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Dein Chef möchte dich zur Impfung nötigen?

Zunächst ist wichtig, dass du dir vor Augen führst, dass es keine Impfpflicht gibt – was wohl vor dem Hintergrund der bedingten Zulassung aller Impfstoffe auch nicht anders möglich ist. Selbst die Masernimpfpflicht liegt derzeit noch vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1 BvR 437/21). Das heißt, will dich dein Arbeitgeber dazu nötigen, befinden wir uns direkt im Strafrecht und die Handlung ist rechtswidrig.

Heute möchte ich allen, die immer mehr dem Druck des Arbeitgebers ausgesetzt sind, hier eine kompakte Hilfestellung an die Hand geben. Ich bin mir dessen bewusst, dass inzwischen eine indirekte Impfpflicht durch Medien, Politiker und die Gesellschaft aufgebaut wurde. Umso wichtiger ist es sich der nachfolgenden Informationen zu bedienen und sich bewusst zu machen, das man dieser Schikane nicht nachgeben darf, denn es gibt keine Impfpflicht.

Fakt ist, es gibt derzeit nicht einmal eine ordnungsgemäße Aufklärung durch die impfenden Ärzte. Ein Arzt muss dich aber vor einem körperlichen Eingriff – die Impfung stellt eine intramuskuläre Behandlung dar – aufklären und eine Anamnese erstellen. Es fehlen bislang aber auch Erkenntnisse ob man durch die Impfung auch eine Immunität erreichen kann. Es ist derzeit nicht gesichert, ob man nach der zweiten Impfung nicht ausschließlich einen für sich selbst milderen Verlauf der Krankheit hat. Auch mögliche negative Folgen durch die Impfung sind nicht erforscht.

Für eine Pflichtimpfung muss diese als absolute Mindestvoraussetzung den Nachweis führen, dass die Impfung notwendig, wirksam und sicher ist. Auch das Thema Langfristigkeit wie beispielsweise Mutanten, wirken sich negativ auf eine Impfpflicht aus.

Bleib bei dem Gespräch mit deinem Vorgesetzten immer sachlich und führe im Anschluss immer ein Gedächtnisprotokoll – wer hat was gesprochen – man vergisst sehr schnell wichtige Details. Auch solltest du dir eine Impfaufforderung durch den Arbeitgeber schriftlich geben lassen.
Erkläre ihm, dass dies einen Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt. Außerdem kann der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht im Gesundheitsschutz auch durch andere geeignete Maßnahmen nachkommen – Maske, Plexiglasscheiben, Tests.

Bitte vergegenwärtigt euch, besonders die Kollegen in der Pflege: ihr habt eine Sonderstellung, denn es herrscht überall Pflegenotstand. Sprich der Markt an Pflegepersonal ist abgefischt. Verbindet euch in Gruppen, macht solche Aussagen von Chefs publik, baut den Druck gegenüber eurem Arbeitgeber auf!

Seid nicht obrigkeitshörig, streikt und legt die Arbeit nieder!

Bewaffnet euch mit Wissen, denn nur so könnt ihr souverän und selbstsicher auftreten ohne euch verunsichern zu lassen. Nachfolgend findest du alle Details mit den hinterlegten Quellen.

Eure Führungskraft mit ❤️

Kann man sich gegen den Arbeitgeber wehren?

Inzwischen haben sich unterschiedliche Juristen geäußert: Elmar Becker (Rechtsanwalt für Arbeitsrecht), Martin Friedrich Schwab (Rechtswissenschaftler an der Universität Bielefeld), Volker Görzel (Fachanwalt für Arbeitsrecht) und auch die Medizinrechtlerin Beate Bahner.
Zunächst hören wir aber mal in die aktuelle Aussage von Angela Merkel vom 10.08.2021 rein: „Wir haben keine Impfpflicht“!

Es gibt derzeit noch keine offiziellen Gerichtsurteile bezüglich einer Verpflichtung von Seiten des Arbeitgebers, dass man sich impfen lassen muss. Beate Bahner (Rechtsanwältin für Medizinrecht) hat derzeit eine Verfassungsbeschwerde, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, gegen die Masernimpfpflicht, welche im letzten Jahre eingeführt wurde, eingereicht (PDF am Ende). Dies kann aber Monate dauern bis es zu einer Antwort kommt, bei ihrer letzten Verfassungsbeschwerde hat dies 1 1/2 Jahre gedauert.

Laut Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht darf der Arbeitgeber schon gar nicht den Impfstatus abfragen, dem pflichtet auch Ralf Ludwig (Sozialrechtler) bei. Auch nicht indirekt, denn auch das wäre ein Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das ist in Deutschland klar und streng geregelt. Ein Arbeitgeber oder ein Vorgesetzter darf nur das erfragen, was erforderlich für die Ausübung der konkreten Tätigkeit ist. Darüber hinaus darf er keine Fragen zu solch persönlichen Dingen stellen, auch nicht zum Impfschutz.

Martin Friedrich Schwab ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Universität Bielefeld. Seit 2021 ist er Politiker der Basisdemokratischen Partei Deutschlands. Er sagt im Interview mit Epoch Times (am Ende eingefügt): „wenn nämlich die Regierung die Menschen zu einem Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zwingen will – und nichts anderes wäre eine Pflichtimpfung – muss sie als absolute Mindestvoraussetzung den Nachweis führen, dass die Impfung notwendig, wirksam und sicher ist. Was ich damit sagen will: Eine Einwilligung unter Druck ist in Wirklichkeit keine Einwilligung. Wer als Arbeitgeber seine Belegschaft vor die Wahl stellt „Spritze oder raus“, begibt sich juristisch auf sehr dünnes Eis.“

Rechtsanwalt Mario Bögelein ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er klagt aktuell für eine Mandantin gegen die Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften, d.h. für eine Testpflicht auch für Geimpfte.

Wichtige Punkte, von Elmar Becker, die du unbedingt beachten solltest wenn du mit deinem Arbeitgeber ins Gespräch gehst:

  1. Generell gibt es derzeit keine ordnungsgemäße Aufklärung. Ein Arzt muss vor einem körperlichen Eingriff – die Impfung stellt eine intramuskuläre Behandlung dar – eine Anamnese erstellen.
  2. Es ist immer noch nicht erforscht ob der Impfstoff wirkt, dies geht auch beispielsweise aus dem geleakten Vertrag von BioNTech/Pfizer hervor.
  3. Mögliche negative Folgen durch die Impfung sind nicht erforscht.

Leitfaden für einen sachlichen Diskurs mit deinem Vorgesetzten

  1. Gehe mit deinem Arbeitgeber in den Dialog und führe im Anschluss immer ein Gedächtnisprotokoll, was wurde wann (Datum, Uhrzeit) mit deinem Vorgesetzten besprochen. Lass dir die Aufforderung zur Impfung auch immer schriftlich vom Arbeitgeber bestätigen.
    Erkläre ihm, dass dies einen Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt.
  2. Ein wichtiger Faktor der gegen die Aufforderung zur Impfung spricht: Es fehlen bislang Erkenntnisse ob man durch die Impfung auch eine Immunität erreichen kann. Es ist derzeit nicht gesichert, ob man nach der zweiten Impfung nicht ausschließlich einen für sich selbst milderen Verlauf der Krankheit hat.
  3. Der Arbeitgeber darf grundsätzlich, egal welcher Arbeitgeber, nicht nach einem Impfstatus fragen. Außer es gibt eine Impfpflicht oder der Arbeitgeber hat ein besonderes Interesse daran, weil es an bestimmte Tätigkeiten im Ausland geknüpft ist, weil dort z.B. eine Gelbfieberimpfung für die Einreise von Nöten ist.
    Es gibt maximal eine freiwillige Auskunftspflicht nach Artikel 7 der Datenschutzgrundverordnung, die Auskunft darf aber keine Nachteile mit sich ziehen.
  4. Ich kann mich als Arbeitnehmer darauf berufen, dass sowohl von unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch von unserem Gesundheitsminister Jens Spahn versichert wurde, dass es keine Impfpflicht geben wird und die Aussagen bis heute nicht revidiert wurden.
  5. Speziell für den Pflegesektor: Wenn der Arbeitgeber uneinsichtig ist, weißt ihn darauf hin, dass ihr die Schutzkleidung in diesem Fall die FFP Maske oder Mund-Nasen Bedeckung zum Schutz der Bewohner/Kunden tragt und ihr diesbezüglich kooperativ und gewillt seid, keinen Bewohner/Kunden einer Gefahr auszusetzen.
  6. Bitte vergegenwärtigt euch, besonders die Kollegen in der Pflege: ihr habt eine Sonderstellung, denn es herrscht überall Pflegenotstand. Sprich der Markt an Pflegepersonal ist abgefischt. Verbindet euch in Gruppen, macht solche Aussagen von Chefs publik, baut den Druck gegenüber eurem Arbeitgeber auf!
  7. Seid nicht obrigkeitshörig, streikt und legt die Arbeit nieder!
  8. Und wenn alle Stricke reißen, dann zieht vor das Arbeitsgericht und lasst dies arbeitsgerichtlich klären! Klar kostet dies ein paar Euro, aber ist es das nicht Wert, für Selbstbestimmung und Freiheit? Ein Rechtsschutz ist immer von Vorteil, denn vor dem Arbeitsgericht trägt jeder seine Kosten selbst. Eventuell schließt ihr euch mit mehreren Kollegen zusammen und tragt gemeinsam die Kosten.

    In diesem Beitrag sind unten auch die möglichen Klagewege aufgeführt.
    Gute Anwälte die dir helfen können findest du bei Anwälte für Aufklärung.

Dein Chef droht mit einer rechtswidrigen Aufforderung, unterbreitet dir einen Aufhebungsvertrag oder stellt gar die Gehaltszahlung ein?

Bei solchen Gesprächen mit dem Vorgesetzten immer einen Vertrauten, beispielsweise Kollegen, dazu holen. Evtl. ist auch der Betriebsrat eine Möglichkeit, dass muss man im Einzelfall entscheiden. Am Besten nach solchen Gesprächen immer ein Gedächtnisprotokoll anlegen, man erinnert sich zu einem späteren Zeitpunkt kaum mehr an das einzeln gesprochene Wort.

1. Rechtswidrige Aufforderung

Wenn dein Arbeitgeber auf dich zukommt, und dich dazu nötigen will, dass du dich impfen lässt und möglicherweise mit einem Schreiben, also einem Aufhebungsvertrag, wedelt, welchen du unterschreiben sollst, dann beachte bitte folgende Schritte.
Das stellt zunächst einmal eine Nötigung und widerrechtliche Drohung (§123 BGB) dar.
Solltest du den Vertrag, weil du dich unter Druck gesetzt gefühlt hast, unterschrieben haben, kannst du innerhalb einer Woche diese Aufhebungsvereinbarung anfechten, mit der Folge, dass sie von Anfang an rechtsunwirksam war. Du kannst einen Aufhebungsvertrag auch anfechten wenn du dir nicht über alle Konsequenzen im Klaren warst.
Durch Aufhebungsverträge erlischt in der Regel der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

2. Konsequenzen bei FreistellungKündigungsschutzklage – binnen 3 Wochen einreichen

Eine Kündigung trotz mangelnder Rechtslage aufgrund einer Impfverweigerung ist rechtswidrig. Du hast Anspruch auf Kündigungsschutz (KSchG, Kündigungsschutzgesetz), unter der Voraussetzung, dass du bei dem Arbeitgeber 6 Monate beschäftigt warst und der Arbeitgeber mehr als 10 Personen beschäftigt. Die Kündigungsschutzklage muss binnen 3 Wochen (§ 4 Anrufung des Arbeitsgerichts) beim Gericht eingereicht werden und der Arbeitgeber benötigt einen Kündigungsgrund.
Wir haben weiter unten alle uns bekannten Bedingungen für eine Kündigungsschutzklage aufgeführt.

Wenn eine Personen, welche das Kündigungsschreiben unterzeichnet hat, nicht Geschäftsführer oder Inhaber ist, kann man binnen einer Woche die Kündigung zurück weisen, wenn eine original Vollmacht nicht beigefügt ist.

Spritze oder raus“: Der Druck auf die Bevölkerung wächst. Vor allem im Gesundheitswesen, aber auch im Bereich der Bildung sehen sich viele Arbeitnehmer jetzt einem indirekten Impfzwang ausgesetzt. Doch wie ist dies aus rechtlicher Sicht zu bewerten, zumal der Impfstoff nur bedingt zugelassen ist? Epoch Times fragte den Rechtsexperten Professor Martin Schwab.

Die aktuelle Debatte über eine mögliche Impfpflicht bewegt die Gemüter. Impfanreize wie die Zurückgewinnung der Freiheiten sollen dazu dienen, die Impfquote zu erhöhen. Doch wie sieht es in anderen Bereichen aus, beispielsweise an Schulen und Universitäten? Wie ist ein indirekter Impfzwang aus rechtlicher Sicht zu werten? Darüber sprach Epoch Times mit Professor Martin Schwab, Rechtswissenschaftler der Universität Bielefeld. Er ist seit fast 18 Jahren Hochschullehrer und war drei Jahre Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin.

Epoch Times: Wie sehen Sie die aktuelle Diskussion zur Impfpflicht aus rechtlicher Sicht?

Martin Schwab: Die Grundfrage lautet, warum eine solche Debatte überhaupt geführt wird. Wenn nämlich die Menschen daran glauben, dass das Ausmaß der Bedrohung durch SARS-CoV-2 so groß ist wie offiziell dargestellt, und wenn sie ferner daran glauben, dass die Impfung wirksam und sicher ist, müssten doch die Menschen in Scharen alle freiwillig zur Impfung schreiten. Dann würde sich die Frage nach einer Pflichtimpfung bereits im Ansatz nicht stellen.

Wenn diese Frage nun aber doch gestellt wird, kann das für mich im Umkehrschluss nur bedeuten: Entweder glauben viele Menschen nicht an die Notwendigkeit der Impfung, weil sie nämlich der Pandemie-Darstellung nicht in allen Teilen vertrauen, oder aber sie glauben nicht daran, dass die Impfstoffe wirksam und sicher sind.

Im Mai 2021 wurde an der HU Berlin eine Studie angefertigt, die sich mit der Frage beschäftigte, wie man den Menschen einen Anreiz setzen könnte, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Alle möglichen Anstöße wurden diskutiert: Rückgewähr von Freiheiten, finanzielle Belohnung, Impfen beim Hausarzt. Mich hat gewundert, dass dann aber der am nächsten liegende Anreiz nicht thematisiert wurde: Wie schaffe ich Vertrauen in die Notwendigkeit, Sicherheit und Wirksamkeit der Impfungen?

Vor diesem Hintergrund sehe ich auch die aktuelle Diskussion um eine Impfpflicht: Sie wird allein deshalb geführt, weil Regierung und Medien es nicht geschafft haben, den Menschen eben dieses Vertrauen zu vermitteln.

ET: Was wäre aus Ihrer Sicht eine angemessene Vorgehensweise der Regierung in dieser Situation?

Schwab: Bevor die Regierung über eine Pflichtimpfung nachdenkt, muss sie sich selbst hinterfragen: Warum vertrauen die Menschen uns nicht? Gibt es Widersprüche oder Lücken in der Art und Weise, wie wir die Pandemiesituation und die Wirkungen der Impfung darstellen? Müssen wir die Bedenken, die gegen die Impfungen, aber auch gegen die Pandemie-Darstellung an sich geäußert werden, vielleicht doch ernster nehmen als bisher?

Das ist nicht nur eine politische, sondern ebenso eine juristische Forderung. Wenn nämlich die Regierung die Menschen zu einem Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zwingen will – und nichts anderes wäre eine Pflichtimpfung –, muss sie als absolute Mindestvoraussetzung den Nachweis führen, dass die Impfung notwendig, wirksam und sicher ist.

ET: Was bedeutet das konkret?

Schwab: Um die Notwendigkeit nachzuweisen, muss die Regierung zunächst den Immunitätsstatus in der Bevölkerung feststellen. Denn soweit Immunität bereits vorliegt, erübrigt sich jegliche Immunisierung durch Impfung. Um aber festzustellen, wie weit die Immunität in der Bevölkerung schon verbreitet ist, benötigt die Regierung unabhängigen immunologischen Sachverstand – unabhängig in dem Sinne, dass jene, welche die Regierung beraten, keine finanziellen Verstrickungen zur Impfindustrie unterhalten.

Gleichermaßen muss die Regierung sicherstellen, dass etwaige Nebenwirkungen der Impfung zuverlässig an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet werden. Der Corona-Ausschuss hat vor einigen Monaten ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart enthüllt, worin den Staatsanwälten im gesamten Bezirk des OLG Stuttgart verboten wird, Verstorbene allein deshalb obduzieren zu lassen, weil sie kurz vorher die COVID-Impfung empfangen haben.

Da frage ich mich: Wie soll denn das Paul-Ehrlich-Institut von Impftoten erfahren, wenn die Rechtspflege die Gewinnung einschlägiger Erkenntnisse gezielt blockiert? Mir liegt eine Vielzahl von Medienberichten über eine signifikante Häufung von Todesfällen in Pflegeheimen im nahen zeitlichen Zusammenhang mit COVID-Impfungen vor, und ich vermisse das Engagement von Medien und Staatsanwälten, diesen Ereignissen auf den Grund zu gehen.

Epoch Times: Ist eine Impfpflicht rechtlich haltbar?

