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Impfpflicht Pflege Pflegenotstand

Impfpflicht in der Pflege fußte laut EMA auf Übertragungslüge

Wo sind denn jetzt all diejenigen, welche mich zur Covid-Spritze drängen wollten?

All diejenigen, welche mich mit ihrer Besserwisserei, ohne sich je mit den Fakten und Daten auseinandergesetzt zu haben, zur Spritze drängen wollten?

All die Vorgesetzten in den sozialen Berufen, welche uns täglich dazu nötigen wollten, unter Druck gesetzt haben und mit dem Rückenwind der sich teilweise unmenschlich verhaltenden Kollegen unser Leben zum Alptraum machten.

Angst, Wut und Ohnmacht waren seit dem Beschluss und schon davor unser ständiger Begleiter.

Der 10.12.2021 war der Tag, an dem unwissende Menschen, die sich zu etwas höherem berufen fühlten, mir mein Leben zur Hölle machten und mir jegliche Fachkompetenz als Krankenschwester absprachen.

Wie hieß es in eurem Beschluss:

„Insbesondere für bestimmte Personengruppen bestehe aufgrund ihres Gesundheitszustandes und/oder ihres Alters ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen COVID-19-Krankheitsverlauf. Zur Prävention stünden jedoch gut verträgliche, hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die nicht nur die geimpfte Person wirksam vor einer Erkrankung und vor schweren Krankheitsverläufen schützten, sondern auch das Risiko der Weiterverbreitung der Infektion reduzierten.

Um eine Eintragung und Weiterverbreitung des Virus in den genannten Settings zu vermeiden, müsse insbesondere das dort tätige Personal vollständig geimpft sein, da die Impfung das Infektions- und das Übertragungsrisiko substanziell reduziere.“

Und wie schreibt es nun die EMA in ihrem Brief vom 18. Oktober 2023:

„Sie haben in der Tat Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind. Die Indikationen sind nur für den Schutz der geimpften Personen vorgesehen.

In der Produktinformation für COVID-19-Impfstoffe heißt es eindeutig, dass die Impfstoffe zur aktiven Immunisierung gegen COVID-19 bestimmt sind. Darüber hinaus wird in den Bewertungsberichten der EMA über die Zulassung der Impfstoffe darauf hingewiesen, dass keine Daten zur Übertragbarkeit vorliegen.“

Ich bin weiterhin ungeimpft und bin froh, diesen Kampf mit all meinen Kollegen, die hinter mir standen gekämpft zu haben und nicht eingeknickt zu sein.

Und ja, diese Zeit war ein Kampf und eine schwere Last, denn wie wurde vom Deutschen Ethikrat verkündet: Impfverweigerer sollen auf Intensivbett und Beatmungsgerät verzichten (19.12.2020).

Das Schreiben der EMA an einige EU-Abgeordnete auf dessen Fragen und der genehmigte Gesetzentwurf für die einrichtungsbezogene Impfpflicht.

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Auswanderung Impfpflicht Politik Schweden

1. Meine Auswanderung nach Schweden: „Deutschland ist lieblos“

Ein Rückblick auf eine Entscheidung, die ich nie gedacht habe, dass ich sie je treffen würde.

Viele haben mich gefragt, wie man zu diesem Entschluss kommt, auszuwandern. Es war etwas still hier, weil es in Schweden absolut unüblich ist, Objekte zu mieten. Also musste ich mich wohl oder übel mit dem Kauf einer Wohnung oder eines Hauses befassen. Aber das ist ja jetzt unrelevant.

Ich versuche mal eine Antwort darauf zu geben, wie und woran ich diese Entscheidung schlussendlich festgemacht habe.

Ich habe viel Zeit in die Arbeit, meine Patienten/Bewohner und die Fort- und Weiterbildung gesteckt. Man war voller Tatendrang, will Veränderungen herbei führen und vieles besser machen. Durch die „Pandemie” war dies aber alles gänzlich zum Erliegen gekommen. Gut war nur noch diejenige Person, welche geimpft war und 24/7 eine Maske trug. Gerne wurde gesehen – wenn man denn eine Pause zwischen Tür und Angel machen konnte – die Maske nach jedem hektischen Bissen wieder brav über die Nase zu ziehen.

Für mich war es aussichtslos, perspektivlos und irgendwie auch lieblos.

Die Menschen sind nach wie vor sehr aggressiv und jeder meint es besser zu wissen. In Schweden kontaktierte ich inzwischen einige Behörden, diese Freundlichkeit, diese Schnelligkeit und diese unheimlich bemühte Art, sie begeistert mich. Das was ich immer in meinem Beruf verkörpern wollte, mir aber dank der gesellschaftlichen Einstellung weiter schön brav CDU/CSU und SPD zu wählen, einfach unmöglich ist.

Der Gedanke auszuwandern war zunächst nur ein stiller Gedanke, ein Rettungsanker im Kopf. Quasi mein Plan B, meine einsame Insel auf die ich mich flüchten und retten konnte, wenn es wieder mal zu Schlimm wurde. Und es kam schlimmer als ich es mir je erträumen hätte lassen. Mir wurde nicht nur jegliches Vertrauen genommen und Versprechen gebrochen, mir wurde mein Beruf und die Leidenschaft genommen mit der ich bislang sehr gerne gearbeitet habe.

Es wurde immer Schlimmer und plötzlich war da die Entscheidung wie gestaltest du deine Zukunft?

In Deutschland stand ich vor der Wahl, lässt du dich impfen und trägst 24/7 im Dienst Maske oder sagst du Deutschland „goodbye“. Wie ihr alle inzwischen wisst, habe ich mich für Letzteres entschieden, weil es für mich nicht mehr erträglich war. Das Schlimmste ist, wenn es keinen Ausweg mehr gibt, wenn Zwang, Strafen und Nötigungen im Raum stehen und einen Politiker so wie die Gesellschaft in die Ecke drängen. Dann, ja genau dann trifft man solche weitreichenden Entscheidungen.
Wie damals angekündigt, hat Deutschland nun eine Krankenschwester weniger.

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Impfnebenwirkungen Impfpflicht Impfung

Impfschäden heißen Post-Vac und Post-Vac nennen wir jetzt Long-Covid – das PEI spricht von einer Hypothese

Nur eine kleine Minderheit von 1.452 Menschen ist vom Post-Vac betroffen – echt jetzt? 50% der EMA Daten (1.452) zu Long-Covid kommen aus Deutschland

Es nervt mich, dass hier Tatsachen verdreht werden. Dass es mal wieder einfach so hingenommen wird.

Am liebsten würde man jeden Einzelnen schütteln und fragen „hast du noch alle Tassen im Schrank, hä?“. Mach ich natürlich nicht ist nur ein fiktiver Gedanke 😉

Was soll dieses Hypothesengefasel denn bewirken? Wieso spricht eine offizielle Bundesbehörde (Paul-Ehrlich-Institut) in seinem aktuellen und vermutlich letzten PEI Sicherheitsbericht bei Post-Vac von einer Hypothese?

Impfschäden gibt es unzählige und doch hat es ein Teil der Impfgeschädigten geschafft, einen Begriff zu integrieren, der das Ausmaß einfach deutlich untertreibt. Im aktuellen PEI Sicherheitsbericht heißt das Kapitel, dass nun das zweite mal angesprochen wird, „Langandauernde Long- /Post-COVID-ähnliche Beschwerden“. Hypothese:

In Deutschland wird in der Öffentlichkeit zunehmend diskutiert, ob COVID-19-Impfungen zu andauernden Beschwerden, vergleichbar Long-COVID nach Infektion mit SARS-CoV-2, führen könnten.

Zunächst wird noch von 1.452 Meldungen gesprochen, die sich nach der Anwendung einer taktisch klug gewählten vorläufigen Falldefinition der WHO mal eben halbieren. Ziemlich schlau …

Das Paul-Ehrlich-Institut erhielt im Rahmen der Überwachung der Arzneimittelsicherheit seit Beginn der COVID-19-Impfkampagne (27.12.2020) bis zum 31.03.2023 insgesamt 1.452 Meldungen über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen in unterschiedlichem zeitlichen Abstand nach COVID-19-Impfung und unabhängig von der Dauer der unerwünschten Reaktionen, die als Long-COVID-ähnlich, Chronisches Erschöpfungssyndrom (Chronic Fatigue Syndrome/Myalgische Enzephalomyelitis, CFS/ME), posturales Tachykardiesyndrom (POTS), einschließlich der Beschwerden, die als Post-exertional Malaise (PEM, Unwohlsein nach Belastung) gemeldet wurden, oder Beschwerden, die als „Post-Vac“ berichtet wurden.

In diese Falldefinition fließen genau 3 Symptome: Müdigkeit, Kurzatmigkeit und kognitive Funktionsstörungen.

Werden die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in einer vorläufigen Falldefinition festgelegten Kriterien* des Long-/Post-COVID-Syndroms nach SARS-CoV2-Infektion zum zeitlichen Abstand der berichteten Symptome von dem Indexereignis (hier Impfung) und Dauer der Symptome analog angewendet, reduziert sich die Anzahl der Verdachtsfälle auf 747. Anzumerken ist, dass in diesen Fällen vielfach keine differenzialdiagnostischen Untersuchungen zu anderen Erkrankungen und/oder Infektionen, die die Symptome erklären könnten, mitgeteilt wurden.

Das RKI generiert damit möglichst viele Patienten und das PEI reduziert mit dieser vorübergehenden Definition. Geschickt was? Lustig ist auch, dass aus Deutschland die meisten Meldungen zu Long-Covid kommen (siehe EMA Daten).

Und was hat das PEI dazu zu sagen:

Beim Vergleich der dargestellten absoluten Zahlen von Verdachtsmeldungen fällt auf, dass zum Zeitpunkt der Auswertung ca. 50 Prozent aller weltweit registrierten Verdachtsfälle (n= 2.657) mit diesen Gesundheitsstörungen aus Deutschland berichtet wurden (n= 1.452). Dabei ist zu beachten, dass in Deutschland keineswegs 50 Prozent aller Impfdosen weltweit verabreicht wurden.
[…]
Auffallend ist die Imbalance der Spontanmeldungen, die offenbar überwiegend aus Deutschland berichtet wurden.

Danke an IDA für diese super tolle Kampagne.

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Boosterimpfung Corona Demonstration Führung Gesellschaft Gesundheitsämter Gesundheitssystem Impfnebenwirkungen Impfpflicht

Das angekündigte Impfpflichtaus für 2023 kommt zu spät – das Deutsche Gesundheitssystem ist am Ende!

Ist es ein Erfolg, dass Lauterbach darüber nachdenkt die Impfpflicht auslaufen zu lassen?

Zunächst möchte ich auf die harten Fakten eingehen und meine Emotionen zügeln.
Seit März diesen Jahres gilt die Impfpflicht in der Pflege (auch bei der Feuerwehr und bei den Soldaten weiterhin, als Duldungspflicht getarnt).
Schon im Dezember letzten Jahres wurde diese im Bundestag durch die absolute Mehrheit beschlossen.
Alles für den guten Zweck, schließlich muss eine Fachkraft andere schützen, welche sich allerdings wiederum selbst schützen können.
Liest man im aktuellen RKI Bulletin, wird der vulnerablen Gruppe, die mein Berufsstand durch diese Impfpflicht schützen soll, bereits die 5. Gentherapie empfohlen.
Glaubt ihr nicht? Dann lest doch selbst nach, was der vulnerablen Gruppe, welche eigentlich vor Leid geschützt werden soll, weiterhin angetan wird:
Abhängig von bisher erfolgten SARSCoV 2 Antigenexpositionen (Infektion/Impfung) kann es bei besonders gefährdeten Personen (z. B. Hochbetagten, Immundefizienten, BewohnerInnen von Altenpflegeheimen) sinnvoll sein, nach dem 4. Ereignis (z. B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen.

An dieser Stelle sollte doch wirklich jeder zu dem Punkt kommen und sich die Frage stellen „wovor schützt diese Therapie überhaupt“?
Weder vor einer Hospitalisierung (mit der das Elend meist erst beginnt) noch vor dem Tod, allerdings vor Ausgrenzung.

