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Gürtelroe eine mögliche Nebenwirkung der Corona Impfung: Keine Angst es gibt dagegen eine Impfung

Schauen wir uns doch im Konkreten eine mögliche Nebenwirkung, die Gürtelrose, an. Laut PEI natürlich extrem selten. Eigentlich geben die Daten des PEI sogar her, dass Corona Geimpfte vor Gürtelrose geschützt sind. Ich werfe einen Blick auf eine unglaubliche Geschichte.

Da das Ganze so selten ist, hat nicht nur GlaxoSmithKline – verantwortlich für den Wirkverstärker bei der Schweine(Pandemie) – einen I.stoff dafür hergestellt. Nein kein geringerer wie Ugur Sahin möchte ebenfalls diesen Markt für sich und sein altruistisches Unternehmen (BioNTech-Pfizer) ergründen. Er will jetzt genau diesen „Gürtelrosenmarkt“ mit mRNA Technologie erobern, was u.a. der Comirnaty I.stoff verursacht.

pvpproductions
Gürtelrose bei Corona Geimpften? Das ist laut PEI nahezu unmöglich

In den „ausgewählten Themen“ der Sicherheitsberichte des Bundesinstituts für I.stoffe und biomedizinische Arzneimittel (Paul-Ehrlich-Institut, PEI) wird über Herpes Zoster nach der Impfung kaum berichtet. Hin und wieder verirrt sich eine „kleine Tabelle“, in denen Gürtelrose auftaucht in den Sicherheitsbericht. So auch im aktuellen 16. Sicherheitsbericht.

Innerhalb von 42 Tagen nach einer Corona Impfung erkrankten ganze 1.636 Erwachsene und 26 Kinder an Herpes Zoster.
Da Studien nahe legen, dass nur 1% aller wirklich auftretenden Fälle gemeldet werden, dürfen wir uns auf eine gigantische Dunkelziffer einstellen. So weit so gut – wir haben also eine Krankheit, Herpes Zoster, die auch nach der Corona Impfung auftritt. Kann man dagegen denn nichts machen?

Die Menschen in Deutschland und der EU haben Glück! Es gibt wirklich eine Impfung gegen Herpes Zoster. Eigentlich gibt es sogar zwei I.stoffe, einen von der Firma Merck, der auf den Namen „Zostavax“ hört und einen von der Firma GlaxoSmithKline (GSK), der auf den wunderbaren Namen „Shingrix“ hört. Wir schauen uns Letzteren an.

Daten des PEI zu Shingrix

Das PEI führt Shingrix in seiner Datenbank offiziell als Herpes Zoster I.stoff. In der Datenbank mit Verdachtsfällen von Impfkomplikationen ist Shingrix auch ganz vorne mit dabei und belegt „Platz 2“ der I.stoffe mit den häufigsten Impfnebenwirkungen:

Es ist übrigens beachtlich, dass die Daten in der Datenbank einen Stand vom „31.12.2020“ haben – das ist selbst für das PEI ziemlich alt. Schauen wir, welche Nebenwirkungen bei dem Herpes Zoster I.stoff am häufigsten auftreten:

Da kommt direkt auf Platz 2 „Herpes Zoster“ – also genau das, wovor der Stoff eigentlich schützen soll. Übrigens hat das PEI durchaus erkannt, dass Herpes Zoster nach der Herpes Zoster Impfung eine ausgeprägte Nebenwirkung ist. Bereits im Jahr 2020 ist eine Studie darüber durchgeführt worden, die im Oktober 2020 abgeschlossen wurde:

Quelle: PEI

Natürlich erwartet man ein Jahr danach von dem PEI noch keine Ergebnisse. Die gibt es auch wirklich noch nicht.

Was sagt die EMA zu Shingrix?

Auch die Daten in der EMA Datenbank erhöhen nicht wirklich mein Vertrauen in das Vakzin – es ist mit dem „schwarzen Dreieck“ markiert:

Quelle: EMA

Was heißt das schwarze Dreieck?

Wenn ein Arzneimittel mit dem schwarzen Dreieck gekennzeichnet ist, bedeutet dies, dass es noch intensiver überwacht wird als andere Arzneimittel.

Dies liegt in der Regel daran, dass zu diesem Arzneimittel weniger Informationen vorliegen als zu anderen Arzneimitteln, zum Beispiel weil es neu auf dem Markt ist oder weil es nur wenige Daten über seine langfristige Anwendung gibt.

Quelle: EMA

Überraschend, dass es für einen I.stoff, der seit 2018 auf dem Markt ist noch zu wenige Studien oder Daten gibt. Vielleicht ist auch das „Sicherheitsprofil“ nur „ungünstig“?
Dieser Verdacht erhärtet sich auch bei einem Blick in die EudraVigilance Datenbank über Impfnebenwirkungen. Dort glänzt der Impfstoff bislang mit 8.708 Verdachtsfällen von Impfnebenwirkungen:

Wir halten also fest: Gegen Herpes Zoster gibt es eine Impfung von GlaxoSmithKline, die durch die häufige Nebenwirkung „Herpes Zoster“ hervorsticht. Eine 2020 durchgeführte Studie dazu wurde bislang noch nicht veröffentlicht und auch die EMA beobachtet das Produkt.

Shingrix Studie an Senioren

Eine aktuell laufende Studie „Training des angeborenen Immunsystems gegen SARS-CoV-2 (COVID-19) mit Hilfe des Shingrix-Impfstoffs bei Pflegeheimbewohnern (NH-Shingrix)“erachte ich für mehr als ethisch und moralisch verwerflich. Die Studie startete am 01.09.2020 und bis 30.09.2021 sollten dazu Daten erhoben werden – das heißt die Studie ist abgeschlossen (Ergebnisse aber noch nicht veröffentlicht).

Werfen wir einen Blick auf das Ziel der Studie:

Ziel dieser Pilotstudie ist es, vorläufige Daten zur Unterstützung des Konzepts zu liefern, dass das angeborene Immunsystem nach einer Immunisierung (2 Dosen im Abstand von 3 Monaten) mit dem Shingrix-Impfstoff im Vergleich zu Placebo (normale Kochsalzlösung) bei älteren Erwachsenen, die in Pflegeheimen leben, trainiert wird. Zweihundert Pflegeheimbewohner, sowohl Männer als auch Frauen, im Alter von mehr als 65 Jahren, die nicht an COVID-19 erkrankt sind, erhalten zwei intramuskuläre Injektionen, die entweder den Shingrix-Impfstoff enthalten, und die andere Hälfte zwei Injektionen mit einer normalen Kochsalzlösung (Placebo-Vergleich) im Abstand von etwa drei Monaten. Blutproben werden vor der ersten Injektion (Tag Null), einen Tag nach der zweiten Injektion (91 Tage danach) und einen Monat nach der zweiten Injektion (120 Tage) entnommen. Durch wöchentliche Symptomkontrollen und monatliche Antikörpertests um den Tag 180 herum werden die Bewohner mit COVID-19 und der Schweregrad der COVID-19-Symptome ermittelt.

Quelle: Clinicaltrials

Ist das nicht perfide? Da werden Senioren in Pflegeheimen mit einem, für seine Nebenwirkungen bekannten, Herpes Zoster Impfstoff geimpft und als Versuchskaninchen benutzt, um zu sehen, ob „das Ganze“ auch gegen Corona hilft.
Immerhin – die Senioren sind dann ja auch direkt vor Herpes Zoster geschützt… oder bekommen es erst recht, durch die Nebenwirkungen.

BioNTech bringt mRNA in den Herpes Zoster Markt

Da steigt doch einfach BioNTech-Pfizer selbst in diesen „neuen Herpes Zoster Markt“ ein. Und genau diese Botschaft hat Ugur Sahin kürzlich verkündet:

Das Mainzer Pharmaunternehmen Biontech und sein US-Partner Pfizer wollen, wie beide Unternehmen am gestrigen Mittwoch mitteilten, jetzt gemeinsam einen weiteren Impfstoff gegen Gürtelrose entwickeln. Es soll die erste derartige Vakzine auf Basis von mRNA-Technologie werden, die auch bereits bei dem Corona-Impfstoff angewendet wurde. Die klinischen Studien sollen in der zweiten Hälfte dieses Jahres beginnen.

Bei der neuen Vakzine von Pfizer und Biontech sollen nach Unternehmensangaben eine von Pfizer entwickelte Antigen-Technologie und das mRNA-Verfahren von Biontech genutzt werden. Die Entwicklungskosten wollen sich die beiden Unternehmen ebenso teilen wie die Bruttogewinne aus künftigen Produktverkäufen.

„Mit dieser Zusammenarbeit möchten beide Unternehmen ihr Know-how und ihre Ressourcen nutzen, um einen neuen mRNA-basierten Impfstoff gegen Gürtelrose zu entwickeln“, sagte Biontech-Vorstandschef und Mitgründer Ugur Sahin. Ziel sei es, einen mRNA-Impfstoff „mit einem vorteilhaften Risikoprofil und hoher Wirksamkeit“ zu entwickeln. Ähnlich wie bei dem Corona-Impfstoff erhält Pfizer das Recht, den potenziellen Impfstoff weltweit zu vermarkten, mit Ausnahme von Deutschland und der Türkei, wo Biontech ebenso wie in einigen noch nicht näher genannten Entwicklungsländern die Vermarktungsrechte besitzen wird.

Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung vom 06.01.2022

Wer weiß, vielleicht entsteht so direkt eine Kombi Impfung „Corona-Zoster“, die nach dem fünften Booster zuverlässig vor Corona und Herpes Zoster schützt. Zumindest für drei Wochen.

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Ärzte Gesellschaft Gesundheitssystem Impfpflicht Intensivstation Krankenhaus Medien Pflege Pflegenotstand Politik Senioreneinrichtung

Aktion Berufsurkunde: 300 Kollegen im Gesundheitswesen aus Sachsen überreichen ihre Urkunden an die Landkreispolitiker

Wir sind die rote Linie – 300 Kollegen aus Sachsen unterstützen die Aktion Berufsurkunde, insgesamt sind bei mir inzwischen 1.700 Berufsurkunden eingegangen

Es freut mich, dass ich da einen Stein ins Rollen bringen durfte. Aber ich alleine kann wenig bewegen, wenn da nicht Menschen wie in Sachsen wären, die sich regional dieser Aktion angenommen haben.
Die Aktion Berufsurkunde wurde auch schon instrumentalisiert und ntv sowie RTL behaupteten diese wären von Pflegekräften die für die Impfpflicht sind – eine Richtigstellung gab es nie. Deshalb ist es auch sehr wichtig die Urkunden unbrauchbar zu machen, indem man diesen das klare Statement „Impfpflicht? Ohne mich!“ verpasst.

Im Dezember bekam ich – Name aus Schutz für die Person geändert – von Sarah ihre eigene Berufsurkunde zur Unterstützung zugesandt. Mein Ziel waren 50 Berufsurkunden um diese mit einem Brief an alle Bundestagsabgeordneten zu schicken. Umso mehr freut es mich, dass ich nun mit diesen 300 Urkunden, inzwischen über 1.700 Berufsurkunden sammeln konnte. Pirna sollte also der Ort sein der Kollegen aus Gesundheitsberufen eine Stimme gibt – Danke dafür.
Diese Urkunden signalisieren, dass wenn diese Impfpflicht im Gesundheitswesen nicht umgehend aufgehoben wird ich und meine Kollegen diese Berufe verlassen werden.

Sie alle schicken ihre Urkunden und verleihen unserer Stimme die nötige Kraft und machen sie laut. Wir können das nur gemeinsam schaffen indem wir uns verbünden, eine dichte rote Linie bilden. Wir sind die rote Linie – bis hierher und keinen Millimeter weiter.

Wir sind die rote Linie – Sachsen

Ich möchte, dass ihr eure Berufsurkunden regional sammelt und diese dann an Bürgermeister, Landtagsabgeordnete und gerade auch an Gesundheitsämter – die bald schon sehr viel Einfluss auf unseren Beruf nehmen können – übergebt. Geht auch auf regionale Zeitungen zu und informiert diese.
Wir müssen jetzt so schnell wie möglich, nicht nur auf den Pflegenotstand, hinweisen. Die Verantwortlichen müssen diese Impfpflicht zurück nehmen bzw. Druck auf die Bundestagsabgeordneten ausüben.

Die Urkunden aus Sachsen werden jetzt im Januar in einer Sitzung des Landkreises öffentlich überreicht. Das ist ein starkes Statement. Jetzt müssen sich alle die eine Impfpflicht befürworten damit auseinandersetzen, sie tragen nun eine große Verantwortung.

Wer sind wir, die diese Aktion unterstützen?
Altenpflege, Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Anästhesie-& Intensivfachpflege, Heilerziehungspflege, amb. Pflege, Hebammen, Rettungsdienstler, Physio- & Ergotherapeuten, Krankengymnasten, Heilpraktiker, Psychologen, Alltagsbegleiter, Pflegehelfer, Zahnarzt- & Arzthelferinnen, MTR, OTA, PTA, Kollegen aus der Verwaltung, Logopäden, Sonder- & Sozialpädagogen, Erzieher und Ärzte.

Darum unsere ganz konkrete Bitte und Aufruf an alle:

  • Regionale Gruppen bilden – hier der Link zu Regionalgruppen in der Pflege und generell für soziale Berufe
  • Kommunalpolitiker mit dem drohenden Versorgungsproblem (z.B. durch das Einreichen der Urkunden in bekannter Form und klarem Statement per Einschreiben) konfrontieren und um Stellungnahme bitten.