Schwab: Solange alle diese tatsächlichen Grundlagen über Notwendigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit der Impfungen nicht geklärt sind, ist eine Pflichtimpfung in keiner Weise rechtlich belastbar. Und zwar nicht einmal dort, wo es direkten Impfzwang dem Grunde nach schon gibt, nämlich in Paragraf 17a Abs. 2 Nr. 1 Soldatengesetz.

Nach dieser Vorschrift hat der Soldat einen medizinischen Eingriff zu dulden, wenn dieser Eingriff der Verhütung oder Bekämpfung von Infektionskrankheiten dient. Der Eingriff „dient“ diesem Zweck nur, wenn er geeignet und bestimmt ist, die Ausbreitung solcher Krankheiten einzudämmen. Und deshalb muss kein Soldat eine COVID-Impfung dulden, solange die Bundeswehr nicht seinen Immunitätsstatus festgestellt hat.

Außerdem ist die Pflicht eines Soldaten, das Risiko von Impfschäden auf sich zu nehmen, durch die Zumutbarkeitsgrenze nach Paragraf 17a Abs. 4 Soldatengesetz begrenzt. Impfungen sind danach jedenfalls dann unzumutbar, wenn die Bundeswehr nicht wenigstens in ihrem eigenen Wirkungskreis alles unternimmt, um Impfschäden zuverlässig zu erfassen. Und wenn sich dann ein ernsthaftes Risiko von schweren Impfschäden ergibt, ist die Impfung als Ganzes unzumutbar – und zwar für jeden einzelnen Soldaten.

Folgende Kontrollüberlegung bietet sich an: Müsste eine Zulassungsstudie für einen Impfstoff abgebrochen werden, wenn sich während des Studienverlaufs derartige Nebenwirkungen ergeben hätten, wie sie jetzt beobachtet werden? Sobald diese Frage zu bejahen ist, darf ein Soldat die Impfung nach Paragraf 17a Abs. 4 Soldatengesetz verweigern. Mindestens an eben diesen rechtlichen Maßstäben wäre eine Pflichtimpfung, wenn sie denn eingeführt werden sollte, auch für andere Berufsgruppen oder gar für die gesamte Bevölkerung zu messen.

Epoch Times: Also wäre eine allgemeine Impfpflicht zwar heute noch nicht darstellbar, aber grundsätzlich denkbar?

Schwab: Da bin ich sehr skeptisch. Selbst wenn nämlich die Impfung nachweislich notwendig, wirksam und sicher ist, ist eine Pflichtimpfung nicht allein schon deshalb gerechtfertigt. Man muss sich nämlich jetzt die Frage stellen, mit welchem Ziel die Menschen zur Impfung gezwungen werden sollen. Wenn es nur um Impfungen zum Eigenschutz geht, müsste ich sagen: Über den Schutz seiner Gesundheit muss das Individuum schon eigenverantwortlich entscheiden; das kann ihm der Staat nicht abnehmen.

Wenn es aber um Impfungen zum Fremdschutz geht, etwa um die Erlangung der Herdenimmunität, führen wir eine ganz andere Diskussion: Muss der einzelne Mensch an seiner eigenen Gesundheit Opfer bringen, um zu einem solchen Allgemeinschutz beizutragen? Muss der einzelne Mensch um dieses Ziels willen das Risiko auf sich nehmen, der nächste bedauerliche Einzelfall zu sein, bei dem die Impfung nach hinten losgegangen ist? Ich sage dazu ganz klar: Nein! Das menschliche Leben steht nicht unter Gemeinwohlvorbehalt.

Im März 2020, am Anfang der Corona-Krise, war ich – damals noch viel weniger eingelesen in das Thema als heute, vielleicht auch noch selbst unter dem Eindruck einer Häufung von Schreckensmeldungen – offen für die Vorstellung, dass allgemeine Pflichtimpfungen verfassungsmäßig sein könnten. Daran halte ich heute nicht mehr fest.

Die Entscheidung für eine Impfung muss freiwillig und höchstpersönlich bleiben. Das Individuum muss auch das Recht haben, die eigene Impfentscheidung vor allen anderen geheim zu halten. Alles andere ist verfassungswidrig. Dies alles gilt jedenfalls für die COVID-Impfung. Ich meine aber, wir sollten auch die Debatte über die Masernimpfung noch einmal neu aufrollen.

ET: Was können Menschen tun, die sich nicht impfen lassen wollen, aber vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt werden?

Schwab: Der Impfdruck vonseiten des Arbeitgebers ist ein weit verbreitetes Problem. Betroffenen Arbeitnehmern empfehle ich, diesem Druck mit der folgenden Erklärung zu trotzen:

„Wenn Sie den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses davon abhängig machen, dass ich mich impfen lasse, bedeutet dies, dass ich ab sofort nicht mehr wirksam in die Impfung einwilligen kann. Denn diese Einwilligung würde ich ab sofort nicht mehr aus freien Stücken, sondern unter Zwang erteilen. Würde die Impfung dann durchgeführt, wären Sie (sc. der Arbeitgeber/Vorgesetzte) wegen Nötigung und wegen Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft straf- und haftungsrechtlich verantwortlich.“

Was ich damit sagen will: Eine Einwilligung unter Druck ist in Wirklichkeit keine Einwilligung. Wer als Arbeitgeber seine Belegschaft vor die Wahl stellt „Spritze oder raus“, begibt sich juristisch auf sehr dünnes Eis.

Und damit kommen wir zu einem ganz generellen Problem des indirekten Impfzwangs: Die Impfung ist entweder von einer – und zwar wirklich – freiwilligen, das heißt nicht erzwungenen Einwilligung gedeckt, oder sie ist es nicht. Das Problem stellt sich auch in anderen Lebensbereichen.

ET: Nämlich zum Beispiel im Bildungswesen?

Schwab: An den Universitäten wird schon jetzt darüber gesprochen, ob im kommenden Winter wieder zum Präsenzunterricht zurückgekehrt werden kann, und natürlich steht im Raum, dass der Vorlesungsbesuch an Tests oder Impfungen gebunden wird. Und wenn man hinzunimmt, dass die Tests vielleicht demnächst Geld kosten, und dabei berücksichtigt, dass der chronisch spärlich gefüllte studentische Geldbeutel dafür kein Budget hergibt, bedeutet das: Teilnahme an der Vorlesung nur gegen Impfung.

Und jetzt spinnen wir das mal weiter: Wenn auch Präsenzklausuren ohne Impfung nicht mitgeschrieben werden dürfen, ohne die Klausurteilnahme aber das BAFöG gestrichen wird, kommt im Ergebnis heraus: Impfen oder Studienabbruch! Wer Studierende mit solchen Mitteln zur Impfung nötigt, macht sich nach meiner Ansicht strafbar und haftbar.

Und jetzt kommen wir zu den Schulen: Was ist, wenn ein Impfstoff für schulpflichtige Kinder und Jugendliche zugelassen wird und es dann heißt, ohne Impfung kein Schulbesuch? Dann stürzen wir in eine echte Pflichtenkollision: Auf der einen Seite müssen die Kinder die Schule besuchen, auf der anderen Seite dürfen sie aber ohne Impfung die Schule nicht besuchen. Dann wirkt sich die Schulpflicht wie ein – und zwar direkter! – Impfzwang durch die Hintertür aus.

Ich war am 1. Juli 2021 zu einer Expertenanhörung im Unterausschuss Corona-Pandemie im Deutschen Bundestag eingeladen. Thema: Lehren und Lernen in der Pandemie. Es ging kaum um die Universitäten, wohl aber viel um die allgemeinbildenden Schulen. Professor Dittmer, Virologe am Essener Universitätsklinikum, ließ sich in diesem Zusammenhang zu folgendem Statement hinreißen: Die Kinder würden von der Impfung zwar nicht sonderlich profitieren. Aber man brauche die Impfung der Kinder, um die Pandemie in den Griff zu bekommen.

Mit anderen Worten: Die Kinder sollen nicht um ihrer selbst, sondern um anderer Menschen willen geimpft werden! Ich drücke es noch drastischer aus: Mal wieder sollen unsere Kinder auf dem Altar der „Sonst-stirbt-die-Oma“-Doktrin geopfert werden – jener Doktrin, die ja schon im Panik-Papier des Bundesinnenministeriums aus dem März 2020 als Fundament der Risikokommunikation ausgegeben wurde; jener Doktrin, die dann auch zur Grundlage von Masken- und Testzwang an den Schulen wurde.

Ich muss dazu ganz ehrlich sagen: Ich fasse es nicht! Wir reden die ganze Zeit nur von Solidarität der Jüngeren mit den Älteren, und ich (der ich mich mit meinen 53 Jahren zu den Älteren zähle) frage mich: Wo bleibt denn die Solidarität der Älteren mit den Jüngeren? Wenn die Kinder von der Impfung nicht profitieren, heißt das: Die Impfung für Kinder ist nicht notwendig. Der Nutzen der Impfung ist gleich null und kann das Risiko daher schon im Ansatz nicht überwiegen. Und das bedeutet, dass der Impfstoff für die Kinder gar nicht erst zugelassen werden darf. Die Diskussion um die Kinder-Impfung ist, und zwar bereits aus Rechtsgründen an dieser Stelle zu Ende! Hände weg von unseren Kindern!

ET: Wie schätzen Sie die Forderung ein, dass Ungeimpfte benachteiligt werden sollen?

Schwab: Es fehlt in diesen Tagen – leider – nicht an hochrangigen Staatsrechtslehrern, die eine solche Benachteiligung von Menschen befürworten, welche die COVID-Impfung nicht empfangen haben. Die Begründung lautet dann immer: Der Mensch sei ja frei in seiner Entscheidung, ob er sich impfen lassen wolle oder nicht, müsse dann aber auch mit den Konsequenzen leben, wenn er sich der Impfung verschließe. Der offensichtliche Fehler in dieser Ableitung besteht darin, dass jemand, der sich nicht impfen lassen will, sich diese Konsequenzen nicht etwa selbst aussucht, sondern besagte Konsequenzen ihm vom Staat aufoktroyiert werden – in Gestalt von Lockdown-Maßnahmen und Ähnlichem.

Im Übrigen kann ich an das bereits Gesagte anknüpfen: Der Staat, der darauf angewiesen zu sein glaubt, für Geimpfte einen anderen Grundrechtsstatus festzulegen als für nicht Geimpfte, gesteht sich damit selbst ein, dass er es nicht geschafft hat, die Menschen dazu zu bewegen, sich aus gänzlich freien Stücken impfen zu lassen – weil er offenbar das Vertrauen in die Pandemie-Darstellung und/oder in den Impfstoff nicht hat einwerben können.

Weniger Grundrechte für Ungeimpfte bedeutet indirekter Impfzwang. Und auch dieser darf, wenn überhaupt, nur eingeführt werden, wenn der Nachweis erbracht ist, dass die Impfung notwendig, wirksam und sicher ist. Von diesem Nachweis sind wir gegenwärtig noch weit entfernt.

Ganz abgesehen davon funktioniert der Deal „Spritze rein – Freiheit zurück“ auch in der Praxis nicht. Nehmen wir mal das Beispiel der Portugal-Urlauber. Da lassen sich die Leute impfen, fliegen nach Portugal in der vermeintlichen Gewissheit, sich die bürgerlichen Freiheiten zurückgekauft zu haben – und dann heißt es plötzlich mitten während des Urlaubs: Tut uns leid, Leute, in Portugal wütet jetzt die Delta-Variante, also wenn Ihr heimkommt: Erst mal 14 Tage häusliche Quarantäne!

14 Tage zu Hause eingesperrt – das ist schon ein ziemlich schwerwiegender Grundrechtseingriff! Die Regierung hat also ihr Versprechen, den Menschen im Gegenzug gegen die Impfung die bürgerlichen Freiheiten zurückzugeben, nicht eingelöst. Und als ob das nicht schon betrüblich genug wäre, wird jetzt unter Hinweis auf eben diese Delta-Variante für die Impfung geworben – nachdem es gerade eben noch geheißen hatte, dass die Impfung dagegen gar nicht schützt. Wie will eine solche Regierung das Vertrauen der Menschen gewinnen?

Die Infektionszahlen steigen, das Impftempo stockt: In den USA reagieren die Regierung und Unternehmen und verabschieden eine Impfpflicht am Arbeitsplatz. Auch in Frankreich werden bestimmte Berufsgruppen zur Corona-Impfung verpflichtet. Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt, wie die Rechtslage dazu in Deutschland ist.

ZEIT ONLINE: Facebook, Google und Uber haben eine Impfpflicht für ihre Angestellten in den USA beschlossen. Ginge so etwas auch hierzulande?

Volker Görzel: Nein, das ist in Deutschland aktuell nicht möglich, weil das ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht eines Menschen darstellen würde. Ohne ein entsprechendes neues Gesetz kann es also keine Pflicht zur Impfung geben. Das würde nur gehen, wenn es entweder eine allgemeine Impfpflicht gäbe oder aber, wenn bestimmte Berufsgruppen zur Impfung verpflichtet wären, doch auch das ist zumindest bei Covid in unseren Gesetzen nicht vorgesehen.

ZEIT ONLINE: Bei anderen Impfungen gibt es eine Pflicht?

Görzel: Nur bei der Masern-Impfung, da gibt es seit dem 1. März des vergangenen Jahres ein Gesetz, das nach einer langen Debatte verabschiedet wurde. Mit diesem sogenannten Masernschutzgesetz hat Gesundheitsminister Jens Spahn dafür gesorgt, dass Kinder beim Eintritt in den Kindergarten oder die Schule zu einer Impfung verpflichtet werden. Und diese Pflicht gilt auch für Erzieher, Lehrerinnen, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal.

In der EU gibt es keine allgemeine Impfpflicht.

Volker Görzel, 50, Fachanwalt

ZEIT ONLINE: Wie regeln das andere Länder in der EU? Gibt es da schon Corona-Impfpflichten?

Görzel: Es gibt in der EU keine allgemeine Impfpflicht, aber einige Länder wie Griechenland, Frankreich oder Italien haben eine Impfpflicht für besondere Berufsgruppen wie Pflegekräfte, Ärztinnen oder das Militär verabschiedet.

ZEIT ONLINE: Darf meine Chefin denn wenigstens wissen, ob ich gegen Corona geimpft bin?

Görzel: Nein, in keinem Fall. Auch nicht indirekt, denn auch das wäre ein Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das ist in Deutschland klar und streng geregelt. Ein Arbeitgeber oder eine Vorgesetzte darf nur das erfragen, was erforderlich für die Ausübung der konkreten Tätigkeit ist. Darüber hinaus darf er keine Fragen zu solch persönlichen Dingen stellen, auch nicht zum Impfschutz.

ZEIT ONLINE: Gibt es da Ausnahmen, beispielsweise für katholische Arbeitgeber mit gesondertem Arbeitsrecht?

Görzel: Auch wenn diese Arbeitgeber viel Spielraum haben, was sie von ihren Angestellten erwarten dürfen, beispielsweise die Religionszugehörigkeit, haben sie hier keine Möglichkeit zur Impfpflicht. Auch sie müssen sich an das Bundesgesetz halten und das sieht keine generelle Impfpflicht vor, also kann es auch keine Sonderfälle geben. Das ginge erst, wenn Bundestag und Bundesrat ein neues Gesetz verabschieden würden.

Ich bin skeptisch, ob die Richter eine Impfpflicht durchgehen lassen würden.

Volker Görzel, 50, Fachanwalt

ZEIT ONLINE: Wäre ein solches Gesetz überhaupt verfassungsmäßig?

Görzel: Ein solches Gesetz könnte schnell verabschiedet werden und zum Beispiel für bestimmte Berufsgruppen gelten. Für Angestellte, die mit Risikopatienten arbeiten oder unverzichtbar sind, wie beispielsweise Ärztinnen oder Pfleger. Da kann es zu Situationen kommen, in denen das Persönlichkeitsrecht geringer gewichtet und eine Impfpflicht rechtmäßig sein wird. Allerdings habe ich auch da verfassungsrechtliche Bedenken und bin skeptisch, ob das die Richter in Karlsruhe durchgehen lassen würden. Vielleicht zögert der Gesetzgeber auch deshalb und nicht nur weil Wahlkampf ist und es das Versprechen gab, keine Impfpflicht einzuführen.

ZEIT ONLINE:Der Arbeitgeber darf also nicht zwingen und fragen, aber darf er zur Impfung informieren?

Görzel: Vorgesetzte dürfen Infoabende ausrichten oder Infomaterial an die Angestellten weiterleiten, das geschieht in vielen Unternehmen gerade auch. Gleichzeitig dürfen Arbeitgeber auch konkrete Impftermine anbieten, beispielsweise über Betriebsärzte oder Impfzentren. Den Angestellten muss nur immer die Freiheit bleiben, sich nicht impfen zu lassen. 

ZEIT ONLINE: Wäre ein solches Gesetz überhaupt verfassungsmäßig?

Görzel: Ein solches Gesetz könnte schnell verabschiedet werden und zum Beispiel für bestimmte Berufsgruppen gelten. Für Angestellte, die mit Risikopatienten arbeiten oder unverzichtbar sind, wie beispielsweise Ärztinnen oder Pfleger. Da kann es zu Situationen kommen, in denen das Persönlichkeitsrecht geringer gewichtet und eine Impfpflicht rechtmäßig sein wird. Allerdings habe ich auch da verfassungsrechtliche Bedenken und bin skeptisch, ob das die Richter in Karlsruhe durchgehen lassen würden. Vielleicht zögert der Gesetzgeber auch deshalb und nicht nur weil Wahlkampf ist und es das Versprechen gab, keine Impfpflicht einzuführen.

