Los gehts liebe Kollegen, nehmt euch 10 Minuten Zeit und beantwortet dem RKI die Fragen die es, u.a. zur einrichtungsbezogene Impfpflicht, hat. Wann kommt man schon in den Genuss, dass einen das RKI – dem Bundesgesundheitsministerium unterstellt – nach seiner Meinung fragt? Vor allem könnt ihr euch absolut geschützt fühlen, denn das KROCO Maskottchen trägt – wie soll es auch anders sein – Mundschutz. Safety first – aber wem sag ich das – wer hat nicht schon in der Schutzausrüstung, im eigenem Saft badend, Patienten gebadet, geduscht, gewaschen? Also nutzen wir dieses Interesse doch und beantworten die Fragen – dies ist noch bis zum 06.06.2022 möglich.
Im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie mit dem Titel „Krankenhausbasierte Onlinebefragung zur COVID-19-Impfung“, welche seit März 2022 läuft, will man unsere Meinung zu verschiedensten Themenfeldern wissen. Vermutlich darauf zurück zu führen, dass man unsere Einstellung abklopfen möchte, gerade im Hinblick auf unsere Vorbildfunktion/Einflussnahme gegenüber den Patienten – siehe Studieninformation.
Mit KROCO möchten wir Sie – aus Ihrer Perspektive als Mitarbeiter:in im Krankenhaus fragen: Was ist Ihre Einstellung zur COVID-19-Impfung? Erwägen Sie eine Grippeschutzimpfung? Und wie denken Sie über die einrichtungsbezogene Impfpflicht?
Es werden verschiedenste Themenbereiche abgefragt, auch besteht die Möglichkeit, dass man seine 4. Impfung angeben kann. Die 4. Impfung? Egal ob man sich dafür entscheidet, geimpft zu sein oder eben wie ich ungeimpft, kommt dann ein Konglomerat an Fragen. Die haben es teilweise ganz schön in sich.
Wenn ich darüber nachdenke, mich gegen COVID-19 impfen zu lassen, wäge ich sorgfältig Nutzen und Risiken ab, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.
Wenn alle gegen COVID-19 geimpft sind, brauche ich mich nicht auch noch impfen zu lassen.
Impfen ist eine gemeinschaftliche Maßnahme, um die Verbreitung von COVID-19 zu verhindern.
Mein Immunsystem ist so stark, es schützt mich auch vor COVID-19.
Ich habe vollstes Vertrauen, dass die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe gegen COVID-19 sicher sind.
Die Impfung gegen COVID-19 ist wirksam.
Was die COVID-19-Impfung anbelangt, vertraue ich darauf, dass staatliche Behörden immer im besten Interesse für die Allgemeinheit entscheiden.
Impfungen gegen COVID-19 sind überflüssig, da COVID-19 keine große Bedrohung darstellt.
Alltagsstress hält mich davon ab, mich gegen COVID-19 impfen zu lassen.
Und dann kommen wir mit den nächsten Fragen doch direkt ans Eingemachte, da geht es dann um Strafen, verpflichtende Impfungen, aber vor allem um die Frage: „Alle von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen sollten verpflichtend sein“.
Alle von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen sollten verpflichtend sein.
Jeder sollte frei über Impfungen für sich (und seine Kinder) entscheiden dürfen.
Es sollte möglich sein, Menschen von öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Konzerten) auszuschließen, wenn sie nicht gegen COVID-19 geimpft sind.
Die Gesundheitsbehörden sollten alle nötigen Mittel einsetzen, um hohe COVID-19 Impfraten zu erreichen.
Es sollte möglich sein, Personen zu bestrafen, die nicht den Impfempfehlungen der Gesundheitsbehörden zu COVID-19 folgen.
Die COVID-19-Impfung sollte für Gesundheitspersonal verpflichtend sein.
Die COVID-19-Impfung sollte für alle Erwachsenen verpflichtend sein.
Die COVID-19-Impfung sollte für alle ab 12 Jahre verpflichtend sein.
Die COVID-19-Impfung sollte für alle ab 60 Jahre verpflichtend sein.
Denkt bitte auch an die Pflegedemo am 22. Juni (Mittwoch) in Magdeburg am Jerichower Platz ab 10:45 Uhr. Organisiert wird das Ganze von Verdi, natürlich haben die bei ihren Punkten die sie aufzählen die einrichtungbezogene Impfpflicht vergessen. Zeigt vor Ort Gesicht, vor allem weil alle Gesundheitsminister der Länder dort sein werden.
Wir kämpfen weiter und mit wir meine ich die Pflegekräfte, die sich seit Monaten auf dem Arbeitsplatz beschimpfen und wie Aussätzige behandeln lassen müssen. Denn wir sind diejenigen mit Rückgrat, diejenigen die Stand halten, auch wenn der Wind einem ganz schön rau ins Gesicht weht. Wir sind keine Minderheit – mindestens 227.687 ungeimpfte Pflegekräfte – auch wenn dies teilweise so vertreten wird und die Behauptung im Raum steht man könne uns, beispielsweise bei den Pflege-Protesten in NRW, die seit fast einem Monat statt finden, tot schweigen. Da wird in der Story und auf Twitter von zwei namhaften Menschen geschrieben:
Wenn irgendwo 200 Querdenker durch die Gegend laufen kommen sie in die Tagesschau, aber wenn seit Wochen 6 Unikliniken in NRW bestreikt werden scheint es niemanden zu interessiere. Ich sag´s nicht zum ersten Mal, aber der Journalismus in DE ist Mitschuld am #Pflegenotstand.
Also den Bericht bei der Tagesschau soll mir mal einer zeigen, die Tagesschau hat genau dann über die Demokratiebewegung berichtet, als in Berlin 20.000 Menschen auf der Straße des 17. Juni standen und es nicht mehr zu leugnen war – wobei man bei den Ukraineprotesten auf der selben Straße von 100.000 gesprochen hatte.
Und irgendwie finde ich es auch nett, dass ausgerechnet die Personen nun jegliche Mitschuld, von sich weisen, die den größten Einfluss haben. Obwohl alleine der Dienst nach Vorschrift, den man im Chor – wie die Spatzen von den Dächern – hätte singen können, ausgereicht hätte um den Druck so groß werden zu lassen, dass gehandelt werden hätte müssen. Stattdessen wurde eine Petition vom Stern ins Leben gerufen – langweilig sag ich da nur. Damit wolltet ihr mal wieder die unzufriedenen Follower ruhig stellen – hat geklappt sie beten euch weiter an 😉 Danke an die selbst ernannten Pflegeikonen die das Ganze mit ihrem Gesicht ganz toll untermalen und nach und nach die Pflege verlassen.
In NRW sind mindestens 20.000 Pflegekräfte ungeimpft, diejenigen bedroht man derzeit mit Bußgeldern und einem Beschäftigungsverbot, aber gleichzeitig startet die SPD einen 5. Punkte Plan, weil „NRW braucht Pflege”. Sorry aber wie verquer ist das denn bitte? Ach ja und diejenigen die derzeit mit Verdi an den Unikliniken streiken kommen nicht auf die Idee, dass es ohne die 20.000 Ungeimpften noch enger werden könnte? Das Wort Solidarität muss auch in NRW neu gelernt werden, denn echte Solidarität würde bedeuten, für den Erhalt der Kollegen mit auf die Straße zu gehen – denn ohne diese seht ihr ziemlich alt aus.
Natürlich wird die Pflege von ganz starken Charakteren vertreten, vor allem von denjenigen die gerne in der Öffentlichkeit stehen und scheinbar liegt das auch ein wenig – so wirkt es zumindest auf mich – darin begründet, weil man sich gut verkaufen kann. Aber wenn ich so auf deren Agenda blicke, ich konnte jetzt keine wesentliche Aktion zur Mobilisation erkennen, indem diese ihre Reichweite nutzten und Pflegekräfte dazu animierten „Dienst nach Vorschrift zu machen“. Müssen die aber auch nicht, ihnen wird blind gefolgt und am Liebsten mag man es eh, wenn einem die Anderen vorgeben was man zu denken hat. Also ich erkenne hier keinen Ungehorsam, wie aber denn auch, sie arbeiten ja in diesem System mit und verdienen daran.
Manchmal denk ich mir echt, Mensch Leute, schaltet doch endlich euer Hirn ein, wozu habt ihrs denn vom lieben Gott bekommen.
Meine Haltung wird aber auch immer und immer wieder bestätigt, deshalb zähle ich mich weiterhin zu der knapp 10 Millionen großen Kontrollgruppe der Ungeimpften. Denn BioNTech/Pfizer und Moderna haben ihre Placebogruppe ja bereits letztes Jahr geimpft. Es ist doch schon bezeichnend, dass nun die Impfschäden tot geschwiegen werden. Laut Lauterbach ist die Impfung ja absolut unbedenklich, trotz bedingter Zulassung und es gibt schlicht keine Nebenwirkungen – trotz des Wissens um die ImpfSurv-Studie des Charite Forschers Matthes (er spricht von 500.000 schweren Impfnebenwirkungen) und dem aktuellen PEI Sicherheitsbericht. Die Charite distanziert sich übrigens von den Ergebnissen, der Aufruf zur Studienteilnahme wurde von der Website gelöscht und auf dem Grundstück der Charite dürfen auch keine Interviews mehr dazu geführt werden – das sagt wirklich alles.
Lest euch nachfolgend die Nebenwirkungen durch, die eine Anwaltskanzlei beobachtet hat und damit nun an die Öffentlichkeit (Focus) ging und sagt mir, dass meine Entscheidung nicht richtig war. Diese Kanzlei hat in den letzten zwei Wochen 100 Erstberatungen durchgeführt.
Zum Einen:
In Bezug auf neurologischen Schäden wird der Verlauf wie folgt geschildert.
Im zeitlichen Zusammenhang zur Impfung starke Kopfschmerzen, die teilweise nicht mit Schmerzmitteln oder Migränemitteln behandelbar sind.
Schmerzen dehnen sich auf den ganzen Körper aus und führen an multiplen Stellen zu unterschiedlichen Zeiten zu einer Schmerzsymptomatik – häufig an Gelenken in Verbindung mit einem Kribbeln unter den Füßen oder in den Händen, häufig auch verbunden mit einer Schwellung des Lymphknotensystems unter den Armen bis hin zu tennisballgroßen Knoten.
Es tritt körperliche Schwäche auf und es kommt das Gefühl auf, den Arm nicht mehr heben zu können oder die Treppe nicht mehr steigen zu können, weil die Gliedmaßen auf Gehirnbefehle nicht mehr so reagieren und jede Bewegung schwerfällt.
Es gesellen sich Gefühlsstörungen und Taubheit hinzu- oft erst nach mehreren Wochen.
Aus der Taubheit wird eine Lähmung – obwohl noch eine (geänderte) Gefühlsweiterleitung aus den gelähmten Bereichen ankommt.
In Kombination mit Lähmungen treten gleich einem Tremor unkontrollierbare Zuckungen auf, die überall am Körper unkontrollierbar auftreten können.
Die Lähmungen verschlimmern sich und führen in einigen Fällen zu Querschnittslähmung und Inkontinenz.
Zum Anderen:
In Bezug auf die bereits von den Herstellern als vermeintlich selten vorkommende Nebenwirkung selbst bezeichnete Myokarditis und Perikarditis gibt es auch immer wieder gleichgelagerte Schilderungen.
Eine extreme Müdigkeit und Antriebslosigkeit tritt nach der Impfung auf.
Treppensteigen fällt schwer, auch das Gehen nur weniger Meter führt schon zu Atemlosigkeit und Schweißausbrüchen.
Fieber.
Stechen in der Brust verbunden mit anderen Schmerzen im Körper, die auf Entzündungen hindeuten.
Bei manchen dann Diagnose eines Herzinfarktes – wegen des Muskelabbaus durch die Herzmuskelentzündung häufig später wieder auf Myokarditis korrigiert
Die Herzmuskelentzündung (Myokarditis) tritt auch in Kombination mit einer Herzbeutelentzündung auf (Perikarditis) auf.
Ferner gibt es Fälle mit tatsächlichem Herzinfarkt oder Schlaganfall oder anderen Thrombosen im Körper mit der Folge der Lähmung oder auch der Amputation von Gliedmaßen.
