Kategorien
Impfpflicht Pflege Pflegenotstand

Pflege mit Herz aber ohne Impfpflicht – verschickt diese Postkarten

Ich habe das Gefühl wir werden vergessen. Das könnten wir so jetzt einfach hin nehmen, genauso wie wir die Auskunftspflicht über unseren Impfstatus in der Pflege einfach so hingenommen haben. Aber dazu bin ich nicht der Typ und wie es scheint bin ich da gar nicht so alleine. Lassen wir die Menschen wissen, dass wir diese bereits beschlossene Impfpflicht – während viele nur noch über die Abwendung einer generellen Impfpflicht sprechen – nicht mit tragen werden. Dass die Menschen dann vor einem riesengroßen Versorgungsproblem stehen. Ja davor werden alle Menschen stehen, denn die Politik hat sich in dieser Pandemie als hilfloser denn je gezeigt.
Andrea schickte mir also eine E-Mail mit der Bitte, dass ich Sie unterstützen könnte. Das will ich auf diesem Wege gerne tun, denn diese Aktion ist doch wieder einmal der beste Beweis, wie engagiert wir in den sozialen Berufen doch sind.

Nun ist es an euch, dass alle Menschen über diese Impfpflicht in Gesundheitsberufen erfahren. Flutet eure regionalen Gesundheitsämter mit diesen Postkarten. Schickt sie an die regionale Presse, an Leitungen von Senioreneinrichtungen, Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen, … an Bürgermeister, Landtagsabgeordnete und Bundestagsabgeordnete.
Wenn nur jeder, jeden Tag eine Postkarte oder E-Mail verschickt sind die Postfächer voll! Wir müssen gehört werden, auch wenn Politik und Medien das noch versuchen zu verhindern.
Über Telegram @PflegemitHerz kannst du diese Postkarten anfordern.

Hallo Sabrina!
Ich möchte gerne einen Beitrag zur Verhinderung einer Impfpflicht leisten. Deshalb habe ich Postkarten gestaltet und drucken lassen. Wer möchte, kann gerne 10 Karten bei mir (per PN @PflegemitHerz) anfordern. Würde sie dann kostenlos mit der Post zuschicken.

Ich würde mich freuen, wenn ich „unsere“ Sache damit unterstützen könnte.
Liebe Grüße an alle Kollegen und haltet durch! ❤️
Andrea

Vielleicht denken einige dabei auch an unsere Kollegen in Magdeburg, Uni Magdeburg droht Ungeimpften mit Kündigung, die dringend Unterstützung von uns brauchen.
Ein internes Schreiben der Univeritätsmedizin Magdeburg belegt, dass ungeimpfte Mitarbeiter massiv zur Impfung genötigt werden. Brisant: laut dem Schreiben sollen keine „Impfunfähigkeitsnachweise“ akzeptiert werden und es wird mit „unbezahlter Freistellung“ gedroht.


Kategorien
Impfpflicht Medien Pflege Politik

Jeden Tag möchten Menschen die Welt verändern & immer mehr glauben, eine Petition im Netz sei der richtige Weg dafür

Ich habe lange überlegt ob ich diese, zunächst eine, Petitionen bewerben soll. Es gibt derzeit eine Aktions-Schwemme, das führt dazu, dass wir den Fokus verlieren.
Eine der Petitionen beim Bundestag richtet sich gegen die Impfpflicht in der Pflege – die macht ja irgendwie noch Sinn – aber Zweitere richtet sich gegen ein fiktives Ereignis, welches noch gar nicht beschlossen wurde.

Jetzt sind diese beiden Petitionen aber da – leider – denn wenn diese nun kein deutliches Zeichen setzen schaden diese eher als, dass sie nutzen (auf das Leider gehe ich in diesem Beitrag näher ein).
Wieso? Weil sich Politiker und Presse darauf stürzen werden. Verändern wird sich an der Impfpflicht in der Pflege nichts! Woher ich das weiß, will ich euch nachfolgend erklären. Aber vorweg möchte ich nehmen, da diese Petitionen eben nun jetzt leben, müssen sie mit Stimmen gefüllt werden und immerhin wurden sie beim offiziellen Petitionsausschuss der Bundesregierung eingereicht.

Was spricht gegen diese Petition m.M.n.?
Hier fällt mir direkt die Pflege Petition des Stern Magazins ein, bei welchem 328.000 Menschen unterschrieben haben.
Was hat das Ganze denn nun gebracht? Nichts, das muss man ganz nüchtern festhalten, sonst wären wir nicht inzwischen an diesem Punkt angekommen.

Eins möchte ich aber noch erwähnen: Meiner Meinung nach wird diese Impfpflicht auf der Straße entschieden, heißt, desto schneller die Menschen friedlich auf die Straße gehen, desto schneller hat das Ganze ein Ende. Ich finde schade, dass nicht mehr Energie dahingehend fließt, Spaziergänge bekannter zu machen.
Also geht auf die Straße, egal wie unbequem es ist, ich tue es seit 18 Monaten! Und knüpft dort Kontakte die euch wirklich nützlich sind. Denn niemand kommt und wird uns retten, wir selbst sind dafür verantwortlich.

Und da wir ja nicht nur in der Pflege multitaskingfähig sind, gehen wir nicht nur spazieren, wir bewerben dort diese Petition und unterschreiben natürlich alle 😉

Nachfolgend die beiden Petitionen und wie ihr diese unterzeichnen könnt

1. Unterzeichnen – zuerst anmelden und die Anmeldung bestätigen, dann kannst du mitzeichnen – Link zur Anmeldung (Petition 128004)
2. Verbreiten – teilen, teilen und nochmals teilen (Facebook, Twitter, Instagram, unter Posts, im privaten Bekanntenkreis, auf Plattformen mit großer Reichweite).

Das fiktive Modell mit der Petition kann man unterschreiben, aber es wird wohl eher dazu führen, dass der Petitionsausschuss mal herzhaft lacht. Aber wenn ihr eh schon angemeldet und dabei seid, …

Kategorien
Ärzte Gesellschaft Gesundheitssystem Impfpflicht Intensivstation Krankenhaus Medien Pflege Pflegenotstand Politik Senioreneinrichtung

Aktion Berufsurkunde: 300 Kollegen im Gesundheitswesen aus Sachsen überreichen ihre Urkunden an die Landkreispolitiker

Wir sind die rote Linie – 300 Kollegen aus Sachsen unterstützen die Aktion Berufsurkunde, insgesamt sind bei mir inzwischen 1.700 Berufsurkunden eingegangen

Es freut mich, dass ich da einen Stein ins Rollen bringen durfte. Aber ich alleine kann wenig bewegen, wenn da nicht Menschen wie in Sachsen wären, die sich regional dieser Aktion angenommen haben.
Die Aktion Berufsurkunde wurde auch schon instrumentalisiert und ntv sowie RTL behaupteten diese wären von Pflegekräften die für die Impfpflicht sind – eine Richtigstellung gab es nie. Deshalb ist es auch sehr wichtig die Urkunden unbrauchbar zu machen, indem man diesen das klare Statement „Impfpflicht? Ohne mich!“ verpasst.

Im Dezember bekam ich – Name aus Schutz für die Person geändert – von Sarah ihre eigene Berufsurkunde zur Unterstützung zugesandt. Mein Ziel waren 50 Berufsurkunden um diese mit einem Brief an alle Bundestagsabgeordneten zu schicken. Umso mehr freut es mich, dass ich nun mit diesen 300 Urkunden, inzwischen über 1.700 Berufsurkunden sammeln konnte. Pirna sollte also der Ort sein der Kollegen aus Gesundheitsberufen eine Stimme gibt – Danke dafür.
Diese Urkunden signalisieren, dass wenn diese Impfpflicht im Gesundheitswesen nicht umgehend aufgehoben wird ich und meine Kollegen diese Berufe verlassen werden.

Sie alle schicken ihre Urkunden und verleihen unserer Stimme die nötige Kraft und machen sie laut. Wir können das nur gemeinsam schaffen indem wir uns verbünden, eine dichte rote Linie bilden. Wir sind die rote Linie – bis hierher und keinen Millimeter weiter.

Wir sind die rote Linie – Sachsen

Ich möchte, dass ihr eure Berufsurkunden regional sammelt und diese dann an Bürgermeister, Landtagsabgeordnete und gerade auch an Gesundheitsämter – die bald schon sehr viel Einfluss auf unseren Beruf nehmen können – übergebt. Geht auch auf regionale Zeitungen zu und informiert diese.
Wir müssen jetzt so schnell wie möglich, nicht nur auf den Pflegenotstand, hinweisen. Die Verantwortlichen müssen diese Impfpflicht zurück nehmen bzw. Druck auf die Bundestagsabgeordneten ausüben.

Die Urkunden aus Sachsen werden jetzt im Januar in einer Sitzung des Landkreises öffentlich überreicht. Das ist ein starkes Statement. Jetzt müssen sich alle die eine Impfpflicht befürworten damit auseinandersetzen, sie tragen nun eine große Verantwortung.

Wer sind wir, die diese Aktion unterstützen?
Altenpflege, Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Anästhesie-& Intensivfachpflege, Heilerziehungspflege, amb. Pflege, Hebammen, Rettungsdienstler, Physio- & Ergotherapeuten, Krankengymnasten, Heilpraktiker, Psychologen, Alltagsbegleiter, Pflegehelfer, Zahnarzt- & Arzthelferinnen, MTR, OTA, PTA, Kollegen aus der Verwaltung, Logopäden, Sonder- & Sozialpädagogen, Erzieher und Ärzte.

Darum unsere ganz konkrete Bitte und Aufruf an alle:

  • Regionale Gruppen bilden – hier der Link zu Regionalgruppen in der Pflege und generell für soziale Berufe
  • Kommunalpolitiker mit dem drohenden Versorgungsproblem (z.B. durch das Einreichen der Urkunden in bekannter Form und klarem Statement per Einschreiben) konfrontieren und um Stellungnahme bitten.

Unterstützerliste

  • Zahnmedizinische Prophylaxehelferin
  • Anonyme Fachkraft
  • Zahnarzthelferin
  • Zahnarzthelferin
  • Anonymer Krankenpfleger
  • Anonyme Physiotherapeutin
  • Anonyme Physiotherapeutin
  • Anonymer Krankenpfleger
  • Anonyme Physiotherapeutin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonymer Krankenpfleger
  • Manja Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Antje Arzthelferin
  • Anonymer Krankenpfleger
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Sandra Kinderkrankenschwester
  • Annett Zahnarzthelferin
  • Antje Zahnmedizinische Fachangestellte
  • Anonymer Arzt
  • Anonyme Zahnmedizinische Fachassistentin (ZMF)
  • Anke Betreuungskraft
  • Nicole Arzthelferin
  • Anonyme Arzthelferin
  • Willy Pflegefachmann
  • Anonymer Krankenpfleger
  • Anonyme Krankenschwester
  • Kristin Hebamme 1723
  • Anonyme Kinderkrankenschwester & OTA
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Medizinisch-technische Raiologieassistentin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Uwe Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
  • Anonymer Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
  • Katja Arzthelferin
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Medizinisch-technische Radiologieassistentin
  • Heike Krankenschwester
  • Heike Krankenschwester
  • Carmen Arzthelferin
  • Linda Ärztin
  • Nicole Physiotherapeutin
  • Elke Medizinische-technische Raiologieassistentin
  • Anonyme Arzthelferin
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonymer Altenpflegerin
  • Anonyme Notfallsanitäterin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Elsa Krankenschwester
  • Anna Krankenschwester
  • Anonyme Physiotherapeutin
  • Anonyme Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin
  • Anonyme Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Stephanie Krankenschwester
  • Aron Krankenpfleger
  • Mandy Krankenschwester
  • Katja Krankenschwester
  • Daniela Krankenschwester
  • Martin Krankenpfleger
  • Cornelia Altenpflegerin
  • Uwe Krankenpfleger
  • L Krankenschwester
  • Peggy Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonymer Rettungsassistent
  • Anonym Notfallrettung und Krankentransport
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Lisa Altenpflegerin
  • Maria Zahnmedizinische Fachangestellte
  • Rene Notfallsanitäterin
  • Nicole Notfallsanitäterin
  • Anonyme Rettungssanitäterin
  • Anonymer Rettungsassistent
  • Anonymer Notfallsanitäter
  • Anonyme Physiotherapeutin
  • Anonyme Medizinisch-technische Assistentin
  • Peggy Krankenschwester
  • Anonyme Arzthelferin Pneumologie
  • Anonyme Medizinisch-technische Assistentin
  • Anonyme Podologin
  • Nicole Rettungsassistentin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Sarah Zahnmedizinische Fachangestellte
  • Heike Krankenschwester
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Simone Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonymer Heilpraktiker
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Andrea Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Jan Krankenpfleger und Fachkraft für Intensivpflege und Anästhesie
  • Flora Krankenschwester
  • Kristin Zahnmedizinische Fachangestellte
  • Anonymer Krankenpfleger
  • Anonyme Ergotherapeutin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Bianca Krankenschwester
  • Manuela Krankengymnastin
  • Anonyme Diabetesberaterin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Kathrin Intensivkrankenschwester (20 Jahre)
  • Katja Altenpflegerin & Fachaltenpflegerin für Leitungsaufgaben
  • Anonymer Notfallsanitäter
  • Anonymer Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
  • Anonymer Praxisanleiter im Rettungsdienst
  • Anonymer Rettungsassistent
  • Uwe Rettungssanitäter
  • Stefanie Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Pflegemanagement – verantwortliche Pflegefachkraft
  • Anonymer Arzt, Facharzt für Chirurgie und Notfallmedizin & Fachkundeleitender Notarzt
  • Kornelia Zahnmedizinische Fachangestellte
  • Anonyme Arzthelferin
  • Antje Krankenschwester
  • Cornelia Krankenschwester
  • Anonymer Krankenpfleger
  • Marion Krankenschwester
  • Sandra Krankenschwester
  • Heike Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Ute Krankenschwester
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Caterina Krankenschwester
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonymer Notfallsanitäter
  • Anonyme Physiotherapeutin
  • Sonnhild Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik
  • Anonyme Krankenschwester (30 Jahre im Beruf)
  • Anonyme Ärztin
  • Anett Physiotherapeutin
  • Sandy Physiotherapeutin
  • Cornelia Physiotherapeutin
  • Sindy Physiotherapeutin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Medizinisch-technische Radiologieassistentin
  • Anonyme Mitarbeiterin Krankenhaus Pirna
  • Anonymer Krankenpfleger
  • Anonym Master of Arts Erziehungs- und Sozialwissenschaften
  • Anonyme Physiotherapeutin
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • F Zahnmedizinische Fachangestellte
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Da Krankenpfleger
  • Ch Krankenschwester
  • Anonyme Notfallsanitäterin
  • Anonymer Krankenpfleger
  • Anonymer Rettungssanitäter
  • Anonyme Krankenschwester
  • Sandy Krankenschwester
  • Susann Krankenschwester
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Ergotherapeutin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Heidi Krankenschwester
  • Franziska Krankenschwester
  • Anonyme Operationstechnische Assistentin
  • Anonyme Diplom Ergotherapeutin
  • Susann Krankenschwester
  • Susann Krankenschwester
  • Anonyme Medizinisch-technische Radiologieassistentin
  • Dennis Notfallsanitäter
  • Viviane Krankenschwester
  • Stefanie Krankenschwester
  • Anonyme Krankengymnastin
  • Anonyme Heilpraktikerin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Cornelia Physiotherapeutin
  • Anonyme Physiotherapeutin
  • Aileen Zahnmedizinische Fachangestellte
  • Anonyme Physiotherapeutin
  • Domenica Zahnarzthelferin
  • Manuela Krankenschwester
  • Rebecca Krankenschwester
  • Ines Krankenschwester
  • Simone Krankenschwester
  • Mandy Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Leitung eines Funktionsbereiches (34 Jahre Krankenschwester und 15 Jahre Stationsleitung)
  • Anonyme Krankenschwester
  • Annett Krankenschwester
  • Rico Krankenpfleger
  • Anonyme Medizinische-technische Radiologieassistentin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Patricia Physiotherapeutin
  • Lisa Krankenschwester
  • Ines Krankenschwester
  • Beatrice Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Fachkrankenschwester für Intensivpflege und Anästhesie
  • Nora Krankenschwester
  • Peter Notfallsanitäter
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonymer Notfallsanitäterin
  • Luisa Krankenschwester
  • Sandra Krankenschwester
  • Antje Krankenschwester
  • Romy Krankenschwester
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Claudia Arzthelferin
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Anonyme Zahnmedizinische Fachangestellte
  • Alena Logopädin
  • Anonyme Krankengymnastin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Sandra Physiotherapeutin
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Cornelia Krankenschwester
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Anonymer Wundberater
  • Anonyme Arzthelferin
  • Anonyme Physiotherapeutin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Zahnarzthelferin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Katja Krankenschwester
  • K Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Ute Krankenschwester
  • Anonyme Hebamme
  • Silvia Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Alexander Krankenpfleger
  • Anonymer Physiotherapeut
  • Anonyme Sekretärin/Aufnahmekraft seit 20 Jahren in der Arztpraxis
  • Anonyme Arzthelferin
  • Andrea Krankenschwester
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Anonyme
  • Anonyme
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Nicole Altenpflegerin
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Anonyme Altenpflegehelferin
  • Katrin Ergotherapeutin
  • Katrin Diätassistentin
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Arzthelferin
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Kinderkrankenschwester
  • Anonyme Betreuungskraft
  • Anonyme Zahnarzthelferin
  • Anonymer Krankenpflegehelfer
  • Anonymer Anästhesietechnischer Assistent
  • Anonyme Altenpflegerin
  • Anonyme Medizinisch-technische Assistentin
  • Anonyme Krankenpflegehelferin
  • Maria Kinderkrankenschwester
  • Anja Rettungsassistentin
  • Anonymer Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
  • Yvonne Rettungsassistentin
  • Anonyme Rettungssanitäterin
  • Anonyme Krankenschwester
  • Mandy Krankenschwester
  • AnettKrankenschwester
  • Anonyme Diplom-Sozialpädagogin
  • Anonyme Hebamme
  • Jana Kinderkrankenschwester
  • Katja Krankenschwester
  • Anonyme Krankenschwester
  • Martina Arzthelferin
  • Anonyme Psychologin
Kategorien
Impfpflicht Pflege

Verfassungsbeschwerde gegen Impfpflicht: Die ursprüngliche 23-köpfige Klägergruppe ist auf 40 angewachsen

Wir sollten nicht alles als gegeben hinnehmen.

Der Heidelberger Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. Uwe Lipinski, hat im Dezember eine Verfassungsbeschwerde gegen die Impfpflicht auf den Weg gebracht. Ich habe bereits hier darüber berichtet. Die ursprüngliche Klägergruppe von 23 Personen ist inzwischen auf 40 gewachsen, so steht es auf der Website. Unter ihnen befinden sich Ärzte, Zahnärzte, Reinigungskräfte, verbeamtete Rettungskräfte, eine Angestellte im öffentlichen Dienst, Arzthelferinnen sowie eine Jugendliche, die nach dem 16. März ein Praktikum in einer Zahnarztpraxis absolvieren will.

Gerügt wird die Verletzung von mindestens 15 Grundrechten.
Neben dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Leben werden u.a. auch Grundrechte gerügt, die in der bisherigen öffentlichen Diskussion kaum diskutiert wurden, darunter u.a. die Grundrechte aus Art. 3 I GG sowie aus Art. 33 V GG.
Die verbeamteten Beschwerdeführer lehnen das neue „Damoklesschwert“ ihrer Entlassung ab 15.03.2021 genauso ab wie die Tatsache, dass die Frage ihrer Entlassung vom Gesetzgeber als Ermessensentscheidung ausgestaltet worden ist. Ferner werden auch die neuen Bußgeldvorschriften als unvereinbar nicht nur mit Art. 3 I GG, sondern auch mit Art. 103 II GG gerügt. Schließlich ist aus Sicht von Rechtsanwalt Dr. Lipinski auch in rein formeller Hinsicht das Gesetz gleich mehrfach angreifbar.

Die übrigen Beschwerdeführer berufen sich auf ihre Vertragsfreiheit, welche dadurch beeinträchtigt wird, dass ihren ungeimpften und ungenesenen Ärzte, Zahnärzten, Physiotherapeuten etc. ab 15.03.2022 Tätigkeits- und Betretungsverbote – oft zur eigenen Praxis – drohen.

Rechtsanwalt Dr. Lipinski:

Das Gesetz ist offensichtlich nicht mit einem Höchstmaß an Sorgfalt erstellt worden. Die Zahl insbesondere der Gleichheitsverstöße und der formellen Verfassungsverstöße ist groß. Es ist z.B. auch hanebüchen, dass in der Gesetzesbegründung allen Ernstes nur von Eingriffen in die Freiheit der Berufsausübung – und nicht von Eingriffen in die Freiheit der Berufswahl – gesprochen wird.

Dass Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote vom Gesetzgeber noch nicht einmal mehr offen als das bezeichnet werden, was sie verfassungsrechtlich schon immer und eindeutig gewesen sind, nämlich Berufsverbote als Eingriffe in die Freiheit der Berufswahl, ist ein erneuter Tiefpunkt in der politischen Auseinandersetzung und ein weiterer (negativer) „Meilenstein“ in der Verharmlosung extremster staatlicher Maßnahmen. Möglicherweise muss aus diesen formellen Gründen und aufgrund der nicht wenigen Gleichheitsverstöße das Bundesverfassungsgericht sich mit der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme gar nicht mehr im Detail befassen. Dennoch wird auch die Unverhältnismäßigkeit der Tätigkeits-, Betretungs- und Beschäftigungsverbote umfassend thematisiert werden.