ZEIT ONLINE:Der Arbeitgeber darf also nicht zwingen und fragen, aber darf er zur Impfung informieren?

Görzel: Vorgesetzte dürfen Infoabende ausrichten oder Infomaterial an die Angestellten weiterleiten, das geschieht in vielen Unternehmen gerade auch. Gleichzeitig dürfen Arbeitgeber auch konkrete Impftermine anbieten, beispielsweise über Betriebsärzte oder Impfzentren. Den Angestellten muss nur immer die Freiheit bleiben, sich nicht impfen zu lassen. 

ZEIT ONLINE:Wie sieht es mit Belohnungen für Angestellte aus, die sich impfen lassen?

Görzel: Arbeitgeber können tatsächlich Bonuszahlungen oder Geschenke an ihre Angestellten verteilen, wenn sie freiwillig ihren Impfnachweis zeigen oder sich bei einem Infoabend die Spritze geben lassen. Allerdings geht das nur dann, wenn auch der Betriebsrat damit einverstanden ist, falls es im Unternehmen einen gibt. Denn auch da gilt: Jede Angestellte kann sich immer noch gegen die Impfung entscheiden und auf eine Belohnung verzichten.

ZEIT ONLINE:Wenn der Arbeitgeber unsicher ist, ob sich seine Mitarbeiter impfen lassen, kann er dann Tests zur Bedingung für die Arbeit machen?

Görzel: Auch das geht nicht. Der Arbeitgeber ist zwar seit der neuesten Corona-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, seinen Angestellten regelmäßig Tests anzubieten, doch er kann sie nicht dazu zwingen, sie auch zu machen.

Laut Beate Bahner ist ihre Verfassungsbeschwerde auf eine eventuelle Corona-Impfpflicht übertragbar.

Hier ihre Nachricht dazu auf Telegram:
„Liebe Alle,
hier ein weiteres großes – aber enorm interessantes – Schriftstück:
Ich habe im Auftrag dreier Kindergartenkinder und ihrer Eltern am 28.2.2021 beim Bundesverfassungsgericht die beigefügte Verfassungsbeschwerde erhoben. Schaut rein, und Ihr werdet sehen, warum diese Impfpflicht aus vielen Gründen massiv verfassungswidrig ist. So gab es lediglich etwa 500 Masernfälle in 2018 und in 2019, ohne einen einzigen Todesfall. Obwohl vielleicht nur die Hälfte der Menschen gegen Masern geimpft ist (diese Zahl ist mir nicht bekannt), gibt es demgegenüber mehr als 2.500 Impfkomplikationen (also der fünffache Faktor) und mehrere Todesfälle nach Impfung pro Jahr. Die (Kombinations)Impfung ist also um ein Vielfaches gefährlicher als die Masernerkrankung selbst.
Viel Freude und Erkenntnis beim Lesen! Eure Beate Bahner
P.S. Eine Entscheidung des BVerfG kann ein bis zwei Jahre dauern.

Sie schreibt in einer weiteren Nachricht:
„Gestern bekamen wir vom Bundesverfassungsgericht das Aktenzeichen 1 BvR 437/21 👍
Die erste Hürde ist damit genommen, aber die Entscheidung kann jetzt dauern!
Jeder darf diese Verfassungsbeschwerde zur Vorlage und Argumentation bei Schulen, Kindergärten, Gesundheitsämtern verwenden! 🍀“

Kurz gesagt, will Rechtsanwalt Bögelein damit vermutlich erreichen, dass auch geimpfte Personen getestet werden müssen. Dies führt im Umkehrschluss dazu, dass das Gericht wenn es dieses so feststellt, eine Bevorteilung von Geimpften untersagt.

Gleichbehandlung von negativ getesteten Personen und geimpften Personen verstößt gegen Gleichbehandlungsgrundsatz

Rechtsanwalt Bögelein reicht am 11.08.21 für eine vollständig geimpfte, erfahrene Krankenschwester zwei Eilanträge gegen die Gleichbehandlung von Geimpften und negativ Getesteten ein. Die Eilanträge die gleichzeitig am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) und am Verwaltungsgericht Berlin (gegen die Bundesverordnung) eingereicht wurden, erfahren durch die Ministerpräsidentenkonferenz vom gestrigen Tag eine erhöhte Brisanz.

Rechtsanwalt Bögelein zeigt sich verwundert darüber, dass trotz entgegenstehender wissenschaftlicher Grundlagen der Verordnungsgeber nach wie vor davon ausgeht, dass die Infektionsgefahr, die von einem Geimpften ausgeht, genauso niedrig ist, wie von einem negativ Getesteten. Das Gegenteil ist der Fall.

„Der Verordnungsgeber ignoriert vollständig, dass bei einem negativ getesteten eine Sicherheit von bis zu 99,68 % besteht, dass die negativ getestete Person das Virus nicht übertragen kann. Die Impfung schützt aber gerade bei den vulnerablen Gruppen nur zu einem deutlich geringeren Maß vor einer Übertragung des Virus. Gründe hierfür sind nach den uns vorliegenden Studien die mittlerweile dominierenden Delta- Variante und (schnell) abnehmenden Antikörpermengen. Wenn der Verordnungsgeber das deutlich höhere Infektionsrisiko eines ungetesteten Geimpften ignoriert, muss man eher vom Team „Leichtsinn“ sprechen, als vom Team „Vorsicht“.
Der Rechtsanwalt kritisiert in dem Eilantrag zudem, dass durch die Gleichbehandlung von Geimpften und Getesteten gerade die Geimpften einem völlig unklaren Infektionsrisiko durch andere ungetestete Geimpfte ausgesetzt sind.

Dem wird beispielsweise in der Klinik der Antragstellerin dadurch Rechnung getragen, dass sich sämtliche Besucher und Patienten vor Betreten der Klinik einem Test unterziehen müssen, egal ob sie vollständig geimpft sind oder nicht.

„Sollten die Eilverfahren erfolgreich sein, dürfte es sich um die erste gerichtliche Feststellung handeln, dass auch vollständig geimpfte Personen weiterhin als infektiös gelten und daher die Impfung keine Lösung der Corona-Krise darstellt. Sollten die Anträge von den Gerichten abgewiesen werden, wäre dies ein Nachweis dafür, dass es nicht mehr auf einen höchstmöglichen Infektionsschutz ankommt, was ebenfalls ein sehr interessantes Ergebnis wäre“, erläutert Rechtsanwalt Bögelein die Hintergründe des Verfahrens.

Eine Entscheidung der Gerichte wird schon aus diesem Grund mit Spannung erwartet.

Alle wichtigen Schreiben

Dieses Formular ist eine Vorlage um ein Schreiben zu erstellen, mit dem du der Aufforderung deines Arbeitgebers, dich einer Corona-Schutzimpfung zu unterziehen, in begründeter Weise widersprichst.

Nachfolgend findest du den einfachen Widerspruch gegen einen Aufhebungsvertrag.
Hat dich dein Arbeitgeber mit einer widerrechtlichen Drohung dazu bewegt, einen Vertrag über die Aufhebung des Arbeitsvertrags („Aufhebungsvereinbarung“) mit ihm zu schließen? Mit diesem Schreiben kannst du diese anfechten:

Hier ein weiteres Musterschreiben:

Hier findest du ein ausgefülltes Muster (von Klagepaten hochgeladen), du erstellst es entweder über Klagepaten oder kannst dich an diesem orientieren und individuell gestalten.

Mit diesem Formular kannst du eine Kündigungsschutzklage erstellen, die du bei deinem zuständigen Arbeitsgericht gegen eine Kündigung, die du von deinem Arbeitgeber erhalten hast, einreichen kannst. Mit der Klage begehrst du vom Gericht feststellen zu lassen, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung aufgelöst wird, sondern unverändert fortbesteht.

WICHTIG: Bitte sende diese Klage per Einschreiben an dein zuständiges Arbeitsgericht.
Denke bitte daran die Klage zu unterschreiben und füge die in Klage aufgeführten Anlagen hinzu.

Eine Kündigungsschutzklage ist nicht kostenlos. Zweifelst du als Arbeitnehmer daran, dass eine Kündigung durch deinen Chef wirksam war, kannst du eine Kündigungsschutzklage anstreben. Nach Eingang der Kündigung hast du dafür drei Wochen Zeit. Gewinnst du die Klage, besteht das Arbeitsverhältnis wie gewohnt fort.

Abgesehen von den Kosten für den eigenen Rechtsanwalt sind bei einem Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht immer auch die Gerichtsgebühren in Rechnung zu stellen. Hier gilt wie vor jedem Gericht: Wer den Prozess verliert, zahlt die Gerichtsgebühren. Wer den Prozess gewinnt, zahlt keine Gerichtsgebühren.

Das Gesetz sieht keine Anwaltspflicht vor. Du kannst die Kündigungsschutzklage selbstständig beim Arbeitsgericht einreichen. Und kannst dich später auch selbst im Kündigungsschutzprozess gegen deinen Arbeitgeber vertreten.

Relevante Fragen die du für so eine Kündigungsschutzklage immer individuell beantworten musst:

  1. Wie wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt?
    Ob fristlos oder fristgerecht gekündigt wurde, geht in der Regel aus dem Kündigungsschreiben hervor.
  • außerordentlich / fristlos
  • ordentlich / fristgerecht
  • mündlich
  • Weiß ich nicht.

Wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung sind aus Sicht des Arbeitgebers beispielsweise Arbeitsverweigerung, Beleidigung, geschäftsschädigende Äußerungen, Betrug, Diebstahl, angedrohtes Krankfeiern, Konkurrenztätigkeiten und anderes.

2. Besonderer Kündigungsschutz besteht wegen:

  • Schwangerschaft
  • Mutterschutz
  • Elternzeit
  • Schwerbehinderung
  • Pflegezeit
  • Mitglied des Betriebsrats
  • Mitglied der Schwerbehindertenvertretung
  • Bestellung zum internen Datenschutzbeauftragten

3. Nachweise für das Gericht
Als Nachweise musst du mit der Klage folgende Anlagen an das Gericht übersenden:

  • Eine Gehaltsabrechnung
  • Eine Abschrift für die Beklagte
  • Deinen Arbeitsvertrag
  • Die Kündigung

Bleiben Mahnungen erfolglos, kann die Zahlungsklage ein wirksames Mittel sein, um offene Rechnungen, Mietrückstände oder ausstehenden Lohn durch ein gerichtliches Urteil einzutreiben. Das Gericht ermittelt nicht selbst, sondern urteilt nur auf Basis der Informationen, die Kläger und Beklagter zuliefern. Aussagekräftige Beweise und eine starke Argumentation in der mündlichen Verhandlung entscheiden über das Ergebnis. Der Verlierer des Verfahrens trägt die Prozesskosten.

Mit einer Zahlungsklage macht man vor Gericht den Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme geltend. Bis zu einem Streitwert in Höhe von EUR 5.000 sind für diese Klagen die Amtsgerichte zuständig. Sobald der Streitwert über EUR 5.000 liegt, ist die Klage beim Landgericht eizureichen – hier besteht Anwaltszwang. Ein Anwalt muss bereits die Klageeinreichung für dich übernehmen.

Als Nachweise musst du mit der Klage folgende Anlagen an das Gericht übersenden:

  • Deine letzte Gehaltsabrechnung
  • Eine Abschrift für die Beklagte
  • Deinen Arbeitsvertrag

Findet die Verhandlung vor dem Amtsgericht statt, kannst du die Klageschrift selbst verfassen. Stil, Aufbau und Form sind nicht vorgeschrieben. Damit die Klage nicht vom Gericht zurückgewiesen wird, kann es ratsam sein, die folgenden Informationen aufzuführen:

  • Angaben zum Kläger: Vor- und Nachname sowie vollständige Anschrift
  • Angaben zum Beklagten: Vor- und Nachname sowie vollständige Anschrift
  • Angaben zum Gericht: Bezeichnung (Amts- oder Landgericht) sowie Anschrift
  • Klagegrund: z. B. nicht bezahlte Rechnungen oder Mietrückstände
  • Klageziel: Im Falle einer Zahlungsklage z. B. Verpflichtung zur Zahlung von X Euro plus Zinsen
  • Datum und Unterschrift

Wer in der Klageschrift neben den Pflichtangaben zusätzlich präzise den Sachverhalt schildert, Beweismittel beilegt und Zeugen benennt, kann seinen Anspruch argumentativ untermauern und das Ergebnis beschleunigen.

Wer zahlt die Corona Tests auf Arbeit?

Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums findest du die Antwort darauf, ich hab dir hier den Ausschnitt dazu eingefügt:

In Pflegeberufen sind Tests üblich, eine generelle Testpflicht in vielen Berufen gibt es aber nicht.

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Corona Impfpflicht Impfung Politik

Bevormundung, Druck und Diffamierung dient der Machterhaltung

Der Druck auf ungeimpfte Menschen steigt auf dich, mich und uns alle. Während der eine vielleicht eine grundsätzliche Abneigung gegen Impfstoffe hat weil er bereits einen Impfschaden erlitten, fürchtet sich eine junge Frau Mitte zwanzig vielleicht davor weil Fragen damit begründet werden, dass „dazu derzeit noch keine Daten vorliegen“.
Vielleicht ist vielen aber auch einfach nur bewusst, was eine bedingte Zulassung bedeutet und manche hegen eine Abneigung gegenüber Bevormundung.
Manche entscheiden sich auch aufgrund der ganz neuen Technologie – welche seit Jahren in der Krebsforschung ohne Erfolg untersucht wurde – erst mal gegen eine Impfung.
Da ist sicherlich auch noch der absolut rationale Mensch der sich einfach nur die Infektionssterblichkeit von 0,15% betrachtet.
Manche mögen ihre Entscheidung mit einem schlechten Bauchgefühl begründen und der ein oder andere kennt auch sicherlich schon jemanden der eine schwere oder auch leichte Impfnebenwirkung erlitten hat.
Mag vielleicht auch der ein oder andere aufgrund einem Bündel von ungeklärten offenen und sich teilweise widersprechenden Antworten gegen eine Impfung entscheiden. Aber auch die individuelle Entscheidung, dass Menschen auch einfach nur das Erkrankungsrisiko akzeptieren, nehmen wir als Gesellschaft so hin, denn so ist das nun mal in einem freien Land.
Es gibt gewiss auch Menschen die an der Impfung zweifeln, weil sie noch die Schweinegrippe in Erinnerung haben, dessen Pandemrix Impfstoff ebenfalls einige Nebenwirkungen mit sich brachte.
Mittlerweile kennen viele aber auch von fast allen Bundesbehörden oder Bundesinstituten: eine riesengroße Intransparenz.

Unfrei ist der Mensch, der nicken muss, obwohl er innerlich den Kopf schüttelt.

Erhard Schümmelfeder (*1954), deutscher Erzieher und Schriftsteller

Wirestock

Es gibt so vielfältige Gründe weshalb sich Menschen gegen die Corona-Impfung entschieden haben, dass wir nicht einfach so tun können, als gäbe es die Menschen faktisch nicht. Das tut unsere Regierung aber. Wer derzeit die „falsche Meinung“ hat sollte dies bei seinen Gedanken belassen, wo es sonst aber gar nicht bunt und divers genug sein kann. Diversität beim Thema Corona-Impfung gibt es, doch wird diese nicht zugelassen. Denn Wissenschaftler sind durchaus anderer Meinung. Während die einen als Helden gefeiert werden, werden andere wiederum diffamiert. Aber laut Angela Merkel geht es ja auch gar nicht um Wissenschaft, weshalb unsere Öffentlich-Rechtlichen dazu übergegangen sind uns zu sagen was gut für uns ist. Ich denke das nennt man dann Prophylaxe.

Aber all diese Gründe, der Solidarität unterordnen zu müssen, vom Tisch zu wischen, sollte jedem klar sein erzeugt noch mehr Abneigung. Lasst euch euren Mut nicht zerstören – denn Menschlichkeit siegt und ich sag ganz klar nein zu diesem Wahnsinn.

Eure Führungskraft mit ❤️⁠

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Gesellschaft Gesundheitssystem Impfpflicht Impfung Krankenhaus Medizin Pflege Pharmakonzerne Politik

Um Kritik zu vermeiden: tu nichts, sag nichts, sei nichts

Noch vor einem Jahr waren Pflegepersonen wie ich, ohne jegliche Schutzausrüstung auf die Arbeit geschickt worden. Wir durften auf einmal einer nicht zertifizierten Stoffmaske eine Schutzwirkung zuschreiben und haben das Gesetz für Medizinprodukte komplett aufgeweicht. Jeder Kugeltupfer, jede medizinische Pinzette und jeder Rollstuhl durchläuft inzwischen einen höheren Standard als OP- & FFP Masken.
Es wurde billigend in Kauf genommen, dass wir dem Virus ungeschützt ausgesetzt waren.
Im übrigen hat es die Gesellschaft bislang nie interessiert, dass ich mich seit Jahren unzähligen Viren/Bakterien ungeschützt ausgesetzt habe. Um nur einige zu nennen, MRSA, ESBL, Influenza, …

Selbst wenn wir sagten, dass wir krank sind, wurden wir zur Arbeit geschickt und nicht krank geschrieben. Gelbe Zettel waren zu diesem Zeitpunkt für systemrelevantes Personal nicht mehr möglich – obwohl uns gleichzeitig vermittelt wurde, wir wären eine Gefahr.
Wir waren also eine Gefahr, weil wir krank waren – oder sagen wir mal positiv getestet, inzwischen sollte das ja jedem klar sein – und keinen ausreichenden Schutz hatten. Wir durften aber weiter arbeiten.

