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Impfung

Verschwörungstheorie: Ab 01. Oktober gilt man nur noch mit 3 Impfungen als vollständig geimpft

Diesen Freitag stimmte der Bundestag für Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Was von den Medien unbeachtet bleibt, ab 01. Oktober gilt man nur noch mit 3 Corona „Impfungen“ als vollständig geimpft. Rauf und runter hört man aber nur, dass es Lockerungen gibt. Aber hört man sich die desaströse Rede von Lauterbach im Bundestag an, hört man anhand der Zwischenfrage der Politikerin Vogler, von den Linken, bereits heraus, dass selbstverständlich von 3 Impfungen ausgegangen wird: „[…] dass sie sich bitte bitte alle drei Mal impfen lassen sollen […]“. Halten wir also fest, bis 30. September 2022 gilt man mit 2 Corona „Impfungen“ als vollständig geimpft, ab 01. Oktober 2022 benötigt man dann schon 3 „Impfungen“ um vermutlich die vermeintlichen Privilegien genießen zu können.

§ 22a
Impf-, Genesenen- und Testnachweis bei COVID-19; COVID-19-Zertifikate; Verordnungsermächtigung
(1) Ein Impfnachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines vollständigen Impfschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form. Ein vollständiger Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 liegt vor, wenn
1. die zugrundeliegenden Einzelimpfungen mit einem oder verschiedenen Impfstoffen erfolgt sind, die
[…]
2. insgesamt drei Einzelimpfungen erfolgt sind und
3. die letzte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt ist

Wer jetzt also denkt, er lässt sich aufgrund des Drucks – also gut – dann eben nun 2 x Impfen, der hat ab Ende des Jahres das böse Erwachen. Genauso wie bei Novavax, denn die dritte Impfung erfolgt laut STIKO mit BioNTech.

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Impfpflicht Impfung

Mein Beruf als Krankenschwester hat ein Verfallsdatum – in zwei Tagen ist das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen

Mein Name ist Sabrina und arbeite seit über 15 Jahren als Krankenschwester – ungeimpft. In 2 Tagen ist mein Verfallsdatum abgelaufen und das ist dem geschuldet, weil ich in dieser freien, demokratischen Gesellschaft, ein wenig an Selbstbestimmung für mich einfordere, ich werde mich nicht gegen Corona „impfen“ lassen.

Während manche jetzt ihren Urlaub planen, bei Sonnenschein im Park liegen und Geimpfte ganz unbeschwert ihr Eis in der Sonne schlecken, da tickt bei mir die Uhr. Denn am Dienstag tritt die Impfpflicht für meinen Beruf in Kraft und entgegen aller Beteuerungen von Anwälten, ist dies eben nicht nur eine Nachweispflicht, sondern ich werde jetzt nicht mehr neu eingestellt – dies ist aber ein wesentlicher Schritt in meinem Lebenslauf.

Nie habe ich mich gegen Krankenkassenerhöhungen gewehrt, wegen all der Übergewichtigen, Rauchern, Alkoholikern, Unsportlichen, Extremsportlern, Unachtsamen und denjenigen die aufgrund ihres Lebensstils an Wohlstandskrankheiten leiden.
Nie habe ich euren überzogenen Lebensstil kritisiert oder gar meine Stimme erhoben wenn mir auf Station geklingelt wurde – obwohl mir der Schweiß bereits die Stirn hinunter rannte – und ich gebeten wurde, eine Tasse Tee zu servieren.
Nie habe ich zwischen Menschen einen Unterschied gemacht, doch ich sehe, dass inzwischen nicht mehr nur zwischen ungeimpft und geimpft unterschieden wird.
Nie habt ihr es groß kritisiert wenn auf dem Stellenplan eine weitere Stelle verschwunden ist und Menschen blutig entlassen wurden, es hat euch als Gesellschaft schlicht nicht interessiert.

Ich wollte diesen Beruf nie lernen, weil ich Blut nicht wirklich sehen konnte und während meine Kollegen stramm durch die Ausbildung marschierten, wurde mir schon übel wenn es hieß, nun assistieren sie mal bei einer Lumbalpunktion. Ich habe während den 15 Jahren Menschen beim Sterben begleitet, mich meinen größten Ängsten gestellt und Leichen in den Keller gefahren. Ich habe gelernt man kann Ängste überwinden und in dem was man am Meisten ablehnt ziemlich gut werden, denn Braunülen legen das liegt mir – dank der Anästhesie – inzwischen sehr gut.
Ich hab diesen Beruf immer als Berufung angesehen, aber damit ist nach über 2 Jahren Pandemie Schluss, denn ich sehe es absolut nicht ein Versuchskaninchen zu spielen, damit ihr die Lücken im Dienstplan stopfen könnt.

Wie gehts euch, was sind eure Gedanken, wie fühlt ihr euch?

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Corona Impfung Politik

748 Mitarbeiter der Uniklinik Köln sind mit Corona infiziert – der Grund sie haben wohl auf der Friedensdemo Karneval gefeiert

Kein Problem, für den Frieden dürfen wir es wagen die Krankenhäuser zu überlasten, obwohl wir wissen, dass es keine sterile Immunität gibt. Da ignorieren wir auch einfach mal die Empfehlungen des RKI, also die AHA+L Regel – darunter fällt eben auch die Alltagsmaske – wobei die bei maßnahmenkritischen Demonstrationen penibel eingehalten werden müssen und wenn nicht, dann behauptet man das einfach, damit man diese dann verbieten kann.
Nett ist dabei auch das Wort Alltagsmaske, es signalisiert so was Gewöhnliches und Vertrautes, schließlich sollen wir die ja bis ans Ende unsere Tage tragen. Auch wenn die offensichtlich nichts bringt, schließlich gehen die Infektionszahlen regelmäßig durch die Decke.
Verstehen tut das aber nur jemand, der ein Coronafetischist ist, anders kann ich mir das nicht erklären.

Wir halten also kurz fest, vor ein paar Tagen hieß es noch es wäre eine Friedensdemo für die Ukraine, seit vorgestern heißt es offiziell laut der Tagesschau, „OPs verschoben nach Karneval: Hunderte Kölner Uniklinik-Mitarbeiter haben Corona“.

Ganz witzig dabei, dass also ausgerechnet die Menschen die sich im eigenen Land jegliche Freiheit nehmen lassen, jetzt für Frieden und Freiheit, in anderen Ländern auf die Straße gehen. Für mich ist noch ein weiterer Aspekt wichtig, dass dies ausgerechnet die Menschen sind, die im eigenen Land Ungeimpfte diskriminieren. Dabei haben die vermeintlichen Solidarischen aber vergessen, dass in der Ukraine nur 34,5% der Menschen geimpft sind.
Ein weiterer erwähnenswerter Aspekt: am Karneval galt im gesamten Stadtgebiet die 2G-plus-Regel. Genesene oder zweifach Geimpfte brauchten einen aktuellen negativen Test oder eine dritte Impfung. In Kneipen mussten auch Geboosterte einen Test haben, Masken waren nicht vorgeschrieben. Ist das also gerecht, wenn unter dem Deckmantel eine Friedensdemo Party gemacht wird, dann die Woche drauf Operationen verschoben werden müssen, weil die feiernden geimpften Mitarbeiter in Quarantäne stecken? Diese Doppelmoral hält man kaum mehr aus, denn wir Ungeimpften wurden für vieles in diesem Land verantwortlich gemacht. Aber die Tests helfen auf jeden Fall Infektionen zur vermeiden – ja ne ist klar.

Wir müssen dieser Situation gegenwärtig mit Verschiebungen von planbaren Behandlungen begegnen.

Schömig

Wo also fängt Solidarität an und hört sie auf, und wo treiben wir es soweit, dass wir anfangen uns gegenseitig zu belügen – denn Solidarität ist das neue Wort für gesellschaftlich akzeptierten Faschismus!

Für die Zukunft gilt für mich: Wählst du Grün, Rot, Gelb oder Schwarz stimmen diese für den Krieg. Krieg ist per Definition einfach Scheiße und die Leidtragenden dabei ist die Zivilbevölkerung.


PS: im September 2021 äußern sich die Grünen noch wie folgt:


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Allgemein Impfung

Ich bin ungeimpft und froh darüber: eine neue Studie bestätigt meine gesunde Skepsis

Wie gut, dass mich meine natürlich Skepsis vor eifrigen Entschlüssen bewahrt. Auch war mir von Anfang an klar, dass sehr viele Menschen auf die Erpressung reinfallen würden: „impf dich frei“. Aber da gibt es eben Überzeugungen die lassen sich nicht über Nacht abstellen. Vor Corona dachte ich tatsächlich, dass es mehr Menschen gäbe mit Überzeugungen, für die sie wirklich einstehen.

Als ungeimpfter Mensch ist man eine Rarität, ich würde es aber nicht als Attribut sehen. Vielmehr erschreckt mich, dass sich meine Skepsis gegenüber der Impfstoffe immer mehr bestätigt.

Eine Studie aus Schweden nährt nun die Zweifel der Impfskeptiker, so sagt es zumindest der Focus. Und wie so oft lassen mich die Worte „Studienergebnisse müssen richtig interpretiert werden“ aufhorchen.

Am 25.02.2022 ist eine peer reviewte Studie von sieben schwedischen Wissenschaftlern im Journal „Current Issue in Molecular Biology“ veröffentlicht worden. Der Titel der Arbeitet lautet (übersetzt): „Intrazelluläre reverse Transkription des Pfizer BioNTech COVID-19 mRNA-Impfstoffs BNT162b2 in vitro in der menschlichen Leberzelllinie“.

In der Studie heißt es zur Motivation: „Eine kürzlich durchgeführte Studie hat gezeigt, dass SARS-CoV-2-RNAs revers transkribiert und in das Genom menschlicher Zellen integriert werden können. Dies wirft die Frage auf, ob dies auch bei BNT162b2 der Fall sein könnte.“

Sicher nachgewiesen wurde durch diese Studie, dass der BioNTech-Pfizer Impfstoff schnell in die Leberzellen eingedrungen ist und dort wurde die mRNA in DNA umgewandelt.
Allerdings wurde nicht untersucht, ob diese DNA dann wirklich vom Erbgut aufgenommen wird oder nicht. Nur, wenn die in den Zellen produzierte DNA vom Erbgut aufgenommen wird, ist es wahrscheinlich, dass sie die Krebsbildung fördert. Dies muss laut den Forschern unbedingt weiter untersucht werden:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wissen wir nicht, ob die von BNT162b2 revers transkribierte DNA in das Zellgenom integriert wird. Weitere Studien sind erforderlich, um die Auswirkungen von BNT162b2 auf die genomische Integrität nachzuweisen, einschließlich der Sequenzierung des gesamten Genoms von Zellen, die BNT162b2 ausgesetzt waren, sowie von Geweben von Menschen, die mit BNT162b2 geimpft wurden.

Intracellular Reverse Transcription of Pfizer BioNTech COVID-19 mRNA Vaccine BNT162b2 In Vitro in Human Liver Cell Line

Das heißt Schritt eins, der nicht nur von mir befürchtet wurde, dass sich mRNA in DNA umwandelt, wurde zumindest in dieser „in vitro“ Studie – das heißt die Versuche wurden „im Glas“ durchgeführt und nicht an lebenden Menschen – nachgewiesen.

Grenzt mich gerne weiter aus und nehmt mir ab dem 15.03. gerne auch meine Existenz, aber nie war ich glücklicher darüber, dass mich meine Eltern zu so viel Eigenständigkeit erzogen haben, denn ich bleibe definitiv ungeimpft.

Die gesamte Studie gibt es bei MDPI oder hier in Kopie:

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Corona Impfung

Rote Karte für Caritas und Diakonie – kirchliche Träger mischen mal wieder bei der Diskriminierung Ungeimpfter ganz vorne mit

Eine ganz normale Normalität.
Während einige Viele „alles“ dürfen – zumindest wird ihnen das so vermittelt und sie glauben das auch alle ganz brav – dürfen einige Wenige in diesem freien und demokratischen Land gar nichts mehr, denn sie haben sich gegen die Solidarität entschieden.

Während ich mich frage was eigentlich noch passieren muss, planen um mich herum Menschen ganz munter ihren Urlaub und blenden mal eben jegliche Bedrohung, gerichtet gegen unsere freiheitlichen Grundwerte, aus.

Während ich mich frage wie die Zukunft aussehen wird, sprechen andere von einem großartigen Sommer. Lauterbach warnt in alter Manier und meint es gäbe besseres zu tun, als sich mit den Großmachtfantasien von Putin zu beschäftigen. Ich frage mich, realisieren die Menschen von welchen Menschen, dieses Land regiert wird?