Am 29.12.21 kam Post vom Bundesverfassungsgericht mit dem BvR-Aktenzeichen: 1 BvR 2649/21. Für die Verfassungsbeschwerde werden keine Personen mehr gesucht.


16.01.2022

Die ursprüngliche 23-köpfige Klägergruppe ist von 40 auf nun 50 angewachsen. Neben weiteren Beamten ist ein Pflegedienst hinzugekommen.

In einem aktuellen Update auf seiner Website, schreibt der Anwalt:

Am 14.01.2022 wurde eine weitere umfassene Beschwerdebegründung im Verfassungsbeschwerde- und -eilverfahren gegen das bereichsbezogene Impfpflichtgesetz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Im Mittelpunkt standen erneut medizinische Sachverhalte, insbesondere die mildere Omikronvariante, neueste medizinische Studien zur Corona-Thematik sowie, erstmalig im größeren Umfange, die strukturellen und offenbar politisch gewollten Probleme in Deutschland im Bereich der Impfschadensmeldung. Ferner wurde teils auch der juristische Vortrag vertieft, insbesondere Verstöße gegen die Wesentlichkeitstheorie/ die Parlamentsvorbehaltslehre erweitert.
Es ist geplant, binnen einer Woche die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache abzuschließen und auch noch die Eilantragsbegründung einzureichen.
Rechtsanwalt Dr. Lipinski: „Es wäre ein Bruch mit allen bisherigen Grundsätzen des Verfassungsrechts, wenn das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz gutheißen würde. In diesem unwahrscheinlichen Fall müsste Menschenrechtsbeschwerde beim Straßburger Gerichtshof eingereicht werden.“
[…]

Heidelberg, den 15.01.2022

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Kategorien
Gesellschaft Impfpflicht Medien Pflege Pflegenotstand Politik

Für erfolgreiche Spaziergänge benötigt es nur 3,5% der Bevölkerung

Man sollte nicht alles als gegeben hinnehmen. Es gibt Dinge die sind beeinflussbar. Auch wenn es zunächst sehr mühselig erscheinen mag, so bin ich davon überzeugt, dass derzeit so viele tausende Menschen aus unserer Mitte der Gesellschaft erkannt haben, dass Freiheit nicht einfach gegeben ist. Die Medien können kaum mehr dazu schweigen – was die täglichen Berichterstattungen dazu zeigen.
Viele fragen mich, was sollen wir jetzt tun? Manche überlegen sich nun impfen zu lassen, manche wollen einen vermeintlichen Totimpfstoff als Option ansehen und wieder andere sehen die Dinge so wie ich. Diese Impfpflicht kann ich so nicht als gegeben hinnehmen, diese Impfpflicht für meinen Pflegeberuf muss zurück genommen werden.

Selbstbestimmung ist ein hohes Gut und dieses ist in unserem Grundgesetz verankert. Dass diese Selbstbestimmung durch Politiker – denen teilweise das Demokratieverständnis gänzlich abhanden gekommen ist und die wohl besser in anderen Ländern aufgehoben wären – sowie Juristen und Richter keine Beachtung mehr findet, zeigt mir, dass diese Menschen die Achtung vor dem autonomen Menschen verloren haben.

Mein Beruf begründet sich aus Selbstbestimmung, denn ein nein ist für mich ein nein, es ist nicht mal ein vielleicht. Bemerke ich in der Pflege, dass ein Patient oder Bewohner die Nahrung verweigert, so kann ich inständig darum bitten – indem ich versuche mit Argumenten aufzuzeigen wieso Essen wichtig ist – dass er Nahrung zu sich nimmt. Zwang darf hier niemals ausgeübt werden.

Selbstbestimmung musste schon immer erstritten werden, diese war nie Gott gegeben. Denn es gibt immer Menschen die skrupellos sind und für ihren persönlichen Erfolg über Leichen gehen.

Nun treten mir Menschen gegenüber, die Selbstbestimmung für sich ganz groß schreiben, mir diese aber absprechen. Nein, so läuft das nicht. Eine Impfpflicht war nie Bedingung dafür, diesen Beruf erlernen zu können. Wenn Quarantäneregeln auf einmal wieder, wie 2020 gelockert werden können, dann liebe Kollegen macht euch bewusst, welche Stärke wir wenigen Ungeimpften doch haben!

Wir brauchen dringend eine Veränderung! Wir als Gesellschaft sind der Wandel und die vielen friedlichen Spaziergänger zeigen, dass es an der Zeit ist, dass sich diese Gesellschaft wieder mit einem wahren Demokratieverständnis beschäftigt.

Damit Spaziergänge wie sie derzeit stattfinden Erfolg haben, muss nicht die ganze Bevölkerung auf die Straße gehen. 3,5 Prozent gilt als magische Zahl – dann muss die Regierung reagieren. Erica Chenoweth entdeckte das „Gesetz der 3,5 Prozent“ – es besagt, dass keineswegs die große Mehrheit der Bevölkerung revoltieren muss, um politischen Veränderungen zu erzwingen. Ein Stern Artikel vom 14.12.2020 arbeitet dieses Thema auf.

Bei Revolutionen spricht man gern davon, dass sich das „Volk“ erhoben habe. Meist wird gar nicht weiter nachgefragt, wer dieses ominöse „Volk“ wirklich war. Aber schon ein Blick auf die bekanntesten Aufstände – die französische wie auch die russische Revolution – zeigt, dass das Volk keineswegs den Großteil der Bevölkerung umfassen muss.
Es reicht durchaus, wenn relative kleine Gruppen von „Aktivisten“ – um ein heutiges Modewort zu benutzen – sich erheben.

Bei uns reicht es ein Spaziergänger zu sein 😉

Tipps findest du hier:
Wo finde ich aktuelle Spaziergänge? Kalender (ganz unten im Beitrag)
Wie verhalte ich mich auf einem Spaziergang? Verhaltensregeln

Kategorien
Impfpflicht Impfung Pflege Pflegenotstand

Gesundheitsämter entscheiden nun ab dem 15.03.2022 über den Pflegenotstand – möglich macht es die „Kann-Regelung“

Die berufsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen wird nur vorübergehend, bis Ende 2022, greifen – das Ganze habe ich bereits thematisiert und bin zudem auf die erste Verfassungsbeschwerde eingegangen.
Was nun bittere Realität ist, durch die Änderung des Infektionsschutzgesetz, entscheiden bald Gesundheitsämter vor Ort über das Verhängen oder Nicht-Verhängen von Berufsverboten. Ja ihr habt richtig gehört, Gesundheitsämter, die von Pflege absolut keine Ahnung haben entscheiden nun über das Voranschreiten des Pflegenotstands. Aber wen wundert es, wenn ein Karl Lauterbach neuer Gesundheitsminister werden kann.
Außerdem kann den Arbeitnehmern ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro drohen und dies gilt sowohl für bereits Beschäftigte als auch neu Angestellte. Dies ist durch die „Kann-Regelung“, worauf sich ein vielfach geteilter Beitrag von dem „Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte“ (KRiStA) bezieht, geregelt.
Meiner Meinung nach wurde dieser Beitrag ausschließlich für die Sichtweise eines Arbeitgebers verfasst. Denn die „Kann-Regelung“ ist nur positiv für den Arbeitgeber auszulegen. Das heißt dieser muss aufgrund der Impfpflicht in der Pflege vor der Anordnung eines Betretungsverbotes durch Gesundheitsämter, nicht tätig werden. Er muss keine Arbeitnehmer kündigen oder freistellen.

Bislang dachten aber alle nur, dass das Gesundheitsamt lediglich ein Berufsverbot aussprechen kann und es zu keinen Bußgeldern für bereits Angestellte im Pflegeberuf kommt. Im Kommentarbereich unter dem Beitrag bei KRiStA wurde dann aber diese relevante Frage zum Thema Bußgeld gestellt.

Mir ist es wichtig, euch alle Fakten an die Hand zu geben, auch wenn diese vielleicht unbequem sind. Denn KRiStA hebt in einem erneuten Beitrag von heute, ganz am Schluss folgenden Sachverhalt, hervor:

Allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass es […] einen Bußgeldtatbestand für den Arbeitnehmer […] selbst gibt, der die Nichtvorlage […] des Immunitätsausweises auf Anforderung des Gesundheitsamtes betrifft (§ 73 Abs 1 a Nr. 7h i. V. m. § 20 a Abs. 5 S. 1 IfSG).

Weiter heißt es in dem Artikel von KRiStA:

Daher gilt nach wie vor die Schlussfolgerung:

Vor der Anordnung eines Betretungsverbotes gibt es keinen zwingenden Grund, Arbeitnehmer oder sonst Tätige zu kündigen, freizustellen oder anderweitig auszuschließen.

Dieser Artikel ist eine Hilfestellung für Arbeitgeber, bringt einer Pflegekraft oder sonst in einem anderen Bereich in der Pflege tätigen Person wenig. Da alles bislang sehr wage formuliert ist sollte man sich keinesfalls darauf verlassen, dass sich Gesetze nicht in Windeseile verschärfen lassen, bis hin zu einer allgemeinen Impfpflicht. Ich empfehle darüber nachzudenken, dass man arbeitsunfähig erkrankt. Ihr habt euch vernetzt, nutzt eure regionale Stärke und setzt Nadelstiche!
Pflege braucht jeder, aber Pflege kann nicht jeder! Wir sind die Fachkräfte und unsere Gesellschaft ist auf uns angewiesen, werden wir uns endlich unserer Stärke bewusst.

Nachfolgend nun noch alle relevanten Paragraphen.

fabrikasimf

1. Nicht nur die Pflege ist betroffen

Ab dem 15.03.2022 greift für eine ganze Reihe von Personen die Impfpflicht. Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden die betroffenen Gruppen in Absatz 1 aufgelistet:

§20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19

(1) Folgende Personen müssen ab dem 15. März 2022 entweder geimpfte oder genesene Personen […] sein:
1. Personen, die in folgenden Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind:
a) Krankenhäuser,
b) Einrichtungen für ambulantes Operieren,
c) Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
d) Dialyseeinrichtungen,
e) Tageskliniken,
f) Entbindungseinrichtungen,
[…]
h) Arztpraxen, Zahnarztpraxen,
i) Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
[…]

2. Personen, die in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind,
[…]

Satz 1 gilt nicht für Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Betroffen sind also sehr, sehr viele Menschen. Angefangen beim „ungeimpften Hausarzt“, über die „ungeimpfte Krankenschwester“ oder die „ungeimpfte Altenpflegerin“, bis hin zum „ungeimpften Hausmeister in einer Behinderteneinrichtung“.
Wie erwähnt: diese Regelung gilt nur temporär, bis zum 31.12.2022.

2. Was passiert mit Personen, die bereits solch einem Beruf nachgehen?

Die Absätze 2 und 5 des §20a IfSG regeln, was mit Personen passiert, die bereits in einem oben genannten Beruf in einem Unternehmen tätig sind.

2.1 Arbeitnehmer melden zuerst einmal an die Einrichtungsleitung

Zuerst schauen wir uns „normale Arbeitnehmer“ in Absatz 2 an:

§20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19
(2) Personen, die in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens bis zum Ablauf des 15. März 2022 folgenden Nachweis vorzulegen:
1. einen Impfnachweis […],
2. einen Genesenennachweis […] oder
3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Das heißt die zum Beispiel ungeimpfte Krankenschwester muss der Einrichtungsleitung eine „Impfunfähigkeitsbescheinigung“ (Nummer 3) vorlegen – das war es erstmal.
Wenn einer dieser Nachweise der Einrichtung vorliegt, muss diese erstmal von sich aus weiter nichts tun und alles geht seinen gewohnten Gang.
Was ist nun, wenn solch ein Nachweis nicht vorgelegt wird? Dazu gehts weiter in Absatz 2:

Wenn der Nachweis […] nicht bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorgelegt wird oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung […] unverzüglich das Gesundheitsamt […] darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Daten zu übermitteln.
Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann bestimmen, dass
1. der Nachweis […] nicht der Leitung der jeweiligen Einrichtung […], sondern dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle gegenüber zu erbringen ist,
[…]

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Liegt kein Nachweis vor oder hat die Leitung der Einrichtung Zweifel an der Echtheit, dann muss diese eine Meldung an das Gesundheitsamt machen.
Außerdem können die obersten Landesgesundheitsbehörden bestimmen, dass die Arbeitnehmer die Nachweise nicht an die Leitung der Einrichtung geben müssen, sondern direkt an das Gesundheitsamt (oder eine andere Stelle).

2.2 Alle müssen nach Aufforderung an das Gesundheitsamt melden – insbesondere Selbständige

Wie geht es dann weiter? Die Frage ist direkt geknüpft an das „Schicksal“ des „selbständigen Ungeimpften“, also zum Beispiel der „ungeimpfte Hausarzt“. Was muss er denn am „Stichtag“, dem 15.03.2022 machen?
Hier regelt Absatz 5 die Details:

(5) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen haben dem Gesundheitsamt […] auf Anforderung einen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorzulegen.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Bisher gingen wir also immer auf „Arbeitnehmer ein“ (z.B. die ungeimpfte Krankenschwester). Absatz 5 geht nun noch weiter und betrifft nochmal explizit alle Personen aus Absatz 1 – also sowohl Angestellte als auch Selbständige. Alle müssen, allerdings nur nach Aufforderung, dem Gesundheitsamt einen Geimpft- oder Genesenennachweis oder einen Impfunfähigkeitsnachweis aushändigen.
Als Arbeitnehmer muss ich erstmal dem Arbeitgeber (von mir aus) bis zum 15.03.2022 einen solchen Nachweis vorlegen (es sei denn, die obersten Landesgesundheitsbehörden legen eine andere, staatliche Stelle fest). Bin ich selbständig muss ich zunächst gar nichts machen – es sei denn, das Gesundheitsamt kommt explizit auf mich zu und will den Nachweis sehen.
Was passiert, wenn man nun – trotz Aufforderung – keinen Nachweis an das Gesundheitsamt gibt? Dafür schauen wir in Satz 3 und 4 des Absatz 5:

Das Gesundheitsamt kann einer Person, die trotz der Anforderung nach Satz 1 keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt […], untersagen, dass sie die dem Betrieb […] dienenden Räume betritt oder in einer solchen Einrichtung […] tätig wird.
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen eine vom Gesundheitsamt nach Satz 2 erlassene Anordnung oder ein von ihm nach Satz 3 erteiltes Verbot haben keine aufschiebende Wirkung.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Das heißt: Aus dem Nicht-Vorlegen eines Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweises muss erstmal gar nichts folgen. Das Gesundheitsamt kann lediglich nach einer angemessenen Frist ein Berufsverbot oder ein Verbot zum Betreten der Einrichtung verhängen.
Dieses „Kann“ öffnet Tür und Tor für eine nie dagewesene „Willkür der Gesundheitsämter“. Es hängt also von Einzelpersonen in den Gesundheitsämtern ab, ob Personen ohne Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweis weiter arbeiten dürfen oder nicht.
Vor dem Gesetz mögen alle gleich sein, aber das Gesetz ermächtigt explizit „Gesundheitsämter“ – also effektiv irgendwelche Beamte in den Gesundheitsämtern – Entscheidungen mit einer nie dagewesenen Tragweite zu treffen.

2.3 Was passiert bei Zweifel an der Echtheit des Nachweises

Wir haben nun gesehen, dass bei Nicht-Vorlage eines Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweises das örtliche Gesundheitsamt ein Berufsverbot verhängen kann. Wie sieht es nun aus, wenn der Verdacht besteht, dass der entsprechende Nachweis gefälscht ist? Wir erinnern uns, nach Absatz 2 muss der Arbeitgeber in solch einem Fall eine Meldung an das Gesundheitsamt machen bzw. bei Selbständigen könnten die Gesundheitsämter selbst solch einen „Verdacht“ haben.
Was dann passiert, ist in Absatz 5 Satz 2 geregelt:

Bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises, so kann das Gesundheitsamt eine ärztliche Untersuchung dazu anordnen, ob die betroffene Person auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kann.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Sprich: Das Gesundheitsamt selbst kann dann eine Untersuchung anordnen.

3. Was passiert mit Personen, die neu in den Beruf einsteigen?

Der Absatz 3 des §20a IfSG regelt, was mit Personen passiert, die ab dem 16.03.2022 als Arbeitnehmer in einem unter 1 genannten Beruf arbeiten wollen:

Personen, die in den […] genannten Einrichtungen […] ab dem 16. März 2022 tätig werden sollen, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung […] vor Beginn ihrer Tätigkeit einen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorzulegen.
Wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens unverzüglich das Gesundheitsamt […] darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Daten zu übermitteln. […]
Eine Person […], die keinen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorlegt, darf nicht in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen beschäftigt werden. […]

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Eigentlich alles ähnlich wie bei schon beschäftigten Arbeitnehmern – auch hier wird verlangt, dass der potentielle, neue Arbeitnehmer einen Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweis der Leitung des neuen Unternehmens vorlegt.
Beim schon beschäftigten Arbeitnehmer durfte dieser allerdings im Falle des Nicht-Vorlegens erstmal ganz normal weiterarbeiten – der Arbeitgeber musste lediglich eine Meldung an das Gesundheitsamt machen. Hier darf der Arbeitgeber den potentiellen Arbeitnehmer gar nicht erst einstellen. Außerdem erfolgt bei Zweifel an der Echtheit wieder eine Meldung an das Gesundheitsamt.

4. Wann droht ein Bußgeld?

Die Bußgeldvorschriften zum IfSG sind in §73 geregelt. In Absatz 1a Nr. 7e – 7h sind einige Verstöße gegen §20a IfSG mit einem Bußgeld belegt:

(1a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
[…]
7e. entgegen § 20a Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 oder Absatz 4 Satz 2 eine Benachrichtigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt,
7f. einer vollziehbaren Anordnung nach § 20a Absatz 2 Satz 3 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 3 Satz 3 oder Absatz 4 Satz 3, oder nach § 20a Absatz 5 Satz 3 zuwiderhandelt,
7g. entgegen § 20a Absatz 3 Satz 4 oder Satz 5 eine Person beschäftigt oder in einer Einrichtung oder einem Unternehmen tätig wird,
7h. entgegen § 20a Absatz 5 Satz 1 einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt,

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Gehen wir kurz die einzelnen Punkte, die mit einem Bußgeld belegt werden können, im Detail durch:

  • 7e regelt, dass die Einrichtungsleitungen an die Gesundheitsämter melden müssen, wenn ein Arbeitnehmer keinen Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweis vorlegt oder Zweifel an der Echtheit bestehen.
  • 7f regelt, dass Arbeitnehmer nicht der Einrichtungsleitungen sondern an andere, staatliche Stellen melden müssen, wenn die oberste Gesundheitsbehörde einen entsprechenden Erlass getätigt hat.
  • 7g bestimmt, dass ein Bußgeld verhängt wird, wenn eine Einrichtung ab dem 16.03.2022 eine Person beschäftigt, die keinen Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweis vorweisen kann.
  • 7h regelt, dass im Falle einer expliziten Aufforderung durch das örtliche Gesundheitsamt die betroffenen Personen einen Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweis vorlegen müssen und zwar „richtig“, „vollständig“ und „rechtzeitig“.

Wie hoch fällt diese Strafe nun aus?

(1a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
[…]
7h. entgegen § 20a Absatz 5 Satz 1 einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt,
[…]

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1a Nummer 7a bis 7h, […] mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro […] geahndet werden.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Fazit:

Wer ab 15.03.2022 in sozialen Berufen bzw. im Gesundheitswesen arbeitet und keinen Impf-, Genesenen- oder Immunitätsnachweis hat, der kann sich auf ein Bußgeld von bis zu 2.500€ einstellen und ein darauf folgendes Berufsverbot.
Und nein, das betrifft nicht nur Ärzte, Pflegekräfte oder andere Personen, die irgendwie im Gesundheitswesen tätig sind (und dazu zählen z.B. auch Hausmeister oder IT-Angestellte von Einrichtungen im Gesundheitswesen). Die Politik testet jetzt, wie weit sie gehen kann.

Positiv ist, dass Arbeitgeber vor der Anordnung eines Betretungsverbotes keinen zwingenden Grund haben, Arbeitnehmer oder sonst Tätige zu kündigen, freizustellen oder anderweitig auszuschließen.

Kategorien
Impfpflicht Medien Pflege Pflegenotstand Politik

Weg mit der Impfpflicht! Ich als ungeimpfte Krankenschwester bin die rote Linie!

Es gibt für mich keine Option und dies sollten auch alle anderen Menschen in unserer Gesellschaft verstehen. Denn ab 15.03.2022 werden euch nur noch ausgebrannte Pflegekräfte zur Verfügung stehen und der Pflegenotstand das Wort 2022 werden. Hört auf eure Augen davor zu verschließen, denn unseren Berufsstand könnt ihr nicht ersetzen. Pflege braucht jeder, aber Pflege kann nicht jeder. Ich trage eine Impfpflicht in diesem Beruf nicht auch noch mit.