Und die selben Menschen fragen mich heute, warum ich mich nicht impfen lasse? Ich wäre unverantwortlich und ich würde die Ansteckung von Personen riskieren?

Wo blieb der Aufschrei all derer die jetzt Geimpft sind und zu mir sagen ich wäre die Gefahr für sie, weil ich ungeimpft bin? Eure Impfung schützt euch doch?

Mir wird oft vorgeworfen, ich wäre Teil des Gesundheitspersonals, müsste es besser wissen und mit gutem Beispiel voran gehen.
Genau das ist der Punkt: Ich weiß es, ich kenne die Bedeutung der bedingten Zulassung eines Impfstoffs. Wenn es diese unter Vorbehalt gibt, heißt das nichts anderes als dass der Impfstoff Risiken birgt, die noch nicht vollständig bewertet wurden.
Ich verteidige auch weiterhin den Respekt für die Entscheidungsfreiheit, angesichts der aktuellen Sachlage für jeden Einzelnen, der sich nicht, oder nicht mehr impfen lassen möchte und all diejenigen für die sich aus gesundheitlichen Gründen gar nicht erst die Frage stellt.

Ich stehe weiterhin für wissenschaftliche Untersuchungen, der ungeimpften Kontrollgruppe, zur Verfügung.

Eure Führungskraft mit ❤️⁠

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Impfpflicht Impfung Krankenhaus Medien Medizin Pflege Politik

18,2 Millionen erwachsene Menschen sind ungeimpft – hinzu kommen 12,7 Millionen Kinder

In der Krise beweist sich der Charakter eines Menschen und dessen werden sich auch immer mehr geimpfte Menschen bewusst.
Selbst Chefredakteur Julian Reichelt welcher doppelt geimpft ist, erkennt inzwischen, dass wir von unserer parlamentarischen Demokratie sehr weit entfernt sind und es inzwischen salonfähig ist seine Meinung mit Behauptungen zu begründen.
Aber jeder hat eine gewisse Intuition, viele spüren Ungereimtheiten, jedoch setzt dann ein gewisser Verdrängungsmechanismus ein und schließlich ist da ja noch die Mehrheit.

Diese Tatsache lässt sich auf alle Bereiche des Lebens anwenden und auch auf andere Berufsfelder, als ich sie jetzt hier in diesem Beitrag bedienen kann.
Ich sehe den Tatsachen schon lange ins Auge und fordere alle meine Kollegen auf:
„Stell dir vor es ist Montag und keine Pflegeperson kommt eine Woche zum Dienst“! Erst dann und nur dann werden sich Dinge im System ändern.
Ich bin mir dessen bewusst, dass den ungeimpften Menschen viel abverlangt wird.
Menschen werden bald täglich diffamiert und von den eigenen Familien oder Arbeitskollegen – welche man mal als sehr nett, kompetent und informiert eingeschätzt hätte – bedrängt.

Aber bitte lasst euch nicht beeinflussen und erpressen – wir müssen noch durchhalten – aber ein kurzer Moment des durchatmens ist wichtig. Sucht euch Rückzugsmöglichkeiten und Momente in denen ihr abschalten könnt.

Meinen Post möchte ich heute mit einer Zahl beenden, welche noch immer zeigt, dass 18,2 Millionen erwachsene Menschen ungeimpft sind.
Dies lässt die Vermutung zu, da sich diese Menschen schon lange hätten impfen lassen können, dass es sehr viele Menschen gibt, die sich ihres eigenen Verstandes bedienen.
Zu diesen Menschen kommen dann noch 12,7 Millionen Babys/Kinder und Jugendliche. Lasst uns auch für diese Gruppe Mut beweisen, damit sie diesem Impfdruck nicht weiter ausgesetzt werden.

Es ist viel besser eine rationale und starke Minderheit zu sein, als das wir eine lahme Mehrheit sind.

Eure Führungskraft mit ⁠❤️⁠

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Ärzte Gesellschaft Impfpflicht Impfung Medizin Pharmakonzerne

Volle Immunität gibt es bei dem Impfstoff nur für den Hersteller

Mir verschlug es gestern förmlich die Sprache als ich versuchte – es blieb beim Versuch – die Behauptungen einiger Impfluenzer nachzuvollziehen. Dahinter steckt weder Logik, noch eine fundierte Datengrundlage. Da diese Menschen ihre Niederlage niemals eingestehen werden, bleibt nichts anderes als Rückzug. Aber ihr, die offen für eine kritische und reflektierte Haltung seid, euch möchte ich den Leak des Pfizer Vertrags – zumindest in Kürze – vorstellen.
Uns wird also durch eine regierende Kaste und einem Haufen von Menschen welche, dies unreflektiert nachplappern, klar gemacht, dass diese Impfstoffe wirken und viel wichtiger, Langzeitschäden gibt es bei Impfstoffen nicht.
Interessant dabei, dass die Menschen hierbei offensichtlich mehr, als der Impfstoffhersteller BioNTech/Pfizer, wissen.

Der Käufer erkennt an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind.

Pfizer-Vertrag Leak

Mit Anreizen wie einer Bratwurtssemmel wird ein körperlicher Eingriff – unter Einbezug kindlicher Sprachelemente wie „Piks“ – welchen ich in meiner Ausbildung noch als einen anspruchsvollen medizinischen Eingriff – nämlich eine intramuskuläre Injektion – gelehrt bekommen habe, mal eben unter dem Motto „Impfen to go“ angepriesen.
Welchen Grad an Ignoranz und derart herablassende Haltung wir gegenüber medizinisch/-pflegerischen Tätigkeiten einnehmen ist erstaunlich. Doch es geschieht unter tosendem Applaus unzähliger Pflegepersonen, welche Andere die an der „mRNA-Impfung“ mit berechtigten Gründen zweifeln, mit einem Wimpernschlag der unsolidarischen Handlung bezichtigen. Dabei werden Behauptungen in den Raum gestellt, welche keiner Faktenprüfung stand halten würden – à la Karl Lauterbach. Gegenüber evidenzbasierter und wissenschaftlicher Arbeit wird sich massiv gestreubt.
Diese Geheimnistuerei untergräbt jegliches Vertrauen in den Impfstoff und die Politiker. Schliesslich handelt es sich bei den mRNA-basierten Impfstoffen von Pfizer/Biontech und Moderna um eine neuartige Technologie, die bisher erst versuchsweise als Impfstoff ausprobiert wurde – nie von Erfolg gekrönt waren – jetzt jedoch Hunderten Millionen gesunder Menschen gespritzt wird.
Klopft da eigentlich irgendwann das Gewissen an den Schädel?
Und wann beenden die Menschen ihren Verdrängungsmechanismus?
Es sollte inzwischen klar sein, dass wir nicht bei zwei Impfrunden stehen bleiben werden, sondern der Status, als vollständig Geimpfter zu Zählen, ein Verfallsdatum besitzt.
Für mich ist es also nach wie vor ausgeschlossen und ich zähle mich weiterhin zur Ungeimpften-Kontrollgruppe.

Aber werfen wir hier einen tieferen Blick auf die Dokumente des BioNTech/Pfizer Vertrags

Die oft gestellte Frage, weshalb nie andere Medikamente gegen eine Covid-19 Erkrankung auf den Markt gelangt sind, erklären folgende Abschnitte im BioNTech/Pfizer Vertrag:

Der Begriff „Impfstoff“ umfasst (a) alle Impfstoffe, die ganz oder teilweise von oder im Namen von Pfizer oder BioNTech oder einem ihrer verbundenen Unternehmen gemäß diesem Vertrag hergestellt oder direkt oder indirekt geliefert werden und die zur Vorbeugung der menschlichen Krankheit COVID-19 oder einer anderen menschlichen Krankheit bestimmt sind, die jeweils durch das Virus SARS-CoV-2 und/oder einen oder alle verwandten Stämme, Mutationen, Modifikationen oder Derivate der vorgenannten Viren verursacht werden, (b) jede Vorrichtung, Technologie oder jedes Produkt, das bei der Verabreichung eines solchen Impfstoffs oder zur Verbesserung der Verwendung oder Wirkung eines solchen Impfstoffs verwendet wird, oder (c) jede Komponente oder jedes Material, das Bestandteil von (a) oder (b).

S.6 des Vertrags

Weiter geht es dann in Abschnitt 2 (b):

2. LIEFERUNG DES PRODUKTS.
2.1 Vertrag zur Lieferung.

(a) Während der Laufzeit wird sich Pfizer im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren bemühen, dem Käufer das Produkt zu liefern oder liefern zu lassen, das Produkt an den Käufer zu liefern oder liefern zu lassen, und der Käufer wird das Produkt kaufen, vorbehaltlich und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags.

(b) Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass (i) die Bemühungen von Pfizer um die Entwicklung und Herstellung des Produkts mit erheblichen Risiken und Unwägbarkeiten verbunden sind und (ii) die Tatsache, dass ein anderes Medikament oder ein anderer Impfstoff zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung der COVID-19-Infektion erfolgreich entwickelt oder früher als die Erteilung der Zulassung für das Produkt zugelassen wird, nichts an der gegenwärtigen Situation ändert, in der ein dringender Bedarf an der Vorbeugung der Ausbreitung der COVID-19-Infektion besteht, die eine ernsthafte Bedrohung für das Leben und die Gesundheit der Allgemeinheit darstellt.

(c) Ungeachtet der Bemühungen und geschätzten Termine, die im Lieferplan aufgeführt sind, erkennen die Parteien an, dass das Produkt die klinischen Versuche der Phase 2b/3 abgeschlossen hat und dass das Produkt trotz der Bemühungen von Pfizer in der Forschung, Entwicklung und Herstellung aufgrund von technischen, klinischen, behördlichen, Herstellungs-, Versand-, Lager- oder anderen Herausforderungen oder Fehlern nicht erfolgreich sein kann.

(d) Dementsprechend übernehmen Pfizer und seine Verbundenen Unternehmen keine Haftung für ein Versäumnis von Pfizer oder seiner verbundenen Unternehmen, das Produkt in Übereinstimmung mit den in dieser Vereinbarung den in diesem Vertrag beschriebenen voraussichtlichen Terminen zu entwickeln oder zu erhalten. Selbst wenn das Produkt erfolgreich entwickelt wird und die Zulassung erhält, haftet Pfizer nicht für die Nichteinhaltung der geschätzten Liefertermine für die Dosen (mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten), noch gibt ein solches Versäumnis dem Käufer das Recht, Bestellungen für bestimmte Mengen des Produkts zu stornieren.

(e) Pfizer hält den Käufer über den Fortschritt der wesentlichen Entwicklung des Produkts auf dem Laufenden und stellt dem Käufer die Informationen über diese Entwicklung zur Verfügung, die er in angemessener Weise anfordert.

S. 7 des Vertrags

Unter 2.6 wird noch einmal erwähnt: „Pfizer ist unter keinen Umständen verpflichtet, für verspätete Lieferungen Strafen zu zahlen oder haftbar zu machen.“

In nachfolgendem Abschnitt (a) wird dann noch vertraglich festgehalten, dass Pfizer über notwendige Anpassungen wie etwa der Anzahl der vertraglich vereinbarten Dosen, die dem Käufer zustehen, auf der Grundlage von durch Pfizer zu bestimmenden Grundsätzen entscheidet. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer mit jeder Änderung einverstanden ist.

Im Abschnitt (b) verzichtet der Käufer auf alle Rechte und Rechtsmittel, die ihm nach dem Gesetz, nach dem Billigkeitsrecht oder anderweitig zustehen.

2.5 Produktmangel.

(a) Wenn eine Genehmigung vorliegt, aber die Lieferung nicht ausreicht, um die volle Anzahl der vertraglich vereinbarten Dosen gemäß dem Lieferplan (einschließlich des angepassten Lieferplans) zu liefern, einschließlich des Ausmaßes, in dem eine Verknappung darauf zurückzuführen ist, dass Pfizer die verfügbare Lieferung des Produkts auf einen anderen Markt umleiten muss, arbeitet Pfizer zusammen, um eine Benachrichtigung zu übermitteln (und jegliche Kommunikation im Zusammenhang mit einer Produktverknappung zu verwalten). Nach Erhalt einer solchen Mitteilung hat der Käufer die in der Benachrichtigung enthaltenen Anweisungen zeitnah auszuführen (in keinem Fall länger als 24 Stunden). Vorbehaltlich des Vorstehenden, einschließlich jeglicher Anforderung von Pfizer, das Produkt auf einen anderen Markt umzuleiten, entscheidet Pfizer über notwendige Anpassungen der Anzahl der vertraglich vereinbarten Dosen und des Lieferplans, die dem Käufer geschuldeten Anzahl vertraglich vereinbarter Dosen und Liefertermine nach von Pfizer zu bestimmenden unter den dann bestehenden Umständen („Zuteilung“), die in einer solchen Mitteilung dargelegt wird. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer mit einer solchen Änderung einverstanden ist.

(b) Der Käufer verzichtet hiermit auf alle Rechte und Rechtsmittel, die ihm nach dem Gesetz, nach dem Billigkeitsrecht oder anderweitig zustehen und die sich ergeben aus oder beziehen auf: (i) einem Versäumnis von Pfizer, das Produkt in Übereinstimmung mit den in dieser Vereinbarung beschriebenen geschätzten Terminen zu entwickeln oder zuzulassen; oder (ii) einem Versäumnis von Pfizer, die vertraglich vereinbarten Dosen in Übereinstimmung mit dem Lieferplan zu liefern. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieses Abschnitts 2.5 (Produktmangel) und denen anderer Abschnitte dieser Vereinbarung haben die Bestimmungen dieses Abschnitts 2.5 (Produktmangel) die Bestimmungen der anderen Abschnitte dieser Vereinbarung im Umfang der Widersprüche vor. Umfang solcher Widersprüche.

S. 9 des Vertrags

Laut einem Medienportal, welches die Dokumente geleakt hat, verbietet der brasilianische Vertrag sogar dem Käufer die Impfdosen zu testen und zu identifizieren. Das heißt konkret: erkranken Menschen nach der Impfung hat der Käufer keine Chance die Dosis nachzuverfolgen und weitere Dosen aus dem Verkehr zu ziehen.

Bild des brasilianischen Vertrags

BioNTech/Pfizer zählt alle Unternehmen und Personengruppen auf, die von Schadensersatzansprüchen freigestellt werden. Diese sind innerhalb eines Satzes über mehrere Zeilen aufgelistet. Hier werden selbstverständlich alle Eventualitäten berücksichtigt. Diesen Vertrag würde niemand, aber wirklich niemand – ohne das hier enorme Summen von Geldern im Raum stehen, was ich an dieser Stelle unterstelle – unterzeichnen. Dabei haben die Juristen von BioNTech/Pfizer an wirklich alles gedacht:

8. ENTSCHÄDIGUNG.
8.1 Entschädigung durch den Käufer.

Der Käufer erklärt sich hiermit bereit, Pfizer, BioNTech, jedes ihrer verbundenen Unternehmen, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Lizenzgeber, Lizenznehmer, Unterlizenznehmer, Händler, Auftragshersteller, Dienstleister, Forscher für klinische Studien, Dritte, denen Pfizer oder BioNTech oder eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen direkt oder indirekt eine Entschädigung aufgrund der Forschung, Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Kommerzialisierung oder Verwendung des Impfstoffs schulden, sowie alle leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und sonstigen Vertreter sowie die Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Kommerzialisierung oder Verwendung des Impfstoffs schulden, sowie alle leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und sonstigen Beauftragten und Vertreter sowie die jeweiligen Vorgänger, Nachfolger und Bevollmächtigten der Vorgenannten („Entschädigungsempfänger“), von und gegen alle Klagen, Ansprüchen, Klagen, Forderungen, Schadensersatzansprüchen, Haftungen, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten und Ausgaben (einschließlich, ohne Einschränkung, angemessener Anwaltsgebühren und anderer Kosten einer Untersuchung oder eines Rechtsstreits), unabhängig davon, ob sie auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung, geistigem Eigentum oder einer anderen Theorie beruhen, und unabhängig davon, ob sie rechtlich, gesetzlich, nach Billigkeit oder anderweitig begründet sind (zusammenfassend, „Verluste“), die sich aus dem Impfstoff ergeben, mit ihm in Verbindung stehen oder aus ihm resultieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jede Phase des Entwurfs, der Entwicklung, der Untersuchung, der Formulierung, der Prüfung, der klinischen Prüfung, der Herstellung, der Kennzeichnung, der Verpackung, des Transports, der Lagerung, des Vertriebs, der Vermarktung, der Verkaufsförderung, des Verkaufs, des Kaufs, der Lizenzierung, der Spende, der Abgabe, der Verschreibung, Verabreichung, Bereitstellung oder Verwendung des Impfstoffs.

S. 22 des Vertrags

Im Abschnitt 5.5 wird es dann richtig interessant, denn BioNTech/Pfizer sagt offen, dass die langfristige Wirkung und die Wirksamkeit des Impfstoffs nicht bekannt sind und dass es sogar nachteilige Wirkungen des Impfstoffs geben kann. Also kurz gesagt um es mit den Worten von Veterenärmediziner Wieler (15.10.2020 bei Phönix persönlich) zu sagen:

Wir gehen alle davon aus, dass im nächsten Jahr Impfstoffe zugelassen werden, wir wissen aber nicht genau wie die wirken, wie gut die wirken, was die bewirken…aber ich bin sehr optimistisch, dass es Impfstoffe gibt.

