Diese Impfpflicht, gerade in der Pflege, wird euch vor Augen führen wie dringend ihr uns braucht. Wir durften 2020 & 2021 ungeimpft aber infiziert arbeiten, weil das Personal wenn es nicht selbst ausfiel vorne und hinten nicht gereicht hat. Nun müssen wir uns Anwälte suchen, die uns viel Geld kosten, damit diese uns beraten und vertreten, weil wir ungeimpft 2022 arbeiten wollen. Aber vielleicht braucht es diese Rote Linie die ihr überschreitet, damit ihr seht was ihr an uns gehabt habt.
All diejenigen die jetzt ganz laut schreien, dass sie sich von mir als ungeimpfte Krankenschwester nicht behandeln lassen wollen, euch sage ich, ihr werdet schon bald eure Worte bitter bereuen. Ich arbeite als ungeimpfte Pflegekraft nicht weniger professionell. Im Gegenteil ich habe es geschafft mich fast 2 Jahre nicht zu infizieren, irgendetwas scheine ich beim Tragen meiner persönlichen Schutzausrüstung richtig zu machen.
Macht euch bewusst, dass die Pflegekräfte die jetzt der Pflege den Rücken kehren, dass die dauerhaft weg sind. Wer es wagt diesen Schritt zu gehen, diesen Beruf – den man aus Leidenschaft ausübt – zu verlassen, dem wurde jegliche Aussicht auf eine Perspektive genommen.
Verzweiflung, Angst, Wut, Trauer, sind nur einige Gefühle die ungeimpfte Menschen derzeit durchleben müssen. Und diesem Gefühl haben Kollegen des Seniorenheim Hartmannsdorf nun Luft gemacht. Für so viel Engagement möchte ich hier auf dem Blog den Raum bieten darüber zu berichten. Chapeau und vielen herzlichen Dank an meine Kollegen für euren Einsatz, auf dieses Unrecht hinzuweisen. Wir dürfen nicht aufhören laut zu werden. Im Gegenteil werdet lauter, geht auf Spaziergänge, meldet euch arbeitssuchend, schaltet Zeitungsannoncen, schickt eure Berufsurkunden durchgestrichen an Medien und Gesundheitsämter. Denn wir sind die Pflegekräfte die eine Veränderung für dieses Gesundheitssystem fordern, denn so kann es nicht mehr weitergehen.
Ich bleibe weiterhin standhaft und stehe gemeinsam mit den vielen ungeimpften Kollegen hinter meiner Entscheidung mich nicht impfen zu lassen. Es ist eine Überzeugung, eine Überzeugung für die ich einstehe, Werte die ich vertrete und dank denen ich weiterhin täglich in den Spiegel blicken kann. Für mich gibt es keine Aufklärungskampagne, die mich überzeugen könnte, ihr habt mich in dieser Gesellschaft verloren.
Aber solltet ihr bemerken, dass ihr einen Fehler gemacht habt, lasst es mich wissen, denn meine Werte erlauben es mir verzeihen zu können.
Ein internes Schreiben der Universitätsklinik Magdeburg, in dem ungeimpfte Mitarbeiter massiv zur Impfung genötigt werden, zeigt brisante Inhalte. Laut dem Schreiben sollen keine „Impfunfähigkeitsnachweise“ akzeptiert werden und es wird mit „unbezahlter Freistellung“ gedroht. Das interne Schreiben ist von Herrn Dr. Heinze und Frau Dr. Stachel an die Mitarbeiter der Universitätsklinik gerichtet. Es zeigt, dass die beiden Doktoren, vermutlich bewusst, das Infektionsschutzgesetz nicht richtig auslegen. Solltet auch ihr mit so einem Schreiben von euren Arbeitgebern konfrontiert werden, weißt sie gerne auf das anwaltliche Schreiben, was die Uni-Magdeburg nach ihrem unverschämten Schreiben erreichte, hin. Schauen wir uns nachfolgend das Schreiben an die Mitarbeiter an und die Reaktion durch die drei Anwälte.
Zuallererst werden die Mitarbeiter aufgefordert, „so schnell wie möglich Nachweise“, wobei dann die willkürliche Frist vom 15.01.2022 gesetzt wird, einzureichen. Als Nachweis wird lediglich ein „Impfausweis“ oder ein „Genesenennachweis“ verstanden. Das ist eindeutig im Widerspruch zu §20a Abs. 2, wo „Nachweise“ ganz klar definiert sind:
[…] folgenden Nachweis vorzulegen: 1. Einen Impfnachweis […] 2. einen Genesenennachweis […] 3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.
Den Punkt 3 aus dem Gesetz haben die beiden Doktoren wohl überlesen – das ist übrigens die im Umgangsjargon meist einfach nur genannte „Impfunfähigkeitsbescheinigung“.
Was die beiden Doktoren dann mit den Mitarbeitern, die bis zum 15.01.2022 keinen Impfnachweis vorlegen werden, machen wollen ist m.M.n. auch der Gipfel der Dreistigkeit:
Zuerst werden diese in einem Schreiben zum Impfen aufgefordert
Am 15.02.2022 werden die Vorgesetzten, der betroffenen Personen, informiert
Ab 15.03.2022 werden die Personen dann ohne Bezahlung vom Dienst freigestellt
Aber dieses Schreiben führte nun dazu, dass die Uni-Magdeburg Post einer Anwaltskanzlei erhalten hat. Das Antwortschreiben dürfte den Medizinern ganz und gar nicht gefallen, schließlich weißen die Anwälte klar darauf hin, dass es nach der Prüfung dreier Anwälte einer Richtigstellung bedarf. Das Klinikum wird darauf hingewiesen, dass es in dem Schreiben an seine Mitarbeiter nur einen Auszug eines Absatz zitierte und die weiteren sechs einfach weg gelassen hat. Die Anwälte führen weiter aus, dass dies unvollständig und irreführend ist. Interessant ist dabei, dass eine Kanzlei das Uni Klinikum auf den nicht nur drohenden Pflegenotstand – dieser ist bereits bittere Realität – hinweisen muss. Weiter führen die Anwälte aus, dass es unweigerlich die Pflicht eines jeden verantwortungsbewussten Klinikums ist, das Gespräch mit dem Gesundheitsamt zu suchen und dieses zwingend über die Dringlichkeit des Fortbestandes jedes einzelnen Mitarbeiters hinzuweisen. Diese kann im folgenden PDF nachgelesen werden:
Hier nun das Schreiben der Anwaltskanzlei zum Download.
Portrait of smiling brunette caucasian doctor in blue uniform using stethoscope isolated over black
Helft einander und unterstützt euch gegenseitig. Beweist jetzt den nötigen Zusammenhalt. Ich weise gerne auch explizit darauf hin, helft unseren ausländischen Kollegen, welche große Mühe haben mit der Bürokratie – was bei unserer deutschen Sprache wirklich verständlich ist.
Nachfolgend erhaltet ihr nun Anleitungen zur Selbsthilfe, erstellt wurden diese von einem Anwaltsteam namens Klagepaten. An dieser Stelle sei auch mal gedankt für deren unermüdliche Unterstützung. RAin Tina Romdhani spricht auf einer Versammlung in Schwäbisch Gmünd am 18.01.2022 die Möglichkeit dieser Musterschreiben, die sich jeder auf der Website selbst generieren kann, an.
drobotdean
Was ist wenn einen der Arbeitgeber frei stellt, wichtiges Thema dabei ist die Entgeltfortzahlung und die Möglichkeit ALG I zu beantragen – hört euch dazu Folge 7 des Podcastes an (entsprechende Musterschreiben findest du unter dem Link). Auch RA Elmar Becker hat neben Anwalt Alexander Christ den §157 Abs. 3 SGB III erwähnt, dieser verweist darauf, dass man das Anrecht auf ALG I hat.
Was ist bei einer unentgeltlichen Freistellung? Hier kannst du selbst eine Zahlungsschutzklage einreichen – erstellt wurde dieses Musterschreiben durch RA Elmar Becker (entsprechendes Video dazu findet ihr nachfolgend). Denn nach 4 Wochen werden keine Krankenkassenbeiträge bezahlt.
Wo findest du Hilfen bei einer widerrechtlichen Aufhebungsvereinbarung oder Impfanordnung durch den Arbeitgeber? Auch das wird in einem der nachfolgenden Videos geklärt.
Ihr findet hier Musterschriftstücke für eine Arbeitssuchendmeldung (was du auch über die Website der Arbeitsagentur machen kannst), für die Aufforderung des Arbeitgebers ein Zwischenzeugnis auszustellen – inklusive einem Musterzeugnis – und für eine Kündigungsschutzklage.
Informiert eure Arbeitgeber darüber, dass diese außer der Informationsweitergabe – wer keinen Nachweis vorgelegt hat – an das Gesundheitsamt erstmal keine weiteren Schritte tun müssen. Fordert diese höflich dazu auf, dass sie die regionalen Politiker und auch die Gesundheitsämter schon jetzt auf die enormen Auswirkungen einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht hinweisen.
Eine Kündigung trotz mangelnder Rechtslage aufgrund einer Impfverweigerung ist rechtswidrig. Du hast Anspruch auf Kündigungsschutz (KSchG, Kündigungsschutzgesetz), unter der Voraussetzung, dass du bei dem Arbeitgeber 6 Monate beschäftigt warst und der Arbeitgeber mehr als 10 Personen beschäftigt. Die Kündigungsschutzklage muss binnen 3 Wochen (§ 4 Anrufung des Arbeitsgerichts) beim Gericht eingereicht werden und der Arbeitgeber benötigt einen Kündigungsgrund. Ich habe weiter unten alle mir bekannten Bedingungen für eine Kündigungsschutzklage aufgeführt.
Wenn eine Personen, welche das Kündigungsschreiben unterzeichnet hat, nicht Geschäftsführer oder Inhaber ist, kann man binnen einer Woche die Kündigung zurück weisen, wenn eine original Vollmacht nicht beigefügt ist.
Ich habe dir hier ein ausgefülltes Muster (von Klagepaten) hochgeladen, du erstellst es entweder über Klagepaten oder kannst dich an diesem orientieren und individuell gestalten.
Mit diesem Formular kannst du eine Kündigungsschutzklage erstellen, die du bei deinem zuständigen Arbeitsgericht gegen eine Kündigung, die du von deinem Arbeitgeber erhalten hast, einreichen kannst. Mit der Klage begehrst du vom Gericht feststellen zu lassen, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung aufgelöst wird, sondern unverändert fortbesteht.
WICHTIG: Bitte sende diese Klage per Einschreiben an dein zuständiges Arbeitsgericht. Denke bitte daran die Klage zu unterschreiben und füge die in der Klage aufgeführten Anlagen hinzu.
Eine Kündigungsschutzklage ist nicht kostenlos. Zweifelst du als Arbeitnehmer daran, dass eine Kündigung durch deinen Chef wirksam war, kannst du eine Kündigungsschutzklage anstreben. Nach Eingang der Kündigung hast du dafür drei Wochen Zeit. Gewinnst du die Klage, besteht das Arbeitsverhältnis wie gewohnt fort.
Abgesehen von den Kosten für den eigenen Rechtsanwalt sind bei einem Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht immer auch die Gerichtsgebühren in Rechnung zu stellen. Hier gilt wie vor jedem Gericht: Wer den Prozess verliert, zahlt die Gerichtsgebühren. Wer den Prozess gewinnt, zahlt keine Gerichtsgebühren.
Das Gesetz sieht keine Anwaltspflicht vor. Du kannst die Kündigungsschutzklage selbstständig beim Arbeitsgericht einreichen. Und dich später auch selbst im Kündigungsschutzprozess gegen deinen Arbeitgeber vertreten.
Relevante Fragen die du für so eine Kündigungsschutzklage immer individuell beantworten musst:
Wie wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt? Ob fristlos oder fristgerecht gekündigt wurde, geht in der Regel aus dem Kündigungsschreiben hervor.
außerordentlich
fristlosordentlich
fristgerechtmündlich
Wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung sind aus Sicht des Arbeitgebers beispielsweise Arbeitsverweigerung, Beleidigung, geschäftsschädigende Äußerungen, Betrug, Diebstahl, angedrohtes Krankfeiern, Konkurrenztätigkeiten und anderes.
2. Besonderer Kündigungsschutz besteht wegen:
Schwangerschaft
Mutterschutz
Elternzeit
Schwerbehinderung
Pflegezeit
Mitglied des Betriebsrats
Mitglied der Schwerbehindertenvertretung
Bestellung zum internen Datenschutzbeauftragten
3. Nachweise für das Gericht Als Nachweise musst du mit der Klage folgende Anlagen an das Gericht übersenden:
Der 10. Dezember 2021 war das magische Datum: Die deutsche Bundesregierung beschließt die sogenannte Impfpflicht im Gesundheitswesen.
Genaugenommen ist es aber nur eine Meldepflicht des Arbeitgebers, welcher dem Gesundheitsamt zum 15.03.2022 mitteilen muß, welche seiner Arbeitnehmer nicht geimpft oder genesen sind. Mehr nicht.
Dennoch gibt es leider (hoffentlich nur selten) Arbeitgeber, welche Ihre Arbeitnehmer massiv unter Druck setzen und z.B. mit Kündigung u.a. drohen, falls sich Ihre Arbeitnehmer nicht impfen lassen.
Wie sich Arbeitnehmer gegen diesen vorauseilenden Gehorsam wehren können, erklärt Prof. Dr. Jur. Martin Schwab in diesem Interview (Musterschreiben inclusive der drei Anlagen).
Schließt euch zusammen, hört euch gemeinsam die Videos an, erklärt es den Anderen und seid füreinander da. Tauscht die Beiträge und Links untereinander aus. Sollte ich etwas wichtiges vergessen haben, kommentiere es gerne unter diesem Beitrag für alle.
Geldhahn zugedreht?
Du wurdest gekündigt?
Impfnötigung durch den Arbeitgeber?
Arbeitssuchendmeldung und Arbeitszeugnis für Pflegekräfte?
Ich freu mich. Gerne lasse ich euch auch an meiner Freude teilhaben und erzähle davon. Ein Medienportal startet in diesen Tagen eine Serie an Berichten in denen auch endlich regierungskritische Pflegekräfte zu Wort kommen. Bei Tychis Einblick steht in einem der drei Beiträge: „Diesen „Helden“ wird ihr Stolz genommen und womöglich auch ihr Job – von jener Politik, die vorgibt, ihr oberster Anwalt zu sein. Ihre Erlebnisse kann niemand verleugnen, ihre Eindrücke niemand canceln. Und was sie zu sagen haben, hat es verdient, gehört zu werden.”
