den Markt gelangt sind, erklären folgende Abschnitte im BioNTech/Pfizer Vertrag:
Der Begriff „Impfstoff“ umfasst (a) alle Impfstoffe, die ganz oder teilweise von oder im Namen von Pfizer oder BioNTech oder einem ihrer verbundenen Unternehmen gemäß diesem Vertrag hergestellt oder direkt oder indirekt geliefert werden und die zur Vorbeugung der menschlichen Krankheit COVID-19 oder einer anderen menschlichen Krankheit bestimmt sind, die jeweils durch das Virus SARS-CoV-2 und/oder einen oder alle verwandten Stämme, Mutationen, Modifikationen oder Derivate der vorgenannten Viren verursacht werden, (b) jede Vorrichtung, Technologie oder jedes Produkt, das bei der Verabreichung eines solchen Impfstoffs oder zur Verbesserung der Verwendung oder Wirkung eines solchen Impfstoffs verwendet wird, oder (c) jede Komponente oder jedes Material, das Bestandteil von (a) oder (b).
S.6 des Vertrags
Weiter geht es dann in Abschnitt 2 (b):
2. LIEFERUNG DES PRODUKTS. 2.1 Vertrag zur Lieferung.
(a) Während der Laufzeit wird sich Pfizer im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren bemühen, dem Käufer das Produkt zu liefern oder liefern zu lassen, das Produkt an den Käufer zu liefern oder liefern zu lassen, und der Käufer wird das Produkt kaufen, vorbehaltlich und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags.
(b) Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass (i) die Bemühungen von Pfizer um die Entwicklung und Herstellung des Produkts mit erheblichen Risiken und Unwägbarkeiten verbunden sind und (ii) die Tatsache, dass ein anderes Medikament oder ein anderer Impfstoff zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung der COVID-19-Infektion erfolgreich entwickeltoder früher als die Erteilung der Zulassung für das Produkt zugelassen wird, nichts an der gegenwärtigen Situation ändert, in der ein dringender Bedarf an der Vorbeugung der Ausbreitung der COVID-19-Infektion besteht, die eine ernsthafte Bedrohung für das Leben und die Gesundheit der Allgemeinheit darstellt.
(c) Ungeachtet der Bemühungen und geschätzten Termine, die im Lieferplan aufgeführt sind, erkennen die Parteien an, dass das Produkt die klinischen Versuche der Phase 2b/3 abgeschlossen hat und dass das Produkt trotz der Bemühungen von Pfizer in der Forschung, Entwicklung und Herstellung aufgrund von technischen, klinischen, behördlichen, Herstellungs-, Versand-, Lager- oder anderen Herausforderungen oder Fehlern nicht erfolgreich sein kann.
(d) Dementsprechend übernehmen Pfizer und seine Verbundenen Unternehmen keine Haftung für ein Versäumnis von Pfizer oder seiner verbundenen Unternehmen, das Produkt in Übereinstimmung mit den in dieser Vereinbarung den in diesem Vertrag beschriebenen voraussichtlichen Terminen zu entwickeln oder zu erhalten. Selbst wenn das Produkt erfolgreich entwickelt wird und die Zulassung erhält, haftet Pfizer nicht für die Nichteinhaltung der geschätzten Liefertermine für die Dosen (mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten), noch gibt ein solches Versäumnis dem Käufer das Recht, Bestellungen für bestimmte Mengen des Produkts zu stornieren.
(e) Pfizer hält den Käufer über den Fortschritt der wesentlichen Entwicklung des Produkts auf dem Laufenden und stellt dem Käufer die Informationen über diese Entwicklung zur Verfügung, die er in angemessener Weise anfordert.
S. 7 des Vertrags
Unter 2.6 wird noch einmal erwähnt: „Pfizer ist unter keinen Umständen verpflichtet, für verspätete Lieferungen Strafen zu zahlen oder haftbar zu machen.“
In nachfolgendem Abschnitt (a) wird dann noch vertraglich festgehalten, dass Pfizer über notwendige Anpassungen wie etwa der Anzahl der vertraglich vereinbarten Dosen, die dem Käufer zustehen, auf der Grundlage von durch Pfizer zu bestimmenden Grundsätzen entscheidet. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer mit jeder Änderung einverstanden ist.