Lothar Wieler 15.10.2020 bei Phönix

S. 19

5.5 Anerkenntnis des Käufers.

Der Käufer erkennt an, dass der Impfstoff und die mit dem Impfstoff zusammenhängenden Materialien sowie deren Komponenten und Bestandteile aufgrund der Notsituation der COVID-19-Pandemie schnell entwickelt werden und auch nach der Lieferung des Impfstoffs an den Käufer im Rahmen dieses Vertrags weiter untersucht werden. Der Käufer erkennt ferner an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass es nachteilige Wirkungen des Impfstoffs geben kann, die derzeit nicht bekannt sind. Ferner erkennt der Käufer an, dass das Produkt, soweit zutreffend, nicht in Serie hergestellt wird.

S. 19 des Vertrags

Auch in Abschnitt 2.1 (c) wurde darauf bereits hingewiesen: „[…]Die Parteien erkennen an, dass das Produkt trotz der Bemühungen von Pfizer in der Entwicklung & Herstellung aufgrund von technischen & klinischen Herausforderungen oder Fehlern nicht erfolgreich sein kann.“

10.4 Fortbestehen.

Die Bestimmungen dieses Abschnitts 10 (Vertrauliche Informationen) überdauern die Beendigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren, mit Ausnahme von Informationen, die ein Geschäftsgeheimnis (gemäß der gesetzlichen Definition) darstellen; in diesem Fall ist der Empfänger dieser Informationen weiterhin an seine Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt 10 (Vertrauliche Informationen) gebunden, solange diese Informationen ein Geschäftsgeheimnis darstellen, jedoch in keinem Fall für einen Zeitraum, der kürzer ist als die oben genannte Frist von zehn (10) Jahren oben angegeben.

S. 27 des Vertrags
S. 27

Bei Vertragsstreitigkeiten sind nicht etwa lokale Gerichte zuständig, sondern ein privates Schiedsgericht in New York (Abschnitt 12.5). Anwendbar ist US-Recht.

S. 30

12.5 Geltendes Recht.
Alle Streitigkeiten unterliegen den Gesetzen des Staates New York, USA, unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts, mit Ausnahme von Abschnitt 5-1401 des New York General Obligations Law, mit der Ausnahme, dass alle Streitigkeiten bezüglich der Schiedsfähigkeit oder des Umfangs und der Anwendung des New York General Obligations Law.

S. 30 des Vertrags

Einen Blick kann hier jeder selbst auf das Dokument werfen:

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Bürgerbeteiligung ist kein good will, sondern demokratisches Grundrecht

Wir machen alle 4 Jahre unser Kreuz, geben die Verantwortung damit ab und freuen uns, dass wir in einer Demokratie leben. Dabei hören wir aus allen Ecken die Forderung der Selbstbestimmung und während wir von unseren Öffentlich-Rechtlichen auf die Gendersprache, das Tempolimit und das indirekte Verbot gewisser Worte eingestimmt werden, passieren – vom Großteil der Bevölkerung nicht beachtet – Dinge, welche Grundrechte mit einem Handstreich wegwischen.
Politiker, die allein durch ihre Inlandsflüge weit vom ökologischem Fußabdruck entfernt sind, werden bejubelt und ich vermisse die kritische Haltung unserer Gesellschaft.
Waren unsere Politiker wie Merkel, Söder, Laschet, und wie sie alle heißen, noch vor einem Jahr für ihre Regierung kritisiert worden, drücken die Menschen beide Augen zu und ignorieren das Motto der Öffentlich-Rechtlichen „mit dem Zweiten sieht man besser“. Den Menschen erscheinen Strohmannargumente inzwischen logisch und sie plappern diese ungefiltert nach, wie kleine Kinder.
Was soll diese Hörichkeit gegenüber Menschen, welche weder Empathie noch die nötige Fachkompetenz besitzen, um dieses Land im Sinne des Volkes zu führen. Wir sprechen bei einer Impfung inzwischen von einem patriotischen Akt. Was ist aus dem Land der Dichter und Denker geworden?

Seit Jahren schimpfen Pflegepersonen auf die Politik und die geringe Anerkennung in der Gesellschaft, lassen sich aber von einem Jens Spahn instrumentalisieren und lassen damit die größte Chance der Geschichte, beeindruckt durch das Klatschen vom Balkon, verstreichen.
Seit Jahren empören sich Ärzte über Überstunden, die Einführung des DRG Systems und daraus resultierende blutige Entlassungen, lassen sich aber von ihren Verbänden, Chefärzten und der Pharmaindustrie interessensgeleitet instrumentalisieren.
Seit Jahren fordern Politiker Interessensverbände, in der Zeit in der sie aber am nötigsten gebraucht werden, verabschieden sich diese und überlassen das Denken einigen wenigen Politikern.
Seit Jahren sind wir stolz auf die Wissenschaft, doch am Ende verlassen wir uns auf einige Wenige, welche ihren wahren Charakter bereits in der Zeit der Schweinegrippe gezeigt haben.
Seit Jahren wird echte Oppositonsarbeit gefordert, wenn sie von Nöten ist, verabschiedet sich diese aber in die Sommerpause.
Seit Jahren vertrauen wir auf die Öffentlich-Rechtlichen und bekommen jetzt serviert, was wir fordern: wohl portionierte Meinungen der regierenden Kaste.

Mag man über die verbotene Demonstrationen in Berlin halten was man mag, man darf unterschiedlicher Meinung in Bezug auf die Impfung sein, auch kann man Corona unterschiedlich schlimm einschätzen, man darf darüber gern anderer Meinung sein, aber man kann nicht gegen Meinungspluralität sein.
Alle, die das fordern, haben meines Erachtens nach ihr wahres Gesicht gezeigt. Demokratie und Grundrechte passen nicht in deren Denkschema.

Wann erkennen wir endlich, dass Wahlen veraltet sind, denn eine Demokratie, welche sich darauf reduziert und keine Machtbegrenzung integriert, ist nicht lebensfähig. Das Resultat sehen wir heute, jetzt und hier. Wir müssen endlich erkennen, dass Wahlen kein Garant für eine echte Demokratie sind. Demokratie besteht aus Mitsprache und Mitbestimmung. Demokratie muss lebendig sein und aktuell wird sie von einigen wenigen für sich instrumentalisiert.
Dass die Bild Zeitung heute eines der wichtigsten Leitmedien werden würde, hätte ich mir nie träumen lassen. Die Regierung hat sich selbst ermächtigt und die Menschen lassen sich zu Randfiguren degradieren. Dabei bestimmen einige wenige das Leben derer, die sie einst gewählt haben.

Noch nie hat es sich so einfach regiert wie jetzt, die Menschen geben seit 17 Monaten die Selbstverantwortung ab und lassen es zu, dass Grundrechte für jeden, so massiv eingeschränkt werden wie nie zuvor. Ja auch die Geimpften sind betroffen, auch wenn sie sich weiterhin von ein paar netten Worten beeindrucken lassen. So sagt man ihnen „ihr werdet eure Grundrechte bald wieder bekommen“. Die Frage bei den Ungeimpften stellt man sich erst gar nicht.

Was ist nur mit dieser großen trägen Masse los, kommt endlich runter vom Sofa und fangt an zu leben. Veränderung fängt immer im Kleinen bei sich selbst an. Hört auf die Verantwortung abzugeben und die Schuld anderen zuzuschieben, wollen wir wirklich diese Entwicklung? Ich glaube nicht.

Wo seid ihr alle, wieso ordnet ihr euch unter und engagiert euch nicht, außerhalb von Wahlen, demokratisch? Wir müssen uns mehr einmischen und nicht alles stillschweigend hinnehmen.
Nur wer sich an der Basis organisiert, zu einer Massenbewegung wird, hat die Chance, dass er sich im Team gegen „die da oben” durchsetzen kann.

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Keine Zauberformel aber ein möglicher Lösungsansatz: Denn ich mach da nicht mit!

Vielleicht betrachten wir unsere Situation mal aus der Perspektive, dass wir zu dem auserwählten Kreis derer zählen, also diejenigen, die dem Druck nicht nachgeben.
Endlich kann der auserwählte Personenkreis, jener welche sich aus Solidarität impfen haben lassen, unter seines Gleichen bleiben. Denn wenn wir mal ehrlich zueinander sind, diese unterschiedlichen Ansichten passen einfach nicht mehr zusammen und ich merke schon lange, dass eure angebliche Kultiviertheit nicht mehr zu meinem Lebensstil passt. Diskriminierung soweit das Auge reicht.
Es gibt immer Widrigkeiten die uns in unserem Handeln einschränken und welche ich nun als Herausforderung annehme, eine Hürde welche mir vor Augen führt, wer die wahren Freunde im Leben sind. Denn eure Kultur und meine passen nicht mehr zusammen.
Denn Ausgrenzung fand ich schon von klein an ganz schön blöd – man sagt auch Mobbing dazu.

Wenn ich ehrlich bin, habe ich auch von all den Dingen von denen ich nun ausgegrenzt werden soll schon genug. Wenn ihr diese für eure Glückseligkeit benötigt und mich als Ungeimpften ausgrenzt, ist das okay für mich. Und wenn ich etwas vermisse bin ich in Echtzeit, dank Google vor Ort und schau es mir einfach virtuell an.
Mein Leben ist nicht davon abhängig so wie eures und ich hoffe für euch, dass ihr es nicht seid, welche schmerzlich erfahren müssen, dass einige wenige unser Grundgesetz derzeit mit Füßen treten. Denn für solche Menschen ist es niemals genug.


Meine Hobbys sind jetzt wieder fotografieren, denn ich hab viel Zeit dafür und ich sehe die Dinge so klar wie nie zuvor – so wie viele andere Menschen – denn nie gab es eine Zeit in der Menschen so aufgeklärt waren über das was passiert. Ich brühe meinen Kaffee nun wieder ganz altmodisch mit einem Filter auf und denk an alte Zeiten mit Oma. Mein Blumenbeet lockt nun unzählige Bienen an, denn der Steingarten musste der Langeweile weichen.
Die Gartenparty hab ich jetzt wieder für mich entdeckt und die frische Bowle schmeckt besser als der Cocktail in welchem eh viel zu viele Eiswürfel schwimmen.
Ich spiel jetzt Federball, denn auf das enge, stickige und überteuerte Fitnessstudio hab ich keine Lust mehr. Im Park mach ich nun meine Übungen für Bauch/Beine und Po und versuch mich im Yoga. Zeit verbringe ich jetzt auch lieber am See und les dabei ein Buch welches ich schon seit Jahren lesen wollte – es handelt von Korruption, Macht und Monopolen. Endlich hab ich Zeit für Dinge die ich schon immer tun wollte und wovon mich eure neue Welt immer abgehalten hat.
Ihr fahrt ja gerne in den öffentlichen Verkehrsmitteln, wie Bus, Bahn und S-Bahn, ich bin sportlicher geworden, denn ich hab endlich meinen Drahtesel aus dem Keller geholt und fahr jetzt Fahrrad. Ich hab mir eine Regenjacke zugelegt, denn ich lauf jetzt auch bei Regen lieber, als mich in eine stickige U-Bahn zu quetschen, dicht an dicht, Maske an Maske zu stehen. Denn euer Credo aus Solidarität alles zu tun, da mach ich nicht mit.
Auch meine alte Musik hab ich wieder entdeckt, ich hör Lieder und wipp dazu mit den Beinen und begreife zum ersten Mal was Nena meint wenn Sie singt „Wunder geschehen“.
Ein Spaziergang in der Natur, ist uns – den Ungeimpften – lieber, als diese unendlichen Shoppingtouren, dessen Glücksmoment eh nur für einen begrenzten Augenblick anhalten mag. Ich hab jetzt ziemlich viele eloquente Freunde, welche sich endlich auch über tiefgründigere Dinge unterhalten mögen und bei denen ich nicht darauf achten muss was ich wie sage.
Das Essen im Restaurant neben an, bei dem ich jedes mal einen Glutamat Schock erleide und kaum meine Lippen vom Glas nehmen kann, darauf verzichte ich gerne. Lieber koche ich nun wieder frisch und erfreue mich an dem tollen natürlichen Duft, meines selbst angepflanzten Gemüses. Und wenn ich doch mal Lust habe, dann ruf ich den Lieferservice an und lauf dem jungen Mann im Treppenhaus entgegen.
Jetzt lache ich mehr und mach bei meinen Fahrradtouren keinen Unterschied zwischen Geimpft und Ungeimpft – ich sag es euch ganz ehrlich, ich würde es auch gar nicht erkennen, für mich sehen alle gleich aus. Beim vorbei fahren erkennen auch die Menschen, denen ich freundlich sage, dass ihr Hund besonders gut hört oder ich mich dafür bedanke, weil sie für mich auf die Seite gegangen sind, nicht, dass ich Ungeimpft bin.
Ich mach jetzt Urlaub in meinem eigenen Zelt und meine neuen Freunde sie finden das auch toll.
Mein Englisch frische ich jetzt mal wieder auf und überlege ob ich nicht noch eine andere Sprache lerne – man weiß ja nie.
Auch Mama freut sich, dass ich wieder mehr Zeit habe und meinem Hund hab ich endlich ein neues Kommando beigebracht.
Auch wir Ungeimpften gehen jetzt keine Kompromisse mehr ein, denn wir wollen euch Geimpften mit all euren Bedingungen in unserer Gegenwart, nicht mehr haben.
Aber wir verschließen uns nicht, wir sind bereit für einen Diskurs mit euch, dazu müsst ihr euch aber öffnen und auf uns zu bewegen. Denn wir werden eure „neue“ Normalität nicht anerkennen, für uns zählt nach wie vor das Grundgesetz und der Grundsatz „die Würde des Menschen ist unantastbar“. Denn mein Leben besteht aus mehr als dem Wert dem ihr ihm beimisst.

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Impfpflicht Impfung

Moralischer Impfdruck: „Gib das was dir wichtig ist nicht auf, nur weil es nicht einfach ist“

Wovon hängt unser Sinn, die Lebensfreude und die Zufriedenheit, im Leben ab?
Jeder muss sich in dieser Zeit diese Fragen stellen. Können es die kleinen Dinge im Leben sein?

Kann ich mein Leben auf ein Minimum reduzieren oder benötige ich für meine Glückseligkeit Konzerte, Urlaub, Kino, Cafe, Restaurantbesuche, Fitnessstudio, und ähnliches?

Aber selbst wenn ich als Geimpfter dort noch mit meiner Zweitimpfung eintreten darf, muss man ehrlicherweise sagen, normal ist in dieser Zeit auch das nicht – auch wenn es uns so vermittelt wird.
Maske – mal Stoffmaske, dann Medizinische-Maske, teilweise ist der Eintritt auch nur mit FFP-Masken gestattet – Abstand, Kontrollen von Dokumenten, das Hinterlassen von sensiblen privaten Daten und das umgeben sein von zum Teil sehr unfreundlichen Menschen.
Seien wir ehrlich zueinander, auch als Geimpfter, das unbeschwerte Gefühl es fehlt einfach.

Für mich stellt sich diese Frage nicht, ich reduziere mein Leben gerne auf ein Minimum und stecke viel Zeit und Geld in Bildung. Ich halte mich viel in der Natur auf, was unbestreitbar das Beste für das Wohlbefinden ist. Einkäufe reduziere ich auf das Nötigste und empfinde diesen andauernden Konsumwahn auch eher als Kompensation für eine fehlende Bestätigung im Leben.
Ich mache regelmäßig Sport und ich fühle wie dieser zu mehr Zufriedenheit beiträgt.
Auch ein Glas Rotwein – welcher in Maßen gut fürs Herz ist – und einem spannenden Schweden-Krimi – die Brücke kann ich hier nur wärmstens empfehlen – sind für mich Glücksmomente.
Ein Abend am See mit einem kleinen Lagerfeuer, einem kühlen Getränk und Blick auf den Sternenhimmel, für mich unbezahlbar.
Es gibt so viel Leid, gerade mein Beruf konfrontiert mich bald täglich damit, dass ich mich daran erfreuen kann, gesund zu sein.
Und treffen Dinge mal nicht wie geplant ein, dann sollte es wohl so sein.

Jeder muss für sich selbst entscheiden ob er dem Druck gewachsen ist und die Einschränkungen die damit einhergehen weiter tragen kann. Reichen die kleinen Dinge im Leben aus? Diesen Wert muss jeder für sich unabhängig messen und trägt am Ende die Verantwortung für seine Entscheidung.
Ich gehe keine Kompromisse ein, denn Zufriedenheit ist eine Form der Klugheit.

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Corona Gesundheitssystem Impfpflicht Krankenhaus Medizin Pflege Politik Senioreneinrichtung

Abraham Lincoln sagte schon: „Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.“

In Bayern stehen Senioreneinrichtungen leer – 20-30% – und in üblicher Manier schreibt die ZEIT, dass dies natürlich auf das Corona-Virus zurück zu führen ist.
Diesem Ansatz kann man Glauben schenken, aber man kann sich auch die Zahlen von DeStatis (Statistisches Bundesamt) für das vorliegende Jahr 2020 ansehen. Auch ich hab mich mit diesen, frei verfügbaren, Daten beschäftigt. Am 30.12.2020 titelte die Tagesschau „Mehr Todesfälle als üblich“. Bei ZDF Heute sieht es nicht besser aus – mit Sätzen wie „Sterbefälle im Dezember 23 Prozent über dem Durchschnitt“ wird hier versucht die Regierungspolitik mit Argumenten zu untermauern.