Während ich, inzwischen mit tausenden anderen Menschen, für die Autonomie eines jeden einzelnen auf die Straße gehe, lässt die Diakonie in Düsseldorf ein ganz klares Statement an die Hauswand platzieren. Man muss auch nicht weit gehen, denn die Kollegen der Diakonie bedanken sich im selben Atemzug bei geimpften Menschen.

Während immer wieder die kirchlichen Träger, die zumindest verbal ganz stark Diversität und Inklusion fordern, diejenigen sind die Minderheiten ausgrenzen, stelle ich mir die Frage: den Pflegenotstand gibt es dort wohl nicht? Sollten diese Träger, nicht erst mal anfangen ihre eigene Geschichte aufzuarbeiten?

Wer einmal bei der Kirche angestellt war weiß, dass sich gerade in diesen Unternehmen, viele verkümmerte Charaktere tummeln. Außen hui innen pfui muss ich an dieser Stelle sagen. Tolles neues Marketing, aber die Charaktere dahinter bleiben halt die gleichen.

Ich meine die Kampagne der Diakonie ist ja auch kaum mehr an devotem Benehmen gegenüber dem Staat zu übertreffen. Sorry aber bei dem Niveau bin ich wirklich raus – wenn man das noch Niveau nennen kann – hier verarscht man sich ja quasi selbst und wirft mir als Querdenkerin vor ich wäre nicht solidarisch. Der eine gibt offen zu, dass er es wegen dem gesellschaftlichen Druck gemacht hat, der andere weil er sonst keinen Sport machen kann. Diese Aussagen bringen wirklich alles auf den Punkt.

Bei so viel Menschenfeindlichkeit fehlen mir tatsächlich mal die Worte, wo ist eure Toleranz geblieben? Nie wieder meine Arbeitgeber!

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Impfnebenwirkungen Impfung

BKK Schätzungen zufolge sollen 3 Millionen Menschen von Impfnebenwirkungen betroffen sein

Update 01.03.2022: BKK ProVita Vorstand Schöfbeck: nach 21 Jahren fristlos gekündigt – den Termin beim PEI nimmt nun sein Stellvertreter wahr.

Nun bestätigen auch Versichertendaten der BKK Gruppe, die durch den BKK ProVita Vorstand Schöfbeck veröffentlicht wurden, das wovor ich seit Wochen warne. Was Facebook und Instagram aber immer wieder zum Anlass nehmen meine Beiträge zu löschen – nun ja das Ziel nicht mehr darüber zu berichten erreichen sie, denn ich vermeide es inzwischen konkrete Zahlen aus den PEI Sicherheitsberichten zu zitieren.
Für mich entwickelt sich der Umgang mit Impfnebenwirkungen schon seit längerem in eine suspekte Richtung. In dem Brief des Vorstands, der u.a. auch an den Präsidenten des PEI gerichtet wurde, wird von ca. 3 Millionen betroffenen Menschen gesprochen.

Wenn ich die Zahlen aus dem aktuellen 17. PEI Sicherheitsbericht mit den Daten der BKK vergleiche, kann ich nur sagen, das Underreporting, was dem PEI seit Jahren bekannt ist, sollte dringend angegangen werden. Vertrauen schafft man nur durch Transparenz und die fehlt mir.

Das PEI berichtet lediglich von 244.576 Verdachtsfallmeldungen von Impfnebenwirkungen bei 61,4 Millionen Geimpften. Die BKK spricht aber alleine bei ihren Versicherten von 216.695 behandelten Fällen wegen Impfnebenwirkungen bei gerade mal 10.937.716 Versicherten.
So nebenbei wird dann auch erwähnt, dass offensichtlich 7.665 Fälle von Impfkomplikationen in diesem kurzen Zeitraum für „gängige“ Impfstoffe behandelt wurden.
Der Grund für die Abweichung der Zahlen ist mir und auch dem PEI schon lange bekannt. Der Vorstand der BKK ProVita spricht dies ebenfalls an: „Ärzte werden für die Meldung von Impfnebenwirkungen nicht bezahlt. Gleichzeitig ist dieser Vorgang sehr zeitintensiv. Es ist schlicht unmöglich, alles zu melden.“

Aber natürlich ist es einfacher zu leugnen und sich nicht mit einem unliebsamen Thema zu befassen. Für mich war von Anfang an klar, dass ich mich für einen bedingt zugelassenen Impfstoff nicht als Versuchskaninchen zu Verfügung stelle, nur weil mich die Regierung mit Anreizen wie Urlaub erpressen will. Manchmal muss man wissen wann man seine Überzeugungen verkauft und vor allem für was.

Gesamter Welt Artikel ohne Bezahlschranke, am Ende des Beitrags als PDF

Eine Analyse von Millionen Versichertendaten der Betriebskrankenkassen BKK kommt bei den Nebenwirkungen auf erheblich höhere Zahlen als das Paul-Ehrlich-Institut. Die neuen Daten seien ein „Alarmsignal“, sagt BKK-Vorstand Andreas Schöfbeck.

Erstmals liegen zu Nebenwirkungen von Covid-Impfstoffen die Zahlen eines großen deutschen Krankenkassenverbands vor. Der Vorstand der BKK ProVita, Andreas Schöfbeck, hat die Daten von Millionen Versicherten der BKK-Gruppe analysieren lassen. Die Gesamtzahl der Nebenwirkungen liegt demnach um ein Vielfaches höher als die, die durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldet werden. In einem Videotelefonat mit WELT sagte Schöfbeck am Mittwoch: „Die ermittelten Zahlen sind erheblich und müssen dringend plausibilisiert werden.“

Bei der BKK ProVita sei man nach Angaben Schöfbecks hellhörig geworden, seit im Fallmanagement der Krankenkasse immer öfter Diagnosen aufgetreten seien, die auf Impfnebenwirkungen schließen ließen. Man habe daher den gemeinsamen Datenpool aller BKK-Kassen nach den dafür vorgesehenen Diagnose-Kodierungen T88.0 (Infektion nach Impfung/Sepsis nach Impfung), T88.1 (Sonstige Komplikationen nach Impfung, Hautausschlag nach Impfung), Y59.9 (Komplikationen durch Impfstoffe oder biologisch aktive Substanzen) und U12.9 (Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von Covid‐19‐Impfstoffen) durchforstet.

Das Ergebnis: Von Jahresanfang 2021 bis Mitte des dritten Quartals seien 216.695 BKK-Versicherte wegen Nebenwirkungen durch Impfstoffe behandelt worden. Herausgerechnet wurden 7665 Fälle von Komplikationen durch andere Impfstoffe. Etwaige mehrfache Behandlungen von Versicherten seien nicht in die Statistik eingeflossen – man habe pro Patient gerechnet.

Zum Vergleich: Bis zum Stichtag 31.12.2021 verzeichnete das Paul-Ehrlich-Institut auf Basis von 61,4 Millionen Geimpften lediglich 244.576 Nebenwirkungsmeldungen, ausgelöst durch Covid-Impfstoffe. „Unsere Analyse zeigt, dass wir es hier mit einer deutlichen Untererfassung zu tun haben“, sagt Schöfbeck. Er verweist darauf, dass die von ihm und seinem Team ausgewerteten Daten nur 10,9 Millionen Versicherte umfassen und nur einen Zeitraum von siebeneinhalb Monaten; die Impfkampagne läuft in Deutschland bereits seit 14 Monaten.

Gemäß unserer Berechnungen halten wir 400.000 Arztbesuche unserer Versicherten wegen Impfkomplikationen bis zum heutigen Tag für realistisch“, sagt Schöfbeck: „Hochgerechnet auf die Gesamtbevölkerung läge dieser Wert bei drei Millionen.“ Wie er sich die Differenz zwischen PEI- und BKK-Daten erklärt? Schöfbeck nennt das Meldesystem als Problem: „Ärzte werden für die Meldung von Impfnebenwirkungen nicht bezahlt. Gleichzeitig ist dieser Vorgang sehr zeitintensiv. Es ist schlicht unmöglich, alles zu melden.“ Zur Art und Schwere der Beschwerden könne auf Basis des Datenpools keine Aussage getroffen werden, so Schöfbeck: „Klar ist nur: Es ist den Leuten so schlecht gegangen, dass sie zum Arzt gegangen sind.“

Mit seinen Erkenntnissen wandte sich Schöfbeck in den vergangenen Tagen an verschiedene Institutionen, darunter die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung, den GKV-Spitzenverband und die Ständige Impfkommision (Stiko). Das Schreiben an Paul Cichutek, den PEI-Präsidenten, ist mit dem Betreff „Heftiges Warnsignal bei codierten Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung“ überschrieben. Der Verfasser erklärt darin, man sehe die neuen Zahlen „als erhebliches Alarmsignal an, das unbedingt beim weiteren Einsatz der Impfstoffe berücksichtigt werden muss“. Er erwarte schnelle Antworten, weil eine „Gefahr für das Leben von Menschen“ nicht ausgeschlossen werden könne.


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Impfung

Der 17. PEI Sicherheitsbericht handelt von Verdachtsfällen bei der Corona „Impfung“: Todesfälle & schwere Impfnebenwirkungen

Todesfälle? Schwere Impfnebenwirkungen? Impfnebenwirkungen? Von diesen Verdachtsfällen berichtet das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (Paul-Ehrlich Institut – PEI) in seinem aktuellen Bericht (hier die Ausführungen zum 16. Sicherheitsbericht). Dieser enthält aber lediglich Daten von 4 Wochen für das Jahr 2021. Vermittelt wird von Behörden, Politikern und Medien, dass es keine Auffälligkeiten gibt, doch alleine die Methodik, die das PEI anwendet, lässt keine sinnvollen Schlüsse aus der Datenauswertung zu.

Interessant – das PEI gibt in seinen Berichten immer wieder an, dass es die Todesursachen erforschen will bzw. die Impfung dafür ausschließen und verlässt sich auf Autopsien, die offensichtlich nicht durchgeführt werden, weil eine ganz andere Stelle sie beantragen müsste, nämlich die Staatsanwaltschaft (ich habe davon hier, hier und hier berichtet).

Was das PEI macht ist in etwa so, als wenn Marlboro die Angehörigen seiner Kunden bittet, falls jemand der „Kunden“ an Lungenkrebs stirbt, dies an Marlboro zu melden. Das Ganze geht „ganz einfach“ über ein Onlineformular. Der Zeitaufwand zum Ausfüllen beträgt lediglich 30 Minuten. Aufwandsentschädigung gibt es dafür natürlich keine.
Anschließend setzt Marlboro die eingegangenen Meldungen zu allen Marlboro Rauchern ins Verhältnis und vergleicht dann diese Quote mit der Quote an Lungenkrebstoten des Statistischen Bundesamts. Dabei wird natürlich herauskommen, dass die beobachtete Anzahl an Lungenkrebstoten bei den Marlboro Rauchern deutlich unter der erwarteten Anzahl in der Bevölkerung liegt (die das Statistische Bundesamt beobachtet). Daraus kann man natürlich folgern, dass das Rauchen von Marlboro Zigaretten garantiert das Risiko an Lungenkrebs zu versterben nicht erhöht (oder im Gegenteil, es sogar drastisch senkt). Diese Aussage ist aber aufgrund der Methodik (Marlboro erhebt nur „Spontanmeldungen“) einfach falsch. Genau so geht auch das PEI vor, nur hat der gewöhnliche Bürger in Deutschland die Illusion, dass dieses Bundesinstitut doch unabhängig sein müsste und die „Experten“ dort eine wissenschaftlich saubere Methodik nutzen. Das tun sie aber nicht. Dennoch vertrauen viele Bürger in Deutschland dem PEI.