Auch der Taktgeber des Herzens ist bei Mandanten, die das überlebt haben, ausgefallen. Sie bemerken erst extrem schwankenden Puls, der stetig weiter abnimmt bis hin zum Herzstillstand. Die Überlebenden müssen einen Herzschrittmacher tragen.
Allein der Blick in den 18. PEI Sicherheitsbericht, sollte eine Impfpflicht in der Pflege – juristisch korrekt Nachweispflicht – verbieten. Dort sind inzwischen 2.810 Todesfälle im Zusammenhang mit der Impfung registriert und das Underreporting ist dort definitiv nicht mit berücksichtigt (9. PEI Sicherheitsbericht).
Man kann wirklich zu dem Schluss kommen, dass eine bedingt zugelassen Impfung, unumstritten nebenwirkungsfrei ist. Wer zu einem anderen Schluss kommt, der muss definitiv ein Impfgegner sein. Aber nach über 15 Jahren in der Pflege, weiß ich was eine bedingte Zulassung bedeutet und ich weiß um den Einfluss der Pharmaindustrie auf Ärzte. Auch wenn man zu diesem Thema gerne schweigt. Wichtig ist mir an dieser Stelle zu sagen, es ist mir persönlich egal, ob man sich impfen lässt oder nicht – man muss am Ende ja mit den Konsequenzen selbst leben, so wie ich mit der Ausgrenzung als Ungeimpfte leben muss. Ich will hier auf diesem Blog auch niemanden belehren.
Schaut man sich das aktuelle Video von Prof. Hockertz an, er ist Toxikologe, das heißt der Fachmann dazu, dass Präparate/Impfstoffe auf Gefahren hin untersucht werden, dann spricht dieser von einer Gentherapie. Dieses Nachfragen missfällt allerdings unserem Staat, denn er bekam als Antwort direkt eine Hausdurchsuchung, mit einigen netten bewaffneten Polizisten – nun jüngst auch der Arzt Brandenburg.
Da verwundert es dann auch nicht, dass ich inzwischen bei Facebook gelöscht wurde, auf Instagram massiv eingeschränkt (Erwähnung, teilen von Posts/Storys, …) und Beiträge zu den PEI Sicherheitsberichten ebenfalls gelöscht werden – zumindest wenn ich die reinen Daten daraus wiedergebe. Deshalb gibts Details dazu nur hier auf dem Blog oder Telegram. Aber wem es das wert ist, der schafft es auch kurz auf einen Link – der außerhalb der Instgram Blase führt – zu klicken. Ältere Berichte dazu findet ihr hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier.
Wenn ihr Impfnebenwirkungen melden wollt tut dies auf jeden Fall über das Online-Meldeformular des PEI (macht dort auch regelmäßig Updates) und wer dazu Hilfe benötigt wendet sich an „Impfschadenmelden.de“.
Auswertung des 18. PEI Sicherheitsberichts zu Todesfällen, schweren Nebenwirkungen und Nebenwirkungen
Was fällt direkt auf? Im 15. PEI Sicherheitsbericht wird von einem regelmäßigen Erscheinen von 2 Monaten gesprochen. Während er anfangs noch verlässlich alle paar Wochen veröffentlicht wurde, wartete man also dieses Mal ganze 4 Monate, für die ersten Daten aus 2022. Mein Vertrauen in die Bundesbehörde – durch Steuern finanziert – ist zerstört und nicht mehr zu reparieren. Im übrigen ist dieser Bericht, seit dem 10. Sicherheitsbericht, auch der Kürzeste. 18 Inhaltsseiten und das neu geschaffene „Post-Vac-Syndrom“ kommt darin immer noch nicht vor. Hört sich auch irgendwie besser an als „Impfschaden, Impfnebenwirkung“.
Todesfälle
Die Anzahl an Todesfällen im Zusammenhang mit der Impfung stieg auf 2.810 an, wobei das PEI nur bei 116 einen konsistenten Zusammenhang sieht. Das PEI schreibt dazu nur:
In ca. einem Prozent der Verdachtsfallmeldungen (n = 2.810 Fälle) wurde ein tödlicher Verlauf in unterschiedlichem zeitlichen Abstand zu einer COVID-19-Impfung mitgeteilt. 116 Fälle wurden vom Paul-Ehrlich-Institut als konsistent mit einem ursächlichen Zusammenhang mit der jeweiligen COVID-19-Impfung bewertet (synonym: wahrscheinlich oder möglicher ursächlicher Zusammenhang).
Eine Auflistung der Todesfälle nach Impfstoff (wie bisher üblich) sucht man übrigens im aktuellen Bericht vergebens.
Nebenwirkungengesamt
Bis zum 31.03.2022 wurden 296.233 Nebenwirkungen gemeldet. Die schwerwiegenden Nebenwirkungen wurden einfach weg gelassen. Man findet lediglich einen schlanken Satz zu der Gesamtanzahl an Nebenwirkungen:
Das Paul-Ehrlich-Institut erhielt in demselben Zeitraum 296.233 Meldungen von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen.
Kinder & Jugendliche
Es gab 5.862 gemeldete Nebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahren, aber es fehlt die Angabe der schwerwiegenden Nebenwirkungen und die Anzahl der Todesfälle. Das ist beachtlich – gab es doch bereits im 17. Sicherheitsbericht mehr tote Kinder (zwischen 12 – 17 Jahren) nach der Corona Impfung als im Zusammenhang mit Corona. 186 Meldungen betrafen Kleinkinder unter 5 Jahren.
Bei 61 Säuglingen, die den Impfstoff über die Muttermilch aufgenommen hatten, wurde ein Impfschaden gemeldet. Im 17. Sicherheitsbericht war übrigens die Anzahl der Säuglinge mit einem durch Muttermilch verursachten Impfschaden noch bei lediglich 20 Fällen gewesen. Die anderen 125 werden nicht näher geschildert – wahrscheinlich handelt es sich aber um Fälle, in denen die Eltern ihre Kinder „off-label“ impfen ließen.
Es gibt keine Auswertung mehr von „Ereignissen von besonderem Interesse“, in einem Nebensatz, bei dem es eigentlich um Erwachsene geht, wird erwähnt, dass bei zwei Kindern zwischen 5 – 11 Jahren der Verdacht auf eine Myokarditis besteht.
Im Beobachtungszeitraum bis zum 31.03.2022 wurde dem Paul-Ehrlich-Institut kein bestätigter Fall einer Myokarditis bei Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren berichtet. In zwei Fällen werden derzeit noch weitere Informationen eingeholt, da die klinische Beschreibung nicht ausreicht, um die initiale Verdachtsdiagnose einer Myokarditis zu bestätigen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfüllen die klinischen Befunde nicht die Falldefinition einer Myokarditis der Brighton Collaboration.
Quelle: PEI
Hier nochmal die STIKO Empfehlung:
Die STIKO spricht eine Impfempfehlung für ungeimpfte Schwangere ab dem 2. Trimenon sowie für ungeimpfte Stillende aus.
Diese wirkt umso unglaublicher, als dass auf derselben Seite des RKI steht:
Sicherheit der Impfung in der Stillzeit Bisher gibt es nur wenige Studien zur Sicherheit von mRNA-Impfstoffen gegen COVID-19 für das Kind nach Impfung der Mutter in der Stillzeit. In diesen Studien wurde kein bzw. wenn ein nur minimaler Transfer von mRNA des Impfstoffes in die Muttermilch nachgewiesen. Aufgrund von in der Muttermilch und im Magen-Darm-Trakt des Kindes vorkommenden Ribonukleasen (Nukleasen, die RNA-Moleküle spezifisch abbauen), ist anzunehmen und plausibel, dass mögliche Impfstoff-mRNA sehr schnell bereits in der Muttermilch bzw. noch im Magen-Darm-Trakt des Kindes abgebaut werden. In den bisherigen Studien traten keine schweren unerwünschten Nebenwirkungen bei Stillenden oder deren Kindern nach der Impfung auf.
Ein Säugling einer geimpften Frau starb unmittelbar nach der Geburt. Im PEI Bericht steht dazu nur:
In einem Fall wurde berichtet, dass ein Neugeborenes einer geimpften Frau am Tag der Geburt verstarb. Auf Nachfrage konnte ermittelt werden, dass eine Plazentaablösung mit erheblicher Hämatombildung für die Komplikationen bei dem Neugeborenen verantwortlich waren.
Quelle: PEI
Ein Frauenarzt (Dr. Weikl) aus Passau berichtet über die Impfnebenwirkungen in seiner Praxis.
Zyklusstörungen
Über Zyklusstörungen wurde meines Wissens nach, zuletzt im 13. PEI Sicherheitsbericht gesprochen. Dort wurden die Daten bis zum 31.07.2021 aufgeführt. Damals wurden offiziell 368 solcher Fälle dem PEI gemeldet. Wie die aktuelle Fallanzahl ist, gibt das PEI nicht mehr bekannt. Es verschweigt diese Information. Suspekt ist aber zumindest, dass der Zykluscomputerhersteller „Daysy“ nun Daten dazu erhebt. Das PEI verweist in einem kurzen Absatz im aktuellen Sicherheitsbericht darauf, dass auch die EMA dieses Thema nun untersuchen möchte:
Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (Pharmacovigilance Risk Assessment Committee, PRAC) bei der Europäischen Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) hat auf seiner Sitzung im Februar 2022 aufgrund von Spontanberichten und Literaturdaten beschlossen, das Auftreten von starken Regelblutungen oder Amenorrhö (Ausbleiben der Regelblutung) nach der Impfung mit Comirnaty oder Spikevax weiter zu untersuchen. Menstruationsstörungen sind sehr häufig und können bei einer ganzen Reihe von Grunderkrankungen sowie bei Stress und Müdigkeit auftreten (https://www.ema.europa.eu/en/news/meeting-highlights-pharmacovigilance-risk-assessment-committee-prac-7-10-february-2022).
Quelle: PEI
Nebenwirkungen nach der Novavax Impfung
Im Dezember 2021 wurde der Impfstoff des Herstellers Novavax in der EU bedingt zugelassen, inzwischen wurden 84.424 Impfdosen verabreicht. Das Produkt hört übrigens auf den Namen Nuvaxovid (ich habe hier darüber berichtet).
Seit Ende Februar wurden dem Paul-Ehrlich-Institut bis zum 31.03.2022 insgesamt 390 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen berichtet. Am häufigsten wurden Ermüdung (n = 92), Kopfschmerzen (n = 90), Schmerzen an der Injektionsstelle (n = 61) sowie andere in der Fachinformation genannte grippeähnliche Beschwerden und Allgemeinreaktionen berichtet. Zudem wurden Parästhesien (n = 21), Hypoästhesie (n = 5) und Gefühlsstörung (n = 1) gemeldet. Drei Verdachtsfallmeldungen bezogen sich auf einen Herpes Zoster, davon ein Fall eines Herpes Zoster opticus. Eine Verdachtsfallmeldung beschreibt eine Fazialisparese (Gesichtslähmung). Basierend auf der vergleichsweise niedrigen Anzahl von Berichten über den Verdacht einer Nebenwirkung wurde kein neues Risikosignal detektiert.
Quelle: PEI
Das wars nun von meiner Seite zu dem Bericht, wenn ihr weitere wichtige Details in dem Bericht gefunden habt, hinterlasst mir gerne einen Kommentar unter dem Beitrag. Und wer jetzt wirklich meint diese Impfkampagne hat ein Ende, der täuscht sich. In einem aktuellen Video auf Instagram preist KL bereits die 4. Impfung an, u.a. für Pflegekräfte, weil die ja die vulnerable Gruppe schützen sollen.
Hier gerne auch noch die Stellungnahme des PEI, für das Karlsruher Bundesverfassungsgericht und deren Entscheidung für die Impfpflicht, bei uns in der Pflege – damit wir die vulnerable Gruppen schützen
Gewerkschaften sind gut, aber eben nur dann, wenn sie die Interessen der Menschen vertreten, die bei ihnen Mitglied sind und nicht diejenigen der Politik. Generell ist es gut nach Lösungen zu suchen, als den Kopf in den Sand zu stecken. Was gibt es also schöneres, wenn Andere bereits die Arbeit getan haben – weil sie davon viel Ahnung haben – und man sich dann dort engagieren kann?