Die Entscheidung im Dezember im Bundestag lies einige übereifrige Vorgesetzte in Senioreneinrichtungen und Krankenhäusern meine Kollegen schon zu diesem Zeitpunkt schikanieren.
Das Aussetzen der Lohnzahlungen, das reine bloßstellen vor den Kollegen, das Versetzen an andere Standorte, um die Kollegen mürbe zu machen und die überbordende Art und Weise, wie mit einem gesprochen wurde!
Viele meiner Kollegen und auch ich haben durch die Sammlung unserer Berufsurkunden (1.800 Stück) versucht, auf das Unrecht aufmerksam zu machen. Jede einzelne hatte ich virtuell in der Hand und habe diese zu einer Collage gefügt. Schon vor besagtem Dezember. Interessiert hat es keinen der Gewählten, die E-Mail wurde von fast allen Abgeordneten ignoriert (außer AfD).
Das brachte mit sich, dass Menschen, die in einem Pflegeberuf gearbeitet haben, ihrem Chef (die meisten bestanden darauf) einen Impfnachweis vorzeigen mussten. Auf Datenschutz wurde zu diesem Zeitpunkt keinen Wert gelegt und auch, dass es sich um sehr sensible gesundheitliche Daten handelt.

Ein kleiner, harter Kern verweigerte dies, das war aber wohl wirklich eine noch geringere Minderheit als diejenigen, welche sich nicht impfen haben lassen.

Einige weitere knickten aufgrund des Drucks durch die Arbeitgeber ein und liesen sich mit Novavax therapieren, schließlich wurde er als Totimpfstoff angepriesen. Die Minderheit schrumpfte also weiter und erst nach der Therapie stellten einige mit Erschrecken fest „huch, das ist ja doch eine Mogelpackung“.
Wer sich dem nicht beugte, bekam Post vom Gesundheitsamt. Der erste Brief sollte nur nochmal klarstellen, wer in Deutschland die Hosen an hat und man gefälligst zu spuren hat.
Man wurde aufs nächste Impfzentrum verwiesen und solle dann direkt den Nachweis einreichen.
Ja und diejenigen, die sich dachten, „ja, denkste nie im Leben, ich bin doch nicht blöd“, wurden mit Bußgeldern, Betretungsverboten und übelster Schikane malträtiert.
Von dem eh schon knappen Gehalt musste man sich teure Anwälte leisten, die meist zu faul für tiefergehende Recherchen sind (am Besten macht man alles selbst!).

Seit Dezember 2021 wird mein Berufsstand also drangsaliert. Was heißt mein Berufsstand nur der Teil, der für sich Selbstbestimmung fordert und es wagt, die vorhandene Fachkompetenz bei der Entscheidung der eigenen Gesundheit für sich zu nutzen.
Drangsaliert werden wir von Medien, welche sich hinter das Narrativ stellen und eine Art Hofberichterstattung seit 2020 praktizieren.
Drangsaliert werden wir von Politikern, welche von meinem Beruf nicht das Geringste an Ahnung haben.

Weil meines Wissens genau eine Krankenschwester im Bundestag sitzt, zufälligerweise mein Jahrgang. Der Rest der regierenden Kaste sind Anwälte, Ärzte und Lobbyisten. Also Menschen, die vom normalen Handwerk wenig bis keine Ahnung haben. Ärzte, die sich teilweise gegenüber meinem Berufsstand verhalten, wie Götter in weiß. Allwissend und uns als ihre zuarbeitenden Hilfsarbeiter ansehen. Gerade im Krankenhauskontext ein sehr ausgeprägtes Phänomen.

Diejenigen Pflegefachkräfte, welche sich dieses derart abwertende Verhalten gegenüber einem Beruf, welcher lebensnotwendig ist, nicht mehr gefallen lassen wollten, haben schon vor Jahren das Land verlassen und arbeiten beispielsweise in der Schweiz und Schweden oder aber sie haben dem Beruf komplett den Rücken zugewandt (Stichwort Pflegeexit).
Mühselig versucht man durch Einwanderung die Lücken zu stopfen, anstatt das eigentliche Problem anzugehen. Das, dass aber nicht funktioniert, darf man nicht laut aussprechen, sonst wird man mundtot gemacht, man ist dann ein Nazi.

Aber zurück zum Thema ich schweife ab. Nein eigentlich schweife ich gar nicht ab, denn dieses abwertende Verhalten von Gesellschaft und Medizinern gegenüber meinem Beruf hat dazu geführt, dass wir derart schlecht behandelt werden.
Urinkellner, sind Worte die wir uns an den Kopf werfen lassen müssen.
Die Gesellschaft hat sich genau den großen Teil der Pflegefachkräfte erhalten, welcher empathielos das tut, was ihnen von oben diktiert wird.
Bravo, viel Spaß wünsche ich.

Die Medien greifen die angebliche „Teilimpfpflicht“, welche nun bis 2023 auslaufen soll, auf als wäre es ein erstrebenswerter Zustand bei einer experimentellen Gentherapie Versuchskaninchen spielen zu dürfen.

Es ist keine Teilimpfpflicht, es ist eine Impfpflicht in meinem Beruf.

Diese hat dazu geführt, dass ich seit Abschluss meines Masterstudiums arbeitslos bin!
Diese hat dazu geführt, dass sich der Mangel weiter manifestiert hat und unzählige Kollegen den Beruf und das Land verlassen haben.
Diese führte dazu, dass das Vertrauen in diese Art der Politik gegen Null geht.

Diese hat dazu geführt, dass sich bei mir das starke Gefühl eingestellt hat, dass ich meine Arbeitskraft – mit dem höchsten Abschluss den man in Deutschland erreichen kann – einem anderen Land angeboten habe!

Ich werde nicht weiter den Mangel in Deutschland als Führungskraft verwalten.

Um auf meine einleitende Frage zurück zu kommen, nein es ist kein Erfolg (siehe Bild). Es ist ein Zeichen unserer Gesellschaft, dass wir keine Fehlerkultur kennen und erst dann handeln, wenn die Schlinge um unseren Hals schon so eng ist, dass wir drohen zu ersticken.
Politiker handeln nicht im Sinne des Volkes, dessen Wohl ihr Antrieb sein sollte. Sie handeln aus Eigennutz, Macht- und Profitstreben. Leider ist der Großteil der Deutschen immer noch zu faul, das Leben selbst in die Hand zu nehmen.

Eigentlich schade, denn wir hätten so viel Potential.

PS:
Und was ist eigentlich mit der Maskenpflicht?
Sollen meine Kollegen weiterhin 24/7 mit FFP Maske arbeiten müssen, während sich das Land fröhlich auf das Weihnachtsfest einstimmt und Senioren noch immer einsam und verwahrlost in ihren Zimmern sitzen?
Munter wird dem Opa mit Oberschenkelhalsbruch, welcher kaum genügend Luft bekommt, die Maske ins Gesicht gedrückt anstatt ihm die Angst zu nehmen und ihm beizustehen.
Eine Schande ist es, was jeder Einzelne dazu beigetragen hat, was alten Menschen, immer noch, angetan wird.

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Corona Impfnebenwirkungen Impfpflicht Impfung

Atemwegserkrankungen steigen an, Notaufnahmen sind überlastet, Krankenschwestern fehlen …

Natürlich hat hier nichts mit irgendwas zu tun 😉

Man spricht offiziell von einer Zunahme von Patienten auf der Intensivstation, den Notaufnahmen und jetzt ganz aktuell von einer Zunahme von Atemwegserkrankungen.
Die Thrombolytika gehen uns aus, weil man diese vermehrt nachfragt, aber wer nicht fragt bleibt eben halt dumm. Jetzt darf sich jeder mal die Frage stellen wieso das so ist 😉

Kleiner Tipp: es fängt mit I an und hört mit g auf.

Das ist doch heftig oder? Das ZDF schreibt offiziell, dass derzeit 1.072 Menschen intensivmedizinisch behandelt werden und dass dies etwa doppelt so viele seien wie zur gleichen Zeit im vergangenen Jahr und knapp vier Mal so viele wie 2020.
55 % der 736 Intensivstationen arbeiteten eingeschränkt. Kein Wunder es sollen ja auch 50.000 Intensivpflegekräfte fehlen.

Erst kürzlich hab ich hier vom Klinikum Hochrhein berichtet, dass mehr Patienten (40%), als im Durchschnitt üblich wäre, versorgt werden müssen. Zudem fehle aufgrund der Impfpflicht das Pflegepersonal. Naja und der erste Hilfeschrei kam ja auch schon vom größten Maximalversorger, dem UKSH.

Komisch, also ich war seit über 2 Jahren nicht mehr krank.
Täglich bewegen, Fahrrad fahren, spazieren gehen, Rücken fit halten und Beweglichkeit trainieren, ausgewogen ernähren, viel frische Luft, … ohne irgendwelche, wie nennt man es derzeit Supplemente (Nahrungsergänzungsmittel), einzunehmen. Wer sich ausgewogen ernährt braucht so einen Schnick Schnack nicht. Aber damit lässt sich halt derzeit auch sehr sehr viel Geld verdienen.
Natürlich ist der Vitamin D Spiegel im Winter niedrig, scheint ja auch kaum die Sonne, aber wieso sollte ich deshalb Tabletten nehmen? Es ist natürlich, das war schon immer so und meine Oma wurde deshalb trotzdem uralt.

Einerseits leben die Menschen immer bewusster, Smoothies, Superfood, Yoga und andererseits lassen sich genau diese Menschen ein Genpräparat unter die Haut jagen. Wirklich gruselig und ich bin froh, dass ich mich nicht damit auseinander setzen muss, was dieses Präparat gerade für ein Unwesen in meinem Körper treibt.

Bleibt standhaft, auch wenn euch die Menschen nicht mehr wertschätzend gegenüber treten. Ich trage die Verantwortung für meinen Körper, niemand anderes 😉

#ichbinkeinVersuchskaninchen

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Impfpflicht Pflege Pflegenotstand

Lange ist für Lauterbach ein erregter Pfleger – bei Anne Will sagt der „hier sitzt doch wirklich wer der Ihnen helfen will“

Man ist oft unterschiedlicher Meinung, das ist nicht schlimm, so lange man respektvoll miteinander umgeht. Allerdings habe ich das Gefühl, dass ich als ungeimpfte Krankenschwester geleugnet, tot geschwiegen, ignoriert werde und auf keinen Fall zur Debatte stehe. Ich habe kein Problem mit einer „Impfung”, ich habe aber sehr wohl ein Problem damit, wenn ich mich verpflichtend – damit ich meinen Beruf ausüben kann – impfen lassen muss.
Jeder darf sich nach Herzenslust impfen lassen, aber so wie sich die eine Person dafür entscheidet, steht auch mir das Recht zu, mich aus freien Stücken dafür oder dagegen entscheiden zu dürfen.

Ich fand den Auftritt von Herrn Lange, bei Anne Will, stark. Stark im Sinne von, er war fokussiert und er hatte ein ehrliches Interesse für den Krankenschwesternberuf mehr Bewusstsein zu schaffen. Ich muss dabei erwähnen, dass ich seine Meinung meistens nicht teile und meine Nachricht an ihn, dass man sich doch gemeinsam mal austauschen sollte, ignoriert wurde. Aber dafür habe ich Verständnis, schließlich bin ich ungeimpft und gehöre nicht zum auserwählten Personenkreis mit dem man sich gerne abgibt 😉 Offensichtlich fanden nicht alle seinen Auftritt so gelungen, er erntete viele unangebrachte Kommentare auf Twitter. Etwas was ich nur zu gut kenne, nur ist es bei einer ungeimpften Krankenschwester gesellschaftlich ausdrücklich erwünscht, diese zu ächten.

Ich fand auch die Reaktion der beiden Politiker, in der Talkrunde, sehr anmaßend, von oben herab, wie wenn hier mit einem kleinen Kind gesprochen werden würde, dem man jetzt mal die Sachlage erklären müsste. Politiker haben viel Erfahrung mit Phrasen, kein Problem zu lügen – ohne dabei rot zu werden – und verkaufen ihre „Arbeit“ als hohe Wertschöpfungskette.

Herr Lange führt geduldig die Überlastung in den Kliniken aus und spricht dabei die Ursache an, die seit Jahren bekannt ist, nämlich der Personalmangel. Auch der Eingriff in Grundrecht ohne jegliche Datengrundlage – seit über 2 Jahren – thematisiert er.

Danach folgen Standardfloskeln, auch dieser Minister klopft sich wieder selbst auf die Schultern und betont, dass er seit Jahren daran arbeite. Er führt dabei selbst aus, dass die Pflege nur ein Kostenfaktor ist, dass er das aber durch die Ausgliederung aus den DRGs nun gelöst hat. Applaus für Lauterbach, der mehrfach betont, dass es sein persönlicher Vorschlag war, nachdem er dieses System maßgeblich mit gestaltet hat und mit zu verantworten hat. Es ist blanker Hohn.