Darüber hinaus müsste aus wirtschaftlichen Gründen Personal, auch Pflegepersonal, welches in Pandemiezeiten wertvolle Arbeit geleistet hat, entlassen werden.

Awo-Co-Landesvorsitzender

Doch ein Softwareingenieur aus den USA hat die offiziellen Sterbezahlen von 2020 ausgewertet und kommt zu überraschenden Ergebnissen: In einer „Pandemie von nationaler Tragweite“ ist die Sterberate geringer als in den Vorjahren.
Also: auch wenn die aktuellen (absoluten) Daten eine leichte Übersterblichkeit im Jahr 2020 im Vergleich zu 2018 suggerieren ist dies nicht zutreffend, wenn man berücksichtigt, dass die deutsche Bevölkerung in der Zeit gewachsen und älter geworden ist!

Wenn doch all unsere Senioren, welche bereits seit dem ersten Quartal fast alle vollständig geimpft worden sind, geschützt sein sollten, fällt es noch schwerer der Argumentation des Artikels zu glauben.
Da liegt wohl eher die Vermutung nahe, dass sich Menschen auch wenn sie auf Pflege angewiesen sind, sich diesem bevormundenden System entziehen wollen. Und ganz klar dem Motto ambulant vor stationär folgen. Wer bitte lässt sich denn gerne, in einem Alter in welchem man wirklich schon vieles gesehen und erlebt hat – Krieg, Hunger, Armut, Not und auch schon so einige Viren überlebt hat – von dem Hochmut vieler Einrichtungsleitungen und Pflegepersonen, unter dem Vorwand des Gesundheitsschutzes, einsperren.

Autonomie bis ins hohe Alter haben wir mal eben von der Tagesordnung gestrichen und praktizieren offenkundig „freiheitsentziehende Maßnahmen“, für die es bis vor dieser Pandemie richterliche Beschlüsse benötigte.
Aber wie wir sehen weigert sich ein Gericht, seine Richter in Betreuungsangelegenheiten in Pflegeeinrichtungen zu schicken, da es den Richtern nicht zumutbar sei, sich täglich, von nicht medizinischen Personal, einem körperverletzenden, schmerzhaften und überdies höchst gefährlichen Test mit Nasenabstrich auszusetzen.

Eigentlich sollte es langsam jedem klar sein. Mir wurde es klar als mir gesagt wurde, wir tun dies für die Alten.

Wir wissen, dass Personalschlüssel in Senioreneinrichtungen willkürlich festgelegte Stellenschlüssel sind, welche von Bundesland zu Bundesland abweichen.
Weil Pflege in einem Bundesland anspruchsvoller ist als im Anderen?
Wir wissen, dass der Maßstab für gute Pflege – also Pflegequalität – in jeder soliden Pflegeausbildung vermittelt wird, doch der MDK welcher die Pflege in Senioreneinrichtungen kontrolliert, hat hierfür noch nicht mal eine Definition. Stattdessen verweigert er die Höherstufung eines Kunden in einen höheren Pflegegrad, welcher aber im Umkehrschluss mehr Personal bedeuten würde.
Begutachtungen fielen im Pandemiejahr gänzlich aus und was das bedeutet können wir uns alle denken – zu mehr Pflegequalität wird es wohl nicht geführt haben.
Wir wissen, dass in Senioreneinrichtungen keine Zeit für Prophylaxen wie Sturz, Pneumonie, Thrombose und Dehydration – um nur einige wenige zu nennen – ist.
Wir wissen, mehr als 3 Medikamente verursachen in der Regel Wechselwirkungen, aber trotz alledem sieht man Medikamentenpläne gerne mit 6 Tabletten plus – wohl bemerkt ein Dossier besteht in der Regel aus Früh-Mittag-Abend.
Wir wissen, dass der Pflegeberuf allein wegen seiner geringen Vergütung unattraktiv ist – ich erwähne aber trotzdem gerne, dass wir in den sozialen Berufen das gerne für die Gesellschaft tun.
Uns wird vermittelt dafür gibt es kein Geld, wenn müssten wir die Beiträge erhöhen, doch die Deutschen zahlen einen der höchsten Steuersätze. Stattdessen haben wir 3,7 Milliarden Euro für Corona Tests übrig.
Wir wissen, dass Senioreneinrichtungen, auch wenn diese uns als Ausflugsziel Nr. 1 vermittelt werden, selten bis nie Besucher empfangen – außer wir fangen an die Hausarzt- und Facharztvisiten dazu zu zählen.
Wir wissen, dass wir diese Maßnahmen niemals bei uns selbst dulden würden, aber stülpen diesen Menschen solche über – welche leicht beeinflussbar sind, weil sie auf das Gute im Menschen, vor allem bei uns Menschen im sozialen Bereich vertrauen.
Wir wissen, und wenn es nur ein ungutes Gefühl ist, wenn wir alten Menschen untersagen ihre Angehörigen zu umarmen, dass das auch nicht unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes zu rechtfertigen ist.

Ich appelliere an all meine Kollegen die im Gesundheitswesen arbeiten, sich zu vergegenwärtigen, wo haben sich Veränderungen ergeben, außer der 20:00 Uhr Applaus von den Balkonen und einem selbst ermächtigten Gesundheitsminister, welcher es in keiner Pressekonferenz vergisst seine Amtszeit mit Lorbeeren zu dekorieren.


Erläuterungen zu der Interpretation der Übersterblichkeit

Der Softwareingenieur Ben Marten hat auf Twitter seine Ergebnisse gepostet und seine komplette Rechnung für jedermann frei einsehbar zur Verfügung gestellt. Dabei hat er die offiziellen Sterbezahlen vom Statistischen Bundesamt (Stand 22.01.2021) verwendet. Diese Daten enthalten die Sterbefälle bis einschließlich Kalenderwoche 52 im Jahr 2020. Die noch fehlende (halbe) Woche hat Marten dann aus den Daten der Vorwoche extrapoliert, d.h. er hat die Sterbefälle der Vorwoche einfach für die noch fehlenden vier Tage angenommen. Ferner hat Marten bei seinen Berechnungen berücksichtigt, dass sich die Gesamtpopulation der Deutschen sowohl in der Anzahl, als auch in der Zusammensetzung verändert.

Beide Grafiken zeigen eindrucksvoll, dass wir 2020 – trotz einer „Pandemie von nationaler Tragweite“ – eine geringere (angepasste) Sterblichkeit haben, als 2016, 2017 und 2018!
Kritiker könnten jetzt natürlich einwerfen „klar, der hat sicher so lange rumgerechnet, bis es halt irgendwie gepasst hat“ – deshalb werfen wir doch nochmal einen genaueren Blick, auf die Faktoren, die Marten bei seinen Berechnungen betrachtet und korrigiert hat:

  1. Anpassung an die GesamtbevölkerungsanzahlWieso ist das richtig und wichtig? Weil die Bevölkerung in Deutschland nicht konstant ist und die letzten Jahre stetig gewachsen ist.

2. Anpassung an die Altersstruktur
Wieso ist das richtig und wichtig? Weil sich die Altersstruktur in Deutschland verändert. Jeder kennt wohl die „Alterspyramide“ mit der Aussage, dass in Deutschland „die Menschen immer älter werden“. Nun, das kann man beim Statistischen Bundesamt selbst durchspielen und man sieht, wie die Altersstruktur die vergangenen Jahre in Deutschland war (und prognostiziert sein wird).

Um diesen beiden Effekten Rechnung zu tragen, nutzte Marten ein statistisches Verfahren der „Alterskorrektur“, wobei er als Bezugsjahr das Jahr 2020 wählte. Das Prinzip dabei ist in dem hinterlegten Link erklärt und jedermann kann die Berechnung in den Quellen von Marten selbst nachvollziehen.

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Corona Gesundheitssystem Impfpflicht Impfung Politik

Ersetzt 2G nun unser Grundgesetz?

Auch vollständig Geimpfte verlieren ihre Privilegien, sobald sie sich der dritten Impfrunde widersetzen. Viele Menschen gingen in Vorleistung und gaben der Regierung einen Vertrauensbonus.

Söder spricht davon, das man irrt wenn man denkt zwei mal gepikst und das wars schon.
Die Regierung bereitet uns inzwischen darauf vor, dass wir schon bald mit dem nächsten Lockdown zu rechnen haben. Natürlich und selbstverständlich alles für den Gesundheitsschutz. Die Mund-Nasen Bedeckung tragen wir auf jeden Fall bis ins Frühjahr 2022. Und nun gehen wir inzwischen noch einen Schritt weiter: Ab einer bestimmten Inzidenz und Krankenhaus-Auslastung sollen Ungeimpfte gar nicht mehr reinkommen – nicht einmal mit negativem Test!

Die Regierung will unabhängig einer Inzidenz, von der wir nachweislich wissen, dass sie ein willkürlich berechneter Wert ist, ihre zukünftigen Maßnahmen entscheiden. Ja und da wären wir bei einem Wort welches diese Pandemie so unsagbar gut beschreibt. Entscheidungen werden delegiert und damit einhergehend, höre ich immer und immer wieder – wie ein Platte welche gerade hängt – die Frage, nachdem wieso die das tun sollen?
Mir persönlich ist nicht ganz klar, wie man das Offensichtliche von sich wegschieben kann.

Was bedeutet diese 7-Tage Inzidenz eigentlich? Das heißt, wie viele Menschen haben pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen einen positiven PCR Test.
Und auch durch den Begriff der Intensivbettenauslastung wurden wir hervorragend an der Nase, durch einige Klinikkonzerne und dessen Chefärzte, herumgeführt.
Was uns wieder zur Konzentration einiger wenigen führt, welche durch Monopole den Markt bestimmten. Wozu haben wir eigentlich ein Bundeskartellamt?

Wir sprechen jetzt auch offiziell schon von 2G und damit mein ich jetzt nicht das Mobilfunknetz. Gesunde Menschen werden nun der Gesellschaft verwiesen und die Menschen stehen daneben und applaudieren. Vermutlich werden wir hören, wir haben es ja nicht besser gewusst, doch wir haben es besser gewusst, wir wollten es nur nicht besser wissen. Die Bundesregierung lügt und führt eine inzwischen offensichtliche Impfpflicht in Form von 2G ein.
Wenn ich von 3G spreche, spreche ich von ursprünglich mal unveräußerlichen Grundrechten, so was wie Art. 1Die Würde des Menschen ist unantastbar“. 3G geprüft ist jetzt unser Grundgesetz und wer da nicht mitspielt, der hat eben ganz plump gesagt, Pech gehabt.
Jetzt gilt nämlich nur noch Genesene und Geimpfte. Wir wissen doch, das Gesundheitssystem, die Überlastung und so.
Unabhängig jedweder Gefahrenlage steuern wir nun auf ein weiteres Durchwinken unseres Parlaments zu.
Grundrechte haben inzwischen schon fast eine Nähe zur Verschwörungstheorie. Das alles ist meiner Meinung nach verrückt, denn jeder kann sich, so wenn er denn will, ab 12 Jahren schützen, sei es durch eine Impfung oder das stoische Tragen eines – ursprünglich mal angedachten Einmalprodukts – die FFP Maske.

Derzeit sind wir so weit von einem Rechtsstaat entfernt, dass ich nur jeden, egal ob er geimpft oder ungeimpft ist, dazu ermutigen kann, öffnet die Augen für das was derzeit passiert.
Während auf dem CSD tausende Menschen offensichtlich gegen Corona-Regeln verstoßen dürfen, bleiben diese Missachtungen unberücksichtigt – sowohl von den Lamemedien als auch der Politik. Bei einer Ansammlung von Menschen in Berlin, welche für die Wiederherstellung unseres Grundgesetzes auf die Straße gehen müssen, weil die Versammlung und dessen Hygienkonzept von einem Innensenator Geissel verboten wurde. Und dieses Verbot am Ende auch durch das Bundesverfassungsgericht, also keinem geringeren wie Stephan Harbarth, ohne jegliche Begründung bestätigt wird. Woher kennen wir diesen Mann noch gleich?

Vielleicht liegt es daran, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Stephan Harbarth, bis 2018 CDU-Bundestagsabgeordneter war und auf Bestreben von Angela Merkel in sein jetziges Amt kam. Er verteidigt die Regierungspolitik und äußert sogar Verständnis für Fehler, die unter Zeitdruck geschehen würden. Das ist übrigens auch der Stephan Harbarth, den unsere Kanzlerin am 30.06.2021 zum Dinner ins Kanzleramt eingeladen hat – was sogar den Lamemedien, wie der Welt oder dem Focus, sauer aufgestoßen ist.

Wir legen unsere Zukunft in die Hände von Bundesinstituten die hübsche Namen tragen wie Robert-Koch Institut dessen Chef ein Veterenärmediziner ist – auch hier zeigt sich, Stellen werden nicht nach Kompetenzen besetzt – sondern demnach wie sie der Bundesregierung zuarbeiten. Auch unser Paul-Ehrlich Institut, trägt dazu bei, dass Menschen gewillt sind dieser Bundesbehörde, welche ebenfalls dem Gesundheitsminister untersteht – und ich verkneife mir hier jetzt jeglichen Kommentar über Jens Spahn – vertrauen. Ein Ex-Spahn Mitarbeiter arbeitet inzwischen bei BioNTech.
Auch die EMA wurde im November 2020 neu besetzt, mit Emer Cooke.

Die EMA soll die Wirksamkeit und die Sicherheit von Arzneimitteln prüfen. Nur wenn die EMA ein Medikament als wirksam und sicher beurteilt hat, erteilt sie eine Genehmigung, nur mit dieser Genehmigung darf ein Medikament im europäischen Wirtschaftsbereich verkauft werden. Allerdings muss man hierbei erwähnen, die Dokumente und Studien welche die EMA prüft sind die der Pharmakonzerne und diese führen jene in Eigenregie durch.

1991 übernahm Ema Cooke die Funktion als Managerin für wissenschaftliche und regulatorische Angelegenheiten bei der EFPIA (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations), dem europäischen Dachverband der nationalen Verbände forschender Pharmaunternehmen sowie einzelner Pharmaunternehmen.
Kurz gesagt ein Europäischer Pharmaverband in welchem die europäische Pharma-Industrie organisiert ist – also ein Lobbyverband. In diesem Verband sind u.a. folgende Pharmafirmen Mitglieder:

Es zeigt sich, dass alle wichtigen Positionen so besetzt wurden, dass sie möglichst kurze Entscheidungswege ermöglichen.

Es fühlt sich falsch an, dass Familien sich voneinander abwenden, weil sich jemand gegen eine Gesundheitsleistung entscheidet, welche durch eine viel zu kurz erforschte Technologie und mittels einer bedingten Zulassung auf den Markt geworfen wurde. Aber wir Menschen lassen es zu, dass einzelne in einer Führungsebene, in die sie die Menschen aufgrund eines massiven Vertrauensvorsprungs gebracht haben, entscheiden dürfen.
Sie entscheiden über gut und böse und fordern die Gesellschaft dazu auf, Urteile darüber zu fällen.

Dunja Hayali zitiert, gegenüber einer Politikerin, Armin Falk, einem Ökonomen mit Ansichten aus einer wirklich beängstigenden Zeit – wovon ich immer dachte, dass diese gewollt von der Politik abgelegt werden solle – stattdessen wird dieser höchst bedenkliche Inhalt „Klappe halten, impfen lassen“ in den Öffentlich-Rechtlichen wiedergegeben.
Um der Meinung Ausdruck zu verleihen, werden höchst unwissenschaftliche Befragungen – denn das lernt man im Bachelorstudium erstes Semester – ohne Berücksichtigung einer Kohorte, wer wurde denn da überhaupt befragt und wie groß war die Stichprobe, in die Diskussion eingeflechtet. Eigentlich sollte spätestens jetzt jedem klar werden, es gibt nur ein Ziel und das ist Kritiker zu diffamieren und deren teilweise wissenschaftliche Reputation – welche über Jahre aufgebaut wurde, durch präzise wissenschaftliche Tätigkeit – zu diskreditieren.
Wissenschaftler und allen voran Menschen sind käuflich, die Augen davor zu verschließen ist wirklich naiv.
Mai Thi Nguyen-Kim ist offiziell, allein durch ihre Ehe mit der Pharmaindustrie liiert, und wird trotz alledem bei unseren Öffentlich-Rechtlichen durch die GEZ Gebühren angestellt, als beste Nachwuchswissenschaftlerin hoch gelobt und ausgezeichnet.

Meinungspluralität wird abgelehnt und während ich in der Schule lernte, dass Grundrechte für alle gelten und zwar jetzt, hier, immer, für mich und dich, werde ich eines besseren belehrt. Sprechen wir von einer wirklichen Katastrophe, können einschränkende Maßnahmen für einen sehr eng begrenzten Zeitraum gelten, das steht außer Frage. Allerdings befinden wir uns nun seit 17 Monaten in einem Ausnahmezustand. Und es soll nun allen ernstes so sein, dass eine Grundrechtseinschränkung nicht mehr begründet werden muss.

Menschen fühlen sich inzwischen weder dienstlich noch moralisch verpflichtet, sondern folgen der Mehrheit. Wenn du immer noch denkst mit zwei Piksern ist es getan, der sollte jetzt gut zuhören, denn wir sprechen inzwischen von der dritten Impfrunde.

Bald haben wir Wahlen und die Menschen können sich dann dafür entscheiden in welche Richtung dieses Land sich weiterentwickeln soll.