Ohne große Umwege möchte ich nun die Interviews meiner Kollegen hier auf dem Blog wiedergeben.
Warum Monika aus Hessen nach 32 Jahren, trotz dessen, dass sie geimpft ist, ihren Beruf aufgibt: „Ich kann die politischen Lobgesänge auf die Pflege nicht mehr ernst nehmen. Wir müssen konkret die Arbeitsbedingungen und Perspektiven verbessern, statt noch mehr Personal mit der Impfpflicht rauszudrängen. Sonst steht das System vor dem Kollaps. Ich musste erleben, wie die Arbeitsbedingungen von Tag zu Tag schlechter geworden sind, dass wir immer mehr Aufgaben erledigen müssen und gleichzeitig immer weniger werden. Wir müssen immer neue Bereiche mitübernehmen, Aufgaben erledigen, für die wir nicht ausgebildet wurden, die Überwachung, das Misstrauen haben zugenommen. Immer mehr Personal geht in Frührente, kündigt oder wird krank – Nachwuchs kommt kaum. Das ist ein sich selbst verstärkender Prozess.“
Außer, dass die Berufsbezeichnung geändert wurde von Krankenschwester in „Gesundheits- und Krankenpfleger“. Ob dass die Pfleger überhaupt wollten, hat auch niemanden interessiert.
Monika Krankenschwester seit 33 Jahren
Bianca aus Schleswig-Holstein tätig im ambulanten Pflegedienst: „Das ist eine dünnbesiedelte Region, das Pflege-Angebot ist jetzt schon sehr knapp und das spüren auch viele Kunden und Patienten. Die alten Menschen auf dem Land, die jetzt schon merken, dass Versorgungsengpässe da sind, die haben Panik, die haben Angst. Sie flehen uns mit Tränen in den Augen an: Bitte, helft uns, lasst uns nicht im Stich, lasst uns nicht alleine. Aber wir dürfen nicht. Es wird überhaupt nicht anerkannt, dass es Menschen gibt, die sagen: Nein, ich möchte mich nicht impfen lassen. Ich arbeite aber dennoch gerne und – ich denke – auch gut in diesem Beruf. Ich bin gerne für die Menschen da. […] Andere sagen: Nochmal lasse ich mich nicht impfen. Aber die meisten sehen die Impfpflicht hier auch sehr kritisch, sie sehen, dass ihnen die ganze Arbeit übrig bleibt, wenn jetzt viele nicht mehr kommen, nicht mehr helfen dürfen. Es macht eine ganze Menge mit den Menschen. Meine Kollegen stehen uns Ungeimpften da wirklich bei.“
Es wird überhaupt nicht anerkannt, dass es Menschen gibt, die sagen: Nein, ich möchte mich nicht impfen lassen.
Bianca tätig in der ambulanten Pflege
Antje kommt aus Norddeutschland und arbeitet in der Notaufnahme: „Ich denke, dass es zu einem Kollaps kommen wird. Politik und größere Arbeitgeber ignorieren die Problematik der Impfpflicht gekonnt. Ich finde es immer interessant, wenn mir die feinen Herren aus dem Fernsehen erzählen wollen, wie mein Job funktioniert und wie die Realität in der Pflege aussieht. Ich arbeite in der Notaufnahme. Und ich lasse mich nicht impfen, weil ich regelmäßig Fälle von durchaus ernsten Impfschäden behandle. Ich sehe, dass Herzbeschwerden in den letzten Monaten drastisch zugenommen haben, dass wir immer mehr Patienten haben, die sich kurz nach der Impfung oder dem Booster schlechter fühlen und dann bei uns landen. […] Hierhin kommen Patienten mit Herz- oder Kreislaufbeschwerden kurz nach der Impfung. Wir haben auch vermehrt Krampfanfälle bei jüngeren Patienten, neurologische Leiden. Mein Eindruck ist, dass auch das Blut manchmal verändert ist. Den Zusammenhang mit der Impfung denke ich mir jetzt nicht aus – das sagen die Patienten oft selbst. Auch zeitlich ist der Zusammenhang teils sehr eindeutig: Manchmal Wochen, manchmal Tage, manchmal Stunden nach der Impfung tritt dann ein bestimmtes Symptom auf. Und da erkenne ich einfach bestimmte Muster.“
2020 wurden wir beklatscht, 2022 stehen wir vor der Kündigung.
Tichys Einblick: Sie waren 32 Jahre lang Krankenschwester. Jetzt geben Sie ihren Beruf auf. Wie kommt das?
Monika Jordan: Ich musste erleben, wie die Arbeitsbedingungen von Tag zu Tag schlechter geworden sind, dass wir immer mehr Aufgaben erledigen müssen und gleichzeitig immer weniger werden. Wir müssen immer neue Bereiche mitübernehmen, Aufgaben erledigen, für die wir nicht ausgebildet wurden, die Überwachung, das Misstrauen haben zugenommen. Immer mehr Personal geht in Frührente, kündigt oder wird krank – Nachwuchs kommt kaum. Das ist ein sich selbst verstärkender Prozess.
Viele Leute schaffen es gar nicht bis zur Rente. Sie machen vorher was anderes, gehen raus aus dem Beruf oder kommen nach dem Kinderkriegen nicht mehr zurück. Einfach weil Schichtdienst und Co. nicht vereinbar sind mit einem Familienleben. Vor allem denke ich, geht es aber um Wertschätzung. Das Geld spielt eine Rolle, aber das ist nicht die Hauptsache, sondern vorallem, wie mit einem umgegangen wird: Ich habe zunehmend das Gefühl, dass auf die Bedürfnisse des Personals etwa bei der Dienstplangestaltung überhaupt keine Rücksicht mehr genommen wird. So kann und will ich nicht mehr weiter machen.
Welchen Anteil hat Corona an dieser Lage?
Durch die Corona-Maßnahmen kommt für uns ein erheblicher Mehraufwand dazu: Wir müssen uns dauernd testen, wir müssen die Patienten testen, wir müssen den ganzen Tag Maske tragen. Die Mitarbeiter müssen in Quarantäne..Patienten müssen isoliert werden, auch wenn sie nur positiv getestet sind. Auch wenn wir keine oder kaum erhebliche Corona-Erkrankungen in unserer Abteilung sehen, ist es ein erheblicher Mehraufwand, der vom Personal kaum aufgefangen werden kann.
Wie wird sich die geplante Pfleger-Impfpflicht hier auswirken?
Das kann katastrophale Folgen haben. Ich selbst bin geimpft. Ich möchte selbstverständlich aber, dass meine Kollegen das wie ich auch selbst und frei entscheiden können.
Vor allem aber überreißt die Politik nicht, was sie hier für einen Schaden anrichtet. Wir arbeiten schon an der Belastungsrenze – auch, wenn nur wenige durch diese Maßnahme den Beruf verlassen, führt das zu einer konkreten, weiteren Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für das restliche Personal aber vor allem auch zu einer direkten Abnahme der Kapazität und der Behandlungsmöglichkeiten. Aber wissen Sie: Es ist nicht so, dass wir jetzt im Stich gelassen werden – dieser bedenkenlose Umgang mit der Pflege ist der Normalzustand. Die Politik hat sich nie für die Belange von uns interessiert – und dann kam plötzlich Corona. Aufeinmal sind die Pfleger, die „Helden“. Das finde ich merkwürdig. Zumindest die Art und Weise, wie wir im Fokus stehen. Erst waren wir Helden, dann wurden wir zur Impfung gedrängt. Und wer sich nicht impfen lässt, ist eine Gefahr für seine Patienten – zack.
Aber alte und neue Bundesregierung loben die Pflege doch stets in den höchsten Tönen?
Ich kann die politischen Lobgesänge auf die Pflege nicht mehr ernst nehmen. Ich glaub’s einfach nicht mehr. Ja, wir sind jetzt wichtig, weil wir uns alle impfen lassen sollen. Aber, dass es genug von uns gibt, dass wir gescheit ausgebildet werden, dass es ausreichend Nachwuchs gibt, dass die Ausbildung auch wieder eine bessere wird – da passiert nichts, seit Jahren. Außer, dass die Berufsbezeichnung geändert wurde von Krankenschwester in „Gesundheits- und Krankenpfleger“. Ob dass die Pfleger überhaupt wollten, hat auch niemanden interessiert. Und so ist es immer: Symbole und Worte kommen viele, Taten keine. Natürlich kommt es immer gut an, sich mit der Pflege zu brüsten. Aber dabei bleibt es. Konkrete Hilfe ist zu viel verlangt. Und jetzt wollen die selben Politiker, die Schuld bei einigen Kollegen suchen, die sich nicht impfen lassen wollen. Das kann ich so nicht akzeptieren.
Wissen Sie: Das ist eigentlich ein toller Beruf. Ein vielfältiger, interessanter Beruf, wo man auch etwas bewegen kann. Und das müsste einfach mehr wertgeschätzt werden. Wenn man jemandem sagt: „Ich bin Krankenschwester“, dann kommt oft die Antwort: Ach, das könnte ich nicht, anderen Leuten den Hintern abputzen. Das ist das Bild, was von diesem Beruf vermittelt wird.
Das ist nicht die Realität. Wir müssen junge Menschen wieder für diesen Beruf begeistern und dafür müssen wir konkret die Arbeitsbedingungen und Perspektiven verbessern, statt noch mehr Personal mit der Impfpflicht rauszudrängen. Sonst steht das System vor dem Kollaps.
Sie sind in der ambulanten Pflege im Norden Deutschlands tätig. Welche Auswirkungen wird die Corona-Impfpflicht im medizinischen Sektor Ihren Eindrücken nach haben?
Viele alte Menschen sind sehr verunsichert durch die medial betriebene Spaltung. Manche sagen auch, sie hätten gerne nur noch geimpftes Personal, das zu ihnen kommt. Nur wären wir dann bei Weitem nicht genug hier, um alle zu versorgen. Das ist eine dünnbesiedelte Region, das Pflege-Angebot ist jetzt schon sehr knapp und das spüren auch viele Kunden und Patienten. Die alten Menschen auf dem Land, die jetzt schon merken, dass Versorgungsengpässe da sind, die haben Panik, die haben Angst. Sie flehen uns mit Tränen in den Augen an: Bitte, helft uns, lasst uns nicht im Stich, lasst uns nicht alleine. Aber wir dürfen nicht.
Das Problem mit uns Pflegern ist, dass wir fast alle ein Helfersyndrom haben. Es werden sämtliche Menschen, die übrig bleiben im Gesundheitswesen, buckeln, was das Zeug hält. Die werden sich Arm und Bein ausreißen, um diesen Menschen zu helfen, bis sie selber nicht mehr können. Das wäre vielleicht auch der Punkt für einige, sich doch noch impfen zu lassen. Aber ich kann und möchte diese Pfeile der Politik nicht mehr abfangen. Am Ende erzeugt Druck auch Gegendruck. Es wird überhaupt nicht anerkannt, dass es Menschen gibt, die sagen: Nein, ich möchte mich nicht impfen lassen. Ich arbeite aber dennoch gerne und – ich denke – auch gut in diesem Beruf. Ich bin gerne für die Menschen da.
Die Bundesregierung spielt sich als Anwalt der Pflege auf …
Ich sag’ es mal salopp: 2020 wurden wir beklatscht und bejubelt, und 2022 stehen wir vor der Kündigung. Wir haben schon lange einen Notstand in der Pflege, der nie wirklich ernstgenommen wurde. Es gab keine nennenswerten Ansätze, keine größeren Unternehmungen, daran etwas zu ändern.
Gibt es denn bei Ihnen in der Firma, in der Verwaltung, der regionalen Politik Leute, die diese Probleme mit der Impfpflicht kommen sehen? Die Vorbereitungen treffen, um das aufzufangen?
Bei uns in der Firma ist es tatsächlich so, dass man versucht, die Mitarbeiter zu halten, das Ganze solange hinauszuzögern, wie es nur irgendwie möglich ist. Vonseiten der Politik habe ich bisher kein Einlenken wahrgenommen. Es scheint auch so, dass sich viele, gerade größere Arbeitgeber in Klinken mit der Thematik gar nicht wirklich befassen wollen. Und es wird in den Medien sehr heruntergespielt bzw. gar nicht darüber berichtet. Ich denke schon, dass es zu einem Kollaps kommen wird. Also nicht nur in der ambulanten Pflege, auch in Praxen und im Pflegeheim.
Wie sehen das denn die geimpften Kollegen?
Naja, es gibt schon auch viele, die im Panik-Modus sind. Andere sagen: Nochmal lasse ich mich nicht impfen. Aber die meisten sehen die Impfpflicht hier auch sehr kritisch, sie sehen, dass ihnen die ganze Arbeit übrig bleibt, wenn jetzt viele nicht mehr kommen, nicht mehr helfen dürfen. Es macht eine ganze Menge mit den Menschen. Meine Kollegen stehen uns Ungeimpften da wirklich bei.
Sie sind Pflegerin und ungeimpft. Vielen Medien nach zu urteilen dürften Sie gar nicht existieren. Wieso haben Sie sich so entschieden?
Ich finde es immer interessant, wenn mir die feinen Herren aus dem Fernsehen erzählen wollen, wie mein Job funktioniert und wie die Realität in der Pflege aussieht. Ich arbeite in der Notaufnahme. Und ich lasse mich nicht impfen, weil ich regelmäßig Fälle von durchaus ernsten Impfschäden behandle.
Ich sehe, dass Herzbeschwerden in den letzten Monaten drastisch zugenommen haben, dass wir immer mehr Patienten haben, die sich kurz nach der Impfung oder dem Booster schlechter fühlen und dann bei uns landen. Klar kann man sagen: Das ist ja total subjektiv und das würde ich mir nur einbilden. Aber nach Jahrzehnten in so einem Beruf hat man schon ein Gefühl dafür, ob da etwas ungewöhnlich ist. Und das habe ich gerade wirklich massiv.
Wenn sie einmal einen jungen, ansonsten gesunden Patienten kurz nach der Impfung in der Notaufnahme behandelt hätten, würden manche Politiker vielleicht auch anders reden.
Wie sehen diese Nebenwirkungen denn aus?