Danach folgen Floskeln wie: „wir werden“, „die Eckpunkte kommen noch vor dem Sommer“, „sie haben ja recht“, „hier sitzt doch wirklich wer der Ihnen helfen will“, „es wird einigermaßen verlässlich sein“, „wir müssen es attraktiver gestalten“, „wir müssen …“, „wir werde dafür sorgen“, …

Herr Lange legt den Finger in die Wunde, nagelte die Politikerin fest, was denn nun konkret die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für sie bedeutet. Wie immer folgt die Antwort, man wäre mit den Einzelnen im Gespräch. Am meisten traf mich dann die Aussage, dass sie auch die Geschichten kennt, wo Pflegekräfte weinend da sitzen. Ich stell mir an der Stelle die Frage, meint sie meine Kollegin, mich, die in der Pflege seit der Impfpflicht nicht mehr arbeiten darf oder vielleicht die frisch ausgelernte Krankenschwester die am Boden der Realität angekommen ist?

Fakt ist, es gibt kein Personal und Fakt ist auch, am Ende, von über zwei Jahren „Pandemie“, steht wie immer nichts als heiße Luft und Lügen. Wir werden Versödert, Vertschentschert, Vermerkelt, Verscholzt und am Ende Verlauterbacht.

Ich wünsche mir mehr erregte – um es mit den Worten Karl Lauterbachs auszudrücken – Krankenschwestern. Was scheinbar niemand gemerkt hat, dieser Minister hat ungeimpften Pflegepersonal abgesprochen, dass sie einen Beitrag geleistet hätten. Wem wird als nächstes die Redefreiheit aberkannt?

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Impfpflicht Impfung

Arbeiten dürfen ungeimpfte Krankenschwestern, auf dem Sommerfest der Charité werden sie ausgegrenzt

Am 01.07.2022 müssen Krankenschwestern, die in der Charité arbeiten, vor den Toren stehen bleiben. Man stellt sich die Frage wieso? Das liegt daran, dass die Charité ein Sommerfest veranstaltet hat und dabei auf die glorreiche Idee kam, ungeimpfte Mitarbeiter von diesem auszuschließen.
Die Geimpften feiern und niemand von ihnen solidarisiert sich und setzt ein Zeichen. Die Ungeimpften dürfen zwar weiterhin brav arbeiten, einspringen und sich beschimpfen lassen, beim Sommerfest werden sie aber ausgegrenzt.

Am UKSH fallen derzeit reihenweise die geimpften Mitarbeiter aus, weil die sich in Quarantäne befinden, aber in Berlin fühlt man sich mit seinem Impfstatus im Adel aufgenommen.
Die Charité wäre für mich, die längste Zeit ein Arbeitgeber gewesen, denn so würde in Zeiten eines Pflegenotstands niemand mit mir umgehen. Mal davon abgesehen, dass ich mich inzwischen massiv mit der Frage auseinandersetze, wieso nicht viel mehr Widerstand von Seiten der ungeimpften Pflegekräfte kommt.

Diese Doppelmoral schreit zum Himmel, in Reih und Glied stehen die Geimpften an, um der Charité – ihrem Arbeitgeber – die Treue zu erweisen. Direkt daneben stehen die ungeimpften Kollegen, die Seite an Seite in dieser Pandemie mit ihnen gekämpft haben und das Verhalten ist bezeichnend.
Selten habe ich mich für meinen Berufsstand so geschämt wie in diesen Zeiten.

Krankenschwester Sabrina und Führungskraft mit ❤️

In dem Video ist von einer anderen Sabrina die Rede 😉
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Boosterimpfung Impfnebenwirkungen Impfpflicht Impfung

Am UKSH sind 479 Mitarbeiter in Quarantäne und das trotz/wegen einer Impfquote von 97,1%

Ach kuck an, da hat das UKSH eine Impfquote von 97,1 % – unter den Krankenschwestern sogar 97,2% – und nun fallen dort reihenweise meine solidarischen Kollegen aus. Ich erinner mich, vor ein paar Wochen hat der Krankenpfleger namens Thies Sprenger aus Kiel, zum Denunzieren aufgerufen. Seine Follower sollen meinen Account bei Instagram melden (hier habe ich davon berichtet). Jetzt ist vermutlich genau der Arbeitgeber von Herrn Springer vom Ausfall, durch 479 Quarantänefälle, betroffen.
Dabei verkündete das UKSH – welches ich durch sein Engagement in der Pflege bislang etwas bewunderte – pünktlich zum 15.03., dass eben besagte 97,1% der Mitarbeiterinnen geimpft wären. Ein weiterer Satz zeigt die klare Haltung des UKSH, in dessen Vorstand der Bruder von Olaf Scholz sitzt: „Medizinische Gründe für eine fehlende Impfung wurden nur bei einem Bruchteil der Beschäftigten erfasst (10 Personen).“
Dabei ist das UKSH aber nicht alleine, denn auch am Klinikum Hochrhein gibt es inzwischen Probleme. Dort stieg die Patientenzahl an einem Sonntag, auf 45% über dem durchschnittlichen Patientenaufkommen. Der Geschäftsführer sagte in einem Interview:

Wir alle können froh und dankbar sein, um jede Pflegekraft, die ihrem Beruf noch die Treue hält.

Hans-Peter Schlaudt, Geschäftsführer der Klinikum Hochrhein GmbH

Das sieht mein Chef Karl Lauterbach allerdings etwas anders, denn ungeimpfte Krankenschwestern hätten ja keinen Beitrag in dieser Pandemie geleistet.

Wer ein bisschen im www tippt, der stellt schnell fest, dass das UKSH auch am Intensivbettenskandal beteiligt war. Schließlich machte es ein gutes Geschäft für geschaffene Intensivbetten, welche nie benutzt wurden (ich habe hier berichtet).
Mir gibt das Ganze zu denken und ich frage mich täglich, wie lange will man eigentlich noch warten, bis man anfängt sich bei mir und vielen Ungeimpften zu entschuldigen, dafür wie man uns seit über einem Jahr behandelt.

Krankenschwester Sabrina und Führungskraft mit ❤️

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Impfpflicht Pflege Pflegenotstand

Impfunfähigkeitsbescheinigung in der Pflege als Alternative? Gesundheitsämter drohen mit Konsequenzen!

Impfunfähigkeitsbescheinigung

Kurz und schmerzlos, weil dazu einfach inzwischen alles gesagt ist.
Ich würde keinem Gesundheitsamt eine Impfunfähigkeitsbescheinigung/Attest (IUB) vorlegen um der Nachweispflicht (Impfpflicht) in der Pflege nachzukommen. Vor allem würde ich dieses auf gar keinen Fall kopieren und archivieren lassen.
Wer sich ein wenig im www informiert wird schnell erkennen, dass solche Bescheinigungen gerne angezweifelt werden. Derzeit finden viele Prozesse gegenüber Ärzten statt die solche ausgestellt haben. Also ich kann nur davon abraten und sage Finger weg.
Wer übrigens solch eine IUB nutzt, die zwar von einem Arzt ausgestellt wurde, aber von einer Behörde angezweifelt wird, kann auch mal gut und gerne weitere Post bekommen, in der man sich dann dem Vorwurf gegenübergestellt sieht, man würde ein unrichtiges Attest verwenden.

Wie man anhand eines Schreibens durch das Gesundheitsamt Alzey, aber auch durch das Gesundheitsamt in Gummersbach (NRW), sehen kann, wird das Attest eines Arztes, nicht anerkannt. Sie fordern weitere ärztliche Untersuchungen und wenn diese nicht vorgelegt werden, wird mit einer ärztlichen Untersuchung – auf eigene Kosten – gedroht. Weiter wird dann direkt nachgesetzt und mit dem Betretungsverbot gedroht. Eine Begründung für das Ganze gibt es nicht. In Gummersbach droht man direkt auch mit einem Straftatbestand, weil es sich um ein Gefälligkeitsattest handelt – liegt Gummersbach nicht in NRW und hat NRW nicht gerade ein ganz großes Problem mit dem Pflegenotstand?
Mittelsachsen scheint es verstanden zu haben und davon abzusehen Pflegekräfte weiterhin mit unnötigen Briefen – die nicht nur Zeit und Kraft kosten – zu drangsalieren.

Bußgeldbescheid

Auch erste Bußgelder wurden erlassen. Aus dem Bereich Oberberg ist mir eines bekannt, die Höhe beträgt hier 178,50 Euro.

Oberberg

Hier noch das Video von RA Ellen Rohring wie man sich am Besten bei einem Bußgeldbescheid verhält.

Verfahren in Ulm wurde eingestellt

Vielleicht für einige auch ganz interessant, RA Haintz konnte einen Erfolg in seiner Kanzlei, für das Landratsamt in Ulm, erzielen.

Weiterbeschäftigung trotz fehlenden „Immunitätsnachweis“, Landratsamt gibt nach.

Hier ein Fall von meinem Kanzleikollegen. Das Landratsamt hat von uns ein 90-seitiges Schreiben erhalten, 20 Seiten Sachvortrag und 70 Seiten mit Auflistungen von Impfschäden etc. Unser Mandant darf nunmehr auch ohne Impfnachweis weiterarbeiten.

PS: Wen es interessiert, die Wertschätzung gegenüber unserer Arbeit in der Pflege ist so groß, dass man nun die Streiks in NRW versucht zu unterbinden – ich habe hier bereits darüber berichtet.
Der Arbeitgeber der Bonner Unikliniken zog vor das Arbeitsgericht. Doch das Bonner Arbeitsgericht wies den Eilantrag der Klinik auf Unterlassung ab.

Umfangreichere Informationen findest du auch auf meinem Telegram Kanal.

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Impfpflicht Pflege Pflegenotstand

Einrichtungsbezogene Menschenwürde wieder herstellen – denn das Land braucht ungeimpfte Pflegekräfte

Ich hab die Schnauze voll

Puh, es kann einen ganz schön schwindelig werden, wenn man sich die derzeitigen Entwicklungen ansieht. Habt ihr auch das Gefühl, dass es gar nicht mehr schaffbar ist, weil es so unzählig viele Löcher zu stopfen gilt?
Mindestens 227.687 ungeimpfte Pflegekräfte gibt es in Deutschland und in NRW halten sich davon 20.000 meiner Kollegen auf (ich habe hier davon berichtet). Aber das ist kein Grund für Verdi – Notruf.NRW – die Forderung nach einer freien Impfentscheidung in den Protest mit aufzunehmen.
Stefanie Bresnik (Krankenschwester) hat diesen Unterschied bei ihren Pflegedemonstrationen in Düsseldorf nicht gemacht – dort sind sie und viele hundert Kollegen auf der Straße gewesen, auch für bessere Arbeitsbedingungen.

Wie viel ist Solidarität wert, wenn wir uns, wenn es darauf ankommt, nicht einmal in unseren eigenen Reihen, aufeinander verlassen können? Wieso lasst ihr die Kollegen im Stich, welche seit Tag 1 mit euch – nicht nur in dieser Pandemie – gekämpft haben?

Der Trend geht dahin, dass wir all das was unangenehm ist einfach leugnen, indem wir darüber schweigen!

Sabrina Krankenschwester

Fällt euch eigentlich auch auf, dass es immer die Gleichen sind, die gebetsmühlenartig all das predigen was Politik und Öffentlich-Rechtliche uns vorgeben wollen – naja klar die Meisten haben ja auch Sendezeit dort für sich reserviert.
Caro Holzner stellt ihren Account bei Instagram für den NRW Protest zur Verfügung – ich würde sagen, tolles CSR Marketing. In einem etwas älteren Post (Dezember 2021) führt sie das Credo Vorbildfunktion an und meint uns in der Pflege sagen zu müssen – gerade den „Ungeimpften“ – dass wir dem Nachwuchs zeigen müssen, dass wir zusammen stehen. Da kommt bei mir die Frage auf, echt jetzt, mit einer Impfpflicht? Darf ich Sie liebe Frau Holzner auf ihre Aussage festnageln?

Impfpflicht fürs Gesundheitswesen ?!
Zunächst direkt mal vorab: Ich begrüße das und finde es aller höchste Zeit. Für mich kommt sie zu spät.
Ich habe weder Sorge, dass viele kündigen, noch das es nicht durchsetzbar ist. Ich finde, wer mit vulnerablen Gruppen zu tun hat, sollte geimpft sein. Punkt.

Am 08.06. verkündet Mittelsachsen nachfolgende Nachricht und nun frage ich Sie Frau Holzner, es hat also nichts mit nichts zu tun? Mal davon abgesehen, dass das Bundesverwaltungsgericht Leipzig – welches derzeit die Duldungspflicht bei Soldaten verhandelt – ebenfalls von einer Untererfassung von Impfnebenwirkungen spricht. Das ist auch der Grund, weshalb sich viele Pflegekräfte nicht dazu bereit erklären wollen, Versuchskaninchen zu spielen.