Ich hab schon viel von der Gewerkschaft „Good Governance“ (kurz GGG) gehört, aber erst heute komme ich endlich dazu, einen Beitrag zu verfassen. Es könnte die Möglichkeit für etwas Neues sein, eine Gewerkschaft die sich aus den aktuellen Bedingungen und Gegebenheiten gegründet hat, kann erstmal nur als positiv erachtet werden.
Wenn ihr Lust habt, hinterlasst mir gerne eure Meinung dazu im Kommentarbereich, vor allem wenn ihr bereits Mitglied seid und Erfahrungen mit gemacht habt.
Wer steckt hinter der GGG?
Gründer der neuen „Good Governance Gewerkschaft“ (kurz GGG) ist Marcel Luthe, er wechselte im Sommer 2020 von der FDP zu den Freien Wählern. Er hat Wirtschaftswissenschaften studiert und hat viel Erfahrung als Unternehmer. Als investigativer Abgeordneter hat er mehr als 2.000 parlamentarische Anfragen gestellt. Von 2009 bis 2013 war er Schöffe am Landgericht Berlin. Kein Hexenwerk, sowas lässt sich leicht über Wikipedia finden 😉
Wie werdet ihr dort vertreten?
Stefanie Bresnic – eine Kollegin aus der Krankenpflege – hat auch schon ein Interview mit Marcel Luthe und dem Hafenanwalt Marcel Templin geführt. Auf der Website steht (Facebook und Instagram), dass ihr sofort einen Anspruch auf Rechtsberatung rund um den Arbeitsplatz habt und gerade im Hinblick auf die Impfpflicht ist dies wirklich essentiell. Auch der Maskenzwang, gerade im Gesundheitswesen, wird angegangen und nicht ignoriert.
Unterbindung von Versuchen einer „Nötigung zur Impfung“
Und schließlich werden wir die Interessen unserer Mitglieder – im Einzelfall auch anonym möglich – gegenüber Arbeitgebern, Politik und Verwaltung gerichtlich wie außergerichtlich vertreten, um Versuche einer „Nötigung zur Impfung“ zu unterbinden und für den Erhalt der Arbeitsplätze unserer Mitglieder kämpfen. Das umfasst ausdrücklich auch die Durchführung aller Maßnahmen des Arbeitskampfes bis hin zu Streiks, bei denen wir unsere Mitglieder organisatorisch wie finanziell durch ein Streikgeld unterstützen werden.
Beitragshöhe
Der Regelbeitrag beträgt 1 % der jeweiligen Bruttoeinkünfte eines Mitgliedes, mindestens 15 € monatlich. Abweichend davon können Empfänger von Sozialleistungen, Schüler und Studenten ohne eigenes Einkommen einen Solidarbeitrag von 8 € monatlich beantragen. Ihr müsst eure Mitgliedschaft dem AG gegenüber nicht angeben! Wichtig hierbei ist: der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bringt euch jetzt meist nichts mehr, wenn diese überhaupt Themen zu Corona bezahlen.
Wer kann Mitglied werden?
Angestellte
Arbeiter
Freiberufler
Selbstständige
Beamte
Schüler
Studenten
Rentner/Pensionäre
Verfassungsbeschwerde der GGG
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nur die Bestätigung der Entscheidung im sogenannten Eilverfahren aus Februar diesen Jahres mit denselben, nicht mehr aktuellen Argumenten. Sie hat nichts mit unserem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu tun, das weiter dort anhängig ist und über das noch entschieden werden wird. Wir bleiben also dran!
Update 15.06.2022: Die von Herrn Rechtsanwalt Dr. Lipinski vertretene Beschwerdeführergruppe hat sich nunmehr für die Einreichung einer Menschenrechtsbeschwerde nach Art. 34 EMRK gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.04.2022, zugestellt (erst) am 19.05.2022, Az. 1 BvR 2649/21, entschieden. Ein Update mit der Stellungnahme, in einem Podcast von Klägeranwalt Lipinski, ist am Ende eingefügt.
Wie sind eure Gefühle dabei, wenn ihr die Nachricht hört, dass das oberste Gericht in Deutschland die Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ablehnt? Natürlich war es abzusehen, aber nun haben wir es schwarz auf weiß, Politik und Justiz teilen sich das selbe Bett. Das Gericht schreibt in seiner Pressmitteilung: „Die in § 20a IfSG geregelte Nachweispflicht greift zwar in die durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte körperliche Unversehrtheit ein. Der Eingriff ist jedoch verfassungsrechtlich gerechtfertigt.“
Lesen wir nun weiter, dann verschlägt es einen nämlich regelrecht die Sprache, denn dieses Urteil ist nichts anderes als den Pflexit (PflegeExit) weiter voran zu treiben:
„Die angegriffenen Vorschriften verletzen die Beschwerdeführenden nicht in ihren Rechten insbesondere aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG. Soweit die Regelungen in die genannten Grundrechte eingreifen, sind diese Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden. Trotz der hohen Eingriffsintensität müssen die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten.“
Kurz gesagt:
Ich muss mich also mit einem bedingt zugelassenen Impfstoff impfen lassen, damit ich die vulnerable Gruppe – die es teilweise durch ihren Lebensstil selbst verschuldet hat – schütze, die sich aber selbst frei für eine Impfung entscheiden darf? Allein der Gedankengang, dass in Zeiten eines Pflegenotstands, nachdem ich monatelang ohne Impfung und mit Schutzkleidung arbeiten durfte – mich selbst nicht angesteckt habe – nun einer Impfpflicht unterliege, um eine vulnerable Gruppe zu schützen, ist abstrus.
Stellt doch mal die Frage in den entsprechenden Bereichen ob die Menschen dort ihren Lebensabend lieber isoliert und bevormundet, im Sinne des Bundesverfassungsgerichts, von still, satt und sauber verbringen wollen oder Wert darauf legen in Würde alt zu werden.
Menschen liegen schon jetzt stundenlang in ihren eigenen Ausscheidungen, weil sie sich selbst nicht helfen können, weil das Personal fehlt. Menschen sind schon jetzt, gerade in der Sommerzeit, exikiert, weil niemand Zeit hat ihnen das Trinken entsprechend anzureichen, denn das Personal fehlt. Menschen liegen sich schon jetzt wund, weil niemand die Zeit hat sie zu lagern oder zu mobilisieren, denn das Personal fehlt. Menschen verwahrlosen schon jetzt, weil niemand die Zeit hat auf Pflegequalität zu achten, denn das Personal fehlt.
Eine Impfpflicht liegt nun über unseren Beruf, der Großteil realisiert das noch nicht mal, die Betroffenen schweigen und die Politik und das oberste Gericht lassen sich durch die Medien feiern. Wisst ihr eigentlich was das für euch bedeutet? Diejenigen die jetzt den Beruf verlassen kommen nicht mehr zurück und diejenigen die jetzt nachkommen sollen, als Pflegefachfrau und – Mann, werden schon bald der Realität ins Auge blicken, wenn sie die Ausbildung überhaupt bis zum Schluss durchziehen. Das BurnOut derjenigen die jetzt im Beruf bleiben, ist vorprogrammiert. Die „Impfung“ schützt, aber nicht vor einem schweren Verlauf und auch nicht vor Ansteckung, aber das ist für das Gericht unerheblich, sie schützt vor Arbeitslosigkeit. Alternativ können wir ja einfach den Beruf verlassen – so einfach konstruiert man sich die Welt um das Grundgesetz herum.
Ab Ende des Jahres gilt man dann nur noch mit 3 Impfungen als fachkompetent, aber Kollegen schreiben mir immer noch, dass sie sehr froh sind, dass sie noch als genesen gelten. Wann ist denn eure rote Linie erreicht? Selbst nette Arbeitgeber, können euch von heute auf morgen vor den Kopf stoßen und euch unmenschlichsten Bedingungen ausliefern, weil man seit dem 16.03.2022 ungeimpft keine Neuanstellung bekommt.
Niemand hat das Recht, seine Gesundheit über meine zu stellen und wenn der Großteil der Gesellschaft dies so in Deutschland sieht, dann pflegt euch selbst. Wo sind die 209.854 Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen die ungeimpft sind und diejenigen die „noch“ als genesen gelten? Wo sind diejenigen die den Beruf verlassen? Wo sind die ganzen Impfgeschädigten? Wo sind die 10 Millionen ungeimpften und wo ist die solidarische Generation, die sich alle haben impfen lassen?
Tichys Einblick hat nun einen Podcast mit Klägeranwalt RA Lipinski veröffentlicht. Die Klägergruppe merkt dazu in ihrem Telegram Kanal an:
Dazu möchte ich noch anmerken: Am Anfang heißt es, dass alle Beschwerden abgelehnt worden wären. Hiervon ist uns noch nichts bekannt!!! Es müssten noch etliche Beschwerden im Rennen sein und auch wir haben gestern (nach dem Beschluss) noch zwei Abtrennungsbescheide bekommen, wonach Beschwerdeführer von uns, die erst nach dem 27.04. zur Beschwerde dazugekommen sind, mit neuen Aktenzeichen weitergeführt werden.
Wir prüfen noch die 99 Seiten Beschlussbegründung. Soweit wir auf den ersten Blick die Sache beurteilen können, hat das Gericht, das eine mündliche Verhandlung trotz mehrfacher Bitten unsererseits abgelehnt hat, sich mit einem Großteil unseres Vortrags schon gar nicht auseinandergesetzt. Die Darlegungen insbesondere zum Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) machen mich sprachlos. Der medizinische ‚Sachverstand‘ der 8 Richter scheint auch rund 26 Monate nach Ausrufung des ersten Lockdowns nicht über das bloße Wiedergeben und Zitieren der der Bundesregierung unterstehenden, weisungsabhängigen Bundesbehörden (RKI und PEI) hinauszugehen. Alle vorgelegten Studien aus dem In- und Ausland, die exakt das Gegenteil dessen belegen, was diese Behörden als vermeintlich nicht widerlegbare ‚Wahrheit‘ seit gut 2 Jahren verkünden, scheint von den Richtern nicht gelesen worden zu sein – so zumindest mein erster Eindruck. Wir prüfen nun, ob wir hiergegen eine Menschenrechtsbeschwerde nach Art. 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention einlegen werden.
Wie geht es weiter? Die Frage stellen sich viele Menschen, auch ich. Während wir bislang Plastikmüll verteufelt haben, fliegt er nun munter in Form von Masken, zum Teil in Naturschutzgebieten, herum. Für mich war immer klar, dass ein Nutzen, der nicht belegt werden und der mit Bußgeldern eingefordert werden muss, schlicht nicht dem Gesundheitsschutz dienen kann. Nun bin ich an dem Punkt mir die Frage zu stellen, welche Zukunft sich der Großteil der Bevölkerung wünscht? Pandemie, Klima, Krieg, ….
Ich bin damit nicht einverstanden, aber als Teil einer Minderheit habe ich mich wohl anzupassen. Das nennt man Solidarität.
Das Wohl des Einzelnen wird dem kollektiven – vermeintlichen – Gemeinwohl untergeordnet. Aber ich sage euch an dieser Stelle jetzt mal wieso ich mich, trotz 2-jähriger Drangsalierung, glücklicher denn je schätze.
Es liegt darin begründet, dass ich mich, obwohl der Druck, gerade in meinem Beruf, immer größer zu werden scheint, sagen kann, dass ich meine eigene Entscheidung getroffen habe. Ich habe dem nicht nachgegeben, weil ich nicht andere Bedürfnisse über meine Gesundheit gestellt habe. Denn es ist und bleibt ein bedingt zugelassener Impfstoff. Aber das ist für mich kein Grund den Kopf in den Sand zu stecken, denn es gibt unzählige Alternativen – wenn Deutschland mich als Krankenschwester nicht mehr benötigt, bitte dann ist das so. Die Zeit der Reue wird kommen, da bin ich mir ganz sicher.
Viele Menschen bereuen es, aber manche Entscheidungen können nicht mehr rückgängig gemacht werden. Ich bin froh, dass ich an dieser Stelle keine einzige Entscheidung bereuen muss. Jens Spahn sagte mal, wir werden einander viel zu verzeihen haben.
Und bitte vergegenwärtigt euch, ihr seid diejenigen, welche seit Monaten für ihre Freiheit und Selbstbestimmung kämpfen. Wir sind keine unerhebliche Anzahl an Menschen.
