Der aktuelle Stand ist meines Erachtens nach absolut unbefriedigend. Das liegt daran, dass sich ein Berufsstand, der derart viel Macht in den Händen hält – sich dessen aber offensichtlich nicht bewusst ist – auf der Nase, von korrupten Politikern, herum tanzen lässt. Doch das soll heute nicht das Thema sein, sondern, dass ab dem 15. März 2022 Pflegekräfte geimpft/genesen sein müssen oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation nachweisen müssen. Letzteres wissen sicherlich alle, wird in den meisten Fällen von den Gesundheitsämtern angezweifelt. Ab dem 16. März 2022 dürfen neu eingestellte Pflegekräfte ohne den entsprechenden Nachweis gar nicht mehr tätig werden.
Am 27.04.2022 findet nun eine Anhörung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitsausschuss statt. Die öffentliche Anhörung beginnt um 14:00 Uhr und dauert eine Stunde. Grundlage der Anhörung sind ein CDU/CSU-Antrag zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (20/687) und ein AfD-Antrag gegen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht (20/699). Beide Anträge sind am Ende als PDF eingefügt.
Der CDU/CSU Antrag lautet „Einrichtungsbezogene Impfpflicht jetzt solide vorbereiten“, der von der AfD lautet „Verschärfung des Fachkräftemangels im Gesundheitssektor verhindern – Einrichtungsbezogene Impflicht abschaffen“.
Zum besseren Schutz von Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftigen vor einer COVID-19-Infektion hat der Deutsche Bundestag am 10. Dezember 2021 mit Unterstützung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs beschlossen. Das ist und bleibt richtig.
Im Antrag der CDU/CSU wird gefordert, dass es einen einheitlichen Vollzug der Maßnahmen geben soll, wie beispielsweise arbeitsrechtlichen Folgen, dass Leitungen von Einrichtungen die Echtheit von Dokumenten prüfen können sollen und was für Betroffene gilt die in den Einrichtungen unverzichtbar sind.
Zum Antrag der CDU/CSU gibt die AfD mit ihrem Antrag die perfekte Antwort.
Im Antrag der AfD heißt es hinführend:
Die Folge der Regelung des § 20a IfSG und deren Umsetzung ist der regional drohende Zusammenbruch des Gesundheitswesens durch Freisetzung von Beschäftigten, die für die Versorgung der vulnerablen Gruppen unersetzlich sind. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, stellte fest, dass durch diese Regelung die Versorgung von bis zu 200.000 Pflegebedürftigen und Kranken gefährdet sei. Die Caritas befürchtet die verstärkte Abwanderung qualifizierter Pflegekräfte in andere Berufe oder ins Ausland. […] Statt allen Beschäftigten im Gesundheitswesen den Rücken zu stärken, wirkt die einrichtungsbezogene Impfpflicht gem. § 20a IfSG wie ein „Brandbeschleuniger“: Die ohnehin nur gering vorhandenen und bereits stark belasteten personellen Ressourcen werden ausgedünnt und in ihrer Arbeitsbelastung verschärft unter Druck gesetzt. Damit verkehrt die Regelung des § 20a IfSG das
Ziel des Gesetzes, nämlich die Sicherstellung einer funktionierenden Gesundheitsversorgung, ins Gegenteil. Sie ist nicht nur nicht wirksam, sondern verschlechtert die Lage in der Gesundheitsversorgung.[…]
Gesetzliche Regelungen sollten nur dann getroffen werden, wenn deren Umsetzung machbar und damit verbundene Ziele erreichbar sind. Beides ist vorliegend nicht gegeben.
Berlin, den 15. Februar 2022
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
An dieser Stelle würde mich interessieren, wie sieht es bei euch aus, habt ihr schon Post bekommen, wenn ja was stand in dem Brief vom Gesundheitsamt? Habt ihr wie ich, andere Pläne, wollt beispielsweise auswandern, habt euch einen anderen Job gesucht oder seid vielleicht auch krank geschrieben, aufgrund des Drucks?