Rund 570 Einrichtungen haben dem Gesundheitsamt zirka 3200 Mitarbeiter gemeldet, die nicht geimpft oder genesen sind sowie kein ärztliches Attest vorlegen können und damit von der Impfpflicht betroffen sind.

Nach den ausgeräumten Softwareproblem wurden in den vergangenen Tagen rund 120 Unternehmen angeschrieben. Sie meldeten, dass bei einem Betretungs- und Tätigkeitsverbot der betroffenen Mitarbeiter die Versorgungssicherheit gefährdet ist. Infolge erhielten 1200 Beschäftigte bereits ein Schreiben, dass sie ihre Tätigkeit aus Sicht des Gesundheitsamtes weiter uneingeschränkt nachgehen können.

Mittelsachsen

Es gibt aber eine noch viel größere Werbetrommel in der Pflege – welche sich ganz bescheiden als fabulous bezeichnet. Die hat es aber leider bislang nur zur Buchvorstellung nach Fulda geschafft. Und viele andere haben jetzt offensichtlich erkannt, dass wenn man behauptet, dass Menschen behaupten, dass durch den Streik Menschen sterben, man wieder mehr Aufmerksamkeit bekommt. Können die Menschen das Business auf Instagram wirklich nicht durchschauen. Erst vorgestern wurde ein Post von mir gelöscht, weil ich ein Bild einer Frau teilte, die ihre Impfnebenwirkungen angesprochen hat – unfassbar.

Ich kann mich nicht dagegen wehren, aber ich finde es nicht authentisch – man kann doch nicht nur auf Instagram jammern – und sich dann in den eigenen Reihen gegenseitig feiern. Habt ihr jemals gesehen, dass diese Menschen ehrlich und authentisch versucht haben Brücken zu bauen? Aber ihr liebe Kollegen ihr lasst euch mit all den netten Posts beeindrucken und lasst Menschen die wirklich etwas verändern wollen wie beispielsweise Steffi – die übrigens schon im Petitionsausschuss unsere Probleme vorgetragen hat – im Regen stehen. Das sind die wahren Helden, weil sie anpacken, vor machen und Vorbild sind.

Wann wollen wir denn endlich wieder auf einen Nenner kommen? Wird das jemals wieder so möglich sein oder war dies schon immer so und die Differenzen stellen sich nun nur ganz deutlich hervor? Die Zeit ist begrenzt und viel zu kostbar, also lasst uns Brücken bauen, vor allem in den Familien.

❤️ Krankenschwester Sabrina

Ganz besonders freut es mich, dass sich nicht nur die „Aktion Berufsurkunde“ – Impfpflicht? Ohne mich! durchsetzen konnte, sondern noch breitere Anwendung gefunden hat in Form dieser großartigen Plakatieraktion, verschiedenster – teilweise regionaler – Gruppen.

PS: Denkt an die Gesundheitsministerkonferenz am 22. Juni – an diesem Tag wird auf die Missstände, nicht nur in der Pflege, aufmerksam gemacht.

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Impfnebenwirkungen Impfpflicht Impfung Pflege Pflegenotstand

Das RKI will nicht nur unsere Meinung zur Impfpflicht wissen – auch die Verpflichtung weiterer Impfungen ist dort Thema

Los gehts liebe Kollegen, nehmt euch 10 Minuten Zeit und beantwortet dem RKI die Fragen die es, u.a. zur einrichtungsbezogene Impfpflicht, hat. Wann kommt man schon in den Genuss, dass einen das RKI – dem Bundesgesundheitsministerium unterstellt – nach seiner Meinung fragt? Vor allem könnt ihr euch absolut geschützt fühlen, denn das KROCO Maskottchen trägt – wie soll es auch anders sein – Mundschutz. Safety first – aber wem sag ich das – wer hat nicht schon in der Schutzausrüstung, im eigenem Saft badend, Patienten gebadet, geduscht, gewaschen?
Also nutzen wir dieses Interesse doch und beantworten die Fragen – dies ist noch bis zum 06.06.2022 möglich.

Im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie mit dem Titel „Krankenhausbasierte Onlinebefragung zur COVID-19-Impfung“, welche seit März 2022 läuft, will man unsere Meinung zu verschiedensten Themenfeldern wissen. Vermutlich darauf zurück zu führen, dass man unsere Einstellung abklopfen möchte, gerade im Hinblick auf unsere Vorbildfunktion/Einflussnahme gegenüber den Patienten – siehe Studieninformation.

Mit KROCO möchten wir Sie – aus Ihrer Perspektive als Mitarbeiter:in im Krankenhaus fragen: Was ist Ihre Einstellung zur COVID-19-Impfung? Erwägen Sie eine Grippeschutzimpfung? Und wie denken Sie über die einrichtungsbezogene Impfpflicht?

Es werden verschiedenste Themenbereiche abgefragt, auch besteht die Möglichkeit, dass man seine 4. Impfung angeben kann. Die 4. Impfung?
Egal ob man sich dafür entscheidet, geimpft zu sein oder eben wie ich ungeimpft, kommt dann ein Konglomerat an Fragen. Die haben es teilweise ganz schön in sich.

  • Wenn ich darüber nachdenke, mich gegen COVID-19 impfen zu lassen, wäge ich sorgfältig Nutzen und Risiken ab, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.
  • Wenn alle gegen COVID-19 geimpft sind, brauche ich mich nicht auch noch impfen zu lassen.
  • Impfen ist eine gemeinschaftliche Maßnahme, um die Verbreitung von COVID-19 zu verhindern.
  • Mein Immunsystem ist so stark, es schützt mich auch vor COVID-19.
  • Ich habe vollstes Vertrauen, dass die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe gegen COVID-19 sicher sind.
  • Die Impfung gegen COVID-19 ist wirksam.
  • Was die COVID-19-Impfung anbelangt, vertraue ich darauf, dass staatliche Behörden immer im besten Interesse für die Allgemeinheit entscheiden.
  • Impfungen gegen COVID-19 sind überflüssig, da COVID-19 keine große Bedrohung darstellt.
  • Alltagsstress hält mich davon ab, mich gegen COVID-19 impfen zu lassen.

Und dann kommen wir mit den nächsten Fragen doch direkt ans Eingemachte, da geht es dann um Strafen, verpflichtende Impfungen, aber vor allem um die Frage: „Alle von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen sollten verpflichtend sein“.

  • Alle von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen sollten verpflichtend sein.
  • Jeder sollte frei über Impfungen für sich (und seine Kinder) entscheiden dürfen. 
  • Es sollte möglich sein, Menschen von öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Konzerten) auszuschließen, wenn sie nicht gegen COVID-19 geimpft sind. 
  • Die Gesundheitsbehörden sollten alle nötigen Mittel einsetzen, um hohe COVID-19 Impfraten zu erreichen.
  • Es sollte möglich sein, Personen zu bestrafen, die nicht den Impfempfehlungen der Gesundheitsbehörden zu COVID-19 folgen.
  • Die COVID-19-Impfung sollte für Gesundheitspersonal verpflichtend sein.
  • Die COVID-19-Impfung sollte für alle Erwachsenen verpflichtend sein.
  • Die COVID-19-Impfung sollte für alle ab 12 Jahre verpflichtend sein.
  • Die COVID-19-Impfung sollte für alle ab 60 Jahre verpflichtend sein.

Ein Dank geht an Rachel für den Hinweis.

Pflegedemo in Magdeburg

Denkt bitte auch an die Pflegedemo am 22. Juni (Mittwoch) in Magdeburg am Jerichower Platz ab 10:45 Uhr. Organisiert wird das Ganze von Verdi, natürlich haben die bei ihren Punkten die sie aufzählen die einrichtungbezogene Impfpflicht vergessen. Zeigt vor Ort Gesicht, vor allem weil alle Gesundheitsminister der Länder dort sein werden.

Hier noch der zeitliche Ablauf:

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Impfpflicht Pflege Pflegenotstand

SPD veröffentlicht 5. Punkte Plan: „NRW braucht Pflege“ – bedroht allerdings 20.000 ungeimpfte Pflegekräfte

Wir kämpfen weiter und mit wir meine ich die Pflegekräfte, die sich seit Monaten auf dem Arbeitsplatz beschimpfen und wie Aussätzige behandeln lassen müssen.
Denn wir sind diejenigen mit Rückgrat, diejenigen die Stand halten, auch wenn der Wind einem ganz schön rau ins Gesicht weht.
Wir sind keine Minderheit – mindestens 227.687 ungeimpfte Pflegekräfte – auch wenn dies teilweise so vertreten wird und die Behauptung im Raum steht man könne uns, beispielsweise bei den Pflege-Protesten in NRW, die seit fast einem Monat statt finden, tot schweigen. Da wird in der Story und auf Twitter von zwei namhaften Menschen geschrieben:

Wenn irgendwo 200 Querdenker durch die Gegend laufen kommen sie in die Tagesschau, aber wenn seit Wochen 6 Unikliniken in NRW bestreikt werden scheint es niemanden zu interessiere. Ich sag´s nicht zum ersten Mal, aber der Journalismus in DE ist Mitschuld am #Pflegenotstand.

Also den Bericht bei der Tagesschau soll mir mal einer zeigen, die Tagesschau hat genau dann über die Demokratiebewegung berichtet, als in Berlin 20.000 Menschen auf der Straße des 17. Juni standen und es nicht mehr zu leugnen war – wobei man bei den Ukraineprotesten auf der selben Straße von 100.000 gesprochen hatte.

Und irgendwie finde ich es auch nett, dass ausgerechnet die Personen nun jegliche Mitschuld, von sich weisen, die den größten Einfluss haben. Obwohl alleine der Dienst nach Vorschrift, den man im Chor – wie die Spatzen von den Dächern – hätte singen können, ausgereicht hätte um den Druck so groß werden zu lassen, dass gehandelt werden hätte müssen. Stattdessen wurde eine Petition vom Stern ins Leben gerufen – langweilig sag ich da nur. Damit wolltet ihr mal wieder die unzufriedenen Follower ruhig stellen – hat geklappt sie beten euch weiter an 😉
Danke an die selbst ernannten Pflegeikonen die das Ganze mit ihrem Gesicht ganz toll untermalen und nach und nach die Pflege verlassen.

In NRW sind mindestens 20.000 Pflegekräfte ungeimpft, diejenigen bedroht man derzeit mit Bußgeldern und einem Beschäftigungsverbot, aber gleichzeitig startet die SPD einen 5. Punkte Plan, weil „NRW braucht Pflege”. Sorry aber wie verquer ist das denn bitte?
Ach ja und diejenigen die derzeit mit Verdi an den Unikliniken streiken kommen nicht auf die Idee, dass es ohne die 20.000 Ungeimpften noch enger werden könnte?
Das Wort Solidarität muss auch in NRW neu gelernt werden, denn echte Solidarität würde bedeuten, für den Erhalt der Kollegen mit auf die Straße zu gehen – denn ohne diese seht ihr ziemlich alt aus.

Natürlich wird die Pflege von ganz starken Charakteren vertreten, vor allem von denjenigen die gerne in der Öffentlichkeit stehen und scheinbar liegt das auch ein wenig – so wirkt es zumindest auf mich – darin begründet, weil man sich gut verkaufen kann.
Aber wenn ich so auf deren Agenda blicke, ich konnte jetzt keine wesentliche Aktion zur Mobilisation erkennen, indem diese ihre Reichweite nutzten und Pflegekräfte dazu animierten „Dienst nach Vorschrift zu machen“.
Müssen die aber auch nicht, ihnen wird blind gefolgt und am Liebsten mag man es eh, wenn einem die Anderen vorgeben was man zu denken hat.
Also ich erkenne hier keinen Ungehorsam, wie aber denn auch, sie arbeiten ja in diesem System mit und verdienen daran.

Manchmal denk ich mir echt, Mensch Leute, schaltet doch endlich euer Hirn ein, wozu habt ihrs denn vom lieben Gott bekommen.