Unterstützerliste

  • Zahnmedizinische Prophylaxehelferin
  • Anonyme Fachkraft
  • Zahnarzthelferin
  • Zahnarzthelferin
  • Anonymer Krankenpfleger
  • Anonyme Physiotherapeutin
  • Anonyme Physiotherapeutin
  • Anonymer Krankenpfleger
  • Anonyme Physiotherapeutin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonymer Krankenpfleger
  • Manja Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Antje Arzthelferin
  • Anonymer Krankenpfleger
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Sandra Kinderkrankenschwester
  • Annett Zahnarzthelferin
  • Antje Zahnmedizinische Fachangestellte
  • Anonymer Arzt
  • Anonyme Zahnmedizinische Fachassistentin (ZMF)
  • Anke Betreuungskraft
  • Nicole Arzthelferin
  • Anonyme Arzthelferin
  • Willy Pflegefachmann
  • Anonymer Krankenpfleger
  • Anonyme Krankenschwester
  • Kristin Hebamme 1723
  • Anonyme Kinderkrankenschwester & OTA
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Medizinisch-technische Raiologieassistentin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Uwe Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
  • Anonymer Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
  • Katja Arzthelferin
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Medizinisch-technische Radiologieassistentin
  • Heike Krankenschwester
  • Heike Krankenschwester
  • Carmen Arzthelferin
  • Linda Ärztin
  • Nicole Physiotherapeutin
  • Elke Medizinische-technische Raiologieassistentin
  • Anonyme Arzthelferin
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonymer Altenpflegerin
  • Anonyme Notfallsanitäterin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Elsa Krankenschwester
  • Anna Krankenschwester
  • Anonyme Physiotherapeutin
  • Anonyme Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin
  • Anonyme Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Stephanie Krankenschwester
  • Aron Krankenpfleger
  • Mandy Krankenschwester
  • Katja Krankenschwester
  • Daniela Krankenschwester
  • Martin Krankenpfleger
  • Cornelia Altenpflegerin
  • Uwe Krankenpfleger
  • L Krankenschwester
  • Peggy Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonymer Rettungsassistent
  • Anonym Notfallrettung und Krankentransport
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Lisa Altenpflegerin
  • Maria Zahnmedizinische Fachangestellte
  • Rene Notfallsanitäterin
  • Nicole Notfallsanitäterin
  • Anonyme Rettungssanitäterin
  • Anonymer Rettungsassistent
  • Anonymer Notfallsanitäter
  • Anonyme Physiotherapeutin
  • Anonyme Medizinisch-technische Assistentin
  • Peggy Krankenschwester
  • Anonyme Arzthelferin Pneumologie
  • Anonyme Medizinisch-technische Assistentin
  • Anonyme Podologin
  • Nicole Rettungsassistentin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Sarah Zahnmedizinische Fachangestellte
  • Heike Krankenschwester
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Simone Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonymer Heilpraktiker
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Andrea Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Jan Krankenpfleger und Fachkraft für Intensivpflege und Anästhesie
  • Flora Krankenschwester
  • Kristin Zahnmedizinische Fachangestellte
  • Anonymer Krankenpfleger
  • Anonyme Ergotherapeutin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Bianca Krankenschwester
  • Manuela Krankengymnastin
  • Anonyme Diabetesberaterin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Kathrin Intensivkrankenschwester (20 Jahre)
  • Katja Altenpflegerin & Fachaltenpflegerin für Leitungsaufgaben
  • Anonymer Notfallsanitäter
  • Anonymer Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
  • Anonymer Praxisanleiter im Rettungsdienst
  • Anonymer Rettungsassistent
  • Uwe Rettungssanitäter
  • Stefanie Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Pflegemanagement – verantwortliche Pflegefachkraft
  • Anonymer Arzt, Facharzt für Chirurgie und Notfallmedizin & Fachkundeleitender Notarzt
  • Kornelia Zahnmedizinische Fachangestellte
  • Anonyme Arzthelferin
  • Antje Krankenschwester
  • Cornelia Krankenschwester
  • Anonymer Krankenpfleger
  • Marion Krankenschwester
  • Sandra Krankenschwester
  • Heike Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Ute Krankenschwester
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Caterina Krankenschwester
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonymer Notfallsanitäter
  • Anonyme Physiotherapeutin
  • Sonnhild Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik
  • Anonyme Krankenschwester (30 Jahre im Beruf)
  • Anonyme Ärztin
  • Anett Physiotherapeutin
  • Sandy Physiotherapeutin
  • Cornelia Physiotherapeutin
  • Sindy Physiotherapeutin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Medizinisch-technische Radiologieassistentin
  • Anonyme Mitarbeiterin Krankenhaus Pirna
  • Anonymer Krankenpfleger
  • Anonym Master of Arts Erziehungs- und Sozialwissenschaften
  • Anonyme Physiotherapeutin
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • F Zahnmedizinische Fachangestellte
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Da Krankenpfleger
  • Ch Krankenschwester
  • Anonyme Notfallsanitäterin
  • Anonymer Krankenpfleger
  • Anonymer Rettungssanitäter
  • Anonyme Krankenschwester
  • Sandy Krankenschwester
  • Susann Krankenschwester
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Ergotherapeutin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Heidi Krankenschwester
  • Franziska Krankenschwester
  • Anonyme Operationstechnische Assistentin
  • Anonyme Diplom Ergotherapeutin
  • Susann Krankenschwester
  • Susann Krankenschwester
  • Anonyme Medizinisch-technische Radiologieassistentin
  • Dennis Notfallsanitäter
  • Viviane Krankenschwester
  • Stefanie Krankenschwester
  • Anonyme Krankengymnastin
  • Anonyme Heilpraktikerin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Cornelia Physiotherapeutin
  • Anonyme Physiotherapeutin
  • Aileen Zahnmedizinische Fachangestellte
  • Anonyme Physiotherapeutin
  • Domenica Zahnarzthelferin
  • Manuela Krankenschwester
  • Rebecca Krankenschwester
  • Ines Krankenschwester
  • Simone Krankenschwester
  • Mandy Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Leitung eines Funktionsbereiches (34 Jahre Krankenschwester und 15 Jahre Stationsleitung)
  • Anonyme Krankenschwester
  • Annett Krankenschwester
  • Rico Krankenpfleger
  • Anonyme Medizinische-technische Radiologieassistentin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Patricia Physiotherapeutin
  • Lisa Krankenschwester
  • Ines Krankenschwester
  • Beatrice Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Fachkrankenschwester für Intensivpflege und Anästhesie
  • Nora Krankenschwester
  • Peter Notfallsanitäter
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonymer Notfallsanitäterin
  • Luisa Krankenschwester
  • Sandra Krankenschwester
  • Antje Krankenschwester
  • Romy Krankenschwester
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Claudia Arzthelferin
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Anonyme Zahnmedizinische Fachangestellte
  • Alena Logopädin
  • Anonyme Krankengymnastin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Sandra Physiotherapeutin
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Cornelia Krankenschwester
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Anonymer Wundberater
  • Anonyme Arzthelferin
  • Anonyme Physiotherapeutin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Zahnarzthelferin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Katja Krankenschwester
  • K Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Ute Krankenschwester
  • Anonyme Hebamme
  • Silvia Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Alexander Krankenpfleger
  • Anonymer Physiotherapeut
  • Anonyme Sekretärin/Aufnahmekraft seit 20 Jahren in der Arztpraxis
  • Anonyme Arzthelferin
  • Andrea Krankenschwester
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Anonyme
  • Anonyme
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Nicole Altenpflegerin
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Anonyme Altenpflegehelferin
  • Katrin Ergotherapeutin
  • Katrin Diätassistentin
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Arzthelferin
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Betreuungskraft
  • Anonyme Zahnarzthelferin
  • Anonymer Krankenpflegehelfer
  • Anonymer Anästhesietechnischer Assistent
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Anonyme Medizinisch-technische Assistentin
  • Anonyme Krankenpflegehelferin
  • Maria Kinderkrankenschwester
  • Anja Rettungsassistentin
  • Anonymer Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
  • Yvonne Rettungsassistentin
  • Anonyme Rettungssanitäterin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Mandy Krankenschwester
  • AnettKrankenschwester
  • Anonyme Diplom-Sozialpädagogin
  • Anonyme Hebamme
  • Jana Kinderkrankenschwester
  • Katja Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Martina Arzthelferin
  • Anonyme Psychologin
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Impfpflicht Impfung Medien Politik

Fake Statistiken: getreu dem Motto „Södern statt zögern“, denn nur impfen hilft!

„Södern statt zögern“, ist ein Spruch in dieser Pandemie, die dem bayerischen Ministerpräsidenten nicht in Ansätzen gerecht werden kann. Ja Herr Söder ist immer vorne an erster Stelle mit dabei, wie auch Peter Tschentscher (SPD, Hamburg). Erinnert ihr euch noch an die Inzidenzen der Ungeimpften?

Leider nehmen die Corona-Infektionen gerade bei Ungeimpften dramatisch zu. Es gibt einen direkten Zusammenhang von niedrigen Impfquoten und hohen Infektionsraten. Lassen Sie sich daher bitte impfen. Nur Impfen hilft. #impfen #schutz #corona #covid19 @gesundheit.pflege.bayern

18. November 2021

Mittlerweile hat es sich herumgesprochen: (nicht nur) Markus Söder verbreitet Fake News und gibt extrem falsche Inzidenzen für Ungeimpfte an. Werfen wir einen Blick auf die frisch veröffentlichten Rohdaten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und erklären den „Trick“ von Markus Söder und seinem Landesamt.

In dem Twitter/Instagram Post von Markus Söder ist die Inzidenz der Geimpften 110, wohingegen die der Ungeimpften ganze 1.469 ist – über 13 Mal so hoch wie die der Geimpften. Interessant ist dabei, dass die bayerischen Landesbehörden die „Datenhoheit“ hatten. Es wurde bis auf den Post von Markus Söder einfach nichts veröffentlicht, außer die entsprechenden Inzidenzwerte. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel (LGL) hat die „Rohdaten“ nun endlich hinter den Berechnungen veröffentlicht.

Das LGL kommt bei den Ungeimpften auf eine Inzidenz von 333,8. Wie kommt denn Herr Söder auf eine Inzidenz von 1.469? Das ist ja über vier Mal höher, als die eigentliche Inzidenz der Ungeimpften? Des Rätsels Lösung ist ja inzwischen auch in den „Medien“ angekommen: das LGL hat einfach die Personen, mit unbekanntem Impfstatus, den Ungeimpften zugerechnet.
Aus einer realen Inzidenz von 333,8 wurde damit eine Inzidenz von 1.469. Man hat bei der Berechnung der Inzidenz ganze 51.257 Fälle einfach „ausgeschlossen“, weil deren Impfstatus „unbekannt“ (48.468 Fälle) oder „unstimmig“ (2.889 Fälle) war. Im Umkehrschluss wusste man von lediglich 14.254 der Fälle, dass sie ungeimpft waren und hat ganze 48.468 Fälle einfach addiert, obwohl man zu deren Impfstatus keinerlei Kenntnis hatte.

Die Zahlen zeigen, der Unterschied in den Inzidenzen von Geimpften und Ungeimpften ist bei weitem nicht so groß, wie von den Medien, den Behörden und den Politikern dargestellt. Schaut man sich die Streuung der Werte an, dann könnte es sogar gut sein, dass die Inzidenzen faktisch gleich sind.

Der Mann, der mit hippen Sprüchen auf seiner Kaffeetasse – „Winter is coming“, als Zitat aus „Game of Thrones“ – so unheimlich trendig ist, dass es schon künstlich wirkt, ist die Person, die unsere Gesellschaft derart gespalten hat, wie kein Anderer.

Rohdaten zum Download

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Corona Medien

Fake News durch die Tagesschau: 55.889 Corona-Fälle verteilen sich auf 446 Tage

Dramatische 55.889 „Neuinfektionen“ so ploppt die Nachricht bei der Tagesschau auf Instagram auf. Diese suggerieren eine dramatische Corona Lage im ganzen Land. Ein Trick findet hierbei beim RKI Anwendung: die „neuen“ Fälle sind gar nicht so neu – der älteste ist sogar ganze 446 Tage alt. Aber schauen wir uns erstmal die Berichterstattung der Tagesschau an, welche als Journalistische-Einheit, durch Steuergelder finanziert, hierbei genauer drauf k(g)ucken sollte.

Dem Robert Koch-Institut wurden binnen 24 Stunden 55.889 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das sind 29.497 Fälle mehr als vor einer Woche, dem Neujahrstag, als 26.392 Positiv-Tests gemeldet wurden. Das RKI weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel weniger getestet wurde und demnach vermutlich weniger Fälle gemeldet wurden. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf 335,9 von 303,4 am Vortag. 268 weitere Menschen starben im Zusammenhang mit dem Virus.

Tagesschau

Während die Menschen selbst nichts mehr prüfen, schließlich sind die Zahlen ja vom RKI und die Berichterstattung von der Tagesschau, fällt zumindest die Inzidenz der Ungeimpften Herrn Söder auf die Füße. Schaut man auf das „RKI Dashboard“, dann wird man von einer blutroten Deutschlandkarte und der Horrorzahl +55.889 begrüßt. Zusammen mit einer 7-Tage-Inzidenz von 335,9.

Natürlich suggerieren die „+55.889“ neuen Fälle, dass diese „heute“ oder zumindest „gestern“ dem RKI gemeldet wurden – das ist aber weit gefehlt. In der Übersicht mit der Überschrift „COVID-19-Fälle/Tag nach Erkrankungs-/Meldedatum (siehe Erläuterung)“ (unten rechts im Dashboard) kann man dies nachvollziehen, wenn man auf den Reiter „Fälle/Tag (Meldung)“ geht und „Zuvor gemeldet“ (blau) ausschaltet. Dann werden nur Fälle angezeigt, die am letzten Tag (am 07.01.2022) gemeldet wurden. Mit der „Zeitleiste“ oben kann man individuell den Zeitraum der Ansicht einschränken. Macht man dies für die letzten Tage, dann ergibt sich folgender Anblick:

Wir sehen zunächst, von den 55.889 „neuen“ Fällen beziehen sich tatsächlich nur 37.879 auf den 07.01.2022 – das heißt nur 67,7% der Meldungen beziehen sich wirklich auf den letzten Tag. Also: von den 55.889 neuen Fällen am 07.01.2022 wurden 37.879 Fälle den jeweiligen Gesundheitsämtern auch erst am 07.01.2022 bekannt und wurden dann noch am selben Tag an das RKI gemeldet. Im Umkehrschluss beziehen sich aber eben auch 18.010 Meldungen auf Fälle, die den Gesundheitsämtern vor dem 07.01.2022 bekannt wurden – und die erst am 07.01.2022 an das RKI gemeldet wurden.

Am 07.01.2022 wurde beispielsweise dem RKI ein Fall gemeldet, der dem lokalen Gesundheitsamt am 18.10.2020 bekannt wurde – das sind ganze 446 Tage vor dem 07.01.2022! Oder: das Gesundheitsamt hat 1 Jahr, 2 Monate und 2 Wochen und 6 Tage gebraucht, um den Fall an das RKI zu übermitteln.
Und dies ist kein Einzelfall – über die gesamten letzten Jahre finden sich immer wieder mal Meldungen hier und Meldungen da. Zum Beispiel gingen ganze 8 Meldungen ein, die in vom 06. – 11.01.2021 erfasst wurden, also ein Jahr alt sind.

Die falschen Zahlen vom RKI, übernehmen Medien ungeprüft – bewusst oder unbewusst – denn Panik bringt Klicks und die Regierung rechtfertigt damit die Maßnahmen.

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Impfpflicht

Warnung: Weg mit der Impfpflicht in der Pflege, ansonsten habt ihr eine Krankenschwester weniger!

Impfpflicht in der Pflege? Macht euch bewusst, wenn diese Impfpflicht nicht zurück genommen wird, bin ich dann mal weg!
Und wie es im Traunsteiner Anzeiger zu sehen ist, bin ich mit dieser Haltung nicht alleine.

Wir befinden uns in einem akuten Pflegenotstand und durften bis jetzt das unsoziale Verhalten vieler Menschen ausbaden. Mir wird von einer Gruppe an Menschen, die von Pflege absolut keine Ahnung hat, gesagt, dass ich eine besondere Verantwortung trage und ich würde dieser nicht gerecht werden, wenn ich mich nicht „impfen“ lasse!