Die wichtigsten Punkte

  1. Nebenwirkungen: Es wurden 244.576 Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen gemeldet, davon 29.786 schwerwiegende Fälle.
  2. Bis zum 31.12.2021 starben 2.255 Personen im zeitlichen Zusammenhang zur Corona Impfung.
  3. Bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 12 – 17 Jahren traten 3.227 Nebenwirkungen auf. 8 Kinder in dieser Altersgruppe sind im Zusammenhang mit der Impfung verstorben.
    Ich halte fest: in über zwei Jahren „Corona Pandemie“ starben insgesamt 5 Kinder im Alter von 12 – 17 Jahren mit Corona – die jedoch schwer vorerkrankt waren. Mittlerweile haben wir in derselben Gruppe in etwas über einem halben Jahr Impfkampagne 8 Tote Kinder – bei denen noch nicht einmal das PEI in allen Fällen einen ursächlichen Zusammenhang ausschließen kann.
  4. 10 Kinder erlitten bleibende Schäden durch die Impfung und es traten 147 Entzündungen am Herzen im Zusammenhang mit der Impfung auf. Auch vom Guillain-Barré-Syndrom werden die Kleinen nicht verschont – 6 Fälle sprechen hier für sich.
  5. Bei Kindern unter 12 Jahren traten 505 Nebenwirkungen auf. In 103 Fällen traten Nebenwirkungen sogar bei Kindern unter 5 Jahren auf. Wie kann das sein, wo es für diese Gruppe doch noch keinen Impfstoff gibt?
    Das PEI gibt an, dass davon in 20 Fällen der Impfstoff über die Muttermilch transportiert wurde. Die anderen 83 Fälle werden nicht näher erläutert. Das lässt nur einen Schluss zu: es handelt sich um noch nicht geborene Babys, die im Mutterleib einen Schaden durch die Impfung (der Mutter) genommen haben.
  6. Es gibt einen starken Anstieg von Entzündungen am Herzen und Herzbeutel – insgesamt 2.020 Fällen, 18 davon endeten tödlich.
  7. Die Anzahl der Fälle des Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndroms stieg auf 278 an – 53 davon endeten tödlich.
  8. Mittlerweile gibt es 730 Fälle einer Thrombozytopenie oder Immunthrombozytopenie, 24 davon endeten tödlich.
  9. Auch die Fallzahlen beim Guillain-Barré-Syndrom stiegen an – wir sprechen hier von 354 Fällen, davon endeten 9 tödlich.
  10. Zum ersten Mal erwähnt das PEI „Vaskulitiden“, das sind verschiedenste Formen von Gefäßentzündungen. Bei „nur“ 237 (offiziell) gemeldeten Fällen kann das PEI aber „kein Risikosignal ableiten“.
  11. Die Ergebnisse der SafeVac App gibt das PEI in diesem Bericht nicht mehr an. Auch dies hinterlässt einen bitteren Beigeschmack.
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Impfung

Verschwörungstheorie: Nach über 1 Jahr Corona Impfung empfiehlt die STIKO das Aspirieren bei der „Impfung“

Die STRIKO empfiehlt jetzt die Aspiration …..

Da recycle ich doch gleich mal einen alten Beitrag – aber wie bei vielen Verschwörungstheorien durch sogenannte Querdenker wird natürlich auch dies bestätigt. Selbstverständlich ohne großes Aufsehen in den Medien, lediglich das Ärzteblatt berichtet darüber. Dort habe ich übrigens auch damals – also vor gut 4 Wochen – ein paar Informationen zu meinem Beitrag gefunden. Das Ärzteblatt schreibt also:

Entgegen den allgemeinen Empfehlungen für Impfungen rät die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) zu einer Aspiration bei der intramuskulären Applikation eines COVID-19-Impfstoffs. So soll die Impfstoffsicherheit weiter erhöht werden.

S. 7

Inhaltlich ging es in meinem Beitrag damals darum, dass nicht nur in einem Ärzteforum diskutiert wird, ob eine Aspiration vor Verabreichung der intramuskulären Injektion, welche von der STIKO 2017 aufgehoben wurde, nötig wäre. Die Frage lautet: „Gibt es ein Restrisiko, doch versehentlich intravasal zu injizieren, und – falls ja – wie verträgt sich das mit dem Hinweis auf strikte i.m. Injektion des COVID-19-Impfstoffes?“.

Die STIKO schreibt dazu:

Im Tiermodell kam es nach direkter intravenöser Injektion eines mRNA-Impfstoffs zum Auftreten von Perimyokarditis (klinisch und histopathologisch).

Im Ärzteblatt schreibt ein Kommentator 2021 über die Vermutung, dass durch die versehentliche i.v. Gabe eine Myokarditis ausgelöst werden kann:

Vielleicht auch die Ursache von gelegentlichen Fällen von Myokarditis?
Eine versehentliche i.v. Gabe des Impfstoffes, wodurch Impfstoffnanopartikel ins Herz gelangen könnten, könnte m.E. auch die Erklärung von sehr seltenen Fällen von Myokarditis, wie sie jetzt in Israel diskutiert werden, sein. Ich würde hier den sicheren Weg wählen.

04. Mai 2021 Christian Ocken

Das bedeutet also, wenn man nicht aspiriert besteht die Gefahr die Nanopartikel in die Vene zu injizieren und hierbei fließen diese Partikel mit dem Blut in den rechten Vorhof. Leider wurden dazu bislang auch keine Studien angestellt die das Ganze untersuchen.
Wer Impfstraßen also tatsächlich gut heißt, und das tun unsere Politiker, hat jeglichen Respekt vor medizinischen Eingriffen verloren. Das Interessante dabei, schaut man sich den PEI Sicherheitsbericht an, explodieren derzeit die Myokarditiden.

Aber ist auch klar, dass auf die Aspiration verzichtet wird, lässt sich als Impfarzt dadurch ja auch deutlich mehr Geld verdienen, geht schließlich schneller – Pro Monat bei 300 Impfungen heißt das: 254.400 €.

#Versuchskaninchen #denkeselbst

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Boosterimpfung Impfung Pflege

Die 3. „Impfung“ bei Novavax erfolgt laut STIKO mit BioNTech

Kommen wir heute zu Novavax! Nicht weil ich mich damit „impfen“ lassen möchte, ich glaube meine Position kennt inzwischen jeder. Sondern weil es dabei einen wesentlichen Haken gibt, zumindest wenn ihr erwägt euch damit „impfen“ zu lassen.

Der Novavax Impfstoff wird in den Medien als herkömmlicher „Totimpfstoff“ dargestellt. Bevorzugt soll ihn jetzt das Pflegepersonal bekommen, damit sich auch die „Impfskeptiker“ beruhigt ihren „Piks“ vor der Impfpflicht abholen können. Fakt ist aber schon mal wir haben auch hier etwas ganz Neues mit Gen- und Nanotechnologie (mehr in diesem Beitrag dazu).

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Interessant ist aber jetzt tatsächlich eine Tabelle welche ich bei der STIKO gefunden habe. Denn die STIKO empfiehlt die 3. „Impfung“ – Auffrischimpfung, teilweise ja auch liebevoll booster genannt – mit BioNTech/Pfizer.

Man befindet sich also auch hier in der Abo-Falle und früher oder später bedarf es einer 3. BioNTech Impfung um – mit Einschränkungen – am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
Meiner Meinung nach schützt diese „Impfung“ nach wie vor am Besten gegen gesellschaftliche Ausgrenzung.

Wirkprinzip – Grundlage ist ein gentechnisch hergestelltes Spikeprotein. Damit dieses gereinigte Spikeprotein wirken kann – also eine Immunabwehr auslöst – muss dem Impfstoff ein Adjuvans (Wirkmittelvertärker) namens „Matrix M-1“ zugemischt werden. Dieses Adjuvans ist dafür bekannt, dass es eine blutauflösende Eigenschaft besitzt. Wie gut, dass bei der aktuellen Verabreichung von Impfstoffen nicht mehr aspiriert wird.

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Allgemein Boosterimpfung Impfung

Gewusst? Jedem stehen bis 2023 mindestens 8 Corona Impfungen zu!

8 Impfungen stehen mir bis 2023 noch zu. Während die meisten schon mit den Hufen scharren und kaum ihre 4-Impfung abwarten können, lehne ich mich weiterhin lieber zurück und beobachte dieses Treiben.
In jeder Familie gibt es inzwischen zwei Lager, die die sich in Zurückhaltung üben und diejenigen, welche es kaum abwarten können sich ein weiteres Mal impfen lassen zu dürfen.
Da meine 8 Impfdosen ja noch völlig unberührt geblieben sind, gehe ich schwer davon aus, dass unseren Politikern – die sich rein nur aus Gesundheitsschutz für eine allgemeine Impfpflicht aussprechen – sicher noch weitere Maßnahmen einfallen lassen. Nur zu, ich bleibe weiterhin standhaft.

Woher weiß man das mit den 8 Dosen überhaupt? Es gab von einer Partei, die man in Deutschland nicht aussprechen darf, eine „Kleine Anfrage“. Die Fragen und Antworten findet man in der Drucksache 20/429 auf dem Server des Deutschen Bundestags. Summiert man alle bestellten Impfstoffdosen bis 2023 auf, kommt man auf 669.100.000 bestellte Dosen. Laut dem Impfdashboard sind (Stand 23.01.2022) 162.100.000 Impfdosen verimpft worden. Zieht man jetzt von den bestellten Dosen die schon verimpften Dosen ab, bleiben 507.000.000 „Restdosen“ übrig.

Impfen wir aber doch mal fiktiv alle Menschen durch:

Zuerst impfen wir alle Erstgeimpften noch „fertig“, d.h. von unseren 507.000.000 Restdosen gehen nochmal 1.800.000 ab. Bleiben 505.200.000 Dosen übrig.
Jetzt sind damit 62.800.000 Menschen voll geimpft – aber nur 41.900.000 Menschen sind geboostert. Boostern wir also den Rest (ja, auch die Kinder, das heißt 62.800.000 – 41.900.000 = 20.900.000 weitere, nötige Dosen). Damit bleibt jetzt „nur noch“ ein Rest von 484.300.000 Dosen.
Jetzt gehts den „Ungeimpften“ an die Oberarme. Davon gibt es ja immer noch 79.240.000 – 62.800.000 = 16.440.000 Menschen. Wir sind spendabel und geben diesen direkt die volle Grundimmunisierung (bestehend aus 2 Spritzen) und obendrauf noch gleich einen Booster. Kommen wir auf 16.440.000 * 3 = 49.320.000 nötige Dosen. Ziehen wir diese vom „Rest“ ab, bleiben „nur noch“ 434.980.000 Dosen übrig.

Nun haben wir also in unserem fiktiven Szenario folgende Situation: alle „impffähigen Menschen“ in Deutschland sind drei Mal geimpft – und wir haben noch 434.980.000 Dosen „Restbestellung“ übrig.
Was heißt das für die Menschen? 434.980.000 / 79.240.000 = 5,5 Dosen, die jeder Bürger (nachdem er drei Mal gespritzt ist) noch bis Ende 2023 erhalten kann.

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Boosterimpfung Impfpflicht Impfung Pflege

Impfnebenwirkungen sind keine Seltenheit – 17 Menschen berichten aus ihrem Arbeitsalltag

17 mutige Menschen aus Deutschland, Österreich und Südtirol berichten über ihre Erlebnisse auf Covid-Stationen, Intensivstationen, Teststationen und Impfzentren.

Blanka Nowak Pflegeassistentin in einem Behindertenwohnheim: Wurde gekündigt weil sie kritisch gegenüber den Maßnahmen war. Den Bewohnern wurde alles verboten und teilweise waren die Bewohner wie Gefangene eingesperrt.
Edith Jäger examinierte Altenpflegerin und tätig in einem Pflegeheim: Demente Menschen sehen kein Gesicht, werden 24h in ihre Zimmer gesperrt. Teilweise haben die Menschen durch die Einsamkeit und Isolation abgebaut. Man hat alten Menschen viel mehr geschadet weil man ihnen Lebenszeit weggenommen hat.
Mario Grewe Notfallsanitäter, arbeitet in einem Testzentrum in einem Seniorenheim. Viele waren vollständig geimpft und wurden trotzdem positiv getestet.
Markus Reiter Diplomkrankenpfleger, kündigte seinen Job wegen der Maßnahmen. Er war jahrelang auf diversen Stationen im Krankenhaus tätig. Gesundes Pflegepersonal bleibt Zuhause wegen einem positiven Test. Jeder Politiker sollte sich mal vorstellen wie es ist stundenlang in einer nassen Inkontinenzeinlage zu liegen ohne sich helfen zu können.
Kartin Deistler-Plaug Krankenschwester und Naturheilpraktikerin arbeitet auf einer neurochirurgischen Intensivstation. Für den Fall der Fälle wurde das System komplett herunter gefahren.
Susanne Hanich Krankenschwester arbeitet auf einer Kardiologie und auf einer Covid-Station tätig. Solche Zeiten habe ich mit der Grippe schon mit gemacht, es wurde nur mehr Angst verbreitet. Alte Menschen mit sehr vielen Vorerkrakungen sind gestorben. Alleine und einsam sind die Menschen dort gestorben.