Ich bin es leid, dass Andere über meinen Beruf sprechen, wir sind die Fachkräfte und brauchen niemanden der für uns spricht.

Ich bin es leid, dass ich 24/7 Tage die Woche für diese Gesellschaft altruistisch meine letzten Reserven geben soll. An Wochenenden, Feiertagen, sowie Nachtdienste, Früh- und Spätdienste machen zu müssen und dies im stetigen Wechsel. Während ihr für uns nur ein müdes Klatschen übrig habt.

Ich bin es leid, Überstunden zu machen um zu kompensieren, dass diese Gesellschaft mehr Wert auf das neueste Handy, die tollste Kleidung und Urlaub legt, als auf ihre Gesundheit.

Ich bin es leid, dass wir für euch eure alten Menschen pflegen dürfen, damit ihr euch in euren Berufen, Freizeit und Familien verwirklichen könnt.

Ich bin es leid, dass mein Beruf von Politikern wie Karl Lauterbach instrumentalisiert und unattraktiv gemacht wird.

Ich bin es leid, dass ich nachts 30 Patienten, teilweise frisch operiert, versorgen darf und Menschen in unserer Gesellschaft denken, ein Krankenhaus hat einen Hotelcharakter.

Ich bin es leid, dass ich nachts einer dementen Frau nicht gerecht werden kann, weil viel zu viele Bewohner auf eine Pflegekraft kommen.

Ich bin es leid, dass man einen Sterbeprozess nicht mehr begleiten kann und ja Menschen sterben einsam und verlassen.

Ich bin es leid, dass man beim MDK betteln muss, damit er einen Leistungen bezahlt, die man erbracht hat.

Ich bin es leid, euer gesellschaftliches Gejammer über Corona und die schlimmen Zustände anhören zu müssen, während das Ehrenamt in Deutschland vor sich hin dümpelt.

Ich bin es leid, keine Pause während der Arbeit machen zu können und mein Pausenbrot, während ich bereits überlege bei wem ich als erstes die Wunde versorge, esse.

Ich bin es leid, denn Frühdienst bedeutet 06:00 Uhr Dienstbeginn – wohin mit dem Kind?

Ich bin es leid, dass sich mein Gehalt nicht an dem eines Abgeordneten bemisst – 2019, 10.083,47 € monatlich.

Ich bin es leid, dass krank sein als Mitarbeiter in diesem Pflegesektor bedeutet weiter zu arbeiten, sonst lässt man die Kollegin und die Patienten im Stich.

Ich bin es leid, diese hohe psychische und physische Arbeitsbelastung weiter für diese Gesellschaft zu tragen.

Ich bin es leid, dass ihr es wagt, über uns ungeimpfte Pflegekräfte zu urteilen und uns ein Intensivbett absprechen wollt, während ihr ernsthaft höhere Krankenkassenbeiträge für uns fordert.

Mir reicht es und vielen meiner Kollegen ebenfalls. Über 1.400 durchgestrichene Berufsurkunden bezeugen, dass diese Impfpflicht von uns nicht mit getragen wird (hier kannst du die Aktion unterstützen). Wem diese Zahl wenig erscheint, dem sage ich, es fehlen bereits mehr als 25.000 Pflegekräfte und weiter fehlen rund 10.000 Hilfskräfte.

Also hebt diese Impfpflicht auf oder pflegt euch und eure Angehörigen selbst!
Krankenschwester Sabrina & Führungskraft mit ❤️

Kategorien
Boosterimpfung Impfpflicht Impfung Pflege Pflegenotstand Politik

Ich bin die rote Linie für euch

Land auf Land ab ist ein drittel der Pflegekräfte ungeimpft. Mich eingeschlossen!
Wer nicht erkennt, dass es nun zu weiteren Engpässen kommen wird, weil Menschen zu einer „Impfung“ gezwungen werden sollen, der hat sich hoffentlich über Weihnachten vielleicht schon mal einen Crash-Kurs in Pflege schenken lassen.
Denn Fakt ist, ihr könnt euch schon bald selbst pflegen. Schon jetzt ist klar, dass Menschen in Senioreneinrichtungen nicht mehr versorgt werden können, weil laut einem BR Bericht zwei Pflegekräfte in einer Pflegeeinrichtung wegen der Impfpflicht in der Pflege gekündigt haben. Das Wort adäquat lassen wir hier mal komplett außen vor.
Denn mein Credo, dass Pflegequalität unantastbar sein muss, wird gerade durch die DRG Einführung von Karl Lauterbach gänzlich ignoriert und zeigen die vielen Überlastungsanzeigen die ich geschrieben habe. Doch führten diese dazu, dass meine Vorgesetzten mich mit Verachtung bestraften und ich mich hierfür entschuldigen sollte.
Anstatt mit den Menschen an der Basis zu kämpfen, retten all die Vielen, die sich vermeintlich aus der operativen Ebene hocharbeiten konnten, nur noch ihre eigenen Allerwertesten. Wenn sie denn überhaupt Ahnung von der Materie haben.

aopsan

Wir sprechen hier von einer Impfung, die zunächst die alten Menschen schützen sollte. Eine Impfung welche bedingt zugelassen wurde und inzwischen als „normale“ Impfung verkauft wird.
Ihr argumentiert „Der Impfstoff ist sicher weil er Milliardenfach verimpft wurde“.
Weil man also so vielen Menschen diesen Impfstoff verabreicht hat schlussfolgern einige, dass der Impfstoff keine Nebenwirkungen hat.
Das weiß man aber faktisch nicht, denn es werden keine Untersuchungen angestellt und Betroffene von Impfnebenwirkungen sind vielmehr damit beschäftigt sich von Querdenkern, „Schwurblern“ und Covidioten zu distanzieren.

Ich distanziere mich hiermit von Menschen die sich von allem distanzieren, damit sie ja nicht negativ auffallen und keine Konsequenzen tragen müssen. Unsere Gesellschaft trägt mit, wenn kleine Babys Pfefferspray ausgesetzt werden, weil die Mutter friedlich auf einer Straße spazieren geht. Niemand distanziert sich von derartigem Handeln dieses Polizeibeamten.
Es ist nicht mehr die Zeit sich wegzuducken und weiter stillschweigend dieses Unrecht hinzunehmen.

Ich sage „Nein“ zu einer Impfpflicht in der Pflege.
Ich sage „Nein“ zu einer allgemeinen Impfpflicht.
Ich sage „Nein“ zu Polizeigewalt gegenüber friedlichen Menschen.
Ich sage „Nein“ zu Diffamierungen gegenüber Menschen die sich aus unterschiedlichen Gründen gegen eine bedingt zugelassene Impfung aussprechen.
Ich sage „Nein“ zu dieser Art von Demokratierverständnis.
Ich sage euch, wenn ihr diese Impfpflicht aufrecht erhaltet, dann hängt mein Kasack im Spind und einmal aus dem Beruf ausgeschieden, werde ich gewiss nicht mehr über eine Rückkehr nachdenken.

Wir alle halten weiter durch und sammeln Kraft für das neue Jahr. Ich wünsche euch einen guten Rutsch ins neue Jahr 2022 und trinke heute Abend einen „Caipirinha“ auf alle die diese turbulente Zeit ohne sich zu Beugen und der Masse blind zu folgen, getrotzt haben. Ihr macht mir Mut und mit euch an meiner Seite kämpfe ich für die Gerechtigkeit die uns seit über 20 Monaten, trotz unseres bestehenden Grundgesetzes, durch vielfache Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, verwehrt werden.

Krankenschwester Sabrina & Führungskraft mit ❤️

Kategorien
Medien Pflege Pflegenotstand Politik

Die erste Verfassungsbeschwerde gegen die Impfpflicht in der Pflege ist eingegangen

Ja, nein, vielleicht? Sollte die Impfpflicht nicht zurück genommen werden, gibt es für mich in der Pflege keine Zukunft mehr. Wenn ich einmal dazu gezwungen werde, diesen Beruf verlassen zu müssen, weil ich mich nach über 15 Jahren Tätigkeit in diesem Beruf nicht mit einer bedingt zugelassenen Impfung, behandeln lasse, dann bleibt meine Entscheidung dahingehend bestehen „Nein“ zu sagen. Nein ich lasse mich von euch nicht erpressen. Ich war über 15 Jahre gut genug und keiner in der Gesellschaft hat mich je gefragt wie ich mich persönlich gegen gefährliche Krankheiten schützen kann. Deshalb werde ich, auch wenn es mir sehr schwer fallen wird, diesen Beruf verlassen.


Ich bin zuversichtlich, dass die Montagsspaziergänge immer mehr werden und die Menschen sich diese Bevormundung nicht mehr gefallen lassen werden, gerade im Hinblick auf eine anstehende generelle Impfpflicht.
Auch ich werde immer wieder und wieder spazieren gehen, denn es hat nicht nur den Effekt, dass wir gesehen werden, es stärkt mein Immunsystem, welches ich in diesen Zeiten so dringend benötige.

Nun noch eine kurze Information zur drohenden Impfpflicht und der beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen Verfassungsbeschwerde über diese leider noch nicht viel bekannt ist. Ich habe heute erst darüber berichtet, dass die berufsbezogene Impfpflicht ab 15.03.2022 nur temporär bis zum 31.12.2022 gilt.

Neben dem Ärzteblatt berichtet auch die Deutsche Handwerkszeitung darüber. Demnach ist die Klage (inklusive einem Eilantrag) von 23 Personen am 14.12.2021 eingereicht worden. Es gibt noch kein Aktenzeichen. Weitere Details sind mir noch nicht bekannt, wem näheres bekannt ist/wird, kann sich gerne bei mir im Kommentarbereich oder via E-Mail (fuehrungskraft-mit-herz@zwitschern.net) melden.

Ich bin gespannt, wie das Verfahren ausgeht – da wir ja aber mittlerweile wissen, wie „unabhängig“ in Deutschland die Justiz ist, ist wohl alles offen.

Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts und guter Freund von Angela Merkel

An dieser Stelle möchte ich auch an die noch ausstehende Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1 BvR 437/21) zur Masernimpfpflicht hinweisen. Die Rechtsanwältin Beate Bahner betreut diese Verfassungsbeschwerde für drei Kindergartenkinder und reichte diese am 28.02.2021 ein.

Liebe Alle, hier ein weiteres großes – aber enorm interessantes – Schriftstück:
Ich habe im Auftrag dreier Kindergartenkinder und ihrer Eltern am 28.2.2021 beim Bundesverfassungsgericht die beigefügte Verfassungsbeschwerde erhoben. Schaut rein, und Ihr werdet sehen, warum diese Impfpflicht aus vielen Gründen massiv verfassungswidrig ist. So gab es lediglich etwa 500 Masernfälle in 2018 und in 2019, ohne einen einzigen Todesfall. Obwohl vielleicht nur die Hälfte der Menschen gegen Masern geimpft ist (diese Zahl ist mir nicht bekannt), gibt es demgegenüber mehr als 2.500 Impfkomplikationen (also der fünffache Faktor) und mehrere Todesfälle nach Impfung pro Jahr. Die (Kombinations)Impfung ist also um ein Vielfaches gefährlicher als die Masernerkrankung selbst.
Viel Freude und Erkenntnis beim Lesen! Eure Beate Bahner
P.S. Eine Entscheidung des BVerfG kann ein bis zwei Jahre dauern.

Rechtsanwältin Beate Bahner
Kategorien
Impfpflicht Impfung Pflege Pflegenotstand Politik

Berufsbezogene Impfpflicht ab 15.03.2022 gilt nur temporär bis zum 31.12.2022!

Gewusst? Die Impfpflicht ist zeitlich bis 31.12.2022 begrenzt.
Ab kommenden März gilt in Deutschland die Impfpflicht für einige Berufsgruppen, u.a. für meinen Beruf die Pflege. Wer denkt dabei bleibt es – Stichwort generelle Impfpflicht – der hat vermutlich auch noch nicht den Begriff bedingte Zulassung nachgeschlagen, vertraut darauf, dass in jedem 7 Ei eine Überraschung zu finden ist und Gentherapien nun halt als Impfung verkauft werden 😉
Wobei genveränderte Lebensmittel niemand essen mag …
Wir erinnern uns nochmal: Stand 22.12.2021 sind 85,3% der Erwachsenen in Deutschland geimpft. Diese enorm hohe Zahl soll nun eine Impfpflicht rechtfertigen?
Interessant ist auch, dass mit dieser Impfpflicht nun auch Apotheker und Tierärzte wie beispielsweise Lothar Wieler vom RKI Menschen und Kinder ab 12 Jahren impfen dürfen. „Impfen to Go“ ist das neue Geschäftsmodell und hier verdient nicht nur die Pharmaindustrie, sondern jeder impfende Arzt freut sich über die 28 Euro die der Staat je Corona-Impfung an Praxen seit Mitte November, nach zuvor 20 Euro, zahlt. Am Wochenende und an Feiertagen winken sogar 36 Euro. Für jeden impfenden Mediziner können so im Monat schnell mal mehrere tausend Euro extra zusammenkommen.

Nun aber zurück zur Drucksache des Bundestags und der Änderung des Infektionsschutzgesetzes, damit wir die Situation besser einschätzen können.

drobotdean

Am 10.12.2021 hat der Bundestag (namentlich) unter anderem über die „Drucksache 20/188“ abgestimmt.
Die Drucksache 20/188 hat den Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ und wurde von der SPD, den Grünen und der FDP ins Leben gerufen.
In der Drucksache wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorgeschlagen:

Die Gesetzesinitianten sehen für Personal in Gesundheitsberufen und für Men­schen, die beruflich Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, eine Impfpflicht gegen das Coronavirus vor.
[…]
Für bestehende und bis zum 15. März 2022 einzugehende Tätigkeiten sei die Vorlagepflicht bis zum 15. März 2022 zu erfüllen. Neue Ar­beitsverhältnisse sollen ab dem 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechen­den Nachweises eingegangen werden können. Krankenhäuser, die durch die Corona-Pandemie sowohl finanziell als auch organisatorisch stark belastet seien, sollen finanzielle Unterstützung erhalten. Zudem sollen für einen vorübergehen­den Zeitraum ausnahmsweise Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker gegen das Coronavirus impfen dürfen.

Drucksache 20/188

Der Gesetzentwurf bezweckt eine weitere Steigerung der Impfquote unter den in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätigen Personen und den Schutz vulnerabler Personengruppen vor einer COVID-19-Erkrankung. Durch den Ge­setzentwurf werden unmittelbar keine zusätzlichen Kosten geschaffen, die über die nach der Coronavirus-Impfverordnung für die Schutzimpfungen entstehenden Kosten hinausgehen.
In der Drucksache sind dann detaillierte Änderungen des IfSG vorgeschlagen, die nach der Zustimmung des Bundestages in der Drucksache 830/21 an den Bundesrat ging. Was wird im Infektionsschutzgesetz geändert?

Drucksache 20/188

Im Artikel 1 des „Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ der Drucksache 830/21 wird beschrieben, wie das IfSG geändert werden soll. Hier stelle ich euch einige Auszüge aus dem Artikel vor:

Artikel 1 – „Änderung des Infektionsschutzgesetzes“
Das Infektionsschutzgesetz […] wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht werden nach der Angabe zu § 20 die folgenden Angaben eingefügt:
§ 20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19
§ 20b Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2

Drucksache 830/21

Schauen wir uns die beiden neuen Paragrafen des IfSG an.

§20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19
(1) Folgende Personen müssen ab dem 15. März 2022 entweder geimpfte oder genesene Personen […] sein:
1. Personen, die in folgenden Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind:
a) Krankenhäuser,
b) Einrichtungen für ambulantes Operieren,
[…]
(2) Personen, die in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind,
[…]
Satz 1 gilt nicht für Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Drucksache 830/21

Der Artikel regelt also die „Impfpflicht“ ab dem 15.03.2022 für eine ganze Reihe von Berufen, wie Pflegekräfte oder Ärzte. Was oft nicht genannt wird: kann man aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden, dann gilt die Impfpflicht für einen nicht.
Schauen wir noch kurz in Auszüge des neuen Paragrafen 20b:

§ 20b Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
(1) Abweichend von § 20 Absatz 4 Satz 1 sind Zahnärzte, Tierärzte sowie Apotheker zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 bei Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben […]

Drucksache 830/21

Hier wird der Kreis der Auserwählten, die Kinder ab 12 Jahren und Erwachsene gegen Corona impfen dürfen erweitert. Unter anderem werden Tierärzte ermächtigt, die Impfung zu verabreichen.

Nachdem wir uns kurz die Änderungen im IfSG angeschaut haben, geht es weiter im „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ – schauen wir auf Artikel 2:

Artikel 2 – Weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Das Infektionsschutzgesetz […] wird wie folgt geändert:
Die §§ 20a und 20b werden aufgehoben.
[…]

Drucksache 830/21

Die neuen Paragrafen, die ich oben in Auszügen vorgestellt habe, sollen schon wieder aufgehoben werden? Wieso denn das, wie passt das zusammen?
Eine Antwort darauf, bekommen wir in Artikel 23:

Artikel 23 – Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
[…]
(4) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Drucksache 830/21

Sprich: das gesamte Gesetz ist mittlerweile bereits in Kraft. außer unter anderem Artikel 2, in dem die Aufhebung der Paragrafen 20a und 20b des IfSG geregelt wird.
Das heißt: Artikel 1, der die Einführung der §§ 20a und 20b ab dem 15.03.2022 regelt ist in Kraft.
Der Artikel 2, der die Aufhebung der §§ 20a und 20b regelt, tritt am 01.01.2023 in Kraft – die Impfpflicht gilt vom 15.03.2022 bis 31.12.2022. Ab dem 01.01.2023 werden die entsprechenden Paragrafen wieder aufgehoben.

Die noch berufsbezogene Impfpflicht ist also begrenzt. Das Ganze dient nur einem Zweck: dem Erhöhen der (sowieso schon sehr hohen) Impfquote in Deutschland. Das einzig gute daran: das Ganze ist nur befristet bis zum 31.12.2022.

PS: Ich empfehle euch diesen Beitrag: Aus der Not heraus: Amerikas Krankenhäuser müssen auf Impfpflicht für Pflegepersonal verzichten.

Kategorien
Impfpflicht Medien Pflege

Falschinformationen durch n-tv und RTL – die „Aktion Berufsurkunde“ von Pflegekräften richtet sich gegen eine Impfpflicht

Das ist ja nicht das erste Mal, dass Informationen aus dem Zusammenhang gerissen werden. Dass dies allerdings so dreist geschieht ist auch für mich ein neues Level. Wir konnten, inzwischen über 1.370 Berufsurkunden sammeln. Wenn ich von wir spreche, meine ich alle die inzwischen auf der Unterstützerliste mitgezeichnet haben.

Offensichtlich wird erkannt, dass wir in den sozialen Berufen sehr viel Einfluss haben und definitiv die Macht haben, die Entwicklung zu beeinflussen. Dass man dann allerdings zu solchen Mitteln greifen muss, ist mehr als bedenklich und verspielt somit auch den letzten Funken Vertrauen. Mein Vertrauen in die Medien hat die letzten Monate so sehr gelitten, dass ich befürchte, dass man dies nie wieder derart pflegen kann. Vielleicht können sich die Kollegen aus Sachsen, welche die Urkunden abgelegt haben mal bei mir melden.

Wer ist Christof Lang, der für diese Berichterstattung verantwortlich ist?

Christof Lang und Martin Eberl sind offensichtlich für diese Berichterstattung verantwortlich. Am 28. August 2004 heiratete Christof Lang seine ZDF-Kollegin Marietta Slomka im oberbayerischen Schliersee. Im Februar 2013 gaben sie ihre Trennung bekannt. Aktuell ist er für das Landesstudio Süd von n-tv und RTL München zuständig. Interessant ist, dass Martin Eberl – Redakteur infoNetwork Mediengruppe RTL Deutschland – noch im November 2019 den Schutz der Pressefreiheit fordert. Was er unter Pressefreiheit versteht, dürfen wir in der Pflege, die sich seit Monaten schützend vor die Gesellschaft stellen nun erleben. Vielleicht sollten die beiden Herren den Fokus mehr auf den Pflegenotstand richten, der wird nämlich durch das Leugnen, dass die Impfbereitschaft in sozialen Berufen eben nicht so hoch ist, nicht weg gehen.


Vielleicht sagen wir dem Herrn Lang, der Landtagspressmitglied ist, mal, was wir aus der Pflege von derartiger Berichterstattung halten. Bitte höflich bleiben.
E-Mail: Christof.Lang@infonetwork.de Telefon: 089/38181 -210 oder- 200 Handy: 0170 456 5820 und hier noch das Kontaktformular von n-tv und RTL.

Gerne könnt ihr auch Herrn Eberl mitteilen, was ihr von derartiger Berichterstattung haltet: E-Mail: martin.eberl@ifi.lmu.de Telefon: 089 / 2180-75148.
Meine vier E-Mails sind auf jeden Fall gerade eben verschickt worden.

Regionale Sammelaktion

Damit die Aktion noch effektiver wird, sammelt eure Berufsurkunden regional und schickt diese dann geballt an eure Bürgermeister, Abgeordneten, usw. Gerne könnt ihr mir diese dann auch schicken, damit ich sie mit in die Collage und die Unterstützerliste mit aufnehme – fuehrungskraft-mit-herz@zwitschern.net. Mit einem Vermerk, aus der Region XY, kann man dann deutlich erkennen welches Loch eine Impfpflicht dort reißen würde.