Ich bin es die die Hand der Seniorin hält, die gerade ganz alleine stirbt.
Ich bin es die den Arzt daran erinnert, wenn er mal wieder ein falsches Medikament anordnet, obwohl die Person dagegen eine Allergie hat.
Ich bin es die seit Jahren die Verantwortung gegenüber „schwer oder chronisch Kranker sowie Hochbetagter“ trägt und nicht ihr.
Und ich bin es, die seit über 15 Jahren in diesem Beruf arbeitet, andauernd auf die Missstände aufmerksam macht und ich bin für euch nicht mehr wert, als dass ihr mir als Dank eine Impfpflicht verordnen wollt?
Gehts noch?

Wo bleibt eure Verantwortung gegenüber meiner Person als Krankenschwester? Das frage ich euch?
Wo bleibt eure Verantwortung liebe Politiker, die ihr Gesundheitsleistungen in abwertender Weise im Mc Donalds anbietet?
Wo bleibt die Verantwortung all dieser Manager dieser Großkonzerne die ihre Dividenden abschöpfen aus einem Gesundheitsbereich? Ich sehe sie nicht.
Wo liebe Medien bleibt eure Verantwortung für meinem Beruf, damit er auch die nächsten Jahre gerne ausgeübt wird und nicht wieder 9.000 Pflegepersonen den Beruf verlassen?
Wo bleibt eure Verantwortung gegenüber meiner Person die auch ein Privatleben hat, was sie aber faktisch nicht einfordern kann, weil stattdessen Überstunden anfallen, Pausen weg fallen, ich Früh,- Spät,- Nacht,- und Feiertagsdienste schiebe und meine Arbeit trotz der angeblichen Entbürokratisierung der Pflegedokumention – welche wiederum nur dazu dient, dass der MDK der KK uns Leistungen streicht und damit Stellen abbaut – einfach nicht mehr menschlich und mit Fachkompetenz ihren Beruf ausführen kann, weil wir Pflegequalität schon lange abgeschafft haben.

Jetzt darf diese Gesellschaft – mal wieder neben der Abfrage meines privaten Impfstatus – über meine gesundheitliche Verfassung entscheiden? Die absolut ignorant gegenüber all der desaströsen Zustände in der Pflege sind und dies mit ihrem Wahlergebnis eindeutig belegt haben?

Nein für diese Gesellschaft bin ich nicht mehr bereit, nur einen einzigen Finger krumm zu machen, meine Gesundheit sowohl physisch als auch psychisch zu ruinieren, meine Familie zu vernachlässigen, meine Hobbys und mein Privatleben hinten an zu stellen und als Dank dafür, von Menschen die von Pflege absolut keine Ahnung haben, weil in diesem System nur Ärzte als gewinnbringend angesehen werden, ich gezwungen werden soll, mich mit einer neuartigen mRNA-Technologie, die nicht langzeiterprobt und vor allem nachweisbar unwirksam ist, impfen lassen?

Ich werde ab dem 15.03.2022 meinen Kasack an den Nagel hängen und hoffe, dass all die ungeimpften Kollegen es mir gleich tun, denn eine Impfung kommt für mich aus mehreren Gründen nicht in Frage. Also besinnt euch relativ schnell auf unsere demokratischen Grundwerte und hört auf uns gesunde Menschen aus dieser Gesellschaft auszugrenzen. Wie soll Macron gesagt haben? „Ich hätte große Lust die Ungeimpften zu „nerven“.

Ich ernähre mich gesund, mache regelmäßig Sport, trinke kaum Alkohol, rauche nicht, habe keine chronischen Erkrankungen und halte meinen Geist fit.
FAZIT: Wenn ihr auf mich in der Pflege verzichten könnt, dann scheint der Pflegenotstand noch nicht schlimm genug zu sein.

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Impfpflicht Pflege

Verfassungsbeschwerde gegen Impfpflicht: Die ursprüngliche 23-köpfige Klägergruppe ist auf 40 angewachsen

Wir sollten nicht alles als gegeben hinnehmen.

Der Heidelberger Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. Uwe Lipinski, hat im Dezember eine Verfassungsbeschwerde gegen die Impfpflicht auf den Weg gebracht. Ich habe bereits hier darüber berichtet. Die ursprüngliche Klägergruppe von 23 Personen ist inzwischen auf 40 gewachsen, so steht es auf der Website. Unter ihnen befinden sich Ärzte, Zahnärzte, Reinigungskräfte, verbeamtete Rettungskräfte, eine Angestellte im öffentlichen Dienst, Arzthelferinnen sowie eine Jugendliche, die nach dem 16. März ein Praktikum in einer Zahnarztpraxis absolvieren will.

Gerügt wird die Verletzung von mindestens 15 Grundrechten.
Neben dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Leben werden u.a. auch Grundrechte gerügt, die in der bisherigen öffentlichen Diskussion kaum diskutiert wurden, darunter u.a. die Grundrechte aus Art. 3 I GG sowie aus Art. 33 V GG.
Die verbeamteten Beschwerdeführer lehnen das neue „Damoklesschwert“ ihrer Entlassung ab 15.03.2021 genauso ab wie die Tatsache, dass die Frage ihrer Entlassung vom Gesetzgeber als Ermessensentscheidung ausgestaltet worden ist. Ferner werden auch die neuen Bußgeldvorschriften als unvereinbar nicht nur mit Art. 3 I GG, sondern auch mit Art. 103 II GG gerügt. Schließlich ist aus Sicht von Rechtsanwalt Dr. Lipinski auch in rein formeller Hinsicht das Gesetz gleich mehrfach angreifbar.

Die übrigen Beschwerdeführer berufen sich auf ihre Vertragsfreiheit, welche dadurch beeinträchtigt wird, dass ihren ungeimpften und ungenesenen Ärzte, Zahnärzten, Physiotherapeuten etc. ab 15.03.2022 Tätigkeits- und Betretungsverbote – oft zur eigenen Praxis – drohen.

Rechtsanwalt Dr. Lipinski:

Das Gesetz ist offensichtlich nicht mit einem Höchstmaß an Sorgfalt erstellt worden. Die Zahl insbesondere der Gleichheitsverstöße und der formellen Verfassungsverstöße ist groß. Es ist z.B. auch hanebüchen, dass in der Gesetzesbegründung allen Ernstes nur von Eingriffen in die Freiheit der Berufsausübung – und nicht von Eingriffen in die Freiheit der Berufswahl – gesprochen wird.

Dass Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote vom Gesetzgeber noch nicht einmal mehr offen als das bezeichnet werden, was sie verfassungsrechtlich schon immer und eindeutig gewesen sind, nämlich Berufsverbote als Eingriffe in die Freiheit der Berufswahl, ist ein erneuter Tiefpunkt in der politischen Auseinandersetzung und ein weiterer (negativer) „Meilenstein“ in der Verharmlosung extremster staatlicher Maßnahmen. Möglicherweise muss aus diesen formellen Gründen und aufgrund der nicht wenigen Gleichheitsverstöße das Bundesverfassungsgericht sich mit der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme gar nicht mehr im Detail befassen. Dennoch wird auch die Unverhältnismäßigkeit der Tätigkeits-, Betretungs- und Beschäftigungsverbote umfassend thematisiert werden.

Am 29.12.21 kam Post vom Bundesverfassungsgericht mit dem BvR-Aktenzeichen: 1 BvR 2649/21. Für die Verfassungsbeschwerde werden keine Personen mehr gesucht.


16.01.2022

Die ursprüngliche 23-köpfige Klägergruppe ist von 40 auf nun 50 angewachsen. Neben weiteren Beamten ist ein Pflegedienst hinzugekommen.

In einem aktuellen Update auf seiner Website, schreibt der Anwalt:

Am 14.01.2022 wurde eine weitere umfassene Beschwerdebegründung im Verfassungsbeschwerde- und -eilverfahren gegen das bereichsbezogene Impfpflichtgesetz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Im Mittelpunkt standen erneut medizinische Sachverhalte, insbesondere die mildere Omikronvariante, neueste medizinische Studien zur Corona-Thematik sowie, erstmalig im größeren Umfange, die strukturellen und offenbar politisch gewollten Probleme in Deutschland im Bereich der Impfschadensmeldung. Ferner wurde teils auch der juristische Vortrag vertieft, insbesondere Verstöße gegen die Wesentlichkeitstheorie/ die Parlamentsvorbehaltslehre erweitert.
Es ist geplant, binnen einer Woche die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache abzuschließen und auch noch die Eilantragsbegründung einzureichen.
Rechtsanwalt Dr. Lipinski: „Es wäre ein Bruch mit allen bisherigen Grundsätzen des Verfassungsrechts, wenn das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz gutheißen würde. In diesem unwahrscheinlichen Fall müsste Menschenrechtsbeschwerde beim Straßburger Gerichtshof eingereicht werden.“
[…]

Heidelberg, den 15.01.2022

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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Gesellschaft Impfpflicht Medien Pflege Pflegenotstand Politik

Für erfolgreiche Spaziergänge benötigt es nur 3,5% der Bevölkerung

Man sollte nicht alles als gegeben hinnehmen. Es gibt Dinge die sind beeinflussbar. Auch wenn es zunächst sehr mühselig erscheinen mag, so bin ich davon überzeugt, dass derzeit so viele tausende Menschen aus unserer Mitte der Gesellschaft erkannt haben, dass Freiheit nicht einfach gegeben ist. Die Medien können kaum mehr dazu schweigen – was die täglichen Berichterstattungen dazu zeigen.
Viele fragen mich, was sollen wir jetzt tun? Manche überlegen sich nun impfen zu lassen, manche wollen einen vermeintlichen Totimpfstoff als Option ansehen und wieder andere sehen die Dinge so wie ich. Diese Impfpflicht kann ich so nicht als gegeben hinnehmen, diese Impfpflicht für meinen Pflegeberuf muss zurück genommen werden.

Selbstbestimmung ist ein hohes Gut und dieses ist in unserem Grundgesetz verankert. Dass diese Selbstbestimmung durch Politiker – denen teilweise das Demokratieverständnis gänzlich abhanden gekommen ist und die wohl besser in anderen Ländern aufgehoben wären – sowie Juristen und Richter keine Beachtung mehr findet, zeigt mir, dass diese Menschen die Achtung vor dem autonomen Menschen verloren haben.

Mein Beruf begründet sich aus Selbstbestimmung, denn ein nein ist für mich ein nein, es ist nicht mal ein vielleicht. Bemerke ich in der Pflege, dass ein Patient oder Bewohner die Nahrung verweigert, so kann ich inständig darum bitten – indem ich versuche mit Argumenten aufzuzeigen wieso Essen wichtig ist – dass er Nahrung zu sich nimmt. Zwang darf hier niemals ausgeübt werden.

Selbstbestimmung musste schon immer erstritten werden, diese war nie Gott gegeben. Denn es gibt immer Menschen die skrupellos sind und für ihren persönlichen Erfolg über Leichen gehen.

Nun treten mir Menschen gegenüber, die Selbstbestimmung für sich ganz groß schreiben, mir diese aber absprechen. Nein, so läuft das nicht. Eine Impfpflicht war nie Bedingung dafür, diesen Beruf erlernen zu können. Wenn Quarantäneregeln auf einmal wieder, wie 2020 gelockert werden können, dann liebe Kollegen macht euch bewusst, welche Stärke wir wenigen Ungeimpften doch haben!

Wir brauchen dringend eine Veränderung! Wir als Gesellschaft sind der Wandel und die vielen friedlichen Spaziergänger zeigen, dass es an der Zeit ist, dass sich diese Gesellschaft wieder mit einem wahren Demokratieverständnis beschäftigt.

Damit Spaziergänge wie sie derzeit stattfinden Erfolg haben, muss nicht die ganze Bevölkerung auf die Straße gehen. 3,5 Prozent gilt als magische Zahl – dann muss die Regierung reagieren. Erica Chenoweth entdeckte das „Gesetz der 3,5 Prozent“ – es besagt, dass keineswegs die große Mehrheit der Bevölkerung revoltieren muss, um politischen Veränderungen zu erzwingen. Ein Stern Artikel vom 14.12.2020 arbeitet dieses Thema auf.

Bei Revolutionen spricht man gern davon, dass sich das „Volk“ erhoben habe. Meist wird gar nicht weiter nachgefragt, wer dieses ominöse „Volk“ wirklich war. Aber schon ein Blick auf die bekanntesten Aufstände – die französische wie auch die russische Revolution – zeigt, dass das Volk keineswegs den Großteil der Bevölkerung umfassen muss.
Es reicht durchaus, wenn relative kleine Gruppen von „Aktivisten“ – um ein heutiges Modewort zu benutzen – sich erheben.

Bei uns reicht es ein Spaziergänger zu sein 😉

Tipps findest du hier:
Wo finde ich aktuelle Spaziergänge? Kalender (ganz unten im Beitrag)
Wie verhalte ich mich auf einem Spaziergang? Verhaltensregeln

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Impfpflicht Impfung Pflege Pflegenotstand

Gesundheitsämter entscheiden nun ab dem 15.03.2022 über den Pflegenotstand – möglich macht es die „Kann-Regelung“

Die berufsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen wird nur vorübergehend, bis Ende 2022, greifen – das Ganze habe ich bereits thematisiert und bin zudem auf die erste Verfassungsbeschwerde eingegangen.
Was nun bittere Realität ist, durch die Änderung des Infektionsschutzgesetz, entscheiden bald Gesundheitsämter vor Ort über das Verhängen oder Nicht-Verhängen von Berufsverboten. Ja ihr habt richtig gehört, Gesundheitsämter, die von Pflege absolut keine Ahnung haben entscheiden nun über das Voranschreiten des Pflegenotstands. Aber wen wundert es, wenn ein Karl Lauterbach neuer Gesundheitsminister werden kann.
Außerdem kann den Arbeitnehmern ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro drohen und dies gilt sowohl für bereits Beschäftigte als auch neu Angestellte. Dies ist durch die „Kann-Regelung“, worauf sich ein vielfach geteilter Beitrag von dem „Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte“ (KRiStA) bezieht, geregelt.
Meiner Meinung nach wurde dieser Beitrag ausschließlich für die Sichtweise eines Arbeitgebers verfasst. Denn die „Kann-Regelung“ ist nur positiv für den Arbeitgeber auszulegen. Das heißt dieser muss aufgrund der Impfpflicht in der Pflege vor der Anordnung eines Betretungsverbotes durch Gesundheitsämter, nicht tätig werden. Er muss keine Arbeitnehmer kündigen oder freistellen.

Bislang dachten aber alle nur, dass das Gesundheitsamt lediglich ein Berufsverbot aussprechen kann und es zu keinen Bußgeldern für bereits Angestellte im Pflegeberuf kommt. Im Kommentarbereich unter dem Beitrag bei KRiStA wurde dann aber diese relevante Frage zum Thema Bußgeld gestellt.

Mir ist es wichtig, euch alle Fakten an die Hand zu geben, auch wenn diese vielleicht unbequem sind. Denn KRiStA hebt in einem erneuten Beitrag von heute, ganz am Schluss folgenden Sachverhalt, hervor:

Allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass es […] einen Bußgeldtatbestand für den Arbeitnehmer […] selbst gibt, der die Nichtvorlage […] des Immunitätsausweises auf Anforderung des Gesundheitsamtes betrifft (§ 73 Abs 1 a Nr. 7h i. V. m. § 20 a Abs. 5 S. 1 IfSG).