9.746.435 Personen (ab 18 Jahren) sind weiterhin ungeimpft und das muss man sich jeden Tag vergegenwärtigen. Knapp 10 Millionen Menschen trotzen jeglichem – bis 2019 undenkbarem – Verhalten eines Großteils der Gesellschaft.
Ich bin kein Versuchskaninchen für die Pharmaindustrie und das bleibt auch so, kein Bußgeld der Welt wird das ändern 😉
Update aus dem Gerichtssaal in Hannover vom 11.05.2022 – Bundesland Niedersachsen
Die Anforderung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises nach § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG kann nicht mithilfe eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden. Laut VG Hannover darf die Behörde bei Nichtvorlage eines Impfausweises kein Zwangsgeld verhängen, da dies gesetzlich nicht vorgesehen und die Impfentscheidung laut BVerfG freiwillig ist. Achtung Zwangsgeld und Bußgeld (am Ende dieses Beitrags erklärt) sind zwei Unterschiedliche Dinge! Auch der Telegram Kanal von den Anwälten für Aufklärung hat das Urteil inzwischen thematisiert.
Nicht zu verwechseln ist das Zwangsgeld mit dem Bußgeld gem. Par. 73 Abs. 1a Nr. 7d IfSG, welches verhängt werden kann, wenn der Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird.
Diese Verfahren gegen hier verhängte Bußgelder müssen erst noch vor den Amtsgerichten geführt werden.
Anwälte für Aufklärunh
In Niedersachsen sah man neben einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ein Zwangsgeldverfahren als angebracht. Doch dies hat das Gericht nun in Hannover geklärt, das Gesetz sieht dies nicht vor, also kann es das Land Niedersachsen nicht durchsetzen.
24 An dieser Einschätzung ändert auch die Tatsache, dass das Land Niedersachsen in seinen öffentlichen Informationen ein Zwangsgeld als behördliche Maßnahme im Falle der Nichtvorlage eines Immunitätsnachweises vorsieht, nichts (vgl. https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Impfung/einrichtungsbezogene-impfpflicht-209624.html). Das Land Niedersachsen ist in Bezug auf § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG Normanwender, nicht jedoch Normgeber, und insofern ebenfalls der vom Bundesgesetzgeber vorgesehenen Regelungskonzeption unterworfen.
Dem Gericht zufolge gibt es – entgegen anders lautenden Medienberichten – keine einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland:
14 Aus § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG dürfte – trotz der vielfach in den Medien bzw. der politischen sowie rechtlichen Diskussion verwendeten Formulierung der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ – keine Pflicht zur Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 folgen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10.02.2022 – 1 BvR 2649/21 –, juris, Rn. 1: „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“).
Gericht Hannover
Uns allen ist sicherlich klar, dass das nur Haarspalterei ist. Wird man doch als ungeimpfte Pflegekraft oder ungeimpfter Arzt mit einem Bußgeld und einem Berufsverbot bedroht, Neueinstellung sind gar nicht erst möglich ohne eine Corona „Impfung“. Urteil am Ende zum Download verfügbar.
Urteil des ArbG Dresden im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Nachweispflicht im Gesundheitswesen!
Ja so ist das, das Arbeitsgericht Gießen – also der Richter – entschied, dass die Einrichtungsleitung die ungeimpften Mitarbeiter freistellen darf (ich habe hier berichtet). Nun entschied das Arbeitsgericht in Dresden, im einstweiligen Verfügungsverfahren, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht freistellen darf, wenn der Nachweis nach § 20a IfSG nicht erbracht worden ist! Kann man hier von Glück sprechen? Meiner Meinung nach schon, denn zumindest mein Vertrauen in diese Justiz ist nachhaltig und wohl auch dauerhaft geschädigt.
Wie man bei der selben Grundlage zu unterschiedlichen Ansichten gelangen kann, zeigt einmal mehr, dass Rechtsprechung sehr viel mit subjektiven Empfinden der Richter zu tun hat. Zum Glück ergehen die Urteile immer im Namen des Volkes 😉.
Und natürlich stelle ich mir da die Frage, immer und immer wieder, in Meißen herrscht also kein Pflegenotstand? Herzlichen Glückwunsch an die Einrichtungsleitung, sollte dies aber auf dem Rücken der Bewohner ausgetragen werden, wovon ich schwer ausgehe, scheinen hier Prioritäten verlagert zu werden.
Pflegequalität sollte unser Mindestanspruch sein, der ohne Personal nicht zu bewerkstelligen ist, auch wenn uns das Karl Lauterbach mit der Einführung der DRGs glaubhaft machen möchte.
Ach ja die Dame die klagte, ist Qualitätsbeauftragte, interessant, dass man ihr hier – durch die eigene Vorgesetzte – ihre Kompetenzen absprechen möchte. Dabei hat man sie doch genau für diesen Bereich eingestellt.
Im Telegram Kanal der Anwälte für Aufklärung steht dazu:
Urteil des Arbeitsgerichts Dresden im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Nachweispflicht im Gesundheitswesen!
👉 der Arbeitgeber darf Arbeitnehmer nicht freistellen, wenn der Nachweis nach § 20a IfSG nicht erbracht worden ist! Nur das Gesundheitsamt darf Beschäftigungsverbote aussprechen. Hier eine erfreuliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Dresden für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen!
„Eine einseitige Suspendierung von der Arbeit ist wegen des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers im bestehenden Arbeitsverhältnis rechtlich nicht zulässig“ (BAG, Urteil vom 21.09.1993 – 9 AZR 335/91)
T a t b e s t a n d : Die Verfügungsklägerin begehrt im einstweiligen Rechtsschutz die tatsächliche Beschäftigung nach einseitiger Suspendierung durch die Verfügungsbeklagte. Die 37jährige und drei Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtete Verfügungsklägerin wurde von der Verfügungsbeklagten mit Wirkung vom 01.09.2020 als Qualitätsmanagerin in die Betriebsstätte XXXXXXXXXXXX eingestellt (Anlage Ast 1 zur Antragsschrift vom 21.03.2022 – Blatt 6 bis 15 der Akte). Bei einer Vollzeittätigkeit mit 40 Wochenarbeitsstunden erhielt die Verfügungsklägerin eine monatliche Bruttovergütung i.H.v. 3.156,00 EUR. Sie arbeitete nach den Stellenbeschreibungen vom 02.04.2020 als Qualitätsbeauftragte und Pflegefachkraft (Anlage Ast 2 zur Antragsschrift vom 21.03.2022 – Blatt 16 bis 18 der Akte). Bei der XXXXXXXXXXXXX handelt es sich um eine vollstationäre Einrichtung.
Die Verfügungsklägerin ist gegen den Covid19-Virus nicht geimpft.
Die Verfügungsbeklagte hat die Verfügungsklägerin mehrfach zur Vorlage eines gültigen Impf- oder Genesenennachweises aufgefordert und auf die unbezahlte Freistellung ab dem 16.03.2022 hingewiesen, so im Schreiben vom 16.12.2021 (Anlage Ast 6 zum Schriftsatz der Verfügungsbeklagten vom 25.03.2022 – Blatt 41/42 der Akte). Mehrfach führte die Verfügungsbeklagte Gespräche mit der Verfügungsklägerin, die zuletzt geäußert hat, sich nicht impfen lassen zu wollen. Die Verfügungsklägerin hat bis zum 15.03.2022 keinen Nachweis bei der Verfügungsbeklagten über ihren Impfstatus bzw. Genesenenstatus oder eine medizinische Kontraindikation vorgelegt.
Mit Schreiben vom 15.03.2022 (Anlage Ast 4 zur Antragsschrift vom 21.03.2022 – Blatt 20/21 der Akte) stellte die Verfügungsbeklagt die Verfügungsklägerin ab dem 16.03.2022 ohne Fortzahlung des Arbeitsentgeltes von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung bis auf Weiteres widerruflich frei je nach Gesetzeslage, jedoch längstens bis zum 31.12.2022.
Mit Schreiben vom 16.03.2022 ( Anlage Ast 5 zur Antragsschrift vom 21.03.2022 – Blatt 22/23 der Akte) machte die Verfügungsklägerin bei der Verfügungsbeklagten ihre tatsächliche Beschäftigung und Vergütung geltend.
Am 21.03.2022 ging der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Verfügungsklägerin beim Arbeitsgericht XXXXXX ein.
Update 17.05.2022: Das Arbeitsgericht Dresden kommt zu einer anderen Entscheidung, dies habe ich in diesem Beitrag aufgegriffen.
Zwei Arbeitnehmer, Wohnbereichsleiter und eine Pflegekraft, haben per einstweiliger Verfügung geklagt. Denn beide wurden unentgeltlich vom Arbeitgeber, der bundesweit Seniorenheime betreibt, freigestellt, nicht weil diese eine Betretungsverbot vom Gesundheitsamt erhielten, sondern weil der Arbeitgeber dies so für sich entschieden hat.
Viele von euch erinnern sich an BeneVit, eine Unternehmensgruppe die mit frühzeitigen bezahlten Freistellungen und teilweise Kündigungen bereits zum 01.12.21 eigenmächtig handelte, ohne dass es dafür eine rechtliche Grundlage gegeben hätte! Man sieht also, BeneVit ist nicht die einzige Unternehmensgruppe, welche in Zeiten eines Pflegenotstands, so mit ihren Mitarbeitern umspringt – während diese bis dahin aber noch gut genug waren. Dazu aber später mehr.
Das Arbeitsgericht Gießen urteilte nun also: „Keine Beschäftigung für ungeimpfte Pflegekräfte“ (Urt. v. 12.04.2022, Az.: 5 Ga 1/22 und 5 Ga 2/22). Ob der Arbeitgeber aber bezahlen muss, das hat der Richter offen gelassen, denn bei diesem Urteil wurde nur die Beschäftigung verhandelt. Die Frage wie der Arbeitgeber freistellen darf, bezahlt oder unbezahlt, wurde hierbei nicht entschieden. Die Vergütung muss nun in einem gesonderten Prozess eingeklagt werden.
Die Argumentation der Senioreneinrichtung war, dass von den ungeimpften Beschäftigten eine Gefährdung für Leib und Leben der Bewohner ausgeht. Gegenüber dem Interesse der Beschäftigten an der Ausübung ihrer Tätigkeit überwiege insofern das Interesse der Bewohner an deren Gesundheitsschutz. Das Arbeitsgericht Gießen argumentiert mit dem Infektionsschutzgesetz:
Dies ist für andere Arbeitsgerichte nicht verbindlich, aber RA Croset geht davon aus, dass andere Arbeitsgerichte ähnlich entscheiden werden.
Mir stellt sich an dieser Stelle die Frage, vor was genau mündige Bürger, also Senioren, hier geschützt werden sollen? Vor Vereinsamung, Verwahrlosung und mangelnder Pflegequalität sicherlich nicht. Dass hier Menschen entscheiden, die von der Praxis keine Ahnung haben und damit den Pflegenotstand weiter vorantreiben, scheint inzwischen absolut unerheblich. Wer sich als Richter 2022 immer noch so äußert, also unter Bezugnahme des oben genannten Passus, der sollte schnellstens ein Pflichtpraktikum in einer Einrichtung absolvieren. All diese Menschen tragen einen große Verantwortung dafür, dass 2022 kaum mehr Menschen den Beruf ergreifen, da sie diesen mit solchen Urteilen – Pflegekräfte haben sich zu unterwerfen und andere entscheiden was das Beste für sie ist – noch unattraktiver machen. Wie die Rechtslage hier von wem wie interpretiert wird, interessiert mich an dieser Stelle absolut nicht mehr, denn Fakt ist, Deutschland kann sich keinen einzigen Richter oder Anwalt erlauben, der pro Impfpflicht entscheidet.
Wie werden die Arbeitsgerichte entscheiden? Vergütung bei Freistellung ja oder nein? Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz ohne Arbeit kein Lohn. Wenn der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat, verliert er seinen vertraglichen Lohnanspruch. Es gibt aber eine Ausnahme, nämlich den Annahmeverzug. Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß angeboten hat und der Arbeitgeber diese nicht angenommen hat, dann muss er laut RA Croset trotzdem zahlen. Für den Zeitraum der unvergüteten Freistellung rät er, Arbeitslosengeld zu beantragen. Unter Punkt 9 auf dieser Seite, habe ich bereits vor einigen Wochen darauf hingewiesen, dass es wichtig ist seine Arbeitsleitung weiterhin anzubieten.