Hierhin kommen Patienten mit Herz- oder Kreislaufbeschwerden kurz nach der Impfung. Wir haben auch vermehrt Krampfanfälle bei jüngeren Patienten, neurologische Leiden. Mein Eindruck ist, dass auch das Blut manchmal verändert ist. Den Zusammenhang mit der Impfung denke ich mir jetzt nicht aus – das sagen die Patienten oft selbst. Auch zeitlich ist der Zusammenhang teils sehr eindeutig: Manchmal Wochen, manchmal Tage, manchmal Stunden nach der Impfung tritt dann ein bestimmtes Symptom auf. Und da erkenne ich einfach bestimmte Muster. Ich sehe die Patienten aber hier nur am Anfang und gebe sie dann ab.
Zu den Impfschäden gibt es ja Zahlen des Paul-Ehrlich-Instituts. Halten Sie die nicht für realistisch?
Den Zahlen zu den Impfschäden kann man gar nicht vertrauen, wenn man erlebt, wie sie gemacht werden. Erst vor wenigen Tagen hatten wir eine Patienten, die kam zwei Stunden nach der Impfung mit Kreislaufbeschwerden zu uns, durchaus ernst. Sie sagt, eine halbe Stunde nach der Impfung fing es an, ihr schlechter zu gehen. In solchen Fällen kommen dann Ärzte und sagen ohne sich damit weiter zu beschäftigen: Die Patienten übertreiben. Das könne ja auch ganz andere Gründe haben. Teils weil sie so sehr von der Impfung überzeugt sind, teils auch weil der Meldeweg so aufwendig ist.
Es wird trotzdem nicht auf die Impfung zurückgeführt. Da geht nicht mal eine Verdachtsfallmeldung raus. Jetzt frage ich Sie aber: Was ist denn ein Verdachtsfall für eine Impfnebenwirkung, wenn nicht eine ansonsten gesunde Frau, die zweieinhalb Stunden nach der Impfung im Krankenhaus landet?
Wie soll ein Impfschaden dann jemals festgestellt werden? Es finden ja auch keine Untersuchungen statt. Ich würde den Zahlen ja gerne vertrauen. Wir haben aber keine ernstzunehmenden Zahlen. Die Impfung hat ja auch nur eine Notzulassung.
Wie sehen die Schäden denn im Vergleich zu Nebenwirkungen bei herkömmlichen Impfungen aus?
Ich kann mich an keinen einzigen Fall auf der Station mit einem Impfschaden nach einer anderen Impfung erinnern. Das ist schon etwas ganz anderes jetzt.
Ab März soll die Impfpflicht für Ihren Beruf nun gelten. Wie gehen Sie mit der Situation um. Glauben Sie, es kann sich da noch etwas ändern?
Ich werde ab dem 16. März freigestellt. Das werde ich ein bis zwei Monate abwarten. In Italien beispielsweise musste die Maßnahme ja sehr schnell zurückgenommen werden, weil der Pflegemangel zu extrem wurde. Es ist die Frage, ob auch in Deutschland diese Masse erreicht wird. Ich weiß nur: Ich werde mich jetzt nicht impfen lassen und die anderen ungeimpften Kollegen, die ich kenne, auch nicht.
Der Pflegemangel in Deutschland lag auch vor der Pandemie schon bei rund 75.000. Das System ist jetzt schon an der Belastungsgrenze. Während Corona sind so viele ausgestiegen, jetzt dürfte der akute Mangel schon bei an die 100.000 liegen. Und jetzt kommt die Impfpflicht oben drauf.
Das kann man langsam nicht mehr kompensieren. Ich habe da einen ganz guten Einblick, würde ich mal sagen, weil ich in einer Zeitarbeit-Firma arbeite – ich werde also immer dort eingesetzt, wo es zu Engpässen mit dem Pflegepersonal kommt. Ich arbeite in der Notaufnahme, ansonsten auch viel auf IMC-Stationen, also in der Intensivüberwachungspflege, aber auch auf Intensivstationen selbst. Und ich erlebe, wie die Krankenhäuser jetzt schon mehr Bedarf an Zeitarbeit haben, als wir decken können. Wenn die Lücken nicht gefüllt werden können, wird das eigene Personal immer weiter belastet.
Dann hat die Politik noch den Trick gefunden, die Personaluntergrenzen auszuhebeln. Dass die gleichen Pfleger also einfach mehr Patienten versorgen dürfen. Da muss man sich mal klar machen, was das heißt: Eine niedrigere Personaldecke führt direkt zu einer schlechteren Patientenversorgung.
Wie denkt ihr darüber? Hinterlasst mir gerne einen Kommentar.
Wenig wird dieser Tage auch über Arbeitgeber aus der Pflege berichtet. Meist werden nur diejenigen in den Medien gebracht, welche die Impfung generell befürworten und ihre Mitarbeiter dahingehend unter Druck setzen. Da freut es einen umso mehr, wenn Simone Holzhäuser in der Bild-Zeitung davon berichtet, dass sie sich vor ihre Mitarbeiter stellt. Interessant ist in diesem Beitrag auch, dass 25% der Zahnärzte und 40% der Mitarbeiter in Sachsen ungeimpft sind. Chefin Simone Holzhäuser (54) ist sich sicher: „Bei mir wird niemand kündigen! Dafür sorge ich.“
Denn sie steht zu ihren Frauen, die insgesamt 800 Patienten in einem 15-Kilometer-Radius betreuen. „Unsere Arbeit wird dringend gebraucht. Wir testen täglich, halten uns penibel an alle Hygiene-Regeln. Und unsere Patienten freuen sich auf uns und vertrauen uns“, sagt Holzhäuser.
Ich glaube einfach nicht, dass die Regierung das wirklich durchziehen wird, ansonsten bricht der wahre Pflegenotstand im Land aus. Ich setze auf Zeit und Vernunft.
Chefin Simone Holzhäuser (54)
Die Gründe der Frauen die sich nicht impfen lassen wollen sind vielfältig. Man warte auf Langzeitstudien. Eine Mitarbeiterin sei zweimal genesen. „Trotzdem haben wir keinen Patienten in all den Monaten angesteckt“, so Holzhäuser. „Wir sehen aber, was die Impfung teilweise für Nebenwirkungen bei Alten und Kranken hat.“
Sich impfen zu lassen, müsse „eine private Entscheidung bleiben“, sagt die Unternehmerin, die gerade einen Neubau für betreutes Wohnen mit 64 Einheiten und ein Pflegezentrum plant und künftig mehr Personal braucht. Holzhäuser: „Vielleicht habe ich ja in nächster Zeit mehr Bewerbungen als gedacht…“
Ich drücke der mutigen Pflegedienstleitern die Daumen, dass sie die Bewerbungen die auf ihrem Tisch landen kaum mehr bewältigen können.
Eine weiter Zeitungsannonce von Pflegekräften aus Freyungen-Grafenau. Menschen die auf ihre Not, die kaum beim Thema Pflegeexit derzeit berücksichtigt wird, aufmerksam machen. Die für den 15.03.2022 angesetzte Impfpflicht in Gesundheitsberufen lässt die Menschen aus den Berufen, die wir so dringend benötigen, fliehen. Betroffen ist das Klinikum in Freyungen-Grafenau, 20% der Mitarbeiter sind dort nicht geimpft (Gesamt 1.150 Mitarbeiter).
„Sollten im Frühjahr 20% der Mitarbeiter gehen müssen, dann hätten wir ein Problem“, so meint Plaschke. Der Geschäftsführer hofft, dass sich noch mehr Mitarbeiter zur Impfung entscheiden, um nicht Gefahr zu laufen, zu wenig Personal zu haben und damit auch die verbliebenen Kräfte zu überstrapazieren.
Die PNP schreibt: „Es sind 33 Zertifikate. Bescheinigungen darüber, dass eine Ausbildung zur Kranken- oder Kinderkrankenpflegerin absolviert wurde, dass die Berufsbezeichnung Krankenschwester geführt werden darf oder dass die Weiterbildung im Bereich Anästhesie erfolgreich war. All diese Zettel haben eines gemeinsam: Sie wurden handschriftlich überzeichnet – allesamt mit einer Aussage: „Impfpflicht – ohne mich. Es ist offenbar ein Hilferuf, der sich hinter dem Packen Zettel verbirgt. Die anonymisierten Bescheinigungen samt ausführlichem Begleitschreiben sind ohne Absender an die Freyunger PNP-Redaktion geschickt worden. Wie aus den Unterlagen hervorgeht, plädieren die Absender für mehr Selbstbestimmung und kritisieren explizit die anstehende Corona-Impfpflicht für Personal im Pflege- und Gesundheitswesen ab Mitte März.”
„Wir die pflegen, entscheiden selbst, was für uns richtig ist. Jeder Einzelne für sich. Wir lassen uns nicht spalten“, steht etwa auf einer Art Titelblatt geschrieben. Die Zertifikate stammen aus dem bayerischen Raum, überwiegend aus Niederbayern und in großer Zahl aus dem Landkreis Freyung-Grafenau. Die Namen und Geburtsdaten sind jeweils geschwärzt.
Den Datumsangaben der Ausbildungszeiträume zu entnehmen, handelt es sich aber um Pflegepersonal jeglichen Alters. Auf einem Schreiben, das einen Altenpflege-Abschluss im Jahr 1990 bescheinigt, heißt es etwas handschriftlich: „Mir ist meine Verantwortung in der Pflege nach 30 Jahren Berufserfahrung sehr bewusst.“
In dem Schreiben an die PNP steht auch folgendes:
„Wir sind die, die um 6 Uhr auf der Matte stehen, in drei Schichten, rund um die Uhr, in Bereitschaftsdiensten, mit Überstunden, für die Patienten da sind, die fünf Mal die gleiche Frage beantworten, die versuchen aggressiven dementen Patienten gerecht zu werden, die Schüler unterstützen, anleiten, begleiten, die unter enormen Kraftaufwand Pflegefälle waschen, umlagern, windeln, die bei Notfällen richtig reagieren, Hilfe holen, reanimieren, die Ärzte immer wieder an ihre Tätigkeiten erinnern, die zwischen Verwaltung-Patient und Arzt-Patient stehen und vermitteln, die nachts eine ganze Station alleine versorgen, die sich den Rücken ruinieren, die die Hand halten, wenn ein Patient im Sterben liegt, die die Angehörigen verständigen und begleiten.“ Dies war ein kleiner Ausschnitt dessen was der Zeitung geschrieben wurde.
Gegen Ende heißt es dann noch „Wir sind die, die respektvoll und wertschätzend mit ihren Mitmenschen umgehen. Genau diesen Respekt und diese Wertschätzung erwarten wir von den Menschen, die vielleicht irgendwann die Dienstleistung von einer/m Krankenschwester/-Pfleger in Anspruch nehmen müssen. Jetzt entscheidet eine Gruppe von Menschen, die von Pflege absolut keine Ahnung haben, die absolut ignorant gegenüber all den desaströsen Zuständen in der Pflege sind und waren, über unsere gesundheitlichen Verfassung, über unseren eigenen Willen.“
Ich appelliere an alle Kollegen, setzt jetzt ein Zeichen und zeigt den Einrichtungsleitungen/Geschäftsführungen durch AU´s, dass es ohne uns ungeimpften Pflegekräfte, Sekretärin, Köchin, Reinigungskraft, Handwerker uvm. nicht funktioniert.
Update 01.02.2022: Seit dem 14.01.2022 als ich diesen Beitrag veröffentlicht habe hat sich viel getan. Die Collage ist angewachsen und damit auch die möglichen Therapiestunden die bei fortbestehen der Impfpflicht fehlen werden.
Was dem ambulanten Gesundheitssystem bei fortbestehen der Impfpflicht fehlen wird. Hebammenversorgung: – 1.183 Frauen ohne Betreuung im Monat Therapeutische Versorgung: -44.147 Therapieeinheiten im Monat Pflegerische Versorgung: -28.310 Pflegestunden im Monat Ärztliche Versorgung: -660 Patienten im Quartal
Kollegen aus dem Therapiebereich sind auf mich mit einer E-Mail zugekommen. Ich fand ja schon immer, dass wir mit mehr Wertschätzung gegenüber anderen Berufsdisziplinen handeln müssen und deshalb teile ich gerne die Aktion „Ohne uns wird fachliche Hilfe selten“. In dieser Aktion bringen die Menschen zum Ausdruck wie viele Therapiestunden, bei einer weiter bestehenden Impfpflicht, wegfallen werden:
Was dem ambulanten Gesundheitssystem bei fortbestehen der Impfpflicht fehlen wird. Hebammenversorgung: -194 Frauen ohne Betreuung im Monat Therapeutische Versorgung: -8.182 Therapieeinheiten im Monat Pflegerische Versorgung: -3.040 Pflegestunden im Monat
01.02.2022
14.01.2022
Vom drohenden Sterben der ambulanten Versorgung durch Psychotherapeuten, Psychologen, Heilpraktiker, Ergotherapeuten, Podologen, Psychotherapeuten, Logopäden, Hebammen, niedergelassen Ärzte und Pflegedienste berichtet kaum jemand. Wenn dein Unternehmen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen ist, mach mit und vernetze dich mit Anderen. Auch bei der „Aktion Berufsurkunde: Impfpflicht? ohne mich!“ haben sich inzwischen unzählige Therapeuten, Hebammen und auch Ärzte angeschlossen.
Wer kann alles mit machen?
Therapeuten schreiben bitte die Therapieeinheiten auf das Schild, die wegfallen würden (auch die der aktuellen Mitarbeiter) wenn die Praxis am 16.3.2022 schließen müsste.
Pflegedienste schreiben bitte die Pflegestunden, die ihr Unternehmen aktuell im Monat erbringt, auf das Schild, die dann am 16.3.2022 wegfallen würden.
Ärzte/Psychotherapeuten/HP/Hebammen/Podologen u.ä. schreiben bitte die Patienten im Quartal oder Monat auf das Schild, die dann am 16.03.2022 ohne Versorgung wären.
Jedem steht frei ob er in neutraler Kleidung, Kleidung mit Logo oder gar das Schild vor die Brust hält und Gesicht zeigt. Die E-Mail um das Bild einzureichen ist: Gesundheitswesen-Selbststaendig@web.de
An wen richtet sich diese Aktion?
Primär: für Patienten und Angehörige, Patientenverbände, Selbsthilfegruppen, ect.
Sekundär: für Berufsverbände, Lokalpolitiker, Bürgermeister, Gesundheitsämter, Medien, usw.
Über die Aktion könnt ihr euch in dem dazugehörigen Telegram Kanal informieren. Eine Zusammenfassung von allen wichtigen – mir bekannten – Kanälen findest du ebenfalls hier auf dem Blog.