Weiter heißt es in dem Artikel von KRiStA:

Daher gilt nach wie vor die Schlussfolgerung:

Vor der Anordnung eines Betretungsverbotes gibt es keinen zwingenden Grund, Arbeitnehmer oder sonst Tätige zu kündigen, freizustellen oder anderweitig auszuschließen.

Dieser Artikel ist eine Hilfestellung für Arbeitgeber, bringt einer Pflegekraft oder sonst in einem anderen Bereich in der Pflege tätigen Person wenig. Da alles bislang sehr wage formuliert ist sollte man sich keinesfalls darauf verlassen, dass sich Gesetze nicht in Windeseile verschärfen lassen, bis hin zu einer allgemeinen Impfpflicht. Ich empfehle darüber nachzudenken, dass man arbeitsunfähig erkrankt. Ihr habt euch vernetzt, nutzt eure regionale Stärke und setzt Nadelstiche!
Pflege braucht jeder, aber Pflege kann nicht jeder! Wir sind die Fachkräfte und unsere Gesellschaft ist auf uns angewiesen, werden wir uns endlich unserer Stärke bewusst.

Nachfolgend nun noch alle relevanten Paragraphen.

fabrikasimf

1. Nicht nur die Pflege ist betroffen

Ab dem 15.03.2022 greift für eine ganze Reihe von Personen die Impfpflicht. Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden die betroffenen Gruppen in Absatz 1 aufgelistet:

§20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19

(1) Folgende Personen müssen ab dem 15. März 2022 entweder geimpfte oder genesene Personen […] sein:
1. Personen, die in folgenden Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind:
a) Krankenhäuser,
b) Einrichtungen für ambulantes Operieren,
c) Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
d) Dialyseeinrichtungen,
e) Tageskliniken,
f) Entbindungseinrichtungen,
[…]
h) Arztpraxen, Zahnarztpraxen,
i) Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
[…]

2. Personen, die in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind,
[…]

Satz 1 gilt nicht für Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Betroffen sind also sehr, sehr viele Menschen. Angefangen beim „ungeimpften Hausarzt“, über die „ungeimpfte Krankenschwester“ oder die „ungeimpfte Altenpflegerin“, bis hin zum „ungeimpften Hausmeister in einer Behinderteneinrichtung“.
Wie erwähnt: diese Regelung gilt nur temporär, bis zum 31.12.2022.

2. Was passiert mit Personen, die bereits solch einem Beruf nachgehen?

Die Absätze 2 und 5 des §20a IfSG regeln, was mit Personen passiert, die bereits in einem oben genannten Beruf in einem Unternehmen tätig sind.

2.1 Arbeitnehmer melden zuerst einmal an die Einrichtungsleitung

Zuerst schauen wir uns „normale Arbeitnehmer“ in Absatz 2 an:

§20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19
(2) Personen, die in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens bis zum Ablauf des 15. März 2022 folgenden Nachweis vorzulegen:
1. einen Impfnachweis […],
2. einen Genesenennachweis […] oder
3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Das heißt die zum Beispiel ungeimpfte Krankenschwester muss der Einrichtungsleitung eine „Impfunfähigkeitsbescheinigung“ (Nummer 3) vorlegen – das war es erstmal.
Wenn einer dieser Nachweise der Einrichtung vorliegt, muss diese erstmal von sich aus weiter nichts tun und alles geht seinen gewohnten Gang.
Was ist nun, wenn solch ein Nachweis nicht vorgelegt wird? Dazu gehts weiter in Absatz 2:

Wenn der Nachweis […] nicht bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorgelegt wird oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung […] unverzüglich das Gesundheitsamt […] darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Daten zu übermitteln.
Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann bestimmen, dass
1. der Nachweis […] nicht der Leitung der jeweiligen Einrichtung […], sondern dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle gegenüber zu erbringen ist,
[…]

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Liegt kein Nachweis vor oder hat die Leitung der Einrichtung Zweifel an der Echtheit, dann muss diese eine Meldung an das Gesundheitsamt machen.
Außerdem können die obersten Landesgesundheitsbehörden bestimmen, dass die Arbeitnehmer die Nachweise nicht an die Leitung der Einrichtung geben müssen, sondern direkt an das Gesundheitsamt (oder eine andere Stelle).

2.2 Alle müssen nach Aufforderung an das Gesundheitsamt melden – insbesondere Selbständige

Wie geht es dann weiter? Die Frage ist direkt geknüpft an das „Schicksal“ des „selbständigen Ungeimpften“, also zum Beispiel der „ungeimpfte Hausarzt“. Was muss er denn am „Stichtag“, dem 15.03.2022 machen?
Hier regelt Absatz 5 die Details:

(5) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen haben dem Gesundheitsamt […] auf Anforderung einen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorzulegen.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Bisher gingen wir also immer auf „Arbeitnehmer ein“ (z.B. die ungeimpfte Krankenschwester). Absatz 5 geht nun noch weiter und betrifft nochmal explizit alle Personen aus Absatz 1 – also sowohl Angestellte als auch Selbständige. Alle müssen, allerdings nur nach Aufforderung, dem Gesundheitsamt einen Geimpft- oder Genesenennachweis oder einen Impfunfähigkeitsnachweis aushändigen.
Als Arbeitnehmer muss ich erstmal dem Arbeitgeber (von mir aus) bis zum 15.03.2022 einen solchen Nachweis vorlegen (es sei denn, die obersten Landesgesundheitsbehörden legen eine andere, staatliche Stelle fest). Bin ich selbständig muss ich zunächst gar nichts machen – es sei denn, das Gesundheitsamt kommt explizit auf mich zu und will den Nachweis sehen.
Was passiert, wenn man nun – trotz Aufforderung – keinen Nachweis an das Gesundheitsamt gibt? Dafür schauen wir in Satz 3 und 4 des Absatz 5:

Das Gesundheitsamt kann einer Person, die trotz der Anforderung nach Satz 1 keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt […], untersagen, dass sie die dem Betrieb […] dienenden Räume betritt oder in einer solchen Einrichtung […] tätig wird.
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen eine vom Gesundheitsamt nach Satz 2 erlassene Anordnung oder ein von ihm nach Satz 3 erteiltes Verbot haben keine aufschiebende Wirkung.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Das heißt: Aus dem Nicht-Vorlegen eines Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweises muss erstmal gar nichts folgen. Das Gesundheitsamt kann lediglich nach einer angemessenen Frist ein Berufsverbot oder ein Verbot zum Betreten der Einrichtung verhängen.
Dieses „Kann“ öffnet Tür und Tor für eine nie dagewesene „Willkür der Gesundheitsämter“. Es hängt also von Einzelpersonen in den Gesundheitsämtern ab, ob Personen ohne Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweis weiter arbeiten dürfen oder nicht.
Vor dem Gesetz mögen alle gleich sein, aber das Gesetz ermächtigt explizit „Gesundheitsämter“ – also effektiv irgendwelche Beamte in den Gesundheitsämtern – Entscheidungen mit einer nie dagewesenen Tragweite zu treffen.

2.3 Was passiert bei Zweifel an der Echtheit des Nachweises

Wir haben nun gesehen, dass bei Nicht-Vorlage eines Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweises das örtliche Gesundheitsamt ein Berufsverbot verhängen kann. Wie sieht es nun aus, wenn der Verdacht besteht, dass der entsprechende Nachweis gefälscht ist? Wir erinnern uns, nach Absatz 2 muss der Arbeitgeber in solch einem Fall eine Meldung an das Gesundheitsamt machen bzw. bei Selbständigen könnten die Gesundheitsämter selbst solch einen „Verdacht“ haben.
Was dann passiert, ist in Absatz 5 Satz 2 geregelt:

Bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises, so kann das Gesundheitsamt eine ärztliche Untersuchung dazu anordnen, ob die betroffene Person auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kann.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Sprich: Das Gesundheitsamt selbst kann dann eine Untersuchung anordnen.

3. Was passiert mit Personen, die neu in den Beruf einsteigen?

Der Absatz 3 des §20a IfSG regelt, was mit Personen passiert, die ab dem 16.03.2022 als Arbeitnehmer in einem unter 1 genannten Beruf arbeiten wollen:

Personen, die in den […] genannten Einrichtungen […] ab dem 16. März 2022 tätig werden sollen, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung […] vor Beginn ihrer Tätigkeit einen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorzulegen.
Wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens unverzüglich das Gesundheitsamt […] darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Daten zu übermitteln. […]
Eine Person […], die keinen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorlegt, darf nicht in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen beschäftigt werden. […]

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Eigentlich alles ähnlich wie bei schon beschäftigten Arbeitnehmern – auch hier wird verlangt, dass der potentielle, neue Arbeitnehmer einen Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweis der Leitung des neuen Unternehmens vorlegt.
Beim schon beschäftigten Arbeitnehmer durfte dieser allerdings im Falle des Nicht-Vorlegens erstmal ganz normal weiterarbeiten – der Arbeitgeber musste lediglich eine Meldung an das Gesundheitsamt machen. Hier darf der Arbeitgeber den potentiellen Arbeitnehmer gar nicht erst einstellen. Außerdem erfolgt bei Zweifel an der Echtheit wieder eine Meldung an das Gesundheitsamt.

4. Wann droht ein Bußgeld?

Die Bußgeldvorschriften zum IfSG sind in §73 geregelt. In Absatz 1a Nr. 7e – 7h sind einige Verstöße gegen §20a IfSG mit einem Bußgeld belegt:

(1a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
[…]
7e. entgegen § 20a Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 oder Absatz 4 Satz 2 eine Benachrichtigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt,
7f. einer vollziehbaren Anordnung nach § 20a Absatz 2 Satz 3 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 3 Satz 3 oder Absatz 4 Satz 3, oder nach § 20a Absatz 5 Satz 3 zuwiderhandelt,
7g. entgegen § 20a Absatz 3 Satz 4 oder Satz 5 eine Person beschäftigt oder in einer Einrichtung oder einem Unternehmen tätig wird,
7h. entgegen § 20a Absatz 5 Satz 1 einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt,

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Gehen wir kurz die einzelnen Punkte, die mit einem Bußgeld belegt werden können, im Detail durch:

  • 7e regelt, dass die Einrichtungsleitungen an die Gesundheitsämter melden müssen, wenn ein Arbeitnehmer keinen Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweis vorlegt oder Zweifel an der Echtheit bestehen.
  • 7f regelt, dass Arbeitnehmer nicht der Einrichtungsleitungen sondern an andere, staatliche Stellen melden müssen, wenn die oberste Gesundheitsbehörde einen entsprechenden Erlass getätigt hat.
  • 7g bestimmt, dass ein Bußgeld verhängt wird, wenn eine Einrichtung ab dem 16.03.2022 eine Person beschäftigt, die keinen Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweis vorweisen kann.
  • 7h regelt, dass im Falle einer expliziten Aufforderung durch das örtliche Gesundheitsamt die betroffenen Personen einen Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweis vorlegen müssen und zwar „richtig“, „vollständig“ und „rechtzeitig“.

Wie hoch fällt diese Strafe nun aus?

(1a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
[…]
7h. entgegen § 20a Absatz 5 Satz 1 einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt,
[…]

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1a Nummer 7a bis 7h, […] mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro […] geahndet werden.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Fazit:

Wer ab 15.03.2022 in sozialen Berufen bzw. im Gesundheitswesen arbeitet und keinen Impf-, Genesenen- oder Immunitätsnachweis hat, der kann sich auf ein Bußgeld von bis zu 2.500€ einstellen und ein darauf folgendes Berufsverbot.
Und nein, das betrifft nicht nur Ärzte, Pflegekräfte oder andere Personen, die irgendwie im Gesundheitswesen tätig sind (und dazu zählen z.B. auch Hausmeister oder IT-Angestellte von Einrichtungen im Gesundheitswesen). Die Politik testet jetzt, wie weit sie gehen kann.

Positiv ist, dass Arbeitgeber vor der Anordnung eines Betretungsverbotes keinen zwingenden Grund haben, Arbeitnehmer oder sonst Tätige zu kündigen, freizustellen oder anderweitig auszuschließen.

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Weg mit der Impfpflicht! Ich als ungeimpfte Krankenschwester bin die rote Linie!

Es gibt für mich keine Option und dies sollten auch alle anderen Menschen in unserer Gesellschaft verstehen. Denn ab 15.03.2022 werden euch nur noch ausgebrannte Pflegekräfte zur Verfügung stehen und der Pflegenotstand das Wort 2022 werden. Hört auf eure Augen davor zu verschließen, denn unseren Berufsstand könnt ihr nicht ersetzen. Pflege braucht jeder, aber Pflege kann nicht jeder. Ich trage eine Impfpflicht in diesem Beruf nicht auch noch mit.

Ich bin es leid, dass Andere über meinen Beruf sprechen, wir sind die Fachkräfte und brauchen niemanden der für uns spricht.

Ich bin es leid, dass ich 24/7 Tage die Woche für diese Gesellschaft altruistisch meine letzten Reserven geben soll. An Wochenenden, Feiertagen, sowie Nachtdienste, Früh- und Spätdienste machen zu müssen und dies im stetigen Wechsel. Während ihr für uns nur ein müdes Klatschen übrig habt.

Ich bin es leid, Überstunden zu machen um zu kompensieren, dass diese Gesellschaft mehr Wert auf das neueste Handy, die tollste Kleidung und Urlaub legt, als auf ihre Gesundheit.

Ich bin es leid, dass wir für euch eure alten Menschen pflegen dürfen, damit ihr euch in euren Berufen, Freizeit und Familien verwirklichen könnt.

Ich bin es leid, dass mein Beruf von Politikern wie Karl Lauterbach instrumentalisiert und unattraktiv gemacht wird.

Ich bin es leid, dass ich nachts 30 Patienten, teilweise frisch operiert, versorgen darf und Menschen in unserer Gesellschaft denken, ein Krankenhaus hat einen Hotelcharakter.

Ich bin es leid, dass ich nachts einer dementen Frau nicht gerecht werden kann, weil viel zu viele Bewohner auf eine Pflegekraft kommen.

Ich bin es leid, dass man einen Sterbeprozess nicht mehr begleiten kann und ja Menschen sterben einsam und verlassen.

Ich bin es leid, dass man beim MDK betteln muss, damit er einen Leistungen bezahlt, die man erbracht hat.

Ich bin es leid, euer gesellschaftliches Gejammer über Corona und die schlimmen Zustände anhören zu müssen, während das Ehrenamt in Deutschland vor sich hin dümpelt.

Ich bin es leid, keine Pause während der Arbeit machen zu können und mein Pausenbrot, während ich bereits überlege bei wem ich als erstes die Wunde versorge, esse.

Ich bin es leid, denn Frühdienst bedeutet 06:00 Uhr Dienstbeginn – wohin mit dem Kind?

Ich bin es leid, dass sich mein Gehalt nicht an dem eines Abgeordneten bemisst – 2019, 10.083,47 € monatlich.

Ich bin es leid, dass krank sein als Mitarbeiter in diesem Pflegesektor bedeutet weiter zu arbeiten, sonst lässt man die Kollegin und die Patienten im Stich.