NRW SPD 5 Punkte Plan

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Allgemein Boosterimpfung Impfnebenwirkungen Impfpflicht

Ich zähle mich weiterhin zur knapp 10 Millionen großen ungeimpften Kontrollgruppe – Anwaltskanzlei bestätigt nun meine konsequente Haltung

Meine Haltung wird aber auch immer und immer wieder bestätigt, deshalb zähle ich mich weiterhin zu der knapp 10 Millionen großen Kontrollgruppe der Ungeimpften. Denn BioNTech/Pfizer und Moderna haben ihre Placebogruppe ja bereits letztes Jahr geimpft.
Es ist doch schon bezeichnend, dass nun die Impfschäden tot geschwiegen werden.
Laut Lauterbach ist die Impfung ja absolut unbedenklich, trotz bedingter Zulassung und es gibt schlicht keine Nebenwirkungen – trotz des Wissens um die ImpfSurv-Studie des Charite Forschers Matthes (er spricht von 500.000 schweren Impfnebenwirkungen) und dem aktuellen PEI Sicherheitsbericht. Die Charite distanziert sich übrigens von den Ergebnissen, der Aufruf zur Studienteilnahme wurde von der Website gelöscht und auf dem Grundstück der Charite dürfen auch keine Interviews mehr dazu geführt werden – das sagt wirklich alles.

Lest euch nachfolgend die Nebenwirkungen durch, die eine Anwaltskanzlei beobachtet hat und damit nun an die Öffentlichkeit (Focus) ging und sagt mir, dass meine Entscheidung nicht richtig war. Diese Kanzlei hat in den letzten zwei Wochen 100 Erstberatungen durchgeführt.

Zum Einen:

In Bezug auf neurologischen Schäden wird der Verlauf wie folgt geschildert.

  1. Im zeitlichen Zusammenhang zur Impfung starke Kopfschmerzen, die teilweise nicht mit Schmerzmitteln oder Migränemitteln behandelbar sind.
  2. Schmerzen dehnen sich auf den ganzen Körper aus und führen an multiplen Stellen zu unterschiedlichen Zeiten zu einer Schmerzsymptomatik – häufig an Gelenken in Verbindung mit einem Kribbeln unter den Füßen oder in den Händen, häufig auch verbunden mit einer Schwellung des Lymphknotensystems unter den Armen bis hin zu tennisballgroßen Knoten.
  3. Es tritt körperliche Schwäche auf und es kommt das Gefühl auf, den Arm nicht mehr heben zu können oder die Treppe nicht mehr steigen zu können, weil die Gliedmaßen auf Gehirnbefehle nicht mehr so reagieren und jede Bewegung schwerfällt.
  4. Es gesellen sich Gefühlsstörungen und Taubheit hinzu- oft erst nach mehreren Wochen.
  5. Aus der Taubheit wird eine Lähmung – obwohl noch eine (geänderte) Gefühlsweiterleitung aus den gelähmten Bereichen ankommt.
  6. In Kombination mit Lähmungen treten gleich einem Tremor unkontrollierbare Zuckungen auf, die überall am Körper unkontrollierbar auftreten können.
  7. Die Lähmungen verschlimmern sich und führen in einigen Fällen zu Querschnittslähmung und Inkontinenz.

Das geschilderte Leid der Mandanten geht durch Mark und Bein. Die Schwere der geschilderten Folgen und die Bedeutung für das oft junge Leben der Mandanten sind erschütternd.

RA Ulbrich

Zum Anderen:

In Bezug auf die bereits von den Herstellern als vermeintlich selten vorkommende Nebenwirkung selbst bezeichnete Myokarditis und Perikarditis gibt es auch immer wieder gleichgelagerte Schilderungen.

  1. Eine extreme Müdigkeit und Antriebslosigkeit tritt nach der Impfung auf.
  2. Treppensteigen fällt schwer, auch das Gehen nur weniger Meter führt schon zu Atemlosigkeit und Schweißausbrüchen.
  3. Fieber.
  4. Stechen in der Brust verbunden mit anderen Schmerzen im Körper, die auf Entzündungen hindeuten.
  5. Bei manchen dann Diagnose eines Herzinfarktes – wegen des Muskelabbaus durch die Herzmuskelentzündung häufig später wieder auf Myokarditis korrigiert
  6. Die Herzmuskelentzündung (Myokarditis) tritt auch in Kombination mit einer Herzbeutelentzündung auf (Perikarditis) auf.
  7. Ferner gibt es Fälle mit tatsächlichem Herzinfarkt oder Schlaganfall oder anderen Thrombosen im Körper mit der Folge der Lähmung oder auch der Amputation von Gliedmaßen.
  8. Auch der Taktgeber des Herzens ist bei Mandanten, die das überlebt haben, ausgefallen. Sie bemerken erst extrem schwankenden Puls, der stetig weiter abnimmt bis hin zum Herzstillstand. Die Überlebenden müssen einen Herzschrittmacher tragen.
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Gesundheitsämter Impfpflicht Politik

Wir brauchen Lösungen – je mehr Mitglieder desto mehr Druck kann ausgeübt werden

Gewerkschaften sind gut, aber eben nur dann, wenn sie die Interessen der Menschen vertreten, die bei ihnen Mitglied sind und nicht diejenigen der Politik. Generell ist es gut nach Lösungen zu suchen, als den Kopf in den Sand zu stecken.
Was gibt es also schöneres, wenn Andere bereits die Arbeit getan haben – weil sie davon viel Ahnung haben – und man sich dann dort engagieren kann?

Ich hab schon viel von der Gewerkschaft „Good Governance“ (kurz GGG) gehört, aber erst heute komme ich endlich dazu, einen Beitrag zu verfassen. Es könnte die Möglichkeit für etwas Neues sein, eine Gewerkschaft die sich aus den aktuellen Bedingungen und Gegebenheiten gegründet hat, kann erstmal nur als positiv erachtet werden.

Wenn ihr Lust habt, hinterlasst mir gerne eure Meinung dazu im Kommentarbereich, vor allem wenn ihr bereits Mitglied seid und Erfahrungen mit gemacht habt.

Wer steckt hinter der GGG?

Gründer der neuen „Good Governance Gewerkschaft“ (kurz GGG) ist Marcel Luthe, er wechselte im Sommer 2020 von der FDP zu den Freien Wählern. Er hat Wirtschaftswissenschaften studiert und hat viel Erfahrung als Unternehmer. Als investigativer Abgeordneter hat er mehr als 2.000 parlamentarische Anfragen gestellt. Von 2009 bis 2013 war er Schöffe am Landgericht Berlin.
Kein Hexenwerk, sowas lässt sich leicht über Wikipedia finden 😉

Wie werdet ihr dort vertreten?

Stefanie Bresnic – eine Kollegin aus der Krankenpflege – hat auch schon ein Interview mit Marcel Luthe und dem Hafenanwalt Marcel Templin geführt. Auf der Website steht (Facebook und Instagram), dass ihr sofort einen Anspruch auf Rechtsberatung rund um den Arbeitsplatz habt und gerade im Hinblick auf die Impfpflicht ist dies wirklich essentiell. Auch der Maskenzwang, gerade im Gesundheitswesen, wird angegangen und nicht ignoriert.

Unterbindung von Versuchen einer „Nötigung zur Impfung“ 

Und schließlich werden wir die Interessen unserer Mitglieder – im Einzelfall auch anonym möglich – gegenüber Arbeitgebern, Politik und  Verwaltung gerichtlich wie außergerichtlich vertreten, um Versuche einer „Nötigung zur Impfung“ zu unterbinden und für den Erhalt der Arbeitsplätze unserer Mitglieder kämpfen. Das umfasst ausdrücklich auch die Durchführung aller Maßnahmen des Arbeitskampfes bis hin zu Streiks, bei denen wir unsere Mitglieder organisatorisch wie finanziell durch ein Streikgeld unterstützen werden.

Beitragshöhe

Der Regelbeitrag beträgt 1 % der jeweiligen Bruttoeinkünfte eines Mitgliedes, mindestens 15 € monatlich. Abweichend davon können Empfänger von Sozialleistungen, Schüler und Studenten ohne eigenes Einkommen einen Solidarbeitrag von 8 € monatlich beantragen. Ihr müsst eure Mitgliedschaft dem AG gegenüber nicht angeben! Wichtig hierbei ist: der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bringt euch jetzt meist nichts mehr, wenn diese überhaupt Themen zu Corona bezahlen.

Wer kann Mitglied werden?

  • Angestellte
  • Arbeiter
  • Freiberufler
  • Selbstständige
  • Beamte
  • Schüler
  • Studenten
  • Rentner/Pensionäre

Verfassungsbeschwerde der GGG

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nur die Bestätigung der Entscheidung im sogenannten Eilverfahren aus Februar diesen Jahres mit denselben, nicht mehr aktuellen Argumenten.
Sie hat nichts mit unserem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu tun, das weiter dort anhängig ist und über das noch entschieden werden wird.
Wir bleiben also dran!

Facebook

Umfangreichere Informationen findest du auch auf meinem Telegram Kanal und noch auf Instagram 😉

❤️ #Sabrinanimmteuchmit #Schwesterunbequem

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Boosterimpfung Impfpflicht Politik Rechtslupe

Der Artikel 2 die „körperliche Unversehrtheit“ steht mir als ungeimpfter Krankenschwester nicht mehr zu!

Update 15.06.2022:
Die von Herrn Rechtsanwalt Dr. Lipinski vertretene Beschwerdeführergruppe hat sich nunmehr für die Einreichung einer Menschenrechtsbeschwerde nach Art. 34 EMRK gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.04.2022, zugestellt (erst) am 19.05.2022, Az. 1 BvR 2649/21, entschieden.
Ein Update mit der Stellungnahme, in einem Podcast von Klägeranwalt Lipinski, ist am Ende eingefügt.

BVerfG lehnt Verfassungsbeschwerde gegen einrichtungsbezogene „Impfpflicht“ ab (ich habe bereits hier und hier berichtet).

Wie sind eure Gefühle dabei, wenn ihr die Nachricht hört, dass das oberste Gericht in Deutschland die Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ablehnt?
Natürlich war es abzusehen, aber nun haben wir es schwarz auf weiß, Politik und Justiz teilen sich das selbe Bett. Das Gericht schreibt in seiner Pressmitteilung: „Die in § 20a IfSG geregelte Nachweispflicht greift zwar in die durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte körperliche Unversehrtheit ein. Der Eingriff ist jedoch verfassungsrechtlich gerechtfertigt.“


Lesen wir nun weiter, dann verschlägt es einen nämlich regelrecht die Sprache, denn dieses Urteil ist nichts anderes als den Pflexit (PflegeExit) weiter voran zu treiben:

„Die angegriffenen Vorschriften verletzen die Beschwerdeführenden nicht in ihren Rechten insbesondere aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG. Soweit die Regelungen in die genannten Grundrechte eingreifen, sind diese Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden. Trotz der hohen Eingriffsintensität müssen die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten.“

Schwerwiegende Nebenwirkungen oder gravierende Folgen, die über die durch die Verabreichung des Impfstoffs induzierte Immunantwort hinausgehen, sind sehr selten. Sie werden zudem insbesondere vom Paul-Ehrlich-Institut fortlaufend beobachtet und evaluiert und von der Ständigen Impfkommission zum Anlass für eine Anpassung ihrer Impfempfehlung genommen.

Karlsruhe AZ: 1 BvR 2649/21

Kurz gesagt:

Ich muss mich also mit einem bedingt zugelassenen Impfstoff impfen lassen, damit ich die vulnerable Gruppe – die es teilweise durch ihren Lebensstil selbst verschuldet hat – schütze, die sich aber selbst frei für eine Impfung entscheiden darf?
Allein der Gedankengang, dass in Zeiten eines Pflegenotstands, nachdem ich monatelang ohne Impfung und mit Schutzkleidung arbeiten durfte – mich selbst nicht angesteckt habe – nun einer Impfpflicht unterliege, um eine vulnerable Gruppe zu schützen, ist abstrus.

Stellt doch mal die Frage in den entsprechenden Bereichen ob die Menschen dort ihren Lebensabend lieber isoliert und bevormundet, im Sinne des Bundesverfassungsgerichts, von still, satt und sauber verbringen wollen oder Wert darauf legen in Würde alt zu werden.

Menschen liegen schon jetzt stundenlang in ihren eigenen Ausscheidungen, weil sie sich selbst nicht helfen können, weil das Personal fehlt.
Menschen sind schon jetzt, gerade in der Sommerzeit, exikiert, weil niemand Zeit hat ihnen das Trinken entsprechend anzureichen, denn das Personal fehlt.
Menschen liegen sich schon jetzt wund, weil niemand die Zeit hat sie zu lagern oder zu mobilisieren, denn das Personal fehlt.
Menschen verwahrlosen schon jetzt, weil niemand die Zeit hat auf Pflegequalität zu achten, denn das Personal fehlt.