Sabine Seppi Krankenschwester und 2-fach geimpft war auf Covid-Intensivstation tätig. Im Dezember 2021 entschied sie sich zu kündigen, denn die Boosterimpfung wurde zur Pflicht.
Sabine Neuhaus Physiotherapeutin und Osteopathin wird von immer mehr Menschen aufgesucht die von Impfnebenwirkungen betroffen sind. Nicht allen kann sie helfen.
Petra Roth arbeitet seit über 30 Jahren als Krankenschwester. Sie beobachtet viele junge Menschen die Beschwerden nach der Impfung haben, weil sie beispielsweise als junger Mensch die Treppe nicht mehr hoch kommen.
Ramona Storm (ich berichtete bereits von ihr) Intensivkrankenschwester wurde aufgrund eines Interviews frei gestellt. Sie sprach an, dass Nebenwirkungen nicht erfasst werden.
Sabine Hellsdörfer Krankenschwester und Naturheilpraktikerin arbeitet in Covid-Impfzentren und Teststationen. Es gab Komplikationen wie Anaphylaktische Schocks, dies wurde nicht gemeldet, trotz Diskussionen mit Ärzten.

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Gastbeitrag Impfpflicht Impfung

Eine ungeimpfte Persönliche Assistentin berichtet über die Dame die sie versorgt: nur Kopf und Arme kann sie bewegen

Wie schnell kann es gehen, dass das Leben nicht mehr so ist wie es einmal war? Das kann dir nicht passieren? Doch! Die Persönliche Assistenz wird viel zu selten erwähnt und doch leisten meine Kollegen dort wundervolles. Bekannt wurde das Berufsfeld der Persönlichen Assistenz wohl durch den französischen Film „Ziemlich beste Freunde“. Der Film basiert auf einer wahren Geschichte: Philippe Pozzo di Borgo, ehemaliger Chef der Champagner-Marke Pommery, stürzte 1993 beim Paragliding ab und leidet seitdem an Tetraplegie, einer Form der Querschnittslähmung. Die folgende schwere Zeit überstand er vor allem mit Hilfe seines persönlichen Assistenten. Was sagt Katarzyna zu den derzeitigen Entwicklungen? Gerne möchte ich sie nun zu Wort kommen lassen.

Ich werde diese Person eines Tages vermissen.
Mich an die vielen Nächte ohne viele Worte erinnern.
An diese Intimität.
Gezwungenermaßen aber vielleicht auch ein wenig vom Universum „gewollt“..
Wer weiß das schon.

Angestellt bei den Paritätischen Diensten, jedoch arbeite ich für sie.
Ich sehe sie als meine Arbeitgeberin.
So mein Setting von Geist + Herz.

Ich bin persönliche Assistentin an der Seite einer Dame die ihren Kopf + Arme bewegen kann. Eingeschränkt.
Den Rest des Körpers nicht.

Es gibt kaum was zu romantisieren.
Es ist Realität, und die ist bitter.
Menschen können ihre Körper nicht mehr selbstständig bewegen, sich fortbewegen.
Es gibt Zustände die lassen sich nicht verändern.

Ich habe mir so eine Aufgabe gewünscht.
Wo ich, als Kontrast zum Muttersein und der Selbstständigkeit, „einfach“ ausführen darf.
Nach striktem Plan. Und das ist es.
Aber eben ohne meine ethischen Grenzen zu übergehen.
Ich bin mir bewusst, viele Menschen haben nicht den Luxus.
Sie tun Dinge die sie nicht ausführen würden, gäbe es kein Geld dafür.
Nicht weil sie faul sind, weil sie ein Gewissen haben..
Was so im Kollektiv trainiert wird und was das für Auswirkungen für jedes einzelne Wesen und die Gemeinschaft haben kann..
Da darf man in sich hineinhören..

Ich könnte endlos schreiben.

Über die aktuelle Impfpflicht.
Frauen + Mütter die häufig in diesen pflegerischen, begleitenden, heilerischen und assistierenden Bereichen zu finden sind.
Sie nehmen sich für „wenig“ Geld den Kindern anderer Mütter an.
Sie haben Stimmen.
Aber die Wenigsten davon die nötigen Ressourcen um sie da zu platzieren wo sie viele vernehmen können.


Ich bin eine davon.
Bald #lohnarbeitslos vermutlich.

So Gott will, das sind nicht meine letzten Worte.

Persönliche Assistenz ist die Erbringung individueller Dienstleistung, die Menschen mit einer Behinderung in die Lage versetzt, ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.

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Impfung

Pharmareferentin packt aus: „Es geht nicht darum, die Menschen zu heilen. Das Impfstoffgeschäft bringt richtig viel Geld.“

Pharmareferentin packt aus

Elisabeth Linder hat 28 Jahre für einen der größten Pharmakonzerne gearbeitet. Die Mafia ist laut ihr ein Sozialverein gegen die Pharmaindustrie.

Einer der wohl wichtigsten Beiträge die ich hier auf diesem Blog nun veröffentlicht habe. Elisabeth Linder hat 28 Jahre für einen der größten Pharmakonzerne für Impfstoffe gearbeitet und bestätigt diesbezüglich meine Erfahrungen aus dem Klinik-, Heilerziehungs-, Anästhesie- und Altenhilfebereich. „Es geht nicht darum, die Menschen zu heilen. Das Impfstoffgeschäft bringt richtig viel Geld.“ Gibt es mögliche Parallelen zu heute? Diese Frage stelle ich mir oft und Frau Linder gibt mir die Antwort dazu. Mir liegt es fern Menschen zu bekehren, belehren oder gar von etwas überzeugen zu wollen, wichtig ist mir, dass Menschen durch die Vielzahl von Informationen ihre Entscheidungen selbstbestimmt treffen können.

Los gehts!

Sie hat 1980 die Pharmareferentenausbildung bei einem großen Pharmakonzern, welcher weltweit Impfstoffe auf den Markt brachte, gemacht. Am Anfang waren es nur ein paar Impfstoffe: Hepatitis B, Tetanus, Polio (Kinderlähmung) und Diphtherie. Im Laufe der Jahre wurden es aber immer mehr. Es wurde vermittelt, dass die Impfstoffe gut seien. Sie glaubte das alles weil sie neu war. Im Laufe der Zeit hat sie aber immer mehr Zweifel bekommen.

Es wurde mir dann ganz klar, dass es überhaupt nicht um die Menschen, um das Schützen geht, um etwas Gutes zu bewirken.
Ich bin ja wie ein Kind – heute noch – ich glaub immer an das Gute und denke immer wenn man etwas macht, dann ist das tatsächlich weil ich dem Anderen Gutes tun will.
Deshalb fand ich ja am Anfang die Impfstoffe gut. Ich hab ja gedacht die bewirken wirklich etwas Gutes.
Heute bin ich natürlich eines viel besseren belehrt worden.

Elisabeth Linder

Das erste Mal, als es um den Polio Impfstoff ging, kam sie ins Grübeln. Zur Information, seit 1998 wird der Impfstoff – welcher zunächst als Schluckimpfung bekannt wurde – nur noch injiziert. Das zweite Mal kam sie ins Grübeln als es um den Windpockenimpfstoff ging. Auf einer Veranstaltung hieß es: „Wir schaffen Märkte.“ Sie erkannte sehr schnell, dass es gar nicht um die Kinder geht, sondern, dass es ein volkswirtschaftliches Problem war. Damals war bei der Veranstaltung auch schon die STIKO vor Ort. Sie bekam einen Kloß im Magen. Sie mussten dann zu den Ärzten gehen und sagen, daran sind viele Kinder gestorben. Kein Kinderarzt kannte aber Kinder, die an Windpocken gestorben sind.

Es geht ums Geld unterm Strich.

Elisabeth Linder

Dann kam erstmal der 4-fach-Impfstoff – Tetanus, Diphtherie, Polio und Pertussis (Hustenanfälle). Weiter kam dann der 5-fach- und 6-fach-Impfstoff (mit Hepatitis B und auch Haemophilus influenzae Typ b (Hib)).
Babys haben keine Gefahr an Hepatitis B zu erkranken. Es gab die ersten starken Nebenwirkungen und Todesfälle, welche sie gemeldet hat. Die Meldungen verliefen aber immer im Sande.
Nachdem man es nicht mehr unter den Teppich kehren konnte, wurde in München eine Studie ins Leben gerufen – alle Kinder die am plötzlichen Kindstod sterben müssen obduziert werden.
Diese Studie wurde nie veröffentlicht. „Mit dem Wissen heute ist mir alles klar“, sagt Elisabeth Linder dann.

Sie hatte die schlechtesten Umsätze – was ihr egal war – und wenn sie ein Kinderarzt gefragt hatte ob sie hinter dem Impfstoff steht, sagte sie offen „ich würde es nicht machen“.
Als das erste Enkelkind auf die Welt kam und die Schwiegertochter sie nach einer Empfehlung für einen Impfstoff fragte, sagte sie „um Gottes willen ja kein 6-fach-Impfstoff“.

Dann kam der Impfstoff gegen Gebärmutterhalskrebs (Humane Papillomviren (HPV) Impfung) auf den Markt – ich habe dieses Thema in einem Beitrag durch Dr. Hartmann bereits veröffentlicht.
Elisabeth Lindner erzählt, dass im Prämarketing, ein Jahr bevor der Impfstoff offiziell auf den Markt kam, die Nachrichten voll von Berichten über Gebärmutterhalskrebs waren (ich erinner hier an dieser Stelle gerne an die aktuell stark beworbene Gürtelrose Impfung). Es erinnerte Sie an Contergan.
Der Impfstoff wurde in Dritte-Welt Ländern an Frauen getestet. Gespräche mit Frauenärzten gaben Aufschluss, dass die Impfung gar keinen Sinn mache, da inzwischen verbesserte Untersuchungen, wie Pap-Tests (Abstriche), möglich sind.
Die Gefahr, an der Impfung zu sterben, wurde und wird in Kauf genommen.

Für die Hochrechnung wurde dann lediglich nachgesehen, wie viele Mädchen es gibt und ob sich das Geschäft lohnt.
Alleine die 3-fach-Impfung kostetet 500 Euro.
Es ist ein Verbrechen an den jungen Menschen.

Auf die Frage, wie würdest du die Pharmabranche einschätzen, ist das wirklich eine Branche die heilen möchte, antwortet Sie:

Die sind vom Heilen so weit entfernt – welcher Himmelskörper ist am Weitesten entfernt? Es geht überhaupt nicht ums Heilen, null Komma null, null. Und, wenn man das begriffen hat, ist es schlüssig kein einziges Kind und Lebewesen überhaupt noch zu impfen.
Damals bei der Spanischen Grippe sind die Menschen an der Impfung gestorben.“

Ich hab viel zu wenig, viel zu spät hinterfragt.

Elisabeth Linder

Laut Frau Linder zieht sich diese Impfstoffindustrie auch durch den Bereich von Tieren: Pferde, Katzen und Hunde, welche ebenfalls für die Profitsteigerung der Pharmakonzerne herangezogen werden. Ihre beiden Hunde sind nicht geimpft und sie verzichtet lieber auf das Verreisen, wenn ein Land gewisse Impfungen für Haustiere vorschreibt. „Tiere und Kinder können sich schließlich beide nicht wehren“.

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Impfpflicht Impfung Pflege

Anonymer Hilfeschrei: Pflegekräfte aus Freyungen-Grafenau wehren sich gegen Impfpflicht

Anstehende Impfpflicht für PflegeberufeAktion Berufsurkunde

Eine weiter Zeitungsannonce von Pflegekräften aus Freyungen-Grafenau. Menschen die auf ihre Not, die kaum beim Thema Pflegeexit derzeit berücksichtigt wird, aufmerksam machen. Die für den 15.03.2022 angesetzte Impfpflicht in Gesundheitsberufen lässt die Menschen aus den Berufen, die wir so dringend benötigen, fliehen. Betroffen ist das Klinikum in Freyungen-Grafenau, 20% der Mitarbeiter sind dort nicht geimpft (Gesamt 1.150 Mitarbeiter).

„Sollten im Frühjahr 20% der Mitarbeiter gehen müssen, dann hätten wir ein Problem“, so meint Plaschke. Der Geschäftsführer hofft, dass sich noch mehr Mitarbeiter zur Impfung entscheiden, um nicht Gefahr zu laufen, zu wenig Personal zu haben und damit auch die verbliebenen Kräfte zu überstrapazieren.

Die PNP schreibt: „Es sind 33 Zertifikate. Bescheinigungen darüber, dass eine Ausbildung zur Kranken- oder Kinderkrankenpflegerin absolviert wurde, dass die Berufsbezeichnung Krankenschwester geführt werden darf oder dass die Weiterbildung im Bereich Anästhesie erfolgreich war. All diese Zettel haben eines gemeinsam: Sie wurden handschriftlich überzeichnet – allesamt mit einer Aussage: „Impfpflicht – ohne mich.
Es ist offenbar ein Hilferuf, der sich hinter dem Packen Zettel verbirgt. Die anonymisierten Bescheinigungen samt ausführlichem Begleitschreiben sind ohne Absender an die Freyunger PNP-Redaktion geschickt worden. Wie aus den Unterlagen hervorgeht, plädieren die Absender für mehr Selbstbestimmung und kritisieren explizit die anstehende Corona-Impfpflicht für Personal im Pflege- und Gesundheitswesen ab Mitte März.”