Ich bin es leid, diese hohe psychische und physische Arbeitsbelastung weiter für diese Gesellschaft zu tragen.

Ich bin es leid, dass ihr es wagt, über uns ungeimpfte Pflegekräfte zu urteilen und uns ein Intensivbett absprechen wollt, während ihr ernsthaft höhere Krankenkassenbeiträge für uns fordert.

Mir reicht es und vielen meiner Kollegen ebenfalls. Über 1.400 durchgestrichene Berufsurkunden bezeugen, dass diese Impfpflicht von uns nicht mit getragen wird (hier kannst du die Aktion unterstützen). Wem diese Zahl wenig erscheint, dem sage ich, es fehlen bereits mehr als 25.000 Pflegekräfte und weiter fehlen rund 10.000 Hilfskräfte.

Also hebt diese Impfpflicht auf oder pflegt euch und eure Angehörigen selbst!
Krankenschwester Sabrina & Führungskraft mit ❤️

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Wir sind die rote Linie – Freitaler Pflegekräfte machen es vor

Update 25.01.2022: „Freital steht auf“: rund 900-1.000 Freitaler waren am Montagabend auf der Straße spazieren. Vor dem Rathaus hält der Oberbürgermeister Uwe Rumberg überraschend eine Rede. Er bekennt sich klar zum Bürger-Protest. Er ist dabei in guter Gesellschaft mit dem Vize-Landrat aus Bautzen. Er spricht dabei auch die zurück gegebenen Berufsurkunden, die gut sichtbar am Freitaler Hang mit einer roten Linie, abgelegt wurden an. Nach einem Aufruf hier auf dem Blog haben sich unzählige Menschen dieser Aktion angeschlossen. Die Reaktion des Bürgermeisters bei seiner Rede: „Die zurückgegebenen Berufsurkunden von medizinischen oder pflegerischen Mitarbeitern habe ich mit einem Fragenkatalog an die Landesregierung geschickt.

Es bewegt sich was, bleiben wir dran. Nachfolgend nun das Video und die Rede des Bürgermeisters:

Datum: 24.01.2022

Oberbürgermeister Uwe Rumberg richtet Worte an Demonstranten

Seit einigen Wochen finden jeden Montag in Freital Demonstrationen anlässlich der Coronamaßnahmen statt. Oberbürgermeister Uwe Rumberg hat sich heute mit einem Statement an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewandt: 

Liebe Freitalerinnen und Freitaler,

mit großer Sorge beobachte ich als Oberbürgermeister die aktuellen Entwicklungen. Der Ton wird schärfer, die Spaltung der Gesellschaft wird größer und die Nerven liegen überall blank.

Als Mensch, als Kind dieser Stadt, als Vater und Großvater lässt mich das, was gerade überall passiert, nicht kalt. Zu meiner Aufgabe als Oberbürgermeister gehört es, ein friedliches Zusammenleben in Freiheit in unserer Stadt zu ermöglichen.

Ich fordere alle Freitaler auf, allen freidenkenden Menschen alles friedliche Handeln und Leben zu lassen! In unserer freiheitlichen Gesellschaft darf niemand ausgegrenzt werden! Ich respektiere die, die sich impfen, genauso wie die, die sich nicht impfen lassen. Und egal ob jemand für oder gegen die Maßnahmen ist. Jede friedliche Aktion auf Basis unseres Grundgesetzes ist legitim.

Der Handlungsspielraum als Oberbürgermeister ist begrenzt, deshalb übermittle ich die entsprechenden Botschaften an die richtigen Stellen. Die einst vor dem Rathaus abgestellten Kinderschuhe als Protest gegen die Schließung von Einrichtungen der Kinderbetreuung haben wir dem sächsischen Ministerpräsidenten übergeben. Die zurückgegebenen Berufsurkunden von medizinischen oder pflegerischen Mitarbeitern habe ich mit einem Fragenkatalog an die Landesregierung geschickt.

Auch Sie, liebe Freitalerinnen und Freitaler, nehme ich ernst und möchte auch mit Ihnen ins Gespräch kommen. Deshalb biete ich allen, die an einem sachlich fairen Dialog interessiert sind an, am Bürgerdialog teilzunehmen. Dieser findet am 8. Februar 2022 mit Vertretern verschiedener Gruppierungen im Kulturhaus statt. Alle Freitaler können sich bis 1. Februar zur Teilnahme bewerben. Informationen dazu gibt es auf unserer Internetseite unter freital.de. Beginnen wir den Dialog!

Ich werde jetzt als Symbol für Frieden und Freiheit eine Kerze auf den Balkon unseres Rathauses stellen. Sie soll Licht und Wärme aussenden, aber auch Mut machen und Kraft geben. Zünden wir alle eine Kerze an: Für Frieden und Freiheit – in Freital – in Deutschland – in der Welt.

Kommen Sie gut nach Hause.

Rede des Bürgermeisters aus Freital

Update 04.01.2022: Eine Nachricht von den Initiatoren an mich, nachdem ich den Beitrag veröffentlicht habe.

Liebe Sabrina,
was für ein Beitrag!
Er hat heute Abend hier in unserem Landkreis und Umland eingeschlagen wie eine Bombe!
Das E-Mail Postfach füllt sich mit Urkunden aus der ganzen Bundesrepublik!

Wir sammeln alle Urkunden und werden diese in einer Aktion am Hang anbringen.
Ich melde mich wieder bei dir!

Herzlichen Dank !
Wahnsinn…..

Liebe Grüße

Wichtig ist, dass wir jetzt zusammen halten und regionale Zeichen setzen, welche gesehen werden! Wichtig ist, dass ihr aufzeigt, dass mit einer Impfpflicht eine rote Linie überschritten wird. Wir wollen, dass diese Impfpflicht zurück genommen wird! Nachfolgend stelle ich euch drei Möglichkeiten vor, die ihr regional durchführen könnt.

Helft mit, jeder Einzelne ist wichtig. Außerdem können sich dabei auch alle anderen Berufsgruppen mit beteiligen, wir haben ja gelernt, dass Solidarität in diesen Zeiten sehr wichtig ist.

Nutzt dazu gerne die Aktion Berufsurkunde – alle Informationen findest du hier. Sammelt regional eure Berufsurkunden, streicht diese durch und schreibt den Slogan „Impfpflicht? Ohne mich!“ drauf. Dadurch können die Urkunden nicht für andere Zwecke instrumentalisiert werden.

Weiterhin ein Bild von Neujahr 01.01.2022 mit weiteren neuen Urkunden von Mitarbeitern aus dem Gesundheitswesen und Pflegepersonal.

Es gibt nun mehrere Möglichkeiten wozu ihr diese Urkunden nutzen könnt:

1. Berufsurkunden auf gut sichtbaren Plätzen ablegen
Sammelt, als Pflegekräfte und Personen aus sozialen Berufen, in eurer Region genauso wie bei der „Freitaler roten Linie“ eure durchgestrichenen Berufsurkunden. Unter dieser roten Linie sammeln sich immer mehr durchgestrichene Berufsurkunden. Macht diese an einem Ort, wie auf dem am Hang in Freital. Nachfolgend nun noch die Nachricht die ich erhalten habe:

Die Anzahl der Urkunden wächst! Dazu das Bild der „roten Linie“ bei der heutigen Abenddämmerung. Mittlerweile hat diese Aktion schon Bekanntheit erlangt und Menschen sind vor Ort gewesen und sprechen miteinander. Das ist unser Ziel, ein Austausch aller miteinander sowie die Rücknahme der berufsgruppenorientierten Impfpflicht! Ich werde dir weiterhin berichten und danke dir ganz lieb für deine Unterstützung! Lass uns Gemeinsam für unser Ziel kämpfen! Wir sind bereit!

Wer sich aus der Region an dieser Aktion beteiligen möchte und den Hang „zum Hang der gestrichenen Urkunden“ werden lassen will, kann seine Urkunde gern an folgende E-Mail Adresse senden: rotelinie@gmx.info

2. Berufsurkunden in der Region sammeln und an wichtige Positionen schicken
Ihr könnt außerdem eure Urkunden gesammelt in eurer Region – wie es die Pflegekräfte in Oberberg machen – an eure Bürgermeister, Landräte, Bundestagsabgeordneten, Geschäftsführungen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen schicken. Setzt dadurch ein Zeichen. Zeigt klar eure rote Linie auf. Die Impfpflicht muss zurück genommen werden. Geht friedlich mit spazieren (die Termine findet ihr hier), derzeit finden an fast allen Tagen überall in Deutschland Spaziergänge statt (Verhaltensregeln findet ihr hier) – denkt dran keine Kasacks von euren Arbeitgeber tragen. Die stärken gerade in dieser turbulenten Zeit euer Immunsystem.

3. Aktion der Rehaklinik in Bad Liebenstein

Eine stille Aktion der Rehaklinik Bad Liebenstein, als Protest gegen die Impfpflicht des medizinischen Personals (01.01.2022 Spaziergang ab 18:00 Uhr). Jede Kerze steht für eine Person, welche bei einer weiter bestehenden Impfpflicht in der Pflege erlischt. Die Kerzen wurden deutlich mit der Tätigkeit markiert, nicht nur Menschen aus der Pflege verlassen dann den Beruf, auch Menschen die im Büro – Verwaltung – und in der Küche arbeiten.

Schickt mir gerne Bilder von euren Aktionen, damit ich darauf aufmerksam machen kann, denn die Medien schweigen zu unsere Not – fuehrungskraft-mit-herz@zwitschern.net.

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Boosterimpfung Impfpflicht

Der große Bruder von Delta heißt Omikron: die Impfung schützt laut RKI nicht davor!

Für alle Interessierten hier ein paar Fakten zu Omikron und der Impfung

Update 04. Januar 2022: Das Robert Koch-Institut hat still und heimlich eine neue Fassung seines Wochenberichts herausgebracht und dabei die Anzahl der ungeimpften Omikron Infizierten fast versechsfacht.
Laut Zahlen des RKI waren ganze 95,6% der „Omikron Infizierten“ mindestens vollständig geimpft. Diese Zahl hat natürlich Wellen geschlagen und wurde in den sozialen Netzwerken geteilt. Ist am Ende des Tages die Impfung etwa komplett nutzlos?
Unser Robert Koch-Institut, eine Einrichtung der Bundesregierung, kann dies natürlich nicht so stehen lassen. Sogar über die Feiertage wurde das Unmögliche möglich gemacht: man hat ganz einfach die Zahl „etwas“ nach oben korrigiert.
Das heißt aus den nur „186 Ungeimpften“ wurden mal eben ganze 1.097. Ohne Erklärung, warum die Zahl falsch war bzw. wie solch ein Fehler passieren konnte. Ist das nicht seltsam?

Nehmen wir doch die Zahlen unserer Bundeseinrichtung als bare Münze hin und kommen immer noch auf einen Anteil an „geimpften Omikron Infizierten“ von ganzen 78,6%. Das liegt immer noch deutlich über der Impfquote von 71,2% (Stand 02.01.2022).
Was soll man dazu sagen? Eine Bundeseinrichtung, die willkürlich Zahlenangaben ändert, ohne auch nur einen Hauch einer Erklärung zu liefern, wo denn ein „Fehler“ passiert sein könnte?


Vor drei Tagen erschien wieder ein neuer RKI Wochenbericht. Ein interessantes Thema bei diesem RKI Wochnbericht die neue „Omikron Variante“. Zwischen dem 21.11.2021 und dem 27.12.2021 wurden dem RKI 10.443 Fälle von Corona Infektionen mit der Omikron Variante gemeldet. Zu 4.206 dieser Fälle ist dem RKI der Impfstatus der Betroffenen bekannt. Das sind lediglich 40,3% der Infizierten. Dies ist für mich nichts Neues.
Schauen wir, wie das RKI, nur auf die 4.206 Infektionen, bei denen der Impfstatus bekannt ist. Von diesen waren nämlich ganze 186 ungeimpft und 4.020 vollständig geimpft. Von den 4.020 vollständig Geimpften waren sogar 1.137 Personen bereits „geboostert“.

Was können wir daraus schließen?
Von allen Omikron Infizierten mit bekanntem Impfstatus waren lediglich 4,4% ungeimpft. Der Großteil der Infizierten, ganze 95,6%, war vollständig geimpft. 27% der Infizierten waren sogar geboostert.

freepik

Anhand dieser Zahlen sollte jedem klar sein, dass es eigentlich nur einen Weg geben kann, um aus dieser „Pandemie“, insbesondere der aktuellen „Omikron Welle“, herauszukommen.

Was derzeit passiert, ist das Verdrängen und Leugnen der Realität. Die Menschen werden offensichtlich betschentschert und besödert (belogen) und sie rennen trotzdem dankend zum „Boostern“. Ich sage nein zum Impfabo und ich sage nein zu einer Impfpflicht! Es ist nicht zu spät als geimpfte Personen nein zu sagen, denn dein Status verfällt ab dem Tag, an dem du dich nicht weiter impfen lassen willst.

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Gesellschaft Gesundheitssystem Meinungsfreiheit Politik

Wünsche für das Jahr 2022? Diese Liste ist sehr lang, aber ich will es versuchen

Ich wünsche mir, dass wir aufhören zwischen geimpft und ungeimpft zu unterscheiden.
Ich wünsche mir, dass wir endlich über die vielen betroffenen Menschen, die Impfnebenwirkungen erlitten haben sprechen.
Ich wünsche mir, dass wir daran arbeiten, dass so eine Spaltung der Gesellschaft nie wieder passieren kann.
Ich wünsche mir, dass wir uns versöhnen, Familien, Freunde, Arbeitskollegen und vielleicht auch der ungeliebte Nachbar von nebenan.
Ich wünsche mir, dass wir andere Meinungen akzeptieren und nicht mehr versuchen zu stigmatisieren und die Menschen hinter dieser Meinung zu diffamieren.
Ich wünsche mir, dass wir eine wirkliche Gesellschaft mit Toleranz, Mut, Offenheit und Akzeptanz für jedermann sind.
Ich wünsche mir Politiker welche ihren Auftrag kennen und diese Positionen nicht nur für den eigenen Vorteil bekleiden.
Ich wünsche mir, dass wir wieder einander in die Augen blicken und uns für Fehler entschuldigen können. Denn dies zeugt von Größe und nicht von Schwäche.
Ich wünsche mir, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und Verantwortung dafür übernehmen. Sie müssen sich in der Öffentlichkeit für ihr Handeln entschuldigen, nur so kann wieder Vertrauen in unser Grundgesetz entstehen.
Ich wünsche mir, dass auch unbequeme Themen angesprochen werden dürfen.
Ich wünsche mir, dass Gesundheit mehr in den Mittelpunkt der Gesellschaft gerückt wird und anstatt zu reagieren deutlich mehr Vorsorge betrieben wird. Denn jeder ist auf seine Gesundheit angewiesen.
Stichwort Expertenstandards, Pneumonieprophylaxe, Dekubitusprophylaxe, Sturzprophylaxe, …
Ich wünsche mir ein echtes Wir, ein Wir worauf man sich verlassen kann, ein Wir in welchem Nachbarschaftshilfe und Familie groß geschrieben wird. Denn unsere Gesellschaft wird sich nicht nur demografisch verändern, weshalb Nächstenliebe ein Grundprinzip sein sollte.
Hören wir auf uns auf Worte wie Solidarität und Vielfalt zu verlassen, sondern fangen wir endlich an dies zu leben.