Eure Führungskraft mit ❤️

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Corona Impfpflicht Impfung

Zufall ist das bekannte Ergebnis unbekannter Ursachen – Chef Pathologe fordert längst überfällige Obduktionen nach einer Impfung

Wie so oft im Leben stehen wir vor Entscheidungen. Bei der Impfung ist es ein dafür oder dagegen. Eine ablehnende Haltung begründet sich vielfach darin, dass häufig sehr widersprüchliche Annahmen und Aussagen getroffen werden, wie beispielsweise: „Dazu liegen uns noch keine Daten vor“.

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Wir wissen, dass das PEI die Verantwortung an die Staatsanwaltschaft abgibt, mit der Begründung, dass Obduktionen in deren Verantwortungsfeld fallen.
Betrachtet man schnell noch welchem Ministerium die Staatsanwaltschaft unterliegt, so schließt sich wie so oft der Kreis. Denn das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz — BMJV — wird in Deutschland von Christine Lambrecht (SPD) geführt.
Sie vertritt ebenfalls die gängige Meinung unserer Regierung, ist sie ja Teil des Ganzen.

So soll sich dies nun durch einen Pathologen weiter manifestieren. Der Chef-Pathologe der Uni Heidelberg, Peter Schirmacher (Mitglied bei den Leopoldina), fordert mehr Obduktionen bei verstorbenen Geimpften.
In Baden-Württemberg habe man bereits begonnen, 40 Menschen, die nach einer Impfung, binnen zwei Wochen, gestorben sind, zu obduzieren. Schirmacher geht davon aus, dass 30 bis 40 Prozent davon an der Impfung gestorben sind.

Dies forderte auch schon ein Rechtsmediziner aus Köln, Prof. Markus Rothschild (06.06.2021). Die Befürchtungen, dass Lipid-Nano-Partikel gefährlich sind, hat nicht zuletzt das Paul-Ehrlich-Institut in seinem veröffentlichten 3. Sicherheitsbericht verkündet. Das PEI sieht allerdings diese Partikel eher als Auslöser für (schwere) allergische Reaktionen verantwortlich.
In dem Artikel des Focus sagt der Rechtsmediziner Rothschield:
„Allerdings fehle es noch an ausreichender Erfahrung mit dem Impfstoff an sich und auch mit seinem Mantel. Rothschild spricht von einer Nano-Partikel-Hülle, die aufgelöst werden müsse, damit der Wirkstoff die Zellen zur Bildung von Corona-Antikörpern aktiviert. Und hier entsteht die große Frage, welche Auswirkungen ziehen die übriggebliebenen Bestandteile der Nano-Partikelhülle im Körper nach sich, wenn diese Reste dann als Abfall herumliegen?“

Der Direktor des Pathologischen Instituts in Heidelberg warnt gar vor einer hohen Dunkelziffer an Impftoten und beklagt: Von den meisten Patienten, die nach und möglicherweise an einer Impfung sterben, bekämen die Pathologen gar nichts mit.
Das ist natürlich vor dem Hintergrund, dass der leichenschauende Arzt keinen Kontext mit der Impfung herstellt und bescheinigt demnach einen natürlichen Tod und der Patient wird beerdigt, besonders brisant. Oder er bescheinigt eine unklare Todesart und die Staatsanwaltschaft sieht kein Fremdverschulden und gibt die Leiche zur Bestattung frei.

Auch der Bundesverband Deutscher Pathologen drängt auf mehr Obduktionen von Geimpften. Nur so können Zusammenhänge zwischen Todesfällen und Impfungen ausgeschlossen oder nachgewiesen werden. Hausärzte, Gesundheitsämter und medizinisches Personal müssen mehr sensibilisiert werden.
Die Länder müssten die Gesundheitsämter anweisen, vor Ort Obduktionen anzuordnen.
Das hatte der Pathologen-Bundesverband bereits im März in einem Schreiben an Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gefordert. Er blieb unbeantwortet.

Denkt dran, denkt selbst,
eure Führungskraft mit ❤️

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Impfpflicht Impfung Politik

Wann wird ein Toter als Corona-Impftoter eingestuft? Nachfrage beim Paul-Ehrlich Institut

Im Zuge dessen, dass mein Beitrag zu dem 12. PEI Sicherheitsbericht durch Facebook gelöscht wurde, dachte ich mir, sollte ich mich vielleicht einfach noch besser über das PEI (Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel – Paul-Ehrlich Institut) informieren, vielleicht hab ich ja etwas übersehen.
Das PEI schreibt in seinen – inzwischen nicht mehr regelmäßig erscheinenden – Berichten immer nur von Verdachtsfällen und davon, dass man dem nachgehen würde, aber wirft man einen Blick auf die Seite von fragdenstaat.de, wird man ganz schnell erkennen, dass das PEI gar kein Interesse daran hat Kausalitäten aufzuklären. Und hier sind wir jetzt wieder bei meinem vorangegangen Beitrag „Wie geht das Paul Ehrlich Institut mit Meldungen von schweren Impfnebenwirkungen um?“.

Das PEI verkauft es uns so, als ob es alles daran setze, kausale Todesursachen durch die Impfung zu erforschen und bekannt zu geben. Die Anfrage einer Frau bei fragdenstaat.de will genau das herausfinden:

Wann wird ein Toter als Corona-Impftoter eingestuft?
1) Welche Nebenwirkungen/ Erkrankungen müssen nach einer Corona-Impfung vorliegen, die zum Tod geführt haben?
2) In welchem zeitlichen Abstand zur Impfung muss der Tod eingetreten sein?
3) Welche weitere Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein nach einer Corona-Impfung Verstorbener als Impf-Toter deklariert wird?

Anfrage #610861 vom 06.05.2021 bei fragdenstaat.de

Nach ganzen 13 (!) Tagen, schaffte man es beim PEI lediglich mit einem Einzeiler den Eingang der Anfrage zu bestätigen:

wir haben Ihre Anfrage erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Anwort PEI am 19.05.2021

Nachdem nach der ersten Antwortfrist am 09.06.2021 immer noch keine Antwort durch das PEI erfolgte, fragte die Antragstellerin erneut nach. Fünf Wochen später, am 17.06.2021, kamen dann vom PEI die ersten Informationen:

[…] ob bei einem Tod im zeitlichen Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung diese als kausale Ursache bewertet wird, ist eine sorgfältig geprüfte Fall zu Fall-Entscheidung.
Die Todesursache stellt ein Rechtsmediziner / Pathologe fest. Im Autopsiebericht kann ein möglicher Zusammenhang mit der Impfung beschrieben werden.
Das Paul-Ehrlich-Institut erreicht die Information über den Todesfall über eine Meldung – vom Arzt/Ärztin, Gesundheitsamt, Angehörigen.
Die Ärztinnen und Ärzte aus dem Referat Pharmakovigilanz I untersuchen jeden Todesfall, holen ggfs. zusätzliche Informationen und Unterlagen ein.

Antwort PEI am 17.06.2021

Wie auch immer dann die „sorgfältige Fall zu Fall Entscheidung“ von Seiten des PEI ausfallen möge. Dabei allerdings der Hinweis: Ein Rechtsmediziner bzw. Pathologe ist dafür zuständig.
Man könnte nun schlussfolgern, da das PEI die Kausalitäten sorgfältig prüft, werden nun vermehrt Obduktionen durchgeführt und der Autopsiebericht dann an das PEI übermittelt. Diese Frage stellte sich auch die Antragstellerin und fragte nach:

Werden nach der Covid19-Impfung mehr Obduktionen durchgeführt als zuvor?
Wieviele Obduktionen werden denn derzeit pro Woche durchgeführt?
Gibt es hierzu Zahlen?
Wird auf die Totenscheine vermerkt, ob jemand geimpft war und wann die Impfung stattgefunden hatte?
Welche Nebenwirkungen einer Covid19-Impfung sind bekannt, die zum Tode geführt haben?

Nachfrage an das PEI am 17.06.2021

Die Antwort des PEI hierauf überrascht:

[…] diese Zahlen liegen uns nicht vor. Obduktionen ordnet in der Regel die Staatsanwaltschaft an, meist die Staatsanwaltschaft im jeweiligen Bundesland, der jeweiligen Stadt.
Ob es zentral zusammengeführte Daten gibt, weiß ich nicht. Auch nicht, was auf Totenscheinen vermerkt wird.

Antwort PEI

Interessant – das PEI will die Todesursachen erforschen bzw. die Impfung dafür ausschließen und verlässt sich auf Autopsien, die offensichtlich nicht durchgeführt werden, weil eine ganz andere Stelle sie beantragen müsste. Von dieser Sache war auch die Antragstellerin überrascht – auch sie fragte nach:

[…] nochmals vielen Dank für Ihre Antwort.
Entschuldigen Sie meine Hartnäckigkeit. Aber, wenn diese Corona-Impfstoffe nur vorläufige Zulassungen haben, muss doch systematisch untersucht werden, wie diese Vakzine wirken, welche Nebenwirkungen, Todesfälle, eintreten und warum. Was im Körper passiert. Das ist doch für eine endgültige Zulassung der Vakzine nötig?

Wie kann das PEI als Überwachungsstelle die Auswirkung dieser Vakzine erfassen, wenn im Totenschein nicht einmal festgehalten werden muss, ob und wann Verstorbene geimpft wurden? Gibt es hierfür denn keine Regelung?

Gibt es Erfahrungswerte, wieviel Prozent der tatsächlichen Folgeschäden einer Impfung dem PEI gemeldet werden?

Nachfrage Antragstellerin am 05.07.2021

Und nun:

[…] die Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen wird intensiv untersucht – in Deutschland und für ganz Europa über die Europäische Arzneimittelagentur EMA. Dazu finden Sie Informationen auf unserer Website unter www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavi.
Die Bewertung der Todesfälle ist nicht abhängig von den Eintragungen im Totenschein.

Antwort PEI am 16.07.2021

Und diese Antwort hat mich mehr als überrascht. Nachfolgend ein Totenschein auf dem klar zu lesen ist „Herzsekundentod nach Biontech Impfung“.

Offensichtlich genügt dies nicht, um als bestätigter Todesfall durch eine Impfung in die PEI Statistik einzugehen.
Das PEI wartet stattdessen auf eine Autopsie der Staatsanwaltschaft – und fordert diese nicht einmal selbständig ein. Sprich: wenn bei dem Todesfall die Staatsanwaltschaft nicht von sich aus tätig wird, dann haben wir Menschen in Deutschland keine Chance zu erfahren, ob der Impfstoff todesursächlich war oder nicht.
Und das bei Impfstoffen, die nur bedingt zugelassen sind. Kommt all das nur mir seltsam vor?

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Impfpflicht Impfung Politik

Wer da nicht zuschlägt und sich den kleinen Piks abholt, kann doch nicht rational handeln. Oder kann er?

Ich möchte euch zeigen, dass es sich hier nicht um eine Trotzhaltung handelt, wie bei einem kleinen Kind, welches gerade den zweiten Lolli verwehrt bekommen hat. Derzeit wird uns signalisiert, allen voran, durch ein von mir mal hoch geschätztes Medienportal – aus Hamburg – welches ein dickes rotes S im Namen trägt: „Die Allgemeinheit muss hier für die Trägheit und die Dummheit der Impfgegner zahlen“.

Ich lasse mir nicht verbieten mich meines eigenen Verstandes zu bedienen, egal wie laut und dominant ihr in Erscheinung tretet. Aber nun möchte ich unter Einbezug einer aktuellen Studie meine Haltung begründen, weshalb ich mich auch weiterhin zu der ungeimpften Kontrollgruppe zähle.

Eine am 28. Juli 2021 durch BioNTech-Pfizer veröffentlichte Studie, zeigt, dass mehr Geimpfte starben und die Wirksamkeit in Deutschland -105% beträgt. Die Studie ist auf medrxiv unter dem Titel, „Six Month Safety and Efficacy of the BNT162b2 mRNA COVID-19 Vaccine“, verfügbar. Diese wertet dabei im Wesentlichen die Daten der Phase III Studie von BioNTech-Pfizer aus, allerdings über einen „längeren“ Zeitraum von 6 Monaten.

Ab Dezember 2020, nach der Verfügbarkeit von BNT162b2 im Rahmen von Notfallgenehmigungen/bedingten Zulassungen, erhielten Teilnehmer im Alter von 16 Jahren und älter, die gemäß den nationalen/lokalen Empfehlungen für eine COVID-19-Impfung in Frage kamen, die Möglichkeit, die Verblindung aufzuheben.
Denjenigen, denen nach dem Zufallsprinzip das Placebo verabreicht worden war, wurde BNT162b2 angeboten. Nach der Entblindung wurden die Teilnehmer in einer offenen Studie beobachtet.

Six Month Safety and Efficacy of the BNT162b2 mRNA COVID-19 Vaccine, S. 3 f.

Also nach dem Impfen großer Teile der Placebo Gruppe wurden die beiden Gruppen einfach weiter beobachtet. Leider wird nicht erwähnt, wie groß der Anteil der Personen in der Placebogruppe war, die das Vakzin angenommen haben. Zumindest Moderna gab diese Zahl öffentlich bekannt: Ganze 98% nahmen hier das Vakzin – wenn das bei BioNTech-Pfizer ähnlich war, was ich bezweifle, dass sich nach dem „Entblinden“ noch aussagekräftige Daten ergeben.

Dass die Studie natürlich von BioNTech-Pfizer finanziert wurde, ist ja mittlerweile hinlänglich bekannt – dennoch stellt niemand in den Medien ernsthaft deren Objektivität in Frage:

Wie immer findet man im Hauptteil der Arbeit die geschönten Daten der Pharmaindustrie. Damit kommen die BioNTech-Pfizer Leute auf eine (relative) Wirksamkeit von 91,3%. Alles zum Thema Wirksamkeit findest du in diesem Beitrag.

Man merke, das Wichtigste steht immer zwischen den Zeilen und im Anhang. In einem schlanken Nebensatz der Arbeit findet man folgenden Hinweis:

Während des verblindeten, kontrollierten Zeitraums starben 15 BNT162b2- und 14 Placebo-Empfänger.
Während des offenen Zeitraums starben 3 BNT162b2- und 2 ursprüngliche Placebo-Empfänger, die BNT162b2 nach der Entblindung erhielten (Tabelle S4).

Six Month Safety and Efficacy of the BNT162b2 mRNA COVID-19 Vaccine, S. 6

Ich fassse zusammen: Während die Studie noch „richtig lief“ (vor dem Impfen der Placebogruppe) starben 15 Geimpfte und 14 Ungeimpfte. Anschließend starben 5 weitere Personen – alle waren geimpft.
Die Tabelle, auf die dann verwiesen wird, ist in der Arbeit nicht zu finden. Wie so oft bei unliebsamen Ergebnissen, werden diese in den Anhang verschoben, der nur über Umwege, umständlich zu finden ist. Hier der Direktlink bei medrxiv.

Six Month Safety and Efficacy of the BNT162b2 mRNA COVID-19 Vaccine, Auszug Tabelle S4

Vor tödlichen Verläufen, schützt die Impfung, laut Studie, keineswegs.
Was sich weiter im Anhang befindet, ist die Tabelle S5, die für verschiedene Gruppen die errechnete, relative Wirksamkeit berechnet. Hierbei überraschen insbesondere die Zahlen für Deutschland:

Man hat einen Punktschätzer für die relative Wirksamkeit von -104,5%. Sprich: die Impfung verdoppelt die Chance, an Corona zu erkranken. Dass diese Zahl nicht sonderlich viel aussagt, sieht man an der großen Streubreite des Vertrauensintervalls. Der Bereich, in dem die Wirksamkeit zu 95% liegt befindet sich zwischen -11.965,9% und 89,4%. Der Bereich mit einer negativen Wirksamkeit ist dennoch – laut den deutschen Zahlen – deutlich größer als der, der positiven Wirksamkeit.

Wie man an der Studie sieht, schützt die Impfung offensichtlich nicht vor tödlichen Verläufen.

Meine Entscheidungen als Pflegemanagerin sind rein rational, das bringt meine Tätigkeit mit sich. Natürlich kann man sagen, die hat sich nicht angepasst, aber ich mag lieber danach fragen, wieso hat sich diese Person nicht angepasst und trägt die Entscheidung nicht aus Solidarität mit? Einen von bereits unzähligen auf der Hand liegenden Gründen zähle ich hier gerade auf.

Eure Führungskraft mit ⁠❤️⁠

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Gesundheitssystem Impfpflicht Impfung Politik

Überlegen macht überlegen

Wieso wird mir eigentlich so oft eingeredet, dass ich unsolidarisch handle?
Es geht sicherlich auch vielen von euch so, dass sie sich täglich mit einer Reihe von Vorwürfen konfrontiert sehen.

Die Haltung, „strengere Corona-Regeln für Ungeimpfte, oder gar der völlige Ausschluss aus dem sozialen Leben“ wird damit begründet, dass „Impfverweigerer“ sich dumm und unsolidarisch verhalten würden. Es geht sogar soweit, dass Ethikratsmitglieder fordern, dass man als Ungeimpfter auf ein Intensivbett verzichten solle.

Verhalten sich dann im Umkehrschluss alle Menschen, welche nicht regelmäßig Blut spenden oder einen Organspendeausweis bei sich tragen, unsolidarisch?


Ich habe bislang noch nie eine Krankenhausleistung in Anspruch genommen, mein Überstundenkonto als Krankenschwester steht überwiegend im roten Bereich, weil oftmals Familie und Freunde für den Beruf hinten anstehen und dann wollen mir Menschen allen ernstes sagen, dass ich meinen Anspruch auf eine Krankenhausleistung verwirkt habe, weil ich skeptisch gegenüber einem „Impfstoff“ bin, der auf einer absolut unerforschten Technologie beruht, dessen Phase III Studien teilweise bis 2023 laufen und Moderna sowie BioNTech/Pfizer die Placebogruppen bereits geimpft haben.

In Deutschland trägt die Solidargemeinschaft – so auch ich – durch ihre Versicherungsbeiträge das Risiko einzelner Menschen, beispielsweise bei einer Blinddarmoperation. Da wir aber seit langem nicht mehr nur unverschuldete Krankheitsfälle auf die Solidargemeinschaft verteilen, dürfte diese absolut unethische Debatte, ob Ungeimpfte oder Geimpfte anders behandelt werden sollten, absolut unzulässig sein.

Auch Krankheiten, die infolge ungesunder Lebensweise – etwa durch übermäßigen Alkohol- oder Nikotingenuss und Fehlernährung – eingetreten sind, werden auf Kosten der Solidargemeinschaft behandelt. Ebenso für Unfälle, die bei besonders risikoreichen Sportarten eintreten, tritt die Solidargemeinschaft GKV ein.

Wie weit wollen wir uns als Gesellschaft noch von einem moralischen Verhalten entfernen?
Wir ächten keine Gruppen und wir urteilen und verurteilen keine Menschen aufgrund einer ablehnenden Haltung gegenüber einer Gesundheitsleistung.
Mögen sich all die Menschen schützen, welche sich durch die Impfung geschützt fühlen und mögen denen die ihr individuelles Risiko selbst am Besten einschätzen können, die Freiheit dazu zugestehen.

Eure Führungskraft mit ⁠❤️⁠

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Impfpflicht Impfung

Darf mich mein Arbeitgeber zur Corona Impfung zwingen?

Was tun wenn der Chef einem droht?

Die Meinungen diesbezüglich gehen bei den Arbeitsrechtlern auseinander und derzeit gibt es auch noch keine gesicherten Gerichtsurteile.
Aber es gibt trotzdem Möglichkeiten, ich habe mit einem Anwalt – Fachgebiet Arbeitsrecht – gesprochen.

  1. Gehe mit deinem Arbeitgeber in den Dialog und führe im Anschluss immer ein Gedächtnisprotokoll, was wurde wann (Datum, Uhrzeit) mit deinem Vorgesetzten besprochen. Lass dir die Aufforderung zur Impfung auch immer schriftlich vom Arbeitgeber bestätigen.
  2. Ein wichtiger Faktor der gegen die Aufforderung zur Impfung spricht, es fehlen bislang Erkenntnisse ob ich durch die Impfung auch eine Immunität erreichen kann und dadurch derzeit nicht gesichert ist, dass ich nach der zweiten Impfung nicht ausschließlich für mich einen milderen Verlauf der Krankheit habe.
  3. Der Arbeitgeber darf grundsätzlich, egal welcher Arbeitgeber, nicht nach einem Impfstatus fragen. Außer es gibt eine Impfpflicht. Außer der Arbeitgeber hat ein Interesse daran, weil es an bestimmte Tätigkeiten im Ausland geknüpft ist, weil dort z.B. eine Gelbfieberimpfung für die Einreise von Nöten ist.
    Es gibt maximal eine freiwillige Auskunftspflicht nach Artikel 7 der Datenschutzgrundverordnung, die Auskunft darf aber keine Nachteile mit sich ziehen.
  4. Ich kann mich als Arbeitnehmer darauf berufen, dass sowohl von unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch von unserem Gesundheitsminister Jens Spahn (beide Aussagen sind als Video unten zum rein hören mit eingepflegt) versichert wurde, dass es keine Impfpflicht geben wird und die Aussage bis heute nicht revidiert wurde.
  5. Wenn der Arbeitgeber uneinsichtig ist, weißt ihn darauf hin, dass ihr die Schutzkleidung in diesem Fall Medizinische-Maske oder FFP Maske zum Schutz der Bewohner/Kollegen tragt und ihr diesbezüglich kooperativ seid und gewillt seid keinen Bewohner/Kunden/Mitarbeiter einer Gefahr auszusetzen.
  6. Bitte vergegenwärtigt euch besonders die Kollegen in der Pflege, ihr habt eine Sonderstellung, denn es herrscht überall Pflegenotstand, sprich der Markt an Pflegepersonal ist abgefischt.
    Verbindet euch in Gruppen, macht solche Aussagen von Chefs publik, baut den Druck gegenüber eurem Arbeitgeber auf!
    Seid nicht Obrigkeitshörig, streikt und legt die Arbeit nieder!
  7. Und wenn alle Stricke reißen, dann zieht vor das Arbeitsgericht und lasst dies arbeitsgerichtlich klären! Klar kostet dies ein paar Euro, aber ist es das nicht Wert, für Selbstbestimmung und Freiheit?

Bei dem Schreiben der Diakonie, ist mir bekannt, dass die Einrichtungsleitung aufgrund des öffentlichen Drucks, dieses Schreiben zurück gezogen hat. Es wurde ein neues Schreiben an die Mitarbeiter verschickt in welchem mitgeteilt wurde, dass das erste Schreiben seine Gültigkeit verloren hat.
Dies ist ein gutes Beispiel dafür, dass man sich dagegen wehren kann, wenn der Druck nur groß genug ist.


Aussagen zur Impfpflicht von Angela Merkel und Jens Spahn

Aussage Angela Merkel 16.12.2020

Aussage Jens Spahn 13.01.2021

Update 13. Juli 2021: Aussage von Frau Merkel bei der Pressekonferenz im Robert-Koch Institut: „Im Augenblick haben wir gesagt wir wollen keine Impfpflicht.“

Update 25. Juni 2021: Aussage Jens Spahn bei der Bundespressekonferenz: „Wenn jedem eine Impfung angeboten worden ist, hat dann eigentlich derjenige der sich nicht impfen lässt einen Anspruch darauf, dass alle anderen im Raum die geimpft sind wegen ihm die Maske tragen. Und ich find nä.“

Bleibt stark und lasst euch nicht zu etwas drängen, wovon ihr nicht überzeugt seid,
eure Führungskraft mit ❤️⁠

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Impfpflicht Impfung Statistik Studie

Das Märchen von der überwältigenden Impfbereitschaft der Menschen

„Mut-Post“ für dich

Wir hören eigentlich andauernd nur die mächtige Zahl derer, die sich impfen haben lassen, was bei vielen, zu Verunsicherung führt. Der Radius ist begrenzt und so kommt es wie es kommen muss, wir haben das Gefühl, alle um uns herum sind geimpft. Sind denn alle um uns herum geimpft?

Wir vergessen die Zahl der Personengruppe die sich eben nicht hat impfen lassen. Das liegt daran, dass uns unser Umfeld das so vermittelt.

Ein Blick auf das Impfdashboard verrät einiges

Betrachten wir zunächst die verabreichten Dosen (hellblau) der einzelnen Tage, können wir sehen, dass wir am 09.06.2021 mit 1,4 Millionen Impfdosen am Höhepunkt angekommen sind und, dass seitdem von Woche zu Woche weniger Impfdosen verabreicht werden. Am 23.06.2021 waren es nur noch 1,3 Millionen Impfdosen. In etwa 100.000 Dosen weniger.
Aber wie wir derzeit sehen können befinden wir uns mit Stand 26.07.2021 bei 313.275 verabreichten Impfdosen. Das Interessante dabei, davon führten 244.940 Dosen zu einer vollständigen Impfung.
Sprich die Impfbereitschaft dahingehend sich für eine Erstimpfung zu entscheiden nimmt ab. Die Gründe können selbstverständlich vielfältig sein, beispielsweise die Urlaubszeit.

Insgesamt kommen in Deutschland 69.411.087 Personen, älter oder gleich 18 Jahre, für die Impfung in Frage. 73,1% der Erwachsenen im impffähigen Alter sind also nun geimpft. Das heißt aber im Umkehrschluss, dass 26,9% der Bevölkerung im impffähigen Alter noch gar keine Erstimpfung haben.
Sprich 18.674.976 Menschen sind nicht geimpft – man beachte die Minderheit hat die Welt schon immer etwas besser gemacht 😉, denn die Mehrheit hält am Bestehenden fest.

Werfen wir nun einen Blick auf die bereits vollständig Geimpften Personen (älter oder gleich 18 Jahre).
Geht man davon aus, dass einige der Erstgeimpften ihre zweite Impfung aus Angst vor weiteren Nebenwirkungen sausen lassen, ergibt das über 28 Millionen Personen welche noch nicht vollständig oder gar nicht geimpft sind.

Ein Blick auf die Uni-Erfurt Studie

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, wer jetzt nicht geimpft ist, will es auch eher nicht.

Aktuell sind nur etwa 14% der Befragten eindeutig für eine allgemeine Impfpflicht, das ist der niedrigste Wert seit Beginn der Erhebung. Das heißt auch, dass sich 64,8% der Befragten mit starker Zustimmung, gegen eine Impfpflicht aussprechen. Eine frühere Studie hat gezeigt, dass sich auch eine berufsgruppenbezogene Impfpflicht bei davon nicht betroffenen Menschen negativ auswirken kann und zu weniger Schutzmaßnahmen und Ablehnung anderer Impfungen führen kann.
Das heißt nun also, dass das derzeit gezeichnete Bild, eine Impfpflicht wäre gut für uns, sowohl durch Politiker als auch Medien, auf wenig Zustimmung trifft.

Impfabsicht und Impfzustimmung
Impfabsicht
Impfzustimmung

Nun sollte jedem klar werden, weshalb unsere Politiker in Panik verfallen, denn die Impfbereitschaft nimmt stetig ab. Das ist eine positive Entwicklung, denn die ersten 50-60% erreicht man demnach immer sehr effizient.
Lasst uns weiterhin die Kontrollgruppe sein, welche für wissenschaftliche Zwecke unerlässlich ist.

Und denkt immer dran, hinterfragt alles, auch mich,
eure Führungskraft mit ❤️⁠

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Corona Impfpflicht Impfung Medien Politik

Mit der Menge zu gehen ist einfach. Es braucht Mut, um alleine zu stehen.

Danke für diesen Text – musste ihn aber etwas abändern.
Glaubt ihr tatsächlich, dass die Menschen, die Corona Impfungen immer noch ablehnen und die inzwischen mit immer drastischeren Repressalien, nicht nur durch Aussagen von Politikern und das Verhalten der Geimpften, gegängelt werden, das aus Egoismus, Rechthaberei oder gar Dummheit tun und hierfür diese Kraft aufbringen würden um sich dagegen zu stellen?


Glaubt ihr wirklich, das es nur Covidioten sind, die in ihrem Leben nichts Besseres zu tun haben als sich außerhalb der gängigen Medien zu informieren und selbst Studien zu lesen?


Glaubt ihr wirklich, dass sie sich von ihren Familien, besten Freunden und Bekannten abwenden würden?

Glaubt ihr wirklich die Menschen verzichten einfach so auf ihre Arbeit und wurden nicht vorher durch die Arbeitskollegen und den Chef unter Druck gesetzt?


Glaubt ihr wirklich sie würden eine unsichere Zukunft in Kauf nehmen, in denen sie von Politikern, als völlig gesunde Menschen, als Gefährder dargestellt werden, einfach so, aus Egoismus?

Glaubt ihr wirklich Eltern verzichten aus Egoismus auf die Schulbildung ihrer Kinder?

Glaubt ihr wirklich, sie würden aus so banalen Gründen Repressalien bis hin zum völligen Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben, wie es unsere Politiker teilweise vor haben und wie ihr es kritiklos und teilweise blind akzeptiert, in Kauf nehmen?

Nur weil sie stur sind oder angeblich Corona leugnen?

Glaubt ihr das?

Viele kennt ihr ja persönlich seit Jahren und manche seit Jahrzehnten.


Viele von ihnen haben euch vielleicht in schlimmen Lebenssituationen beigestanden oder haben euch begleitet und viele habt auch ihr begleitet.


Könnte es vielleicht doch sein, dass sich diese kritischen Menschen breiter informiert haben, vielleicht andere Lebenserfahrungen gemacht haben?

Könnte es vielleicht sein, dass sie diese Energie deshalb aufwenden, weil ihnen ihre Mitmenschen und die Freiheit nicht egal sind?


Könnte es sein, dass Menschen, die euch nahe stehen, Familienmitglieder und eure besten Freunde das deshalb tun, weil sie sich um sich und euch sorgen, weil sie euch lieben?

Könnte es sein, dass ihr es seid, die ihr da etwas Größeres überseht?


Der freie Wille und die Würde des Menschen ist unantastbar so steht es in unserem Grundgesetz.
Doch wie viel Freiwilligkeit gesteht ihr eurem Nächsten zu?
Das ist jetzt die große Prüfung. Was bedeuten uns Freiheit, Mitmenschlichkeit und Demokratie für einzelne Gruppen die nicht unserer Meinung sind?

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.
Eure Führungskraft mit ❤️⁠
Danke Antoine Richard für die Inspiration – musste den Text etwas abändern 😉

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Impfpflicht Impfung

Darf mich die Einrichtungsleitung zur Corona Impfung zwingen?

Ein Zahnarzt aus Pfaffenhofen droht seinen Mitarbeitern wenn diese sich nicht impfen lassen, wird er sie freistellen ohne Lohnfortzahlung.
Seit kurzem kursieren auch zwei Schreiben von Arbeitgebern aus der Pflege, in denen ebenfalls m.E. nach in Form einer Nötigung (§240 Strafgesetzbuch) auf die Mitarbeiter zugegangen wird.

Was tun wenn der Chef einem droht?

Die Meinungen diesbezüglich gehen bei den Arbeitsrechtlern auseinander und derzeit gibt es auch noch keine gesicherten Gerichtsurteile.
Aber es gibt trotzdem Möglichkeiten, ich habe heute mit einem Anwalt – Fachgebiet Arbeitsrecht – gesprochen.

  1. Gehe mit deinem Arbeitgeber in den Dialog und führe im Anschluss immer ein Gedächtnisprotokoll, was wurde wann (Datum, Uhrzeit) mit deinem Vorgesetzten besprochen. Lass dir die Aufforderung zur Impfung auch immer schriftlich vom Arbeitgeber bestätigen.
  2. Ein wichtiger Faktor der gegen die Aufforderung zur Impfung spricht, es fehlen bislang Erkenntnisse ob ich durch die Impfung auch eine Immunität erreichen kann und dadurch derzeit nicht gesichert ist, dass ich nach der zweiten Impfung nicht ausschließlich für mich einen milderen Verlauf der Krankheit habe.
  3. Der Arbeitgeber darf grundsätzlich, egal welcher Arbeitgeber, nicht nach einem Impfstatus fragen. Außer es gibt eine Impfpflicht. Außer der Arbeitgeber hat ein Interesse daran, weil es an bestimmte Tätigkeiten im Ausland geknüpft ist, weil dort z.B. eine Gelbfieberimpfung für die Einreise von Nöten ist.
    Es gibt maximal eine freiwillige Auskunftspflicht nach Artikel 7 der Datenschutzgrundverordnung, die Auskunft darf aber keine Nachteile mit sich ziehen.
  4. Ich kann mich als Arbeitnehmer darauf berufen, dass sowohl von unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch von unserem Gesundheitsminister Jens Spahn (beide Aussagen sind als Video unten zum rein hören mit eingepflegt) versichert wurde, dass es keine Impfpflicht geben wird und die Aussage bis heute nicht revidiert wurde.
  5. Wenn der Arbeitgeber uneinsichtig ist, weißt ihn darauf hin, dass ihr die Schutzkleidung in diesem Fall die FFP Maske zum Schutz der Bewohner tragt und ihr diesbezüglich kooperativ seid und gewillt seid keinen Bewohner einer Gefahr auszusetzen.
  6. Bitte vergegenwärtigt euch besonders die Kollegen in der Pflege, ihr habt eine Sonderstellung, denn es herrscht überall Pflegenotstand, sprich der Markt an Pflegepersonal ist abgefischt.
    Verbindet euch in Gruppen, macht solche Aussagen von Chefs publik, baut den Druck gegenüber eurem Arbeitgeber auf!
    Seid nicht Obrigkeitshörig, streikt und legt die Arbeit nieder!
  7. Und wenn alle Stricke reißen, dann zieht vor das Arbeitsgericht und lasst dies arbeitsgerichtlich klären! Klar kostet dies ein paar Euro, aber ist es das nicht Wert, für Selbstbestimmung und Freiheit?

Bei dem Schreiben der Diakonie, ist mir bekannt, dass die Einrichtungsleitung aufgrund des öffentlichen Drucks, dieses Schreiben zurück gezogen hat. Es wurde ein neues Schreiben an die Mitarbeiter verschickt in welchem mitgeteilt wurde, dass das erste Schreiben seine Gültigkeit verloren hat.
Dies ist ein gutes Beispiel dafür, dass man sich dagegen wehren kann, wenn der Druck nur groß genug ist.

Aussage Angela Merkel 16.12.2020

Aussage Jens Spahn 13.01.2021

Update 13. Juli 2021: Die Aussage von Frau Merkel bei der Pressekonferenz im Robert-Koch Institut haben wir in diesem Beitrag aufgegriffen: „Im Augenblick haben wir gesagt wir wollen keine Impfpflicht.“

Update 25. Juni 2021: Aussage Jens Spahn bei der Bundespressekonferenz: „Wenn jedem eine Impfung angeboten worden ist, hat dann eigentlich derjenige der sich nicht impfen lässt einen Anspruch darauf, dass alle anderen im Raum die geimpft sind wegen ihm die Maske tragen. Und ich find nä.“