Wer die Aktion unterstützen will, findet in diesem Beitrag, unter Punkt 4, alle Informationen.

Kategorien
Impfpflicht Pflege Pflegenotstand

Der Ethikrat empfiehlt die allgemeine Impfpflicht – dabei ist die Situation in der Pflege mehr als angespannt

Impfpflicht für alle? So zumindest die Forderung von 13 der 24 Mitglieder des Ethikrats. Sie sollten nicht sagen sie hätten es nicht besser gewusst, denn unseren Brief mit den Urkunden haben die Herrschaften erhalten.
Diese Forderung ist auch absolut belastbar, denn wenn man sich das Lügenkonstrukt, egal ob Tschentscher oder Söder, ansieht wird klar, die Verarsche der Menschen reicht weit über die falsche Corona-Inzidenz von Ungeimpften und Geimpften. Denn ab 28.12. dürfen sich nun alle geimpft und ungeimpft wieder mit einem klitzekleinen Lockdown begnügen.

Aber was macht das schon, wenn man das Lügenkonstrukt auf viel zu hohen Inzidenzen bei Ungeimpften stützt und dadurch das Impfversagen deutlich unterschätzt. Söder macht bei Fehlern einfach chronisch andere verantwortlich, zunächst Lütge, Pürner dann Humel und nun den Amtspräsidenten in Bayern – denn eine Fehlerkultur gibt es nicht.

Die Situation ist angespannt, das merkt jeder ob geimpft oder ungeimpft.

Ich zähle mich zu letzterer Menschengruppe, eine Minderheit, aber besser zu 1/3 selbstdenkenden Menschen zu zählen, als der Masse ungeprüft hinterher zu wackeln. Nun schlagen in Bayern bereits die ersten Pflegeeinrichtungen Alarm.

Erstaunt haben mich gestern zwei Meldungen. In einem offenen Brief, in dem sich die Altenpflege-Einrichtungen von Arbeiterwohlfahrt (AWO), Caritas und Diakonie an die Landtags- und Bundestagsabgeordneten in der Region Main-Rhön wenden, heißt es, dass die Impfpflicht in der Pflege schon jetzt katastrophale Auswirkungen habe.

Die ersten Kündigungen liegen laut dem Brief bereits vor. Bei der Diakonie hätten etwa zwei Mitarbeiter gekündigt. Viele Mitarbeiter sollen wohl über eine Kündigung sprechen, so wundert einen das, wird einen doch immerzu vermittelt, dass die Impfbereitschaft so überwältigend hoch ist. Antenne Bayern hatte gestern berichtet, dass aufgrund dieser Situation Bewohner später aus dem Bett kommen.

Sehr sehr kurz gedacht, denn da hängt viel mehr daran als jemanden „nur“ aus dem Bett zu holen. Menschen brauchen Lagerung weil sie bettlägrig sind, Getränke müssen angereicht werden und chronische Wunden versorgt. Aber so ist das, wenn man in der Gesellschaft ein Bild zeichnet, dass Pflege jeder kann und man Achtung nur vor Professor und Doktortiteln haben sollte.

Eine weitere Meldung aus Hamburg Eppendorf, also dem UKE, wo auch Peter Tschentscher sehr lange als „Arzt“ tätig war, fand ich sehr interessant.

Dort fallen derzeit viele Intensivpflegekräfte – ganze 10 Stück – krankheits- oder impfbedingt aus. Der Booster wird offensichtlich nicht ganz so gut vertragen.

Interessant ist dabei, dass aus Protest um bessere Arbeitsbedingungen, sich die Kollegen weigern einzuspringen und das noch bis zum Ende des Jahres. Sie springen nicht mehr ein, sondern machen nur Dienst nach Vorschrift. Das Resultat: Die Intensivstationen sind unterbesetzt – und das ausgerechnet jetzt wo wir auf eine Pandemiewand zusteuern.

Ich bin aber zuversichtlich das wir dafür schon bald eine Lösung haben (20 Monate Pandemie), denn der Gesundheitsschutz wird derzeit so groß geschrieben und Geld scheint ja offensichtlich für alles da zu sein, dass man sicherlich bald Risikofaktoren wie Rauchen, Übergewicht und Bewegungsmangel angeht. Offen ansprechen darf man ja nicht, dass Menschen dadurch ihr Immunsystem ruinieren, deshalb zum Großteil an Corona erkranken und Intensivbetten belegen.

Für mich ist das aktuell eine ziemlich armselige Art und Weise auszutesten wie weit man gehen kann. Ganz kleines Tennis liebe Politik und ich kann euch sagen, etwas besseres als zu diesen Bedingungen zu arbeiten, finde ich allemal. Also überlegt euch gut, ob ihr das im März wirklich durchziehen werdet, denn mein Wort steht „Impfpflicht in der Pflege? Ohne mich!“.

Krankenschwester Sabrina & Führungskraft mit ❤️

Kategorien
Gesundheitssystem Impfpflicht Pflege Pflegenotstand

Aktion „Impfpflicht? Ohne uns!“, über 1.200 Berufsurkunden aus dem sozialen Bereich

Über 1.200 Menschen die bei einer Impfpflicht ihre sozialen Berufe verlassen

Obwohl ich nur eine kleine Reichweite habe, wurden aus anfänglich 4 Berufsurkunden mittlerweile schon beachtliche 1.200. Mit dem Senden eines offenen Briefes, inklusive Bilder aller durchgestrichenen Berufsurkunden, will ich Abgeordnete für die Thematik „Impfpflicht“ und dem damit einhergehenden „Pflexit“ (Pflege-Exit) sensibilisieren und ein Zeichen setzen.
Der Offene Brief, inklusive der Unterstützerliste, wurde auch an den Ethikrat, die Leopoldina und Herrn Reitschuster verschickt. Weitere Medien wie Spiegel, Welt, Bild, Focus, … etc. haben wir zudem angeschrieben.
Die Aktion läuft weiter und ich freue mich über eure durchgestrichenen Urkunden mit dem Slogan „Impfpflicht? Ohne mich!“ – zu senden an fuehrungskraft-mit-herz@zwitschern.net.

Wir setzen dadurch ein Zeichen und machen anderen Menschen Mut. Denn wir aus der Pflege und den sozialen Berufen sind es, die diese Gesellschaft tragen. Durch unser soziales Engagement und unsere Aufopferung, ermöglichen wir es erst, damit sich diese Gesellschaft so frei entwickeln kann.

Wir fordern weiterhin Selbstbestimmung für jeden einzelnen Menschen.

Krankenschwester Sabrina & Führungskraft mit ❤️

PS: Wer uns weiterhin unterstützen will, findet alle Informationen auf der extra dafür eingerichteten Seite, Aktion Berufsurkunde – „Impfpflicht? Ohne mich!“. Gerne möchte ich an dieser Stelle auch auf die Aktion „Pflege zeigt Gesicht – Impfpflicht in der Pflege? Ohne mich!“, von meinen Kollegen Werner und Christian (Pflege für Aufklärung) hinweisen.

Kategorien
Impfpflicht Pflege Pflegenotstand

Aus der Not heraus: Amerikas Krankenhäuser müssen auf Impfpflicht für Pflegepersonal verzichten

Ein Lichtblick

Breaking News wie es so schön bei den amerikanischen Nachrichtensendern heißt. In Amerika muss wegen drohender Mangelversorgung, die Impfpflicht aufgehoben werden – Pflegenotstand. Laut einer Untersuchung der US-Gesundheitsbehörde CDC lehnt jeder dritte die Corona Impfung ab. Das ist ein höherer Anteil als in der Gesamtbevölkerung. Nun reagiert die Branche…, so schreibt es heute die Welt. Doch der Artikel befindet sich hinter einer Bezahlschranke – hier kann der Artikel komplett gelesen werden.
In den vergangenen Wochen quittierten Tausende amerikanische Ärzte und Pfleger ihre Jobs, weil sie sich nicht gegen Corona impfen lassen wollten – so wie es ihre Krankenhäuser verlangt hatten. Die Skepsis unter den Klinikangestellten ist offenbar groß.

Im September hatte Joe Biden eine Impfpflicht für alle Mitarbeiter der Bundesbehörden und des öffentlichen Gesundheitswesens verhängt. Auch größere Unternehmen, verfügte der Präsident, müssen den Corona-Piks verlangen oder ihre Angestellten wöchentlich testen lassen. Doch Bidens Vorschriften liegen derzeit auf Eis. Ein Gericht in Louisiana setzte sie vorübergehend aus. Es ist also allein die Entscheidung der Kliniken, ob sie die Spritze anordnen. Das tun laut der American Hospital Association derzeit 42 Prozent der Hospitäler.

Welt 18.12.2021
rawpixel

1.400 Beschäftigte von Northwell Health, der größten Klinikkette im Bundesstaat New York, wollten sich nicht impfen lassen und gaben ihre Stellen auf oder wurden gefeuert. Einige verweigerten die Corona Impfung aus religösen Gründen, andere aus politischen, und manche halten die Mittel von Biontech, Moderna und Johnson & Johnson für zu wenig erprobt.

Landauf, landab gab es Entlassungen. Advocate Aurora Health aus Wisconsin verabschiedete sich von 440 Angestellten, CHI Memorial aus Tennessee von 460. Bei Ballad Health, ebenfalls aus Tennessee, verweigerten rund 2.000 der 14.000 Mitarbeiter die Corona Impfung. Sie dürfen aber bleiben, da Ballad Health zu jenen Unternehmen zählt, die die Impfpflicht nun aufgehoben haben.

Botschaft an euch, bleibt standhaft wir schaffen das. Ich trage weiterhin Schutzkleidung und schütze dabei mich und mein Gegenüber. Ich scheine dabei irgendetwas richtig zu machen, aber warten wir ab denn laut Jens Spahn werde ich Ende des Winters entweder geimpft, genesen oder verstorben sein. Ersteres kann ich zumindest für mich ausschließen 😉

Krankenschwester Sabrina & Führungskraft mit ❤️

PS: Siehe auch in der Kanadischen Provinz Quebec.

Kategorien
Boosterimpfung Impfpflicht Impfung Pflege Pflegenotstand

Pflege zeigt Gesicht – Impfpflicht in der Pflege? Ohne mich!

Ich stehe zu meinem Wort, eine Impfpflicht wird es mit mir in der Pflege nicht geben!

Vor gar nicht all zu langer Zeit gaben uns Politiker ein Wort, es gibt in diesem Land keine Impfpflicht zumindest in dieser Pandemie, laut Jens Spahn. Was bleibt am Ende des Tages übrig wenn ein Wort kein Wort mehr ist? Und das ist unabhängig von der Tatsache, dass es geimpfte und ungeimpfte Menschen in diesem Land gibt.

Wieso thematisieren wir nicht endlich, dass wir in dieser Situation sind, weil wir jahrelang – und jetzt wieder – die falschen gewählt haben und die wiederum Missmanagement in der Pflege und vielen sozialen Berufen betrieben haben.

Bislang war es kein Problem sich gegen Viren mit einer Medizinischen- oder FFP-Maske zu schützen.

Bislang war es auch kein Problem, dass es in diesem Beruf – und vielen anderen die systemrelevant sind – keine Work-Life Balance und somit kaum ein Privatleben gibt um beispielsweise das Immunsystem zu stärken. Ein Grund weshalb viele Pflegekräfte den Beruf reihenweise verlassen.

Bislang war es nicht relevant ob ich mich als Pflegeperson vor Multirestistenten Keimen oder in den Vorjahren vor Influenza und einer offenen TBC besonders gut schützen konnte.

Bislang wird nicht thematisiert, dass wir inzwischen nur noch von einem Schutz vor einer Intensivbehandlung sprechen und auch da muss ich einhaken, denn beachtet man die regionale Presse weiß man sehr wohl darum, dass Menschen trotz Impfung an, mit oder im Zusammenhang mit Corona sterben. Der Game Changer hat sich offensichtlich als falsch erwiesen, es gibt keine sterile Immunität und doch haben so viele darauf gesetzt.

Bislang wird das Ganze zu einem Tabuthema erklärt, als Pflegeperson habe ich mich weiterhin der gängigen Meinung anzupassen und sollte tunlichst wissenschaftliches und faktenorientiertes Denken unterlassen. Äußere ich mich darüber in der Öffentlichkeit kritisch werde ich aus den anerkannten Reihen ausgestoßen und kann froh sein, wenn ich einfach nur ignoriert werde. Viel schlimmer trifft es aber die Allermeisten, denn was ungeimpfte Menschen derzeit über sich ergehen lassen müssen, ist weit von dem entfernt was die Menschen mit einem Lockdown in Verbindung bringen.

Bislang wird über unseren Beruf geredet, sind es oft Ärzte oder Geschäftsführer, die aber nicht uns und unsere Belange im Interesse haben. Pflege muss lernen, sich selbst zu emanzipieren und zu behaupten. Dabei müssen wir bei uns selber anfangen – denn sonst wird es keiner tun.

Bislang unterschätzen die Menschen den Reiz des Dazugehörens. Auf der „richtigen Seite“ zu stehen, recht zu haben und zu behalten – das ist für die Meisten sehr wichtig. Wer abseits steht, muss hart im Nehmen sein und braucht gute Nerven. Der muss bereit sein, auf vieles zu verzichten: beispielsweise auf Anerkennung und Zustimmung. Chapeau an alle die sich trauen standhaft zu bleiben.

Krankenschwester Sabrina seit 15 Jahren in der Pflege tätig – Bereiche Anästhesie, Autismus & Gerontologie

Krankenschwester Carolin ist seit 10 Jahren in der Pflege tätig & nicht bereit sich impfen zu lassen

Krankenpfleger Björn hat Pflegewissenschaften studiert, nun bildet er angehende Pflegekräfte aus

Krankenschwester Jule ist 28 Jahre alt und seit 10 Jahren in der Pflege tätig, davon 5 auf ITS

Krankenschwester Judith arbeitet seit über 25 Jahren in einem großen Klinikum & nicht bereit sich impfen zu lassen

ITS-Fachkrankenschwester arbeitet seit 27 Jahren, betreut Covid Pat. & selbst daran erkrankt

ITS-Fachkrankenpfleger Johannes seit 20 Jahren in der Pflege tätig, hat Patienten mit Nebenwirkungen nach Impfung & Covid Patienten versorgt

ITS-Frachkrankenschwester Sabine seit 15 Jahren in Pflege tätig, seit 7 Jahren auf ITS hat die letzten Monate Covid Patienten versorgt & selbst daran erkrankt

Krankenschwester Julia arbeitet seit 16 Jahren in der Pflege, tätig auf internistischen ITS, betreut Patienten mit Impfkomplikationen wie auch Covid Pat.

Medizinische Fachangestellte 32 Jahre alt derzeit in Gynäkologischen Praxis tätig

Krankenschwester Stefie seit 1987 in der Pflege tätig, derzeit in Akutpsychiatrie

Krankenschwester Sarah in einem Maximalversorger Krankenhaus

ITS-Krankenschwester Nathalie seit 10 Jahren in der Pflege tätig

Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten – Abbruch d. Ausbildung

Examinierte Altenpflegerin Georgina seit 16 Jahren in der Pflege tätig

Krankenschwester Nadine seit 20 Jahren und tätig auf einer Unfallchirurgischen 31 Betten Station in einem Krankenhaus der Maximalversorger, die sie nachts ganz alleine versorgt

ITS-Frachkrankenschwester Theresa betreut seit 2 Jahren Covid Patienten

Krankenschwester Heike seit über 30 Jahren in der Pflege tätig und bereits 2 Jahre auf einer Covid Station tätig – inzwischen kommen Covid Neuinfektionen trotz Impfung zu ihnen

ITS-Krankenpfleger Willy hat Nebenwirkungen durch die Impfung erlebt – Todesfälle, Lähmungen & auch Herzrhythmus Störungen vor allem bei Jüngeren

Aktionen in der Pflege

  1. Ihr wollt auch bei der Aktion „Pflege zeigt Gesicht“ von Pflege für Aufklärung mit machen? Kein Problem, macht ein Video zwischen 30 Sekunden und 1 Minute und bringt zum Ausdruck, dass ihr die Pflege oder euren sozialen Beruf bei einer Impfpflicht verlassen werdet. Gerne auch mit eurer durchgestrichenen Berufsurkunde. Die Videos schickt ihr dann an info@pflegefueraufklaerung.de.
  2. Impfpflicht in der Pflege? Ohne mich! Inzwischen haben bei der „Aktion Berufsurkunde“ über 1.050 Menschen aus sozialen Bereichen mit gewirkt. Die Menschen streichen ihre Berufsurkunde durch, schwärzen den Nachnamen und signalisieren durch das Statement „Impfpflicht? Ohne mich!“, dass sie bei einer Impfpflicht den Beruf verlassen werden. Die Urkunden schickt ihr dann an fuehrungskraft-mit-herz@zwitschern.net.
Kategorien
Impfpflicht Krankenhaus Pflege Pflegenotstand Politik Senioreneinrichtung

Impfpflicht in der Pflege? Was ich jetzt tun kann!

Die Impfpflicht im Gesundheitswesen ist, zumindest durch den Bundestag und Bundesrat, beschlossen. Zunächst macht das ganze Angst, aber bleiben wir rational. Lasst euch nicht verunsichern. Tief durchatmen. Die Politik legt sich gerade mit den wichtigsten Berufen in diesem Land an. Also was ist jetzt zu tun? Dafür habe ich kein Rezept, aber ich sage euch mal was ich tu.

Vorweg möchte ich noch kurz erwähnen, dass dieses verkürzte Verfahren umso absurder ist, als die berufsbezogene Impfpflicht erst zum 15.03.21 eingeführt werden soll. Die Eile wäre so also gar nicht geboten. In der Sondersitzung am Dienstag wurde der Gesetzentwurf in der 1. Lesung eingebracht, am Mittwoch fand ein Fachgespräch zum Thema statt und am Freitag (10.12.2021) die 2. und 3. Lesung mit der Abstimmung. Befristet ist das Ganze erst mal bis zum 31.12.2022, weil man denkt, dass man bis dahin das Ziel erreicht hat.

  1. Ich rufe beim Arbeitsamt an und erkundige mich, wie sich die Situation für mich nun darstellt.
    Ich melde mich heute (dann vermutlich online) oder morgen indem ich dort anrufe arbeitsuchend, das Onlineformular (damit hast du direkt einen Nachweis) findest du hier auf der Website. Bleibt immer freundlich die Mitarbeiter dort können nichts für unsere Situation.

Wenn Sie noch in einer Anstellung sind, sollten Sie sich umgehend arbeitsuchend melden – spätestens 3 Monate, bevor Ihr Arbeitsverhältnis endet. Wenn Sie kurzfristig erfahren, dass Sie Ihre Stelle verlieren: Melden Sie sich spätestens 3 Tage danach arbeitsuchend.

Bundesagentur für Arbeit

2. Mein Chef bittet mich zum Personalgespräch. Das muss er mindestens einen Tag vorher ankündigen und mir mitteilen worum es geht, damit ich mich darauf vorbereiten kann. Also ich lasse mich nicht überrumpeln. In solch ein Gespräch gehe ich nicht alleine, eine Person meines Vertrauens (Zeuge) begleitet mich, das darf mir der Arbeitgeber nicht verwehren. Sollte er sich quer stellen, antworte ich ihm, dass ich mit meinem Rechtsbeistand (Anwalt) Rücksprache gehalten habe!
Außerdem führe ich über alles ein Gedächtnisprotokoll, wann, wurde was, von wem gesagt. Im Nachgang erinner ich mich zumindest meist sehr wage an ein gesprochenes Wort.

3. Wenn mein Chef mich nach meinem Impfstatus fragt, dann darf er das, da der §28b im Infektionsschutzgesetz dies bis zum 19.03.2021 so vorsieht. Ich kann die Aussage verweigern, muss mich dann aber einem Test unterziehen. Meine Gesundheitsdaten gehen meinem Chef nämlich nichts an.
Meinen Impfausweis, wenn ich geimpft wäre, dürfte mein Arbeitgeber einmalig einsehen, ohne davon eine Kopie etc. anzufertigen. Hier gerne auch nochmal die Stellungnahme von Rechtsanwalt Herrn Christ dazu anhören.

4. Ich unterschreibe keinen Auflösungsvertrag, mein Arbeitgeber wird es mir schriftlich geben, dass er meinen Arbeitsvertrag jetzt und hier beenden wird, dass er mich als gesunden Menschen nicht mehr beschäftigt, denn ich bin fest davon überzeugt, dass es eine Zeit der Aufklärung geben wird.
Und selbstverständlich widerspreche ich dem Ganzen. Ich stimme also keiner Vertragsauflösung (im gegenseitigen Einvernehmen) zu (oder lasse mich dazu drängen oder gar nötigen), denn damit stellt man sich nur schlechter als nötig! Sollte das aber schon passiert sein, widerspreche ich sofort schriftlich! Am Besten jetzt schon mal die Fühler nach (noch) guten Anwälten im Arbeitsrecht ausstrecken. Ideal wären natürlich Anwälte, die als Fachgebiete sowohl das Arbeits- als auch Gesundheitsrecht betreuen. Hier empfehle ich auch das Video mit Rechtsanwalt Herrn Christ (Arbeitsrecht).
Faktisch gibt es unter solch einem Gesundheitssystem ohnehin keine berufliche Zukunft mehr, … dessen sollte man sich bewusst sein.
Daher sollte man es dem aktuellen Arbeitgeber auf jeden Fall so schwer wie möglich machen und man kann vor einem ordentlichen Arbeitsgericht noch möglichst viel für sich herausschlagen (bspw. Abfindung), was bei einem Auflösungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen i. d. R. nicht der Fall ist!