„Wir die pflegen, entscheiden selbst, was für uns richtig ist. Jeder Einzelne für sich. Wir lassen uns nicht spalten“, steht etwa auf einer Art Titelblatt geschrieben. Die Zertifikate stammen aus dem bayerischen Raum, überwiegend aus Niederbayern und in großer Zahl aus dem Landkreis Freyung-Grafenau. Die Namen und Geburtsdaten sind jeweils geschwärzt.

Den Datumsangaben der Ausbildungszeiträume zu entnehmen, handelt es sich aber um Pflegepersonal jeglichen Alters. Auf einem Schreiben, das einen Altenpflege-Abschluss im Jahr 1990 bescheinigt, heißt es etwas handschriftlich: „Mir ist meine Verantwortung in der Pflege nach 30 Jahren Berufserfahrung sehr bewusst.“

In dem Schreiben an die PNP steht auch folgendes:

„Wir sind die, die um 6 Uhr auf der Matte stehen, in drei Schichten, rund um die Uhr, in Bereitschaftsdiensten, mit Überstunden, für die Patienten da sind, die fünf Mal die gleiche Frage beantworten, die versuchen aggressiven dementen Patienten gerecht zu werden, die Schüler unterstützen, anleiten, begleiten, die unter enormen Kraftaufwand Pflegefälle waschen, umlagern, windeln, die bei Notfällen richtig reagieren, Hilfe holen, reanimieren, die Ärzte immer wieder an ihre Tätigkeiten erinnern, die zwischen Verwaltung-Patient und Arzt-Patient stehen und vermitteln, die nachts eine ganze Station alleine versorgen, die sich den Rücken ruinieren, die die Hand halten, wenn ein Patient im Sterben liegt, die die Angehörigen verständigen und begleiten.“ Dies war ein kleiner Ausschnitt dessen was der Zeitung geschrieben wurde.

Gegen Ende heißt es dann noch „Wir sind die, die respektvoll und wertschätzend mit ihren Mitmenschen umgehen. Genau diesen Respekt und diese Wertschätzung erwarten wir von den Menschen, die vielleicht irgendwann die Dienstleistung von einer/m Krankenschwester/-Pfleger in Anspruch nehmen müssen. Jetzt entscheidet eine Gruppe von Menschen, die von Pflege absolut keine Ahnung haben, die absolut ignorant gegenüber all den desaströsen Zuständen in der Pflege sind und waren, über unsere gesundheitlichen Verfassung, über unseren eigenen Willen.“

Ich appelliere an alle Kollegen, setzt jetzt ein Zeichen und zeigt den Einrichtungsleitungen/Geschäftsführungen durch AU´s, dass es ohne uns ungeimpften Pflegekräfte, Sekretärin, Köchin, Reinigungskraft, Handwerker uvm. nicht funktioniert.

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Impfpflicht Impfung Pflege Pflegenotstand

Expertenrunde zur Einführung der Impfpflicht spricht vom „Aussortieren ungeimpfter Pflegekräfte“

Der deutsche Bundestag spricht in der Expertenrunde vom Aussortieren ungeimpfter Pflegekräfte

Ich bin wütend, ich bin richtig wütend auf diese Gesellschaft. Was derzeit geschieht, zeigt mir, wieso Minderheiten ausgegrenzt wurden und es zeigt mir außerdem wieso sich die Geschichte immer wieder wiederholen kann. Ein paar wenige streben nach Macht und Ansehen und viele folgend diesem Blind ohne zu hinterfragen.

[…] Wie sortiert man diejenigen die das nicht tun aus, aus diesen Einrichtungen, damit sie eben kein Infektionsrisiko darstellen.

Jurist Segmüller, Minute 33:00

Wieso enttäuschen einen derartige Äußerungen? Weil wir in der Pflege niemals einen Unterschied machen würden, aber genau diese Menschen einen Unterschied fordern. Wie kann man diesen Menschen, dieser Gesellschaft denn jemals wieder vertrauen?
Mein Vertrauen in diese Regierung, Politiker, Journalisten, Juristen, Richter und allgemein in die Gesellschaft ist so nachhaltig erschüttert, dass meiner Meinung nach (m.M.n.) nur die Aufarbeitung jedes einzelnen Details und jedes Verantwortlichen und wenn er nur im Sekretariat tätig war, dazu führen kann, nach und nach wieder Vertrauen zu fassen. Manches wird vielleicht auch nie wieder zu heilen sein.

Freepik

Woraus resultiert meine derzeitige Wut?

Damit diese Impfpflicht beschlossen werden konnte, gab es vorab eine Expertenanhörung. Damit man das als Laie einordnen kann, die Einzelsachverständigen werden von den Parteien selbst ausgewählt. Man kann sich also denken welche Meinung der Einzelsachverständige vertritt.
Dabei haben mich vier Ereignisse besonders entsetzt. Einzusehen ist diese Expertenanhörung unter folgendem Link oder eben nachfolgend:

Wie bei Minute 37:00 über den Pflegebonus gesprochen wird – den es nun eben nicht geben soll – und darüber am Ende auch hinweg gegangen wird, zeigt den Stellenwert von uns Pflegekräften bei diesen Menschen. Bei Minute 45:00 sieht man dann gut wie ein Abgeordneter tatsächlich schläft – oder sagt man dazu er entspannt die Augen.
Und nun kommen wir zu einem weiteren wichtigen Aspekt. Man hat sich ja oft schon die Frage gestellt wieso Menschen in diesem Land als Minderheiten ausgegrenzt werden können.
Nach der Aussage, vom 06.12.2021, in der Expertenanhörung im deutschen Bundestag, wurde mir klar, wie weite Teile der Gesellschaft über meinen Beruf denken. Meine Arbeitsleistung wird von einem Juristen, dessen Sinn es ist, Rechtsauffassungen gekonnt in derart abstrusen Argumentationsketten wiederzugeben, dass man einmal mehr den Kopf schütten kann, derart herab gewürdigt. Außerdem spricht sich ein Jurist gegen eine Impfpflicht aus, was so dann in der Zusammenfassung vom Bundestag nicht mehr ersichtlich ist, außer man hört sich diese Sitzung an.

Haben sich alle Bundestagsabgeordneten wirklich vollumfänglich informiert, bevor sie einer gesetzlichen Impfpflicht für die Pflege zugestimmt haben? Und wieso wird im allgemeinen nicht darauf hingewiesen, dass es einen Juristen gab, der sich gegenüber einer Impfpflicht kritisch geäußert hat? M.M.n. eine absolute Irreführung.

Nachfolgend nun weitere Details zu dieser „Expertenanhörung“ u.a. die juristischen Aussagen zu der Impfpflicht im Gesundheitswesen:

Der Sitzungssaal ist fast leer und Vertreter der Bundesregierung sind bei einer Expertenanhörung, die immer vor einer Gesetzesänderung vorangehen sollte, abwesend. Die Sitzung fand am 06.12.2021 kurz vor der Entscheidung des Bundestagsabgeordneten statt.
Interessant dabei ist, dass Bundestagsabgeordnete, wenn sie denn überhaupt antworten, wenden sich Bürger mit E-Mails an sie, dass sie sich vollumfänglich vor einer Abstimmung und Entscheidung informieren.
Komisch, dass der Sitzungssaal fast leer war, aber sicherlich haben alle Bundestagsabgeordneten diese online verfolgt.

Ab Minute 19:40 stellt der Bundestagsabgeordnete Wiese (SPD) – welcher selbst Jurist ist – eine Frage an die Juristin Klafski. Diese zeigt dann zumindest ihre juristische Auffassung. M.M.n. vergisst die Juristin, dass man diese „Impfung“ nicht mit einer Pockenimpfung vergleichen kann. Wieso? Es ist lediglich eine bedingt zugelassen Impfung, welche nach einer gänzlich neuen Technik (mRNA oder vektorbasiert) aufwiegt. Nach 5 Minuten Reden ohne Punkt und Komma, wird die Juristin dann unterbrochen (Minute 25:20).
Der Standpunkt wird also nicht komplett ausgeführt, wird aber so als gegeben hingenommen. So sieht eine ordentliche Expertenanhörung im deutschen Bundestag also aus.

Ab Minute 26:00 befürwortet die Caritas, vertreten durch Elisabeth Fix, die Einführung einer Impfpflicht. Ich weiß, dass die Caritas für mich keine Zukunft mehr bieten kann, auch wenn mir bewusst ist, dass natürlich nicht alle Mitarbeiter dieses Gedankengut teilen. Sie bittet darüber hinaus, dass auch eine Impfpflicht für Kitas und Schulen eingeführt werden sollte.

Für die CDU spricht der Politiker Frei, welcher ebenfalls Jurist ist. Die Frage zum Thema Impfpflicht richtet sich bei ihm an einen Juristen namens Segmüller. Auch er hält wie Frau Klafski, die Impfpflicht in der Pflege als geeignet, erforderlich und angemessen.

Die Formulierung dieses Juristen zum Thema wie man die Impfpflicht in den Einrichtungen sicherstellt ist für mich dann an diesem Punkt wirklich der Gipfel an Äußerung.

[…] Wie sortiert man diejenigen die das nicht tun aus, aus diesen Einrichtungen, damit sie eben kein Infektionsrisiko darstellen.

Jurist Segmüller


Alle Parteien SPD, CDU/CSU, FDP und die Grünen haben diesen Gesetzentwurf eingebracht und alle – bis auf wenige Einzelfälle – dafür gestimmt. Die Linke hat sich gänzlich enthalten – welche ein Verhalten.

Fazit aus dieser Expertenanhörung?

Gesundheits- und Sozialexperten sehen die neuerliche Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Grundsatz positiv. Insbesondere die geplante Impfpflicht für Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen stößt auf breite Zustimmung.

[…] Mehrere Rechtsexperten erklärten in der Sitzung, die geplante einrichtungsbezogene Impfpflicht sei verfassungsrechtlich zulässig. Die Regelung diene einem legitimen Ziel, sei verhältnismäßig, geeignet, angemessen und erforderlich. Auch eine allgemeine Impfpflicht wäre nach Auffassung der Juristen verfassungskonform auszugestalten.


M.M.n. werden hier Menschen bewusst getäuscht und das Traurige daran ist, dass es mich nicht mal mehr verwundert. Was weite Teile der Bevölkerung binnen weniger Monate kaputt gemacht haben, allein durch ihre naive Forderung einer Impfpflicht in der Pflege, kann mit einem einfachen Entschuldigung nicht wieder gut gemacht werden. Ich fordere, dass jeder Einzelne dafür die Verantwortung tragen muss, denn nur so kann für ungeimpfte Menschen wieder Gerechtigkeit entstehen.

Krankenschwester Sabrina & Führungskraft mit ❤️

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Boosterimpfung Gesellschaft Impfpflicht Impfung

Nebenwirkungen nach der Corona Impfung sind selten: „Klar wenn man nicht davon berichtet“

Zwei Angestellte bei der Berliner Zeitung berichten über ihre Impferfahrung. Nachdem die Medien vielfach dazu übergegangen sind, in Artikeln den Impfstatus einfach weg zu lassen, damit man keine Rückschlüsse mehr ziehen kann, berichtet die Berliner Zeitung mal relativ „offen“ über mögliche Nebenwirkungen.
Wobei ich ganz klar sage, auch diese Zeitung hat nie mit sauberem Journalismus geglänzt.

Natürlich braucht man nicht so naiv zu sein und zu denken manche Geimpften würden sich nur deshalb laut äußern weil er die Ungerechtigkeit gegenüber uns Ungeimpften nicht gut heißen mag. Aber es ist nunmal menschlich, dass viele Menschen zunächst nur an sich denken. Und da es nicht verwerflich ist, finde ich es gut, auch wenn sich viele Impfgeschädigten aus rein egoistischen Bewegründen nun laut zu Wort melden, schließlich wollen viele keine 3, 4 oder gar 5 Impfung – das sprichwörtliche Impfabo also.
Ich entscheide mich ja auch aus rein egoistischen Gründen gegen eine Impfung. Und bitte bedenkt man, nicht jeder der sich impfen hat lassen, hat dem Anderen der sich nicht impfen hat lassen dadurch automatisch das Recht abgesprochen sich nicht mehr frei dafür oder dagegen entscheiden zu dürfen.
Was aber sehr wohl gesellschaftlich zu verantworten war, dass niemand laut ausgesprochen hat, dass es immer Außnahmen gibt. Aus gesundheitlichen Gründen können Menschen keine Maske tragen, das ist sogar als Außnahmeregelung so in den Verordnungen enthalten – interessiert hat es niemand. Es gibt Menschen die können sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen, Allergie auf die Inhaltsstoffe, Vorerkrankungen, etc. und trotzdem lassen wir es als Gesellschaft zu, dass diese Menschen ausgegrenzt werden.

