Diesen Freitag stimmte der Bundestag für Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Was von den Medien unbeachtet bleibt, ab 01. Oktober gilt man nur noch mit 3 Corona „Impfungen“ als vollständig geimpft. Rauf und runter hört man aber nur, dass es Lockerungen gibt. Aber hört man sich die desaströse Rede von Lauterbach im Bundestag an, hört man anhand der Zwischenfrage der Politikerin Vogler, von den Linken, bereits heraus, dass selbstverständlich von 3 Impfungen ausgegangen wird: „[…] dass sie sich bitte bitte alle drei Mal impfen lassen sollen […]“. Halten wir also fest, bis 30. September 2022 gilt man mit 2 Corona „Impfungen“ als vollständig geimpft, ab 01. Oktober 2022 benötigt man dann schon 3 „Impfungen“ um vermutlich die vermeintlichen Privilegien genießen zu können.
§ 22a
Impf-, Genesenen- und Testnachweis bei COVID-19; COVID-19-Zertifikate; Verordnungsermächtigung
(1) Ein Impfnachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines vollständigen Impfschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form. Ein vollständiger Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 liegt vor, wenn
1. die zugrundeliegenden Einzelimpfungen mit einem oder verschiedenen Impfstoffen erfolgt sind, die
[…]
2. insgesamt drei Einzelimpfungen erfolgt sind und
3. die letzte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt ist
Wer jetzt also denkt, er lässt sich aufgrund des Drucks – also gut – dann eben nun 2 x Impfen, der hat ab Ende des Jahres das böse Erwachen. Genauso wie bei Novavax, denn die dritte Impfung erfolgt laut STIKO mit BioNTech.