Teilt das Bild, damit es nun noch bekannter wird und dadurch gezeigt werden kann, welche Therapiestunden zukünftig, wenn diese Impfpflicht nicht zurück genommen wird, weg fallen.
Hebammen in Deutschland und Österreich werden laut
Vielleicht haben es einige mit bekommen, denn ich habe schon öfter auf die Zustände von Krankenhausschließungen hingewiesen. Dabei ist ein Aspekt, dass unrentable Bereiche wie beispielsweise die Geburtshilfe, gerade im Fokus von Schließungen großer privater Träger sind. Genauso wie man mit Bereichen in denen Kinder versorgt werden nicht viel Geld machen kann. Die Ökonomisierung betrifft also wirklich alle Bereiche im Gesundheitssektor. Das Thema Hebammen kommt derzeit viel zu kurz und der Fokus liegt meist auf Ärzten. Deshalb nutze ich heute diesen Raum und weise auf eine tolle Zeitungsannonce von mehreren mutigen Hebammen wie Julia, Andrea, Denise, Heike, Bettina, Anett, Petra, Nadine, Sylke, Jana, Maria und Evelyn hin – auch bei der „Aktion Berufsurkunde: Impfpflicht? Ohne mich“ haben sich unzählige Hebammen bereits beteiligt. Auch in Österreich haben sich 210 mutige Hebammen zusammengeschlossen, dessen Brief ich euch nachfolgend gerne zum Lesen zur Verfügung stellen möchte.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Erschüttert beobachten wir die momentanen gesellschaftlichen, politischen und vor allem gesundheitspolitischen Entwicklungen in unserem Land. Gesellschaftliche Spaltung, Diskriminierung und die geplante Einführung einer Impfpflicht widersprechen den Werten, Grund- und Freiheitsrechten, die bis vor knapp zwei Jahren das stabile Fundament unseres Zusammenlebens in Österreich waren.
In unserem Arbeitsalltag als Hebammen, erleben und erfahren wir Missstände, die wir nicht länger hinnehmen und mittragen können.
Wir betreuen die uns anvertrauten Frauen mit größter Sorgfalt und Umsicht, wissend, dass diese während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit besonderen Schutz brauchen und verdienen. (Werdende) Mütter wenden sich mit ihren Fragen und Unsicherheiten vertrauensvoll an uns Hebammen, wir versorgen sie mit fachlichen Informationen, damit sie eine informierte Entscheidung treffen können.
Im Newsletter des ÖHG vom 02.12.2021 mit dem Betreff „Covid-19 Impfempfehlung für Schwangere“ werden österreichische Hebammen dazu aufgefordert, „Schwangere zur Impfung zu beraten“. Als Begründung werden vor allem Empfehlungen internationaler Fachgesellschaften formuliert (ÖGGG-Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, CDC-Centers for Disease Control and Prevention, ACOG- American College of Obstetricians and Gynecologists, RCOG- American College of Obstetricians and Gynecologists, STIKO- Ständige Impfkommission).
Covid-19 Impfstoffe sind bedingt von der Europäischen Kommission zugelassen , aussagekräftige, großangelegte Studien laufen noch, somit ist deren Wirksamkeit und Sicherheit noch nicht endgültig festgestellt und belegt.
Für Schwangere und Stillende wird der Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) empfohlen – dazu schreibt die Europäische Arzneimittelbehörde auf ihrer Homepage Folgendes:
„Can pregnant or breast-feeding women be vaccinated with Comirnaty? Animal studies do not show any harmful effects in pregnancy, however data on the use of Comirnaty during pregnancy are limited. Although there are no studies on breast-feeding, no risk for breastfeeding is expected. The decision on whether to use the vaccine in pregnant women should be made in close consultation with a healthcare professional after considering the benefits and risks.“
Da die Datenlage zur Verwendung von Comirnaty in der Schwangerschaft begrenzt ist und es keine Studien mit Stillenden gibt, finden wir es höchst befremdlich, dass der Impfstoff dieser vulnerablen Personengruppe quasi uneingeschränkt im 2. und 3. Trimenon sowie in der Stillzeit empfohlen werden soll, obwohl er „off-label“ (=nicht bestimmungsgemäß) verwendet wird.
„Informed Consent“ und „Informed Choice“ sind von uns Hebammen hochgehaltene und unabdingbare Voraussetzungen für jegliche medizinische Intervention. Abgesehen davon, dass notwendige Daten für eine fundierte Beratung zur Impfung fehlen, findet eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung und umfassende Aufklärung, wie sie auch von der ÖGGG empfohlen wird , in der Praxis kaum Umsetzung.
Betroffen beobachten wir, dass es im geburtshilflichen Setting immer wieder zu Diskriminierung von ungeimpften Frauen und deren Angehörigen kommt. Sie fühlen sich massiv unter Druck gesetzt durch Aussagen wie:
„Jemanden wie Sie sollte ich gar nicht behandeln.“ „In unserem Krankenhaus betreuen wir nur noch geimpfte Schwangere.“ „Nur geimpfte Männer dürfen ihre Frauen zur Geburt begleiten.“
Diese Vorgangsweisen sind menschenunwürdig, (grund)rechtswidrig und auch unethisch! Sowohl der Contergan- als auch der Duogynon-Skandal, sollten uns gelehrt haben, wie wichtig die sichere Anwendung von Arzneimitteln in der Schwangerschaft ist.
Wir können daher in keiner Weise nachvollziehen, warum Covid-19 geimpfte Schwangere und Stillende nicht lückenlos erfasst werden. Wir fordern eine systematische Beobachtung des Gesundheitszustandes von Mutter und Kind über die nächsten Jahre, um auszuschließen, dass dieser durch den neuartigen mRNA-Impfstoff nicht nachhaltig beeinträchtigt oder geschädigt wird!
Große Sorgen bereiten uns auch berufliche Beobachtungen im zeitlichen Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung von Schwangeren, denen häufig nicht nachgegangen wird: Fehlgeburten, vorzeitige Wehentätigkeit, früher vorzeitiger Blasensprung, vaginale Blutungen, Frühgeburten, Wachstumsretardierung, Eklampsie, Myokarditis, etc. Wir fordern einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Verdachtsfällen von Impfnebenwirkungen. Es sollte von höchstem wissenschaftlichen und medizinischen Interesse sein, diese lückenlos und proaktiv zu erheben und die erforderlichen Schlüsse daraus zu ziehen.
Immer wieder betreuen wir Frauen, die in der Schwangerschaft eine Covid-19 Infektion durchgemacht haben, bis auf wenige Ausnahmen mit milden bis moderaten Verläufen, überwiegend jedoch mit mangelnder medizinischer Begleitung.
Hier drängen sich wesentliche Fragen auf: Haben Schwangere, die auf Grund der Schwere der Erkrankungen intensivmedizinischer Versorgung bedürfen, Vorerkrankungen (wie zB Adipositas, Diabetes Mellitus, kardiovaskuläre Erkrankungen) oder schwangerschafts- induzierte Erkrankungen (wie zB Gestationsdiabetes, hypertensive Schwangerschaftserkrankungen)? Wie, wo, von wem und wann werden diese Daten in Österreich systematisch erhoben und veröffentlicht?
Als Hebammen haben wir gemäß §6 HebG „das Wohl und die Gesundheit der Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerinnen und Mütter sowie der Neugeborenen und Säuglinge unter Einhaltung der hiefür geltenden Vorschriften und nach Maßgabe der fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen zu wahren.“
Der Ethik-Kodex des Österr. Hebammengremiums „basiert auf der Anerkennung der Würde eines jeden Menschen und strebt das Einhalten von Menschenrechten, Selbstbestimmung und Gleichheit im Gesundheitswesen an.“
Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, das viele Generationen von Frauen für uns erkämpft haben. Wir wollen es gewahrt und geschützt wissen! Wir betrachten jegliches Drängen und jegliche Pflicht zu einem medizinischen Eingriff als unethisch und weder moralisch noch medizinisch vertretbar!
Auch wir – hinter diesem Brief stehenden – Hebammen bestehen auf unsere Grund- und Freiheitsrechte, sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Wir stehen für eine freie Impfentscheidung! Die Covid-19 Vaccine gewährleisten keine sterile Immunität – sie schützen weder zuverlässig vor Infektion noch vor Übertragung des Virus.
Sollte unsere Berufsausübung in Zukunft aber an Covid-19-Impfungen gebunden werden, behalten wir uns jegliche (arbeits)rechtliche Schritte vor.
Von unserer Standesvertretung, dem ÖHG, erwarten wir, dass es sich gemäß §39 Abs.1 HebG für die angeführten Bedenken und Anliegen einsetzt.
Hinter diesem Schreiben stehen über 210 österreichische Hebammen, die eine freie und selbstbestimmte Impfentscheidung fordern, sowie die sofortige Beendigung jeglicher Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Impfstatus.
Wir solidarisieren uns mit Kolleg:innen aus allen Gesundheitsberufen und anderen Berufsgruppen, die einen offenen, sachlichen Diskurs fordern. Ebenso mit Personen, die aktuell auf Grund Ihrer öffentlichen, kritischen Stellungnahme oder ihres Covid-19 Impfstatus Ausgrenzung, Diskreditierung, bis hin zur Suspendierung erleben. Wir distanzieren uns aber von jeglichen politischen Gruppierungen.
Da wir uns keinen weiteren Repressalien aussetzen möchten und um uns und unsere Familien zu schützen, nennen wir unsere Namen vorerst nicht.
Der deutsche Bundestag spricht in der Expertenrunde vom Aussortieren ungeimpfter Pflegekräfte
Ich bin wütend, ich bin richtig wütend auf diese Gesellschaft. Was derzeit geschieht, zeigt mir, wieso Minderheiten ausgegrenzt wurden und es zeigt mir außerdem wieso sich die Geschichte immer wieder wiederholen kann. Ein paar wenige streben nach Macht und Ansehen und viele folgend diesem Blind ohne zu hinterfragen.
[…] Wie sortiert man diejenigen die das nicht tun aus, aus diesen Einrichtungen, damit sie eben kein Infektionsrisiko darstellen.
Jurist Segmüller, Minute 33:00
Wieso enttäuschen einen derartige Äußerungen? Weil wir in der Pflege niemals einen Unterschied machen würden, aber genau diese Menschen einen Unterschied fordern. Wie kann man diesen Menschen, dieser Gesellschaft denn jemals wieder vertrauen? Mein Vertrauen in diese Regierung, Politiker, Journalisten, Juristen, Richter und allgemein in die Gesellschaft ist so nachhaltig erschüttert, dass meiner Meinung nach (m.M.n.) nur die Aufarbeitung jedes einzelnen Details und jedes Verantwortlichen und wenn er nur im Sekretariat tätig war, dazu führen kann, nach und nach wieder Vertrauen zu fassen. Manches wird vielleicht auch nie wieder zu heilen sein.
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Woraus resultiert meine derzeitige Wut?
Damit diese Impfpflicht beschlossen werden konnte, gab es vorab eine Expertenanhörung. Damit man das als Laie einordnen kann, die Einzelsachverständigen werden von den Parteien selbst ausgewählt. Man kann sich also denken welche Meinung der Einzelsachverständige vertritt. Dabei haben mich vier Ereignisse besonders entsetzt. Einzusehen ist diese Expertenanhörung unter folgendem Link oder eben nachfolgend:
Wie bei Minute 37:00 über den Pflegebonus gesprochen wird – den es nun eben nicht geben soll – und darüber am Ende auch hinweg gegangen wird, zeigt den Stellenwert von uns Pflegekräften bei diesen Menschen. Bei Minute 45:00 sieht man dann gut wie ein Abgeordneter tatsächlich schläft – oder sagt man dazu er entspannt die Augen. Und nun kommen wir zu einem weiteren wichtigen Aspekt. Man hat sich ja oft schon die Frage gestellt wieso Menschen in diesem Land als Minderheiten ausgegrenzt werden können. Nach der Aussage, vom 06.12.2021, in der Expertenanhörung im deutschen Bundestag, wurde mir klar, wie weite Teile der Gesellschaft über meinen Beruf denken. Meine Arbeitsleistung wird von einem Juristen, dessen Sinn es ist, Rechtsauffassungen gekonnt in derart abstrusen Argumentationsketten wiederzugeben, dass man einmal mehr den Kopf schütten kann, derart herab gewürdigt. Außerdem spricht sich ein Jurist gegen eine Impfpflicht aus, was so dann in der Zusammenfassung vom Bundestag nicht mehr ersichtlich ist, außer man hört sich diese Sitzung an.
Haben sich alle Bundestagsabgeordneten wirklich vollumfänglich informiert, bevor sie einer gesetzlichen Impfpflicht für die Pflege zugestimmt haben? Und wieso wird im allgemeinen nicht darauf hingewiesen, dass es einen Juristen gab, der sich gegenüber einer Impfpflicht kritisch geäußert hat? M.M.n. eine absolute Irreführung.
Nachfolgend nun weitere Details zu dieser „Expertenanhörung“ u.a. die juristischen Aussagen zu der Impfpflicht im Gesundheitswesen:
Der Sitzungssaal ist fast leer und Vertreter der Bundesregierung sind bei einer Expertenanhörung, die immer vor einer Gesetzesänderung vorangehen sollte, abwesend. Die Sitzung fand am 06.12.2021 kurz vor der Entscheidung des Bundestagsabgeordneten statt. Interessant dabei ist, dass Bundestagsabgeordnete, wenn sie denn überhaupt antworten, wenden sich Bürger mit E-Mails an sie, dass sie sich vollumfänglich vor einer Abstimmung und Entscheidung informieren. Komisch, dass der Sitzungssaal fast leer war, aber sicherlich haben alle Bundestagsabgeordneten diese online verfolgt.
Ab Minute 19:40 stellt der Bundestagsabgeordnete Wiese (SPD) – welcher selbst Jurist ist – eine Frage an die Juristin Klafski. Diese zeigt dann zumindest ihre juristische Auffassung. M.M.n. vergisst die Juristin, dass man diese „Impfung“ nicht mit einer Pockenimpfung vergleichen kann. Wieso? Es ist lediglich eine bedingt zugelassen Impfung, welche nach einer gänzlich neuen Technik (mRNA oder vektorbasiert) aufwiegt. Nach 5 Minuten Reden ohne Punkt und Komma, wird die Juristin dann unterbrochen (Minute 25:20). Der Standpunkt wird also nicht komplett ausgeführt, wird aber so als gegeben hingenommen. So sieht eine ordentliche Expertenanhörung im deutschen Bundestag also aus.