5. Ich trage keinen Kassack von meinem Unternehmen auf einer Versammlung und gehe sensibel mit meinen Daten um. Denn das kann dazu führen, dass mich mein Chef kündigen kann. Auch sonst verhalte ich mich im Unternehmen zurückhaltend, freundlich und erledige wie immer meine Arbeit gewissenhaft.

6. Ich dokumentiere Missstände auf der Arbeit (Dienstpläne, Dokumente, auffällige Schreiben, Patientenakten,.. ) mache Bilder und fertige Gedächtnisprotokolle an. Alles relevante wie Briefe etc. hebe ich sorgfältig auf.

7. Ich werde mich sobald auch mir das Wasser bis zum Hals steht – keine Angst mein Atem ist noch sehr groß – einen Krankenschein (Wegen was sind Menschen krank? siehe am Ende dieses Beitrags) bei meinem Arbeitgeber einreichen (siehe auch Dr. Ansay).

8. Ich bitte meinen Arbeitgeber schon jetzt um ein Zwischenzeugnis, das ist nämlich mein gutes Recht und setzt ein eindeutiges Signal.

9. Wenn ich vom Arbeitgeber freigestellt werde biete ich ihm immer wieder meine Arbeitsleistung an, ich will also die Voraussetzungen des Arbeitsvertrages erfüllen. Das mache ich täglich deutlich, beispielsweise mit E-Mails, im Besten Fall per Einschreiben, alles wodurch ich am Ende auch einen Nachweis erbringen kann. Generell ist es bei einer Streitfrage mit dem Arbeitgeber wichtig, immer und immer wieder die Arbeitskraft anzubieten.

Lasst uns solidarisch zusammen halten und uns nicht erpressbar machen – den Pflegenotstand gibt es, er steht nicht nur auf dem Papier – die Politiker und die Gesellschaft braucht uns. Nur sind die Einen derzeit geblendet von dem Auftreten einiger Weniger. Aufgeben ist keine meiner Charaktereigenschaften und deshalb liebe Politiker und liebe Gesellschaft, besinnt euch endlich auf unsere demokratischen Grundwerte.

Krankenschwester Sabrina & Führungskraft mit ❤️

PS: vernetzt euch bitte vor allem regional und schaut auch gerne im Demokalender vorbei.

Kategorien
Impfpflicht Krankenhaus Pflege Pflegenotstand Politik Senioreneinrichtung

Antworten der Bundestagsabgeordneten auf den Offenen Brief zur „Aktion Berufsurkunde“ – mit inzwischen 940 Unterstützern

Stand 03.03.2022: es kamen keine weiteren Antworten von Abgeordneten.

Am 05.12.2021 habe ich im Namen aller Unterstützer – zu dieser Zeit noch 408 Berufsurkunden – einen Offenen Brief (E-Mail) an alle Bundestagsabgeordneten und an die bekanntesten Medienhäuser geschickt. Den Brief findet ihr am Ende der Seite, auch welche Bundestagsabgeordneten für die Impfpflicht gestimmt haben, findest du am Ende des Beitrags.
Wenn ihr die Aktion Berufsurkunde unterstützen wollt findet ihr hier alle Informationen, denn inzwischen haben weit über 940 Unterstützer mitgemacht. Nachfolgend will ich euch alle eingegangenen Antworten hier zur Verfügung stellen. Besonders eindrucksvoll waren die Worte von Lars Castellucci von der SPD, mit welchem ich hier auch starten möchte. Interessant ist dabei auch eine standardisierte Antwort der Grünen, indem sie uns mitteilen, dass sie die nächsten Tage eine allgemeine Impfpflicht einführen wollen.

Vorweg möchte ich noch kurz erwähnen, dass dieses verkürzte Verfahren umso absurder ist, als die berufsbezogene Impfpflicht erst zum 15.03.21 eingeführt werden soll. Die Eile wäre so also gar nicht geboten. In der Sondersitzung am Dienstag wurde der Gesetzentwurf in der 1. Lesung eingebracht, am Mittwoch fand ein Fachgespräch zum Thema statt und am Freitag (10.12.2021) die 2. und 3. Lesung mit der Abstimmung.

rawpixel
1. Lars Castellucci SPD Politiker und Abgeordneter im Bundestag besticht mit der dreistesten Antwort

Er selbst hat keinen pflegerischen Background, tritt uns aber derart herablassend gegenüber, dass man ihm dies einfach nicht mehr entschuldigen kann. Aber lest selbst:

Ich bin Lars Castellucci, Bundestagsabgeordneter, und verliere langsam die Geduld mit denen, die sich nicht impfen lassen wollen. Sie sind Auslöser dieser Welle.

SPD

Ziemlich verstörend seine Antwortmail wie ich finde. Wenn man das mit den einleitenden Worten auf seiner Website abgleicht, kommt man zu dem Schluss das Realität und seine Fiktion weit auseinander driften. Denn er glaubt an ein Land in dem alle Menschen selbstbestimmt ihr Leben führen sollen.

Ich glaube an eine bessere Zukunft. Dass wir ein Land sein können, in dem wirklich alle Menschen die Chance haben, ihr Leben selbstbestimmt zu führen, egal wo sie herkommen, egal welches Geschlecht, welche Religion oder sexuelle Orientierung sie haben. Dass es uns gelingen kann, miteinander in Frieden, gegenseitigem Respekt und Solidarität gut zusammen zu leben – im Dorf, im Land, sogar weltweit.

Sehr geehrte Krankenschwester Sabrina,
Ihnen und allen Ihren Kolleg:innen ein herzliches Dankeschön für Ihre Arbeit und Ihren unermüdlichen Einsatz in der Pandemie!!!

Im Namen von Lars Castellucci darf ich Ihnen auch für Ihr Schreiben danken. Hier schicke ich Ihnen seine Antwort:

Ich bin Lars Castellucci, Bundestagsabgeordneter, und verliere langsam die Geduld mit denen, die sich nicht impfen lassen wollen. Sie sind Auslöser dieser Welle. Ergebnis: Die Krankenhäuser laufen voll und Operationen werden verschoben. Wollen wir, dass lebenswichtige Eingriffe unterbleiben, weil Kapazitäten für Coronapatienten vorgehalten werden müssen? Wer direkt oder im nahen Umfeld betroffen ist, will das sicher nicht. Es geht um Solidarität. Sie ist lebenswichtig. Lassen Sie sich impfen!

Ich kenne die kritischen Stimmen, die lauten: „Druck erzeugt Gegendruck – einfaches pädagogisches Prinzip.“ Das stimmt sogar. Allerdings erinnere ich mich an eines der längsten Telefonate, das ich vielleicht irgendwann zwischen erster und zweiter Corona-Welle bis spät in den Abend mit einer Frau geführt habe. Einer der Sätze, die mir in Erinnerung geblieben sind, lautete: “Wir sind keine kleinen Kinder”. So fühlte sie sich nämlich behandelt, etwa wenn aus dem Innenministerium Szenarien bekannt wurden, in denen überlegt wurde, den Menschen möglichst drastische Entwicklungen zu schildern, um sie zur Mitwirkung bei den Einschränkungen zu bewegen.

Ich finde, es geht hier nicht um Pädagogik. Wir sind aber auch nicht in einer Situation, in der wir einfach davon ausgehen können, dass sich Menschen schon vernünftig verhalten. Jeder von uns weiß, dass uns selbst das nicht jeden Tag gelingt. Ein paar klare Ansagen schaden nicht. Wir leben in einem freien Land, in dem wir auch niemandem verordnen können, was alles gesagt wird. Es wird also immer motivierende, verharmlosende, warnende und andere Stimmen gleichzeitig geben und je nachdem, in welchem Umfeld man sich bewegt, wird man mehr von der einen als von der anderen hören. Damit leben wir alle und bilden uns aus der Summe der Eindrücke und Erfahrungen eben unsere Meinungen. Wo das absehbar nicht die gesellschaftlich erwünschten Ergebnisse bringt, ist Politik gefragt. Einmal natürlich dafür, im engen Austausch mit Expertinnen und Experten und Bürgerinnen und Bürgern bestmöglich zu definieren, was denn gesellschaftlich erwünscht sei. Dann aber auch dafür, für uns alle die Regeln zu setzen, die uns helfen sollen, dies zu erreichen.

Einer Demokratie ist zu eigen, dass es auch dabei eine Vielzahl unterschiedlicher Perspektiven, Meinungen und Interessen gibt, die miteinander in Ausgleich gebracht werden müssen. Das ist ein mühsamer Prozess, aber wir haben mit dem überarbeiteten Infektionsschutzgesetz die Weichen gestellt: Wir wollen die vierte Welle in den Griff bekommen und die Überlastung der Krankenhäuser vermeiden. Gleichzeitig soll es keine Maßnahmen mehr geben, die undifferenziert Geimpfte, Genesene und Ungeimpfte gleichermaßen treffen, denn die Ungeimpften sind Träger der Pandemie. Wer das immer noch nicht verstanden hat, auf den will ich jetzt eben nicht mehr warten. Schulschließungen oder ein Lockdown sollen also vermieden werden, Weihnachtsgottesdienste stattfinden können. Dafür haben nun die Bundesländer alle gesetzlichen Möglichkeiten, um situationsangemessen zu reagieren. Die Entscheidungen liegen wieder in den Parlamenten.

Nicht alle niedergelassenen Ärzte beteiligt sich an den Impfungen, deshalb müssen die Kapazitäten mit Impfzentren und mobilen Teams wieder hochgefahren werden. Es war ein Fehler, wo sie geschlossen wurden. Die Ständige Impfkommission hat entschieden, dass alle ab 18 Jahren eine Auffrischung der Impfung etwa sechs Monate nach der letzten Impfung erhalten sollen. Hier wäre eine Priorisierung durch die Politik hilfreich gewesen, denn jetzt kommt es zu einem allgemeinen Ansturm statt dass man die besonders Gefährdeten besonders berücksichtigt. Es gelingt nicht alles, aber vieles wird gelingen, wenn viele mitmachen: 3G bei der Arbeit, in Bussen, Bahnen und im Flugzeug, Homeoffice, wo immer möglich, Testpflicht in Pflegeheimen und Kontaktbeschränkungen und Regeln für Veranstaltungen, die die Länder beschließen können, und natürlich weiterhin: Impfen. Es rettet Leben.

Zu Beginn der Pandemie, als es noch keinen Impfstoff gab und entsprechend niemand sagen konnte, wie die Verträglichkeit oder Nebenwirkungen sein würden, habe ich auf Nachfragen immer gesagt, dass ich gegen eine allgemeine Impfpflicht sei. Heute, mit der Erfahrung von nun vier Wellen und all den Zumutungen, dem Elend in den Krankenhäusern und andauernden Unsicherheiten bin ich anderer Auffassung: Das wiegt für mich zusammengenommen allemal schwerer als der kleine Eingriff einer Impfung. Notwendige, teilweise lebensrettende Operationen dürfen nicht verschoben werden. Deshalb grundsätzlich ja zur Impfpflicht.

Allerdings entfaltet eine Impfpflicht keine kurzfristige Wirkung. Um die Welle jetzt zu brechen, müssen die Länder die schnell wirksamen Schutzmaßnahmen, die der Bund ihnen durch das Infektionsschutzgesetz ermöglicht, entschlossen durchsetzen. Außerdem gilt es, jetzt noch einmal alle Kraft ins Boostern zu stecken und dafür zu sorgen, dass der Impfstoff wirklich bei allen, die sich impfen lassen wollen, ankommt.

Um der Pandemie längerfristig Herr zu werden, müssen sich deutlich mehr Menschen impfen lassen. Wenn das nicht gelingt, muss eine allgemeine Impfpflicht in Erwägung gezogen werden, um die Freiheit aller zu erhalten und unsere Gesellschaft vor weiteren schweren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Schäden zu bewahren. Wir haben in der letzten Woche eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ab dem 15. März 2022 beschlossen, die Personal in Einrichtungen, in denen verletzliche Gruppen betreut, gepflegt und behandelt werden, zur Impfung verpflichtet.“

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Müller

Wer mehr über Castellucci erfahren möchte sollte mal bei Wikipedia vorbei schauen. Andreas Müller der stellvertretend für Lars Castellucci antwortet sollten wir doch vielleicht, höflich aber bestimmt, wissen lassen was wir davon halten. Denn pflegt Herr Lars Castellucci, der mit „Ja“ für eine Impfpflicht in der Pflege gestimmt hat, die Menschen dann durch zwei Wahlkreisbüros, die mit 6 Mitarbeitern besetzt, während wir seit Jahren überlastet sind?

Wiesloch
Telefon +49 (0)6222-9399506
lars.castellucci.wk@bundestag.de
Mitarbeiter: Andreas Müller, Malin Hussy, Florian Mattheier

Berlin
Telefon +49 (0)30-22773490
lars.castellucci@bundestag.de
Mitarbeiter: Christina Sintara, Benjamin Hertlein, Julian-Christopher Marx

2. Emmi Zeulner, selbst Krankenschwester, hat Stand 14. Dezember noch nicht, trotz der brisanten Situation, geantwortet

Emmi Zeulner ist Mitglieder der CSU und Gesundheits- und Krankenpflegerin, die seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages ist. Sie scheint viel unterwegs zu sein, aber wesentliche Inhalte konnte ich auf Facebook, die letzten Tage, zum Thema Pflegenotstand und Impfpflicht nicht finden. Liest man sich den Text auf ihrer Website durch merkt man, die Frau hat mit Pflege wenig am Hut und vermutlich auch schon damit abgeschlossen.

Ich verstehe Politik als Dienst am Menschen. Jegliche Entscheidung muss dahingehend geprüft werden, wie sie sich letztendlich auf die Bürgerinnen und Bürger auswirkt. Als junger Mensch liegen mir die Chancen meiner Generation genauso am Herzen wie die Anerkennung der Leistung der Älteren. Als Abgeordnete der CSU und als Ihr Mitglied des Deutschen Bundestages vertrete ich die Interessen meiner Heimat und werde alles daran setzen, unsere Region mit Nachdruck voranzubringen.

Und schaut man auf die Abstimmungsliste hat die Dame ihre Stimme nicht abgegeben, was für mich ein deutliches Statement ist und einmal mehr zeigt, dass Politik weit entfernt von bürgerlichen Bedürfnissen agiert. Maske zum Schutz vor Corona tragen auf dem Bild alle Anderen aber nicht Emmi Zeulner, Armit Laschet oder Melanie Huml.

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen von Frau MdB Zeulner darf ich Ihnen für Ihre Nachricht bezüglich der Debatte um die Impfpflicht recht herzlich danken. Gerne lege ich diese der Abgeordneten vor. Aufgrund der Vielzahl an Anliegen, die sie erreichen, bitte Sie um etwas Geduld. Sie erhalten in jedem Fall eine Antwort. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Laura Blum

3. Jens Spahn enthielt sich mit seiner Stimme und leitet Brief wegen mangelnder Zuständigkeit ans Bundesgesundheitsministerium weiter

Jens Spahn hat am 10.12.2021 „nicht abgestimmt“, vielleicht ist er sich der Tragweite dessen mehr bewusst als Karl Lauterbach der mit „Ja“ gestimmt hat und uns als „neuer“ Chef, noch nicht geantwortet hat. Jedoch hätte Jens Spahn dann mit „Nein“ stimmen können. Interessant ist aber, dass unsere E-Mail aufgrund der fachlichen Zuständigkeit an das Bundesministerium für Gesundheit weitergeleitet wurde. Wurden nicht auch im Wahlkreis von Jens Spahn drei Krankenhäuser geschlossen (ich berichtete euch)?

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre E-Mail an Jens Spahn.

Ihre E-Mail haben wir aufgrund der fachlichen Zuständigkeit an das Bundesministerium für Gesundheit weitergeleitet.

Wir würden uns freuen, wenn Sie die Arbeit von Jens Spahn weiterhin konstruktiv-kritisch begleiten und seinen Newsletter abonnieren: www.jens-spahn.de/kontakt

Mit freundlichen Grüßen

Josefin Schmidt

4. Koeppen Jens von der CDU stimmt am 10.12.2021 mit vier weiteren Stimmen für „Nein“

Er lehnt eine allgemeine Impfpflicht ab mit der Begründung, dass diese grundgesetzwidrig ist und mit unserem freiheitlichen Rechtsstaat nicht übereinstimmt. Chapeau an diesen Abgeordneten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben.
Eine allgemeine Impfpflicht lehne ich kategorisch ab. Sie ist aus meiner Sicht schlichtweg grundgesetzwidrig und passt nicht zu unserem freiheitlichen Rechtsstaat, in dem Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit zu den unverrückbaren Grundrechten zählen.
Noch vor sehr kurzer Zeit wurde eine allgemeine Impflicht von politischen Entscheidungsträgern und dem gesamten Deutschen Bundestag unisono in aller Deutlichkeit abgelehnt. Wenn das Vertrauen in die Politik nicht gänzlich verloren gehen soll, muss diese klare Haltung Bestand haben.
Gern können Sie meine Positionen zu diesem Thema und anderen aktuellen Fragestellungen auf meiner Internetseite unter www.jens-koeppen.de nachlesen.

Mit besten Grüßen

Jens Koeppen

5. Die Abgeordneten der Grünen antworteten durch den Infoservice

Mit so viel Wertschätzung habe ich am 13.12.2021, nachdem die Abgeordneten der Grünen am 10.12. mit 113 Stimmen ja abgestimmt haben, gar nicht mehr gerechnet. 5 Stimmen der Grünen haben übrigens nicht abgestimmt – was auch immer an solch einem Tag wichtiger sein kann, schließlich wurden diese Menschen genau dazu gewählt.

1. Natürlich haben wir einen standardisierte Antwort erhalten, denn anders lässt sich so eine Antwort, gerichtet an die Menschen die in diesem Beruf tätig sind, kaum erklären.
2. Die Grünen geben uns als Antwort, dass sie in den nächsten Wochen eine allgemeine Impfpflicht umsetzen wollen.
3. Wenn man sich den Standpunkt der Grünen zu Gentechnik ansieht vom Juni 2020 staunt man: „Auch neue Gentechnik bleibt Gentechnik und wir Grüne wollen sie weiterhin nicht essen!“. Denn ein unausgereifter und nicht langzeiterprobter mRNA-Impfstoff scheint für die Abgeordneten völlig in Ordnung, sie setzen sich sogar für eine generelle Impfpflicht ein.

Sehr geehrte Damen und Herren,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.

Eine allgemeine Impfpflicht stellt einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte dar. Angesichts der dramatischen Entwicklung der Corona-Pandemie ist diese gegenüber stark die Freiheit der gesamten Gesellschaft betreffenden Maßnahmen wie immer wiederkehrende Lockdowns mit starken Kontaktbeschränkungen und gravierenden Folgen insbesondere für Kinder, aber auch ökonomischen Konsequenzen aus unserer Sicht jedoch das mildere Mittel.

Wir sind uns bewusst, dass diese Frage in Parlament und Gesellschaft kontrovers diskutiert wird. Politik muss die Warnungen der Wissenschaft über Änderungen des Virus und der Pandemiedynamik ernst nehmen, auch wenn das eine Änderung der eigenen Haltung bedeutet. Wir suchen eine breite Mehrheit dafür, jenseits der Grenze zwischen Regierungsfraktion und Opposition. Dem tragen wir mit Gruppenanträgen im Parlament Rechnung.

Die Impfquote muss deutlich gesteigert werden. Die Auffrischungsimpfungen stehen jetzt im Mittelpunkt der Kampagne. Gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen im Bundestag werden wir in den nächsten Wochen eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene umsetzen. Ein erster Schritt dorthin ist die Realisierung einer Impfpflicht für Beschäftigte in der Altenpflege und in Krankenhäusern.

Mit freundlichen Grüßen

Infoservice der Bundestagsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen
im Deutschen Bundestag
11011 Berlin

6. Dieter Janecek von den Grünen spricht von Impfstoffen über Trinkwasser oder Ultraschall

Über die Antwort von diesem Abgeordneten habe ich mich erschrocken. Das Antwortschreiben sagt m.M.n. mehr über ihn aus, als über die Personengruppe, über die er spricht. Wobei mir solch eine Personengruppe nicht bekannt ist.

Ein Hinweis an dieser Stelle: eine allgemeine Impfpflicht ist nicht mit einem Impfzwang gleichzusetzen. Ein Zwang zur Impfung wäre rechtlich nicht zulässig und das würden wir aus vielerlei Gründen auch nicht mittragen. Es wird also niemand festgehalten und zwangsgeimpft, auch nicht heimlich durch Gabe von Impfstoffen ins Trinkwasser oder über die Ernährung oder sonst einen Weg (nein, auch nicht durch Ultraschall oder Chemtrails). Wer gegen die Impfpflicht verstößt, muss allerdings mit einer Geldbuße rechnen. 