Eine Impfpflicht liegt nun über unseren Beruf, der Großteil realisiert das noch nicht mal, die Betroffenen schweigen und die Politik und das oberste Gericht lassen sich durch die Medien feiern.
Wisst ihr eigentlich was das für euch bedeutet? Diejenigen die jetzt den Beruf verlassen kommen nicht mehr zurück und diejenigen die jetzt nachkommen sollen, als Pflegefachfrau und – Mann, werden schon bald der Realität ins Auge blicken, wenn sie die Ausbildung überhaupt bis zum Schluss durchziehen. Das BurnOut derjenigen die jetzt im Beruf bleiben, ist vorprogrammiert.
Die „Impfung“ schützt, aber nicht vor einem schweren Verlauf und auch nicht vor Ansteckung, aber das ist für das Gericht unerheblich, sie schützt vor Arbeitslosigkeit. Alternativ können wir ja einfach den Beruf verlassen – so einfach konstruiert man sich die Welt um das Grundgesetz herum.

Ab Ende des Jahres gilt man dann nur noch mit 3 Impfungen als fachkompetent, aber Kollegen schreiben mir immer noch, dass sie sehr froh sind, dass sie noch als genesen gelten. Wann ist denn eure rote Linie erreicht?
Selbst nette Arbeitgeber, können euch von heute auf morgen vor den Kopf stoßen und euch unmenschlichsten Bedingungen ausliefern, weil man seit dem 16.03.2022 ungeimpft keine Neuanstellung bekommt.

Niemand hat das Recht, seine Gesundheit über meine zu stellen und wenn der Großteil der Gesellschaft dies so in Deutschland sieht, dann pflegt euch selbst.
Wo sind die 209.854 Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen die ungeimpft sind und diejenigen die „noch“ als genesen gelten? Wo sind diejenigen die den Beruf verlassen? Wo sind die ganzen Impfgeschädigten? Wo sind die 10 Millionen ungeimpften und wo ist die solidarische Generation, die sich alle haben impfen lassen?

Hannover

Für 830 Millionen Euro wurden neue Impfstoffe geordert, mehr als 100 Milliarden Euro sind für die Rüstung im Jahr 2022 da und als Pflegebonus soll 1 Milliarde Euro die hitzigen Gemüter beruhigen. Um Gesundheitsschutz geht es hier schon lange nicht mehr!

Hier die Reaktion von Karl Lauterbach:
Stellungnahme von RA Lipinski

Tichys Einblick hat nun einen Podcast mit Klägeranwalt RA Lipinski veröffentlicht. Die Klägergruppe merkt dazu in ihrem Telegram Kanal an:

Dazu möchte ich noch anmerken:
Am Anfang heißt es, dass alle Beschwerden abgelehnt worden wären. Hiervon ist uns noch nichts bekannt!!!
Es müssten noch etliche Beschwerden im Rennen sein und auch wir haben gestern (nach dem Beschluss) noch zwei Abtrennungsbescheide bekommen, wonach Beschwerdeführer von uns, die erst nach dem 27.04. zur Beschwerde dazugekommen sind, mit neuen Aktenzeichen weitergeführt werden.

Telegram Gruppe

Wir prüfen noch die 99 Seiten Beschlussbegründung. Soweit wir auf den ersten Blick die Sache beurteilen können, hat das Gericht, das eine mündliche Verhandlung trotz mehrfacher Bitten unsererseits abgelehnt hat, sich mit einem Großteil unseres Vortrags schon gar nicht auseinandergesetzt. Die Darlegungen insbesondere zum Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) machen mich sprachlos. Der medizinische ‚Sachverstand‘ der 8 Richter scheint auch rund 26 Monate nach Ausrufung des ersten Lockdowns nicht über das bloße Wiedergeben und Zitieren der der Bundesregierung unterstehenden, weisungsabhängigen Bundesbehörden (RKI und PEI) hinauszugehen. Alle vorgelegten Studien aus dem In- und Ausland, die exakt das Gegenteil dessen belegen, was diese Behörden als vermeintlich nicht widerlegbare ‚Wahrheit‘ seit gut 2 Jahren verkünden, scheint von den Richtern nicht gelesen worden zu sein – so zumindest mein erster Eindruck. Wir prüfen nun, ob wir hiergegen eine Menschenrechtsbeschwerde nach Art. 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention einlegen werden.

RA Lipinski

Hier noch die Stellungnahme der Klägergruppe, von RAinEllen Rohring, RA Dirk Sattelmeier, RA Ralf Ludwig, RA Friedemann Däblitz, RAin Jessica Hamed und RAin Dr. Brigitte Röhring.

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Impfnebenwirkungen Impfpflicht Impfung

9.746.435 Erwachsene sind in Deutschland noch immer ungeimpft und sie werden es wohl auch bleiben!

Wie geht es weiter? Die Frage stellen sich viele Menschen, auch ich. Während wir bislang Plastikmüll verteufelt haben, fliegt er nun munter in Form von Masken, zum Teil in Naturschutzgebieten, herum. Für mich war immer klar, dass ein Nutzen, der nicht belegt werden und der mit Bußgeldern eingefordert werden muss, schlicht nicht dem Gesundheitsschutz dienen kann. Nun bin ich an dem Punkt mir die Frage zu stellen, welche Zukunft sich der Großteil der Bevölkerung wünscht? Pandemie, Klima, Krieg, ….

Ich bin damit nicht einverstanden, aber als Teil einer Minderheit habe ich mich wohl anzupassen. Das nennt man Solidarität.

Das Wohl des Einzelnen wird dem kollektiven – vermeintlichen – Gemeinwohl untergeordnet. Aber ich sage euch an dieser Stelle jetzt mal wieso ich mich, trotz 2-jähriger Drangsalierung, glücklicher denn je schätze.

Es liegt darin begründet, dass ich mich, obwohl der Druck, gerade in meinem Beruf, immer größer zu werden scheint, sagen kann, dass ich meine eigene Entscheidung getroffen habe. Ich habe dem nicht nachgegeben, weil ich nicht andere Bedürfnisse über meine Gesundheit gestellt habe. Denn es ist und bleibt ein bedingt zugelassener Impfstoff.
Aber das ist für mich kein Grund den Kopf in den Sand zu stecken, denn es gibt unzählige Alternativen – wenn Deutschland mich als Krankenschwester nicht mehr benötigt, bitte dann ist das so. Die Zeit der Reue wird kommen, da bin ich mir ganz sicher.

Viele Menschen bereuen es, aber manche Entscheidungen können nicht mehr rückgängig gemacht werden. Ich bin froh, dass ich an dieser Stelle keine einzige Entscheidung bereuen muss. Jens Spahn sagte mal, wir werden einander viel zu verzeihen haben.

Und bitte vergegenwärtigt euch, ihr seid diejenigen, welche seit Monaten für ihre Freiheit und Selbstbestimmung kämpfen. Wir sind keine unerhebliche Anzahl an Menschen.

9.746.435 Personen (ab 18 Jahren) sind weiterhin ungeimpft und das muss man sich jeden Tag vergegenwärtigen. Knapp 10 Millionen Menschen trotzen jeglichem – bis 2019 undenkbarem – Verhalten eines Großteils der Gesellschaft.

Ich bin kein Versuchskaninchen für die Pharmaindustrie und das bleibt auch so, kein Bußgeld der Welt wird das ändern 😉

PS: Blicken wir gespannt auf den morgigen Tag und die endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, äh natürlich nur Nachweispflicht.

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Impfpflicht Pflege Rechtslupe

Arbeitsgericht in Dresden urteilt: nur das Gesundheitsamt darf Beschäftigungsverbote aussprechen

Update aus dem Gerichtssaal in Hannover vom 11.05.2022 – Bundesland Niedersachsen

Die Anforderung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises nach § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG kann nicht mithilfe eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden. Laut VG Hannover darf die Behörde bei Nichtvorlage eines Impfausweises kein Zwangsgeld verhängen, da dies gesetzlich nicht vorgesehen und die Impfentscheidung laut BVerfG freiwillig ist. Achtung Zwangsgeld und Bußgeld (am Ende dieses Beitrags erklärt) sind zwei Unterschiedliche Dinge! Auch der Telegram Kanal von den Anwälten für Aufklärung hat das Urteil inzwischen thematisiert.

Nicht zu verwechseln ist das Zwangsgeld mit dem Bußgeld gem. Par. 73 Abs. 1a Nr. 7d IfSG, welches verhängt werden kann, wenn der Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird.

Diese Verfahren gegen hier verhängte Bußgelder müssen erst noch vor den Amtsgerichten geführt werden.

Anwälte für Aufklärunh

In Niedersachsen sah man neben einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ein Zwangsgeldverfahren als angebracht. Doch dies hat das Gericht nun in Hannover geklärt, das Gesetz sieht dies nicht vor, also kann es das Land Niedersachsen nicht durchsetzen.

24 An dieser Einschätzung ändert auch die Tatsache, dass das Land Niedersachsen in seinen öffentlichen Informationen ein Zwangsgeld als behördliche Maßnahme im Falle der Nichtvorlage eines Immunitätsnachweises vorsieht, nichts (vgl. https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Impfung/einrichtungsbezogene-impfpflicht-209624.html). Das Land Niedersachsen ist in Bezug auf § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG Normanwender, nicht jedoch Normgeber, und insofern ebenfalls der vom Bundesgesetzgeber vorgesehenen Regelungskonzeption unterworfen.

Dem Gericht zufolge gibt es – entgegen anders lautenden Medienberichten – keine einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland:

14 Aus § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG dürfte – trotz der vielfach in den Medien bzw. der politischen sowie rechtlichen Diskussion verwendeten Formulierung der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ – keine Pflicht zur Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 folgen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10.02.2022 – 1 BvR 2649/21 –, juris, Rn. 1: „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“).

Gericht Hannover

Uns allen ist sicherlich klar, dass das nur Haarspalterei ist. Wird man doch als ungeimpfte Pflegekraft oder ungeimpfter Arzt mit einem Bußgeld und einem Berufsverbot bedroht, Neueinstellung sind gar nicht erst möglich ohne eine Corona „Impfung“. Urteil am Ende zum Download verfügbar.

Ausschnitt von der Website
Urteil des ArbG Dresden im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Nachweispflicht im Gesundheitswesen!

Ja so ist das, das Arbeitsgericht Gießen – also der Richter – entschied, dass die Einrichtungsleitung die ungeimpften Mitarbeiter freistellen darf (ich habe hier berichtet). Nun entschied das Arbeitsgericht in Dresden, im einstweiligen Verfügungsverfahren, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht freistellen darf, wenn der Nachweis nach § 20a IfSG nicht erbracht worden ist! Kann man hier von Glück sprechen? Meiner Meinung nach schon, denn zumindest mein Vertrauen in diese Justiz ist nachhaltig und wohl auch dauerhaft geschädigt.

Wie man bei der selben Grundlage zu unterschiedlichen Ansichten gelangen kann, zeigt einmal mehr, dass Rechtsprechung sehr viel mit subjektiven Empfinden der Richter zu tun hat. Zum Glück ergehen die Urteile immer im Namen des Volkes 😉.

Und natürlich stelle ich mir da die Frage, immer und immer wieder, in Meißen herrscht also kein Pflegenotstand? Herzlichen Glückwunsch an die Einrichtungsleitung, sollte dies aber auf dem Rücken der Bewohner ausgetragen werden, wovon ich schwer ausgehe, scheinen hier Prioritäten verlagert zu werden.

Pflegequalität sollte unser Mindestanspruch sein, der ohne Personal nicht zu bewerkstelligen ist, auch wenn uns das Karl Lauterbach mit der Einführung der DRGs glaubhaft machen möchte.

Ach ja die Dame die klagte, ist Qualitätsbeauftragte, interessant, dass man ihr hier – durch die eigene Vorgesetzte – ihre Kompetenzen absprechen möchte. Dabei hat man sie doch genau für diesen Bereich eingestellt.

Im Telegram Kanal der Anwälte für Aufklärung steht dazu:

Urteil des Arbeitsgerichts Dresden im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Nachweispflicht im Gesundheitswesen!

👉 der Arbeitgeber darf Arbeitnehmer nicht freistellen, wenn der Nachweis nach § 20a IfSG nicht erbracht worden ist! Nur das Gesundheitsamt darf Beschäftigungsverbote aussprechen.
Hier eine erfreuliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Dresden für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen!