Ab Minute 26:00 befürwortet die Caritas, vertreten durch Elisabeth Fix, die Einführung einer Impfpflicht. Ich weiß, dass die Caritas für mich keine Zukunft mehr bieten kann, auch wenn mir bewusst ist, dass natürlich nicht alle Mitarbeiter dieses Gedankengut teilen. Sie bittet darüber hinaus, dass auch eine Impfpflicht für Kitas und Schulen eingeführt werden sollte.
Für die CDU spricht der Politiker Frei, welcher ebenfalls Jurist ist. Die Frage zum Thema Impfpflicht richtet sich bei ihm an einen Juristen namens Segmüller. Auch er hält wie Frau Klafski, die Impfpflicht in der Pflege als geeignet, erforderlich und angemessen.
Die Formulierung dieses Juristen zum Thema wie man die Impfpflicht in den Einrichtungen sicherstellt ist für mich dann an diesem Punkt wirklich der Gipfel an Äußerung.
[…] Wie sortiert man diejenigen die das nicht tun aus, aus diesen Einrichtungen, damit sie eben kein Infektionsrisiko darstellen.
Jurist Segmüller
Alle Parteien SPD, CDU/CSU, FDP und die Grünen haben diesen Gesetzentwurf eingebracht und alle – bis auf wenige Einzelfälle – dafür gestimmt. Die Linke hat sich gänzlich enthalten – welche ein Verhalten.
Fazit aus dieser Expertenanhörung?
Gesundheits- und Sozialexperten sehen die neuerliche Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Grundsatz positiv. Insbesondere die geplante Impfpflicht für Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen stößt auf breite Zustimmung.
[…] Mehrere Rechtsexperten erklärten in der Sitzung, die geplante einrichtungsbezogene Impfpflicht sei verfassungsrechtlich zulässig. Die Regelung diene einem legitimen Ziel, sei verhältnismäßig, geeignet, angemessen und erforderlich. Auch eine allgemeine Impfpflicht wäre nach Auffassung der Juristen verfassungskonform auszugestalten.
M.M.n. werden hier Menschen bewusst getäuscht und das Traurige daran ist, dass es mich nicht mal mehr verwundert. Was weite Teile der Bevölkerung binnen weniger Monate kaputt gemacht haben, allein durch ihre naive Forderung einer Impfpflicht in der Pflege, kann mit einem einfachen Entschuldigung nicht wieder gut gemacht werden. Ich fordere, dass jeder Einzelne dafür die Verantwortung tragen muss, denn nur so kann für ungeimpfte Menschen wieder Gerechtigkeit entstehen.
Ich habe das Gefühl wir werden vergessen. Das könnten wir so jetzt einfach hin nehmen, genauso wie wir die Auskunftspflicht über unseren Impfstatus in der Pflege einfach so hingenommen haben. Aber dazu bin ich nicht der Typ und wie es scheint bin ich da gar nicht so alleine. Lassen wir die Menschen wissen, dass wir diese bereits beschlossene Impfpflicht – während viele nur noch über die Abwendung einer generellen Impfpflicht sprechen – nicht mit tragen werden. Dass die Menschen dann vor einem riesengroßen Versorgungsproblem stehen. Ja davor werden alle Menschen stehen, denn die Politik hat sich in dieser Pandemie als hilfloser denn je gezeigt. Andrea schickte mir also eine E-Mail mit der Bitte, dass ich Sie unterstützen könnte. Das will ich auf diesem Wege gerne tun, denn diese Aktion ist doch wieder einmal der beste Beweis, wie engagiert wir in den sozialen Berufen doch sind.
Nun ist es an euch, dass alle Menschen über diese Impfpflicht in Gesundheitsberufen erfahren. Flutet eure regionalen Gesundheitsämter mit diesen Postkarten. Schickt sie an die regionale Presse, an Leitungen von Senioreneinrichtungen, Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen, … an Bürgermeister, Landtagsabgeordnete und Bundestagsabgeordnete. Wenn nur jeder, jeden Tag eine Postkarte oder E-Mail verschickt sind die Postfächer voll! Wir müssen gehört werden, auch wenn Politik und Medien das noch versuchen zu verhindern. Über Telegram @PflegemitHerz kannst du diese Postkarten anfordern.
Hallo Sabrina! Ich möchte gerne einen Beitrag zur Verhinderung einer Impfpflicht leisten. Deshalb habe ich Postkarten gestaltet und drucken lassen. Wer möchte, kann gerne 10 Karten bei mir (per PN @PflegemitHerz) anfordern. Würde sie dann kostenlos mit der Post zuschicken.
Ich würde mich freuen, wenn ich „unsere“ Sache damit unterstützen könnte. Liebe Grüße an alle Kollegen und haltet durch! ❤️ Andrea
Vielleicht denken einige dabei auch an unsere Kollegen in Magdeburg, Uni Magdeburg droht Ungeimpften mit Kündigung, die dringend Unterstützung von uns brauchen. Ein internes Schreiben der Univeritätsmedizin Magdeburg belegt, dass ungeimpfte Mitarbeiter massiv zur Impfung genötigt werden. Brisant: laut dem Schreiben sollen keine „Impfunfähigkeitsnachweise“ akzeptiert werden und es wird mit „unbezahlter Freistellung“ gedroht.
Ich habe lange überlegt ob ich diese, zunächst eine, Petitionen bewerben soll. Es gibt derzeit eine Aktions-Schwemme, das führt dazu, dass wir den Fokus verlieren. Eine der Petitionen beim Bundestag richtet sich gegen die Impfpflicht in der Pflege – die macht ja irgendwie noch Sinn – aber Zweitere richtet sich gegen ein fiktives Ereignis, welches noch gar nicht beschlossen wurde.
Jetzt sind diese beiden Petitionen aber da – leider – denn wenn diese nun kein deutliches Zeichen setzen schaden diese eher als, dass sie nutzen (auf das Leider gehe ich in diesem Beitrag näher ein). Wieso? Weil sich Politiker und Presse darauf stürzen werden. Verändern wird sich an der Impfpflicht in der Pflege nichts! Woher ich das weiß, will ich euch nachfolgend erklären. Aber vorweg möchte ich nehmen, da diese Petitionen eben nun jetzt leben, müssen sie mit Stimmen gefüllt werden und immerhin wurden sie beim offiziellen Petitionsausschuss der Bundesregierung eingereicht.
Was spricht gegen diese Petition m.M.n.? Hier fällt mir direkt die Pflege Petition des Stern Magazins ein, bei welchem 328.000 Menschen unterschrieben haben. Was hat das Ganze denn nun gebracht? Nichts, das muss man ganz nüchtern festhalten, sonst wären wir nicht inzwischen an diesem Punkt angekommen.
Eins möchte ich aber noch erwähnen: Meiner Meinung nach wird diese Impfpflicht auf der Straße entschieden, heißt, desto schneller die Menschen friedlich auf die Straße gehen, desto schneller hat das Ganze ein Ende. Ich finde schade, dass nicht mehr Energie dahingehend fließt, Spaziergänge bekannter zu machen. Also geht auf die Straße, egal wie unbequem es ist, ich tue es seit 18 Monaten! Und knüpft dort Kontakte die euch wirklich nützlich sind. Denn niemand kommt und wird uns retten, wir selbst sind dafür verantwortlich.
Und da wir ja nicht nur in der Pflege multitaskingfähig sind, gehen wir nicht nur spazieren, wir bewerben dort diese Petition und unterschreiben natürlich alle 😉
Nachfolgend die beiden Petitionen und wie ihr diese unterzeichnen könnt
1. Unterzeichnen – zuerst anmelden und die Anmeldung bestätigen, dann kannst du mitzeichnen – Link zur Anmeldung (Petition 128004) 2. Verbreiten – teilen, teilen und nochmals teilen (Facebook, Twitter, Instagram, unter Posts, im privaten Bekanntenkreis, auf Plattformen mit großer Reichweite).
Das fiktive Modell mit der Petition kann man unterschreiben, aber es wird wohl eher dazu führen, dass der Petitionsausschuss mal herzhaft lacht. Aber wenn ihr eh schon angemeldet und dabei seid, …
Was tun? Den Kopf jetzt zu verlieren wäre das denkbar ungünstigste und damit das nicht passiert, spreche ich über die Schritte die ich als ungeimpfte Krankenschwester, die von der Impfpflicht massiv betroffen und in die Ecke gedrängt wird, jetzt angehen werde. Als Hilfestellung und kleines Backup, damit ihr euch sicherer fühlt, gebe ich euch den Podcast von Rechtsanwalt Alexander Christ an die Hand. Ihr könnt ihn hier bei mir auf dem Blog runterladen. Hört euch diesen heute, morgen oder auch am Wochenende – ganz – an. Nur wer weiß was seine Rechte sind, kann selbstsicher, sachlich und ruhig gegenüber dem Arbeitgeber auftreten und argumentieren.
Hier also nun mein kurzer Handlungsleitfaden, welcher euch eine Orientierung geben soll, was ich jetzt aktuell tue:
Ich für mich stelle derzeit sicher, dass ich einen Arzt meines Vertrauens in meiner Region habe, der mich bereits vor dem 15.03.2022 arbeitsunfähig schreibt. An einer AU kann weder der Arbeitgeber noch das Gesundheitsamt – welches ja zukünftig über ein Berufsverbot und Bußgeld gegenüber meiner Person entscheiden darf – rütteln. Da die Nachweispflicht „nur“ bis Ende des Jahres gilt, werde ich mir dadurch erst mal Zeit und Luft verschaffen. Durch diese AU ist gewährleistet, dass ich weiterhin finanziell abgesichert bin – siehe Folge 2 & 4 des Podcastes.
Nadelstiche schon jetzt zu setzen, bedeutet aufzuzeigen, dass wir unentbehrlich sind. Deshalb werde ich regelmäßig schon vor dem 15.03.2022 arbeitsunfähig sein – siehe auch Empfehlung von Rechtsanwalt Holger Fischer.
Mein Zwischenzeugnis – was jeder, jederzeit bei seinem Arbeitgeber verlangen kann – habe ich inzwischen bei meinen Unterlagen.
Ich gehe auf Spaziergänge, weil m.M.n. nur das Sichtbar machen meines Unmuts bezüglich dieser Impfpflicht – natürlich friedlich – auf der Straße wirklich Einfluss nehmen kann – Stichwort Gesetz der 3,5%. Egal ob geimpft oder ungeimpft, egal ob bereits von der Impfpflicht betroffen oder nicht, jeder sollte spazieren gehen.
Es wurde bereits eine Verfassungsbeschwerde (Aktenzeichnen 1 BvR 2649/21) durch den Heidelberger Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Uwe Lipinski eingereicht. Alle relevanten Klägergruppen sind in dieser Verfassungsbeschwerde enthalten, das Ergebnis hat nicht nur für mich Auswirkungen, sondern für uns alle. Drücken wir die Daumen und machen diese erste und bislang wohl einzige Verfassungsbeschwerde bekannter.
Viele weitere Details habe ich dir hier und hier zusammengefasst. Nachfolgend nun alle Podcastfolgen zum Download.
Folge1 Allgemeine Bemerkungen zum aktuellen Änderungsgesetz zum IfSG, dem Infektionsschutzgesetz.
Folge 2 Krankschreibung, kaum Patientenkontakt und dergleichen mehr und allgemein um die aktuellen Änderungsgesetz zum IfSG, dem Infektionsschutzgesetz.
Folge 3 Freistellungen, Ausbildung und einiges mehr – und natürlich wieder allgemein um die aktuellen Änderungsgesetz zum IfSG, dem Infektionsschutzgesetz.
Folge 4 Elternzeit, Sozialabgaben (also um die Frage, bin ich weiter krankenversichert oder nicht?) und nochmal um Krankschreibung – und natürlich wieder allgemein um die aktuellen Änderungsgesetz zum IfSG, dem Infektionsschutzgesetz.
Folge 5 Bußgelder (wann drohen diese wem?), die Frage, in welchen Betrieben gelten die Regelungen eigentlich und andere Fragen – und natürlich wieder allgemein um die aktuellen Änderungsgesetz zum IfSG, dem Infektionsschutzgesetz.
Kommentar von mir: Bei Folge 5 des Podcastes habe ich und auch das Netzwerk KRiStA eine andere Auffassung, denn uns als ungeimpften Pflegekräften droht sehr wohl ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro, kommen wir der Nachweispflicht nicht nach – die Details findest du in diesem Beitrag von mir. Ich habe diesbezüglich bei ihm via E-Mail nachgefragt, sollte ich Antwort erhalten, ergänze ich das hier natürlich.
Folge 6 Meldung ans Gesundheitsamt, die Arbeitslosmeldung und um Interessantes zur ambulanten Pflege – und natürlich wieder allgemein um die aktuellen Änderungsgesetz zum IfSG, dem Infektionsschutzgesetz.
Folge 7 Arbeitslosengeld bei Freistellung ohne Kündigung.
Eine vorherige Kündigung ist nicht ausschlaggebend für den Erhalt von Arbeitslosengeld. Voraussetzungen:
Arbeitnehmer erhält 1. kein Entgelt.
Arbeitnehmer ist 2. faktisch ohne Arbeit, er wird nicht beschäftigt von seinem Arbeitnehmer.
Arbeitnehmer ist 3. nicht arbeitslos, da der Arbeitsvertrag nicht beendet wurde. Es wurde noch keine Kündigung ausgesprochen.
Wendet euch mit einem Schreiben an die Agentur für Arbeit, welches ich euch nachfolgend kurz aufschreibe.
Schreiben für die Arbeitsagentur
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich unentgeltlich von meinem Arbeitgeber freigestellt wurde beantrage ich hiermit, nach Paragraph 157 Abs. 3 SGB 3, den Bezug von Arbeitslosengeld. Bitte lassen Sie es mich wissen sollten Sie weitere Unterlagen von mir benötigen.
Denn neben der arbeitsrechtlichen gilt auch die die sozialrechtliche Seite zu kennen:
Denn wahrscheinlich werden Arbeitnehmer vielfach auch erst einmal (unbezahlt) freigestellt. Und dann heißt es, sich unverzüglich, möglichst noch am Tag der Freistellung, bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden und Arbeitslosengeld I zu beantragen. Gemäß Paragraph 157 Abs. 1, Abs. 3 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) hat der Freigestellte bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Derweilen bietet der Arbeitnehmer parallel dem Arbeitgeber weiter schriftlich die Arbeit an, setzt ihn damit auch in Zugzwang, Arbeitsentgelt zu zahlen und möglicherweise vorhandene andere Einsatzmöglichkeiten (Büro/Homeoffice) anzubieten. Ergänzend zu ALG I vorsorglich ALG II beantragen.