Ich sehe tausende Menschen bei friedlichen Spaziergängen die dies bereits verinnerlicht haben.

Egal ob groß oder klein, dick oder dünn, geimpft oder ungeimpft, gläubig oder bekenntnislos, egal aus welchem Land, für mich sind alle Menschen gleich. Ich wünsche mir, dass wir in der Pflege mit diesem Credo vorauseilen und unserer Gesellschaft den nötigen Respekt, gegenüber jedem Menschen, vorleben.

Krankenschwester Sabrina & Führungskraft mit ❤️

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Boosterimpfung Impfpflicht Impfung Pflege Pflegenotstand Politik

Ich bin die rote Linie für euch

Land auf Land ab ist ein drittel der Pflegekräfte ungeimpft. Mich eingeschlossen!
Wer nicht erkennt, dass es nun zu weiteren Engpässen kommen wird, weil Menschen zu einer „Impfung“ gezwungen werden sollen, der hat sich hoffentlich über Weihnachten vielleicht schon mal einen Crash-Kurs in Pflege schenken lassen.
Denn Fakt ist, ihr könnt euch schon bald selbst pflegen. Schon jetzt ist klar, dass Menschen in Senioreneinrichtungen nicht mehr versorgt werden können, weil laut einem BR Bericht zwei Pflegekräfte in einer Pflegeeinrichtung wegen der Impfpflicht in der Pflege gekündigt haben. Das Wort adäquat lassen wir hier mal komplett außen vor.
Denn mein Credo, dass Pflegequalität unantastbar sein muss, wird gerade durch die DRG Einführung von Karl Lauterbach gänzlich ignoriert und zeigen die vielen Überlastungsanzeigen die ich geschrieben habe. Doch führten diese dazu, dass meine Vorgesetzten mich mit Verachtung bestraften und ich mich hierfür entschuldigen sollte.
Anstatt mit den Menschen an der Basis zu kämpfen, retten all die Vielen, die sich vermeintlich aus der operativen Ebene hocharbeiten konnten, nur noch ihre eigenen Allerwertesten. Wenn sie denn überhaupt Ahnung von der Materie haben.

aopsan

Wir sprechen hier von einer Impfung, die zunächst die alten Menschen schützen sollte. Eine Impfung welche bedingt zugelassen wurde und inzwischen als „normale“ Impfung verkauft wird.
Ihr argumentiert „Der Impfstoff ist sicher weil er Milliardenfach verimpft wurde“.
Weil man also so vielen Menschen diesen Impfstoff verabreicht hat schlussfolgern einige, dass der Impfstoff keine Nebenwirkungen hat.
Das weiß man aber faktisch nicht, denn es werden keine Untersuchungen angestellt und Betroffene von Impfnebenwirkungen sind vielmehr damit beschäftigt sich von Querdenkern, „Schwurblern“ und Covidioten zu distanzieren.

Ich distanziere mich hiermit von Menschen die sich von allem distanzieren, damit sie ja nicht negativ auffallen und keine Konsequenzen tragen müssen. Unsere Gesellschaft trägt mit, wenn kleine Babys Pfefferspray ausgesetzt werden, weil die Mutter friedlich auf einer Straße spazieren geht. Niemand distanziert sich von derartigem Handeln dieses Polizeibeamten.
Es ist nicht mehr die Zeit sich wegzuducken und weiter stillschweigend dieses Unrecht hinzunehmen.

Ich sage „Nein“ zu einer Impfpflicht in der Pflege.
Ich sage „Nein“ zu einer allgemeinen Impfpflicht.
Ich sage „Nein“ zu Polizeigewalt gegenüber friedlichen Menschen.
Ich sage „Nein“ zu Diffamierungen gegenüber Menschen die sich aus unterschiedlichen Gründen gegen eine bedingt zugelassene Impfung aussprechen.
Ich sage „Nein“ zu dieser Art von Demokratierverständnis.
Ich sage euch, wenn ihr diese Impfpflicht aufrecht erhaltet, dann hängt mein Kasack im Spind und einmal aus dem Beruf ausgeschieden, werde ich gewiss nicht mehr über eine Rückkehr nachdenken.

Wir alle halten weiter durch und sammeln Kraft für das neue Jahr. Ich wünsche euch einen guten Rutsch ins neue Jahr 2022 und trinke heute Abend einen „Caipirinha“ auf alle die diese turbulente Zeit ohne sich zu Beugen und der Masse blind zu folgen, getrotzt haben. Ihr macht mir Mut und mit euch an meiner Seite kämpfe ich für die Gerechtigkeit die uns seit über 20 Monaten, trotz unseres bestehenden Grundgesetzes, durch vielfache Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, verwehrt werden.

Krankenschwester Sabrina & Führungskraft mit ❤️

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Medien Pflege Pflegenotstand Politik

Die erste Verfassungsbeschwerde gegen die Impfpflicht in der Pflege ist eingegangen

Ja, nein, vielleicht? Sollte die Impfpflicht nicht zurück genommen werden, gibt es für mich in der Pflege keine Zukunft mehr. Wenn ich einmal dazu gezwungen werde, diesen Beruf verlassen zu müssen, weil ich mich nach über 15 Jahren Tätigkeit in diesem Beruf nicht mit einer bedingt zugelassenen Impfung, behandeln lasse, dann bleibt meine Entscheidung dahingehend bestehen „Nein“ zu sagen. Nein ich lasse mich von euch nicht erpressen. Ich war über 15 Jahre gut genug und keiner in der Gesellschaft hat mich je gefragt wie ich mich persönlich gegen gefährliche Krankheiten schützen kann. Deshalb werde ich, auch wenn es mir sehr schwer fallen wird, diesen Beruf verlassen.


Ich bin zuversichtlich, dass die Montagsspaziergänge immer mehr werden und die Menschen sich diese Bevormundung nicht mehr gefallen lassen werden, gerade im Hinblick auf eine anstehende generelle Impfpflicht.
Auch ich werde immer wieder und wieder spazieren gehen, denn es hat nicht nur den Effekt, dass wir gesehen werden, es stärkt mein Immunsystem, welches ich in diesen Zeiten so dringend benötige.

Nun noch eine kurze Information zur drohenden Impfpflicht und der beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen Verfassungsbeschwerde über diese leider noch nicht viel bekannt ist. Ich habe heute erst darüber berichtet, dass die berufsbezogene Impfpflicht ab 15.03.2022 nur temporär bis zum 31.12.2022 gilt.

Neben dem Ärzteblatt berichtet auch die Deutsche Handwerkszeitung darüber. Demnach ist die Klage (inklusive einem Eilantrag) von 23 Personen am 14.12.2021 eingereicht worden. Es gibt noch kein Aktenzeichen. Weitere Details sind mir noch nicht bekannt, wem näheres bekannt ist/wird, kann sich gerne bei mir im Kommentarbereich oder via E-Mail (fuehrungskraft-mit-herz@zwitschern.net) melden.

Ich bin gespannt, wie das Verfahren ausgeht – da wir ja aber mittlerweile wissen, wie „unabhängig“ in Deutschland die Justiz ist, ist wohl alles offen.

Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts und guter Freund von Angela Merkel

An dieser Stelle möchte ich auch an die noch ausstehende Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1 BvR 437/21) zur Masernimpfpflicht hinweisen. Die Rechtsanwältin Beate Bahner betreut diese Verfassungsbeschwerde für drei Kindergartenkinder und reichte diese am 28.02.2021 ein.

Liebe Alle, hier ein weiteres großes – aber enorm interessantes – Schriftstück:
Ich habe im Auftrag dreier Kindergartenkinder und ihrer Eltern am 28.2.2021 beim Bundesverfassungsgericht die beigefügte Verfassungsbeschwerde erhoben. Schaut rein, und Ihr werdet sehen, warum diese Impfpflicht aus vielen Gründen massiv verfassungswidrig ist. So gab es lediglich etwa 500 Masernfälle in 2018 und in 2019, ohne einen einzigen Todesfall. Obwohl vielleicht nur die Hälfte der Menschen gegen Masern geimpft ist (diese Zahl ist mir nicht bekannt), gibt es demgegenüber mehr als 2.500 Impfkomplikationen (also der fünffache Faktor) und mehrere Todesfälle nach Impfung pro Jahr. Die (Kombinations)Impfung ist also um ein Vielfaches gefährlicher als die Masernerkrankung selbst.
Viel Freude und Erkenntnis beim Lesen! Eure Beate Bahner
P.S. Eine Entscheidung des BVerfG kann ein bis zwei Jahre dauern.

Rechtsanwältin Beate Bahner
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Impfpflicht Impfung Pflege Pflegenotstand Politik

Berufsbezogene Impfpflicht ab 15.03.2022 gilt nur temporär bis zum 31.12.2022!

Gewusst? Die Impfpflicht ist zeitlich bis 31.12.2022 begrenzt.
Ab kommenden März gilt in Deutschland die Impfpflicht für einige Berufsgruppen, u.a. für meinen Beruf die Pflege. Wer denkt dabei bleibt es – Stichwort generelle Impfpflicht – der hat vermutlich auch noch nicht den Begriff bedingte Zulassung nachgeschlagen, vertraut darauf, dass in jedem 7 Ei eine Überraschung zu finden ist und Gentherapien nun halt als Impfung verkauft werden 😉
Wobei genveränderte Lebensmittel niemand essen mag …
Wir erinnern uns nochmal: Stand 22.12.2021 sind 85,3% der Erwachsenen in Deutschland geimpft. Diese enorm hohe Zahl soll nun eine Impfpflicht rechtfertigen?
Interessant ist auch, dass mit dieser Impfpflicht nun auch Apotheker und Tierärzte wie beispielsweise Lothar Wieler vom RKI Menschen und Kinder ab 12 Jahren impfen dürfen. „Impfen to Go“ ist das neue Geschäftsmodell und hier verdient nicht nur die Pharmaindustrie, sondern jeder impfende Arzt freut sich über die 28 Euro die der Staat je Corona-Impfung an Praxen seit Mitte November, nach zuvor 20 Euro, zahlt. Am Wochenende und an Feiertagen winken sogar 36 Euro. Für jeden impfenden Mediziner können so im Monat schnell mal mehrere tausend Euro extra zusammenkommen.

Nun aber zurück zur Drucksache des Bundestags und der Änderung des Infektionsschutzgesetzes, damit wir die Situation besser einschätzen können.

drobotdean

Am 10.12.2021 hat der Bundestag (namentlich) unter anderem über die „Drucksache 20/188“ abgestimmt.
Die Drucksache 20/188 hat den Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ und wurde von der SPD, den Grünen und der FDP ins Leben gerufen.
In der Drucksache wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorgeschlagen:

Die Gesetzesinitianten sehen für Personal in Gesundheitsberufen und für Men­schen, die beruflich Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, eine Impfpflicht gegen das Coronavirus vor.
[…]
Für bestehende und bis zum 15. März 2022 einzugehende Tätigkeiten sei die Vorlagepflicht bis zum 15. März 2022 zu erfüllen. Neue Ar­beitsverhältnisse sollen ab dem 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechen­den Nachweises eingegangen werden können. Krankenhäuser, die durch die Corona-Pandemie sowohl finanziell als auch organisatorisch stark belastet seien, sollen finanzielle Unterstützung erhalten. Zudem sollen für einen vorübergehen­den Zeitraum ausnahmsweise Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker gegen das Coronavirus impfen dürfen.

Drucksache 20/188

Der Gesetzentwurf bezweckt eine weitere Steigerung der Impfquote unter den in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätigen Personen und den Schutz vulnerabler Personengruppen vor einer COVID-19-Erkrankung. Durch den Ge­setzentwurf werden unmittelbar keine zusätzlichen Kosten geschaffen, die über die nach der Coronavirus-Impfverordnung für die Schutzimpfungen entstehenden Kosten hinausgehen.
In der Drucksache sind dann detaillierte Änderungen des IfSG vorgeschlagen, die nach der Zustimmung des Bundestages in der Drucksache 830/21 an den Bundesrat ging. Was wird im Infektionsschutzgesetz geändert?

Drucksache 20/188

Im Artikel 1 des „Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ der Drucksache 830/21 wird beschrieben, wie das IfSG geändert werden soll. Hier stelle ich euch einige Auszüge aus dem Artikel vor:

Artikel 1 – „Änderung des Infektionsschutzgesetzes“
Das Infektionsschutzgesetz […] wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht werden nach der Angabe zu § 20 die folgenden Angaben eingefügt:
§ 20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19
§ 20b Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2

Drucksache 830/21

Schauen wir uns die beiden neuen Paragrafen des IfSG an.

§20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19
(1) Folgende Personen müssen ab dem 15. März 2022 entweder geimpfte oder genesene Personen […] sein:
1. Personen, die in folgenden Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind:
a) Krankenhäuser,
b) Einrichtungen für ambulantes Operieren,
[…]
(2) Personen, die in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind,
[…]
Satz 1 gilt nicht für Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Drucksache 830/21

Der Artikel regelt also die „Impfpflicht“ ab dem 15.03.2022 für eine ganze Reihe von Berufen, wie Pflegekräfte oder Ärzte. Was oft nicht genannt wird: kann man aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden, dann gilt die Impfpflicht für einen nicht.
Schauen wir noch kurz in Auszüge des neuen Paragrafen 20b:

§ 20b Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
(1) Abweichend von § 20 Absatz 4 Satz 1 sind Zahnärzte, Tierärzte sowie Apotheker zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 bei Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben […]

Drucksache 830/21

Hier wird der Kreis der Auserwählten, die Kinder ab 12 Jahren und Erwachsene gegen Corona impfen dürfen erweitert. Unter anderem werden Tierärzte ermächtigt, die Impfung zu verabreichen.

Nachdem wir uns kurz die Änderungen im IfSG angeschaut haben, geht es weiter im „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ – schauen wir auf Artikel 2:

Artikel 2 – Weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Das Infektionsschutzgesetz […] wird wie folgt geändert:
Die §§ 20a und 20b werden aufgehoben.
[…]

Drucksache 830/21

Die neuen Paragrafen, die ich oben in Auszügen vorgestellt habe, sollen schon wieder aufgehoben werden? Wieso denn das, wie passt das zusammen?
Eine Antwort darauf, bekommen wir in Artikel 23:

Artikel 23 – Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
[…]
(4) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Drucksache 830/21

Sprich: das gesamte Gesetz ist mittlerweile bereits in Kraft. außer unter anderem Artikel 2, in dem die Aufhebung der Paragrafen 20a und 20b des IfSG geregelt wird.
Das heißt: Artikel 1, der die Einführung der §§ 20a und 20b ab dem 15.03.2022 regelt ist in Kraft.
Der Artikel 2, der die Aufhebung der §§ 20a und 20b regelt, tritt am 01.01.2023 in Kraft – die Impfpflicht gilt vom 15.03.2022 bis 31.12.2022. Ab dem 01.01.2023 werden die entsprechenden Paragrafen wieder aufgehoben.

