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Impfpflicht Krankenhaus

Das Uni-Klinikum Magdeburg bekommt nach einem Internen-Schreiben Post von drei Anwälten

Die Mitarbeiter des Universitätsklinikums erhielten mit einem internen Schreiben nicht nur Fehlinformationen vorgelegt, sondern dieses Schreiben hat den Mitarbeitern vermutlich bewusst Informationen vorenthalten. Umso wichtiger, dass dagegen nun drei Anwälte einer Anwaltskanzlei vorgehen. Es zeigt, man darf nicht alles einfach als gegeben hinnehmen.

Ein internes Schreiben der Universitätsklinik Magdeburg, in dem ungeimpfte Mitarbeiter massiv zur Impfung genötigt werden, zeigt brisante Inhalte. Laut dem Schreiben sollen keine „Impfunfähigkeitsnachweise“ akzeptiert werden und es wird mit „unbezahlter Freistellung“ gedroht. Das interne Schreiben ist von Herrn Dr. Heinze und Frau Dr. Stachel an die Mitarbeiter der Universitätsklinik gerichtet. Es zeigt, dass die beiden Doktoren, vermutlich bewusst, das Infektionsschutzgesetz nicht richtig auslegen. Solltet auch ihr mit so einem Schreiben von euren Arbeitgebern konfrontiert werden, weißt sie gerne auf das anwaltliche Schreiben, was die Uni-Magdeburg nach ihrem unverschämten Schreiben erreichte, hin. Schauen wir uns nachfolgend das Schreiben an die Mitarbeiter an und die Reaktion durch die drei Anwälte.

Zuallererst werden die Mitarbeiter aufgefordert, „so schnell wie möglich Nachweise“, wobei dann die willkürliche Frist vom 15.01.2022 gesetzt wird, einzureichen.
Als Nachweis wird lediglich ein „Impfausweis“ oder ein „Genesenennachweis“ verstanden. Das ist eindeutig im Widerspruch zu §20a Abs. 2, wo „Nachweise“ ganz klar definiert sind:

[…] folgenden Nachweis vorzulegen:
1. Einen Impfnachweis […]
2. einen Genesenennachweis […]
3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Quelle: §20a Abs. 2 IfSG

Den Punkt 3 aus dem Gesetz haben die beiden Doktoren wohl überlesen – das ist übrigens die im Umgangsjargon meist einfach nur genannte „Impfunfähigkeitsbescheinigung“.

Was die beiden Doktoren dann mit den Mitarbeitern, die bis zum 15.01.2022 keinen Impfnachweis vorlegen werden, machen wollen ist m.M.n. auch der Gipfel der Dreistigkeit:

  • Zuerst werden diese in einem Schreiben zum Impfen aufgefordert
  • Am 15.02.2022 werden die Vorgesetzten, der betroffenen Personen, informiert
  • Ab 15.03.2022 werden die Personen dann ohne Bezahlung vom Dienst freigestellt

Aber dieses Schreiben führte nun dazu, dass die Uni-Magdeburg Post einer Anwaltskanzlei erhalten hat. Das Antwortschreiben dürfte den Medizinern ganz und gar nicht gefallen, schließlich weißen die Anwälte klar darauf hin, dass es nach der Prüfung dreier Anwälte einer Richtigstellung bedarf. Das Klinikum wird darauf hingewiesen, dass es in dem Schreiben an seine Mitarbeiter nur einen Auszug eines Absatz zitierte und die weiteren sechs einfach weg gelassen hat. Die Anwälte führen weiter aus, dass dies unvollständig und irreführend ist.
Interessant ist dabei, dass eine Kanzlei das Uni Klinikum auf den nicht nur drohenden Pflegenotstand – dieser ist bereits bittere Realität – hinweisen muss. Weiter führen die Anwälte aus, dass es unweigerlich die Pflicht eines jeden verantwortungsbewussten Klinikums ist, das Gespräch mit dem Gesundheitsamt zu suchen und dieses zwingend über die Dringlichkeit des Fortbestandes jedes einzelnen Mitarbeiters hinzuweisen.
Diese kann im folgenden PDF nachgelesen werden:

Hier nun das Schreiben der Anwaltskanzlei zum Download.

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