Sollten noch wichtige Informationen fehlen, dann meldet mir diese gerne hier im Kommentarbereich unterhalb des Beitrags. Außerdem freue ich mich über eure Meinung und Einschätzung dazu.
Zwei Angestellte bei der Berliner Zeitung berichten über ihre Impferfahrung. Nachdem die Medien vielfach dazu übergegangen sind, in Artikeln den Impfstatus einfach weg zu lassen, damit man keine Rückschlüsse mehr ziehen kann, berichtet die Berliner Zeitung mal relativ „offen“ über mögliche Nebenwirkungen. Wobei ich ganz klar sage, auch diese Zeitung hat nie mit sauberem Journalismus geglänzt.
Natürlich braucht man nicht so naiv zu sein und zu denken manche Geimpften würden sich nur deshalb laut äußern weil er die Ungerechtigkeit gegenüber uns Ungeimpften nicht gut heißen mag. Aber es ist nunmal menschlich, dass viele Menschen zunächst nur an sich denken. Und da es nicht verwerflich ist, finde ich es gut, auch wenn sich viele Impfgeschädigten aus rein egoistischen Bewegründen nun laut zu Wort melden, schließlich wollen viele keine 3, 4 oder gar 5 Impfung – das sprichwörtliche Impfabo also. Ich entscheide mich ja auch aus rein egoistischen Gründen gegen eine Impfung. Und bitte bedenkt man, nicht jeder der sich impfen hat lassen, hat dem Anderen der sich nicht impfen hat lassen dadurch automatisch das Recht abgesprochen sich nicht mehr frei dafür oder dagegen entscheiden zu dürfen. Was aber sehr wohl gesellschaftlich zu verantworten war, dass niemand laut ausgesprochen hat, dass es immer Außnahmen gibt. Aus gesundheitlichen Gründen können Menschen keine Maske tragen, das ist sogar als Außnahmeregelung so in den Verordnungen enthalten – interessiert hat es niemand. Es gibt Menschen die können sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen, Allergie auf die Inhaltsstoffe, Vorerkrankungen, etc. und trotzdem lassen wir es als Gesellschaft zu, dass diese Menschen ausgegrenzt werden.
Wir ignorieren Ausnahmen und tun stattdessen so, als gäbe es diese nicht, es muss einfach jeder aus Solidarität Maske tragen und sich impfen lassen. Und genau ab dem Moment ist uns unser Mitgefühl abhanden gekommen. Denkt mal drüber nach.
Gebt einander wieder mehr Raum und Platz! Gerne möchte ich nachfolgend nun aus den beiden Berichten zitieren:
[…] seit meiner Impfung leide ich unter neurologischen Problemen. So eine Erfahrung verändert die Perspektive. Sie hat mich zum „Impfskeptiker“ werden lassen. Und sie hat mich zusätzlich sensibilisiert für all die Ausgrenzungsmechanismen, die wir gegen Ungeimpfte in Stellung bringen. Auch aus ganz „egoistischen“ Überlegungen: Werde ich, der ich mich nicht mehr „boostern“ lassen kann, bald zu den Ausgestoßenen dieser Gesellschaft gehören? Wird man mich womöglich dazu zwingen, mir nochmals einen Stoff injizieren zu lassen, der mein Nervensystem geschädigt hat?
[…] Also erzählte ich vom Sommer und Herbst: wochenlang Ruhepuls 120, Zähneklappern rund um die Uhr, Schweißausbrüche bei der geringsten Anstrengung. Kein schöner Ostseeurlaub. Zurück am Schreibtisch gipfelte die Veranstaltung in den schwersten Depressionen seit zehn Jahren und Überlegungen, mich in die Klapse einzuweisen oder vorher von der Minna-Todenhagen-Brücke zu hüpfen. Stattdessen setzte ich eine Weile mit der Kolumne aus. Guter Kompromiss.
Erst als es besser wurde, fiel mir auf, dass das Herzrasen kurz nach der zweiten Covid-Impfung begonnen hatte. Ich hörte von Leuten, die über ähnliche postvakzinale Symptome klagten. Glauben Sie’s oder nicht: Bis dahin hatte ich im Leidenskontext keinen einzigen Gedanken an Comirnaty verschwendet. Ich war beide Spritzen locker angegangen: Was soll’s, Pocken, Masern, Tetanus, ich hatte sie alle. Eine Impfpsychose ist auszuschließen. Andererseits ist mir klar, dass das Zusammentreffen beider Ereignisse zufällig sein kann. Doch der Verdacht nistet in meinem Kopf. […] Denn bald werde ich nur noch als unvollständig geimpft gelten und kaum mehr an die Geräte dürfen – nicht, um andere vor mir zu schützen, sondern einzig, um meinesgleichen zu erpressen. Ich werde verfetten und mit meinem Blähwanst alle deutschen Intensivstationen auf einmal füllen. Dazu fällt mir Jens Spahns unfreiwilliger Witz ein, „wir“ würden, wenn das alles vorbei sei, „einander viel verzeihen müssen“. Ach wo. Sterben muss ich. Sonst nichts.
Wir sind die rote Linie – 300 Kollegen aus Sachsen unterstützen die Aktion Berufsurkunde, insgesamt sind bei mir inzwischen 1.700 Berufsurkunden eingegangen
Es freut mich, dass ich da einen Stein ins Rollen bringen durfte. Aber ich alleine kann wenig bewegen, wenn da nicht Menschen wie in Sachsen wären, die sich regional dieser Aktion angenommen haben. Die Aktion Berufsurkunde wurde auch schon instrumentalisiert und ntv sowie RTL behaupteten diese wären von Pflegekräften die für die Impfpflicht sind – eine Richtigstellung gab es nie. Deshalb ist es auch sehr wichtig die Urkunden unbrauchbar zu machen, indem man diesen das klare Statement „Impfpflicht? Ohne mich!“ verpasst.
Im Dezember bekam ich – Name aus Schutz für die Person geändert – von Sarah ihre eigene Berufsurkunde zur Unterstützung zugesandt. Mein Ziel waren 50 Berufsurkunden um diese mit einem Brief an alle Bundestagsabgeordneten zu schicken. Umso mehr freut es mich, dass ich nun mit diesen 300 Urkunden, inzwischen über 1.700 Berufsurkunden sammeln konnte. Pirna sollte also der Ort sein der Kollegen aus Gesundheitsberufen eine Stimme gibt – Danke dafür. Diese Urkunden signalisieren, dass wenn diese Impfpflicht im Gesundheitswesen nicht umgehend aufgehoben wird ich und meine Kollegen diese Berufe verlassen werden.
Sie alle schicken ihre Urkunden und verleihen unserer Stimme die nötige Kraft und machen sie laut. Wir können das nur gemeinsam schaffen indem wir uns verbünden, eine dichte rote Linie bilden. Wir sind die rote Linie – bis hierher und keinen Millimeter weiter.
Wir sind die rote Linie – Sachsen
Ich möchte, dass ihr eure Berufsurkunden regional sammelt und diese dann an Bürgermeister, Landtagsabgeordnete und gerade auch an Gesundheitsämter – die bald schon sehr viel Einfluss auf unseren Beruf nehmen können – übergebt. Geht auch auf regionale Zeitungen zu und informiert diese. Wir müssen jetzt so schnell wie möglich, nicht nur auf den Pflegenotstand, hinweisen. Die Verantwortlichen müssen diese Impfpflicht zurück nehmen bzw. Druck auf die Bundestagsabgeordneten ausüben.
Die Urkunden aus Sachsen werden jetzt im Januar in einer Sitzung des Landkreises öffentlich überreicht. Das ist ein starkes Statement. Jetzt müssen sich alle die eine Impfpflicht befürworten damit auseinandersetzen, sie tragen nun eine große Verantwortung.
Wer sind wir, die diese Aktion unterstützen? Altenpflege, Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Anästhesie-& Intensivfachpflege, Heilerziehungspflege, amb. Pflege, Hebammen, Rettungsdienstler, Physio- & Ergotherapeuten, Krankengymnasten, Heilpraktiker, Psychologen, Alltagsbegleiter, Pflegehelfer, Zahnarzt- & Arzthelferinnen, MTR, OTA, PTA, Kollegen aus der Verwaltung, Logopäden, Sonder- & Sozialpädagogen, Erzieher und Ärzte.
Darum unsere ganz konkrete Bitte und Aufruf an alle:
Kommunalpolitiker mit dem drohenden Versorgungsproblem (z.B. durch das Einreichen der Urkunden in bekannter Form und klarem Statement per Einschreiben) konfrontieren und um Stellungnahme bitten.
„Södern statt zögern“, ist ein Spruch in dieser Pandemie, die dem bayerischen Ministerpräsidenten nicht in Ansätzen gerecht werden kann. Ja Herr Söder ist immer vorne an erster Stelle mit dabei, wie auch Peter Tschentscher (SPD, Hamburg). Erinnert ihr euch noch an die Inzidenzen der Ungeimpften?
Leider nehmen die Corona-Infektionen gerade bei Ungeimpften dramatisch zu. Es gibt einen direkten Zusammenhang von niedrigen Impfquoten und hohen Infektionsraten. Lassen Sie sich daher bitte impfen. Nur Impfen hilft. #impfen#schutz#corona#covid19@gesundheit.pflege.bayern
Mittlerweile hat es sich herumgesprochen: (nicht nur) Markus Söder verbreitet Fake News und gibt extrem falsche Inzidenzen für Ungeimpfte an. Werfen wir einen Blick auf die frisch veröffentlichten Rohdaten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und erklären den „Trick“ von Markus Söder und seinem Landesamt.
In dem Twitter/Instagram Post von Markus Söder ist die Inzidenz der Geimpften 110, wohingegen die der Ungeimpften ganze 1.469 ist – über 13 Mal so hoch wie die der Geimpften. Interessant ist dabei, dass die bayerischen Landesbehörden die „Datenhoheit“ hatten. Es wurde bis auf den Post von Markus Söder einfach nichts veröffentlicht, außer die entsprechenden Inzidenzwerte. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel (LGL) hat die „Rohdaten“ nun endlich hinter den Berechnungen veröffentlicht.
Das LGL kommt bei den Ungeimpften auf eine Inzidenz von 333,8. Wie kommt denn Herr Söder auf eine Inzidenz von 1.469? Das ist ja über vier Mal höher, als die eigentliche Inzidenz der Ungeimpften? Des Rätsels Lösung ist ja inzwischen auch in den „Medien“ angekommen: das LGL hat einfach die Personen, mit unbekanntem Impfstatus, den Ungeimpften zugerechnet. Aus einer realen Inzidenz von 333,8 wurde damit eine Inzidenz von 1.469. Man hat bei der Berechnung der Inzidenz ganze 51.257 Fälle einfach „ausgeschlossen“, weil deren Impfstatus „unbekannt“ (48.468 Fälle) oder „unstimmig“ (2.889 Fälle) war. Im Umkehrschluss wusste man von lediglich 14.254 der Fälle, dass sie ungeimpft waren und hat ganze 48.468 Fälle einfach addiert, obwohl man zu deren Impfstatus keinerlei Kenntnis hatte.
Die Zahlen zeigen, der Unterschied in den Inzidenzen von Geimpften und Ungeimpften ist bei weitem nicht so groß, wie von den Medien, den Behörden und den Politikern dargestellt. Schaut man sich die Streuung der Werte an, dann könnte es sogar gut sein, dass die Inzidenzen faktisch gleich sind.
Der Mann, der mit hippen Sprüchen auf seiner Kaffeetasse – „Winter is coming“, als Zitat aus „Game of Thrones“ – so unheimlich trendig ist, dass es schon künstlich wirkt, ist die Person, die unsere Gesellschaft derart gespalten hat, wie kein Anderer.
Impfpflicht in der Pflege? Macht euch bewusst, wenn diese Impfpflicht nicht zurück genommen wird, bin ich dann mal weg! Und wie es im Traunsteiner Anzeiger zu sehen ist, bin ich mit dieser Haltung nicht alleine.
Wir befinden uns in einem akuten Pflegenotstand und durften bis jetzt das unsoziale Verhalten vieler Menschen ausbaden. Mir wird von einer Gruppe an Menschen, die von Pflege absolut keine Ahnung hat, gesagt, dass ich eine besondere Verantwortung trage und ich würde dieser nicht gerecht werden, wenn ich mich nicht „impfen“ lasse!
Ich bin es die die Hand der Seniorin hält, die gerade ganz alleine stirbt. Ich bin es die den Arzt daran erinnert, wenn er mal wieder ein falsches Medikament anordnet, obwohl die Person dagegen eine Allergie hat. Ich bin es die seit Jahren die Verantwortung gegenüber „schwer oder chronisch Kranker sowie Hochbetagter“ trägt und nicht ihr. Und ich bin es, die seit über 15 Jahren in diesem Beruf arbeitet, andauernd auf die Missstände aufmerksam macht und ich bin für euch nicht mehr wert, als dass ihr mir als Dank eine Impfpflicht verordnen wollt? Gehts noch?
Wo bleibt eure Verantwortung gegenüber meiner Person als Krankenschwester? Das frage ich euch? Wo bleibt eure Verantwortung liebe Politiker, die ihr Gesundheitsleistungen in abwertender Weise im Mc Donalds anbietet? Wo bleibt die Verantwortung all dieser Manager dieser Großkonzerne die ihre Dividenden abschöpfen aus einem Gesundheitsbereich? Ich sehe sie nicht. Wo liebe Medien bleibt eure Verantwortung für meinem Beruf, damit er auch die nächsten Jahre gerne ausgeübt wird und nicht wieder 9.000 Pflegepersonen den Beruf verlassen? Wo bleibt eure Verantwortung gegenüber meiner Person die auch ein Privatleben hat, was sie aber faktisch nicht einfordern kann, weil stattdessen Überstunden anfallen, Pausen weg fallen, ich Früh,- Spät,- Nacht,- und Feiertagsdienste schiebe und meine Arbeit trotz der angeblichen Entbürokratisierung der Pflegedokumention – welche wiederum nur dazu dient, dass der MDK der KK uns Leistungen streicht und damit Stellen abbaut – einfach nicht mehr menschlich und mit Fachkompetenz ihren Beruf ausführen kann, weil wir Pflegequalität schon lange abgeschafft haben.