Da mich das Handeln in der BeneVit Gruppe persönlich entsetzt hat, ich war selbst bei solch einem Arbeitgeber tätig, möchte ich dieses gerne nochmal explizit heraus greifen. Aufmerksam wurde ich durch einen Hinweis in der Gesundheitswesen in der Krise Telegram Gruppe. Die Unternehmensgruppe hat also die bezahlte Freistellung, ohne die Mitarbeiter darüber zu informieren, ab dem 01.04.2022 in eine unbezahlte Freistellung geändert. Das hat zum Ergebnis, dass A) kein Geld auf dem Konto eingeht und B) keine Sozialversicherungsbeiträge (Krankenkassenbeiträge) bezahlt werden. Laut der Nachricht in der Telegram Gruppe erfuhren die Mitarbeiter erst durch die Krankenkassen über diesen Umstand. Die offizielle Information über die unentgeltliche Freistellung erhielten die Mitarbeiter von BeneVit selber erst am 27.04.22.
Wer jetzt denkt das würde bereits das Fass zum Überlaufen bringen, der irrt sich. Laut der Telegram Gruppe (siehe Ausschnitt des Briefs) sollen die betroffenen Mitarbeiter, am 21.04.2022 per Einschreiben, darüber informiert worden sein, dass sie am 25.04.2022 um 06:00 Uhr in einer komplett fremden Senioreneinrichtung zu arbeiten haben. Interessant dabei, der Brief wurde bundesweit zugestellt, unabhängig von der Entfernung!
Dieses Vorgehen ist mir persönlich bekannt, unliebsame Mitarbeiter werden auf diese Art und Weise schikaniert und von ihrem vertrauten Team getrennt.
Den Kollegen, egal ob geimpft oder ungeimpft, kann ich nur raten, zeigt solchen Arbeitgebern die Rote Karte, denn sonst werden solche Vorgesetzte immer mehr Grenzen überschreiten. Wieso sich die ungeimpften Kollegen nicht solidarisch erklären, zeigt mir, dass wir noch einen weiten Weg vor uns haben. Ich bin bereit für eine Veränderung, ich warte nur noch auf den großen Teil meiner Kollegen.
Menschen sterben, der Tod gehört zum Leben – aber „Plötzlich und unerwartet“ gehört der Gerichtsmedizin vorgestellt, in Zeiten eines bedingt zugelassenen Impfstoffes.
Ist es nicht beachtlich, dass ausschließlich durch ein internes Mitteillungsschreiben im Klinikum Vivantes in Neukölln über den Tod dreier Kollegen berichtet wird? Durch einen Kollegen wurde ich auf dieses Schreiben aufmerksam.
Drei Menschen die binnen kürzester Zeit in einem Klinikum sterben. Zumindest fühlt es sich für mich ungewöhnlich an und mich beschleicht dabei ein ungutes Gefühl. Das Gefühl, dass man weg sieht, wo man doch vielleicht endlich Fragen stellen sollte. Natürlich ist es normal, dass Menschen sterben, täglich sterben in Deutschland ca. 2.500 Menschen – selbstverständlich unabhängig von Corona, es soll auch andere Todesursachen geben.
Das Gefühl, dass hier bewusst und mit voller Absicht unter dem Vorwand, dass der Tod tragisch ist und zum Schutz der Angehörigen, aufgefordert wird bitte keine Fragen zu stellen. Sollte der Tod von drei jungen Menschen aber kein Anlass sein, die Gründe herausfinden zu wollen?
Am 09.04.2022 stirbt der 43 Jährige Stephan Schultze, nach kurzer Krankheit unerwartet in der Nacht. Er war Pflegehelfer und arbeitete überwiegend nachts. Carola Schneider wurde auch nur 54 Jahre alt und hat im Bereich der Kardiologie gearbeitet. Am Ende ist in der Rundmail zu lesen, dass die Kollegen sie schmerzlichst vermissen werden, da sie ein Teil vom Team bleiben wird. Thilo Fütterer, 49 Jahre alt, sportbegeistert, war Facharzt für Allgemein- und Unfallchirurgie und verstarb diesen Montag nach kurzer schwerer Krankheit.
Vertrauen ist so eine Sache, wenn es einmal kaputt gemacht wurde, dann ist es nur noch schwer wieder zu heilen.
Während im Dezember 2020 noch ein einzelnes Leben eines Rettungssanitäters auf Social Media hervorgehoben wird, bleiben diese drei verstorbenen jungen Menschen unbeachtet und fallen einfach hinten runter. Sogar die Presse griff dieses Geschehen auf um Angst in der Bevölkerung zu verbreiten – welch traurige Motivation, die ich hier mal unterstelle.
Erstmals hat einer unserer Kollegen eine Covid-Infektion nicht überlebt. Die Infektionsquelle ist unbekannt, doch wurde einmal mehr auf tragische Weise deutlich, dass diese Krankheit sehr ernst genommen werden muss.
Wären sie an/mit oder im Zusammenhang mit Corona gestorben, hätten wir es gewiss erfahren und sie wären eine kurze Schlagzeile auf Twitter bei Vivantes wert gewesen. Vielleicht möchte man auch einfach nur vermeiden, dass am Ende jemand doch genauer hinsieht, wie beispielsweise Harald Matthes von der Berliner Charité.
Inzwischen fühlt sich vieles falsch an. Wenn die Menschen nicht bald das Schweigen brechen und nicht endlich aufhören unliebsame Themen mit Stempeln wie Verschwörungstheoretiker, Leugner, Gegner, Idiot zu verurteilen oder die gar bitterste und zugleich armseligste Argumentation, man wäre schlicht und ergreifend „rechts“, dann haben wir einander schon bald noch mehr zu verzeihen.
Wie sind eure Erfahrungen? Hinterlasst mir gerne einen Kommentar.
Ich bin dann mal weg – ich verabschiede mich nach 15 Jahren als Krankenschwester aus der Pflege und stehe Deutschland mit meiner Fachkompetenz nicht mehr zur Verfügung.
Wieso? Weil es nicht nur an Wertschätzung fehlt, sondern auch am nötigen Respekt gegenüber meiner Arbeit und ich nicht bereit bin, dafür dass Deutschland – wie auch andere Länder – einen massiven Pflegenotstand erlebt, mich weiter ausbeuten zu lassen. Bußgelder von bis zu 2.500 Euro und eine Neuanstellung die ohne eine Impfung, mit einem immer noch bedingt zugelassenen Impfstoff, nicht möglich ist, sind bei mir die Rote Linie. Aktuelle Aussage von Pharmalobbyist Karl Lauterbach: „Impflicht in Pflege und Kliniken bleibt“.
Ich werde ab sofort, diesem kranken Gesundheitssystem den Rücken kehren. Wieso? Weil es meine Kollegen nach Jahren der Ausbeutung immer noch nicht begriffen haben, dass dieser Beruf nur ein Job ist wie jeder andere und man sich dafür nicht erpressen lassen sollte. Weil es meine Kollegen, egal ob geimpft oder ungeimpft, immer noch nicht begriffen haben, dass sie die Zügel in der Hand haben und die Bedingungen bestimmen.
Streiks, Krankmeldungen, Demonstrationen werden weiterhin nicht in Erwägung gezogen, man hofft still, dass sich die Situation irgendwann von alleine regelt. Da dies nicht meine Haltung widerspiegelt, freue ich mich, wenn mir das schwedische Gesundheitssystem – welches die Arbeitskraft einer Pflegekraft wirklich schätzt – Asyl bietet, weil ich im eigenen Land als ungeimpfte Krankenschwester mit Repressalien belegt werde.
Seit 2 Jahren gehe ich auf die Straße, seit 2 Jahren mache ich auf dieses Unrecht aufmerksam, seit 2 Jahren darf ich mich sogar als Covidiot beschimpfen lassen. Mir wird sogar ein Intensivbett abgesprochen, obwohl ich diejenige bin, die noch nie dieses Gesundheitssystem je belastet hat – weil ich im Gegensatz zu unzähligen anderen gesund lebe!!!
Aber der Irrsinn hat kein Ende, denn nun sprechen sich Impfgeschädigte (nicht alle, das ist mir sehr wichtig an dieser Stelle zu erwähnen – aber eben eine laute Minderheit) weiter dafür aus, dass sich andere doch bitte impfen lassen sollen, sie haben sich ja schließlich solidarisch erklärt. Ja sag einmal geht es noch. Was stimmt denn mit euch nicht? Und nun erwarten diese Menschen, dass die beste Regierung aller Zeiten ihnen Hilft? Die Regierung, die sogar Ärzte, weil diese Maskenatteste ausstellten, durch die Staatsanwaltschaft verfolgen lässt (Der Fall Dr. Weikl)? Wir haben euch monatelang gewarnt, ihr wolltet nicht hören und lieber euren „Freiheiten“ nachgehen – die mir im übrigen immer noch – Stichwort Berufsfreiheit – verwehrt werden und ich habe mich im Gegensatz zu euch nicht aus freien Stücken dafür entschieden.
Anstatt Seite an Seite mit allen Betroffenen – nicht nur ein Impfschaden ist schlimm – zu kämpfen, stehen diese Menschen wieder nur für sich ein. Oder denkt ihr das Gesundheitssystem, was euch helfen soll und massiv überlastet ist, besteht nur aus Ärzten?
An dieser Stelle verlasse ich, aus Solidarität zu mir selbst, dieses kranke Gesundheitssystem und werde es nicht weiter nähren. Wer nicht hören will muss fühlen und nun ist der Punkt erreicht. Sorry aber eure Nummer mit der Solidarität kaufe ich euch nicht mehr ab.
Krankenschwester Sabrina und Führungskraft mit ❤️
Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hält nach dem Scheitern einer allgemeinen Corona-Impfpflicht an der Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen fest. Sie sei kein Mittel gewesen, um die allgemeine Impfpflicht umzusetzen, sondern ein Instrument, um Menschen zu schützen, «die sich uns anvertraut haben», sagte der SPD-Politiker am Montag in Berlin. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht stehe nicht zur Disposition. Die Regelungen würden gut angenommen und geräuschloser umgesetzt als von manchen vermutet. Der Minister bedankte sich bei den Beschäftigten in Kliniken und Pflege.
Viele erhalten nun langsam die Schreiben von den Gesundheitsämtern, hier haben sich bereits einige Rechtsanwälte die Mühe gemacht, ein paar Schreiben – die immer individuell im Einzelfall eingesetzt werden müssen – für jedermann zugänglich zu veröffentlichen. Am Ende des Beitrags habe ich euch die Dokumente zum Download eingefügt.
Auf mich erweckt es den Eindruck, dass man so oder so dabei nicht herum kommt einen Anwalt einzuschalten, der sich am Ende seine Tätigkeit wohl vergüten lässt. Damit komme zumindest ich zu dem Schluss, dass sich in Deutschland eben derjenige, der sich dies finanziell erlauben kann, gegen derart Willkür wehren kann, alle anderen fallen dabei einfach hinten runter. Dass Anwälte in dieser Pandemie nicht die Verlierer sind, sollte wirklich jedem bewusst geworden sein. Ein Mittel welches ich an dieser Stelle empfehle, ist kollektiv, weil man eben inzwischen aufgrund des Pflegenotstands diese Machtposition inne hat, die Arbeit nieder zu legen. Denn nur so werden sich die generellen Bedingungen in der Pflege ändern. Wer weiter mitspielt, braucht sich nicht zu wundern, wieso sie nichts daran ändert.
Nachfolgend nun die 3 Musterschreiben, wobei ich hier der Argumentationsweise von den „Ärzten für individuelle Impfentscheidung“ mit dem 124 Seiten Gutachten durch Prof. Volker Boehme-Neßler, am ehesten mein Vertrauen schenken würde. Die beiden anderen Musterschreiben erwecken bei mir den Eindruck man möchte lediglich auf Zeit spielen, aber sind wir ehrlich, der Großteil – so wie dieser auch Bußgelder, ohne Widerspruch einzulegen, bezahlt – wird den Aufforderungen nachkommen.
In einem Aufklärungsvideo geht der RA Ralf Ludwig auf die Datenschutzgrundverordnung ein, welche bei den Aufforderungen von Gesundheitsämtern beachtet werden müssen. Weiter geht er darauf ein, dass derzeit noch strittig ist ob die Aufforderung, Dokumente zu übersenden, ein Verwaltungsakt ist oder zumindest eine Vorbereitung zu einem Verwaltungsakt. Wobei er darin selbst einen Verwaltungsakt sieht, was dazu führt, dass man andere Handlungsmöglichkeiten hat. RAin Brigitte Röhring thematisiert in ihrem Musterschreiben einen Aufklärungsbogen vom Januar 2022 aus den USA und geht weiter darauf ein, dass dabei auf Amtswegen ermittelt werden muss. Außerdem findet ihr in dem Beitrag ein Musterschreiben von den Ärzten für individuelle Impfentscheidung, in diesem wird Bezug auf das Gutachten von Prof. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, genommen. In dem Musterschreiben wird auf die Bundesverfassungsbeschwerde eingegangen und dass es hierbei noch keine Entscheidung beim Hauptverfahren gibt. Ein weiteres, ähnliches Schreiben ist am Ende zum Download eingefügt – der Autor ist mir nicht bekannt. Ihr findet außerdem die wesentlichen Argumente, medizinisch und rechtlich, gegen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, ebenfalls von den „Ärzten für individuelle Impfentscheidung“. Wichtig ist, alle Schreiben durchlesen und auf die eigene Position anzupassen und eventuelle nötige Korrekturen vorzunehmen.
Teilt mir gerne in den Kommentaren mit, welche Schritte ihr eingeleitet habt und was eure nächsten Wege sein werden.
RA Ralf Ludwig
Zunächst gibt es eine vorläufige Einschätzung von RA Ralf Ludwig (Video ab Minute 33:45 dazu relevant), mit einem Widerspruch, begründet durch die Datenschutzgrundverordnung, denn diese fordert eine Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 Nr. c DSGVO). Er argumentiert hier, dass dies eine EU Richtlinie ist, welche Vorrang hat. In seinem Video dazu geht er darauf ein, ob ein Gesundheitsamt überhaupt eine derartige Aufforderung machen darf und welche Qualität diese hat. Begründung dafür ist laut RA Ralf Ludwig der § 20a Abs. 2 IfSG (was ich hier schon sehr detailliert thematisiert habe), in dem es heißt, dass der Leitung der Einrichtung ein jeweiliger Nachweis vorzulegen ist (Impfnachweis, Genesenennachweis, Zeugnis über Kontraindikation). Hier spricht er deutlich an, dass keine Kopie gemacht werden darf, auch keine Aufnahme in die Akten, sondern lediglich das Dokument in Augenschein genommen und eine Notiz über den Vorgang angefertigt werden darf, in der festgehalten wird, um welches Dokument es sich handelt und wann beispielsweise der Genesenenstatus abläuft. Weiter ist hier zu erwähnen, dass nach der Systematik – also dem Aufbau im Gesetz – zunächst nur der Arbeitgeber abfragen darf, dies an das Gesundheitsamt meldet und erst dann darf diese tätig werden. Laut RA Ludwig darf das Gesundheitsamt vorher nicht tätig werden, da es kein Selbsteintrittsrecht gibt
Aus dem Schreiben des Gesundheitsamtes muss deshalb hervorgehen, dass dieses vom Arbeitgeber eine Information erhalten hat und Zweifel an der Echtheit bestehen und deshalb selbst Kontakt aufgenommen wurde. Der reine Verweis auf § 20a Abs. 5 reicht nicht aus.
§ 20a Abs. 2
§ 20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19 (2) Personen, die in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens bis zum Ablauf des 15. März 2022 folgenden Nachweis vorzulegen: 1. einen Impfnachweis […], 2. einen Genesenennachweis […] oder 3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.
Wenn es nun aber dazu kommt, dass das Gesundheitsamt berechtigt ist die Daten von mir nach § 20a Abs. 5 einzuholen, dann sind Anwälte derzeit unschlüssig, ob es sich um einen Verwaltungsakt handelt. Nach der Rechtsauffassung von RA Ludwig ist es genau solch ein Verwaltungsakt (man muss einen Bescheid erhalten, der entsprechend zugestellt und zwingend eine Rechtsmittelbelehrung enthalten muss – man kann hierbei also Widerspruch/Klage einlegen/einreichen).
Kommentar von RA Ralf Ludwig aus seinem Telegram Kanal dazu:
Hier ist ein von mir gefertigtes Musterschreiben für den Fall, dass das Gesundheitsamt zur Vorlage von Dokumenten auffordert. Ich habe dies in meiner Sendung „Corona aus Sicht des Juristen“ heute erklärt. Aus meiner Sicht ist das Gesundheitsamt nicht zuständig, solange der Arbeitgeber an den vorgelegten Dokumenten nichts auszusetzen hat. Das würde auch Art. 5 Abs. 1 Ziff. 3 DSGVO (Datenminimierung) widersprechen. Sollte also jemand eine entsprechende Aufforderung erhalten haben, kann diese nach meiner Rechtsauffassung zunächst zurückgewiesen werden. Sollte weiterhin auf Übersendung bestanden werden, kann auf Art. 13 Abs. 1, 2 DGVO verwiesen werden. Demnach muss das Gesundheitsamt zunächst erklären, wie die Daten gespeichert und verarbeitet werden. Den Gesundheitsamtsmitarbeitern rate ich aktuell, aufgrund der Studienlage keinerlei Betretensverbote oder Beschäftigungsverbote auszusprechen.
RAin Brigitte Röhring
RAin Brigitte Röhring greift in ihrem Schreiben, ebenfalls aufgrund vieler Zuschriften von Betroffenen, die Thematik unter Bezugnahme eines Aufklärungsbogens vom Januar 2022 aus den USA auf:
Einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht Muster für ein Antwortschreiben an das Gesundheitsamt nach Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises
Entgegen vorheriger Annahmen scheinen doch schon zahlreiche Mitarbeiter im Gesundheitswesen Schreiben der Gesundheitsämter erhalten zu haben, mit denen sie zur Vorlage eines Immunitätsnachweises aufgefordert werden.
Ich habe einige mir vorliegende Schreiben als Grundlage für einen Musterbrief für ein Antwortschreiben an das Gesundheitsamt genommen und werde Euch / Ihnen im nächsten Post ein Muster eines Antwortschreibens in word- und pdf-Format zur Verfügung stellen. Ich empfehle, den Aufklärungsbogen von Pfizer / BioNTech ebenfalls beizufügen und habe ihn deshalb auch dem Post beigefügt.
2 Aspekte habe ich in dem Antwortschreiben angesprochen:
* die sich aus dem Aufklärungsbogen von Pfizer / BioNTech ergebenden Fragestellungen sowohl im Hinblick auf die Risiken als auch im Hinblick darauf, dass das Schreiben des Gesundheitsamtes im Lichte des Aufklärungsbogens als „Aufforderung zur Teilnahme an einem medizinischen Experiment“ mit einem Wirkstoff anzusehen sein kann, der sich laut Aussage der Hersteller noch im Entwicklungsstadium befindet
und
* den Hinweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz des Gesundheitsamtes nach § 24 Abs. 1 S. 1 und Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) einschließlich der entsprechenden Landesverwaltungsverfahrensgesetze. Nach dieser Vorschrift hat die Behörde den Sachverhalt, aus dem sich eine Nachweispflicht und ein Verstoß gegen die Nachweispflicht ergibt, von Amts wegen zu ermitteln. Dabei sind gemäß § 24 Absatz 2 VwVfG „alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen“.
Teilweise wurde die Auffassung bei den Gesundheitsämtern geäußert, der Arbeitgeber hätte zu prüfen, ob im jeweiligen Mitarbeiter die Voraussetzungen für eine Nachweispflicht gegeben seien. Das ist nach dem verwaltungsrechtlichen Untersuchungsgrundsatz unzutreffend!
Das Schreiben kann jeweils auf die eigenen Bedürfnisse angepasst werden.
Dokumente zum Download
Nachfolgend das Dokument von RA Ralf Ludwig, als bearbeitbares .docx Dokument und als PDF
Musterschreiben unter Bezugnahme eines 124 Seiten Gutachtens von den Ärzten für individuelle Impfentscheidung, als docx. Dokument und als PDF. Geschrieben wurde das Gutachten von Prof. Dr. jur. habil. Dr. rer. nat. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Der aktuelle Stand ist meines Erachtens nach absolut unbefriedigend. Das liegt daran, dass sich ein Berufsstand, der derart viel Macht in den Händen hält – sich dessen aber offensichtlich nicht bewusst ist – auf der Nase, von korrupten Politikern, herum tanzen lässt. Doch das soll heute nicht das Thema sein, sondern, dass ab dem 15. März 2022 Pflegekräfte geimpft/genesen sein müssen oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation nachweisen müssen. Letzteres wissen sicherlich alle, wird in den meisten Fällen von den Gesundheitsämtern angezweifelt. Ab dem 16. März 2022 dürfen neu eingestellte Pflegekräfte ohne den entsprechenden Nachweis gar nicht mehr tätig werden.
Am 27.04.2022 findet nun eine Anhörung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitsausschuss statt. Die öffentliche Anhörung beginnt um 14:00 Uhr und dauert eine Stunde. Grundlage der Anhörung sind ein CDU/CSU-Antrag zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (20/687) und ein AfD-Antrag gegen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht (20/699). Beide Anträge sind am Ende als PDF eingefügt.
Der CDU/CSU Antrag lautet „Einrichtungsbezogene Impfpflicht jetzt solide vorbereiten“, der von der AfD lautet „Verschärfung des Fachkräftemangels im Gesundheitssektor verhindern – Einrichtungsbezogene Impflicht abschaffen“.
Zum besseren Schutz von Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftigen vor einer COVID-19-Infektion hat der Deutsche Bundestag am 10. Dezember 2021 mit Unterstützung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs beschlossen. Das ist und bleibt richtig.
Im Antrag der CDU/CSU wird gefordert, dass es einen einheitlichen Vollzug der Maßnahmen geben soll, wie beispielsweise arbeitsrechtlichen Folgen, dass Leitungen von Einrichtungen die Echtheit von Dokumenten prüfen können sollen und was für Betroffene gilt die in den Einrichtungen unverzichtbar sind. Zum Antrag der CDU/CSU gibt die AfD mit ihrem Antrag die perfekte Antwort.
Im Antrag der AfD heißt es hinführend:
Die Folge der Regelung des § 20a IfSG und deren Umsetzung ist der regional drohende Zusammenbruch des Gesundheitswesens durch Freisetzung von Beschäftigten, die für die Versorgung der vulnerablen Gruppen unersetzlich sind. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, stellte fest, dass durch diese Regelung die Versorgung von bis zu 200.000 Pflegebedürftigen und Kranken gefährdet sei. Die Caritas befürchtet die verstärkte Abwanderung qualifizierter Pflegekräfte in andere Berufe oder ins Ausland. […] Statt allen Beschäftigten im Gesundheitswesen den Rücken zu stärken, wirkt die einrichtungsbezogene Impfpflicht gem. § 20a IfSG wie ein „Brandbeschleuniger“: Die ohnehin nur gering vorhandenen und bereits stark belasteten personellen Ressourcen werden ausgedünnt und in ihrer Arbeitsbelastung verschärft unter Druck gesetzt. Damit verkehrt die Regelung des § 20a IfSG das Ziel des Gesetzes, nämlich die Sicherstellung einer funktionierenden Gesundheitsversorgung, ins Gegenteil. Sie ist nicht nur nicht wirksam, sondern verschlechtert die Lage in der Gesundheitsversorgung.
[…]
Gesetzliche Regelungen sollten nur dann getroffen werden, wenn deren Umsetzung machbar und damit verbundene Ziele erreichbar sind. Beides ist vorliegend nicht gegeben.
Berlin, den 15. Februar 2022 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
An dieser Stelle würde mich interessieren, wie sieht es bei euch aus, habt ihr schon Post bekommen, wenn ja was stand in dem Brief vom Gesundheitsamt? Habt ihr wie ich, andere Pläne, wollt beispielsweise auswandern, habt euch einen anderen Job gesucht oder seid vielleicht auch krank geschrieben, aufgrund des Drucks?
Es gab nie das #TeamVorsicht, es war Schein und fühlte sich gut an, andere zu gängeln und zu bevormunden. Dabei stellte man bei sich immer andere Maßstäbe an und mobbte Menschen, unter dem Deckmantel der gesellschaftlichen Toleranz, namens Solidarität. Söder ist ein Inbegriff dessen wie scheinheilig der Durchschnittsdeutsche doch in seinem Wesen ist. Mit Zurückhaltung hat es der Deutsche nicht so, schließlich trägt Söder seinen Doktortitel, trotz desaströser Notengebung, mit Stolz. Aber „satis bene, genügend, befriedigend“ zeigt den Anspruch, mit welchem Herr Söder sich, bei sich selbst zufrieden gibt. Wikipedia sagt dazu: eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht.
Gestern noch in Quarantäne, auf jegliche Empfehlungen gepfiffen und ab auf die Osterparty. Maske tragen, die Söders Gesundheitsministerium explizit empfiehlt? Nein für König Söder nicht. Der hat damals ja gehofft, kurz bevor er die Maskenpflicht ausgerufen hat, dass ein – am Ende doch geplatzter – Maskendeal mit seiner Ehefrau zu Stande kommt.
Herzlichen Glückwunsch Herr Söder, das Thema führen durch Vorbild ist ihnen ausgesprochen gut gelungen. Und wieso darüber aufregen, Söder hält uns den Spiegel vor, wie schäbig man sich verhalten kann und trotz dessen von der Gesellschaft noch Beifall erhält. So lange wir solche Politiker wählen, so lange werden wir uns mit solch einem Machtgefälle zufrieden geben müssen.
Da ich tatsächlich zum Team Vorsicht gehöre habe ich kein Corona Impfabonnement abgeschlossen, da ich ungern ein Versuchskaninchen bin.
Jetzt über ein Jahr später gibt es haufenweise Impfgeschädigte, die um Entschädigung und Anerkennung kämpfen müssen, während das angebliche Killervirus ein harmloser Schnupfen ist. Ich gehöre zu keiner Risikogruppe! Große Teile dieser besagten Risikogruppe hatten es Jahre lang selbst in der Hand ihr individuelles Risiko zu minimieren – Gewichtsreduktion, Nichtraucher werden, gesunde Ernährung, Bewegung. So wie diese Menschen ihre freie Entscheidung eingefordert haben und dabei der Krankenkasse massiv auf der Tasche lagen, durch ihren rücksichtslosen Lebensstil, fordere ich auch für mich dieses Grundrecht ein.
Ich bleibe dem #echtenTeamVorsicht treu, denn ich bleibe ungeimpft und denke selbst.
Das RKI präsentierte gestern ein Impf Emoji, es heißt dazu: „Der “starke Arm mit dem Pflaster” kann die Spritze ersetzen und vermittelt die positive Botschaft: Geimpft bist du stark!“. Liest man sich das Paper durch – mir war gar nicht bewusst, dass man hierzu wirklich Ressourcen aufwendet – kann man nur zu dem Schluss kommen, impfen ist etwas ganz ganz tolles. Eigentlich sollte der Lebensinhalt nur noch daraus bestehen, sich die Frage zu stellen „gegen was sollte ich mich wann impfen lassen und besteht die Zusatzoption mir diese Impfung, die bei zweimaliger Gabe keinen Schutz bietet, nochmals ein 3, 4 oder sogar 5 Mal verabreichen zu lassen.
Mit diesem Impf Emoji möchte man, so sagen die drei Autoren, das Vertrauen in den Impfstoff vermitteln. Denn das Spritzen Emoji signalisiert eher ein negatives Bild. Ich komme ganz schnell zu dem Schluss, spielt gerne weiter #Versuchskaninchen, aber ein durch Steuergelder finanziertes Impf Emoji – dessen Budget besser in die Aufwertung des Pflegeberufes fließen sollte – kann meine Einstellung zu einem bedingt zugelassenen Impfstoff gewiss nicht ändern.
Diejenigen die dieses Impf Emoji kreiert haben, haben natürlich absolut keine Interessenkonflikte. Wie heißt es in dem Paper „the authors will gain nothing from this apart from immortal geek fame.“ Selten habe ich so laut gelacht, denn die Autoren haben natürlich darüber hinaus, ein Emoji für die Impfindustrie geschaffen und vielleicht bewahrheitet sich beim Einen oder Anderen ein gewisser Drehtüreffekt.
Heutzutage machen ja viele Menschen, die Großteils auf der Gehaltsliste der Pharmaindustrie stehen, wirklich alles rein aus Nächstenliebe. Sonia Boender ist Epidemiologin am RKI und machte ihren Master an der Charité – finanziert wird ihre Stelle also durch Steuergelder. Wer arbeitet an der Charité? Kein Geringerer als der Podcast Virologe Christian Drosten. Schaut man sich das Arbeitsprofil von Epidemiologen und Virologen an, können die auch in der Pharmaindustrie arbeiten. Nun zählen wir 1 & 1 zusammen und kommen zu dem Schluss, dass Forschung teuer ist. Da diese kaum durch öffentliche Gelder finanziert wird, sondern durch Privatfirmen wie Pharmakonzerne, vertritt man unweigerlich deren Interessen. Aber natürlich machen die Menschen das alles rein aus Nächstenliebe, so ist zumindest die Unternehmenskommunikation an uns. Klar sollte auch sein, dass diese Kontakte von RKI und Charité, also jeder kennt hier irgendwie jeden, doch offensichtlich sind. Eine Hand wäscht die Andere.
Ein weiterer Mensch der daran mit arbeitet ist Michigan Noah, sie ist Kommunikationskoordinatorin bei Voices for Vaccines und war zuvor Praktikantin bei der Task Force For Global Health. Gideon Duschek ist freiberuflicher Designer und hat für die Corona-Warn-App Impfsymbole entworfen. Wir wissen also, nichts hängt irgendwie mit irgendetwas zusammen und die Menschen machen das alles rein aus Nächstenliebe.
Anstatt eine dringend benötigte Aufwertung des Pflegeberufes in Angriff zu nehmen, werden Gelder in Millionen und Milliarden Höhe in Kriege, Militär, Pharmakonzerne, …. gestopft.
#Ichhabemitgemacht oder auch #Wirhabenmitgemacht hat es nicht nur bei Twitter in die Trends geschafft, sondern bekam durch den Journalisten Burkhard Müller-Ulrich sogar eine eigene Domain. Vielleicht erinnern sich auch noch einige an die Aktion „Come impf and find out“? Während manche sagen, dort würden Menschen an den Pranger gestellt, argumentiere ich „reden ist silber und schweigen gold“. Jeder hätte die Möglichkeit gehabt sich bei dieser Hetzjagd gegen Ungeimpfte nicht zu beteiligen. Dass hier eine Minderheit ausgegrenzt, diffamiert und in ausweglose Situationen gedrängt wurde, haben einige Akteuren billigend in Kauf genommen.
Es kommt mir vor wie bei den Römern „Brot und Spiele“ und je derber desto mehr wurde applaudiert, dabei werben wir doch in Dauerschleife für Toleranz. Ja eine Regenbogenflagge ist akzeptierter als die Deutsche Flagge, die nur trendet wenn Deutschland im Fußballausnahmemodus ist. Meiner Meinung nach müssen Menschen, zwingend für ihre Aussagen Konsequenzen erfahren und alle Sachverhalte die zu dieser Ausgrenzung einer Minderheit geführt haben aufgeklärt und bestraft werden. Denn wenn ich wegen einem Grundgesetz in der Hand vor einem Gericht lande, das eigentliche Verbrecher ihr Zuhause nennen, dann läuft in dieser Gesellschaft einiges schief.
Im Übrigen hat die Welt gestern einen kläglichen Versuch gestartet auf dieses Unrecht hinzuweisen, der Artikel wurde aber kurzerhand einfach wieder gelöscht. Wie gut, dass es ein Webarchiv gibt und dieses gewisse Inhalte für die Nachwelt konserviert. Ich habe selten so viel Menschenverachtung lesen müssen, die gesellschaftlich auch noch akzeptiert wurde.
Eintrag Nr. 516 Hausarzt will Corona-Impfgegner nicht mehr behandeln
Dr. med. Florian Balkau Hausarzt
Eintrag Nr. 541 Da nehmen Ungeimpfte anderen Kranken die Betten weg…
Prof. Isabella Heuser Leiterin der Klinik und Hochschulambulanz für Psychiatrie und Psychotherapie
Eintrag Nr. 539 Was soll man sagen. Doof bleibt doof, da hilft auch keine Impfung. #covidioten
Dr. Peter Tauber ehem. Generalsekretär CDU und Staatsminister Verteidigung
Eintrag Nr. 531 Man hätte die Impfpflicht gleich am Anfang beschließen sollen.
Daniel Günther Ministerpräsident Schleswig-Holstein
Eintrag Nr. 529 Wer sich nicht impfen lassen will und damit die Pflegebedürftigen in den Einrichtungen gefährdet, der kann dafür keinen Bonus kriegen.
Ich kann die Ängste verstehen, die Menschen mit einem Impfschaden derzeit durchleiden müssen. Ich kann aber auch verstehen, wenn ungeimpfte Menschen mit gewissem Unverständnis und wenig Empathie auf Geimpfte mit Impfschäden reagieren.
Empathie, das ist Fakt haben nur sehr wenige Menschen und somit ist es nicht verwunderlich, dass es beide Seiten – das Impflager und die nicht Geimpften – immer wieder mit ignoranten Menschen zu tun haben. Und jetzt gibt es die Impfgeschädigten, bei denen sich einige auf gar keinen Fall zu den Ungeimpften zählen wollen, schließlich haben sie sich ja solidarisiert und impfen lassen.
Diese Tage wurde ich mit einer Reaktion auf einen meiner Posts konfrontiert, die ich so bislang noch nie erlebt habe.
Denn ich wurde gebeten die Markierung zu Anlaufstellen für Geimpfte zu entfernen. Unter dem Post direkt hat man dies nicht thematisiert, ich wurde privat darauf hingewiesen. Da es mir nicht darum geht irgendjemanden bloß zu stellen, erwähne ich die entsprechenden Verlinkungen nicht: „Hallo, wir möchten, dass die Verlinkung „xyz“ entfernt wird, weil wir damit ungern in Verbindung gebracht werden wollen.“
Selbst bin ich von keinen Impfnebenwirkungen betroffen, ich bin diejenige Person, die von Geimpften als Verschwörungstheoretikerin, Impfgegnerin und auch Covidiot bezeichnet wird. Nicht schön und desto mehr hat mich die Reaktion von dem Kanalbetreiber/n (mit etwas über 9.000 Abonnenten) doch sehr verwundert. Denn im November war ich mit meinem Kanal noch gut genug, wurde angeschrieben und gebeten ihren ganz neuen Kanal doch zu bewerben, damit sie mehr Reichweite erlangen. Dem kam ich gerne nach!
Wer auch immer hinter diesem Kanal steckt, er repräsentiert nur einen marginalen Teil von Impfgeschädigten, doch zeigt es mir auch, wie egoistisch die Menschen teilweise weiter agieren. Mag auch eine Portion Angst mit dabei sein, aber so geht man wirklich nicht mit Menschen um, die man zunächst als Sprungbrett genutzt hat.
Wären wir Ungeimpften nicht seit zwei Jahren auf der Straße und würden auf das Unrecht, sowie mögliche Impfnebenwirkungen hinweisen – ein Grund weshalb wir uns nicht impfen haben lassen und uns deshalb weiter in der Gesellschaft schikanieren lassen müssen – bin ich mir sicher, wären Impfschäden noch immer kein Thema. Ein schlichtes Danke würde manchmal schon reichen.
Ich möchte sensibilisieren, dass besagte Empathie eben manche nur einfordern, aber schon vor Corona nie bereit waren anderen zu geben. Das musste jetzt mal gesagt werden.
Viele Impfstoffe werden bald verfallen, aber das ist an sich kein Problem, die dürfen per Gesetz trotzdem weiter verabreicht werden. Das ist kein Scherz, ich mache niemals Witze 😉 Laut Welt sollen 11 Millionen Impfdosen bis Juni verfallen – aber eben nur in der Welt der Welt …
Wie ich schon etwas länger berichtet habe, wurden von der Bundesregierung 669 Millionen Impfdosen bis 2023 bestellt. Da es ja „nur“ noch die einrichtungsbezogene Impfpflicht gibt, stellt man sich die Frage – zumindest wenn man Karl Lauterbach heißt – wohin damit? Gut, dass Jens Spahn schon hervorragende Vorarbeit geleistet hat.
Denn seitMai 2020 gibt es die „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung“ (MedBVSV) – die trat zu diesem Zeitpunkt also in Kraft. Diese Verordnung hat die Möglichkeit bislang bestehende Arzneimittel-Vorschriften auszuhebeln. § 3, § 4 und § 5 der MedBVSV beziehen sich auf die Covid-19-Impfstoffe und setzen Gesetze und Verordnungen des Arzneimittelgesetzes, des Transfusionsgesetzes und der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) für Covid-Impfstoffe außer Kraft.
Bei den Corona-Impfstoffen wurde übrigens die Haftung durch §3 MedBVSV außer Kraft gesetzt. Auch dürfen jetzt abgelaufene Covid-19-Impfstoffe nach wie vor in Verkehr gebracht werden.
Covid-19-Impfstoffe müssen zudem auch nicht gekennzeichnet werden, sprich es muss auf der Ampulle/Verpackung nicht drauf stehen, was enthalten ist (§ 10). Covid-19–Impfstoffe benötigen keine Packungsbeilage (§ 11) und auch keine Fachinformation (§ 11a). Und auch bei der Zulassungspflicht (§ 21)hat man eine Ausnahme gemacht. Qualitätskontrollen (§ 32 Staatliche Chargenprüfung und § 94 Deckungsvorsorge) einzelner Chargen, was sonst üblich war, kann jetzt auch entfallen.
Nachfolgend nun noch einige weitere Paragraphen die dadurch beeinflusst werden:
§ 43 AMG (Apothekenpflicht) Corona-Impfstoffe dürfen unter Umgehung der Apotheken in Verkehr gebracht werden.
§ 47 AMG (Vertriebswege) Corona-Impfstoffe dürfen unter Umgehung der Vertriebswege (Großhandel – Apotheke – Arzt – Patient) in Verkehr gebracht werden.
§ 72 Abs.1 und 4 AMG (Einfuhrerlaubnis) Corona-Impfstoffe dürfen ohne Einfuhrerlaubnis nach Deutschland eingeführt werden.
§ 72a Abs. 1 AMG (Zertifikate für die Einfuhr) Corona-Impfstoffe dürfen ohne Zertifikate nach Deutschland eingeführt werden.
§ 72b Abs. 1 und 2 AMG (Einfuhrerlaubnis für Gewebe) Gewebe die der Behandlung oder Vorbeugung von COVID-19 dienen, dürfen ohne Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden.
§ 72c Abs. 1 AMG (Einmalige Einfuhr von Gewebe) Die einmalige Einfuhr von Gewebe die der Behandlung oder Vorbeugung von COVID-19 dienen, dürfen ohne Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden.
§ 73a AMG (Ausfuhr) Die Ausfuhr von Corona-Impfstoffen aus Deutschland bedarf keiner Genehmigung.
§ 78 AMG (Preise) Preise für Corona-Impfstoffen können frei gebildet werden.
Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV)
In der AM-HandelsV werden folgende Paragraphen außer Kraft gesetzt:
§ 4a Absatz 1 AM-HandelsV (Abgabe nur durch berechtigte Betriebe) Corona-Impfstoffe dürfen an jeden ausgeliefert werden.
§ 6 Absatz 1 AM-HandelsV (Auslieferung nur an Betriebe mit Erlaubnis) Corona-Impfstoffe dürfen an jeden ausgeliefert werden.
§4 MedBVSV – was wird noch außer Kraft gesetzt?
Folgende Gesetze und Verordnungen wurden nach §4 der MedBVSV für Corona-Impfstoffe außer Kraft gesetzt:
Arzneimittelgesetz
§ 13 AMG (Herstellungserlaubnis) Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne Herstellungserlaubnis hergestellt werden.
§ 15 AMG (Sachkenntnis) Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne Sachkenntnis hergestellt werden.
§ 19 AMG (Verantwortungsbereiche) Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne eine sachkundige Person hergestellt werden.
Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
§ 3 AMWHV (Qualitätsmanagementsystem, Gute Herstellungspraxis und gute fachliche Praxis) Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch entgegen QMS, GMP und GfP hergestellt werden.
§ 4 AMWHV (Personal) Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne ausreichendes sachkundiges und qualifiziertes Personal hergestellt werden.
§ 11 AMWHV (Selbstinspektion und Lieferantenqualifizierung) Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne regelmäßige Selbstinspektionen und eine Qualifizierung der Lieferanten für Rohstoffe, Verpackungsmaterial etc. hergestellt werden.
§ 15 AMWHV (Kennzeichnung) Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne Kennzeichnung hergestellt werden.
§ 16 AMWHV (Freigabe) Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne eine qualitative Überprüfung und Freigabe in Verkehr gebracht werden.
§ 17 AMWHV (Inverkehrbringen und Einfuhr) Corona-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne Freigabe in Verkehr gebracht und aus dem Ausland eingeführt werden.
§ 22 – 26 AMWHV (Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung, Freigabe und Inverkehrbringen, Inverkehrbringen und Einfuhr) Für Corona-Impfstoffe entfallen mit Zustimmung der Behörde alle genannten Vorschriften.
§5 MedBVSV – Auswirkungen auf die Blutspende
Auch interessant ist, dass mit §5 MedBVSV das Transfusionsgesetz (TFG) angepasst wurde:
§ 4 & § 7 TFG (Anforderung an die Spendeneinrichtung /Anforderungen zur Entnahme der Spende) Personen, die mit einem Corona-Impfstoffe geimpft wurden, dürfen Blut spenden.
§ 5 Absatz 1 Satz 2 TFG (Auswahl der spendenden Personen) Personen, die mit einem Corona-Impfstoffe geimpft wurden, dürfen Blut spenden.
Kennt ihr die These von euren geimpften Familienmitgliedern, Bekannten oder auch Arbeitskollegen, dass sie nicht wissen wollten wie ihre Corona Erkrankung ohne die Impfung verlaufen wäre? Manche kommen auch zu dem Schluss, dass sie froh sind geimpft zu sein, deshalb hätten sie einen milderen Verlauf gehabt.
Was ist das für eine Behauptung die hier dreist in den Raum gestellt wird? Denn wenn man die Frage stellt wie die Menschen zu diesem Schluss gelangen, hört man nur betroffenes Schweigen. Wie bei vielen sachlichen Diskussionen, weil einfach die Argumente fehlen. Das hat mich schon sehr früh zu einem unliebsamen Diskussionspartner gemacht – gut so.
Meiner Meinung nach bedarf es für solch eine Aussage einer wissenschaftlichen Untersuchung, die es faktisch bis jetzt nicht gegeben hat. Es müsste also der Verlauf von Geimpften und Ungeimpften untersucht werden – daran besteht kein Interesse. Wieso auch, würde vielfach heraus kommen, dass Ungeimpfte einen milderen Verlauf haben. Zumindest ist dies meine Einschätzung aus Erfahrungswerten. Hieß es nicht bislang immer Impfdurchbruch, wobei dieser Begriff auch völlig irreführend ist, denn mit einem Durchbruch assoziiert man nun nicht wirklich etwas Schlechtes – außer vielleicht beim Blinddarm. Müsste es also nicht richtigerweise Impfversagen heißen?
Interessant bei dieser These ist auch, dass man damit versucht zu verdrängen und sich nicht der Konfrontation stellt, wieso die Impfung – obwohl doch so vermarktet – nicht vor einer Infektion schützt. Nicht einmal vor einem schweren Verlauf oder dem Tod schützt diese. Aber natürlich ist es im Nachgang schwer, wenn man blind auf ein bedingt zugelassenes Produkt vertraut hat. Verdrängung ist da sicherlich das Stichwort, ein Arzt müsste sich eingestehen eine falsche Therapie empfohlen und trotzdem viel Geld damit verdient zu haben.
Selbst Hendrik Streeck, der sich ja inzwischen nur noch angepasst äußert, sagt dazu, dass er die Aussage „Ich hatte zum Glück einen relativ milden Verlauf, weil ich geimpft war“ schwierig findet. „Da sträuben sich bei mir alle Nackenhaare, weil wir nicht den Vergleich haben, wie der Verlauf wäre, wenn man ungeimpft gewesen wäre. Und es gibt leider auch keine guten Studien, bezüglich der Symptomatik von dreifach Geimpften bei Omicron im Vergleich zu Ungeimpften.“
Wir alle wissen, dass Corona Impfungen keine Nebenwirkungen verursachen und wenn Nebenwirkungen bei Personen wie Journalisten bei der Welt auftreten, verschwinden die hinter einer Bezahlschranke. Es kann also nicht sein, was nicht sein darf, also gibt es diese auch nicht. Einige Hartnäckige, wie beispielsweise Querdenker, Schwurbler oder Verschwörungstheoretiker waren sich von Anfang an sicher, das eine Therapiemöglichkeit die bei Krebspatienten nie zum Erfolg gebracht werden konnte und nur bedingt zugelassen ist, mit höchster Vorsicht zu genießen ist.
Jetzt haben wohl einige Pflegekräfte, Ärzte, Hebammen, Therapeutin jeglicher Couleur und auch Zahnärzte Beobachtungen angestellt. Mit einer Postkarte, werden Menschen dazu aufgerufen ihre möglichen Nebenwirkungen an sie zur unabhängigen Analyse zu melden, als auch an das PEI. Wobei uns das PEI, nach wie vor sämtliche Daten – dazu kommt dann noch das Underreporting – für 2022 schuldig ist.
Mehr möchte ich dazu auch gar nicht mehr sagen ….
90 Tage nach der Impfung traten nach den Beobachtungen folgende Symptome auf …
Schüttelfrost/allgemeines Unwohlsein
Blutdruckschwankungen/Schwindel
Gleichgewichtsstörungen
unklare Schmerzsymptome
starke Kopfschmerzen
starke Lymphknotenschwellungen
Hitzewallungen
Sehstörungen/Gesichtsfeldausfall
Geruchs- und Geschmacksveränderungen
Hörsturz
Hornhauteintrübungen
Fieberschübe
unklarer Husten nach der Impfung
Ausbruch Coronainfektion
verstärkte Infektneigung
Wortfindungsstörungen, diverse Hirnleistungsstörungen
demenzielle Symptome/Verwirrung
Depressionen/Persönlichkeitsveränderungen
Chronische Erschöpfungssyndrom/Fatigue
Hauterkrankungen/Irritationen
Gürtelrose Herpes-Infektion
Schuppenflechte/Auslösung von Schüben
abgestorbenes Hautgewebe an der Einstichstelle
Haarausfall
Wundheilungsstörungen
nicht einheilende (Zahn) -Implantate
Zahnfleischbluten/Entzündungen
Parodontitis
Kieferknochenentzündungen/Osteolysen
Herpes Simplex
Quincke Ödem
Nesselsucht
Embolien
diverese Thrombosen
auslösen von Allergien
Schlaganfall
Autoimmunerkrankungen
Herzinfarkt
Herzmuskelentzündungen
Herzrhythmusstörungen
Guillain-Barre-Syndrom
Multiple Sklerose Schübe bzw. Auslösung
vorübergehende Faszialisparese (Gesichtslähmung)
neurologische Symptome der Extremitäten (z.B. Zittern der Arme/Hände/Beine)
Beschleunigung von Tumorwachstum
Tumorrezidive innerhalb kürzester Zeit
Fibromyalgiesymptome
Rheumatische Schübe
Muskelschwund des Oberarmmuskels
Schmerzen und Bewegungseinschränkungen des Armes
Zyklusprobleme mit starken Blutungen
Ausbleiben der Menstruation
Früh-, Fehl- /Totgeburt ohne erkennbare Ursache
Schilddrüsenprobleme
wiederkehrende Infekte der Harnwege
Darmschleimhautentzündungen
Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa
Leberzirrhosen/Toxische Hepatitis
erhöhter Blutzuckerspiegel
Kennen Sie eine Person, welche in kurzer Zeit nach der Impfung ohne erkennbare Ursache verstorben ist?
Hier nun die Postkarte zum Download, damit ihr diese selbst ausfüllen könnt oder vielleicht für Menschen die Betroffen sind ausdruckt und weiterreicht.