„Eine einseitige Suspendierung von der Arbeit ist wegen des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers im bestehenden Arbeitsverhältnis rechtlich nicht zulässig“ (BAG, Urteil vom 21.09.1993 – 9 AZR 335/91)

Anwälte für Aufklärung


Ausschnitt aus dem Gerichtsurteil:

T a t b e s t a n d :
Die Verfügungsklägerin begehrt im einstweiligen Rechtsschutz die tatsächliche Beschäftigung nach einseitiger Suspendierung durch die Verfügungsbeklagte. Die 37jährige und drei Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtete Verfügungsklägerin wurde von der Verfügungsbeklagten mit Wirkung vom 01.09.2020 als Qualitätsmanagerin in die Betriebsstätte XXXXXXXXXXXX eingestellt (Anlage Ast 1 zur Antragsschrift vom 21.03.2022 – Blatt 6 bis 15 der Akte). Bei einer Vollzeittätigkeit mit 40 Wochenarbeitsstunden erhielt die Verfügungsklägerin eine monatliche Bruttovergütung i.H.v. 3.156,00 EUR. Sie arbeitete nach den Stellenbeschreibungen vom 02.04.2020 als Qualitätsbeauftragte und Pflegefachkraft (Anlage Ast 2 zur Antragsschrift vom 21.03.2022 – Blatt 16 bis 18 der Akte).
Bei der XXXXXXXXXXXXX handelt es sich um eine vollstationäre Einrichtung.


Die Verfügungsklägerin ist gegen den Covid19-Virus nicht geimpft.

Die Verfügungsbeklagte hat die Verfügungsklägerin mehrfach zur Vorlage eines gültigen Impf- oder Genesenennachweises aufgefordert und auf die unbezahlte Freistellung ab dem 16.03.2022 hingewiesen, so im Schreiben vom 16.12.2021 (Anlage Ast 6 zum Schriftsatz der Verfügungsbeklagten vom 25.03.2022 – Blatt 41/42 der Akte). Mehrfach führte die Verfügungsbeklagte Gespräche mit der Verfügungsklägerin, die zuletzt geäußert hat, sich nicht impfen lassen zu wollen. Die Verfügungsklägerin hat bis zum 15.03.2022 keinen Nachweis bei der Verfügungsbeklagten über ihren Impfstatus bzw. Genesenenstatus oder eine medizinische Kontraindikation vorgelegt.

Mit Schreiben vom 15.03.2022 (Anlage Ast 4 zur Antragsschrift vom 21.03.2022 – Blatt 20/21 der Akte) stellte die Verfügungsbeklagt die Verfügungsklägerin ab dem 16.03.2022 ohne Fortzahlung des Arbeitsentgeltes von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung bis auf Weiteres widerruflich frei je nach Gesetzeslage, jedoch längstens bis zum 31.12.2022.

Mit Schreiben vom 16.03.2022 ( Anlage Ast 5 zur Antragsschrift vom 21.03.2022 – Blatt 22/23 der Akte) machte die Verfügungsklägerin bei der Verfügungsbeklagten ihre tatsächliche Beschäftigung und Vergütung geltend.

Am 21.03.2022 ging der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Verfügungsklägerin beim Arbeitsgericht XXXXXX ein.

Urteile zum Download

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Impfpflicht Pflege Rechtslupe

Arbeitgeber stellt ungeimpfte Pflegekraft frei – Arbeitsgericht Gießen urteilt: „Keine Beschäf­ti­gung für ungeimpfte Pfle­ge­kräfte“

Update 17.05.2022: Das Arbeitsgericht Dresden kommt zu einer anderen Entscheidung, dies habe ich in diesem Beitrag aufgegriffen.

Zwei Arbeitnehmer, Wohnbereichsleiter und eine Pflegekraft, haben per einstweiliger Verfügung geklagt. Denn beide wurden unentgeltlich vom Arbeitgeber, der bundesweit Seniorenheime betreibt, freigestellt, nicht weil diese eine Betretungsverbot vom Gesundheitsamt erhielten, sondern weil der Arbeitgeber dies so für sich entschieden hat.

Viele von euch erinnern sich an BeneVit, eine Unternehmensgruppe die mit frühzeitigen bezahlten Freistellungen und teilweise Kündigungen bereits zum 01.12.21 eigenmächtig handelte, ohne dass es dafür eine rechtliche Grundlage gegeben hätte! Man sieht also, BeneVit ist nicht die einzige Unternehmensgruppe, welche in Zeiten eines Pflegenotstands, so mit ihren Mitarbeitern umspringt – während diese bis dahin aber noch gut genug waren. Dazu aber später mehr.

Das Arbeitsgericht Gießen urteilte nun also: „Keine Beschäf­ti­gung für ungeimpfte Pfle­ge­kräfte“ (Urt. v. 12.04.2022, Az.: 5 Ga 1/22 und 5 Ga 2/22). Ob der Arbeitgeber aber bezahlen muss, das hat der Richter offen gelassen, denn bei diesem Urteil wurde nur die Beschäftigung verhandelt. Die Frage wie der Arbeitgeber freistellen darf, bezahlt oder unbezahlt, wurde hierbei nicht entschieden. Die Vergütung muss nun in einem gesonderten Prozess eingeklagt werden.

Die Argumentation der Senioreneinrichtung war, dass von den ungeimpften Beschäftigten eine Gefährdung für Leib und Leben der Bewohner ausgeht. Gegenüber dem Interesse der Beschäftigten an der Ausübung ihrer Tätigkeit überwiege insofern das Interesse der Bewohner an deren Gesundheitsschutz. Das Arbeitsgericht Gießen argumentiert mit dem Infektionsschutzgesetz:

Dies ist für andere Arbeitsgerichte nicht verbindlich, aber RA Croset geht davon aus, dass andere Arbeitsgerichte ähnlich entscheiden werden.

Mir stellt sich an dieser Stelle die Frage, vor was genau mündige Bürger, also Senioren, hier geschützt werden sollen? Vor Vereinsamung, Verwahrlosung und mangelnder Pflegequalität sicherlich nicht. Dass hier Menschen entscheiden, die von der Praxis keine Ahnung haben und damit den Pflegenotstand weiter vorantreiben, scheint inzwischen absolut unerheblich. Wer sich als Richter 2022 immer noch so äußert, also unter Bezugnahme des oben genannten Passus, der sollte schnellstens ein Pflichtpraktikum in einer Einrichtung absolvieren. All diese Menschen tragen einen große Verantwortung dafür, dass 2022 kaum mehr Menschen den Beruf ergreifen, da sie diesen mit solchen Urteilen – Pflegekräfte haben sich zu unterwerfen und andere entscheiden was das Beste für sie ist – noch unattraktiver machen. Wie die Rechtslage hier von wem wie interpretiert wird, interessiert mich an dieser Stelle absolut nicht mehr, denn Fakt ist, Deutschland kann sich keinen einzigen Richter oder Anwalt erlauben, der pro Impfpflicht entscheidet.

Wie werden die Arbeitsgerichte entscheiden? Vergütung bei Freistellung ja oder nein?
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz ohne Arbeit kein Lohn. Wenn der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat, verliert er seinen vertraglichen Lohnanspruch. Es gibt aber eine Ausnahme, nämlich den Annahmeverzug. Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß angeboten hat und der Arbeitgeber diese nicht angenommen hat, dann muss er laut RA Croset trotzdem zahlen. Für den Zeitraum der unvergüteten Freistellung rät er, Arbeitslosengeld zu beantragen. Unter Punkt 9 auf dieser Seite, habe ich bereits vor einigen Wochen darauf hingewiesen, dass es wichtig ist seine Arbeitsleitung weiterhin anzubieten.

Da mich das Handeln in der BeneVit Gruppe persönlich entsetzt hat, ich war selbst bei solch einem Arbeitgeber tätig, möchte ich dieses gerne nochmal explizit heraus greifen. Aufmerksam wurde ich durch einen Hinweis in der Gesundheitswesen in der Krise Telegram Gruppe. Die Unternehmensgruppe hat also die bezahlte Freistellung, ohne die Mitarbeiter darüber zu informieren, ab dem 01.04.2022 in eine unbezahlte Freistellung geändert. Das hat zum Ergebnis, dass A) kein Geld auf dem Konto eingeht und B) keine Sozialversicherungsbeiträge (Krankenkassenbeiträge) bezahlt werden. Laut der Nachricht in der Telegram Gruppe erfuhren die Mitarbeiter erst durch die Krankenkassen über diesen Umstand. Die offizielle Information über die unentgeltliche Freistellung erhielten die Mitarbeiter von BeneVit selber erst am 27.04.22.

Wer jetzt denkt das würde bereits das Fass zum Überlaufen bringen, der irrt sich. Laut der Telegram Gruppe (siehe Ausschnitt des Briefs) sollen die betroffenen Mitarbeiter, am 21.04.2022 per Einschreiben, darüber informiert worden sein, dass sie am 25.04.2022 um 06:00 Uhr in einer komplett fremden Senioreneinrichtung zu arbeiten haben. Interessant dabei, der Brief wurde bundesweit zugestellt, unabhängig von der Entfernung!

Dieses Vorgehen ist mir persönlich bekannt, unliebsame Mitarbeiter werden auf diese Art und Weise schikaniert und von ihrem vertrauten Team getrennt.

Den Kollegen, egal ob geimpft oder ungeimpft, kann ich nur raten, zeigt solchen Arbeitgebern die Rote Karte, denn sonst werden solche Vorgesetzte immer mehr Grenzen überschreiten. Wieso sich die ungeimpften Kollegen nicht solidarisch erklären, zeigt mir, dass wir noch einen weiten Weg vor uns haben. Ich bin bereit für eine Veränderung, ich warte nur noch auf den großen Teil meiner Kollegen.

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Impfpflicht Pflegenotstand

Ich bin dann mal weg – ich verabschiede mich nach 15 Jahren als Krankenschwester aus der Pflege!

Ich bin dann mal weg – ich verabschiede mich nach 15 Jahren als Krankenschwester aus der Pflege und stehe Deutschland mit meiner Fachkompetenz nicht mehr zur Verfügung.

Wieso?
Weil es nicht nur an Wertschätzung fehlt, sondern auch am nötigen Respekt gegenüber meiner Arbeit und ich nicht bereit bin, dafür dass Deutschland – wie auch andere Länder – einen massiven Pflegenotstand erlebt, mich weiter ausbeuten zu lassen.
Bußgelder von bis zu 2.500 Euro und eine Neuanstellung die ohne eine Impfung, mit einem immer noch bedingt zugelassenen Impfstoff, nicht möglich ist, sind bei mir die Rote Linie.
Aktuelle Aussage von Pharmalobbyist Karl Lauterbach: „Impflicht in Pflege und Kliniken bleibt“.


Ich werde ab sofort, diesem kranken Gesundheitssystem den Rücken kehren.
Wieso?
Weil es meine Kollegen nach Jahren der Ausbeutung immer noch nicht begriffen haben, dass dieser Beruf nur ein Job ist wie jeder andere und man sich dafür nicht erpressen lassen sollte.
Weil es meine Kollegen, egal ob geimpft oder ungeimpft, immer noch nicht begriffen haben, dass sie die Zügel in der Hand haben und die Bedingungen bestimmen.

Streiks, Krankmeldungen, Demonstrationen werden weiterhin nicht in Erwägung gezogen, man hofft still, dass sich die Situation irgendwann von alleine regelt.
Da dies nicht meine Haltung widerspiegelt, freue ich mich, wenn mir das schwedische Gesundheitssystem – welches die Arbeitskraft einer Pflegekraft wirklich schätzt – Asyl bietet, weil ich im eigenen Land als ungeimpfte Krankenschwester mit Repressalien belegt werde.

Seit 2 Jahren gehe ich auf die Straße, seit 2 Jahren mache ich auf dieses Unrecht aufmerksam, seit 2 Jahren darf ich mich sogar als Covidiot beschimpfen lassen. Mir wird sogar ein Intensivbett abgesprochen, obwohl ich diejenige bin, die noch nie dieses Gesundheitssystem je belastet hat – weil ich im Gegensatz zu unzähligen anderen gesund lebe!!!

Aber der Irrsinn hat kein Ende, denn nun sprechen sich Impfgeschädigte (nicht alle, das ist mir sehr wichtig an dieser Stelle zu erwähnen – aber eben eine laute Minderheit) weiter dafür aus, dass sich andere doch bitte impfen lassen sollen, sie haben sich ja schließlich solidarisch erklärt. Ja sag einmal geht es noch. Was stimmt denn mit euch nicht?
Und nun erwarten diese Menschen, dass die beste Regierung aller Zeiten ihnen Hilft? Die Regierung, die sogar Ärzte, weil diese Maskenatteste ausstellten, durch die Staatsanwaltschaft verfolgen lässt (Der Fall Dr. Weikl)?
Wir haben euch monatelang gewarnt, ihr wolltet nicht hören und lieber euren „Freiheiten“ nachgehen – die mir im übrigen immer noch – Stichwort Berufsfreiheit – verwehrt werden und ich habe mich im Gegensatz zu euch nicht aus freien Stücken dafür entschieden.