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht an Dieter Janecek, der uns bat Ihnen zu antworten. Aufgrund der Vielzahl von Zuschriften mit Teils unterschiedlichem Inhalt, können wir aus zeitlichen Gründen leider nicht jede Email individuell beantworten. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und versuchen in dieser Mail auf die am häufigsten genannten Punkte einzugehen.
Wir befinden uns aktuell in einer äußert angespannten Notsituation: Die Lage hier in Deutschland ist mit sehr hohen Inzidenzen mehr als ernst. Die Krankenhäuser sind am Rande ihrer Kapazität, das Pflegepersonal ist seit 19 Monaten im ständigen Krisenmodus und die vollumfängliche Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Deutschland ist damit nicht mehr gesichert. Das Argument, es würde daran liegen, dass stetig Intensivbetten abgebaut und die Lage daher nicht so schlimm sein könne, ist aus unserer Sicht nicht haltbar. Intensivbetreuung Bedarf neben entsprechender technischer Ausrüstung auch eines erhöhten Personaleinsatzes. Die Kliniken können das oft nicht leisten, da der „normale“ Klinikalltag weitergehen muss, zudem muss intensivmedizinisches Personal besonders geschult sein. Am Ende können die Intensivbetten daher schlicht nicht in dem Maße zur Verfügung gestellt werden, wie es sein müsste. Dass es Personalmangel im Pflege- und Gesundheitsbereich gibt, ist ein sehr großes Problem und ein klares Versäumnis der scheidenden Bundesregierung. Es lässt sich aber nicht von heute auf morgen ändern und so müssen wir mit der Situation umgehen, wie sie aktuell ist.

Das wichtigste Mitte im Kampf gegen die Pandemie stellen aus unserer Sicht Impfungen dar. Dabei beträgt die Impfquote in Deutschland lediglich knapp 70 %. Das wird nicht ausreichen, um die aktuelle Infektionswelle zu brechen und die nächste zu verhindern. Die Infektionswellen in Deutschland verlieren erst dann ihren Schrecken, wenn in der Bevölkerung eine Grundimmunität erreicht wird. Diese liegt laut Robert-Koch-Institut bei etwa 85 Prozent. Dadurch wird die Übertragung des Virus gebremst und die Zahl schwerer Verläufe gesenkt, die Krankenhäuser und die Intensivstationen werden entlastet. Außerdem verringert sich mit einer hohen Impfquote auch die Wahrscheinlichkeit der Verbreitung von Mutationen des Virus, wie wir sie gerade mit der Omikron-Variante erleben.

Aus diesem Grund halten wir als ersten Schritt eine Impfpflicht für Pflegeberufe, für Lehrer*innen und Betreuer*innen für absolut notwendig und freuen uns, dass sie im Parlament beschlossen wurde. Damit schützen wir besonders vulnerable Menschen, die beispielsweise in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder anderen Einrichtungen behandelt, betreut oder gepflegt werden. Zunächst wird also erstmal eine einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt, was bedeutet, dass alle dort tätigen Personen bis zum 15. März 2022 einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen. 

In einem weiteren Schritt werden wir um die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht nicht herum kommen, um die Impflücke in der Bevölkerung wirksam und zügig zu schließen und uns so vor kommenden Infektionswellen im Frühjahr und Herbst zu wappnen. Eine allgemeine Impfpflicht stellt zweifelsohne einen Eingriff in die Grundrechte dar. Gegenüber den stark die Freiheit der gesamten Gesellschaft betreffenden Maßnahmen – wie wiederkehrende Lockdowns mit starken Kontaktbeschränkungen und gravierenden Folgen insbesondere für Kinder, aber auch ökonomischen Konsequenzen – ist eine allgemeine Impfpflicht aus unserer Sicht jedoch das mildere Mittel. Wie diese allgemeine Impfpflicht ausgestaltet und umgesetzt werden soll, darüber werden wir mit allen demokratischen Parteien in den kommenden Wochen im Parlament diskutieren. Eine Impfpflicht für Kinder lehnen wir derzeit ab.

Ein Hinweis an dieser Stelle: eine allgemeine Impfpflicht ist nicht mit einem Impfzwang gleichzusetzen. Ein Zwang zur Impfung wäre rechtlich nicht zulässig und das würden wir aus vielerlei Gründen auch nicht mittragen. Es wird also niemand festgehalten und zwangsgeimpft, auch nicht heimlich durch Gabe von Impfstoffen ins Trinkwasser oder über die Ernährung oder sonst einen Weg (nein, auch nicht durch Ultraschall oder Chemtrails). Wer gegen die Impfpflicht verstößt, muss allerdings mit einer Geldbuße rechnen. 

Die Impfkampagne muss ab sofort so aufgestellt werden, dass Impfungen künftig noch einfacher möglich sind. Vor allem in dünn besiedelten ländlichen Räumen besteht hier noch erheblicher Nachholbedarf. Diese Regionen müssen gezielt unterstützt werden. Für bislang Ungeimpfte braucht es „Überholspuren“ in den Impfzentren. Hinzu kommt, dass wir genügend Impfstoff für dringende Auffrischungsimpfungen für bereits geimpfte Personen benötigen. Wir fordern eine zentrale Vergabeplattform für Impftermine, sowie gesonderte Anschreiben für besonders vulnerable Menschen. Die wieder steigende Nachfrage nach Impfungen, ob Erstimpfung oder Auffrischung, ist ein gutes Zeichen. Deshalb werden wir mit unserem Gesetz auch den Kreis der Impfberechtigten erweitern und Impfungen zum Beispiel durch Apotheker:innen oder Zahnärzt:innen nach vorheriger Schulung ermöglichen. Wir begrüßen daher, dass der neue Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine Impfstoff-Inventur angekündigt hat und weiter Impfstofflieferungen geplant sind.

Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht muss aus unserer Sicht auch verbunden werden mit einem Neustart bei der Impfkommunikation des Bundes. Sie muss die Klarheit erhöhen und sich vor allem an bislang ungeimpfte Menschen richten, beispielsweise über Fachärzt:innen und Multiplikator:innen (Impfbotschafter:innen) in Gemeinden, Vereinen und der Breite der Zivilgesellschaft. Viele Menschen haben immer noch Angst vor einem möglicherweise für sie und ihre Gesundheit schädlichen Impfstoff. Hier bedarf es größerer Aufklärung über die Sicherheit der in Deutschland und der EU zugelassenen Impfstoffe.
Um schon mal mit ein paar Mythen aufzuräumen:


– Ein starkes Immunsystem schütz vor einer Infektion: Das ist leider nicht so. Unser Immunsystem kennt das neuartige Coronavirus nicht, es gibt also keine nachgewiesene Immunität.

– Die Impfstoffe sind neu und es gibt keine Langzeitstudien zu möglichen Nebenwirkungen: Dazu muss man wissen, dass Impfstoffe, ob gegen COVID19 oder andere Erreger, schon nach wenigen Tagen im Körper abgebaut werden. Das, was bleibt und uns vor einer Erkrankung schützt, sind die gebildeten Antikörper. Das was landläufig als Nebenwirkungen bezeichnet wird, sind eigentlich Impfreaktionen – also die Antwort des Immunsystems auf eine durch den Impfstoff vorgegaukelte Infektion. Diese Impfreaktionen treten zeitnah zur Impfung auf, in der Regel bis spätestens acht Wochen danach. Allein in Deutschland sind schon über 100 Millionen Impfdosen verabreicht worden, so viel wie noch nie in so kurzer Zeit. Dadurch haben wir so viele Daten zu den Impfstoffen wie noch nie in der Geschichte der Medizin zu irgendeinem anderen Medikament. Die Behauptung, es würde zu wenig Daten geben, ist damit nicht nur nicht haltbar, genau das Gegenteil ist hier der Fall. Ja, es gibt Meldungen zu Impfreaktionen, die sind in der Regel aber mild (z. B. grippeähnliche Symptome) und im Verhältnis von insgesamt 1:30 000 auch relativ selten. Und ja, es gibt auch vereinzelte Meldungen zu starken Reaktionen wie Hirnvenenthrombosen oder Herzmuskelentzündungen und jeder einzelne Fall ist bedauerlich. Das Risiko nach einer Coronavirusinfektion an diesen Dingen zu erkranken, ist aber um ein Vielfaches höher als nach einer Impfung!

– Die Impfstoffe haben nur eine Notfallzulassung: Das ist nicht richtig. Richtig ist, dass die in der EU verwendeten Impfstoffe eine bedingte Zulassung von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA bekommen haben. Das bedeutet, dass die Überwachungsverfahren bei der Produktion strenger, die Hersteller zu höheren Kontrollen verpflichtet sind und engmaschigere Analysen zu den Daten durchgeführt werden müssen.

– mRNA-Impfstoffe verändern das Erbgut: Nein, mRNA-Impfstoffe verändern nicht das Erbgut. Sie enthalten vielmehr ein mRNA-Molekül mit einem Bauplan mit Hilfe dessen unsere Körperzellen angeregt werden, ein Protein des Coronaviruses zu bilden (das sogenannte Spike-Protein) und so Antikörper zu bilden. In unseren Körper sind übrigens permanent mRNA-Moleküle unterwegs, die andere Aufgaben haben. mRNA-Moleküle sind also nichts Neues und an und mit Ihnen wird schon seit sehr langer Zeit geforscht, nicht erst seit Beginn der Pandemie. Sie sind gar nicht dazu in der Lage das menschliche Erbgut zu verändern.

– Als gesunder Mensch muss ich mich nicht impfen lassen, mir kann nichts passieren: Mit zunehmendem Alter ist das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf erhöht, jedoch kann es auch junge vermeintlich gesunde Menschen treffen.

– Testen ist wirksamer als Impfen: Regelmäßiges Testen ist wichtig und richtig. Tests können aber nur eine Ergänzung zur Impfung sein, denn sie liefern keine hundertprozentige Sicherheit. So kann es z. B. sein, dass man sich infiziert hat, die Viruslast im Körper anfangs aber noch so gering ist, dass der Test nicht anschlägt.

– Impfen macht unfruchtbar: in vielen Studien wurde diese Behauptung widerlegt, im Gegenteil wurden Teilnehmerinnen von Impfstoffstudien schwanger und haben gesunde Kinder auf die Welt gebracht. Auch eine negative Auswirkung auf Spermien konnte wissenschaftlich widerlegt werden (einige Studien weisen sogar darauf hin, dass sich die Spermienqualität nach einer mRNA-Impfung verbessert, aber das ist noch nicht ausreichend verifiziert worden)

– Impfen bringt nichts, da Geimpfte das Virus auch weitertragen und selbst erkranken können: Es ist richtig, dass auch Geimpfte das Virus weitertragen können, allerdings seltener, da die Viruslast in ihrem Körper wesentlich geringer ist. Dadurch sind die Krankheitsverläufe in der Regel milder, weniger Menschen müssen intensiv medizinisch betreut werden. Dass man sogenannte Impfdurchbrüche haben wird, war von Anfang an klar – kein Impfstoff dieser Welt garantiert 100%igen Schutz.

– Nein, Medikamente machen die Impfung nicht überflüssig: Medikamente – sofern es sie überhaupt in ausreichendem Maße gibt – können erst wirken, wenn der Virus schon im Körper ist. Die aktuell durch die EMA zugelassenen Medikamente können auch nur einige der Symptome behandeln, wirken aber nicht direkt gegen das Virus. Momentan wird in den USA an zwei Medikamenten geforscht, die das Virus direkt angreifen, bis zu deren Zulassung wird es aber noch eine Weile dauern. Allen Medikamenten ist außerdem gemein, dass sie direkt zu Beginn der Infektion verabreicht werden müssen. Bei einer fortgeschrittenen Erkrankung helfen sie nicht weiter, also auch niemandem auf der Intensivstation.

– Die Pharmakonzerne profitieren von der Pandemie durch den Verkauf von Impfstoffen: Pharmakonzerne verdienen an den Impfstoffen, das ist richtig. Die Gewinne sind aber so verschwindend gering, da die Kosten für die Forschung und Entwicklung extrem hoch sind. Eigentlich wären sie sogar besser bedient, würden sie keine Impfstoffe sondern stattdessen Medikamente gegen die Langzeitfolgen und chronischen Erkrankungen entwickeln, die durch eine Coviderkrankung entstehen. Damit würden sie weitaus mehr verdienen.

– Die weltweite Verschwörung: Haben Sie schon mal ganz vielen Menschen ein Geheimnis erzählt? Glauben Sie wirklich, dass das bei einer Pandemie funktioniert?

Aus all diesen Gründen setzen wir uns auch für eine allgemeine Impfpflicht ein und möchten sie schnellstmöglich im Bundestag auf den Weg bringen. Klar ist nämlich: Die vierte Corona-Welle mit der Überlastung unserer Intensivstationen werden wir nur noch abmildern können, aber die fünfte Welle mit weiteren Tausenden Toten können wir mit einer Impfquote von über 85% verhindern. Nur mit einer solchen Impfpflicht kommen wir aus der Pandemie und nur so sichern wir die Gesundheit und die Freiheit aller.

Zum Schluss möchten wir noch einmal an Sie appellieren sich impfen zu lassen, denn es ist ein Segen der modernen Wissenschaft, dass wir mehrere gute und wirksame Impfstoffe gegen Covid19 zur Verfügung haben und weitere vielversprechende Impfstoffe wie der von Novavax sind in der Zulassung. In allen Ländern der Welt wird geimpft, alle internationalen und nationalen Gesundheitsbehörden, alle ernstzunehmenden Wissenschaftler:innen und Mediziner:innen raten zur Impfung. Bitte vertrauen Sie der Wissenschaft!

Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!
Freundliche Grüße Team Janecek

Mehr kannst du über ihn auf Wikipedia oder seiner Bundestagsabgeordneten Seite erfahren. Mit Pflege und Medizin hat der Mann überhaupt nichts am Hut, aber engagiert sich in einem „Verein gegen betrügerisches Einschenken“.

7. Antwort einer Bundestagsabgeordneten auf den Brief zweier engagierter Pflegekräfte

Zwei Pflegekräfte haben mir das Antwortschreiben einer sehr jungen Abgeordneten der CDU zukommen lassen. Anonym darf ich diesen hier veröffentlichen. Ihr Antwort, die Impfquote ist generell zu niedrig (laut KROCO Studie – vom 28.06.2021 bis 26.07.2021 – waren 91% des teilnehmenden Krankenhauspersonals vollständig geimpft). Aber keine Angst die junge Abgeordnete ist sich ihrer Verantwortung bewusst und möchte nicht explizit die Pflege bestrafen, sondern setzt sich direkt für eine generelle Impfpflicht ein. Der altruistische Appell der Abgeordneten am Ende zeigt wie weit sich Politik von der Gesellschaft entfernt hat.

Sehr geehrte Frau XY, sehr geehrte Frau XY,

vielen Dank für Ihre Mail. Sie wissen, wie hoch ich Ihre Arbeit schätze und besonders die Pandemie fordert Ihnen alles ab. Mir ist durchaus bewusst, dass Sie schon seit vielen Monaten ganz oft an Ihre psychischen sowie physischen Grenzen kommen.

Sie wissen aber auch, das sich Tag für Tag die Lage auf den Intensivstationen unseres Landes verschärft. Ärzte und Pflegekräfte arbeiten am Limit, und immer mehr Corona-Patienten müssen in weiter entfernte Kliniken verlegt werden. Erste Studien deuten auf eine deutlich höhere Infektiosität der neuen Omikron-Variante des Corona-Virus hin. Unser Land befindet sich in einer sehr schwierigen Situation. Impfen ist einfach das stärkste Werkzeug gegen dieses Virus.

Wie viele andere habe ich beim Impfen auf die Solidarität innerhalb der Gesellschaft gesetzt, aber die Impfquote ist leider viel zu niedrig geblieben. Das ist ein Faktum, das man anerkennen muss.
Aus Verantwortung gegenüber den Menschen in unserem Land habe ich dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, denn dieser Gesetzentwurf enthält auch weitere wichtige und dringend notwendige Regelungen. Ich habe allerdings eine Erklärung zum Plenarprotokoll gegeben. Dabei habe ich mich ausdrücklich gegen eine sektorale Impfpflicht nur für das Personal in Gesundheitsberufen ausgesprochen, denn dies greift deutlich zu kurz. Es dürfen nicht diejenigen bestraft werden, die diese Pandemie seit fast zwei Jahren an vorderster Front bekämpfen. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, gerade auch bei den immer mehr auftretenden Virusvarianten einen gesamtgesellschaftlichen Weg aus der Pandemie aufzuweisen. Der Anteil der Geimpften im Pflegebereich ist bereits heute weit überdurchschnittlich.

Deswegen bleibt die Impflicht in letzter Konsequenz der einzige Weg, wenn wir aus der Dauerschleife Corona ausbrechen wollen. Die Bundesregierung muss jetzt zeitnah einen Gesetzentwurf über eine allgemeine Impfpflicht in den Deutschen Bundestag einbringen.

Liebe Frau XY, liebe Frau XY, ich weiß, dass Sie Ihre Arbeit mit ganz viel Herzblut machen, denn es ist für Sie nicht einfach ein Beruf, sondern eine Berufung. Bitte steigen Sie nicht aus, Ihre Patientinnen und Patienten brauchen Sie!

Viele Grüße

32-jährige Bundestagsabgeordnete CDU
8. Antworten der AfD

Dr. Marc Jongen

Vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Herr Dr. Jongen ist strikt gegen eine „Impf-Pflicht“.

Eine Impf-Pflicht würde Demokratie und Menschenrechten widersprechen und gegen das Grundgesetz verstoßen. Unser Staat gründet auf der Freiheit des mündigen Bürgers. Jeder Einzelne muss sich frei informieren und individuell entscheiden können, welche Risiken er eingehen will – gerade wenn es um weitgehend unerforschte Impfstoffe geht. Gerade in Deutschland müssen wir den Nürnberger Kodex sehr ernst nehmen. Dass die Impfung nicht das Allheilmittel ist, zeigen die immer zahlreicheren Impfdurchbrüche. Anstatt die Gesellschaft weiter zu spalten sollte die Politik sich daher auf praktikable Lösungen – wie etwa Medikamente und Pflegepersonal – konzentrieren!

Mit freundlichen Grüßen

Hübner

Leiter des Abgeordnetenbüros
von Dr. Marc Jongen, MdB

Karsten Hilse

Sehr geehrte Sabrina,

für mich ist die Einführung eines Impfzwangs, egal ob für die ganze Bevölkerung oder für einzelne Berufsgruppen, ein Angriff auf grundgesetzlich garantierte Freiheitsrechte und die im Grundgesetz verankerte Würde des Menschen. Ich bitte all diejenigen, die sich bisher aus guten Gründen gegen eine Impfung entschieden haben, standhaft zu bleiben. Ich bezweifle, dass der Staat die Impfung erzwingen kann. Bis zum 15.März kann noch viel passieren und der Widerstand gegen die Impfpflicht wächst allerorten, auch von Menschen, die sich impfen ließen. Ich werde auf jeden Fall gegen jedwede Impfpflicht stimmen und weiterhin für den Erhalt unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung kämpfen.

Beste Grüße

Karsten Hilse, MdB

Fabian Jacobi

Sehr geehrte Krankenschwester Sabrina,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir halten die Entwicklung, die Staat und Gesellschaft im Umgang mit dem Corona-Virus derzeit nehmen, ebenfalls für in hohem Maße besorgniserregend.

Soweit es um die Einführung einer Impfpflicht geht, die aktuell für bestimmte Berufsgruppen, absehbar aber für alle Menschen in Deutschland eingeführt werden soll, hat die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag den klaren Standpunkt, diese abzulehnen.

Die parlamentarische Behandlung des Themas, insbesondere die von uns dazu gestellten Anträge und die gehaltenen Reden, können Sie auf den Internetseiten des Bundestags nachverfolgen, aus der laufenden Sitzungswoche beispielsweise hier: Link

Der Abgeordnete Jacobi teilt den Standpunkt unserer Fraktion und wird in der morgigen namentlichen Abstimmung zur jüngsten Änderung des Infektionsschutzgesetzes natürlich auch entsprechend abstimmen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Katharina Troost
Sachbearbeiterin

Martin Renner

Sehr geehrte Damen und Herren,

am kommenden Freitag wird im Deutschen Bundestag über das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ abgestimmt werden.

Erneut erreicht meine Kollegen und mich zu diesem Thema eine enorme Flut an Schreiben von wachen Bürgern, die sich zutiefst besorgt über diesen neuerlichen Angriff auf Freiheit, Demokratie und Selbstbestimmung zeigen.

Selbstverständlich wird die gesamte AfD-Fraktion konsequent und aus tiefster Überzeugung GEGEN eine Impfpflicht stimmen.

Dieses Gesetz stellt mit der impliziten Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen und der sich abzeichnenden Impfpflicht für alle Bürger in Deutschland eine ungeheure Grenzüberschreitung dar.
Die Alternative für Deutschland vertritt die Position, dass die Entscheidung für oder gegen eine Impfung freiwillig und selbstbestimmt von jedem Bürger selbst zu treffen ist. Es darf weder einen direkten, noch einen indirekten Impfzwang geben.