Jetzt darf diese Gesellschaft – mal wieder neben der Abfrage meines privaten Impfstatus – über meine gesundheitliche Verfassung entscheiden? Die absolut ignorant gegenüber all der desaströsen Zustände in der Pflege sind und dies mit ihrem Wahlergebnis eindeutig belegt haben?
Nein für diese Gesellschaft bin ich nicht mehr bereit, nur einen einzigen Finger krumm zu machen, meine Gesundheit sowohl physisch als auch psychisch zu ruinieren, meine Familie zu vernachlässigen, meine Hobbys und mein Privatleben hinten an zu stellen und als Dank dafür, von Menschen die von Pflege absolut keine Ahnung haben, weil in diesem System nur Ärzte als gewinnbringend angesehen werden, ich gezwungen werden soll, mich mit einer neuartigen mRNA-Technologie, die nicht langzeiterprobt und vor allem nachweisbar unwirksam ist, impfen lassen?
Ich werde ab dem 15.03.2022 meinen Kasack an den Nagel hängen und hoffe, dass all die ungeimpften Kollegen es mir gleich tun, denn eine Impfung kommt für mich aus mehreren Gründen nicht in Frage. Also besinnt euch relativ schnell auf unsere demokratischen Grundwerte und hört auf uns gesunde Menschen aus dieser Gesellschaft auszugrenzen. Wie soll Macron gesagt haben? „Ich hätte große Lust die Ungeimpften zu „nerven“.
Ich ernähre mich gesund, mache regelmäßig Sport, trinke kaum Alkohol, rauche nicht, habe keine chronischen Erkrankungen und halte meinen Geist fit. FAZIT: Wenn ihr auf mich in der Pflege verzichten könnt, dann scheint der Pflegenotstand noch nicht schlimm genug zu sein.
Der Heidelberger Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. Uwe Lipinski, hat im Dezember eine Verfassungsbeschwerde gegen die Impfpflicht auf den Weg gebracht. Ich habe bereits hier darüber berichtet. Die ursprüngliche Klägergruppe von 23 Personen ist inzwischen auf 40 gewachsen, so steht es auf der Website. Unter ihnen befinden sich Ärzte, Zahnärzte, Reinigungskräfte, verbeamtete Rettungskräfte, eine Angestellte im öffentlichen Dienst, Arzthelferinnen sowie eine Jugendliche, die nach dem 16. März ein Praktikum in einer Zahnarztpraxis absolvieren will.
Gerügt wird die Verletzung von mindestens 15 Grundrechten. Neben dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Leben werden u.a. auch Grundrechte gerügt, die in der bisherigen öffentlichen Diskussion kaum diskutiert wurden, darunter u.a. die Grundrechte aus Art. 3 I GG sowie aus Art. 33 V GG. Die verbeamteten Beschwerdeführer lehnen das neue „Damoklesschwert“ ihrer Entlassung ab 15.03.2021 genauso ab wie die Tatsache, dass die Frage ihrer Entlassung vom Gesetzgeber als Ermessensentscheidung ausgestaltet worden ist. Ferner werden auch die neuen Bußgeldvorschriften als unvereinbar nicht nur mit Art. 3 I GG, sondern auch mit Art. 103 II GG gerügt. Schließlich ist aus Sicht von Rechtsanwalt Dr. Lipinski auch in rein formeller Hinsicht das Gesetz gleich mehrfach angreifbar.
Die übrigen Beschwerdeführer berufen sich auf ihre Vertragsfreiheit, welche dadurch beeinträchtigt wird, dass ihren ungeimpften und ungenesenen Ärzte, Zahnärzten, Physiotherapeuten etc. ab 15.03.2022 Tätigkeits- und Betretungsverbote – oft zur eigenen Praxis – drohen.
Rechtsanwalt Dr. Lipinski:
Das Gesetz ist offensichtlich nicht mit einem Höchstmaß an Sorgfalt erstellt worden. Die Zahl insbesondere der Gleichheitsverstöße und der formellen Verfassungsverstöße ist groß. Es ist z.B. auch hanebüchen, dass in der Gesetzesbegründung allen Ernstes nur von Eingriffen in die Freiheit der Berufsausübung – und nicht von Eingriffen in die Freiheit der Berufswahl – gesprochen wird.
Dass Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote vom Gesetzgeber noch nicht einmal mehr offen als das bezeichnet werden, was sie verfassungsrechtlich schon immer und eindeutig gewesen sind, nämlich Berufsverbote als Eingriffe in die Freiheit der Berufswahl, ist ein erneuter Tiefpunkt in der politischen Auseinandersetzung und ein weiterer (negativer) „Meilenstein“ in der Verharmlosung extremster staatlicher Maßnahmen. Möglicherweise muss aus diesen formellen Gründen und aufgrund der nicht wenigen Gleichheitsverstöße das Bundesverfassungsgericht sich mit der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme gar nicht mehr im Detail befassen. Dennoch wird auch die Unverhältnismäßigkeit der Tätigkeits-, Betretungs- und Beschäftigungsverbote umfassend thematisiert werden.
Am 29.12.21 kam Post vom Bundesverfassungsgericht mit dem BvR-Aktenzeichen: 1 BvR 2649/21. Für die Verfassungsbeschwerde werden keine Personen mehr gesucht.
Die ursprüngliche 23-köpfige Klägergruppe ist von 40 auf nun 50 angewachsen. Neben weiteren Beamten ist ein Pflegedienst hinzugekommen.
In einem aktuellen Update auf seiner Website, schreibt der Anwalt:
Am 14.01.2022 wurde eine weitere umfassene Beschwerdebegründung im Verfassungsbeschwerde- und -eilverfahren gegen das bereichsbezogene Impfpflichtgesetz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Im Mittelpunkt standen erneut medizinische Sachverhalte, insbesondere die mildere Omikronvariante, neueste medizinische Studien zur Corona-Thematik sowie, erstmalig im größeren Umfange, die strukturellen und offenbar politisch gewollten Probleme in Deutschland im Bereich der Impfschadensmeldung. Ferner wurde teils auch der juristische Vortrag vertieft, insbesondere Verstöße gegen die Wesentlichkeitstheorie/ die Parlamentsvorbehaltslehre erweitert. Es ist geplant, binnen einer Woche die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache abzuschließen und auch noch die Eilantragsbegründung einzureichen. Rechtsanwalt Dr. Lipinski: „Es wäre ein Bruch mit allen bisherigen Grundsätzen des Verfassungsrechts, wenn das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz gutheißen würde. In diesem unwahrscheinlichen Fall müsste Menschenrechtsbeschwerde beim Straßburger Gerichtshof eingereicht werden.“ […]
Heidelberg, den 15.01.2022
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Man sollte nicht alles als gegeben hinnehmen. Es gibt Dinge die sind beeinflussbar. Auch wenn es zunächst sehr mühselig erscheinen mag, so bin ich davon überzeugt, dass derzeit so viele tausende Menschen aus unserer Mitte der Gesellschaft erkannt haben, dass Freiheit nicht einfach gegeben ist. Die Medien können kaum mehr dazu schweigen – was die täglichen Berichterstattungen dazu zeigen. Viele fragen mich, was sollen wir jetzt tun? Manche überlegen sich nun impfen zu lassen, manche wollen einen vermeintlichen Totimpfstoff als Option ansehen und wieder andere sehen die Dinge so wie ich. Diese Impfpflicht kann ich so nicht als gegeben hinnehmen, diese Impfpflicht für meinen Pflegeberuf muss zurück genommen werden.
Selbstbestimmung ist ein hohes Gut und dieses ist in unserem Grundgesetz verankert. Dass diese Selbstbestimmung durch Politiker – denen teilweise das Demokratieverständnis gänzlich abhanden gekommen ist und die wohl besser in anderen Ländern aufgehoben wären – sowie Juristen und Richter keine Beachtung mehr findet, zeigt mir, dass diese Menschen die Achtung vor dem autonomen Menschen verloren haben.
Mein Beruf begründet sich aus Selbstbestimmung, denn ein nein ist für mich ein nein, es ist nicht mal ein vielleicht. Bemerke ich in der Pflege, dass ein Patient oder Bewohner die Nahrung verweigert, so kann ich inständig darum bitten – indem ich versuche mit Argumenten aufzuzeigen wieso Essen wichtig ist – dass er Nahrung zu sich nimmt. Zwang darf hier niemals ausgeübt werden.
Selbstbestimmung musste schon immer erstritten werden, diese war nie Gott gegeben. Denn es gibt immer Menschen die skrupellos sind und für ihren persönlichen Erfolg über Leichen gehen.
Nun treten mir Menschen gegenüber, die Selbstbestimmung für sich ganz groß schreiben, mir diese aber absprechen. Nein, so läuft das nicht. Eine Impfpflicht war nie Bedingung dafür, diesen Beruf erlernen zu können. Wenn Quarantäneregeln auf einmal wieder, wie 2020 gelockert werden können, dann liebe Kollegen macht euch bewusst, welche Stärke wir wenigen Ungeimpften doch haben!
Wir brauchen dringend eine Veränderung! Wir als Gesellschaft sind der Wandel und die vielen friedlichen Spaziergänger zeigen, dass es an der Zeit ist, dass sich diese Gesellschaft wieder mit einem wahren Demokratieverständnis beschäftigt.
Damit Spaziergänge wie sie derzeit stattfinden Erfolg haben, muss nicht die ganze Bevölkerung auf die Straße gehen. 3,5 Prozentgilt als magische Zahl – dann muss die Regierung reagieren. Erica Chenoweth entdeckte das „Gesetz der 3,5 Prozent“ – es besagt, dass keineswegs die große Mehrheit der Bevölkerung revoltieren muss, um politischen Veränderungen zu erzwingen. Ein Stern Artikel vom 14.12.2020 arbeitet dieses Thema auf.
Bei Revolutionen spricht man gern davon, dass sich das „Volk“ erhoben habe. Meist wird gar nicht weiter nachgefragt, wer dieses ominöse „Volk“ wirklich war. Aber schon ein Blick auf die bekanntesten Aufstände – die französische wie auch die russische Revolution – zeigt, dass das Volk keineswegs den Großteil der Bevölkerung umfassen muss. Es reicht durchaus, wenn relative kleine Gruppen von „Aktivisten“ – um ein heutiges Modewort zu benutzen – sich erheben.
Bei uns reicht es ein Spaziergänger zu sein 😉
Tipps findest du hier: Wo finde ich aktuelle Spaziergänge? Kalender (ganz unten im Beitrag) Wie verhalte ich mich auf einem Spaziergang? Verhaltensregeln
Die berufsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen wird nur vorübergehend, bis Ende 2022, greifen – das Ganze habe ich bereits thematisiert und bin zudem auf die erste Verfassungsbeschwerde eingegangen. Was nun bittere Realität ist, durch die Änderung des Infektionsschutzgesetz, entscheiden bald Gesundheitsämter vor Ort über das Verhängen oder Nicht-Verhängen von Berufsverboten. Ja ihr habt richtig gehört, Gesundheitsämter, die von Pflege absolut keine Ahnung haben entscheiden nun über das Voranschreiten des Pflegenotstands. Aber wen wundert es, wenn ein Karl Lauterbach neuer Gesundheitsminister werden kann. Außerdem kann den Arbeitnehmern ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro drohen und dies gilt sowohl für bereits Beschäftigte als auch neu Angestellte. Dies ist durch die „Kann-Regelung“, worauf sich ein vielfach geteilter Beitrag von dem „Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte“ (KRiStA) bezieht, geregelt. Meiner Meinung nach wurde dieser Beitrag ausschließlich für die Sichtweise eines Arbeitgebers verfasst. Denn die „Kann-Regelung“ ist nur positiv für den Arbeitgeber auszulegen. Das heißt dieser muss aufgrund der Impfpflicht in der Pflege vor der Anordnung eines Betretungsverbotes durch Gesundheitsämter, nicht tätig werden. Er muss keine Arbeitnehmer kündigen oder freistellen.
Bislang dachten aber alle nur, dass das Gesundheitsamt lediglich ein Berufsverbot aussprechen kann und es zu keinen Bußgeldern für bereits Angestellte im Pflegeberuf kommt. Im Kommentarbereich unter dem Beitrag bei KRiStA wurde dann aber diese relevante Frage zum Thema Bußgeld gestellt.
Mir ist es wichtig, euch alle Fakten an die Hand zu geben, auch wenn diese vielleicht unbequem sind. Denn KRiStA hebt in einem erneuten Beitrag von heute, ganz am Schluss folgenden Sachverhalt, hervor:
Allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass es […] einen Bußgeldtatbestand für den Arbeitnehmer […] selbst gibt, der die Nichtvorlage […] des Immunitätsausweises auf Anforderung des Gesundheitsamtes betrifft (§ 73 Abs 1 a Nr. 7h i. V. m. § 20 a Abs. 5 S. 1 IfSG).
Weiter heißt es in dem Artikel von KRiStA:
Daher gilt nach wie vor die Schlussfolgerung:
Vor der Anordnung eines Betretungsverbotes gibt es keinen zwingenden Grund, Arbeitnehmer oder sonst Tätige zu kündigen, freizustellen oder anderweitig auszuschließen.
Dieser Artikel ist eine Hilfestellung für Arbeitgeber, bringt einer Pflegekraft oder sonst in einem anderen Bereich in der Pflege tätigen Person wenig. Da alles bislang sehr wage formuliert ist sollte man sich keinesfalls darauf verlassen, dass sich Gesetze nicht in Windeseile verschärfen lassen, bis hin zu einer allgemeinen Impfpflicht. Ich empfehle darüber nachzudenken, dass man arbeitsunfähig erkrankt. Ihr habt euch vernetzt, nutzt eure regionale Stärke und setzt Nadelstiche! Pflege braucht jeder, aber Pflege kann nicht jeder! Wir sind die Fachkräfte und unsere Gesellschaft ist auf uns angewiesen, werden wir uns endlich unserer Stärke bewusst.