Anstatt Seite an Seite mit allen Betroffenen – nicht nur ein Impfschaden ist schlimm – zu kämpfen, stehen diese Menschen wieder nur für sich ein. Oder denkt ihr das Gesundheitssystem, was euch helfen soll und massiv überlastet ist, besteht nur aus Ärzten?

An dieser Stelle verlasse ich, aus Solidarität zu mir selbst, dieses kranke Gesundheitssystem und werde es nicht weiter nähren. Wer nicht hören will muss fühlen und nun ist der Punkt erreicht. Sorry aber eure Nummer mit der Solidarität kaufe ich euch nicht mehr ab.

Krankenschwester Sabrina und Führungskraft mit ❤️

23.04.2022
02.05.2022
08.04.2022
02.05.2022

Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hält nach dem Scheitern einer allgemeinen Corona-Impfpflicht an der Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen fest. Sie sei kein Mittel gewesen, um die allgemeine Impfpflicht umzusetzen, sondern ein Instrument, um Menschen zu schützen, «die sich uns anvertraut haben», sagte der SPD-Politiker am Montag in Berlin. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht stehe nicht zur Disposition. Die Regelungen würden gut angenommen und geräuschloser umgesetzt als von manchen vermutet. Der Minister bedankte sich bei den Beschäftigten in Kliniken und Pflege.

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Gesundheitsämter Impfpflicht

Du hast Post vom Gesundheitsamt erhalten – was nun?

Alle Updates findet ihr auf dieser Seite!

Viele erhalten nun langsam die Schreiben von den Gesundheitsämtern, hier haben sich bereits einige Rechtsanwälte die Mühe gemacht, ein paar Schreiben – die immer individuell im Einzelfall eingesetzt werden müssen – für jedermann zugänglich zu veröffentlichen. Am Ende des Beitrags habe ich euch die Dokumente zum Download eingefügt.

Auf mich erweckt es den Eindruck, dass man so oder so dabei nicht herum kommt einen Anwalt einzuschalten, der sich am Ende seine Tätigkeit wohl vergüten lässt. Damit komme zumindest ich zu dem Schluss, dass sich in Deutschland eben derjenige, der sich dies finanziell erlauben kann, gegen derart Willkür wehren kann, alle anderen fallen dabei einfach hinten runter. Dass Anwälte in dieser Pandemie nicht die Verlierer sind, sollte wirklich jedem bewusst geworden sein.
Ein Mittel welches ich an dieser Stelle empfehle, ist kollektiv, weil man eben inzwischen aufgrund des Pflegenotstands diese Machtposition inne hat, die Arbeit nieder zu legen. Denn nur so werden sich die generellen Bedingungen in der Pflege ändern. Wer weiter mitspielt, braucht sich nicht zu wundern, wieso sie nichts daran ändert.

Nachfolgend nun die 3 Musterschreiben, wobei ich hier der Argumentationsweise von den „Ärzten für individuelle Impfentscheidung“ mit dem 124 Seiten Gutachten durch Prof. Volker Boehme-Neßler, am ehesten mein Vertrauen schenken würde. Die beiden anderen Musterschreiben erwecken bei mir den Eindruck man möchte lediglich auf Zeit spielen, aber sind wir ehrlich, der Großteil – so wie dieser auch Bußgelder, ohne Widerspruch einzulegen, bezahlt – wird den Aufforderungen nachkommen.


In einem Aufklärungsvideo geht der RA Ralf Ludwig auf die Datenschutzgrundverordnung ein, welche bei den Aufforderungen von Gesundheitsämtern beachtet werden müssen. Weiter geht er darauf ein, dass derzeit noch strittig ist ob die Aufforderung, Dokumente zu übersenden, ein Verwaltungsakt ist oder zumindest eine Vorbereitung zu einem Verwaltungsakt. Wobei er darin selbst einen Verwaltungsakt sieht, was dazu führt, dass man andere Handlungsmöglichkeiten hat.
RAin Brigitte Röhring thematisiert in ihrem Musterschreiben einen Aufklärungsbogen vom Januar 2022 aus den USA und geht weiter darauf ein, dass dabei auf Amtswegen ermittelt werden muss.
Außerdem findet ihr in dem Beitrag ein Musterschreiben von den Ärzten für individuelle Impfentscheidung, in diesem wird Bezug auf das Gutachten von Prof. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, genommen. In dem Musterschreiben wird auf die Bundesverfassungsbeschwerde eingegangen und dass es hierbei noch keine Entscheidung beim Hauptverfahren gibt. Ein weiteres, ähnliches Schreiben ist am Ende zum Download eingefügt – der Autor ist mir nicht bekannt.
Ihr findet außerdem die wesentlichen Argumente, medizinisch und rechtlich, gegen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, ebenfalls von den „Ärzten für individuelle Impfentscheidung“.
Wichtig ist, alle Schreiben durchlesen und auf die eigene Position anzupassen und eventuelle nötige Korrekturen vorzunehmen.

Teilt mir gerne in den Kommentaren mit, welche Schritte ihr eingeleitet habt und was eure nächsten Wege sein werden.

RA Ralf Ludwig

Zunächst gibt es eine vorläufige Einschätzung von RA Ralf Ludwig (Video ab Minute 33:45 dazu relevant), mit einem Widerspruch, begründet durch die Datenschutzgrundverordnung, denn diese fordert eine Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 Nr. c DSGVO). Er argumentiert hier, dass dies eine EU Richtlinie ist, welche Vorrang hat.
In seinem Video dazu geht er darauf ein, ob ein Gesundheitsamt überhaupt eine derartige Aufforderung machen darf und welche Qualität diese hat. Begründung dafür ist laut RA Ralf Ludwig der § 20a Abs. 2 IfSG (was ich hier schon sehr detailliert thematisiert habe), in dem es heißt, dass der Leitung der Einrichtung ein jeweiliger Nachweis vorzulegen ist (Impfnachweis, Genesenennachweis, Zeugnis über Kontraindikation). Hier spricht er deutlich an, dass keine Kopie gemacht werden darf, auch keine Aufnahme in die Akten, sondern lediglich das Dokument in Augenschein genommen und eine Notiz über den Vorgang angefertigt werden darf, in der festgehalten wird, um welches Dokument es sich handelt und wann beispielsweise der Genesenenstatus abläuft.
Weiter ist hier zu erwähnen, dass nach der Systematik – also dem Aufbau im Gesetz – zunächst nur der Arbeitgeber abfragen darf, dies an das Gesundheitsamt meldet und erst dann darf diese tätig werden. Laut RA Ludwig darf das Gesundheitsamt vorher nicht tätig werden, da es kein Selbsteintrittsrecht gibt

Aus dem Schreiben des Gesundheitsamtes muss deshalb hervorgehen, dass dieses vom Arbeitgeber eine Information erhalten hat und Zweifel an der Echtheit bestehen und deshalb selbst Kontakt aufgenommen wurde. Der reine Verweis auf § 20a Abs. 5 reicht nicht aus.

§ 20a Abs. 2

§ 20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19
(2) Personen, die in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens bis zum Ablauf des 15. März 2022 folgenden Nachweis vorzulegen:
1. einen Impfnachweis […],
2. einen Genesenennachweis […] oder
3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Quelle: Infektionsschutzgesetz
§ 20a Abs. 5

(5) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen haben dem Gesundheitsamt […] auf Anforderung einen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorzulegen.

Quelle: Infektionsschutzgesetz
Art. 5 Absatz 1 Nr. c

Wenn es nun aber dazu kommt, dass das Gesundheitsamt berechtigt ist die Daten von mir nach § 20a Abs. 5 einzuholen, dann sind Anwälte derzeit unschlüssig, ob es sich um einen Verwaltungsakt handelt. Nach der Rechtsauffassung von RA Ludwig ist es genau solch ein Verwaltungsakt (man muss einen Bescheid erhalten, der entsprechend zugestellt und zwingend eine Rechtsmittelbelehrung enthalten muss – man kann hierbei also Widerspruch/Klage einlegen/einreichen).

Kommentar von RA Ralf Ludwig aus seinem Telegram Kanal dazu:

Hier ist ein von mir gefertigtes Musterschreiben für den Fall, dass das Gesundheitsamt zur Vorlage von Dokumenten auffordert. Ich habe dies in meiner Sendung „Corona aus Sicht des Juristen“ heute erklärt.
Aus meiner Sicht ist das Gesundheitsamt nicht zuständig, solange der Arbeitgeber an den vorgelegten Dokumenten nichts auszusetzen hat. Das würde auch Art. 5 Abs. 1 Ziff. 3 DSGVO (Datenminimierung) widersprechen.
Sollte also jemand eine entsprechende Aufforderung erhalten haben, kann diese nach meiner Rechtsauffassung zunächst zurückgewiesen werden. Sollte weiterhin auf Übersendung bestanden werden, kann auf Art. 13 Abs. 1, 2 DGVO verwiesen werden. Demnach muss das Gesundheitsamt zunächst erklären, wie die Daten gespeichert und verarbeitet werden.
Den Gesundheitsamtsmitarbeitern rate ich aktuell, aufgrund der Studienlage keinerlei Betretensverbote oder Beschäftigungsverbote auszusprechen.

RAin Brigitte Röhring

RAin Brigitte Röhring greift in ihrem Schreiben, ebenfalls aufgrund vieler Zuschriften von Betroffenen, die Thematik unter Bezugnahme eines Aufklärungsbogens vom Januar 2022 aus den USA auf:

Einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht
Muster für ein Antwortschreiben an das Gesundheitsamt nach Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises

Entgegen vorheriger Annahmen scheinen doch schon zahlreiche Mitarbeiter im Gesundheitswesen Schreiben der Gesundheitsämter erhalten zu haben, mit denen sie zur Vorlage eines Immunitätsnachweises aufgefordert werden.

Ich habe einige mir vorliegende Schreiben als Grundlage für einen Musterbrief für ein Antwortschreiben an das Gesundheitsamt genommen und werde Euch / Ihnen im nächsten Post ein Muster eines Antwortschreibens in word- und pdf-Format zur Verfügung stellen. Ich empfehle, den Aufklärungsbogen von Pfizer / BioNTech ebenfalls beizufügen und habe ihn deshalb auch dem Post beigefügt.

2 Aspekte habe ich in dem Antwortschreiben angesprochen:

* die sich aus dem Aufklärungsbogen von Pfizer / BioNTech ergebenden Fragestellungen sowohl im Hinblick auf die Risiken als auch im Hinblick darauf, dass das Schreiben des Gesundheitsamtes im Lichte des Aufklärungsbogens als „Aufforderung zur Teilnahme an einem medizinischen Experiment“ mit einem Wirkstoff anzusehen sein kann, der sich laut Aussage der Hersteller noch im Entwicklungsstadium befindet

und

* den Hinweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz des Gesundheitsamtes nach § 24 Abs. 1 S. 1 und Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) einschließlich der entsprechenden Landesverwaltungsverfahrensgesetze. Nach dieser Vorschrift hat die Behörde den Sachverhalt, aus dem sich eine Nachweispflicht und ein Verstoß gegen die Nachweispflicht ergibt, von Amts wegen zu ermitteln. Dabei sind gemäß § 24 Absatz 2 VwVfG „alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen“.

Teilweise wurde die Auffassung bei den Gesundheitsämtern geäußert, der Arbeitgeber hätte zu prüfen, ob im jeweiligen Mitarbeiter die Voraussetzungen für eine Nachweispflicht gegeben seien. Das ist nach dem verwaltungsrechtlichen Untersuchungsgrundsatz unzutreffend!

Das Schreiben kann jeweils auf die eigenen Bedürfnisse angepasst werden.

Dokumente zum Download

Nachfolgend das Dokument von RA Ralf Ludwig, als bearbeitbares .docx Dokument und als PDF

Musterschreiben von RAin Brigitte Röhring als PDF

Aufklärungsbogen USA Pfizer Januar 2022 – Hinweis von RAin Brigitte Röhring

Musterschreiben unter Bezugnahme eines 124 Seiten Gutachtens von den Ärzten für individuelle Impfentscheidung, als docx. Dokument und als PDF. Geschrieben wurde das Gutachten von Prof. Dr. jur. habil. Dr. rer. nat. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Gutachten von Prof. Volker Boehme-Neßler

Wesentliche Argumente gegen eine Impfpflicht im Gesundheitswesen

Dokument (Verfasser unbekannt) welches sich auf die Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts bezieht