Wir ignorieren Ausnahmen und tun stattdessen so, als gäbe es diese nicht, es muss einfach jeder aus Solidarität Maske tragen und sich impfen lassen. Und genau ab dem Moment ist uns unser Mitgefühl abhanden gekommen. Denkt mal drüber nach.

Gebt einander wieder mehr Raum und Platz! Gerne möchte ich nachfolgend nun aus den beiden Berichten zitieren:

[…] seit meiner Impfung leide ich unter neurologischen Problemen. So eine Erfahrung verändert die Perspektive. Sie hat mich zum „Impfskeptiker“ werden lassen. Und sie hat mich zusätzlich sensibilisiert für all die Ausgrenzungsmechanismen, die wir gegen Ungeimpfte in Stellung bringen. Auch aus ganz „egoistischen“ Überlegungen: Werde ich, der ich mich nicht mehr „boostern“ lassen kann, bald zu den Ausgestoßenen dieser Gesellschaft gehören? Wird man mich womöglich dazu zwingen, mir nochmals einen Stoff injizieren zu lassen, der mein Nervensystem geschädigt hat?

Essay von Dr. Alexander Zinn

[…] Also erzählte ich vom Sommer und Herbst: wochenlang Ruhepuls 120, Zähneklappern rund um die Uhr, Schweißausbrüche bei der geringsten Anstrengung. Kein schöner Ostseeurlaub. Zurück am Schreibtisch gipfelte die Veranstaltung in den schwersten Depressionen seit zehn Jahren und Überlegungen, mich in die Klapse einzuweisen oder vorher von der Minna-Todenhagen-Brücke zu hüpfen. Stattdessen setzte ich eine Weile mit der Kolumne aus. Guter Kompromiss.

Erst als es besser wurde, fiel mir auf, dass das Herzrasen kurz nach der zweiten Covid-Impfung begonnen hatte. Ich hörte von Leuten, die über ähnliche postvakzinale Symptome klagten. Glauben Sie’s oder nicht: Bis dahin hatte ich im Leidenskontext keinen einzigen Gedanken an Comirnaty verschwendet. Ich war beide Spritzen locker angegangen: Was soll’s, Pocken, Masern, Tetanus, ich hatte sie alle. Eine Impfpsychose ist auszuschließen. Andererseits ist mir klar, dass das Zusammentreffen beider Ereignisse zufällig sein kann. Doch der Verdacht nistet in meinem Kopf.
[…]
Denn bald werde ich nur noch als unvollständig geimpft gelten und kaum mehr an die Geräte dürfen – nicht, um andere vor mir zu schützen, sondern einzig, um meinesgleichen zu erpressen. Ich werde verfetten und mit meinem Blähwanst alle deutschen Intensivstationen auf einmal füllen. Dazu fällt mir Jens Spahns unfreiwilliger Witz ein, „wir“ würden, wenn das alles vorbei sei, „einander viel verzeihen müssen“. Ach wo. Sterben muss ich. Sonst nichts.

Kolumne von Andre Mielke


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Ärzte Impfung

Verzicht auf Aspiration bei i.m. Injektion?

In der Ausbildung lernte ich noch, dass man bevor man intramuskulär spritzt, davor aspirieren muss. Kommt Blut war dies das Alarmzeichen, auf keinen Fall den Inhalt der Spritze der Person zu verabreichen. Umso mehr wunderte es mich, also ich hörte, dass dies wohl nicht erst seit der Corona Impfung aufgehoben wurde.
Die Argumentation, wieso das Ganze wohl aufgehoben wurde verwunderte mich noch mehr. Vor dem Hintergrund, dass inzwischen aber sogar in einem Restaurant „to go“ geimpft wird, zeigt mir, dass wir als Gesellschaft den nötigen Respekt vor gesundheitlichen Eingriffen verloren haben. An sich wäre eine Impfung ja auch eine Körperverletzung, ist sie aber nicht, da ich vorher einwillige. Aber lieber sprechen wir von dem „Piks“.

DCStudio

Nicht nur in einem Ärzteforum wird diskutiert, ob eine Aspiration vor Verabreichung der intramuskulären Injektion, welche von der STIKO 2017 aufgehoben wurde, nötig wäre. Die Frage lautet: „Gibt es ein Restrisiko, doch versehentlich intravasal zu injizieren, und – falls ja – wie verträgt sich das mit dem Hinweis auf strikte i.m. Injektion des COVID-19-Impfstoffes?“.

Wir alle wissen, dass die Impfungen überwiegend in den Oberarm Muskel (M. deltoideus – häufigste Applikationsart) injiziert werden. Nun ist eine Debatte darüber entfacht, ob man denn vor der Verabreichung des Impfstoffs aspirieren muss oder nicht. Dies wurde beispielsweise im Forum des Ärzteblattes thematisiert, aber auch im Rahmen eines Vortrages bei der Ärztekammer (13.09.2021). Zum anderen wurde das Ganze von Prof. Dr. Arne Burkhardt (Pathologe), in der Veranstaltung „Corona-Impfung: Die große Autopsie“ vom 20.09.2021, thematisiert.

In dem Forum des Ärzteblattes, das hinlänglich bekannt ist, wurde von Dr. Felsch folgende Frage gestellt:

In den COVID-19-Impfempfehlungen der STIKO heißt es: ‚Die Impfung ist strikt intramuskulär (i.m.) und keinesfalls intradermal, subkutan oder intravaskulär zu verabreichen.‘ Wohl im Jahre 2017 wies die STIKO darauf hin, dass eine Aspiration vor der Injektion nicht notwendig ist und bei intramuskulären Injektionen vermieden werden soll, um Schmerzen zu reduzieren. Die Blutgefäße an den Körperstellen, die für die Injektion von Impfstoffen empfohlen sind (M. vastus lateralis oder M. deltoideus) und in Reichweite der Nadel liegen, seien zu klein, um eine versehentliche intravenöse Gabe zu ermöglichen.
Meine Frage: gibt es ein Restrisiko, doch versehentlich intravasal zu injizieren, und – falls ja – wie verträgt sich das mit dem Hinweis auf strikte i.m. Injektion des COVID-19-Impfstoffes?

Dr.Felsch am Montag, 21. Dezember 2020

Eine Jungärztin stellt eine ähnlich Frage am 12. Mai 2021:

Heute Blut bei Aspiration!!

Aus gegebenem Anlass habe ich das Thema heute gegoogelt und bin auf dieses Thema gestoßen
Entgegen der Empfehlung aspiriere ich vor jeder Corona-Impfung (wie grundsätzlich bei jeder i.m.-Injektion), aus Gewohnheit kann ich auch garnicht anders. Ich habe wahrscheinlich schon tausend mal i.m. gespritzt und nur einmal kam Blut bei der Aspiration.
Bis heute. Ich habe Biontech verimpft (M. deltoideus), und vorher aspiriert. Ganz dick venöses Blut in der Nadel!!
Es ist sehr gruselig. Hätte ich die Anweisung (auch meines Chefs) befolgt, nicht zu aspirieren, wäre die ganze Impfdosis i.v. gelandet. Bei einer Frau zwischen 50 und 60.

Mittwoch, 12. Mai 2021

S. Twarock, schreibt, dass die COVID-Impfungen von den meisten Kollegen ebenfalls ohne Aspiration verimpft werden. Er fordert in seinem Kommentar, einen Rote-Hand-Brief, der auf die Notwendigkeit der Vermeidung einer intravasalen Applikation hinweist. Ein Dr. Bodenmueller kommentiert dazu, „Intravasale Injektion bei Impfung in den M. deltoideus kommt vor“, weiter schreibt er,

Über viele Jahre hinweg habe ich Reihenimpfungen in großer Zahl durchgeführt, stets mit Aspiration vor der Injektion. Kein Patient hat jemals über Schmerz beim Aspirieren geklagt, viele spürten von der gesamten Impfung nichts. Zur Aspiration von Blut kam es bei weniger als einem Promille der Fälle, vor wenigen Jahren aber zweimal innerhalb eines Vormittags und zwar vergleichbar einer i.v.-Injektion! Warum empfiehlt das RKI leichtfertig, auf eine solch einfache Sicherheitsmaßnahme zu verzichten? Schmerz- und Stressreduktion sind m.E. bei Erwachsenen belanglose Gründe. Könnte nicht gerade dadurch das Risiko einer Vaskulitits mit nachfolgender Sinusthrombose minimiert werden? Eine wissenschaftliche Diskussion eines möglichen Zusammenhangs muss geführt werden.

Dr.Bodenmueller

Warum hat die STIKO empfohlen, auf eine Aspiration bei der Injektion von Impfstoffen zu verzichten?

Im Epidemiologischen Bulletin des RKI, steht ausdrücklich, dass die Injektion der Corona-Impfstoffe i.m. erfolgen muss.

Im Ärzteblatt schreibt ein Kommentator über diese Vermutung, dass durch die versehentliche i.v. Gabe eine Myokarditis ausgelöst werden kann:

Vielleicht auch die Ursache von gelegentlichen Fällen von Myokarditis?
Eine versehentliche i.v. Gabe des Impfstoffes, wodurch Impfstoffnanopartikel ins Herz gelangen könnten, könnte m.E. auch die Erklärung von sehr seltenen Fällen von Myokarditis, wie sie jetzt in Israel diskutiert werden, sein. Ich würde hier den sicheren Weg wählen.

04. Mai 2021 Christian Ocken

Das bedeutet also, wenn man nicht aspiriert besteht die Gefahr die Nanopartikel in die Vene zu injizieren und hierbei fließen diese Partikel mit dem Blut in den rechten Vorhof. Leider wurden dazu bislang auch keine Studien angestellt die das Ganze untersuchen.
Wer Impfstraßen also tatsächlich gut heißt, und das tun unsere Politiker, hat jeglichen Respekt vor medizinischen Eingriffen verloren.

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Impfung

Gürtelroe eine mögliche Nebenwirkung der Corona Impfung: Keine Angst es gibt dagegen eine Impfung

Schauen wir uns doch im Konkreten eine mögliche Nebenwirkung, die Gürtelrose, an. Laut PEI natürlich extrem selten. Eigentlich geben die Daten des PEI sogar her, dass Corona Geimpfte vor Gürtelrose geschützt sind. Ich werfe einen Blick auf eine unglaubliche Geschichte.

Da das Ganze so selten ist, hat nicht nur GlaxoSmithKline – verantwortlich für den Wirkverstärker bei der Schweine(Pandemie) – einen I.stoff dafür hergestellt. Nein kein geringerer wie Ugur Sahin möchte ebenfalls diesen Markt für sich und sein altruistisches Unternehmen (BioNTech-Pfizer) ergründen. Er will jetzt genau diesen „Gürtelrosenmarkt“ mit mRNA Technologie erobern, was u.a. der Comirnaty I.stoff verursacht.

pvpproductions
Gürtelrose bei Corona Geimpften? Das ist laut PEI nahezu unmöglich

In den „ausgewählten Themen“ der Sicherheitsberichte des Bundesinstituts für I.stoffe und biomedizinische Arzneimittel (Paul-Ehrlich-Institut, PEI) wird über Herpes Zoster nach der Impfung kaum berichtet. Hin und wieder verirrt sich eine „kleine Tabelle“, in denen Gürtelrose auftaucht in den Sicherheitsbericht. So auch im aktuellen 16. Sicherheitsbericht.

Innerhalb von 42 Tagen nach einer Corona Impfung erkrankten ganze 1.636 Erwachsene und 26 Kinder an Herpes Zoster.
Da Studien nahe legen, dass nur 1% aller wirklich auftretenden Fälle gemeldet werden, dürfen wir uns auf eine gigantische Dunkelziffer einstellen. So weit so gut – wir haben also eine Krankheit, Herpes Zoster, die auch nach der Corona Impfung auftritt. Kann man dagegen denn nichts machen?

Die Menschen in Deutschland und der EU haben Glück! Es gibt wirklich eine Impfung gegen Herpes Zoster. Eigentlich gibt es sogar zwei I.stoffe, einen von der Firma Merck, der auf den Namen „Zostavax“ hört und einen von der Firma GlaxoSmithKline (GSK), der auf den wunderbaren Namen „Shingrix“ hört. Wir schauen uns Letzteren an.