Wir stehen für die bedingungslose Rückkehr zu unserem Grundgesetz und den darin garantierten Grund- und Freiheitsrechten aller Bürger.

Olaf Scholz hat im Wahlkampf behauptet: „Wir haben jetzt keine Impfpflicht und wollen sie auch nicht einführen“. Auch der FDP-Vorsitzende Christian Lindner hat im Wahlkampf eine Impfpflicht, auch für spezielle Berufsgruppen, ausgeschlossen. Inzwischen ließ der neue Bundeskanzler verlautbaren, dass es für ihn und seine Regierung keine roten Linien mehr gebe. Aus Sicht der AfD-Fraktion wäre eine allgemeine Impfpflicht – insbesondere vor dem Hintergrund des in Artikel 2 des Grundgesetzes garantierten Rechts auf körperliche Unversehrtheit – völlig unverhältnismäßig und darf nicht hingenommen werden.

Sprechen auch Sie weiter mit Freunden und Bekannten, scheuen Sie die Diskussion nicht und lassen Sie sich nicht einschüchtern. Wir müssen in unserem Land gemeinsam wieder zurück zu Freiheit und Rechtsstaatlichkeit kommen.
Dafür steht inzwischen leider nur noch die Alternative für Deutschland.

Ich grüße Sie freundlich
Ihr
Martin E. Renner, MdB

Springer René

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihren Offenen Brief vom 5. Dezember 2021 möchte ich Ihnen danken.

Die Impfpflicht ist ein Angriff der Regierung auf das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit. Für eine verpflichtende Impfung aller Bürger gibt es weder eine zwingende medizinische Begründung, noch ist eine solche Impfpflicht verhältnismäßig. Impfungen, die keine dauerhafte sterile Immunität zur Folge haben, dienen allein dem Eigenschutz, deswegen muss die Entscheidung darüber auch der Eigenverantwortung des einzelnen Bürgers überlassen bleiben.

Der Ruf nach einem generellen Impfzwang soll offenkundig die Schuld für falsche Corona-Politik und gebrochene Versprechen im Zusammenhang mit der Impfkampagne auf die Bürger abwälzen. Die maßlose und unverantwortliche Stimmungsmache gegen ungeimpfte Mitbürger hat unsere Gesellschaft schon jetzt tief zerrissen.

Einem generellen direkten Impfzwang in Deutschland wie auch der mit den 2G-Verschärfungen auf die Spitze getriebenen systematischen Ausgrenzung und Diskriminierung gesunder, ungeimpfter Mitbürger und forcierten Spaltung unseres Landes wird sich die AfD-Fraktion mit aller Kraft entgegenstemmen.

Die Alternative für Deutschland wird selbstverständlich gegen eine Impfpflicht stimmen.
Ich kann an der Abstimmung selbst leider nicht teilnehmen, weil ich in mich wegen eines positiven Corona-PCR-Tests in häuslicher Quarantäne befinde.

Für Ihr politisches Engagement danke ich Ihnen vielmals!

Mit freundlichen Grüßen

René Springer, MdB

Thomas Seitz

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Mail.

Das Thema gesetzliche Impfpflicht sehen wir, was Ihnen bekannt sein dürfte, ebenfalls sehr kritisch. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat als einzige Fraktion klar gegen eine gesetzliche Impfpflicht Stellung genommen und wird dies auch künftig tun. Höchst bedenklich erscheint uns auch, Schwangere und Kinder impfen zu lassen. Im Gegensatz zur Masern-Impfung handelt es sich beim Impfstoff gegen das Covid-19-Virus nicht um einen ausgereiften und seit Jahrzehnten hoch wirksamen sowie bewährten Impfstoff. Die Schutzwirkung des Impfstoffes gegen das Covid-19-Virus ist selbst bei Experten umstritten. Insofern können wir Ihre Bedenken gegen die von den Regierenden betriebene Corona-Politik nachvollziehen. Wir versichern Ihnen, dass wir uns auch künftig bemühen werden, unsere Bedenken politisch vorzutragen und Geltung zu verschaffen und danken Ihnen sehr für Ihre enorme Leistung und Ihr persönliches Engagement, die Sie jeden Tag für uns alle erbringen.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit!

Mit freundlichen Grüßen

Victoria Bronson, Ass.iur.
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Thomas Seitz MdB

Sichert Martin

Sehr geehrte Mitarbeitende in der Pflege und im sozialen Bereich, sehr geehrte Schwester Sabrina,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben, ich habe es mir aufmerksam und mit sehr viel Zustimmung durchgelesen. Ich habe mich bereits mehrfach öffentlich dazu geäußert, dass eine Impfpflicht für Pflegeberufe kontraproduktiv ist. Wir haben bereits jetzt Notstand in dieser so wichtigen Berufsgruppe, wir sollten jene, die diese schwere Aufgabe übernehmen, nicht auch noch massiv bevormunden und unter Druck setzen, sondern vielmehr fördern und die Arbeitsbedingungen verbessern – und zwar dauerhaft und nicht nur einmalig mit einer Bonuszahlung. Siehe dazu auch meine Bundestagsrede:
https://www.youtube.com/watch?v=CiiM80tl1M0 („Pflege stärken statt Impfpflicht“)

Und siehe dazu auch meine Presseerklärung:
https://afdbundestag.de/martin-sichert-impfpflicht-fuer-pflegekraefte-schaedigt-das-gesundheitswesen-massiv/

Ich bin jedenfalls gegen eine Impfpflicht sowohl für bestimmte Berufsgruppen als auch allgemein und werde – genauso wie meine Fraktionskollegen – definitiv dagegen stimmen.

Als designierter gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagfraktion habe ich mir für die kommende Legislaturperiode als wichtigste Aufgabe die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Pflegekräften vorgenommen. Ich würde mich freuen, wenn ich diesbezüglich mit Ihnen und Ihren Kollegen dafür weiter in Kontakt bleiben könnte, denn Sie als Betroffene können mir am besten schildern, wo und wie der Gesetzgeber ansetzen kann, um Tätigkeiten im sozialen Bereich attraktiver zu gestalten. Gerne lade ich Sie dafür zu einem Gespräch in mein Abgeordnetenbüro ein!

Herzliche Grüße
Martin Sichert

Münzenmaier Sebastian

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Zunächst darf ich um Verständnis ersuchen, dass die Beantwortung gelegentlich etwas Zeit in Anspruch nimmt. Allerdings sind wir bemüht, alle konstruktiven Zuschriften zu beantworten, daher ergibt sich unter Umständen eine gewisse Verzögerung.

Wie Sie womöglich wissen, positionieren sich die AfD-Bundestagsfraktion sowie Herr Münzenmaier klar gegen eine Corona-Impflicht.
Diese Position wird durch regelmäßige parlamentarische Initiativen und Anträge an den Deutschen Bundestag substantiiert und dementsprechend auch an die Öffentlichkeit kommuniziert.
Erst kürzlich machte unsere Fraktionsvorsitzende, Frau Dr. Alice Weidel, dies in einem Rundumschlag unmissverständlich klar.
Umfangreiches Informationsmaterial finden Sie auf unserer Netzseite:
https://q2z7z6i5.rocketcdn.me/wp-content/uploads/2020/11/afd_btf_drittes_bev%C3%B6lkerungsschutzgesetz_flyer_digitale_version.pdf
https://q2z7z6i5.rocketcdn.me/wp-content/uploads/2020/05/afd_btf_corona_flyer_digitale_version.pdf
https://q2z7z6i5.rocketcdn.me/wp-content/uploads/2021/03/flyer_aufbruch-fuer-deutschland_digitale-version.pdf
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hatte noch vor der Bundestagswahl einen Antrag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, sicherzustellen, dass eine Verpflichtung von Kindern zur Impfung gegen das Covid-19-Virus ausgeschlossen wird. Der Bundestag sollte überdies feststellen, so der Antrag, dass eine Zwangsimpfung von Kindern gegen den Willen der Eltern einen massiven Eingriff in das im Grundgesetz festgelegte elterliche Sorgerecht darstellt. Ein Eingriff in das Elternrecht bedarf nach Ansicht unserer Bundestagsfraktion einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage. Sie unterliegt strengen Anforderungen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit. Eine gesetzliche Impfpflicht für Kinder ist höchstens in Bezug auf solche Krankheiten verfassungsrechtlich zulässig, die für das Leben oder die Gesundheit des Kindes fatale Folgen haben können und bei denen bereits ausreichend ausgereifte, wirksame und insgesamt unbedenkliche Impfstoffe existieren. Die Mehrzahl der Kinder zeigt nach bisherigen Studien keine Symptome oder aber einen milden Krankheitsverlauf, wenn sie sich mit dem Coronavirus anstecken.
https://dserver.bundestag.de/btd/19/320/1932086.pdf
Bereits zuvor positionierte sich die AfD-Fraktion gegen eine Covid-19-Impfung bei gesunden Kindern und Jugendlichen, da es nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft ethisch bedenklich ist, eine allgemeine Empfehlung zur Impfung Minderjähriger auszusprechen, zumal für den neuartigen mRNA-Impfstoff jede Langzeiterfahrung fehlt. Dasselbe gilt umso strikter für eine Impfpflicht für Kinder und Jugendliche.
https://dserver.bundestag.de/btd/19/309/1930962.pdf
Auch grundsätzlich lehnt die AfD eine Impflicht ebenso ab, wie die daraus resultierende und derzeit von Politik und Medien immer stärker forcierte Zwei-Klassen-Gesellschaft, in der jenen Bürgern, die sich aus guten Gründen gegen eine Impfung mit den neuartigen Vakzinen aussprechen, zunehmend die Teilhabe am öffentlichen Leben aberkannt werden soll.
Bereits seit dem Frühjahr 2020, dem Beginn der Coronasituation, versagt die Bundesregierung bei dem Schutz der besonders durch Covid-19 bedrohten Risikogruppen. Stattdessen wurde das Land mit andauerndem Lockdown überzogen, obwohl der bereits der damalige Gesundheitsminister Spahn dies noch nach dem ersten Lockdown im Sommer 2020 als Fehler bezeichnet und für die Zukunft ausgeschlossen hatte.
Dass nun Länder selbst jene Staaten, die eine besonders hohe Impfquote erreicht haben, regelmäßige Erneuerungen der Impfung vorsehen und immer wieder Impfdurchbrüche konstatieren müssen zeigt, dass die neuartigen Vakzine keinesfalls ausgereift sind. Wenn nun nicht nur eine Drittimpfung (sogenannter „Booster“) gefordert wird, obwohl auch dies nur eine sehr ineffektive Wirkung zeigt, dann beweist sich endgültig, dass jede Skepsis gegenüber diesen Impfstoffen berechtigt ist.
Hierzu hat Sebastian Münzenmaier erst kürzlich im Bundestag gesprochen:
https://www.sebastian-muenzenmaier.de/rede-gegen-freiheitseinschraenkungen-trotz-ende-der-epidemischen-lage/
Auch verbietet sich jeder Vergleich mit anderen Impfungen, die teilweise seit über 100 Jahren verpflichtend sind. Denn diese sterilisieren dauerhaft und absolut wirksam gegen wesentlich schwerwiegendere Krankheiten. Zudem sind diese Impfungen längst ausgeforscht, was bei den neuartigen MRN-Vakzinen keineswegs der Fall ist.

Der Ausschluss von Menschen aus dem gesellschaftlichen Leben, nur weil sie sich nicht mit den neuartigen mRNA-Impfstoffen ist ein offener Verfassungsbruch. Wenngleich die Eindämmung des Coronavirus und der damit einhergehenden Krankheit Covid-19 einen legitimen Zweck darstellen mag, wäre eine allgemeine Impfpflicht unverhältnismäßig. Schon eine Geeignetheit steht in Frage, denn offensichtlich wirken die Impfstoffe wesentlich weniger, als von der Politik versprochen. Nicht nur, dass sie keineswegs eine Ansteckung der Geimpften verhindert. Sie verhindert auch nicht die Weiterverbreitung des Virus. Vielmehr werden die Geimpften durch die gegenwärtige Regierungs- und Medienkommunikation in trügerischer Sicherheit gewogen. Zudem wird auch die Wirkdauer der Impfstoffe ständig als geringer bewertet. Mithin wird die Bekämpfung der Pandemie durch die Impfungen nicht in einem solchen Maß gefördert, als dass eine Impflicht als zweckmäßig erscheint. Auch dürfte sie nicht erforderlich sein. Schon eine flächendeckendere Testpflicht wäre wohl ein gleichwertiges Mittel, das weniger in die Grundrechte eingreifen würde, als ein verpflichtender medizinischer Eingriff mit neuartigen Impfstoffen, die mit Nebenwirkungen einhergehen, über deren tatsächliches Risiko bislang Unklarheit besteht. Auch dürfe dies den sozialen Frieden im Lande noch weiter gefährden, sie ist also auch politisch nicht geboten.

Aus diesen Gründen lehnt Her Münzenmaier eine Impflicht mit den neuartigen Corona-Impfstoffen in aller Schärfe ab!

Gleiches gilt für stetige Verlängerung der sogenannten „Epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ respektive deren Weiterführung durch die Hintertür. Herr Sebastian Münzenmaier und die gesamte Fraktion der Alternative für Deutschland haben auch sämtliche diesbezügliche Gesetzesänderungen scharf abgelehnt und werden derartige Auswüchse auch in Zukunft politisch und juristisch bekämpfen.

Mitgliedsstaaten nicht verbindlich. Gleichwohl spricht eine derartige Missachtung natürlich Bände.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Abgeordnetenbüro Sebastian Münzenmaier

Protschka Stephan

Sehr geehrte Schwester Sabrina,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für ihre Mail.
Gerne habe ich Ihren Offenen Brief Herrn Protschka vorgelegt.
Er dankt Ihnen für Ihre offenen Worte und wird Ihre genannten Aspekte gerne berücksichtigen.
Er ist der Meinung, dass Impfen eine persönliche und freiwillige Entscheidung bleiben sollte und wird gegen eine allgemeine Impfpflicht stimmen.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

i.A.

Sabine Wächter
Sekretärin

Springer René

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. Dezember 2021, deren Eingang ich Ihnen bestätige.

Ich werde Herrn Springer Ihr Schreiben vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Dörte Gehring

9. Die Linke enthielt sich mit 32 Stimmen und der einzige Abgeordnete der uns antwortete belog uns

Die Linke hat sich mit 32 Stimmen enthalten, 6 Stimmen wurden nicht abgegeben und nur eine Person hat mit nein gestimmt. Würde man meinen, dass vielleicht der einzige Abgeordnete – Andrej Hunko – der uns am Tag vor der Abstimmung geantwortet hat, mit nein gestimmt hat, wie in seiner Antwortmail an uns behauptet, täuscht man sich.

Auch gegen diese Form der Impfpflicht werde ich mit Nein stimmen.

Liebe Krankenschwester Sabrina,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich aufgrund der Vielzahl der E-Mails nicht auf jede individuell eingehen kann.

Ich habe mich persönlich für die Impfung entschieden und bin dennoch gegen die Einführung einer allgemeinen COVID-19-Impfpflicht.

Bei den in Deutschland verfügbaren Impfstoffen gegen Covid-19 handelt es sich um Vakzine mit neuartigem Verfahren und bedingter Zulassung, die abhängig von Alter und Vorerkrankungen einen relevanten Schutz vor schweren Verläufen und einen begrenzten Schutz vor Weiterverbreitung des Virus gewährleisten. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas wies darüber hinaus zurecht darauf hin, was die Impfstoffe nicht leisten können: eine umfängliche Immunisierung und darüber eine Ausrottung des Virus. Die Impfung ist deshalb für bestimmte Bevölkerungsgruppen sinnvoll. Die Abwägung zwischen Risiko und Nutzen stellt sich je nach individuellen Merkmalen aber unterschiedlich dar. Deshalb muss die Impfung eine individuelle Entscheidung bleiben.

Diese Position der Freiwilligkeit hat im Januar auch die Parlamentarische Versammlung des Europarates mit überwältigender Mehrheit betont (https://pace.coe.int/en/files/29004/html)  – auch um Vertrauen zu schaffen und eine höhere Akzeptanz zu erreichen.

Viele historische Erfahrungen und auch aktuelle Ländervergleiche zeigen, dass autoritäre Maßnahmen wie etwa eine Impfpflicht nicht geeigneter zur Pandemiebekämpfung sind. Das Ziel einer höheren Impfquote, insbesondere in den Risikogruppen ließe sich auch mit deutlich milderen Mitteln erreichen. Statt einer Impfpflicht brauchen wir aufsuchende niedrigschwellige Angebote, insbesondere bzgl. Risikogruppen. Das Bundesland Bremen (https://taz.de/Gesundheitssenatorin-ueber-Impfpflicht/!5818583/) aber auch andere europäische Länder haben ohne Verpflichtung hohe Impfquoten erreicht.

Darüber hinaus brauchen wir endlich eine verlässliche und transparente Datenerhebung, sowie eine Stärkung des öffentlichen Gesundheitssystems und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Entlohnung der Pflegekräfte. Das würde auch das Vertrauen in die Corona-Politik signifikant erhöhen.

Zum aktuellen Geschehen im Bundestag: In der laufenden Sitzungswoche hat die neue Regierungskoalition zwei Sondersitzungen durchgedrückt, um ihren Gesetzentwurf zur einrichtungsbezogenen Impfplicht in nur vier Tagen durch den Bundestag zu peitschen. https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000188.pdf

Dieses verkürzte Verfahren ist umso absurder, als die berufsbezogene Impfplicht erst zum 15.03.21 eingeführt werden soll. Die Eile wäre so also gar nicht geboten. In der Sondersitzung am Dienstag wurde der Gesetzentwurf in der 1. Lesung eingebracht, am Mittwoch fand ein Fachgespräch zum Thema statt und am Freitag die 2. und 3. Lesung mit der Abstimmung. Auch gegen diese Form der Impfpflicht werde ich mit Nein stimmen.

Mit besten Grüßen

Andrej Hunko

Frau Wagenknecht hat uns zwar nicht geantwortet, aber sie hat zum Glück dieses Mal mit nein gestimmt.

10. Von der FDP bekamen wir eine Antwort von Olaf in der Beek, am 10.12. stimmte er mit „Ja“ für die Impfpflicht

Antwort von Bundestagsabgeordneten Olaf in der Beek (FDP) – 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages – am 06.12.2021. Zum Zeitpunk unseres Schreiben lagen ihm keine Gruppenanträge vor und wenn müssen diese reiflich und kritisch geprüft werden. Nun ja er stimmte am 10.12.2021 für eine Impfpflicht in der Pflege.

Sehr geehrte Frau Sabrina,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Frage nach einer allgemeinen Impfpflicht ist eine der kontroversesten in der aktuellen Situation. Grundsätzlich ist es in einer demokratischen Gesellschaft gut, wenn es auch zu streitbaren Themen offene Diskussionen gibt.

Es ist richtig, dass diese Debatte und auch eine mögliche Abstimmung im Deutschen Bundestag als höchstem Organ der Legislative in Deutschland stattfinden.

Bisher liegen jedoch keine der angekündigten Gruppenanträge vor. Da es bei der Thematik um wichtige Detailfragen geht, kann ich eine Entscheidung über mein Abstimmungsverhalten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht treffen. Dies wird nach sorgfältiger und kritischer Durchsicht der Anträge erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Olaf in der Beek

Alle Abstimmungsergebnisse in der Übersicht

Hier der Brief an die Bundestagsabgeordneten


Es zeigt sich einmal mehr, dass die Bundestagsabgeordneten unsere Stellung in der Gesellschaft wohl kaum einschätzen können. Ich fordere alle Kollegen auf, beugt euch nicht diesem Druck wenn ihr von dieser Impfung nicht überzeugt seid.
Abschließend möchte ich sagen, man sollte sich immer die Frage stellen, welchen persönlichen Interessen folgen diese Menschen! Für mich ist klar, jeder wird sich für sein Handeln – vielleicht nicht jetzt gleich – verantworten müssen.

Kategorien
Impfpflicht Impfung Intensivstation Krankenhaus Pflege

Intensivkrankenschwester Ramona im Interview auf der Versammlung in Aschaffenburg

Gänsehautmomente

Update: Die Intensivkrankenschwester wurde inzwischen freigestellt, die Stellungnahme des Krankenhauses habe ich am Ende mit eingepflegt.

Alle diese Menschen sollen Coronaleugner, Impfgegner, Covidioten und wie sie nicht von Medien, Politikern und dem Großteil der Gesellschaft bezeichnet werden, sein? Schaut euch die Bilder an und beurteilt es selbst.

Krankenschwester Ramona Storm, tätig auf einer Intensivstation in Aschaffenburg, gibt auf der friedlichen Versammlung der „Entfesselten Kamera“ ein Interview. Ihre ganz klare Haltung eine Impfung muss freiwillig sein und sollte es ab März eine Impfpflicht geben, dann ist es für sie mit der Arbeit vorbei.
Außerdem spricht sie an, dass die Intensivstationen voll sind, aber nicht mit Corona-Patienten und sie nur einen Patienten kennt der nicht geimpft war, alle anderen waren 2-fach oder sogar schon 3-fach geimpft. Erzählt wird ihrer M.n. etwas anderes. Der Impfstatus ist nicht eindeutig zu erkennen, man muss dies beim Patienten selbst erfragen, Nebenwirkungen durch Impfungen gibt es nicht, das sind nur Symptome von Krankheiten.
Hierbei muss unbedingt berücksichtigt werden, Intensivstationen sind sehr kostenintensiv, man kann sich nicht erlauben die Betten leer stehen zu lassen. Es ist also ein normaler ökonomischer Prozess, dass die immer gut gefüllt sind.