Nachfolgend nun noch alle relevanten Paragraphen.
fabrikasimf
1. Nicht nur die Pflege ist betroffen
Ab dem 15.03.2022 greift für eine ganze Reihe von Personen die Impfpflicht. Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden die betroffenen Gruppen in Absatz 1 aufgelistet:
§20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19
(1) Folgende Personen müssen ab dem 15. März 2022 entweder geimpfte oder genesene Personen […] sein: 1. Personen, die in folgenden Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind: a) Krankenhäuser, b) Einrichtungen für ambulantes Operieren, c) Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, d) Dialyseeinrichtungen, e) Tageskliniken, f) Entbindungseinrichtungen, […] h) Arztpraxen, Zahnarztpraxen, i) Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, […]
2. Personen, die in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind, […]
Satz 1 gilt nicht für Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.
Betroffen sind also sehr, sehr viele Menschen. Angefangen beim „ungeimpften Hausarzt“, über die „ungeimpfte Krankenschwester“ oder die „ungeimpfte Altenpflegerin“, bis hin zum „ungeimpften Hausmeister in einer Behinderteneinrichtung“. Wie erwähnt: diese Regelung gilt nur temporär, bis zum 31.12.2022.
2. Was passiert mit Personen, die bereits solch einem Beruf nachgehen?
Die Absätze 2 und 5 des §20a IfSG regeln, was mit Personen passiert, die bereits in einem oben genannten Beruf in einem Unternehmen tätig sind.
2.1 Arbeitnehmer melden zuerst einmal an die Einrichtungsleitung
Zuerst schauen wir uns „normale Arbeitnehmer“ in Absatz 2 an:
§20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19 (2) Personen, die in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens bis zum Ablauf des 15. März 2022 folgenden Nachweis vorzulegen: 1. einen Impfnachweis […], 2. einen Genesenennachweis […] oder 3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.
Das heißt die zum Beispiel ungeimpfte Krankenschwester muss der Einrichtungsleitung eine „Impfunfähigkeitsbescheinigung“ (Nummer 3) vorlegen – das war es erstmal. Wenn einer dieser Nachweise der Einrichtung vorliegt, muss diese erstmal von sich aus weiter nichts tun und alles geht seinen gewohnten Gang. Was ist nun, wenn solch ein Nachweis nicht vorgelegt wird? Dazu gehts weiter in Absatz 2:
Wenn der Nachweis […] nicht bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorgelegt wird oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung […] unverzüglich das Gesundheitsamt […] darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Daten zu übermitteln. Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann bestimmen, dass 1. der Nachweis […] nicht der Leitung der jeweiligen Einrichtung […], sondern dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle gegenüber zu erbringen ist, […]
Liegt kein Nachweis vor oder hat die Leitung der Einrichtung Zweifel an der Echtheit, dann muss diese eine Meldung an das Gesundheitsamt machen. Außerdem können die obersten Landesgesundheitsbehörden bestimmen, dass die Arbeitnehmer die Nachweise nicht an die Leitung der Einrichtung geben müssen, sondern direkt an das Gesundheitsamt (oder eine andere Stelle).
2.2 Alle müssen nach Aufforderung an das Gesundheitsamt melden – insbesondere Selbständige
Wie geht es dann weiter? Die Frage ist direkt geknüpft an das „Schicksal“ des „selbständigen Ungeimpften“, also zum Beispiel der „ungeimpfte Hausarzt“. Was muss er denn am „Stichtag“, dem 15.03.2022 machen? Hier regelt Absatz 5 die Details:
(5) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen haben dem Gesundheitsamt […] auf Anforderung einen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorzulegen.
Bisher gingen wir also immer auf „Arbeitnehmer ein“ (z.B. die ungeimpfte Krankenschwester). Absatz 5 geht nun noch weiter und betrifft nochmal explizit alle Personen aus Absatz 1 – also sowohl Angestellte als auch Selbständige. Alle müssen, allerdings nur nach Aufforderung, dem Gesundheitsamt einen Geimpft- oder Genesenennachweis oder einen Impfunfähigkeitsnachweis aushändigen. Als Arbeitnehmer muss ich erstmal dem Arbeitgeber (von mir aus) bis zum 15.03.2022 einen solchen Nachweis vorlegen (es sei denn, die obersten Landesgesundheitsbehörden legen eine andere, staatliche Stelle fest). Bin ich selbständig muss ich zunächst gar nichts machen – es sei denn, das Gesundheitsamt kommt explizit auf mich zu und will den Nachweis sehen. Was passiert, wenn man nun – trotz Aufforderung – keinen Nachweis an das Gesundheitsamt gibt? Dafür schauen wir in Satz 3 und 4 des Absatz 5:
Das Gesundheitsamt kann einer Person, die trotz der Anforderung nach Satz 1 keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt […], untersagen, dass sie die dem Betrieb […] dienenden Räume betritt oder in einer solchen Einrichtung […] tätig wird. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen eine vom Gesundheitsamt nach Satz 2 erlassene Anordnung oder ein von ihm nach Satz 3 erteiltes Verbot haben keine aufschiebende Wirkung.
Das heißt: Aus dem Nicht-Vorlegen eines Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweises muss erstmal gar nichts folgen. Das Gesundheitsamt kann lediglich nach einer angemessenen Frist ein Berufsverbot oder ein Verbot zum Betreten der Einrichtung verhängen. Dieses „Kann“ öffnet Tür und Tor für eine nie dagewesene „Willkür der Gesundheitsämter“. Es hängt also von Einzelpersonen in den Gesundheitsämtern ab, ob Personen ohne Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweis weiter arbeiten dürfen oder nicht. Vor dem Gesetz mögen alle gleich sein, aber das Gesetz ermächtigt explizit „Gesundheitsämter“ – also effektiv irgendwelche Beamte in den Gesundheitsämtern – Entscheidungen mit einer nie dagewesenen Tragweite zu treffen.
2.3 Was passiert bei Zweifel an der Echtheit des Nachweises
Wir haben nun gesehen, dass bei Nicht-Vorlage eines Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweises das örtliche Gesundheitsamt ein Berufsverbot verhängen kann. Wie sieht es nun aus, wenn der Verdacht besteht, dass der entsprechende Nachweis gefälscht ist? Wir erinnern uns, nach Absatz 2 muss der Arbeitgeber in solch einem Fall eine Meldung an das Gesundheitsamt machen bzw. bei Selbständigen könnten die Gesundheitsämter selbst solch einen „Verdacht“ haben. Was dann passiert, ist in Absatz 5 Satz 2 geregelt:
Bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises, so kann das Gesundheitsamt eine ärztliche Untersuchung dazu anordnen, ob die betroffene Person auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kann.
Sprich: Das Gesundheitsamt selbst kann dann eine Untersuchung anordnen.
3. Was passiert mit Personen, die neu in den Beruf einsteigen?
Der Absatz 3 des §20a IfSG regelt, was mit Personen passiert, die ab dem 16.03.2022 als Arbeitnehmer in einem unter 1 genannten Beruf arbeiten wollen:
Personen, die in den […] genannten Einrichtungen […] ab dem 16. März 2022 tätig werden sollen, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung […] vor Beginn ihrer Tätigkeit einen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorzulegen. Wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens unverzüglich das Gesundheitsamt […] darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Daten zu übermitteln. […] Eine Person […], die keinen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorlegt, darf nicht in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen beschäftigt werden. […]
Eigentlich alles ähnlich wie bei schon beschäftigten Arbeitnehmern – auch hier wird verlangt, dass der potentielle, neue Arbeitnehmer einen Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweis der Leitung des neuen Unternehmens vorlegt. Beim schon beschäftigten Arbeitnehmer durfte dieser allerdings im Falle des Nicht-Vorlegens erstmal ganz normal weiterarbeiten – der Arbeitgeber musste lediglich eine Meldung an das Gesundheitsamt machen. Hier darf der Arbeitgeber den potentiellen Arbeitnehmer gar nicht erst einstellen. Außerdem erfolgt bei Zweifel an der Echtheit wieder eine Meldung an das Gesundheitsamt.
4. Wann droht ein Bußgeld?
Die Bußgeldvorschriften zum IfSG sind in §73 geregelt. In Absatz 1a Nr. 7e – 7h sind einige Verstöße gegen §20a IfSG mit einem Bußgeld belegt:
(1a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig […] 7e. entgegen § 20a Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 oder Absatz 4 Satz 2 eine Benachrichtigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt, 7f. einer vollziehbaren Anordnung nach § 20a Absatz 2 Satz 3 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 3 Satz 3 oder Absatz 4 Satz 3, oder nach § 20a Absatz 5 Satz 3 zuwiderhandelt, 7g. entgegen § 20a Absatz 3 Satz 4 oder Satz 5 eine Person beschäftigt oder in einer Einrichtung oder einem Unternehmen tätig wird, 7h. entgegen § 20a Absatz 5 Satz 1 einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt,
Gehen wir kurz die einzelnen Punkte, die mit einem Bußgeld belegt werden können, im Detail durch:
7e regelt, dass die Einrichtungsleitungen an die Gesundheitsämter melden müssen, wenn ein Arbeitnehmer keinen Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweis vorlegt oder Zweifel an der Echtheit bestehen.
7f regelt, dass Arbeitnehmer nicht der Einrichtungsleitungen sondern an andere, staatliche Stellen melden müssen, wenn die oberste Gesundheitsbehörde einen entsprechenden Erlass getätigt hat.
7g bestimmt, dass ein Bußgeld verhängt wird, wenn eine Einrichtung ab dem 16.03.2022 eine Person beschäftigt, die keinen Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweis vorweisen kann.
7h regelt, dass im Falle einer expliziten Aufforderung durch das örtliche Gesundheitsamt die betroffenen Personen einen Geimpft-, Genesenen- oder Impfunfähigkeitsnachweis vorlegen müssen und zwar „richtig“, „vollständig“ und „rechtzeitig“.
Wie hoch fällt diese Strafe nun aus?
(1a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig […] 7h. entgegen § 20a Absatz 5 Satz 1 einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, […]
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1a Nummer 7a bis 7h, […] mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro […] geahndet werden.
Wer ab 15.03.2022 in sozialen Berufen bzw. im Gesundheitswesen arbeitet und keinen Impf-, Genesenen- oder Immunitätsnachweis hat, der kann sich auf ein Bußgeld von bis zu 2.500€ einstellen und ein darauf folgendes Berufsverbot. Und nein, das betrifft nicht nur Ärzte, Pflegekräfte oder andere Personen, die irgendwie im Gesundheitswesen tätig sind (und dazu zählen z.B. auch Hausmeister oder IT-Angestellte von Einrichtungen im Gesundheitswesen). Die Politik testet jetzt, wie weit sie gehen kann.
Positiv ist, dass Arbeitgeber vor der Anordnung eines Betretungsverbotes keinen zwingenden Grund haben, Arbeitnehmer oder sonst Tätige zu kündigen, freizustellen oder anderweitig auszuschließen.
White medical syringe with a drop , isolated on white background, concept of medicine
Es gibt für mich keine Option und dies sollten auch alle anderen Menschen in unserer Gesellschaft verstehen. Denn ab 15.03.2022 werden euch nur noch ausgebrannte Pflegekräfte zur Verfügung stehen und der Pflegenotstand das Wort 2022 werden. Hört auf eure Augen davor zu verschließen, denn unseren Berufsstand könnt ihr nicht ersetzen. Pflege braucht jeder, aber Pflege kann nicht jeder. Ich trage eine Impfpflicht in diesem Beruf nicht auch noch mit.
Ich bin es leid, dass Andere über meinen Beruf sprechen, wir sind die Fachkräfte und brauchen niemanden der für uns spricht.
Ich bin es leid, dass ich 24/7 Tage die Woche für diese Gesellschaft altruistisch meine letzten Reserven geben soll. An Wochenenden, Feiertagen, sowie Nachtdienste, Früh- und Spätdienste machen zu müssen und dies im stetigen Wechsel. Während ihr für uns nur ein müdes Klatschen übrig habt.
Ich bin es leid, Überstunden zu machen um zu kompensieren, dass diese Gesellschaft mehr Wert auf das neueste Handy, die tollste Kleidung und Urlaub legt, als auf ihre Gesundheit.
Ich bin es leid, dass wir für euch eure alten Menschen pflegen dürfen, damit ihr euch in euren Berufen, Freizeit und Familien verwirklichen könnt.
Ich bin es leid, dass mein Beruf von Politikern wie Karl Lauterbach instrumentalisiert und unattraktiv gemacht wird.
Ich bin es leid, dass ich nachts 30 Patienten, teilweise frisch operiert, versorgen darf und Menschen in unserer Gesellschaft denken, ein Krankenhaus hat einen Hotelcharakter.
Ich bin es leid, dass ich nachts einer dementen Frau nicht gerecht werden kann, weil viel zu viele Bewohner auf eine Pflegekraft kommen.
Ich bin es leid, dass man einen Sterbeprozess nicht mehr begleiten kann und ja Menschen sterben einsam und verlassen.
Ich bin es leid, dass man beim MDK betteln muss, damit er einen Leistungen bezahlt, die man erbracht hat.
Ich bin es leid, euer gesellschaftliches Gejammer über Corona und die schlimmen Zustände anhören zu müssen, während das Ehrenamt in Deutschland vor sich hin dümpelt.
Ich bin es leid, keine Pause während der Arbeit machen zu können und mein Pausenbrot, während ich bereits überlege bei wem ich als erstes die Wunde versorge, esse.
Ich bin es leid, denn Frühdienst bedeutet 06:00 Uhr Dienstbeginn – wohin mit dem Kind?
Ich bin es leid, dass sich mein Gehalt nicht an dem eines Abgeordneten bemisst – 2019, 10.083,47 € monatlich.
Ich bin es leid, dass krank sein als Mitarbeiter in diesem Pflegesektor bedeutet weiter zu arbeiten, sonst lässt man die Kollegin und die Patienten im Stich.
Ich bin es leid, diese hohe psychische und physische Arbeitsbelastung weiter für diese Gesellschaft zu tragen.
Ich bin es leid, dass ihr es wagt, über uns ungeimpfte Pflegekräfte zu urteilen und uns ein Intensivbett absprechen wollt, während ihr ernsthaft höhere Krankenkassenbeiträge für uns fordert.
Mir reicht es und vielen meiner Kollegen ebenfalls. Über 1.400 durchgestrichene Berufsurkunden bezeugen, dass diese Impfpflicht von uns nicht mit getragen wird (hier kannst du die Aktion unterstützen). Wem diese Zahl wenig erscheint, dem sage ich, es fehlen bereits mehr als 25.000 Pflegekräfte und weiter fehlen rund 10.000 Hilfskräfte.
Also hebt diese Impfpflicht auf oder pflegt euch und eure Angehörigen selbst! Krankenschwester Sabrina & Führungskraft mit ❤️