Daten des PEI zu Shingrix

Das PEI führt Shingrix in seiner Datenbank offiziell als Herpes Zoster I.stoff. In der Datenbank mit Verdachtsfällen von Impfkomplikationen ist Shingrix auch ganz vorne mit dabei und belegt „Platz 2“ der I.stoffe mit den häufigsten Impfnebenwirkungen:

Es ist übrigens beachtlich, dass die Daten in der Datenbank einen Stand vom „31.12.2020“ haben – das ist selbst für das PEI ziemlich alt. Schauen wir, welche Nebenwirkungen bei dem Herpes Zoster I.stoff am häufigsten auftreten:

Da kommt direkt auf Platz 2 „Herpes Zoster“ – also genau das, wovor der Stoff eigentlich schützen soll. Übrigens hat das PEI durchaus erkannt, dass Herpes Zoster nach der Herpes Zoster Impfung eine ausgeprägte Nebenwirkung ist. Bereits im Jahr 2020 ist eine Studie darüber durchgeführt worden, die im Oktober 2020 abgeschlossen wurde:

Quelle: PEI

Natürlich erwartet man ein Jahr danach von dem PEI noch keine Ergebnisse. Die gibt es auch wirklich noch nicht.

Was sagt die EMA zu Shingrix?

Auch die Daten in der EMA Datenbank erhöhen nicht wirklich mein Vertrauen in das Vakzin – es ist mit dem „schwarzen Dreieck“ markiert:

Quelle: EMA

Was heißt das schwarze Dreieck?

Wenn ein Arzneimittel mit dem schwarzen Dreieck gekennzeichnet ist, bedeutet dies, dass es noch intensiver überwacht wird als andere Arzneimittel.

Dies liegt in der Regel daran, dass zu diesem Arzneimittel weniger Informationen vorliegen als zu anderen Arzneimitteln, zum Beispiel weil es neu auf dem Markt ist oder weil es nur wenige Daten über seine langfristige Anwendung gibt.

Quelle: EMA

Überraschend, dass es für einen I.stoff, der seit 2018 auf dem Markt ist noch zu wenige Studien oder Daten gibt. Vielleicht ist auch das „Sicherheitsprofil“ nur „ungünstig“?
Dieser Verdacht erhärtet sich auch bei einem Blick in die EudraVigilance Datenbank über Impfnebenwirkungen. Dort glänzt der Impfstoff bislang mit 8.708 Verdachtsfällen von Impfnebenwirkungen:

Wir halten also fest: Gegen Herpes Zoster gibt es eine Impfung von GlaxoSmithKline, die durch die häufige Nebenwirkung „Herpes Zoster“ hervorsticht. Eine 2020 durchgeführte Studie dazu wurde bislang noch nicht veröffentlicht und auch die EMA beobachtet das Produkt.

Shingrix Studie an Senioren

Eine aktuell laufende Studie „Training des angeborenen Immunsystems gegen SARS-CoV-2 (COVID-19) mit Hilfe des Shingrix-Impfstoffs bei Pflegeheimbewohnern (NH-Shingrix)“erachte ich für mehr als ethisch und moralisch verwerflich. Die Studie startete am 01.09.2020 und bis 30.09.2021 sollten dazu Daten erhoben werden – das heißt die Studie ist abgeschlossen (Ergebnisse aber noch nicht veröffentlicht).

Werfen wir einen Blick auf das Ziel der Studie:

Ziel dieser Pilotstudie ist es, vorläufige Daten zur Unterstützung des Konzepts zu liefern, dass das angeborene Immunsystem nach einer Immunisierung (2 Dosen im Abstand von 3 Monaten) mit dem Shingrix-Impfstoff im Vergleich zu Placebo (normale Kochsalzlösung) bei älteren Erwachsenen, die in Pflegeheimen leben, trainiert wird. Zweihundert Pflegeheimbewohner, sowohl Männer als auch Frauen, im Alter von mehr als 65 Jahren, die nicht an COVID-19 erkrankt sind, erhalten zwei intramuskuläre Injektionen, die entweder den Shingrix-Impfstoff enthalten, und die andere Hälfte zwei Injektionen mit einer normalen Kochsalzlösung (Placebo-Vergleich) im Abstand von etwa drei Monaten. Blutproben werden vor der ersten Injektion (Tag Null), einen Tag nach der zweiten Injektion (91 Tage danach) und einen Monat nach der zweiten Injektion (120 Tage) entnommen. Durch wöchentliche Symptomkontrollen und monatliche Antikörpertests um den Tag 180 herum werden die Bewohner mit COVID-19 und der Schweregrad der COVID-19-Symptome ermittelt.

Quelle: Clinicaltrials

Ist das nicht perfide? Da werden Senioren in Pflegeheimen mit einem, für seine Nebenwirkungen bekannten, Herpes Zoster Impfstoff geimpft und als Versuchskaninchen benutzt, um zu sehen, ob „das Ganze“ auch gegen Corona hilft.
Immerhin – die Senioren sind dann ja auch direkt vor Herpes Zoster geschützt… oder bekommen es erst recht, durch die Nebenwirkungen.

BioNTech bringt mRNA in den Herpes Zoster Markt

Da steigt doch einfach BioNTech-Pfizer selbst in diesen „neuen Herpes Zoster Markt“ ein. Und genau diese Botschaft hat Ugur Sahin kürzlich verkündet:

Das Mainzer Pharmaunternehmen Biontech und sein US-Partner Pfizer wollen, wie beide Unternehmen am gestrigen Mittwoch mitteilten, jetzt gemeinsam einen weiteren Impfstoff gegen Gürtelrose entwickeln. Es soll die erste derartige Vakzine auf Basis von mRNA-Technologie werden, die auch bereits bei dem Corona-Impfstoff angewendet wurde. Die klinischen Studien sollen in der zweiten Hälfte dieses Jahres beginnen.

Bei der neuen Vakzine von Pfizer und Biontech sollen nach Unternehmensangaben eine von Pfizer entwickelte Antigen-Technologie und das mRNA-Verfahren von Biontech genutzt werden. Die Entwicklungskosten wollen sich die beiden Unternehmen ebenso teilen wie die Bruttogewinne aus künftigen Produktverkäufen.

„Mit dieser Zusammenarbeit möchten beide Unternehmen ihr Know-how und ihre Ressourcen nutzen, um einen neuen mRNA-basierten Impfstoff gegen Gürtelrose zu entwickeln“, sagte Biontech-Vorstandschef und Mitgründer Ugur Sahin. Ziel sei es, einen mRNA-Impfstoff „mit einem vorteilhaften Risikoprofil und hoher Wirksamkeit“ zu entwickeln. Ähnlich wie bei dem Corona-Impfstoff erhält Pfizer das Recht, den potenziellen Impfstoff weltweit zu vermarkten, mit Ausnahme von Deutschland und der Türkei, wo Biontech ebenso wie in einigen noch nicht näher genannten Entwicklungsländern die Vermarktungsrechte besitzen wird.

Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung vom 06.01.2022

Wer weiß, vielleicht entsteht so direkt eine Kombi Impfung „Corona-Zoster“, die nach dem fünften Booster zuverlässig vor Corona und Herpes Zoster schützt. Zumindest für drei Wochen.

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Impfpflicht Impfung Medien Politik

Fake Statistiken: getreu dem Motto „Södern statt zögern“, denn nur impfen hilft!

„Södern statt zögern“, ist ein Spruch in dieser Pandemie, die dem bayerischen Ministerpräsidenten nicht in Ansätzen gerecht werden kann. Ja Herr Söder ist immer vorne an erster Stelle mit dabei, wie auch Peter Tschentscher (SPD, Hamburg). Erinnert ihr euch noch an die Inzidenzen der Ungeimpften?

Leider nehmen die Corona-Infektionen gerade bei Ungeimpften dramatisch zu. Es gibt einen direkten Zusammenhang von niedrigen Impfquoten und hohen Infektionsraten. Lassen Sie sich daher bitte impfen. Nur Impfen hilft. #impfen #schutz #corona #covid19 @gesundheit.pflege.bayern

18. November 2021

Mittlerweile hat es sich herumgesprochen: (nicht nur) Markus Söder verbreitet Fake News und gibt extrem falsche Inzidenzen für Ungeimpfte an. Werfen wir einen Blick auf die frisch veröffentlichten Rohdaten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und erklären den „Trick“ von Markus Söder und seinem Landesamt.

In dem Twitter/Instagram Post von Markus Söder ist die Inzidenz der Geimpften 110, wohingegen die der Ungeimpften ganze 1.469 ist – über 13 Mal so hoch wie die der Geimpften. Interessant ist dabei, dass die bayerischen Landesbehörden die „Datenhoheit“ hatten. Es wurde bis auf den Post von Markus Söder einfach nichts veröffentlicht, außer die entsprechenden Inzidenzwerte. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel (LGL) hat die „Rohdaten“ nun endlich hinter den Berechnungen veröffentlicht.

Das LGL kommt bei den Ungeimpften auf eine Inzidenz von 333,8. Wie kommt denn Herr Söder auf eine Inzidenz von 1.469? Das ist ja über vier Mal höher, als die eigentliche Inzidenz der Ungeimpften? Des Rätsels Lösung ist ja inzwischen auch in den „Medien“ angekommen: das LGL hat einfach die Personen, mit unbekanntem Impfstatus, den Ungeimpften zugerechnet.
Aus einer realen Inzidenz von 333,8 wurde damit eine Inzidenz von 1.469. Man hat bei der Berechnung der Inzidenz ganze 51.257 Fälle einfach „ausgeschlossen“, weil deren Impfstatus „unbekannt“ (48.468 Fälle) oder „unstimmig“ (2.889 Fälle) war. Im Umkehrschluss wusste man von lediglich 14.254 der Fälle, dass sie ungeimpft waren und hat ganze 48.468 Fälle einfach addiert, obwohl man zu deren Impfstatus keinerlei Kenntnis hatte.

Die Zahlen zeigen, der Unterschied in den Inzidenzen von Geimpften und Ungeimpften ist bei weitem nicht so groß, wie von den Medien, den Behörden und den Politikern dargestellt. Schaut man sich die Streuung der Werte an, dann könnte es sogar gut sein, dass die Inzidenzen faktisch gleich sind.

Der Mann, der mit hippen Sprüchen auf seiner Kaffeetasse – „Winter is coming“, als Zitat aus „Game of Thrones“ – so unheimlich trendig ist, dass es schon künstlich wirkt, ist die Person, die unsere Gesellschaft derart gespalten hat, wie kein Anderer.

Rohdaten zum Download

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Impfpflicht Impfung Pflege Pflegenotstand

Gesundheitsämter entscheiden nun ab dem 15.03.2022 über den Pflegenotstand – möglich macht es die „Kann-Regelung“

Die berufsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen wird nur vorübergehend, bis Ende 2022, greifen – das Ganze habe ich bereits thematisiert und bin zudem auf die erste Verfassungsbeschwerde eingegangen.
Was nun bittere Realität ist, durch die Änderung des Infektionsschutzgesetz, entscheiden bald Gesundheitsämter vor Ort über das Verhängen oder Nicht-Verhängen von Berufsverboten. Ja ihr habt richtig gehört, Gesundheitsämter, die von Pflege absolut keine Ahnung haben entscheiden nun über das Voranschreiten des Pflegenotstands. Aber wen wundert es, wenn ein Karl Lauterbach neuer Gesundheitsminister werden kann.
Außerdem kann den Arbeitnehmern ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro drohen und dies gilt sowohl für bereits Beschäftigte als auch neu Angestellte. Dies ist durch die „Kann-Regelung“, worauf sich ein vielfach geteilter Beitrag von dem „Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte“ (KRiStA) bezieht, geregelt.
Meiner Meinung nach wurde dieser Beitrag ausschließlich für die Sichtweise eines Arbeitgebers verfasst. Denn die „Kann-Regelung“ ist nur positiv für den Arbeitgeber auszulegen. Das heißt dieser muss aufgrund der Impfpflicht in der Pflege vor der Anordnung eines Betretungsverbotes durch Gesundheitsämter, nicht tätig werden. Er muss keine Arbeitnehmer kündigen oder freistellen.

Bislang dachten aber alle nur, dass das Gesundheitsamt lediglich ein Berufsverbot aussprechen kann und es zu keinen Bußgeldern für bereits Angestellte im Pflegeberuf kommt. Im Kommentarbereich unter dem Beitrag bei KRiStA wurde dann aber diese relevante Frage zum Thema Bußgeld gestellt.