Auffällig viele junge Menschen mit Schlaganfall, TIAs und GBS (Guillain-Barré-Syndrom), vielfach direkt nach der Impfung. Bei einer Sinusvenenthrombose wird es mit der Impfung bereits in Verbindung gebracht, bei den anderen auftretenden möglichen Nebenwirkungen nicht. Bei der Schweinegrippe und dem Impfstoff Pandemrix sagt sie, hatte man den Auftrag dies zu dokumentieren, jetzt nicht.

Natürlich wollen Geimpfte das nicht an sich heran lassen schließlich ist es erschütternd. Sie war in der ganzen Zeit noch kein einziges mal positiv getestet worden.

Letztes und vorletztes Jahr sind viele ihrer Kollegen von der Intensivstation gegangen und die Klinikleitung hat sich nicht bemüht die Mitarbeiter zu halten. Auf Intensivstation helfen nun sehr viele Kollegen aus der Zeitarbeit aus und wenn zu wenig Personal vorhanden ist werden Betten zu gemacht oder abgemeldet.

Dieses Video zeigt eindrucksvoll, dass hier keine Rechtsextremen, Linksextremen, Coronaleugner, Impfgegner oder gar gewalttätige Menschen auf der Straße sind, hier ist die Mitte der Gesellschaft auf der Straße. Für die Versammlung hat sich Intensivkrankenschwester Ramona sogar einen Gimbal gekauft. Für alle die das noch kein Begriff ist, es ist ein Stabilisierungssystem zum Filmen: Eine Art kleines Stativ, das man während dem Filmen in der Hand hält.
Mich und viele andere Menschen kann man nicht mehr aufhalten, denn wir entscheiden selbst über unseren Körper und da ist es unerheblich ob an der nächsten Ecke mit einer Bratwurstsemmel, der Impfung in der Elbphilharmonie oder bei MC Donalds gelockt wird. Mal davon abgesehen, überhaupt daran zu denken, MC Donalds mit Gesundheitsschutz überhaupt zu assoziieren.

In Hamburg waren Schätzungen zu folge 12.000 Menschen auf der Straße, in Neumarkt i.d.Opf. waren 3.000 Menschen auf der Straße, in Fürth, Aschaffenburg, Rosenheim, …. überall stehen die Menschen auf, denn die rote Linie ist schon lange überschritten.


Mit großem Entsetzen hat das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau von dem Video einer Mitarbeiterin der NITS erfahren, das heute in den Sozialen Medien verbreitet wurde. Das Klinikum distanziert sich aufs Schärfste von den darin getätigten, befremdlichen Aussagen der Mitarbeiterin. Sie wurde bis auf Weiteres freigestellt. Weitere rechtliche Schritte werden geprüft.

13. Dezember auf Instagram
Kategorien
Boosterimpfung Impfpflicht Impfung Medien Pflege Pflegenotstand Politik

„Impfpflicht? Ohne uns!” – über 700 Menschen, u.a. aus der Pflege, haben mir ihre Berufsurkunden zugesandt

Impfpflicht für Menschen in der Pflege? 3, 2, 1, Nein!
Inzwischen haben sich für die #AktionBerufsurkunde über 700 Menschen – überwiegend aus dem sozialen Bereich – mir angeschlossen (Beitrag hier zu finden).

Ich habe mir ein Ziel gesetzt und hätte mich über 50 Berufsurkunden, die mich unterstützen, gefreut. Dass es nun über 700 geworden sind, ist grandios. Das Schöne daran, es kommen fortlaufend neue E-Mails von Menschen die sich anschließen wollen.

Besonders freut mich, dass bei den Unterstützern eine Arzthelferin dabei ist, welche bereits 2-fach geimpft ist. Eine Weitere hat sich bereits via E-Mail bei mir gemeldet.
Diese Aktion richtet sich an alle aus der Pflege, denn niemand kann ernsthaft eine generelle Impfpflicht wollen. Jeder sollte dies frei für sich entscheiden dürfen.

Wir sind keine Verschwörungstheoretiker, wobei wir darüber wissen, dass sich bereits einige Verschwörungstheorien bewahrheitet haben – Stichwort Impfpflicht!

Niemand urteilt schärfer als der Ungebildete, er kennt weder Gründe noch Gegengründe.

Anselm Feuerbach

Ich schreibe diese Zeilen als Krankenschwester, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zahlreiche Impfungen akzeptiert hat – doch diesmal ist die Situation eine völlig andere. Dieser Vektor oder mRNA basierte, nicht langzeiterprobte Impfstoff kommt nicht gegen meinen Willen in meinen Körper, Punkt. Ich sage das auch jedem, der es hören will.
Ich denke nicht im Traum daran, mir das Wort verbieten zu lassen und ich appelliere an euch alle, sich keinesfalls einschüchtern zu lassen. Es war historisch betrachtet immer falsch, auf der Seite der mitlaufenden Masse zu stehen – so ist es auch heute.

Ich werde mich, egal welchen Druck ihr versucht auf mich auszuüben, nicht impfen lassen. Für mich kommt weder ein Genimpftsoff noch ein Totimpfstoff in Frage. Denn auch wenn das Impfheft voll ist, mit meiner Meinung nach sinnvollen Impfungen, so habe ich mich auch nie jährlich gegen Influenza impfen lassen, denn inzwischen ist klar, dass dieser nicht mal eine 50/50 Chance geboten hat, dass er „schützt“.

Was aber der Unterschied zwischen mir und vielen Anderen ist, ich kann damit leben wenn du dich impfen lassen möchtest und gebe dir keine Schuld wenn du wegen Nebenwirkungen ein Bett im Krankenhaus benötigst.
Wieso?
Weil es dein gutes Recht ist. So wie es mein gutes Recht ist mich gegen eine Impfung zu entscheiden und generell eine Impfpflicht abzulehnen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ich mich bei einer Infektionssterblichkeit von 0,15% auf einer Intensivstation wieder finden werde, ist nachdem ich bereits einen Winter/Frühling/Sommer und Herbst, durch die adäquate Handhabe von Schutzkleidung, ohne Infektion gekommen bin und auch die Jahre davor nie Probleme hatte, ähnlich wie einen Sechser im Lotto zu haben.

Viel wichtiger wäre doch die Prophylaxe Tätigkeit, die eigentlich meinen Beruf bestimmen sollte. Beispielsweise die Pneumonieprophylaxe, genügend trinken, nicht rauchen, viel frische Luft, aber sich selbst nicht auskühlen, Bewegung, gesunde Ernährung, …

Mein Plädoyer: „Nein“ zu #gemeinsamgegencorona und nein zu einer Impfpflicht.

Es geht immer weiter! Denn natürlich bleiben wir niemals stehen. Auch ich werde selbstverständlich weiter machen. Aufgeben ist für mich keine Option, vor allem nicht nach über 19 Monaten Pandemie und einem inzwischen ausgehöhlten Gesundheitssystem.

Es ist in diesen Zeiten sehr wichtig, dass man laut und deutlich seine Meinung sagt. Das Unrecht, das gerade vor unseren Augen geschieht, darf nicht unwidersprochen bleiben.

Eure Krankenschwester Sabrina und Führungskraft mit ❤️
#Pflegteuchselbst

Kategorien
Impfpflicht Medien Pflege Pflegenotstand Politik

„DRG-Lauterbach“ soll nun mein neuer Chef werden? Mein Blick in die Akte Karl Lauterbach

Mein Blick in die Akte Karl Lauterbach

Man startet mit der Schlagzeile „Er wird’s doch“ in den Tag. Neben einem Podcast Virologen haben wir nun auch noch einen Impfluenzer als – selbst ernannten – Gesundheitsexperten. Wenn man denkt es kann nicht schlimmer kommen, dann täuscht man sich dieser Tage mit dieser Annahme gewaltig.

Von der Aussage Jens Spahns – der offensichtlich als Einziger erkannt hat was eine Impfpflicht im Pflegesektor anrichten würde – dass wir 2022 entweder geimpft, genesen oder gestorben sind, bis hin zur Aussage von Angela Merkel die Impfung müsse alle 9 Monate aufgefrischt werden – aber keine Angst dazu wird uns ein gewisser Puffer eingeräumt. Der neue Bundeskanzler Olaf Scholz will nun eine Impfpflicht für alle ab Februar 2022 einführen. Versprechen gebrochen!
Wie so oft, bleibt ein Fehlverhalten in Kreisen der Politiker ohne jegliche Konsequenz. Hier und da muss mal einer um ein wenig guten Willen zu zeigen zurück treten, das war es aber auch schon.

Dann sagen mir aber allen Ernstes Menschen, wie würdest du denn in deren Lage handeln? Wirklich? Diese Menschen bekleiden Posten, die noch dazu mit Beratern – die Unsummen an Steuergeldern verschlingen – ohne jegliche Kompetenzen dafür aufweisen zu können. Vielleicht sollten sich diese Menschen etwas weniger wichtig nehmen und mehr am Puls der Zeit orientieren.
Aber ich schweife ab, kommen wir zurück zu Karl Lauterbach und schauen wir uns unseren neuen Chef genauer an.

drobotean

1. Ein Blick in die Akte – Thema DRG Einführung

Lauterbach wirkte an der Einführung des umstrittenen „Diagnosebezogenen Fallgruppen“ Abrechnungssystems (auch DRG-System) mit. Dieses wurde, nicht zuletzt durch seine Aussagen, im Jahr 2003 in Deutschland eingeführt. Die Jahre davor hatte er dafür auch fleißig die Werbetrommel gerührt:

[…] Das hat den Vorteil, dass die Pauschale völlig unabhängig davon ist, wie lange der Patient behandelt wird. Wir haben in Deutschland im Vergleich zum europäischen Ausland sehr lange Verweildauern, fast doppelt so hohe Verweildauern. Und wenn nun DRGs eingeführt werden, dann haben die Krankenhäuser den Anreiz, so kurz wie möglich den Aufenthalt zu gestalten.

Karl Lauterbach im Deutschlandfunk (2001)

Genau das ist geschehen – und zwar extrem. Schon 2007 berichtete das Ärzteblatt von „blutigen Entlassungen“ – Menschen im Krankenhaus zu lassen, bringt eben jetzt keinen Gewinn mehr. Und dass die durchschnittliche Verweildauer seitdem immer noch Jahr für Jahr sinkt, lässt tief blicken:

Durchschnittliche Verweildauer in deutschen Krankenhäusern von 1992 – 2019 (Quelle: Statista)

Karl Lauterbach sagte erst kürzlich in einer seiner Talkshowbesuche, nachdem ihn Sahra Wagenknecht darauf ansprach, dass die DRG Einführung ein Fehler war und genau dieser Mann soll nun unser neuer Chef werden?

Schauen wir uns doch mal an, was die beiden (von 2001 – 2009, war Ulla Schmidt (SPD) Bundesgesundheitsministerin) damals für wirre Ansichten hatten. In einem internen Schreiben des Universitätsklinikums Magdeburg vom 01.10.2002 findet man folgende Passage:

Ginge es nach dem „Experten“ Karl Lauterbach, hätten wir heute nur noch lediglich 790 Krankenhäuser in Deutschland – er ist eben durch und durch ein Ökonom und sicherlich kein Epidemiologe. Zum Glück, zeigt die Realität, dass es noch ca. 1.576 Kliniken in Deutschland heute sind – zumindest in dem Bereich konnte er sich nicht ganz durchsetzen.

2. Ein Blick in die Akte – Thema finanzierte Medikamentenstudien

Er legte also ein Studium in Gesundheitsökonomie mit den Schwerpunkten Epidemiologie, Gesundheitsökonomie und Management (Health Policy and Management), an der Harvard Universität in Boston ab. Für alle für die Gesundheitsökonomie kein Begriff ist, das sind die Menschen die schauen wie man im Gesundheitswesen besonders gut und viel einspart und es dann als Innovation verkaufen 😉

1997 wurde von Bayer in den USA Lipobay zugelassen, ein Medikament zur Senkung des Blutfettspiegels. Genau zu dieser Zeit war Karl Lauterbach an der Universität in Köln tätig und wurde in demselben Jahr zum Professor des Instituts für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie – wo er auf dem Papier bis heute tätig ist. Noch während der Einführung von Lipobay führte Karl Lauterbach laut Recherchen des Spiegels aus dem Jahr 2004 – offensichtlich pharmafinanzierte – Studien zu dem Medikament durch und verharmloste schon damals die Wirkung des Medikaments. Kurze Zeit nach der Einführung starben alleine in den USA 31 Menschen in Folge der Nebenwirkungen und auch in Deutschland kam es zu zahlreichen Todesfällen. Das Medikament wurde 2001 vom Markt genommen.

Die Anwendung von hochwirksamen Medikamenten ist immer mit Nebenwirkungen verbunden, die auch zum Tode führen können.

Bayer-Finanzchef

Schon damals gab es allerdings Menschen und Fachleute – die es besser wussten, aber mit deren Tipps man keine Milliarden einfahren kann: „bei der Senkung des Bluttfettspiegels seien Medikamente immer nur die zweitbeste Lösung“, erklärt Heidi Braunewell von der Reformhaus-Fachakademie in Oberursel. Studien hätten gezeigt, dass leicht bis mäßig überhöhte Cholesterinwerte mit der richtigen Ernährung und ausreichender Bewegung dauerhaft um 10 bis 20 Prozent gesenkt werden können.

Leider war der Lipobay Skandal nicht der einzige, den Karl Lauterbach „mitgenommen hat“ – oder nach dem man ihm keinen Posten mehr gegeben hätte, in dem er so unermesslich viel Schaden anrichten kann. Noch während Lipobay auf dem deutschen Markt war, wurde unter der Leitung von Karl Lauterbach eine „Adipositas Leitlinie“ erarbeitet:

In dieser wird direkt in der Einleitung auf einen wesentlichen Punkt aufmerksam gemacht – den der ein oder andere sicher im Normalfall einfach überblättert:

In den unter Karl Lauterbach erarbeiteten Leitlinien wird ein Medikament, Sibutramin (entwickelt von der Knoll AG), zur medikamentösen Bekämpfung von Übergewicht, empfohlen:

Schon 1998 hat also Karl Lauterbach „Risiko und Nutzen“ abgewogen und den Nutzen des Medikaments deutlich überwiegen sehen. Aufgrund unter anderem seiner Empfehlung wurde das Medikament der Knoll AG noch 1998 zugelassen. Es wurde erst wieder 2010 vom Markt genommen. Alleine in den USA gab es bis 2002 ganze 400 Berichte über Nebenwirkungen und 29 Todesfälle. Schon 2002 wusste man im Ärzteblatt: „Es gibt keinen Beweis, dass das Medikament das Leben eines einzigen Patienten verlängert hat. Stattdessen habe es bei Patienten ein höheres Risiko von Schäden [. . .] zur Folge; auch die Wirksamkeit gegen Adipositas sei mager.“
Dennoch mussten ganze 12 Jahre vergehen, bis die pharmafinanzierte Politik reagierte und handelte. Menschen wie Karl Lauterbach haben durch gesponserte Studien zu dem Leid und dem Tod unzähliger Menschen beigetragen.

3. Ein Blick in die Akte – Thema gesponserte Studien

Die Pharmaindustrie sponsert offensichtlich die Studien, mit denen die Politiker später per Gesetz die Ärzte zu bestimmten Behandlungen zwingen. Und mittendrin – zwischen den Fronten: Karl Lauterbach. In einem Spiegel Artikel von 2001 liest man folgende Passage:

Nach Untersuchungen des Sachverständigen Karl Lauterbach vom Institut für Gesundheitsökonomie der Universität Köln wird gerade einmal die Hälfte aller chronisch Kranken optimal behandelt. […]
Die Experten wollen ihren Kollegen deshalb nun eine Reihe von Vorschriften machen. So sollen sich Ärzte bei der Therapie der häufigsten Krankheiten stärker als bisher an wissenschaftlichen Leitlinien orientieren.

Schon damals war Karl Lauterbach also der „Experte“. Ich habe mir die Studien von Karl Lauterbach näher angesehen – und man kann es kaum glauben. Da gibt es eine „Kostenanalyse der Schlaganfallbehandlung in Deutschland“ – die natürlich nicht offen zugänglich ist, sondern hinter der Thieme Bezahlschranke. Unter anderem wurde die Analyse von „K. W. Lauterbach – Institut für Gesundheitsökonomie und klinische Epidemiologie der Universität zu Köln“ erstellt. Ganz unverblümt steht am Ende dieser Studien:

Ebenso eine weitere Studie „Economic Evaluation of the Treatment of Chronic Wounds“ von „Karl W. Lauterbach“, die er 1999 erstellt hat und die 2002 veröffentlicht wurde – ebenfalls hinter einer Bezahlschranke. Auch hier findet sich ein ähnlicher Hinweis:

4. Ein Blick in die Akte – Thema Doktorarbeit

Dass Karl Lauterbach von Medizin und Pflege so wenig versteht, wie sein Vorgänger Jens Spahn, ist offensichtlich schaut man sich den deutschen Titel seiner Doktorarbeit an: „Gerechtigkeit und die Funktionen des Gesundheitswesens“. Man stellt sich eher die Frage, warum er sich mit dieser Arbeit nicht gleich für den Ethikrat beworben hat. Aber dass er es mit der Moral – trotz endlosen Schreibens darüber – nicht allzu genau nimmt, hat er leider mehrfach unter Beweis gestellt und wissentlich Menschen gefährdet wenn nicht gar ihren Tod mitverursacht. Aber dazu gleich mehr.
Karl Lauterbach hat die Veröffentlichung seiner eigenen Arbeit 20 Jahre lang verhindert. Erst auf Druck seiner Kollegen hat er sie auf seiner Homepage veröffentlicht.

Abhandlungen über das Verbreiten von Krankheiten oder gar Modellrechnungen dazu? Fehlanzeige. Dafür endlose Seiten Text über Ethik und Politik – Auszug aus der Promotionsarbeit von Karl Lauterbach

5. Ein Blick in die Akte – Thema Finanzen

Karl Lauterbach ist seit 2005 Bundestagsabgeordneter. Laut Focus erhielt er 2005 dafür 10.083,45 Euro brutto im Monat plus 4.418,09 Euro Kostenpauschale. Seit 2005 gab es immer wieder Erhöhungen – demnach ist er auf jeden Fall Multimillionär, rechnet man das Monatsgehalt auf 15 Jahre in der Politik zusammen.
Außerdem erhielt er großzügige Einkünfte aus „Nebenerwerben“: Fest steht, dass er beispielsweise im Jahr 2011 als Aufsichtsratsmitglied der Rhön-Kliniken 62.000 Euro erhalten hat, 2012 waren es bereits 64.000 Euro. Insgesamt war er von 2001 bis 2013 dort tätig. Nach eigener Aussage liegen die Bezüge mindestens bei 30.000 Euro jährlich. Bei einem Durchschnitt von rund 45.000 Euro ergibt alleine diese „Nebeneinkunft“ über die zwölf Jahre mehr als eine halbe Million Euro.
Ironischerweise hat die Süddeutsche Zeitung 2013 über die Missstände in den Rhön-Kliniken berichtet. Während Karl Lauterbach sich als Aufsichtsrat die Taschen vollstopfte, bekamen hier Putzkräfte weniger als den Mindestlohn. Wofür steht nochmal das „S“ im Namen von Karl Lauterbachs Partei?
Aber auch danach, im Jahr 2017 kommt Lauterbach auf rund 122.000 Euro bis 253.000 Euro an Nebeneinkünften. Zudem verdiene er nach eigener Aussage noch weiteres Geld mit Vorträgen und für wissenschaftliche Beratungen. Ein Spiegel Artikel von 2004 beschreibt Herrn Lauterbach ganz eindrucksvoll: „An Selbstbewusstsein fehlt es Lauterbach erkennbar nicht. Er ist C4-Professor, hat einen lukrativen Beratervertrag mit einem Krankenhauskonzern, und auch an anderen Aufträgen, mit denen er sich etwas hinzuverdienen kann, mangelt es nicht“.

Auf die Trennung von seiner Ehefrau einer Fachärztin namens Angela Spelsberg möchte ich hier gar nicht erst näher eingehen.

M.M.n. ist Karl Lauterbach ein skrupelloser Politiker im Dienste der Pharmaindustrie! Ja liebe SPD Wähler den Vorwurf, dass ihr den Pflegenotstand und den Einzug von Ökonomie im Gesundheitswesen voran treibt, müsst ihr euch – nach den Ausführungen von mir – nun gefallen lassen und es war ja auch keine Minderheit die die SPD gewählt hat.

Liebe Kollegen, mögt ihr eine Impfpflicht gut heißen und uns ungeimpfte Pflegekräfte weiterhin auf Arbeit diffamieren und schikanieren, aber das kann doch nicht ernsthaft von euch mitgetragen werden?

Eure Krankenschwester Sabrina und Führungskraft mit ❤️


Ihr könnt euch neben meinem Blog auch noch bei Instagram, Telegram, Twitter und Facebook informieren.