Die noch berufsbezogene Impfpflicht ist also begrenzt. Das Ganze dient nur einem Zweck: dem Erhöhen der (sowieso schon sehr hohen) Impfquote in Deutschland. Das einzig gute daran: das Ganze ist nur befristet bis zum 31.12.2022.

PS: Ich empfehle euch diesen Beitrag: Aus der Not heraus: Amerikas Krankenhäuser müssen auf Impfpflicht für Pflegepersonal verzichten.

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Boosterimpfung Impfpflicht Impfung

Ein Blick auf die Impfnebenwirkungen und Todesfälle im Zusammenhang mit der Impfung

Fast zwei Monate dauerte es, bis ein neuer Sicherheitsbericht veröffentlicht wurde, bedenklich wenn man daran denkt, dass inzwischen bereits kleine Kinder geboostert werden. Es ist inzwischen der 16. PEI Sicherheitsbericht (Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut).
Beachtlich, dass dieser Bericht gerade einmal Daten bis zum 30.11.2021 enthält. Wie immer möchte ich vorab darauf aufmerksam machen, dass alle „Fälle“ natürlich nur „Verdachtsfälle“ sind – ob ein kausaler Zusammenhang zur Impfung besteht kann letzten Endes nur mittels Obduktionen festgestellt werden.
Diese finden aber, da gar kein Bewusstsein für Impfnebenwirkungen in der Bevölkerung besteht, erst gar nicht statt. Stattdessen wird weiter vermittelt, dass Nebenwirkungen nach einer Impfung signalisieren, dass der Impfstoff wirkt und das Immunsystem aktiviert wird. Als Krankenschwester kann ich dazu wirklich nur sagen, danke, dass ihr den Menschen so glaubhaft dieses Märchen erzählt. Nie war ich bislang nach einer Impfung für Tage außer Gefecht gesetzt, so wie es mir inzwischen wirklich unzählig viele Menschen berichtet haben.
Wenn ihr Impfnebenwirkungen melden wollt tut dies auf jeden Fall über das Online-Meldeformular des PEI und wer dazu Hilfe benötigt wendet sich an „Impfschadenmelden.de“.

Da Facebook und Instagram jedes Mal die Sicherheitsberichte löschen, wird über das Eingemachte nur noch hier auf dem Blog berichtet. Ich bin eine Privatperson, welche niemanden überzeugen muss, mein Handeln begründet sich einzig und alleine daraus, dass ich möchte, dass sich viele Menschen kritischer mit Themen befassen und eigenständige Entscheidungen treffen können.

Interessant ist, dass in den 8 Berichtswochen, zwischen dem 15. und diesem Bericht, „nur“ 2.952.662 Erstimpfungen, 3.154.245 Zweitimpfungen aber 9.931.473 Drittimpfungen durchgeführt wurden. Der größte Anteil der aktuell verimpften Dosen sind also sogenannte „Boosterimpfungen“.


1. Impfquote: Mittlerweile sind 83,3% der Erwachsenen in Deutschland mindestens ein Mal geimpft. Es wurden 59.574.908 Personen geimpft und 10.700.845 Personen bereits „geboostert“.
Ich habe mit Hilfe der Bevölkerungszahl in Deutschland und den Daten aus dem Impfquotenmonitoring die Kinder herausgerechnet und die „Impfquote der Erwachsenen“ zum Stichtag 30.11.2021 berechnet und komme auf eine Impfquote von 83,3%. Glaubt man den ersten Aussagen unserer Politiker, dann sollte die Herdenimmunität damit erreicht sein und die „Pandemie“ ist beendet.

2. Nebenwirkungen: Es wurden 196.974 Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen gemeldet, davon 26.196 schwerwiegende Fälle. Das PEI verschweigt in diesem Bericht wieder die Verteilung der Impfnebenwirkungen auf die Geschlechter. Schwerwiegend meint dabei eine Reaktion, bei der die betroffene Person im Krankenhaus behandelt werden muss oder die als medizinisch „bedeutsam“ eingeordnet wurde.

ImpfstoffFälle mit Nebenwirkungendavon schwerwiegendMelderate
pro 1.000 Impfdosen
Melderate schwerwiegend
pro 1.000 Impfdosen
BioNTech-Pfizer113.79216.8741,20,2
AstraZeneca46.3256.1472,70,2
Moderna28.2891.9243,60,5
Johnson & Johnson7.7589252,20,3
Unbekannt810326
Gesamt196.97426.1961,60,2


3. Die Anzahl der Todesfälle ist von 1.809 im letzten Bericht auf nun 1.919 angestiegen. Diese Zahl ist natürlich im Verhältnis zu den verimpften Impfdosen niedrig. Ich verweise an dieser Stelle gerne auf die Problematik der Dunkelzifferrate, die das PEI konsequent ausblendet und sich (seit Bestehen) weigert, diese zu analysieren. Ergebnisse einer Studie aus den USA (mit ähnlichem Meldesystem) deuten darauf hin, dass nur 1% der Fälle gemeldet werden – sprich, die Zahlen des PEI stellen lediglich die Spitze des Eisbergs dar.

1.919 Fälle sind eine marginale Zunahme im Vergleich zum letzten Sicherheitsbericht. SMR Analysen vom PEI deuten auf massive Unstimmigkeiten in den Daten hin.
Seit einigen Berichten führt das PEI eine „Observed versus Expected“ (OvE) Analyse in Form der „Standardised Morbidity Ratio“ (Standardisierte Erkrankungsrate, SMR) oder „Standardised Mortality Ratio“ (Standardisierte Sterberate, ebenfalls SMR) Berechnung durch.
Nochmal kurz zur Erinnerung: „Normal“ wäre eine SMR von 1. Dann würde die beobachtete Anzahl von Erkrankungen oder Todesfällen genau derjenigen entsprechen, die „man erwarten würde“. Wäre die SMR 2, dann hätte man doppelt so viele Fälle, als man erwarten würde. Wäre die SMR 0,5 hätte man nur halb so viele Fälle – also weniger Erkrankungen, als „normal“ wären.

Für die Todesfälle nach der Impfung druckt das PEI folgende „tiefgrüne“ Grafik ab:

Man erkennt in allen Feldern eine SMR von 0,0XX. Sprich: in der Gruppe der Geimpften, sterben sehr viel weniger Menschen, als man erwarten würde.
Was kann dafür die Ursache sein?
Entweder schützt die Impfung sicher vor dem Tod – oder die Zahlen des PEI sind einfach nicht repräsentativ. Ich gehe sehr stark von Zweitem aus. Da nur ein Bruchteil der „Impf-Todesfälle“ überhaupt gemeldet (bzw. damit in Verbindung gebracht) wird, sind die SMR derart weit weg von der „1“.
Natürlich ließt man dazu kein Wort beim PEI, hier gibt man sich mit einer Zahl unter 1 zufrieden, ohne deren Sinnhaftigkeit zu hinterfragen.

Übrigens: Das PEI hat bislang nur in 78 der 1.919 Fälle einen kausalen Zusammenhang zwischen Impfung und Tod herstellen können:

In 78 Einzelfällen, in denen Patienten an bekannten Impfrisiken wie Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS), Blutungen aufgrund einer Immunthrombozytopenie oder Myokarditis im zeitlich plausiblen Abstand zur jeweiligen Impfung verstorben sind, hat das Paul-Ehrlich-Institut den ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung als möglich oder wahrscheinlich bewertet.

5. Unerwünschte Ereignisse von besonderem Interesse
Es traten insgesamt mindestens 1.688 Myo- bzw. Perikarditen auf. Die meisten Meldungen zu Entzündungen am Herzen bzw. Herzbeutel gehen beim PEI zu den mRNA Impfstoffen von BioNTech-Pfizer und Moderna ein. Vor allem betroffen sind Männer bis 30 Jahre nach der zweiten Impfung. Das PEI verzichtet auf eine SMR Analyse – verweist aber im Anhang noch auf die Quellen zu dieser (nicht vorhandenen) Analyse.

Nach der dritten Impfung sind die Melderaten derzeit noch sehr gering. Kann man daraus folgern, dass man bei der Drittimpfung sicher ist? Nein, sicherlich nicht. Dazu ist es einfach noch zu früh. Die Boosterimpfungen haben ja erst vor wenigen Wochen begonnen und die Myokarditiden treten immer mit einem Zeitverzug auf, den das PEI auch bekannt gibt:

Die meisten Probleme treten also erst nach mehr als 21 Tagen nach der jeweiligen Impfung auf. Dazu kommt dann nochmal der Meldeverzug an das PEI – hier also „Entwarnung für den Booster“ zu geben, wäre einfach zu früh.

Das PEI gibt wieder in einer schönen Grafik an, wie der Ausgang der gemeldeten Myo- und Perikarditiden ist, es zeigt, dass die wenigstens Menschen genesen sind.

Lediglich 13% der Fälle sind wiederhergestellt. In 87% der Fälle leiden die Personen immer noch unter den Folgen der Entzündung am Herzen bzw. das PEI hat es bei 18% der Fälle nicht geschafft, sich aktuelle Informationen zu besorgen. Das PEI sagt im Bericht:

Die Daten zeigen sehr konsistent, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Patienten mit einer Myo-/Perikarditis nach Impfung mit mRNA-Impfstoffen gut auf Behandlung und Ruhe ansprechen und sich schnell besser fühlen […]

Die Grafik zeigt, entgegen dieser Beteuerung, das Gegenteil: nur eine kleine Minderheit ist eben wieder genesen. Der größte Anteil „nicht wiederhergestellt“ ist „grün“ markiert, obwohl der Mensch intuitiv mit „grün“ etwas positives assoziiert (also genesen).


Es gab 314 Fälle des Guillain-Barré-Syndroms – die Anzahl der Toten stieg hier von 6 auf 8 Fälle an. Außerdem mussten 24 weitere Personen intensivmedizinisch behandelt werden. Das Guillain-Barré-Syndrom (GBS) ist eine Nervenkrankheit, die bis zur Lähmung oder dem Tod führen kann.

Auch Todesfälle können vorkommen.
[…]
GBS ist eine bekannte Nebenwirkung nach beiden Adenovirusvektor-basierten COVID-19-Impfstoffen und in der jeweiligen Fachinformation entsprechend genannt.

Warum das PEI lediglich einen Zusammenhang zu den Vektor-Impfstoffen von AstraZeneca und Johnson & Johnson sieht – obwohl die meisten Fälle bei BioNTech-Pfizer aufgetreten sind – ist mir unklar. Natürlich muss man das Ganze in Bezug zu den verimpften Dosen sehen – dennoch sind die Fälle vorhanden und insbesondere die meisten Todesfälle treten bei BioNTech-Pfizer auf.


Außerdem traten 265 Fälle des Thrombose mit Thrombozytopenie Symptoms auf. 43 davon verliefen tödlich. Auffallend ist hier, die geringe Zunahme der Fallanzahl und eine überproportional starke Zunahme der Todesfälle.
Beispielsweise wurde im 11. Sicherheitsbericht von „allgemeine Blutungen“ berichtet. Im 12. Sicherheitsbericht waren diese dann nochmal zu finden – allerdings in anderer Gruppierung. Im 13 Sicherheitsbericht ging man dann auf „allgemeine Thrombosen“ ein und im 14. Sicherheitsbericht auf Thrombosen mit Thrombozytopenien.


Erstmalig berichtet das PEI über Hepatitiden (Erkrankungen der Leber) im Zusammenhang mit den Corona Impfungen. Insgesamt wurden bisher 67 Fälle berichtet. Eine Hepatitis ist der medizinische Fachbegriff für eine Leberentzündung. Dabei handelt es sich um eine Abwehrreaktion des körpereigenen Immunsystems u.a. gegen Infektionserreger oder für die Leber giftige Stoffe. Auch Störungen des Blutflusses in der Leber bzw. Autoimmunerkrankungen, bei denen sich das Immunsystem gegen Leberzellen oder Zellen der Gallengänge richtet, können Ursachen für eine Hepatitis sein.
Diese Art der Erkrankung nach einer Corona Impfung war zumindest uns bislang nicht bekannt und wurde noch nicht von den Medien aufgegriffen. Dass nun doch einige Fälle dieser, durchaus ernsten, Erkrankung gemeldet wurden, ist besorgniserregend.
Die Hepatitiden verteilen sich wie folgt auf die Impfstoffe:

BioNTech-PfizerAstraZenecaModernaJohnson & Johnson
382252

Das PEI gibt keine Einschätzung, ob eine Häufung der Fälle vorliegt, oder nicht. Auch zum aktuellen Gesundheitszustand der Betroffenen wird nichts gesagt.

Das Paul-Ehrlich-Institut wird Hepatitis bzw. Autoimmunhepatitis im zeitlichen Zusammenhang mit den COVID-19-Impfstoffen weiter beobachten.

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Ich wünsche euch frohe Weihnachten

Auf meinem Einkaufszettel für Weihnachten steht Einigkeit, denn egal ob geimpft oder ungeimpft, getestet oder ungetestet, wir sollten uns wieder auf gemeinsame Werte verständigen.

Geschenkt wird gemeinsame Zeit, selbstgekochtes Essen und Zufriedenheit.
Das Paket mit der Aufschrift Hektik schiebe ich in die Ecke und auch das Paket mit der Aufschrift Corona wird in den Keller gestellt.
Die Gedanken schalte ich einfach mal ab und der Fernseh bleibt aus, denn die Medien haben mich dieses Jahr schon genug geärgert.

Nicht alle Menschen konnte ich mitnehmen, einige haben mich auf meinem Weg verlassen. Aber es ist keine Zeit um traurig zu sein, denn das Leben ist zu kurz um sich darüber Gedanken zu machen, wieso ich einen Menschen 2021 nun nicht mehr an Weihnachten um mich habe, nur weil man zu einem Thema eine andere Meinung hat. Denn schließlich sind alle diese Menschen die sich nun von mir/uns abgewendet haben geschützt vor uns.

Harmonie, Glück, Freude, Ruhe, Stimmung ohne viel Getue, Herzenswärme, Lichterglanz, Plätzchen, Zimt, Punsch und Glühwein, all dies wünsche ich Euch sehr!

Atmet tief durch und lasst euch niemals auf eurem Weg beirren. Doch bleibt offen gegenüber Veränderungen und Fakten. Prüft diese selbst und entscheidet, weil ihr es entscheiden wollt und nicht weil ihr dazu gedrängt werdet. Solche Entscheidungen bereut man, so zumindest meine Erfahrung.

Nun verabschiede ich mich und wünsche euch allen „Frohe Weihnachten“, denn wir haben es uns verdient. Denkt dran, reicht einander immer und immer wieder die Hände, denn es gibt nichts schöneres als sich zu verzeihen und festzustellen, dass man vielleicht falsch lag.

Krankenschwester Sabrina & Führungskraft mit ❤️

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Impfpflicht Medien Pflege

Falschinformationen durch n-tv und RTL – die „Aktion Berufsurkunde“ von Pflegekräften richtet sich gegen eine Impfpflicht

Das ist ja nicht das erste Mal, dass Informationen aus dem Zusammenhang gerissen werden. Dass dies allerdings so dreist geschieht ist auch für mich ein neues Level. Wir konnten, inzwischen über 1.370 Berufsurkunden sammeln. Wenn ich von wir spreche, meine ich alle die inzwischen auf der Unterstützerliste mitgezeichnet haben.