Im Abschnitt (b) verzichtet der Käufer auf alle Rechte und Rechtsmittel, die ihm nach dem Gesetz, nach dem Billigkeitsrecht oder anderweitig zustehen.
2.5 Produktmangel.
(a) Wenn eine Genehmigung vorliegt, aber die Lieferung nicht ausreicht, um die volle Anzahl der vertraglich vereinbarten Dosen gemäß dem Lieferplan (einschließlich des angepassten Lieferplans) zu liefern, einschließlich des Ausmaßes, in dem eine Verknappung darauf zurückzuführen ist, dass Pfizer die verfügbare Lieferung des Produkts auf einen anderen Markt umleiten muss, arbeitet Pfizer zusammen, um eine Benachrichtigung zu übermitteln (und jegliche Kommunikation im Zusammenhang mit einer Produktverknappung zu verwalten). Nach Erhalt einer solchen Mitteilung hat der Käufer die in der Benachrichtigung enthaltenen Anweisungen zeitnah auszuführen (in keinem Fall länger als 24 Stunden). Vorbehaltlich des Vorstehenden, einschließlich jeglicher Anforderung von Pfizer, das Produkt auf einen anderen Markt umzuleiten, entscheidet Pfizer über notwendige Anpassungen der Anzahl der vertraglich vereinbarten Dosen und des Lieferplans, die dem Käufer geschuldeten Anzahl vertraglich vereinbarter Dosen und Liefertermine nach von Pfizer zu bestimmenden unter den dann bestehenden Umständen („Zuteilung“), die in einer solchen Mitteilung dargelegt wird. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer mit einer solchen Änderung einverstanden ist.
(b) Der Käufer verzichtet hiermit auf alle Rechte und Rechtsmittel, die ihm nach dem Gesetz, nach dem Billigkeitsrecht oder anderweitig zustehen und die sich ergeben aus oder beziehen auf: (i) einem Versäumnis von Pfizer, das Produkt in Übereinstimmung mit den in dieser Vereinbarung beschriebenen geschätzten Terminen zu entwickeln oder zuzulassen; oder (ii) einem Versäumnis von Pfizer, die vertraglich vereinbarten Dosen in Übereinstimmung mit dem Lieferplan zu liefern. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieses Abschnitts 2.5 (Produktmangel) und denen anderer Abschnitte dieser Vereinbarung haben die Bestimmungen dieses Abschnitts 2.5 (Produktmangel) die Bestimmungen der anderen Abschnitte dieser Vereinbarung im Umfang der Widersprüche vor. Umfang solcher Widersprüche.
S. 9 des Vertrags
Laut einem Medienportal, welches die Dokumente geleakt hat, verbietet der brasilianische Vertrag sogar dem Käufer die Impfdosen zu testen und zu identifizieren. Das heißt konkret: erkranken Menschen nach der Impfung hat der Käufer keine Chance die Dosis nachzuverfolgen und weitere Dosen aus dem Verkehr zu ziehen.
Bild des brasilianischen Vertrags
BioNTech/Pfizer zählt alle Unternehmen und Personengruppen auf, die von Schadensersatzansprüchen freigestellt werden. Diese sind innerhalb eines Satzes über mehrere Zeilen aufgelistet. Hier werden selbstverständlich alle Eventualitäten berücksichtigt. Diesen Vertrag würde niemand, aber wirklich niemand – ohne das hier enorme Summen von Geldern im Raum stehen, was ich an dieser Stelle unterstelle – unterzeichnen. Dabei haben die Juristen von BioNTech/Pfizer an wirklich alles gedacht:
8. ENTSCHÄDIGUNG. 8.1 Entschädigung durch den Käufer.
Der Käufer erklärt sich hiermit bereit, Pfizer, BioNTech, jedes ihrer verbundenen Unternehmen, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Lizenzgeber, Lizenznehmer, Unterlizenznehmer, Händler, Auftragshersteller, Dienstleister, Forscher für klinische Studien, Dritte, denen Pfizer oder BioNTech oder eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen direkt oder indirekt eine Entschädigung aufgrund der Forschung, Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Kommerzialisierung oder Verwendung des Impfstoffs schulden, sowie alle leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und sonstigen Vertreter sowie die Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Kommerzialisierung oder Verwendung des Impfstoffs schulden, sowie alle leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und sonstigen Beauftragten und Vertreter sowie die jeweiligen Vorgänger, Nachfolger und Bevollmächtigten der Vorgenannten („Entschädigungsempfänger“), von und gegen alle Klagen, Ansprüchen, Klagen, Forderungen, Schadensersatzansprüchen, Haftungen, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten und Ausgaben (einschließlich, ohne Einschränkung, angemessener Anwaltsgebühren und anderer Kosten einer Untersuchung oder eines Rechtsstreits), unabhängig davon, ob sie auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung, geistigem Eigentum oder einer anderen Theorie beruhen, und unabhängig davon, ob sie rechtlich, gesetzlich, nach Billigkeit oder anderweitig begründet sind (zusammenfassend, „Verluste“), die sich aus dem Impfstoff ergeben, mit ihm in Verbindung stehen oder aus ihm resultieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jede Phase des Entwurfs, der Entwicklung, der Untersuchung, der Formulierung, der Prüfung, der klinischen Prüfung, der Herstellung, der Kennzeichnung, der Verpackung, des Transports, der Lagerung, des Vertriebs, der Vermarktung, der Verkaufsförderung, des Verkaufs, des Kaufs, der Lizenzierung, der Spende, der Abgabe, der Verschreibung, Verabreichung, Bereitstellung oder Verwendung des Impfstoffs.
S. 22 des Vertrags
Im Abschnitt 5.5 wird es dann richtig interessant, denn BioNTech/Pfizer sagt offen, dass die langfristige Wirkung und die Wirksamkeit des Impfstoffs nicht bekannt sind und dass es sogar nachteilige Wirkungen des Impfstoffs geben kann. Also kurz gesagt um es mit den Worten von Veterenärmediziner Wieler (15.10.2020 bei Phönix persönlich) zu sagen:
Wir gehen alle davon aus, dass im nächsten Jahr Impfstoffe zugelassen werden, wir wissen aber nicht genau wie die wirken, wie gut die wirken, was die bewirken…aber ich bin sehr optimistisch, dass es Impfstoffe gibt.
Der Käufer erkennt an, dass der Impfstoff und die mit dem Impfstoff zusammenhängenden Materialien sowie deren Komponenten und Bestandteile aufgrund der Notsituation der COVID-19-Pandemie schnell entwickelt werden und auch nach der Lieferung des Impfstoffs an den Käufer im Rahmen dieses Vertrags weiter untersucht werden. Der Käufer erkennt ferner an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass es nachteilige Wirkungen des Impfstoffs geben kann, die derzeit nicht bekannt sind. Ferner erkennt der Käufer an, dass das Produkt, soweit zutreffend, nicht in Serie hergestellt wird.
S. 19 des Vertrags
Auch in Abschnitt 2.1 (c) wurde darauf bereits hingewiesen: „[…]Die Parteien erkennen an, dass das Produkt trotz der Bemühungen von Pfizer in der Entwicklung & Herstellung aufgrund von technischen & klinischen Herausforderungen oder Fehlern nicht erfolgreich sein kann.“
10.4 Fortbestehen.
Die Bestimmungen dieses Abschnitts 10 (Vertrauliche Informationen) überdauern die Beendigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren, mit Ausnahme von Informationen, die ein Geschäftsgeheimnis (gemäß der gesetzlichen Definition) darstellen; in diesem Fall ist der Empfänger dieser Informationen weiterhin an seine Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt 10 (Vertrauliche Informationen) gebunden, solange diese Informationen ein Geschäftsgeheimnis darstellen, jedoch in keinem Fall für einen Zeitraum, der kürzer ist als die oben genannte Frist von zehn (10) Jahren oben angegeben.