Mir ist es wichtig, euch alle Fakten an die Hand zu geben, auch wenn diese vielleicht unbequem sind. Denn KRiStA hebt in einem erneuten Beitrag von heute, ganz am Schluss folgenden Sachverhalt, hervor:

Allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass es […] einen Bußgeldtatbestand für den Arbeitnehmer […] selbst gibt, der die Nichtvorlage […] des Immunitätsausweises auf Anforderung des Gesundheitsamtes betrifft (§ 73 Abs 1 a Nr. 7h i. V. m. § 20 a Abs. 5 S. 1 IfSG).

Weiter heißt es in dem Artikel von KRiStA:

Daher gilt nach wie vor die Schlussfolgerung:

Vor der Anordnung eines Betretungsverbotes gibt es keinen zwingenden Grund, Arbeitnehmer oder sonst Tätige zu kündigen, freizustellen oder anderweitig auszuschließen.

Dieser Artikel ist eine Hilfestellung für Arbeitgeber, bringt einer Pflegekraft oder sonst in einem anderen Bereich in der Pflege tätigen Person wenig. Da alles bislang sehr wage formuliert ist sollte man sich keinesfalls darauf verlassen, dass sich Gesetze nicht in Windeseile verschärfen lassen, bis hin zu einer allgemeinen Impfpflicht. Ich empfehle darüber nachzudenken, dass man arbeitsunfähig erkrankt. Ihr habt euch vernetzt, nutzt eure regionale Stärke und setzt Nadelstiche!
Pflege braucht jeder, aber Pflege kann nicht jeder! Wir sind die Fachkräfte und unsere Gesellschaft ist auf uns angewiesen, werden wir uns endlich unserer Stärke bewusst.

Nachfolgend nun noch alle relevanten Paragraphen.

fabrikasimf

1. Nicht nur die Pflege ist betroffen

Ab dem 15.03.2022 greift für eine ganze Reihe von Personen die Impfpflicht. Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden die betroffenen Gruppen in Absatz 1 aufgelistet:

§20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19

(1) Folgende Personen müssen ab dem 15. März 2022 entweder geimpfte oder genesene Personen […] sein:
1. Personen, die in folgenden Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind:
a) Krankenhäuser,
b) Einrichtungen für ambulantes Operieren,
c) Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
d) Dialyseeinrichtungen,
e) Tageskliniken,
f) Entbindungseinrichtungen,
[…]
h) Arztpraxen, Zahnarztpraxen,
i) Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
[…]

2. Personen, die in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind,
[…]

Satz 1 gilt nicht für Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Betroffen sind also sehr, sehr viele Menschen. Angefangen beim „ungeimpften Hausarzt“, über die „ungeimpfte Krankenschwester“ oder die „ungeimpfte Altenpflegerin“, bis hin zum „ungeimpften Hausmeister in einer Behinderteneinrichtung“.
Wie erwähnt: diese Regelung gilt nur temporär, bis zum 31.12.2022.

2. Was passiert mit Personen, die bereits solch einem Beruf nachgehen?

Die Absätze 2 und 5 des §20a IfSG regeln, was mit Personen passiert, die bereits in einem oben genannten Beruf in einem Unternehmen tätig sind.

2.1 Arbeitnehmer melden zuerst einmal an die Einrichtungsleitung

Zuerst schauen wir uns „normale Arbeitnehmer“ in Absatz 2 an:

§20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19
(2) Personen, die in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens bis zum Ablauf des 15. März 2022 folgenden Nachweis vorzulegen:
1. einen Impfnachweis […],
2. einen Genesenennachweis […] oder
3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Das heißt die zum Beispiel ungeimpfte Krankenschwester muss der Einrichtungsleitung eine „Impfunfähigkeitsbescheinigung“ (Nummer 3) vorlegen – das war es erstmal.
Wenn einer dieser Nachweise der Einrichtung vorliegt, muss diese erstmal von sich aus weiter nichts tun und alles geht seinen gewohnten Gang.
Was ist nun, wenn solch ein Nachweis nicht vorgelegt wird? Dazu gehts weiter in Absatz 2:

Wenn der Nachweis […] nicht bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorgelegt wird oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung […] unverzüglich das Gesundheitsamt […] darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Daten zu übermitteln.
Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann bestimmen, dass
1. der Nachweis […] nicht der Leitung der jeweiligen Einrichtung […], sondern dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle gegenüber zu erbringen ist,
[…]

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Liegt kein Nachweis vor oder hat die Leitung der Einrichtung Zweifel an der Echtheit, dann muss diese eine Meldung an das Gesundheitsamt machen.
Außerdem können die obersten Landesgesundheitsbehörden bestimmen, dass die Arbeitnehmer die Nachweise nicht an die Leitung der Einrichtung geben müssen, sondern direkt an das Gesundheitsamt (oder eine andere Stelle).

2.2 Alle müssen nach Aufforderung an das Gesundheitsamt melden – insbesondere Selbständige

Wie geht es dann weiter? Die Frage ist direkt geknüpft an das „Schicksal“ des „selbständigen Ungeimpften“, also zum Beispiel der „ungeimpfte Hausarzt“. Was muss er denn am „Stichtag“, dem 15.03.2022 machen?
Hier regelt Absatz 5 die Details:

(5) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen haben dem Gesundheitsamt […] auf Anforderung einen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorzulegen.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Bisher gingen wir also immer auf „Arbeitnehmer ein“ (z.B. die ungeimpfte Krankenschwester). Absatz 5 geht nun noch weiter und betrifft nochmal explizit alle Personen aus Absatz 1 – also sowohl Angestellte als auch Selbständige. Alle müssen, allerdings nur nach Aufforderung, dem Gesundheitsamt einen Geimpft- oder Genesenennachweis oder einen Impfunfähigkeitsnachweis aushändigen.
Als Arbeitnehmer muss ich erstmal dem Arbeitgeber (von mir aus) bis zum 15.03.2022 einen solchen Nachweis vorlegen (es sei denn, die obersten Landesgesundheitsbehörden legen eine andere, staatliche Stelle fest). Bin ich selbständig muss ich zunächst gar nichts machen – es sei denn, das Gesundheitsamt kommt explizit auf mich zu und will den Nachweis sehen.
Was passiert, wenn man nun – trotz Aufforderung – keinen Nachweis an das Gesundheitsamt gibt? Dafür schauen wir in Satz 3 und 4 des Absatz 5:

Das Gesundheitsamt kann einer Person, die trotz der Anforderung nach Satz 1 keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt […], untersagen, dass sie die dem Betrieb […] dienenden Räume betritt oder in einer solchen Einrichtung […] tätig wird.
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen eine vom Gesundheitsamt nach Satz 2 erlassene Anordnung oder ein von ihm nach Satz 3 erteiltes Verbot haben keine aufschiebende Wirkung.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Das heißt: Aus dem Nicht-Vorlegen eines Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweises muss erstmal gar nichts folgen. Das Gesundheitsamt kann lediglich nach einer angemessenen Frist ein Berufsverbot oder ein Verbot zum Betreten der Einrichtung verhängen.
Dieses „Kann“ öffnet Tür und Tor für eine nie dagewesene „Willkür der Gesundheitsämter“. Es hängt also von Einzelpersonen in den Gesundheitsämtern ab, ob Personen ohne Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweis weiter arbeiten dürfen oder nicht.
Vor dem Gesetz mögen alle gleich sein, aber das Gesetz ermächtigt explizit „Gesundheitsämter“ – also effektiv irgendwelche Beamte in den Gesundheitsämtern – Entscheidungen mit einer nie dagewesenen Tragweite zu treffen.

2.3 Was passiert bei Zweifel an der Echtheit des Nachweises

Wir haben nun gesehen, dass bei Nicht-Vorlage eines Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweises das örtliche Gesundheitsamt ein Berufsverbot verhängen kann. Wie sieht es nun aus, wenn der Verdacht besteht, dass der entsprechende Nachweis gefälscht ist? Wir erinnern uns, nach Absatz 2 muss der Arbeitgeber in solch einem Fall eine Meldung an das Gesundheitsamt machen bzw. bei Selbständigen könnten die Gesundheitsämter selbst solch einen „Verdacht“ haben.
Was dann passiert, ist in Absatz 5 Satz 2 geregelt:

Bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises, so kann das Gesundheitsamt eine ärztliche Untersuchung dazu anordnen, ob die betroffene Person auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kann.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Sprich: Das Gesundheitsamt selbst kann dann eine Untersuchung anordnen.

3. Was passiert mit Personen, die neu in den Beruf einsteigen?

Der Absatz 3 des §20a IfSG regelt, was mit Personen passiert, die ab dem 16.03.2022 als Arbeitnehmer in einem unter 1 genannten Beruf arbeiten wollen:

Personen, die in den […] genannten Einrichtungen […] ab dem 16. März 2022 tätig werden sollen, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung […] vor Beginn ihrer Tätigkeit einen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorzulegen.
Wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens unverzüglich das Gesundheitsamt […] darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Daten zu übermitteln. […]
Eine Person […], die keinen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorlegt, darf nicht in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen beschäftigt werden. […]

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Eigentlich alles ähnlich wie bei schon beschäftigten Arbeitnehmern – auch hier wird verlangt, dass der potentielle, neue Arbeitnehmer einen Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweis der Leitung des neuen Unternehmens vorlegt.
Beim schon beschäftigten Arbeitnehmer durfte dieser allerdings im Falle des Nicht-Vorlegens erstmal ganz normal weiterarbeiten – der Arbeitgeber musste lediglich eine Meldung an das Gesundheitsamt machen. Hier darf der Arbeitgeber den potentiellen Arbeitnehmer gar nicht erst einstellen. Außerdem erfolgt bei Zweifel an der Echtheit wieder eine Meldung an das Gesundheitsamt.

4. Wann droht ein Bußgeld?

Die Bußgeldvorschriften zum IfSG sind in §73 geregelt. In Absatz 1a Nr. 7e – 7h sind einige Verstöße gegen §20a IfSG mit einem Bußgeld belegt:

(1a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
[…]
7e. entgegen § 20a Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 oder Absatz 4 Satz 2 eine Benachrichtigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt,
7f. einer vollziehbaren Anordnung nach § 20a Absatz 2 Satz 3 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 3 Satz 3 oder Absatz 4 Satz 3, oder nach § 20a Absatz 5 Satz 3 zuwiderhandelt,
7g. entgegen § 20a Absatz 3 Satz 4 oder Satz 5 eine Person beschäftigt oder in einer Einrichtung oder einem Unternehmen tätig wird,
7h. entgegen § 20a Absatz 5 Satz 1 einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt,

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Gehen wir kurz die einzelnen Punkte, die mit einem Bußgeld belegt werden können, im Detail durch:

  • 7e regelt, dass die Einrichtungsleitungen an die Gesundheitsämter melden müssen, wenn ein Arbeitnehmer keinen Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweis vorlegt oder Zweifel an der Echtheit bestehen.
  • 7f regelt, dass Arbeitnehmer nicht der Einrichtungsleitungen sondern an andere, staatliche Stellen melden müssen, wenn die oberste Gesundheitsbehörde einen entsprechenden Erlass getätigt hat.
  • 7g bestimmt, dass ein Bußgeld verhängt wird, wenn eine Einrichtung ab dem 16.03.2022 eine Person beschäftigt, die keinen Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweis vorweisen kann.
  • 7h regelt, dass im Falle einer expliziten Aufforderung durch das örtliche Gesundheitsamt die betroffenen Personen einen Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweis vorlegen müssen und zwar „richtig“, „vollständig“ und „rechtzeitig“.

Wie hoch fällt diese Strafe nun aus?

(1a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
[…]
7h. entgegen § 20a Absatz 5 Satz 1 einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt,
[…]

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1a Nummer 7a bis 7h, […] mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro […] geahndet werden.

Quelle: Infektionsschutzgesetz

Fazit:

Wer ab 15.03.2022 in sozialen Berufen bzw. im Gesundheitswesen arbeitet und keinen Impf-, Genesenen- oder Immunitätsnachweis hat, der kann sich auf ein Bußgeld von bis zu 2.500€ einstellen und ein darauf folgendes Berufsverbot.
Und nein, das betrifft nicht nur Ärzte, Pflegekräfte oder andere Personen, die irgendwie im Gesundheitswesen tätig sind (und dazu zählen z.B. auch Hausmeister oder IT-Angestellte von Einrichtungen im Gesundheitswesen). Die Politik testet jetzt, wie weit sie gehen kann.

Positiv ist, dass Arbeitgeber vor der Anordnung eines Betretungsverbotes keinen zwingenden Grund haben, Arbeitnehmer oder sonst Tätige zu kündigen, freizustellen oder anderweitig auszuschließen.