Offensichtlich wird erkannt, dass wir in den sozialen Berufen sehr viel Einfluss haben und definitiv die Macht haben, die Entwicklung zu beeinflussen. Dass man dann allerdings zu solchen Mitteln greifen muss, ist mehr als bedenklich und verspielt somit auch den letzten Funken Vertrauen. Mein Vertrauen in die Medien hat die letzten Monate so sehr gelitten, dass ich befürchte, dass man dies nie wieder derart pflegen kann. Vielleicht können sich die Kollegen aus Sachsen, welche die Urkunden abgelegt haben mal bei mir melden.

Wer ist Christof Lang, der für diese Berichterstattung verantwortlich ist?

Christof Lang und Martin Eberl sind offensichtlich für diese Berichterstattung verantwortlich. Am 28. August 2004 heiratete Christof Lang seine ZDF-Kollegin Marietta Slomka im oberbayerischen Schliersee. Im Februar 2013 gaben sie ihre Trennung bekannt. Aktuell ist er für das Landesstudio Süd von n-tv und RTL München zuständig. Interessant ist, dass Martin Eberl – Redakteur infoNetwork Mediengruppe RTL Deutschland – noch im November 2019 den Schutz der Pressefreiheit fordert. Was er unter Pressefreiheit versteht, dürfen wir in der Pflege, die sich seit Monaten schützend vor die Gesellschaft stellen nun erleben. Vielleicht sollten die beiden Herren den Fokus mehr auf den Pflegenotstand richten, der wird nämlich durch das Leugnen, dass die Impfbereitschaft in sozialen Berufen eben nicht so hoch ist, nicht weg gehen.


Vielleicht sagen wir dem Herrn Lang, der Landtagspressmitglied ist, mal, was wir aus der Pflege von derartiger Berichterstattung halten. Bitte höflich bleiben.
E-Mail: Christof.Lang@infonetwork.de Telefon: 089/38181 -210 oder- 200 Handy: 0170 456 5820 und hier noch das Kontaktformular von n-tv und RTL.

Gerne könnt ihr auch Herrn Eberl mitteilen, was ihr von derartiger Berichterstattung haltet: E-Mail: martin.eberl@ifi.lmu.de Telefon: 089 / 2180-75148.
Meine vier E-Mails sind auf jeden Fall gerade eben verschickt worden.

Regionale Sammelaktion

Damit die Aktion noch effektiver wird, sammelt eure Berufsurkunden regional und schickt diese dann geballt an eure Bürgermeister, Abgeordneten, usw. Gerne könnt ihr mir diese dann auch schicken, damit ich sie mit in die Collage und die Unterstützerliste mit aufnehme – fuehrungskraft-mit-herz@zwitschern.net. Mit einem Vermerk, aus der Region XY, kann man dann deutlich erkennen welches Loch eine Impfpflicht dort reißen würde.

Wer die Aktion unterstützen will, findet in diesem Beitrag, unter Punkt 4, alle Informationen.

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Impfung

„Achtung! Nur für Forschungszwecke und Laboruntersuchungen: Nicht für die Anwendung im oder am Menschen!“

Vielleicht hat es der ein oder andere schon gehört, vielleicht auch nicht, dann geht es ihm wie mir. Ich habe auch nicht schlecht gestaunt als ich auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts gelesen habe, dass die 9 (!) zuletzt veröffentlichten Rote-Hand-Briefe die Corona Impfstoffe betreffen. Hierbei wird keiner der Impfstoffe ausgelassen, zu jedem Impfstoff gibt es mindestens einen Rote-Hand-Brief.

Noch viel interessanter finde ich allerdings, recherchiert man die vier Stoffe des BioNTech/Pfizer und Moderna Impstoffs, dass die für die Anwendung am Menschen gar nicht gedacht sind. Man findet hierzu sogar Hinweise auf den Datenblättern. Im „Impfstoff“ Comirnaty von BioNTech und Spikevax von Moderna befinden sich jeweils zwei Zusatzstoffe, welche nur für Forschungszwecke und nicht für die Anwendung am Menschen gedacht sind. Laut den Angaben des Herstellers kennt dieser die toxikologischen und pharmakologischen Eigenschaften dieser vier Produkte nicht vollständig und niemand haftet für Schäden (siehe Pfizer Vertrag).

Die beiden Zusatzstoffe ALC-0315 und ALC-0159 sind im BioNTech/Pfizer Impfstoff enthalten. Nachzusehen ist dies auf Seite 86 bei der EMA Produktinformation. Auch der Moderna Impfstoff (Spikevax) enthält zwei bedenkliche Stoffe, DSPC und DMG-PEG2000. Diese sind ebenfalls auf den Produktinformationen auf Seite 12 nachzulesen.

Was ist überhaupt ein Rote-Hand Brief? Schauen wir doch mal kurz bei Wikipedia:

Der Rote-Hand-Brief ist eine in Deutschland gebräuchliche Form eines Informationsschreibens, mit dem pharmazeutische Unternehmen heilberufliche Fachkreise über neu erkannte Arzneimittelrisiken informieren, fehlerhafte Arzneimittelchargen zurückrufen oder sonstige wichtige Informationen mitteilen.

Und nun schauen wir uns die Auflistung der Rote-Hand-Briefe zu den Corona Impfstoffen seit dem 24.03.2021 an.

24.03.2021Rote-Hand-Brief: COVID-19 Vaccine AstraZeneca (24.03.2021)
13.04.2021Rote-Hand-Brief: Vaxzevria / COVID-19 Vaccine AstraZeneca (13.04.2021)
26.04.2021Rote-Hand-Brief: COVID-19 Vaccine Janssen (26.04.2021)
02.06.2021Rote-Hand-Brief: Vaxzevria / COVID-19 Vaccine AstraZeneca (02.06.2021)
23.06.2021Rote-Hand-Brief: Vaxzevria / COVID-19 Vaccine AstraZeneca (23.06.2021)
19.07.2021Rote-Hand-Brief: BioNTech und Moderna zu den Impfstoffen Comirnaty und Spikevax (19.07.2021)
19.07.2021Rote-Hand-Brief: COVID-19 Vaccine Janssen (19.07.2021)
13.10.2021Rote-Hand-Brief: Vaxzevria / COVID-19 Vaccine AstraZeneca (13.10.2021)
13.10.2021Rote-Hand-Brief: COVID-19 Vaccine Janssen (13.10.2021)

1. ALC-0315 BioNTech/Pfizer Impfstoff

− ((4-Hydroxybutyl)azandiyl)bis(hexan-6,1-diyl)bis(2-hexyldecanoat) (ALC-0315)
− 2-[(Polyethylenglykol)-2000]-N,N-ditetradecylacetamid (ALC-0159)

Schlägt man den ersten Stoff ALC-0315 bei Wikipedia nach, kommt man auch hier zu der Erkenntnis, dass er die Hauptkomponente des BioNTech/Pfizer Impfstoffs bildet.

ALC-0315 – [azandiyl]bisbis – ist ein pharmazeutischer Hilfsstoff und Transfektionsreagenz. Es bildet die Hauptkomponente des Lipidgemisches im SARS-CoV-2-Impfstoff BNT162b2 aus der Kooperation der Firmen BioNTech und Pfizer.

Sucht man den Stoff im „www“ stößt man auf „biomol“, welche am Ende der Beschreibung des Stoffs, welcher dort eindeutig der mRNA-Impfung von BioNtech/Pfizer zuzuordnen ist, folgenden wichtigen Punkt enthält:

Achtung
Nur für Forschungszwecke und Laboruntersuchungen: Nicht für die Anwendung im oder am Menschen!

Auf dem Datenblatt des Herstellers, der Firma Echelon Biosciences Inc., findet man unter dem Punkt Background folgenden wichtigen Hinweis:

ALC-0315 ist ein ionisierbares Lipid, das zur Bildung von Lipid-Nanopartikeln für den Transport von RNA. ALC-0315 ist neben ALC-0159, DSPC und Cholesterin einer der Bestandteile des BNT162b2-Impfstoffs gegen SARS-CoV-2, ALC-0159, DSPC und Cholesterin. Dieses Produkt ist nur für Forschungszwecke und nicht für den menschlichen Gebrauch bestimmt.

Im Kleingedruckten auf dem Datenblatt steht dann noch.

Gefährliche Eigenschaften und Vorsichtshinweise: Die toxikologischen und pharmakologischen Eigenschaften dieser Verbindung sind nicht vollständig bekannt. […]
Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für alle Folgen, die sich aus der Verwendung des Produkts ergeben, und Echelon übernimmt dafür keine Haftung, einschließlich des Erfolgs der Forschungs- und Entwicklungsarbeit des Käufers.
Forschung und Entwicklung des Käufers oder für die Gesundheit oder Sicherheit bei der Verwendung des Produkts

2. ALC-0159 BioNTech/Pfizer Impfstoff

Auch der Stoff ALC-0159 kann ähnlich nachgeschlagen werden. Auf dem Datenblatt des Herstellers, der Firma Echelon Biosciences Inc., findet man unter dem Punkt Background folgenden wichtigen Hinweis:

Schaut man auf der Website von Echelon Inc. nach, findet man nur noch den Hinweis:

Dies ist ein Produkt in Reagenzienqualität, das nur für Forschungszwecke verwendet wird.

Im Webarchiv vom August findet man noch den Hinweis, dass dieser Stoff nicht für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist.

Dieses Produkt ist nur für Forschungszwecke und nicht für den menschlichen Gebrauch bestimmt.

N-2010_TDS_rev1Herunterladen

3. DSPC und DMG-PEG2000 Moderna Impfstoff

Auch bei Moderna zeichnet sich ein ähnliches Bild ab, wie beim BioNTech/Pfizer Impfstoff.
Die folgenden Stoffe,

  • 1,2-Distearoyl-sn-Glycero-3-Phosphocholin (DSPC)
  • 1,2-Dimyristoyl-rac-Glycero-3-Methoxypolyethylenglykol-2000 (DMG-PEG2000)

sind in der EMA-Produktinformation zu finden. Auf der Website von „biomol“ findet man den gleichen Hinweis wie bei dem Stoff ALC-0315:

Achtung
Nur für Forschungszwecke und Laboruntersuchungen: Nicht für die Anwendung im oder am Menschen!

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Impfpflicht Pflege Pflegenotstand

Der Ethikrat empfiehlt die allgemeine Impfpflicht – dabei ist die Situation in der Pflege mehr als angespannt

Impfpflicht für alle? So zumindest die Forderung von 13 der 24 Mitglieder des Ethikrats. Sie sollten nicht sagen sie hätten es nicht besser gewusst, denn unseren Brief mit den Urkunden haben die Herrschaften erhalten.
Diese Forderung ist auch absolut belastbar, denn wenn man sich das Lügenkonstrukt, egal ob Tschentscher oder Söder, ansieht wird klar, die Verarsche der Menschen reicht weit über die falsche Corona-Inzidenz von Ungeimpften und Geimpften. Denn ab 28.12. dürfen sich nun alle geimpft und ungeimpft wieder mit einem klitzekleinen Lockdown begnügen.

Aber was macht das schon, wenn man das Lügenkonstrukt auf viel zu hohen Inzidenzen bei Ungeimpften stützt und dadurch das Impfversagen deutlich unterschätzt. Söder macht bei Fehlern einfach chronisch andere verantwortlich, zunächst Lütge, Pürner dann Humel und nun den Amtspräsidenten in Bayern – denn eine Fehlerkultur gibt es nicht.

Die Situation ist angespannt, das merkt jeder ob geimpft oder ungeimpft.

Ich zähle mich zu letzterer Menschengruppe, eine Minderheit, aber besser zu 1/3 selbstdenkenden Menschen zu zählen, als der Masse ungeprüft hinterher zu wackeln. Nun schlagen in Bayern bereits die ersten Pflegeeinrichtungen Alarm.

Erstaunt haben mich gestern zwei Meldungen. In einem offenen Brief, in dem sich die Altenpflege-Einrichtungen von Arbeiterwohlfahrt (AWO), Caritas und Diakonie an die Landtags- und Bundestagsabgeordneten in der Region Main-Rhön wenden, heißt es, dass die Impfpflicht in der Pflege schon jetzt katastrophale Auswirkungen habe.

Die ersten Kündigungen liegen laut dem Brief bereits vor. Bei der Diakonie hätten etwa zwei Mitarbeiter gekündigt. Viele Mitarbeiter sollen wohl über eine Kündigung sprechen, so wundert einen das, wird einen doch immerzu vermittelt, dass die Impfbereitschaft so überwältigend hoch ist. Antenne Bayern hatte gestern berichtet, dass aufgrund dieser Situation Bewohner später aus dem Bett kommen.

Sehr sehr kurz gedacht, denn da hängt viel mehr daran als jemanden „nur“ aus dem Bett zu holen. Menschen brauchen Lagerung weil sie bettlägrig sind, Getränke müssen angereicht werden und chronische Wunden versorgt. Aber so ist das, wenn man in der Gesellschaft ein Bild zeichnet, dass Pflege jeder kann und man Achtung nur vor Professor und Doktortiteln haben sollte.

Eine weitere Meldung aus Hamburg Eppendorf, also dem UKE, wo auch Peter Tschentscher sehr lange als „Arzt“ tätig war, fand ich sehr interessant.

Dort fallen derzeit viele Intensivpflegekräfte – ganze 10 Stück – krankheits- oder impfbedingt aus. Der Booster wird offensichtlich nicht ganz so gut vertragen.

Interessant ist dabei, dass aus Protest um bessere Arbeitsbedingungen, sich die Kollegen weigern einzuspringen und das noch bis zum Ende des Jahres. Sie springen nicht mehr ein, sondern machen nur Dienst nach Vorschrift. Das Resultat: Die Intensivstationen sind unterbesetzt – und das ausgerechnet jetzt wo wir auf eine Pandemiewand zusteuern.

Ich bin aber zuversichtlich das wir dafür schon bald eine Lösung haben (20 Monate Pandemie), denn der Gesundheitsschutz wird derzeit so groß geschrieben und Geld scheint ja offensichtlich für alles da zu sein, dass man sicherlich bald Risikofaktoren wie Rauchen, Übergewicht und Bewegungsmangel angeht. Offen ansprechen darf man ja nicht, dass Menschen dadurch ihr Immunsystem ruinieren, deshalb zum Großteil an Corona erkranken und Intensivbetten belegen.

Für mich ist das aktuell eine ziemlich armselige Art und Weise auszutesten wie weit man gehen kann. Ganz kleines Tennis liebe Politik und ich kann euch sagen, etwas besseres als zu diesen Bedingungen zu arbeiten, finde ich allemal. Also überlegt euch gut, ob ihr das im März wirklich durchziehen werdet, denn mein Wort steht „Impfpflicht in der Pflege? Ohne mich!“.

Krankenschwester Sabrina & Führungskraft mit ❤️