S. 27 des Vertrags
S. 27
Bei Vertragsstreitigkeiten sind nicht etwa lokale Gerichte zuständig, sondern ein privates Schiedsgericht in New York (Abschnitt 12.5). Anwendbar ist US-Recht.
S. 30
12.5Geltendes Recht. Alle Streitigkeiten unterliegen den Gesetzen des Staates New York, USA, unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts, mit Ausnahme von Abschnitt 5-1401 des New York General Obligations Law, mit der Ausnahme, dass alle Streitigkeiten bezüglich der Schiedsfähigkeit oder des Umfangs und der Anwendung des New York General Obligations Law.
S. 30 des Vertrags
Einen Blick kann hier jeder selbst auf das Dokument werfen:
Es wird einen ja so oft vorgeworfen man wäre nicht informiert und erst neulich kommentierte eine Leserin unter meinen Post, dass die Menschen bei der HPV Impfung anfangs auch skeptisch waren und jetzt wäre dies eine Standardimpfung. Menschen überzeugen zu wollen funktioniert nicht, denn Selbstbestimmung ist eines der wichtigsten Merkmale. Lest meine Beiträge und entscheidet selbst was euch plausibel erscheint.
Dr. Hartmann äußert sich zum Meldesystem des Paul Ehrlich Institut bezüglich Impfungen
Dr. Hartmann studierte Humanmedizin an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz und promovierte am Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (Paul-Ehrlich-Institut, PEI). Er war dort über zehn Jahre für die Risikobewertung von Impfstoffen zuständig. In dem Interview mit der ARD Report Mainz wird Dr. Hartmann zur Humane Papillomviren (HPV) Impfung befragt, die umgangssprachlich „Gebärmutterhalskrebs Impfung“ genannt wird. Auf die Frage, wie das PEI schwere Nebenwirkungen nach einer HPV Impfung beurteilt, antwortet er:
Das PEI ist immer der Ansicht, dass das auch eine Koinzidenz sein kann. Sprich es hätte den Betreffenden auch mit der Krankheit ohne die Impfung erwischen können und dass alles nicht kausal belegt sei.
Dr. Hartmann
Diese Aussage ist eins zu eins auf die Aussagen des PEI in Bezug auf die Coronavirus Impfstoffe übertragbar. Auch dort schließt das PEI kategorisch kausale Zusammenhänge aus – allerdings ohne, dass dies begründet wird. Da keine Obduktionen bei den Opfern durchgeführt werden ist es mir ein Rätsel, wie und weshalb das PEI solche kausalen Zusammenhänge immer ausschließt.
Auf die Frage, ob es sein kann, dass das PEI nicht wirklich wissen will, ob die HPV Impfung schwere Nebenwirkungen hat antwortet er:
Ja der Verdacht drängt sich immer wieder auf […] und das wird eben statistisch interpretiert […] und so schließt sich der Kreis, wenn die Fallmeldungen als nicht kausal mit der Impfung zusammenhängend bewertet werden, dann gibts auch kein Problem und man muss keine Maßnahmen ergreifen.
Dr. Hartmann
Auf die Frage, wie oft werden Impfnebenwirkungen als Impfschaden vor Gericht anerkannt sagt er:
Anerkannt wird sehr, sehr, sehr wenig – also fast nichts. Man beruft sich auf Seiten der Gerichte dann auf Institutionen wie das PEI oder das RKI […] und damit lehnt man Einzelfälle von Impfschäden ab und sagt der wissenschaftliche Kenntnisstand ist so, dass das nichts mit der Impfung zu tun hat – das Problem hättet ihr auch so bekommen. Das ist für die Leute, die topfit waren, natürlich völlig unbefriedigend. Wenn diese nach der Impfung schwer krank werden ist für sie völlig klar, dass die Impfung die Ursache war, aber sie können es nicht beweisen.
Dr. Hartmann
Liest man sich die Sicherheitsberichte des PEI durch, erkennt man ganz schnell die Parallelen zur Covid-19 Impfung. Dort werden auch kausale Zusammenhänge ausgeschlossen, ohne jegliche Begründung.
Eure Führungskraft mit ❤️
Hier verlinke ich weitere, interessante Vorträge von Dr. Hartmann: