Kategorien
Impfpflicht Impfung Kinder Krankenhaus Medien Medizin Pflege Politik Senioreneinrichtung

Hat diese Impfkampagne auch eine Schattenseite?

Ich möchte vorweg nehmen, dass ich niemals gedacht hätte, dass ich jemals auf diese Art und Weise handeln muss, weil ich offizielle Zahlen einer Bundesbehörde auf einem Social Media Kanal anspreche – da ich sonst mit einer Zensur rechnen muss.

So nun möchte ich aber direkt zum Punkt kommen und euch ein paar wesentliche und meiner Meinung nach sehr wichtige Daten an die Hand geben, die durch die Medien leider keine Beachtung finden. Stattdessen hören wir nur Berichte über den überaus großen Impferfolg, aber hat der vielleicht auch eine Schattenseite, die man bewusst nicht beleuchten möchte?
Meiner Meinung nach ja.

Nach über 30 Tagen hat das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (Paul-Ehrlich-Institut, PEI) nun den 14. Sicherheitsbericht veröffentlicht. Er ist auf den 20.09.2021 datiert und enthält Daten, die bis zum 31.08.2021 beim PEI eingegangen sind. Hier findest du den 12. und 13 Sicherheitsbericht.

1. Erwachsene

Bis zum 31.08.2021 wurden 156.360 Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen gemeldet. 15.122 davon wurden als schwerwiegend eingestuft. Schwerwiegend meint dabei eine Reaktion, bei der die betroffene Person im Krankenhaus behandelt werden muss oder die als medizinisch „bedeutsam“ eingeordnet wurde.

Die Anzahl der offiziellen (Verdachtsfälle) von Impfnebenwirkungen mit tödlichem Ausgang stieg um knapp 16% auf 1.450 an. Nur ein schlanker Nebensatz erwähnt die 1.450 tödlichen Ausgänge, die im Zusammenhang mit der Impfung stehen.
Kein Wort über das Phänomen des Underreportings, das dem PEI seit Jahren bekannt ist und das zu einer (vermutlich dramatischen) Unterschätzung der Nebenwirkungen und Todesfälle führt, wie Studien aus den USA zeigen.

Deutlich mehr Frauen waren von Impfnebenwirkungen betroffen – dagegen waren nur 52% aller Geimpften weiblich.
Das PEI schreibt dazu nüchtern:

Unter Berücksichtigung der kalkulierten Impfquote bei Frauen und Männern sind offenbar vergleichsweise mehr Verdachtsfälle einer Nebenwirkung nach Impfung von Frauen berichtet worden.

Über die Ursache wird nicht einmal spekuliert.

Der Abschnitt zum Thema Blutungen wurde schon seit drei Berichten weg gelassen. Der 12. Sicherheitsbericht (Datenstand 30.06.2021) enthielt 1.128 solcher Blutungen (im ganzen Körper) und ganze 45 davon endeten tödlich.

Außerdem treten deutlich mehr Fälle des lebensbedrohlichen Guillain-Barré-Syndroms (214) und der Sinusvenenthrombosen auf. 2 Personen starben infolge des GBS nach der Impfung.
Bei Thrombosen mit Thrombozytopenie gab es 214 Fälle und 7 Fälle einer Blinddarmentzündung.

Laut PEI treten die meisten Fälle einer Myokarditis bei mRNA Impfstoffen auf. Nur für diese wird auch die Anzahl der Fälle überhaupt erst nach Alter aufgeschlüsselt:

AlterMännerFrauenUnbekanntSumme
12 – 17534158
18 – 29219491269
30 – 3992490141
40 – 494743191
50 – 594147088
60 – 692118140
70 – 791911030
80+66012
unbekannt4318263
Gesamt5412456792

Hinzu kommen 70 weitere Fälle bei den Vektorimpfstoffen von AstraZeneca und Johnson & Johnson (ohne Aufschlüsselung in die Altersgruppen). Insgesamt wurden also bis zum 31.08.2021 ganze 862 Fälle von Myo-/Perikarditis gemeldet.

Wie im Abschnitt zum Thema Kinder schreibt das PEI hier nüchtern:

In der Mehrzahl der Meldungen war der Ausgang der Reaktionen zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht abschließend beurteilbar.

Das Ganze wird noch grafisch untermauert:

Lediglich 12% der Fälle waren also „wiederhergestellt“. Sprich: Ganze 88% leiden noch heute unter den Folgen der Myokarditis (wahrscheinlich) in Folge der Impfung.

2. Kinder

1.228 Fälle von Impfnebenwirkungen traten dabei bei Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahren auf – 3 davon endeten tödlich. Dagegen starben in über 18 Monaten Pandemie lediglich 12 Kinder und junge Erwachsene im Zusammenhang mit Corona.

25 Meldungen von Impfnebenwirkungen bezogen sich auf vektorbasierte Impfstoffe. Diese Impfstoffe sind bei Kindern jedoch nicht zugelassen.

Bei Jugendlichen treten nun 8 Mal mehr Myokarditen auf, als man erwarten würde – im letzten Sicherheitsbericht hat das PEI noch lediglich drei Mal mehr geschätzt. Der Großteil (78%) der Personen mit einer Myokarditis leidet auch heute noch unter den Folgen der Erkrankung.

3. Allgemein

Die unsystematische Aufbereitung der Sicherheitsberichte macht das erkennen von zeitlichen Verläufen oder Trends unmöglich. Willkürlich werden Symptome, die in alten Berichten erwähnt wurden, ignoriert und weggelassen.

Man kann als normaler Bürger so keinen Trend erkennen bzw. wird einem dies durch das Bundesinstitut unmöglich gemacht.

Eure Führungskraft mit ❤️


Hier noch den Bericht zum nachsehen oder als Download

Kategorien
Impfung Krankenhaus Senioreneinrichtung

Viele haben jetzt Angst, dass sie ungeimpft in Quarantäne müssen und leer ausgehen

Wer, wann, was zahlen muss, wenn du ungeimpft in Quarantäne musst – mein Thema heute. Viele haben jetzt Angst, dass sie ungeimpft in Quarantäne müssen und leer ausgehen.
Aber dient das Ganze vielleicht nur der Verunsicherung? Meiner Meinung nach ja.
Dies fing an, mit der Behauptung, Angestellte müssten die Corona-Tests selbst bezahlen und mündet nun weiter in die angebliche Lohnfortzahlung die bei Ungeimpften die in Quarantäne müssen angeblich nicht mehr durch den Arbeitgeber gegeben wäre. So wie es auch keine gesetzliche Impfpflicht gibt und mich mein Arbeitgeber somit nicht dazu nötigen darf, ist dies wieder mal eine unnötige Panik, die wohl dazu führen soll, dass sich noch mehr Menschen impfen lassen.

Ich mochte die juristischen Inhalte im Management Studium anfangs nie wirklich, aber musste feststellen, ohne geht es einfach nicht. Also möchte ich euch an dieser Stelle ein paar wesentliche Inhalte mit auf den Weg geben, vor allem für die Praxis im täglichen Arbeitsleben.

Es handelt sich bei der Aussage „keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte“ darum, dass es keine Entschädigung mehr für den Arbeitgeber vom Staat geben soll. Die Tatsache, dass Ungeimpfte keine Quarantäne Entschädigung vom Staat bekommen sollen, steht schon lange im §56 Abs.1 S.4 Infektionsschutzgesetz – doch bislang wurde dieser Joker nicht gezogen, es war ja auch noch nicht genügend Impfstoff vorhanden. Dieser Paragraph greift aber nicht für Arbeitnehmer. Denn dies hat nichts mit deinem Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu tun. Dies begründet sich aus dem §616 BGB.

Die Entgeltfortzahlung kann nur bei einer nachgewiesenen verschuldeten Arbeitsunfähigkeit verweigert werden. Die müsste aber auch erst mal durch den Arbeitgeber bewiesen werden.
Die Tatsache, dass jemand eine gesetzlich nicht verpflichtenden Impfung nicht in Anspruch nimmt, kann nicht dazu ausreichen, demjenigen eine Entgeltfortzahlung zu verweigern. Da nach Aussagen vieler Juristen kein Verschulden vorliegt.

Ist also die Tatsache „Ungeimpft in Quarantäne“ wirklich ein Verschulden sodass dieser §616 BGB nicht greifen würde? Meiner Meinung nach nein, denn es gibt keine Impfpflicht. Außer der §616 BGB wurde explizit in deinem Arbeitsvertrag für dich ausgeschlossen, wobei ich das so noch nie erlebt habe.
Bislang gibt es arbeitsrechtlich allerdings noch keine Urteile dazu.

Es würde mich aber sehr wundern, entscheiden Richter zukünftig, dass eine unterlassene Corona Impfung ein Verschulden des Arbeitnehmers ist.
Denn was ist denn mit den Rauchern die Lungenkrebs bekommen? Keine Lohnfortzahlung? Alkoholiker die Leberzirrhose bekommen? Keine Lohnfortzahlung? Das könnte man beliebig fortführen!

Eure Führungskraft mit ❤️

PS: ich empfehle an dieser Stelle die Videos der Anwältin Ellen Rohring, hier und hier. Das Thema Impfpflicht durch den Arbeitgeber habe ich bereits in diesem Beitrag aufgegriffen.

Kategorien
Corona Impfpflicht Krankenhaus Pflege Senioreneinrichtung

Fachkompetenzen werden mittels eines Impfstatus gemessen

Inzwischen macht man meine Fachkompetenz an meinem Impfstatus fest und vergisst ganz einfach das Wesentliche, nämlich, dass unser Gesundheitssystem absolut zynisch ist. Man darf fast 18 Monate in einem systemrelevanten Beruf, ohne oder mangelhafte persönliche Schutzausrüstung, arbeiten. Die vorgeschriebene Tragedauer von FFP Masken durch die „DGUV Regel 112-190“ mal ganz außen vor gelassen.
Bekommt dann aber die rote Karte erteilt wenn man als Person welche seit Jahren in diesem Bereich arbeitet und um eine bedingte Zulassung, eines Produkts, weiß, auf die Bank geschickt oder gar ausgewechselt werden?
Der Höhepunkt 2020 war dann als mir durch die Kurzserie „Ehrenpflegas“ tatsächlich die Ehre genommen wurde – Kosten 700.000 Euro.

Jetzt sagen mir fach fremde Menschen ich hätte das Anrecht auf ein Intensivbett verwirkt, weil ich eine gentechnische Gesundheitsleistung ablehne – wohingegen Glyphosat und gentechnische Lebensmittel vehement von der Gesellschaft abgelehnt werden – und Ärzte erzählen mir sie behandeln nur noch Geimpfte? Es kommt sogar soweit, dass Patienten nur noch von Geimpften versorgt werden wollen – wie weit wollen wir es als Gesellschaft eigentlich noch kommen lassen?
Denn wie das gehen soll ist mir ein Rätsel, wir schaffen jetzt schon keine bedarfsgerechte Versorgung, weil Jens Spahn und allen voran Karl Lauterbach unser Gesundheitssystem u.a. durch die Einführung der DRGs und unzulässige Personalschlüssel, komplett ausgehöhlt haben.
Ist allen die jetzt fordern, dass Ungeimpfte nicht nur vom sozialen Leben, sondern auch vom Arbeitsleben ausgeschlossen werden sollen eigentlich bewusst, dass in der Pflege alleine in der Seniorenhilfe 120.000 Stellen unbesetzt sind und in der Krankenpflege nochmal 50.000 Stellen?

Muss ich den Pflexit, der 2020 mit 9.000 ausgeschiedenen Pflegepersonen sicherlich seinen Höhepunkt erreicht hat, extra erwähnen?
Alleine 2020 wurden 25 Krankenhäuser geschlossen (ich berichtete), damit wir dem Plan von Jens Spahn, der „Überversorgung“ durch Krankenhäuser entgegen wirken können – es soll, so sein Plan, noch 600 Krankenhäuser geben.

l

Was mich die Pandemie lehrt? Das Gesundheitssystem ist zynisch. Es können sich Menschen mit Maskendeals – also durch Korruption – bereichern, die dann mittels selbst entwickelter Kriterien als gut befunden und an Bedürftige verteilt werden, Kliniken können mit falsch angegebenen ITS-Betten irreführende Fakten schaffen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden und niemand, wirklich niemand muss dafür die Konsequenzen tragen.

Was lernen wir daraus, Pflegeberufe sind grundsätzlich zu teuer, ergo es sollte billiger, schneller und im besten Fall noch weniger möglich sein. Wollen wir das wirklich als Gesellschaft?
Vergesst das am nächsten Sonntag nicht, wenn ihr das Kreuz für unsere Zukunft setzt.

Eure Führungskraft mit ❤️

Kategorien
Impfpflicht Impfung Krankenhaus Pflege Senioreneinrichtung

Keine Freiheit – keine Normalität, trotz Impfung!

Die Grenzen des Fragbaren sind seit geraumer Zeit überschritten. Doch im Alltag begegnen wir immer häufiger der Frage „Sind Sie geimpft?“.
Manchmal wird einen gar keine Option gelassen, die Antwortmöglichkeiten ist dann bereits in die Fragestellung eingepflegt: „Sie sind doch bereits geimpft, oder?“.
Es wurde nun, initiiert durch Jens Spahn, salonfähig gemacht, eine private Frage ganz offensichtlich und öffentlich abklären zu dürfen.
In den Bereichen der Pflege und Erziehung soll dies nun zum guten Ton gehören. Impflinge, wie sie inzwischen liebevoll genannt werden, stehen offen zu ihrem Impfstatus und geben gerne preis, dass sie ja bereits doppelt geimpft sind.

Aber ich wehre mich dagegen, ich werde mich nicht mit diesem Impfstoff impfen lassen. Denn den Einsatz von Gentechnik habe ich bereits im Lebensmittelbereich abgelehnt. Es beeindruckt mich auch nicht im geringsten, dass jetzt schon sämtliche Medien – allen voran die Öffentlich-Rechtlichen – die Erfordernis einer Impfpflicht heraufbeschwören.
Ich werde dieser Pflicht ganz einfach nicht nachkommen und verweise in diesem Zusammenhang auf unser Grundgesetz. Eine Massenimpfung mit einem nicht langzeiterprobten Impfstoff ist ein medizinisches Experiment, weil niemand die Langzeitfolgen kennen kann. Im Hinblick auf die deutsche Geschichte, kann ich eine Impfpflicht, mit derartigem Impfstoff – auch wenn nicht offiziell, aber faktisch haben wir diese – immer wieder nur entschieden ablehnen.

Doch meiner Meinung nach ist alles gesagt.
Da es an der Zeit ist eine kleine Pause einzulegen, möchte ich heute einen (erst mal) letzten Beitrag schreiben, ich bin weder eine generelle Impfverweigerin, noch eine Corona-Leugnerin – wie ich auch andere Viren nicht leugne.
Ich möchte all denjenigen Mut zusprechen, welche sich ebenfalls weiterhin mit einer unsagbaren Ausdauer und Kraft für uns alle gegen ein Impfpflicht stellen – auch wenn es einige noch nicht sehen wollen. Aber Freiheiten sehen für mich anders aus.

Ich schreibe diese Zeilen als Krankenschwester, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zahlreiche Impfungen akzeptiert hat – doch diesmal ist die Situation eine völlig andere. Dieser Vektor oder mRNA basierte, nicht langzeiterprobte Impfstoff kommt nicht gegen meinen Willen in meinen Körper, Punkt. Ich sage das auch jedem, der es hören will.
Ich denke nicht im Traum daran, mir das Wort verbieten zu lassen und ich appelliere an euch alle, sich keinesfalls einschüchtern zu lassen. Es war historisch betrachtet immer falsch, auf der Seite der mitlaufenden Masse zu stehen – so ist es auch heute.

Es ist in diesen Zeiten sehr wichtig, dass man laut und deutlich seine Meinung sagt. Das Unrecht, das gerade vor unseren Augen geschieht, darf nicht unwidersprochen bleiben.

Eure Führungskraft mit ❤️

Kategorien
Gesundheitssystem Impfpflicht Impfung Krankenhaus Meinungsfreiheit Pflege Politik Senioreneinrichtung

Wann ist deine Grenze erreicht?

Ich sehe die Parallelen und deshalb freue ich mich auf ein Wochenende in Berlin. Vielleicht sehen wir uns dort? Gründe gibt es wahrlich genügend …

Ich denke, dass es anders, als jetzt geschlossen auf die Straße zu gehen und zu dieser Art der Diskriminierung „nein“ zu sagen, nicht funktionieren wird. Genauso wie es klar sein sollte, dass sich die Hoffnung der Pflege, mit dem 20:00 Uhr Applaus, aufgelöst hat, dass sich durch diese Pandemie irgendetwas in der Pflege ändern wird.
Sich weiterhin von Moment zu Moment zu hangeln und zu hoffen „es wird schon besser werden“ ist die falsche Haltung und zeigt, dass wir erst dadurch in die Situation gelangt sind, in der wir uns derzeit befinden.
Sich weiterhin in einer Blase auf den Social Media Kanälen zu bewegen ist sicherlich für einen Moment eine gewisse Ermutigung für ein, zwei Tage. Aber wir müssen erkennen, dass wir uns jetzt gegen diese negativen Veränderungen wehren müssen – jeder Einzelne.

benzoix

Wir werden von Geschäften ausgegrenzt, weil wir gesund sind und keine Notwendigkeit sehen uns deshalb impfen zu lassen.
Wir werden von Ärzten nicht mehr behandelt, weil wir gesund sind und deshalb eine Gesundheitsleistung ablehnen und stattdessen auf Eigenschutz setzen.
Wir werden von der Politik als unsolidarische Menschen degradiert, weil wir deren Politikerdeutsch kein Vertrauen mehr schenken.
Wir werden von der eigenen Familie, Arbeitgebern, Gesellschaft ausgegrenzt und unter Druck gesetzt, weil wir gesund sind und uns nicht mit einer Impfung solidarisieren wollen.
Wir sollen gezwungen werden, für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben einen digitalen Ausweis vorzuzeigen.
Wir werden von Politikern diskriminiert und bevormundet und es wird inzwischen von einer Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen gesprochen, u.a. in der Pflege, Schulen und Kindergärten.
Wir werden überrumpelt von einer Impfung, welche durch eine völlig neue Art der Technologie auf den Markt gebracht wurde, bedingt zugelassen ist und von der es anfangs hieß diese würde mit zwei Impfungen dauerhaft immunisieren. Inzwischen sind wir bei der 3. Boosterimpfung und wer sich den neuen gelben Impfausweis ansieht, wird erkennen, dass inzwischen die Corona Impfung eine Standardimpfung darstellt, für die viele freie Felder vorgesehen sind – „Die Neuauflage 2021 ermöglicht auch die Dokumentation von Impfungen gegen das Covid-19-Virus“.

Die Dissonanz Theorie (Katy Pracher-Hilander AUFrecht AUF1) zeigt uns, dass Menschen dazu neigen, Ausflüchte zu finden wieso sie jetzt nicht handeln müssen.
Beispiel Rauchen:
Wir halten uns auf Linie indem wir uns sagen, „der Kollege raucht ja auch“, „ich rauche auch nur light Zigaretten und eigentlich rauche ich ja gar nicht mehr so viel wie früher“. Und schon habe ich das Ganze abgetan.
Beispiel Impfung:
Wir reden es uns schön. Bislang war das Tabuthema Kinderimpfung, doch Kinder werden jetzt geimpft. Wir lassen uns impfen, weil dies ja alle tun und deshalb kann es ja auch nicht so schlimm sein. Man wollte ja am sozialen Leben teilhaben und sowieso kann es nicht so schlimm sein.

Die Verantwortungsdiffusion (Katy Pracher-Hilander AUFrecht AUF1), sieht man demgegenüber gerade speziell bei zwei Berufsgruppen: Mediziner und Journalisten, welche auf jegliche Moral und Ethik verzichten. Das heißt man stützt sich darauf zu sagen, wir sind ja so viele und die anderen sollen mal anfangen. Jeder schiebt es auf den Anderen. Viele trauen sich nicht den Mund auf zu machen aus Angst vor den Konsequenzen. Wir verstecken uns hinter den Anderen, die Anderen sollen den ersten Schritt machen.

Viele die mit der Wahrheit konfrontiert werden, zucken die Schulter und drehen sich um und gehen, denn sie müssten sich aus der kognitiven Komfortzone heraus begeben. Wir erleben vielmals kaum Argumente welche stand halten. Viele sehen noch nicht, dass die Impfung ein kurzfristiger Gewinn ist – der Gewinn ist der Urlaub. Wir geben gerne die Kontrolle ab.

Ich habe vor der Pandemie selten so viele Menschen über Politiker schimpfen sehen, doch derzeit wird genau diesen Menschen vertraut welche durch Parteispenden käuflich sind. Menschen, welche noch nie in ihrem Leben gearbeitet haben, aber als Politiker uns arbeitenden Bevölkerung erzählen wollen, was gut für uns ist. Und Korruption und Doppelmoral ist da leider an der Tagesordnung.

Auswanderung ist keine Option wir müssen hier etwas schaffen und verändern und vor allem zusammen stehen.
Wann bist du bereit etwas dagegen zu tun?
Wenn die Impfpflicht kommt?
Wenn das Ausmaß der Nebenwirkungen bekannt wird?
Wir sind schon sehr viele Menschen und wir können es stoppen.

Aber ich frage alle, wann ist deine Grenze erreicht, bis du zu einer Versammlun gehst?
Bis du deine Stimme erhebst?
Bis du nicht mehr mitmachst?
Wo ist deine Grenze?

Eure Führungskraft mit ⁠❤️⁠


Die Versammlung für die Pflege findet in Berlin am Pariser Platz am Brandenburger Tor statt. Die Website der Organisatoren findet man hier. Alle weiteren Versammlungen für das Wochenende findest du auf der Website der Berliner Versammlungsbehörde.

29.08.202112:0015:00Der Pflegenotstand und politische Verfehlung der CDU/kirchlicher Träger, die in Widerspruch zu christlichen Werten stehen.10117Pariser Platz
Kategorien
Impfpflicht Impfung Krankenhaus Pflege Politik

Dein Chef möchte dich zur Impfung nötigen?

Zunächst ist wichtig, dass du dir vor Augen führst, dass es keine Impfpflicht gibt – was wohl vor dem Hintergrund der bedingten Zulassung aller Impfstoffe auch nicht anders möglich ist. Selbst die Masernimpfpflicht liegt derzeit noch vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1 BvR 437/21). Das heißt, will dich dein Arbeitgeber dazu nötigen, befinden wir uns direkt im Strafrecht und die Handlung ist rechtswidrig.

Heute möchte ich allen, die immer mehr dem Druck des Arbeitgebers ausgesetzt sind, hier eine kompakte Hilfestellung an die Hand geben. Ich bin mir dessen bewusst, dass inzwischen eine indirekte Impfpflicht durch Medien, Politiker und die Gesellschaft aufgebaut wurde. Umso wichtiger ist es sich der nachfolgenden Informationen zu bedienen und sich bewusst zu machen, das man dieser Schikane nicht nachgeben darf, denn es gibt keine Impfpflicht.

Fakt ist, es gibt derzeit nicht einmal eine ordnungsgemäße Aufklärung durch die impfenden Ärzte. Ein Arzt muss dich aber vor einem körperlichen Eingriff – die Impfung stellt eine intramuskuläre Behandlung dar – aufklären und eine Anamnese erstellen. Es fehlen bislang aber auch Erkenntnisse ob man durch die Impfung auch eine Immunität erreichen kann. Es ist derzeit nicht gesichert, ob man nach der zweiten Impfung nicht ausschließlich einen für sich selbst milderen Verlauf der Krankheit hat. Auch mögliche negative Folgen durch die Impfung sind nicht erforscht.

Für eine Pflichtimpfung muss diese als absolute Mindestvoraussetzung den Nachweis führen, dass die Impfung notwendig, wirksam und sicher ist. Auch das Thema Langfristigkeit wie beispielsweise Mutanten, wirken sich negativ auf eine Impfpflicht aus.

Bleib bei dem Gespräch mit deinem Vorgesetzten immer sachlich und führe im Anschluss immer ein Gedächtnisprotokoll – wer hat was gesprochen – man vergisst sehr schnell wichtige Details. Auch solltest du dir eine Impfaufforderung durch den Arbeitgeber schriftlich geben lassen.
Erkläre ihm, dass dies einen Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt. Außerdem kann der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht im Gesundheitsschutz auch durch andere geeignete Maßnahmen nachkommen – Maske, Plexiglasscheiben, Tests.

Bitte vergegenwärtigt euch, besonders die Kollegen in der Pflege: ihr habt eine Sonderstellung, denn es herrscht überall Pflegenotstand. Sprich der Markt an Pflegepersonal ist abgefischt. Verbindet euch in Gruppen, macht solche Aussagen von Chefs publik, baut den Druck gegenüber eurem Arbeitgeber auf!

Seid nicht obrigkeitshörig, streikt und legt die Arbeit nieder!

Bewaffnet euch mit Wissen, denn nur so könnt ihr souverän und selbstsicher auftreten ohne euch verunsichern zu lassen. Nachfolgend findest du alle Details mit den hinterlegten Quellen.

Eure Führungskraft mit ❤️

Kann man sich gegen den Arbeitgeber wehren?

Inzwischen haben sich unterschiedliche Juristen geäußert: Elmar Becker (Rechtsanwalt für Arbeitsrecht), Martin Friedrich Schwab (Rechtswissenschaftler an der Universität Bielefeld), Volker Görzel (Fachanwalt für Arbeitsrecht) und auch die Medizinrechtlerin Beate Bahner.
Zunächst hören wir aber mal in die aktuelle Aussage von Angela Merkel vom 10.08.2021 rein: „Wir haben keine Impfpflicht“!

Es gibt derzeit noch keine offiziellen Gerichtsurteile bezüglich einer Verpflichtung von Seiten des Arbeitgebers, dass man sich impfen lassen muss. Beate Bahner (Rechtsanwältin für Medizinrecht) hat derzeit eine Verfassungsbeschwerde, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, gegen die Masernimpfpflicht, welche im letzten Jahre eingeführt wurde, eingereicht (PDF am Ende). Dies kann aber Monate dauern bis es zu einer Antwort kommt, bei ihrer letzten Verfassungsbeschwerde hat dies 1 1/2 Jahre gedauert.

Laut Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht darf der Arbeitgeber schon gar nicht den Impfstatus abfragen, dem pflichtet auch Ralf Ludwig (Sozialrechtler) bei. Auch nicht indirekt, denn auch das wäre ein Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das ist in Deutschland klar und streng geregelt. Ein Arbeitgeber oder ein Vorgesetzter darf nur das erfragen, was erforderlich für die Ausübung der konkreten Tätigkeit ist. Darüber hinaus darf er keine Fragen zu solch persönlichen Dingen stellen, auch nicht zum Impfschutz.

Martin Friedrich Schwab ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Universität Bielefeld. Seit 2021 ist er Politiker der Basisdemokratischen Partei Deutschlands. Er sagt im Interview mit Epoch Times (am Ende eingefügt): „wenn nämlich die Regierung die Menschen zu einem Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zwingen will – und nichts anderes wäre eine Pflichtimpfung – muss sie als absolute Mindestvoraussetzung den Nachweis führen, dass die Impfung notwendig, wirksam und sicher ist. Was ich damit sagen will: Eine Einwilligung unter Druck ist in Wirklichkeit keine Einwilligung. Wer als Arbeitgeber seine Belegschaft vor die Wahl stellt „Spritze oder raus“, begibt sich juristisch auf sehr dünnes Eis.“

Rechtsanwalt Mario Bögelein ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er klagt aktuell für eine Mandantin gegen die Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften, d.h. für eine Testpflicht auch für Geimpfte.

Wichtige Punkte, von Elmar Becker, die du unbedingt beachten solltest wenn du mit deinem Arbeitgeber ins Gespräch gehst:

  1. Generell gibt es derzeit keine ordnungsgemäße Aufklärung. Ein Arzt muss vor einem körperlichen Eingriff – die Impfung stellt eine intramuskuläre Behandlung dar – eine Anamnese erstellen.
  2. Es ist immer noch nicht erforscht ob der Impfstoff wirkt, dies geht auch beispielsweise aus dem geleakten Vertrag von BioNTech/Pfizer hervor.
  3. Mögliche negative Folgen durch die Impfung sind nicht erforscht.

Leitfaden für einen sachlichen Diskurs mit deinem Vorgesetzten

  1. Gehe mit deinem Arbeitgeber in den Dialog und führe im Anschluss immer ein Gedächtnisprotokoll, was wurde wann (Datum, Uhrzeit) mit deinem Vorgesetzten besprochen. Lass dir die Aufforderung zur Impfung auch immer schriftlich vom Arbeitgeber bestätigen.
    Erkläre ihm, dass dies einen Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt.
  2. Ein wichtiger Faktor der gegen die Aufforderung zur Impfung spricht: Es fehlen bislang Erkenntnisse ob man durch die Impfung auch eine Immunität erreichen kann. Es ist derzeit nicht gesichert, ob man nach der zweiten Impfung nicht ausschließlich einen für sich selbst milderen Verlauf der Krankheit hat.
  3. Der Arbeitgeber darf grundsätzlich, egal welcher Arbeitgeber, nicht nach einem Impfstatus fragen. Außer es gibt eine Impfpflicht oder der Arbeitgeber hat ein besonderes Interesse daran, weil es an bestimmte Tätigkeiten im Ausland geknüpft ist, weil dort z.B. eine Gelbfieberimpfung für die Einreise von Nöten ist.
    Es gibt maximal eine freiwillige Auskunftspflicht nach Artikel 7 der Datenschutzgrundverordnung, die Auskunft darf aber keine Nachteile mit sich ziehen.
  4. Ich kann mich als Arbeitnehmer darauf berufen, dass sowohl von unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch von unserem Gesundheitsminister Jens Spahn versichert wurde, dass es keine Impfpflicht geben wird und die Aussagen bis heute nicht revidiert wurden.
  5. Speziell für den Pflegesektor: Wenn der Arbeitgeber uneinsichtig ist, weißt ihn darauf hin, dass ihr die Schutzkleidung in diesem Fall die FFP Maske oder Mund-Nasen Bedeckung zum Schutz der Bewohner/Kunden tragt und ihr diesbezüglich kooperativ und gewillt seid, keinen Bewohner/Kunden einer Gefahr auszusetzen.
  6. Bitte vergegenwärtigt euch, besonders die Kollegen in der Pflege: ihr habt eine Sonderstellung, denn es herrscht überall Pflegenotstand. Sprich der Markt an Pflegepersonal ist abgefischt. Verbindet euch in Gruppen, macht solche Aussagen von Chefs publik, baut den Druck gegenüber eurem Arbeitgeber auf!
  7. Seid nicht obrigkeitshörig, streikt und legt die Arbeit nieder!
  8. Und wenn alle Stricke reißen, dann zieht vor das Arbeitsgericht und lasst dies arbeitsgerichtlich klären! Klar kostet dies ein paar Euro, aber ist es das nicht Wert, für Selbstbestimmung und Freiheit? Ein Rechtsschutz ist immer von Vorteil, denn vor dem Arbeitsgericht trägt jeder seine Kosten selbst. Eventuell schließt ihr euch mit mehreren Kollegen zusammen und tragt gemeinsam die Kosten.

    In diesem Beitrag sind unten auch die möglichen Klagewege aufgeführt.
    Gute Anwälte die dir helfen können findest du bei Anwälte für Aufklärung.

Dein Chef droht mit einer rechtswidrigen Aufforderung, unterbreitet dir einen Aufhebungsvertrag oder stellt gar die Gehaltszahlung ein?

Bei solchen Gesprächen mit dem Vorgesetzten immer einen Vertrauten, beispielsweise Kollegen, dazu holen. Evtl. ist auch der Betriebsrat eine Möglichkeit, dass muss man im Einzelfall entscheiden. Am Besten nach solchen Gesprächen immer ein Gedächtnisprotokoll anlegen, man erinnert sich zu einem späteren Zeitpunkt kaum mehr an das einzeln gesprochene Wort.

1. Rechtswidrige Aufforderung

Wenn dein Arbeitgeber auf dich zukommt, und dich dazu nötigen will, dass du dich impfen lässt und möglicherweise mit einem Schreiben, also einem Aufhebungsvertrag, wedelt, welchen du unterschreiben sollst, dann beachte bitte folgende Schritte.
Das stellt zunächst einmal eine Nötigung und widerrechtliche Drohung (§123 BGB) dar.
Solltest du den Vertrag, weil du dich unter Druck gesetzt gefühlt hast, unterschrieben haben, kannst du innerhalb einer Woche diese Aufhebungsvereinbarung anfechten, mit der Folge, dass sie von Anfang an rechtsunwirksam war. Du kannst einen Aufhebungsvertrag auch anfechten wenn du dir nicht über alle Konsequenzen im Klaren warst.
Durch Aufhebungsverträge erlischt in der Regel der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

2. Konsequenzen bei FreistellungKündigungsschutzklage – binnen 3 Wochen einreichen

Eine Kündigung trotz mangelnder Rechtslage aufgrund einer Impfverweigerung ist rechtswidrig. Du hast Anspruch auf Kündigungsschutz (KSchG, Kündigungsschutzgesetz), unter der Voraussetzung, dass du bei dem Arbeitgeber 6 Monate beschäftigt warst und der Arbeitgeber mehr als 10 Personen beschäftigt. Die Kündigungsschutzklage muss binnen 3 Wochen (§ 4 Anrufung des Arbeitsgerichts) beim Gericht eingereicht werden und der Arbeitgeber benötigt einen Kündigungsgrund.
Wir haben weiter unten alle uns bekannten Bedingungen für eine Kündigungsschutzklage aufgeführt.

Wenn eine Personen, welche das Kündigungsschreiben unterzeichnet hat, nicht Geschäftsführer oder Inhaber ist, kann man binnen einer Woche die Kündigung zurück weisen, wenn eine original Vollmacht nicht beigefügt ist.

Spritze oder raus“: Der Druck auf die Bevölkerung wächst. Vor allem im Gesundheitswesen, aber auch im Bereich der Bildung sehen sich viele Arbeitnehmer jetzt einem indirekten Impfzwang ausgesetzt. Doch wie ist dies aus rechtlicher Sicht zu bewerten, zumal der Impfstoff nur bedingt zugelassen ist? Epoch Times fragte den Rechtsexperten Professor Martin Schwab.

Die aktuelle Debatte über eine mögliche Impfpflicht bewegt die Gemüter. Impfanreize wie die Zurückgewinnung der Freiheiten sollen dazu dienen, die Impfquote zu erhöhen. Doch wie sieht es in anderen Bereichen aus, beispielsweise an Schulen und Universitäten? Wie ist ein indirekter Impfzwang aus rechtlicher Sicht zu werten? Darüber sprach Epoch Times mit Professor Martin Schwab, Rechtswissenschaftler der Universität Bielefeld. Er ist seit fast 18 Jahren Hochschullehrer und war drei Jahre Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin.

Epoch Times: Wie sehen Sie die aktuelle Diskussion zur Impfpflicht aus rechtlicher Sicht?

Martin Schwab: Die Grundfrage lautet, warum eine solche Debatte überhaupt geführt wird. Wenn nämlich die Menschen daran glauben, dass das Ausmaß der Bedrohung durch SARS-CoV-2 so groß ist wie offiziell dargestellt, und wenn sie ferner daran glauben, dass die Impfung wirksam und sicher ist, müssten doch die Menschen in Scharen alle freiwillig zur Impfung schreiten. Dann würde sich die Frage nach einer Pflichtimpfung bereits im Ansatz nicht stellen.

Wenn diese Frage nun aber doch gestellt wird, kann das für mich im Umkehrschluss nur bedeuten: Entweder glauben viele Menschen nicht an die Notwendigkeit der Impfung, weil sie nämlich der Pandemie-Darstellung nicht in allen Teilen vertrauen, oder aber sie glauben nicht daran, dass die Impfstoffe wirksam und sicher sind.

Im Mai 2021 wurde an der HU Berlin eine Studie angefertigt, die sich mit der Frage beschäftigte, wie man den Menschen einen Anreiz setzen könnte, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Alle möglichen Anstöße wurden diskutiert: Rückgewähr von Freiheiten, finanzielle Belohnung, Impfen beim Hausarzt. Mich hat gewundert, dass dann aber der am nächsten liegende Anreiz nicht thematisiert wurde: Wie schaffe ich Vertrauen in die Notwendigkeit, Sicherheit und Wirksamkeit der Impfungen?

Vor diesem Hintergrund sehe ich auch die aktuelle Diskussion um eine Impfpflicht: Sie wird allein deshalb geführt, weil Regierung und Medien es nicht geschafft haben, den Menschen eben dieses Vertrauen zu vermitteln.

ET: Was wäre aus Ihrer Sicht eine angemessene Vorgehensweise der Regierung in dieser Situation?

Schwab: Bevor die Regierung über eine Pflichtimpfung nachdenkt, muss sie sich selbst hinterfragen: Warum vertrauen die Menschen uns nicht? Gibt es Widersprüche oder Lücken in der Art und Weise, wie wir die Pandemiesituation und die Wirkungen der Impfung darstellen? Müssen wir die Bedenken, die gegen die Impfungen, aber auch gegen die Pandemie-Darstellung an sich geäußert werden, vielleicht doch ernster nehmen als bisher?

Das ist nicht nur eine politische, sondern ebenso eine juristische Forderung. Wenn nämlich die Regierung die Menschen zu einem Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zwingen will – und nichts anderes wäre eine Pflichtimpfung –, muss sie als absolute Mindestvoraussetzung den Nachweis führen, dass die Impfung notwendig, wirksam und sicher ist.

ET: Was bedeutet das konkret?

Schwab: Um die Notwendigkeit nachzuweisen, muss die Regierung zunächst den Immunitätsstatus in der Bevölkerung feststellen. Denn soweit Immunität bereits vorliegt, erübrigt sich jegliche Immunisierung durch Impfung. Um aber festzustellen, wie weit die Immunität in der Bevölkerung schon verbreitet ist, benötigt die Regierung unabhängigen immunologischen Sachverstand – unabhängig in dem Sinne, dass jene, welche die Regierung beraten, keine finanziellen Verstrickungen zur Impfindustrie unterhalten.

Gleichermaßen muss die Regierung sicherstellen, dass etwaige Nebenwirkungen der Impfung zuverlässig an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet werden. Der Corona-Ausschuss hat vor einigen Monaten ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart enthüllt, worin den Staatsanwälten im gesamten Bezirk des OLG Stuttgart verboten wird, Verstorbene allein deshalb obduzieren zu lassen, weil sie kurz vorher die COVID-Impfung empfangen haben.

Da frage ich mich: Wie soll denn das Paul-Ehrlich-Institut von Impftoten erfahren, wenn die Rechtspflege die Gewinnung einschlägiger Erkenntnisse gezielt blockiert? Mir liegt eine Vielzahl von Medienberichten über eine signifikante Häufung von Todesfällen in Pflegeheimen im nahen zeitlichen Zusammenhang mit COVID-Impfungen vor, und ich vermisse das Engagement von Medien und Staatsanwälten, diesen Ereignissen auf den Grund zu gehen.

Epoch Times: Ist eine Impfpflicht rechtlich haltbar?

Schwab: Solange alle diese tatsächlichen Grundlagen über Notwendigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit der Impfungen nicht geklärt sind, ist eine Pflichtimpfung in keiner Weise rechtlich belastbar. Und zwar nicht einmal dort, wo es direkten Impfzwang dem Grunde nach schon gibt, nämlich in Paragraf 17a Abs. 2 Nr. 1 Soldatengesetz.

Nach dieser Vorschrift hat der Soldat einen medizinischen Eingriff zu dulden, wenn dieser Eingriff der Verhütung oder Bekämpfung von Infektionskrankheiten dient. Der Eingriff „dient“ diesem Zweck nur, wenn er geeignet und bestimmt ist, die Ausbreitung solcher Krankheiten einzudämmen. Und deshalb muss kein Soldat eine COVID-Impfung dulden, solange die Bundeswehr nicht seinen Immunitätsstatus festgestellt hat.

Außerdem ist die Pflicht eines Soldaten, das Risiko von Impfschäden auf sich zu nehmen, durch die Zumutbarkeitsgrenze nach Paragraf 17a Abs. 4 Soldatengesetz begrenzt. Impfungen sind danach jedenfalls dann unzumutbar, wenn die Bundeswehr nicht wenigstens in ihrem eigenen Wirkungskreis alles unternimmt, um Impfschäden zuverlässig zu erfassen. Und wenn sich dann ein ernsthaftes Risiko von schweren Impfschäden ergibt, ist die Impfung als Ganzes unzumutbar – und zwar für jeden einzelnen Soldaten.

Folgende Kontrollüberlegung bietet sich an: Müsste eine Zulassungsstudie für einen Impfstoff abgebrochen werden, wenn sich während des Studienverlaufs derartige Nebenwirkungen ergeben hätten, wie sie jetzt beobachtet werden? Sobald diese Frage zu bejahen ist, darf ein Soldat die Impfung nach Paragraf 17a Abs. 4 Soldatengesetz verweigern. Mindestens an eben diesen rechtlichen Maßstäben wäre eine Pflichtimpfung, wenn sie denn eingeführt werden sollte, auch für andere Berufsgruppen oder gar für die gesamte Bevölkerung zu messen.

Epoch Times: Also wäre eine allgemeine Impfpflicht zwar heute noch nicht darstellbar, aber grundsätzlich denkbar?

Schwab: Da bin ich sehr skeptisch. Selbst wenn nämlich die Impfung nachweislich notwendig, wirksam und sicher ist, ist eine Pflichtimpfung nicht allein schon deshalb gerechtfertigt. Man muss sich nämlich jetzt die Frage stellen, mit welchem Ziel die Menschen zur Impfung gezwungen werden sollen. Wenn es nur um Impfungen zum Eigenschutz geht, müsste ich sagen: Über den Schutz seiner Gesundheit muss das Individuum schon eigenverantwortlich entscheiden; das kann ihm der Staat nicht abnehmen.

Wenn es aber um Impfungen zum Fremdschutz geht, etwa um die Erlangung der Herdenimmunität, führen wir eine ganz andere Diskussion: Muss der einzelne Mensch an seiner eigenen Gesundheit Opfer bringen, um zu einem solchen Allgemeinschutz beizutragen? Muss der einzelne Mensch um dieses Ziels willen das Risiko auf sich nehmen, der nächste bedauerliche Einzelfall zu sein, bei dem die Impfung nach hinten losgegangen ist? Ich sage dazu ganz klar: Nein! Das menschliche Leben steht nicht unter Gemeinwohlvorbehalt.

Im März 2020, am Anfang der Corona-Krise, war ich – damals noch viel weniger eingelesen in das Thema als heute, vielleicht auch noch selbst unter dem Eindruck einer Häufung von Schreckensmeldungen – offen für die Vorstellung, dass allgemeine Pflichtimpfungen verfassungsmäßig sein könnten. Daran halte ich heute nicht mehr fest.

Die Entscheidung für eine Impfung muss freiwillig und höchstpersönlich bleiben. Das Individuum muss auch das Recht haben, die eigene Impfentscheidung vor allen anderen geheim zu halten. Alles andere ist verfassungswidrig. Dies alles gilt jedenfalls für die COVID-Impfung. Ich meine aber, wir sollten auch die Debatte über die Masernimpfung noch einmal neu aufrollen.

ET: Was können Menschen tun, die sich nicht impfen lassen wollen, aber vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt werden?

Schwab: Der Impfdruck vonseiten des Arbeitgebers ist ein weit verbreitetes Problem. Betroffenen Arbeitnehmern empfehle ich, diesem Druck mit der folgenden Erklärung zu trotzen:

„Wenn Sie den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses davon abhängig machen, dass ich mich impfen lasse, bedeutet dies, dass ich ab sofort nicht mehr wirksam in die Impfung einwilligen kann. Denn diese Einwilligung würde ich ab sofort nicht mehr aus freien Stücken, sondern unter Zwang erteilen. Würde die Impfung dann durchgeführt, wären Sie (sc. der Arbeitgeber/Vorgesetzte) wegen Nötigung und wegen Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft straf- und haftungsrechtlich verantwortlich.“

Was ich damit sagen will: Eine Einwilligung unter Druck ist in Wirklichkeit keine Einwilligung. Wer als Arbeitgeber seine Belegschaft vor die Wahl stellt „Spritze oder raus“, begibt sich juristisch auf sehr dünnes Eis.

Und damit kommen wir zu einem ganz generellen Problem des indirekten Impfzwangs: Die Impfung ist entweder von einer – und zwar wirklich – freiwilligen, das heißt nicht erzwungenen Einwilligung gedeckt, oder sie ist es nicht. Das Problem stellt sich auch in anderen Lebensbereichen.

ET: Nämlich zum Beispiel im Bildungswesen?

Schwab: An den Universitäten wird schon jetzt darüber gesprochen, ob im kommenden Winter wieder zum Präsenzunterricht zurückgekehrt werden kann, und natürlich steht im Raum, dass der Vorlesungsbesuch an Tests oder Impfungen gebunden wird. Und wenn man hinzunimmt, dass die Tests vielleicht demnächst Geld kosten, und dabei berücksichtigt, dass der chronisch spärlich gefüllte studentische Geldbeutel dafür kein Budget hergibt, bedeutet das: Teilnahme an der Vorlesung nur gegen Impfung.

Und jetzt spinnen wir das mal weiter: Wenn auch Präsenzklausuren ohne Impfung nicht mitgeschrieben werden dürfen, ohne die Klausurteilnahme aber das BAFöG gestrichen wird, kommt im Ergebnis heraus: Impfen oder Studienabbruch! Wer Studierende mit solchen Mitteln zur Impfung nötigt, macht sich nach meiner Ansicht strafbar und haftbar.

Und jetzt kommen wir zu den Schulen: Was ist, wenn ein Impfstoff für schulpflichtige Kinder und Jugendliche zugelassen wird und es dann heißt, ohne Impfung kein Schulbesuch? Dann stürzen wir in eine echte Pflichtenkollision: Auf der einen Seite müssen die Kinder die Schule besuchen, auf der anderen Seite dürfen sie aber ohne Impfung die Schule nicht besuchen. Dann wirkt sich die Schulpflicht wie ein – und zwar direkter! – Impfzwang durch die Hintertür aus.

Ich war am 1. Juli 2021 zu einer Expertenanhörung im Unterausschuss Corona-Pandemie im Deutschen Bundestag eingeladen. Thema: Lehren und Lernen in der Pandemie. Es ging kaum um die Universitäten, wohl aber viel um die allgemeinbildenden Schulen. Professor Dittmer, Virologe am Essener Universitätsklinikum, ließ sich in diesem Zusammenhang zu folgendem Statement hinreißen: Die Kinder würden von der Impfung zwar nicht sonderlich profitieren. Aber man brauche die Impfung der Kinder, um die Pandemie in den Griff zu bekommen.

Mit anderen Worten: Die Kinder sollen nicht um ihrer selbst, sondern um anderer Menschen willen geimpft werden! Ich drücke es noch drastischer aus: Mal wieder sollen unsere Kinder auf dem Altar der „Sonst-stirbt-die-Oma“-Doktrin geopfert werden – jener Doktrin, die ja schon im Panik-Papier des Bundesinnenministeriums aus dem März 2020 als Fundament der Risikokommunikation ausgegeben wurde; jener Doktrin, die dann auch zur Grundlage von Masken- und Testzwang an den Schulen wurde.

Ich muss dazu ganz ehrlich sagen: Ich fasse es nicht! Wir reden die ganze Zeit nur von Solidarität der Jüngeren mit den Älteren, und ich (der ich mich mit meinen 53 Jahren zu den Älteren zähle) frage mich: Wo bleibt denn die Solidarität der Älteren mit den Jüngeren? Wenn die Kinder von der Impfung nicht profitieren, heißt das: Die Impfung für Kinder ist nicht notwendig. Der Nutzen der Impfung ist gleich null und kann das Risiko daher schon im Ansatz nicht überwiegen. Und das bedeutet, dass der Impfstoff für die Kinder gar nicht erst zugelassen werden darf. Die Diskussion um die Kinder-Impfung ist, und zwar bereits aus Rechtsgründen an dieser Stelle zu Ende! Hände weg von unseren Kindern!

ET: Wie schätzen Sie die Forderung ein, dass Ungeimpfte benachteiligt werden sollen?

Schwab: Es fehlt in diesen Tagen – leider – nicht an hochrangigen Staatsrechtslehrern, die eine solche Benachteiligung von Menschen befürworten, welche die COVID-Impfung nicht empfangen haben. Die Begründung lautet dann immer: Der Mensch sei ja frei in seiner Entscheidung, ob er sich impfen lassen wolle oder nicht, müsse dann aber auch mit den Konsequenzen leben, wenn er sich der Impfung verschließe. Der offensichtliche Fehler in dieser Ableitung besteht darin, dass jemand, der sich nicht impfen lassen will, sich diese Konsequenzen nicht etwa selbst aussucht, sondern besagte Konsequenzen ihm vom Staat aufoktroyiert werden – in Gestalt von Lockdown-Maßnahmen und Ähnlichem.

Im Übrigen kann ich an das bereits Gesagte anknüpfen: Der Staat, der darauf angewiesen zu sein glaubt, für Geimpfte einen anderen Grundrechtsstatus festzulegen als für nicht Geimpfte, gesteht sich damit selbst ein, dass er es nicht geschafft hat, die Menschen dazu zu bewegen, sich aus gänzlich freien Stücken impfen zu lassen – weil er offenbar das Vertrauen in die Pandemie-Darstellung und/oder in den Impfstoff nicht hat einwerben können.

Weniger Grundrechte für Ungeimpfte bedeutet indirekter Impfzwang. Und auch dieser darf, wenn überhaupt, nur eingeführt werden, wenn der Nachweis erbracht ist, dass die Impfung notwendig, wirksam und sicher ist. Von diesem Nachweis sind wir gegenwärtig noch weit entfernt.

Ganz abgesehen davon funktioniert der Deal „Spritze rein – Freiheit zurück“ auch in der Praxis nicht. Nehmen wir mal das Beispiel der Portugal-Urlauber. Da lassen sich die Leute impfen, fliegen nach Portugal in der vermeintlichen Gewissheit, sich die bürgerlichen Freiheiten zurückgekauft zu haben – und dann heißt es plötzlich mitten während des Urlaubs: Tut uns leid, Leute, in Portugal wütet jetzt die Delta-Variante, also wenn Ihr heimkommt: Erst mal 14 Tage häusliche Quarantäne!

14 Tage zu Hause eingesperrt – das ist schon ein ziemlich schwerwiegender Grundrechtseingriff! Die Regierung hat also ihr Versprechen, den Menschen im Gegenzug gegen die Impfung die bürgerlichen Freiheiten zurückzugeben, nicht eingelöst. Und als ob das nicht schon betrüblich genug wäre, wird jetzt unter Hinweis auf eben diese Delta-Variante für die Impfung geworben – nachdem es gerade eben noch geheißen hatte, dass die Impfung dagegen gar nicht schützt. Wie will eine solche Regierung das Vertrauen der Menschen gewinnen?

Die Infektionszahlen steigen, das Impftempo stockt: In den USA reagieren die Regierung und Unternehmen und verabschieden eine Impfpflicht am Arbeitsplatz. Auch in Frankreich werden bestimmte Berufsgruppen zur Corona-Impfung verpflichtet. Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt, wie die Rechtslage dazu in Deutschland ist.

ZEIT ONLINE: Facebook, Google und Uber haben eine Impfpflicht für ihre Angestellten in den USA beschlossen. Ginge so etwas auch hierzulande?

Volker Görzel: Nein, das ist in Deutschland aktuell nicht möglich, weil das ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht eines Menschen darstellen würde. Ohne ein entsprechendes neues Gesetz kann es also keine Pflicht zur Impfung geben. Das würde nur gehen, wenn es entweder eine allgemeine Impfpflicht gäbe oder aber, wenn bestimmte Berufsgruppen zur Impfung verpflichtet wären, doch auch das ist zumindest bei Covid in unseren Gesetzen nicht vorgesehen.

ZEIT ONLINE: Bei anderen Impfungen gibt es eine Pflicht?

Görzel: Nur bei der Masern-Impfung, da gibt es seit dem 1. März des vergangenen Jahres ein Gesetz, das nach einer langen Debatte verabschiedet wurde. Mit diesem sogenannten Masernschutzgesetz hat Gesundheitsminister Jens Spahn dafür gesorgt, dass Kinder beim Eintritt in den Kindergarten oder die Schule zu einer Impfung verpflichtet werden. Und diese Pflicht gilt auch für Erzieher, Lehrerinnen, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal.

In der EU gibt es keine allgemeine Impfpflicht.

Volker Görzel, 50, Fachanwalt

ZEIT ONLINE: Wie regeln das andere Länder in der EU? Gibt es da schon Corona-Impfpflichten?

Görzel: Es gibt in der EU keine allgemeine Impfpflicht, aber einige Länder wie Griechenland, Frankreich oder Italien haben eine Impfpflicht für besondere Berufsgruppen wie Pflegekräfte, Ärztinnen oder das Militär verabschiedet.

ZEIT ONLINE: Darf meine Chefin denn wenigstens wissen, ob ich gegen Corona geimpft bin?

Görzel: Nein, in keinem Fall. Auch nicht indirekt, denn auch das wäre ein Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das ist in Deutschland klar und streng geregelt. Ein Arbeitgeber oder eine Vorgesetzte darf nur das erfragen, was erforderlich für die Ausübung der konkreten Tätigkeit ist. Darüber hinaus darf er keine Fragen zu solch persönlichen Dingen stellen, auch nicht zum Impfschutz.

ZEIT ONLINE: Gibt es da Ausnahmen, beispielsweise für katholische Arbeitgeber mit gesondertem Arbeitsrecht?

Görzel: Auch wenn diese Arbeitgeber viel Spielraum haben, was sie von ihren Angestellten erwarten dürfen, beispielsweise die Religionszugehörigkeit, haben sie hier keine Möglichkeit zur Impfpflicht. Auch sie müssen sich an das Bundesgesetz halten und das sieht keine generelle Impfpflicht vor, also kann es auch keine Sonderfälle geben. Das ginge erst, wenn Bundestag und Bundesrat ein neues Gesetz verabschieden würden.

Ich bin skeptisch, ob die Richter eine Impfpflicht durchgehen lassen würden.

Volker Görzel, 50, Fachanwalt

ZEIT ONLINE: Wäre ein solches Gesetz überhaupt verfassungsmäßig?

Görzel: Ein solches Gesetz könnte schnell verabschiedet werden und zum Beispiel für bestimmte Berufsgruppen gelten. Für Angestellte, die mit Risikopatienten arbeiten oder unverzichtbar sind, wie beispielsweise Ärztinnen oder Pfleger. Da kann es zu Situationen kommen, in denen das Persönlichkeitsrecht geringer gewichtet und eine Impfpflicht rechtmäßig sein wird. Allerdings habe ich auch da verfassungsrechtliche Bedenken und bin skeptisch, ob das die Richter in Karlsruhe durchgehen lassen würden. Vielleicht zögert der Gesetzgeber auch deshalb und nicht nur weil Wahlkampf ist und es das Versprechen gab, keine Impfpflicht einzuführen.

ZEIT ONLINE:Der Arbeitgeber darf also nicht zwingen und fragen, aber darf er zur Impfung informieren?

Görzel: Vorgesetzte dürfen Infoabende ausrichten oder Infomaterial an die Angestellten weiterleiten, das geschieht in vielen Unternehmen gerade auch. Gleichzeitig dürfen Arbeitgeber auch konkrete Impftermine anbieten, beispielsweise über Betriebsärzte oder Impfzentren. Den Angestellten muss nur immer die Freiheit bleiben, sich nicht impfen zu lassen. 

ZEIT ONLINE: Wäre ein solches Gesetz überhaupt verfassungsmäßig?

Görzel: Ein solches Gesetz könnte schnell verabschiedet werden und zum Beispiel für bestimmte Berufsgruppen gelten. Für Angestellte, die mit Risikopatienten arbeiten oder unverzichtbar sind, wie beispielsweise Ärztinnen oder Pfleger. Da kann es zu Situationen kommen, in denen das Persönlichkeitsrecht geringer gewichtet und eine Impfpflicht rechtmäßig sein wird. Allerdings habe ich auch da verfassungsrechtliche Bedenken und bin skeptisch, ob das die Richter in Karlsruhe durchgehen lassen würden. Vielleicht zögert der Gesetzgeber auch deshalb und nicht nur weil Wahlkampf ist und es das Versprechen gab, keine Impfpflicht einzuführen.

ZEIT ONLINE:Der Arbeitgeber darf also nicht zwingen und fragen, aber darf er zur Impfung informieren?

Görzel: Vorgesetzte dürfen Infoabende ausrichten oder Infomaterial an die Angestellten weiterleiten, das geschieht in vielen Unternehmen gerade auch. Gleichzeitig dürfen Arbeitgeber auch konkrete Impftermine anbieten, beispielsweise über Betriebsärzte oder Impfzentren. Den Angestellten muss nur immer die Freiheit bleiben, sich nicht impfen zu lassen. 

ZEIT ONLINE:Wie sieht es mit Belohnungen für Angestellte aus, die sich impfen lassen?

Görzel: Arbeitgeber können tatsächlich Bonuszahlungen oder Geschenke an ihre Angestellten verteilen, wenn sie freiwillig ihren Impfnachweis zeigen oder sich bei einem Infoabend die Spritze geben lassen. Allerdings geht das nur dann, wenn auch der Betriebsrat damit einverstanden ist, falls es im Unternehmen einen gibt. Denn auch da gilt: Jede Angestellte kann sich immer noch gegen die Impfung entscheiden und auf eine Belohnung verzichten.

ZEIT ONLINE:Wenn der Arbeitgeber unsicher ist, ob sich seine Mitarbeiter impfen lassen, kann er dann Tests zur Bedingung für die Arbeit machen?

Görzel: Auch das geht nicht. Der Arbeitgeber ist zwar seit der neuesten Corona-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, seinen Angestellten regelmäßig Tests anzubieten, doch er kann sie nicht dazu zwingen, sie auch zu machen.

Laut Beate Bahner ist ihre Verfassungsbeschwerde auf eine eventuelle Corona-Impfpflicht übertragbar.

Hier ihre Nachricht dazu auf Telegram:
„Liebe Alle,
hier ein weiteres großes – aber enorm interessantes – Schriftstück:
Ich habe im Auftrag dreier Kindergartenkinder und ihrer Eltern am 28.2.2021 beim Bundesverfassungsgericht die beigefügte Verfassungsbeschwerde erhoben. Schaut rein, und Ihr werdet sehen, warum diese Impfpflicht aus vielen Gründen massiv verfassungswidrig ist. So gab es lediglich etwa 500 Masernfälle in 2018 und in 2019, ohne einen einzigen Todesfall. Obwohl vielleicht nur die Hälfte der Menschen gegen Masern geimpft ist (diese Zahl ist mir nicht bekannt), gibt es demgegenüber mehr als 2.500 Impfkomplikationen (also der fünffache Faktor) und mehrere Todesfälle nach Impfung pro Jahr. Die (Kombinations)Impfung ist also um ein Vielfaches gefährlicher als die Masernerkrankung selbst.
Viel Freude und Erkenntnis beim Lesen! Eure Beate Bahner
P.S. Eine Entscheidung des BVerfG kann ein bis zwei Jahre dauern.

Sie schreibt in einer weiteren Nachricht:
„Gestern bekamen wir vom Bundesverfassungsgericht das Aktenzeichen 1 BvR 437/21 👍
Die erste Hürde ist damit genommen, aber die Entscheidung kann jetzt dauern!
Jeder darf diese Verfassungsbeschwerde zur Vorlage und Argumentation bei Schulen, Kindergärten, Gesundheitsämtern verwenden! 🍀“

Kurz gesagt, will Rechtsanwalt Bögelein damit vermutlich erreichen, dass auch geimpfte Personen getestet werden müssen. Dies führt im Umkehrschluss dazu, dass das Gericht wenn es dieses so feststellt, eine Bevorteilung von Geimpften untersagt.

Gleichbehandlung von negativ getesteten Personen und geimpften Personen verstößt gegen Gleichbehandlungsgrundsatz

Rechtsanwalt Bögelein reicht am 11.08.21 für eine vollständig geimpfte, erfahrene Krankenschwester zwei Eilanträge gegen die Gleichbehandlung von Geimpften und negativ Getesteten ein. Die Eilanträge die gleichzeitig am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) und am Verwaltungsgericht Berlin (gegen die Bundesverordnung) eingereicht wurden, erfahren durch die Ministerpräsidentenkonferenz vom gestrigen Tag eine erhöhte Brisanz.

Rechtsanwalt Bögelein zeigt sich verwundert darüber, dass trotz entgegenstehender wissenschaftlicher Grundlagen der Verordnungsgeber nach wie vor davon ausgeht, dass die Infektionsgefahr, die von einem Geimpften ausgeht, genauso niedrig ist, wie von einem negativ Getesteten. Das Gegenteil ist der Fall.

„Der Verordnungsgeber ignoriert vollständig, dass bei einem negativ getesteten eine Sicherheit von bis zu 99,68 % besteht, dass die negativ getestete Person das Virus nicht übertragen kann. Die Impfung schützt aber gerade bei den vulnerablen Gruppen nur zu einem deutlich geringeren Maß vor einer Übertragung des Virus. Gründe hierfür sind nach den uns vorliegenden Studien die mittlerweile dominierenden Delta- Variante und (schnell) abnehmenden Antikörpermengen. Wenn der Verordnungsgeber das deutlich höhere Infektionsrisiko eines ungetesteten Geimpften ignoriert, muss man eher vom Team „Leichtsinn“ sprechen, als vom Team „Vorsicht“.
Der Rechtsanwalt kritisiert in dem Eilantrag zudem, dass durch die Gleichbehandlung von Geimpften und Getesteten gerade die Geimpften einem völlig unklaren Infektionsrisiko durch andere ungetestete Geimpfte ausgesetzt sind.

Dem wird beispielsweise in der Klinik der Antragstellerin dadurch Rechnung getragen, dass sich sämtliche Besucher und Patienten vor Betreten der Klinik einem Test unterziehen müssen, egal ob sie vollständig geimpft sind oder nicht.

„Sollten die Eilverfahren erfolgreich sein, dürfte es sich um die erste gerichtliche Feststellung handeln, dass auch vollständig geimpfte Personen weiterhin als infektiös gelten und daher die Impfung keine Lösung der Corona-Krise darstellt. Sollten die Anträge von den Gerichten abgewiesen werden, wäre dies ein Nachweis dafür, dass es nicht mehr auf einen höchstmöglichen Infektionsschutz ankommt, was ebenfalls ein sehr interessantes Ergebnis wäre“, erläutert Rechtsanwalt Bögelein die Hintergründe des Verfahrens.

Eine Entscheidung der Gerichte wird schon aus diesem Grund mit Spannung erwartet.

Alle wichtigen Schreiben

Dieses Formular ist eine Vorlage um ein Schreiben zu erstellen, mit dem du der Aufforderung deines Arbeitgebers, dich einer Corona-Schutzimpfung zu unterziehen, in begründeter Weise widersprichst.

Nachfolgend findest du den einfachen Widerspruch gegen einen Aufhebungsvertrag.
Hat dich dein Arbeitgeber mit einer widerrechtlichen Drohung dazu bewegt, einen Vertrag über die Aufhebung des Arbeitsvertrags („Aufhebungsvereinbarung“) mit ihm zu schließen? Mit diesem Schreiben kannst du diese anfechten:

Hier ein weiteres Musterschreiben:

Hier findest du ein ausgefülltes Muster (von Klagepaten hochgeladen), du erstellst es entweder über Klagepaten oder kannst dich an diesem orientieren und individuell gestalten.

Mit diesem Formular kannst du eine Kündigungsschutzklage erstellen, die du bei deinem zuständigen Arbeitsgericht gegen eine Kündigung, die du von deinem Arbeitgeber erhalten hast, einreichen kannst. Mit der Klage begehrst du vom Gericht feststellen zu lassen, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung aufgelöst wird, sondern unverändert fortbesteht.

WICHTIG: Bitte sende diese Klage per Einschreiben an dein zuständiges Arbeitsgericht.
Denke bitte daran die Klage zu unterschreiben und füge die in Klage aufgeführten Anlagen hinzu.

Eine Kündigungsschutzklage ist nicht kostenlos. Zweifelst du als Arbeitnehmer daran, dass eine Kündigung durch deinen Chef wirksam war, kannst du eine Kündigungsschutzklage anstreben. Nach Eingang der Kündigung hast du dafür drei Wochen Zeit. Gewinnst du die Klage, besteht das Arbeitsverhältnis wie gewohnt fort.

Abgesehen von den Kosten für den eigenen Rechtsanwalt sind bei einem Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht immer auch die Gerichtsgebühren in Rechnung zu stellen. Hier gilt wie vor jedem Gericht: Wer den Prozess verliert, zahlt die Gerichtsgebühren. Wer den Prozess gewinnt, zahlt keine Gerichtsgebühren.

Das Gesetz sieht keine Anwaltspflicht vor. Du kannst die Kündigungsschutzklage selbstständig beim Arbeitsgericht einreichen. Und kannst dich später auch selbst im Kündigungsschutzprozess gegen deinen Arbeitgeber vertreten.

Relevante Fragen die du für so eine Kündigungsschutzklage immer individuell beantworten musst:

  1. Wie wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt?
    Ob fristlos oder fristgerecht gekündigt wurde, geht in der Regel aus dem Kündigungsschreiben hervor.
  • außerordentlich / fristlos
  • ordentlich / fristgerecht
  • mündlich
  • Weiß ich nicht.

Wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung sind aus Sicht des Arbeitgebers beispielsweise Arbeitsverweigerung, Beleidigung, geschäftsschädigende Äußerungen, Betrug, Diebstahl, angedrohtes Krankfeiern, Konkurrenztätigkeiten und anderes.

2. Besonderer Kündigungsschutz besteht wegen:

  • Schwangerschaft
  • Mutterschutz
  • Elternzeit
  • Schwerbehinderung
  • Pflegezeit
  • Mitglied des Betriebsrats
  • Mitglied der Schwerbehindertenvertretung
  • Bestellung zum internen Datenschutzbeauftragten

3. Nachweise für das Gericht
Als Nachweise musst du mit der Klage folgende Anlagen an das Gericht übersenden:

  • Eine Gehaltsabrechnung
  • Eine Abschrift für die Beklagte
  • Deinen Arbeitsvertrag
  • Die Kündigung

Bleiben Mahnungen erfolglos, kann die Zahlungsklage ein wirksames Mittel sein, um offene Rechnungen, Mietrückstände oder ausstehenden Lohn durch ein gerichtliches Urteil einzutreiben. Das Gericht ermittelt nicht selbst, sondern urteilt nur auf Basis der Informationen, die Kläger und Beklagter zuliefern. Aussagekräftige Beweise und eine starke Argumentation in der mündlichen Verhandlung entscheiden über das Ergebnis. Der Verlierer des Verfahrens trägt die Prozesskosten.

Mit einer Zahlungsklage macht man vor Gericht den Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme geltend. Bis zu einem Streitwert in Höhe von EUR 5.000 sind für diese Klagen die Amtsgerichte zuständig. Sobald der Streitwert über EUR 5.000 liegt, ist die Klage beim Landgericht eizureichen – hier besteht Anwaltszwang. Ein Anwalt muss bereits die Klageeinreichung für dich übernehmen.

Als Nachweise musst du mit der Klage folgende Anlagen an das Gericht übersenden:

  • Deine letzte Gehaltsabrechnung
  • Eine Abschrift für die Beklagte
  • Deinen Arbeitsvertrag

Findet die Verhandlung vor dem Amtsgericht statt, kannst du die Klageschrift selbst verfassen. Stil, Aufbau und Form sind nicht vorgeschrieben. Damit die Klage nicht vom Gericht zurückgewiesen wird, kann es ratsam sein, die folgenden Informationen aufzuführen:

  • Angaben zum Kläger: Vor- und Nachname sowie vollständige Anschrift
  • Angaben zum Beklagten: Vor- und Nachname sowie vollständige Anschrift
  • Angaben zum Gericht: Bezeichnung (Amts- oder Landgericht) sowie Anschrift
  • Klagegrund: z. B. nicht bezahlte Rechnungen oder Mietrückstände
  • Klageziel: Im Falle einer Zahlungsklage z. B. Verpflichtung zur Zahlung von X Euro plus Zinsen
  • Datum und Unterschrift

Wer in der Klageschrift neben den Pflichtangaben zusätzlich präzise den Sachverhalt schildert, Beweismittel beilegt und Zeugen benennt, kann seinen Anspruch argumentativ untermauern und das Ergebnis beschleunigen.

Wer zahlt die Corona Tests auf Arbeit?

Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums findest du die Antwort darauf, ich hab dir hier den Ausschnitt dazu eingefügt:

In Pflegeberufen sind Tests üblich, eine generelle Testpflicht in vielen Berufen gibt es aber nicht.

Kategorien
Gesellschaft Gesundheitssystem Impfpflicht Impfung Krankenhaus Medizin Pflege Pharmakonzerne Politik

Um Kritik zu vermeiden: tu nichts, sag nichts, sei nichts

Noch vor einem Jahr waren Pflegepersonen wie ich, ohne jegliche Schutzausrüstung auf die Arbeit geschickt worden. Wir durften auf einmal einer nicht zertifizierten Stoffmaske eine Schutzwirkung zuschreiben und haben das Gesetz für Medizinprodukte komplett aufgeweicht. Jeder Kugeltupfer, jede medizinische Pinzette und jeder Rollstuhl durchläuft inzwischen einen höheren Standard als OP- & FFP Masken.
Es wurde billigend in Kauf genommen, dass wir dem Virus ungeschützt ausgesetzt waren.
Im übrigen hat es die Gesellschaft bislang nie interessiert, dass ich mich seit Jahren unzähligen Viren/Bakterien ungeschützt ausgesetzt habe. Um nur einige zu nennen, MRSA, ESBL, Influenza, …

Selbst wenn wir sagten, dass wir krank sind, wurden wir zur Arbeit geschickt und nicht krank geschrieben. Gelbe Zettel waren zu diesem Zeitpunkt für systemrelevantes Personal nicht mehr möglich – obwohl uns gleichzeitig vermittelt wurde, wir wären eine Gefahr.
Wir waren also eine Gefahr, weil wir krank waren – oder sagen wir mal positiv getestet, inzwischen sollte das ja jedem klar sein – und keinen ausreichenden Schutz hatten. Wir durften aber weiter arbeiten.

Und die selben Menschen fragen mich heute, warum ich mich nicht impfen lasse? Ich wäre unverantwortlich und ich würde die Ansteckung von Personen riskieren?

Wo blieb der Aufschrei all derer die jetzt Geimpft sind und zu mir sagen ich wäre die Gefahr für sie, weil ich ungeimpft bin? Eure Impfung schützt euch doch?

Mir wird oft vorgeworfen, ich wäre Teil des Gesundheitspersonals, müsste es besser wissen und mit gutem Beispiel voran gehen.
Genau das ist der Punkt: Ich weiß es, ich kenne die Bedeutung der bedingten Zulassung eines Impfstoffs. Wenn es diese unter Vorbehalt gibt, heißt das nichts anderes als dass der Impfstoff Risiken birgt, die noch nicht vollständig bewertet wurden.
Ich verteidige auch weiterhin den Respekt für die Entscheidungsfreiheit, angesichts der aktuellen Sachlage für jeden Einzelnen, der sich nicht, oder nicht mehr impfen lassen möchte und all diejenigen für die sich aus gesundheitlichen Gründen gar nicht erst die Frage stellt.

Ich stehe weiterhin für wissenschaftliche Untersuchungen, der ungeimpften Kontrollgruppe, zur Verfügung.

Eure Führungskraft mit ❤️⁠

Kategorien
Impfpflicht Impfung Krankenhaus Medien Medizin Pflege Politik

18,2 Millionen erwachsene Menschen sind ungeimpft – hinzu kommen 12,7 Millionen Kinder

In der Krise beweist sich der Charakter eines Menschen und dessen werden sich auch immer mehr geimpfte Menschen bewusst.
Selbst Chefredakteur Julian Reichelt welcher doppelt geimpft ist, erkennt inzwischen, dass wir von unserer parlamentarischen Demokratie sehr weit entfernt sind und es inzwischen salonfähig ist seine Meinung mit Behauptungen zu begründen.
Aber jeder hat eine gewisse Intuition, viele spüren Ungereimtheiten, jedoch setzt dann ein gewisser Verdrängungsmechanismus ein und schließlich ist da ja noch die Mehrheit.

Diese Tatsache lässt sich auf alle Bereiche des Lebens anwenden und auch auf andere Berufsfelder, als ich sie jetzt hier in diesem Beitrag bedienen kann.
Ich sehe den Tatsachen schon lange ins Auge und fordere alle meine Kollegen auf:
„Stell dir vor es ist Montag und keine Pflegeperson kommt eine Woche zum Dienst“! Erst dann und nur dann werden sich Dinge im System ändern.
Ich bin mir dessen bewusst, dass den ungeimpften Menschen viel abverlangt wird.
Menschen werden bald täglich diffamiert und von den eigenen Familien oder Arbeitskollegen – welche man mal als sehr nett, kompetent und informiert eingeschätzt hätte – bedrängt.

Aber bitte lasst euch nicht beeinflussen und erpressen – wir müssen noch durchhalten – aber ein kurzer Moment des durchatmens ist wichtig. Sucht euch Rückzugsmöglichkeiten und Momente in denen ihr abschalten könnt.

Meinen Post möchte ich heute mit einer Zahl beenden, welche noch immer zeigt, dass 18,2 Millionen erwachsene Menschen ungeimpft sind.
Dies lässt die Vermutung zu, da sich diese Menschen schon lange hätten impfen lassen können, dass es sehr viele Menschen gibt, die sich ihres eigenen Verstandes bedienen.
Zu diesen Menschen kommen dann noch 12,7 Millionen Babys/Kinder und Jugendliche. Lasst uns auch für diese Gruppe Mut beweisen, damit sie diesem Impfdruck nicht weiter ausgesetzt werden.

Es ist viel besser eine rationale und starke Minderheit zu sein, als das wir eine lahme Mehrheit sind.

Eure Führungskraft mit ⁠❤️⁠

Kategorien
Corona Führung Gesundheitssystem Impfpflicht Impfung Krankenhaus Medien Politik

Bürgerbeteiligung ist kein good will, sondern demokratisches Grundrecht

Wir machen alle 4 Jahre unser Kreuz, geben die Verantwortung damit ab und freuen uns, dass wir in einer Demokratie leben. Dabei hören wir aus allen Ecken die Forderung der Selbstbestimmung und während wir von unseren Öffentlich-Rechtlichen auf die Gendersprache, das Tempolimit und das indirekte Verbot gewisser Worte eingestimmt werden, passieren – vom Großteil der Bevölkerung nicht beachtet – Dinge, welche Grundrechte mit einem Handstreich wegwischen.
Politiker, die allein durch ihre Inlandsflüge weit vom ökologischem Fußabdruck entfernt sind, werden bejubelt und ich vermisse die kritische Haltung unserer Gesellschaft.
Waren unsere Politiker wie Merkel, Söder, Laschet, und wie sie alle heißen, noch vor einem Jahr für ihre Regierung kritisiert worden, drücken die Menschen beide Augen zu und ignorieren das Motto der Öffentlich-Rechtlichen „mit dem Zweiten sieht man besser“. Den Menschen erscheinen Strohmannargumente inzwischen logisch und sie plappern diese ungefiltert nach, wie kleine Kinder.
Was soll diese Hörichkeit gegenüber Menschen, welche weder Empathie noch die nötige Fachkompetenz besitzen, um dieses Land im Sinne des Volkes zu führen. Wir sprechen bei einer Impfung inzwischen von einem patriotischen Akt. Was ist aus dem Land der Dichter und Denker geworden?

Seit Jahren schimpfen Pflegepersonen auf die Politik und die geringe Anerkennung in der Gesellschaft, lassen sich aber von einem Jens Spahn instrumentalisieren und lassen damit die größte Chance der Geschichte, beeindruckt durch das Klatschen vom Balkon, verstreichen.
Seit Jahren empören sich Ärzte über Überstunden, die Einführung des DRG Systems und daraus resultierende blutige Entlassungen, lassen sich aber von ihren Verbänden, Chefärzten und der Pharmaindustrie interessensgeleitet instrumentalisieren.
Seit Jahren fordern Politiker Interessensverbände, in der Zeit in der sie aber am nötigsten gebraucht werden, verabschieden sich diese und überlassen das Denken einigen wenigen Politikern.
Seit Jahren sind wir stolz auf die Wissenschaft, doch am Ende verlassen wir uns auf einige Wenige, welche ihren wahren Charakter bereits in der Zeit der Schweinegrippe gezeigt haben.
Seit Jahren wird echte Oppositonsarbeit gefordert, wenn sie von Nöten ist, verabschiedet sich diese aber in die Sommerpause.
Seit Jahren vertrauen wir auf die Öffentlich-Rechtlichen und bekommen jetzt serviert, was wir fordern: wohl portionierte Meinungen der regierenden Kaste.

Mag man über die verbotene Demonstrationen in Berlin halten was man mag, man darf unterschiedlicher Meinung in Bezug auf die Impfung sein, auch kann man Corona unterschiedlich schlimm einschätzen, man darf darüber gern anderer Meinung sein, aber man kann nicht gegen Meinungspluralität sein.
Alle, die das fordern, haben meines Erachtens nach ihr wahres Gesicht gezeigt. Demokratie und Grundrechte passen nicht in deren Denkschema.

Wann erkennen wir endlich, dass Wahlen veraltet sind, denn eine Demokratie, welche sich darauf reduziert und keine Machtbegrenzung integriert, ist nicht lebensfähig. Das Resultat sehen wir heute, jetzt und hier. Wir müssen endlich erkennen, dass Wahlen kein Garant für eine echte Demokratie sind. Demokratie besteht aus Mitsprache und Mitbestimmung. Demokratie muss lebendig sein und aktuell wird sie von einigen wenigen für sich instrumentalisiert.
Dass die Bild Zeitung heute eines der wichtigsten Leitmedien werden würde, hätte ich mir nie träumen lassen. Die Regierung hat sich selbst ermächtigt und die Menschen lassen sich zu Randfiguren degradieren. Dabei bestimmen einige wenige das Leben derer, die sie einst gewählt haben.

Noch nie hat es sich so einfach regiert wie jetzt, die Menschen geben seit 17 Monaten die Selbstverantwortung ab und lassen es zu, dass Grundrechte für jeden, so massiv eingeschränkt werden wie nie zuvor. Ja auch die Geimpften sind betroffen, auch wenn sie sich weiterhin von ein paar netten Worten beeindrucken lassen. So sagt man ihnen „ihr werdet eure Grundrechte bald wieder bekommen“. Die Frage bei den Ungeimpften stellt man sich erst gar nicht.

Was ist nur mit dieser großen trägen Masse los, kommt endlich runter vom Sofa und fangt an zu leben. Veränderung fängt immer im Kleinen bei sich selbst an. Hört auf die Verantwortung abzugeben und die Schuld anderen zuzuschieben, wollen wir wirklich diese Entwicklung? Ich glaube nicht.

Wo seid ihr alle, wieso ordnet ihr euch unter und engagiert euch nicht, außerhalb von Wahlen, demokratisch? Wir müssen uns mehr einmischen und nicht alles stillschweigend hinnehmen.
Nur wer sich an der Basis organisiert, zu einer Massenbewegung wird, hat die Chance, dass er sich im Team gegen „die da oben” durchsetzen kann.

Kategorien
Corona Gesundheitssystem Impfpflicht Krankenhaus Medizin Pflege Politik Senioreneinrichtung

Abraham Lincoln sagte schon: „Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.“

In Bayern stehen Senioreneinrichtungen leer – 20-30% – und in üblicher Manier schreibt die ZEIT, dass dies natürlich auf das Corona-Virus zurück zu führen ist.
Diesem Ansatz kann man Glauben schenken, aber man kann sich auch die Zahlen von DeStatis (Statistisches Bundesamt) für das vorliegende Jahr 2020 ansehen. Auch ich hab mich mit diesen, frei verfügbaren, Daten beschäftigt. Am 30.12.2020 titelte die Tagesschau „Mehr Todesfälle als üblich“. Bei ZDF Heute sieht es nicht besser aus – mit Sätzen wie „Sterbefälle im Dezember 23 Prozent über dem Durchschnitt“ wird hier versucht die Regierungspolitik mit Argumenten zu untermauern.

Darüber hinaus müsste aus wirtschaftlichen Gründen Personal, auch Pflegepersonal, welches in Pandemiezeiten wertvolle Arbeit geleistet hat, entlassen werden.

Awo-Co-Landesvorsitzender

Doch ein Softwareingenieur aus den USA hat die offiziellen Sterbezahlen von 2020 ausgewertet und kommt zu überraschenden Ergebnissen: In einer „Pandemie von nationaler Tragweite“ ist die Sterberate geringer als in den Vorjahren.
Also: auch wenn die aktuellen (absoluten) Daten eine leichte Übersterblichkeit im Jahr 2020 im Vergleich zu 2018 suggerieren ist dies nicht zutreffend, wenn man berücksichtigt, dass die deutsche Bevölkerung in der Zeit gewachsen und älter geworden ist!

Wenn doch all unsere Senioren, welche bereits seit dem ersten Quartal fast alle vollständig geimpft worden sind, geschützt sein sollten, fällt es noch schwerer der Argumentation des Artikels zu glauben.
Da liegt wohl eher die Vermutung nahe, dass sich Menschen auch wenn sie auf Pflege angewiesen sind, sich diesem bevormundenden System entziehen wollen. Und ganz klar dem Motto ambulant vor stationär folgen. Wer bitte lässt sich denn gerne, in einem Alter in welchem man wirklich schon vieles gesehen und erlebt hat – Krieg, Hunger, Armut, Not und auch schon so einige Viren überlebt hat – von dem Hochmut vieler Einrichtungsleitungen und Pflegepersonen, unter dem Vorwand des Gesundheitsschutzes, einsperren.

Autonomie bis ins hohe Alter haben wir mal eben von der Tagesordnung gestrichen und praktizieren offenkundig „freiheitsentziehende Maßnahmen“, für die es bis vor dieser Pandemie richterliche Beschlüsse benötigte.
Aber wie wir sehen weigert sich ein Gericht, seine Richter in Betreuungsangelegenheiten in Pflegeeinrichtungen zu schicken, da es den Richtern nicht zumutbar sei, sich täglich, von nicht medizinischen Personal, einem körperverletzenden, schmerzhaften und überdies höchst gefährlichen Test mit Nasenabstrich auszusetzen.

Eigentlich sollte es langsam jedem klar sein. Mir wurde es klar als mir gesagt wurde, wir tun dies für die Alten.

Wir wissen, dass Personalschlüssel in Senioreneinrichtungen willkürlich festgelegte Stellenschlüssel sind, welche von Bundesland zu Bundesland abweichen.
Weil Pflege in einem Bundesland anspruchsvoller ist als im Anderen?
Wir wissen, dass der Maßstab für gute Pflege – also Pflegequalität – in jeder soliden Pflegeausbildung vermittelt wird, doch der MDK welcher die Pflege in Senioreneinrichtungen kontrolliert, hat hierfür noch nicht mal eine Definition. Stattdessen verweigert er die Höherstufung eines Kunden in einen höheren Pflegegrad, welcher aber im Umkehrschluss mehr Personal bedeuten würde.
Begutachtungen fielen im Pandemiejahr gänzlich aus und was das bedeutet können wir uns alle denken – zu mehr Pflegequalität wird es wohl nicht geführt haben.
Wir wissen, dass in Senioreneinrichtungen keine Zeit für Prophylaxen wie Sturz, Pneumonie, Thrombose und Dehydration – um nur einige wenige zu nennen – ist.
Wir wissen, mehr als 3 Medikamente verursachen in der Regel Wechselwirkungen, aber trotz alledem sieht man Medikamentenpläne gerne mit 6 Tabletten plus – wohl bemerkt ein Dossier besteht in der Regel aus Früh-Mittag-Abend.
Wir wissen, dass der Pflegeberuf allein wegen seiner geringen Vergütung unattraktiv ist – ich erwähne aber trotzdem gerne, dass wir in den sozialen Berufen das gerne für die Gesellschaft tun.
Uns wird vermittelt dafür gibt es kein Geld, wenn müssten wir die Beiträge erhöhen, doch die Deutschen zahlen einen der höchsten Steuersätze. Stattdessen haben wir 3,7 Milliarden Euro für Corona Tests übrig.
Wir wissen, dass Senioreneinrichtungen, auch wenn diese uns als Ausflugsziel Nr. 1 vermittelt werden, selten bis nie Besucher empfangen – außer wir fangen an die Hausarzt- und Facharztvisiten dazu zu zählen.
Wir wissen, dass wir diese Maßnahmen niemals bei uns selbst dulden würden, aber stülpen diesen Menschen solche über – welche leicht beeinflussbar sind, weil sie auf das Gute im Menschen, vor allem bei uns Menschen im sozialen Bereich vertrauen.
Wir wissen, und wenn es nur ein ungutes Gefühl ist, wenn wir alten Menschen untersagen ihre Angehörigen zu umarmen, dass das auch nicht unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes zu rechtfertigen ist.

Ich appelliere an all meine Kollegen die im Gesundheitswesen arbeiten, sich zu vergegenwärtigen, wo haben sich Veränderungen ergeben, außer der 20:00 Uhr Applaus von den Balkonen und einem selbst ermächtigten Gesundheitsminister, welcher es in keiner Pressekonferenz vergisst seine Amtszeit mit Lorbeeren zu dekorieren.


Erläuterungen zu der Interpretation der Übersterblichkeit

Der Softwareingenieur Ben Marten hat auf Twitter seine Ergebnisse gepostet und seine komplette Rechnung für jedermann frei einsehbar zur Verfügung gestellt. Dabei hat er die offiziellen Sterbezahlen vom Statistischen Bundesamt (Stand 22.01.2021) verwendet. Diese Daten enthalten die Sterbefälle bis einschließlich Kalenderwoche 52 im Jahr 2020. Die noch fehlende (halbe) Woche hat Marten dann aus den Daten der Vorwoche extrapoliert, d.h. er hat die Sterbefälle der Vorwoche einfach für die noch fehlenden vier Tage angenommen. Ferner hat Marten bei seinen Berechnungen berücksichtigt, dass sich die Gesamtpopulation der Deutschen sowohl in der Anzahl, als auch in der Zusammensetzung verändert.

Beide Grafiken zeigen eindrucksvoll, dass wir 2020 – trotz einer „Pandemie von nationaler Tragweite“ – eine geringere (angepasste) Sterblichkeit haben, als 2016, 2017 und 2018!
Kritiker könnten jetzt natürlich einwerfen „klar, der hat sicher so lange rumgerechnet, bis es halt irgendwie gepasst hat“ – deshalb werfen wir doch nochmal einen genaueren Blick, auf die Faktoren, die Marten bei seinen Berechnungen betrachtet und korrigiert hat:

  1. Anpassung an die GesamtbevölkerungsanzahlWieso ist das richtig und wichtig? Weil die Bevölkerung in Deutschland nicht konstant ist und die letzten Jahre stetig gewachsen ist.

2. Anpassung an die Altersstruktur
Wieso ist das richtig und wichtig? Weil sich die Altersstruktur in Deutschland verändert. Jeder kennt wohl die „Alterspyramide“ mit der Aussage, dass in Deutschland „die Menschen immer älter werden“. Nun, das kann man beim Statistischen Bundesamt selbst durchspielen und man sieht, wie die Altersstruktur die vergangenen Jahre in Deutschland war (und prognostiziert sein wird).

Um diesen beiden Effekten Rechnung zu tragen, nutzte Marten ein statistisches Verfahren der „Alterskorrektur“, wobei er als Bezugsjahr das Jahr 2020 wählte. Das Prinzip dabei ist in dem hinterlegten Link erklärt und jedermann kann die Berechnung in den Quellen von Marten selbst nachvollziehen.

Kategorien
Ärzte Gesundheitssystem Krankenhaus Medien Medizin Politik Studie

Aus der Reihe: „Wieso sollen die das tun? Was hätten die denn davon?“

Seit Monaten studiere ich die Veröffentlichungen des RKI, des Paul-Ehrlich-Instituts. Die Mitteilungen der Regierung. Lese Studien und Artikel. Wäge ab.

Es zeigt sich bei Betrachtung der Gesellschaft, es überwiegt in der Wahrnehmung eines Großteils unserer Mitbürger die leichtgläubige und vor allem bequemere Wahl des naiven Vertrauens. Welche vielleicht auch daher rührt, dass dies seit Jahren selbst an Hochschulen und Universitäten so gelehrt wird.
Resultierend aus einer bewussten wissenschaftlichen Täuschung der Bevölkerung. Umgesetzt durch willkürliche Verordnungen und Gängelungen, ausgehend einer unfähigen, unmoralischen und auch korrupten Gruppe an Politikern. Lanciert und mutwillig unter das Volk gebracht durch ebenso käufliche Medienpartner.

Schauen wir uns heute diese Medien etwas näher an:

1. Der Springer Verlag, jeder aus der Pflege kennt diesen Verlag vermutlich durch die Magazinreihe „CNE“ – Friede Springer ist eine sehr gute Freundin unserer Bundeskanzlerin und der Ehemann von Angela Merkel ist Vorstand der Friede Springer Stiftung.
Springer veröffentlicht nicht nur die meist gelesene Pflegezeitschrift, sondern auch die Bild, Bild am Sonntag, Sport Bild, Welt, BZ, die Dame, usw.

2. Christine Strobl wurde Programmdirektorin der ARD, sie ist nicht nur CDU-Mitglied, sondern auch Tochter von Wolfgang Schäuble und mit dem Innenminister von Baden-Württemberg verheiratet.

3. Burda Media (veröffentlicht über 600 deutsche Medien) seit 2019 leitet Daniel Funke, Ehemann von Jens Spahn das Büro in Berlin. Medien wie Bunte, Focus, Chip, NetDoktor, HolidayCheck, usw. werden über den Verlag gesteuert.
Erinnern wir uns auch an die Hilfsbreitschaft des Medienkonzern Burda, welcher 570.000 Masken an das Gesundheitsministerium geliefert hat. Burda hat die Beschaffung angesichts einer Minderheitsbeteiligung an einem Plattformunternehmen in Singapur angeboten.

Und so schließt sich für mich der Kreis der Dinge. Während in unseren Senioreneinrichtungen der MDK – jetzt ja nicht mehr – ein und aus geht und die „Pflegequalität“ prüft, wofür er nicht mal eine Definition heranziehen kann, wird genau dieser „unabhängige Dienst“ von unseren Krankenkassen finanziert.
Dass Krankenkassen die Hand darauf halten, weiß jeder, sobald er ein mal für eine demente bettlägrige Frau eine Antidekubitusmatratze von der Kasse versucht hat zu „erstreiten“.
Und da beißt sich die Katze in den Schwanz, denn genau diese Kassen, plädieren nicht für mehr Personal in Einrichtungen, damit Pflegequalität auch gelebt werden kann, nein diese entsenden dann am Ende ihren „unabhängigen MDK“ welcher ihnen in der Einrichtung dann beanstandet, dass nicht ausreichend für die Senioren getan wird. Sie werden in die Einrichtungen entsandt um tunlichst darauf zu achten Höherstufungen in einen Pflegegrad welcher mehr Einsatz an Personal ermöglicht zu vermeiden – derzeit finden diese Einschätzungen aber am Telefon statt.
Ich bin nicht gegen das Instrument der Kontrolle, sondern ich bin für ein unabhängiges Instrument, welches dann am Ende auch zu Maßnahmen führt und Pflegequalität gewährleistet.

Ich sehe Senioren die an Vereinsamung sterben und nicht an Corona. Ich sehe ein seit Jahren durch die Einführung wirtschaftlicher Instrumente ächzendes Gesundheitssystem.


Korruption in der Politik und den Bundesbehörden, durch Lobbyverbände ist nichts was etwa neu erfunden wurde.

Denkt dran, denkt selbst. #denkeselbst
Eure Führungskraft mit ❤️

Kategorien
Ärzte Gesundheitssystem Impfung Krankenhaus Pflege Politik

These: Wir werden bald alle jemanden kennen, der eine schwerwiegende Impfnebenwirkung erlitten hat

Jeder hatte schon einmal Kontakt mit dieser Aussage: „Bald wird jeder von uns jemanden kennen, der an Corona gestorben ist.“ Ich kann von mir behaupten, dass ich niemanden kenne und das ich mir das auch nicht wünsche. So wie ich mir generell nicht wünsche, dass irgendjemand sterben muss. Nun aber zu meiner These (Behauptung) welche ich hier nachfolgend aufstellen werde:

Wir werden bald alle jemanden kennen, der eine schwerwiegende Impfnebenwirkung erlitten hat.

Wieso ich dies behaupte will ich nun nachfolgend kurz begründen und bitte jeden, dies auf sich zunächst erstmal wirken zu lassen. Dem Paul-Ehrlich Institut ist das Problem durch das deutsche Meldesystem über Impfnebenwirkungen – im Fachjargon spricht man von „Underreporting“ – bekannt. Impfungen gibt es ja nicht erst seit dieser Pandemie. Konkret heißt das also nicht alle in der Realität auftretenden Nebenwirkungen werden auch wirklich beim PEI ankommen bzw. überhaupt erst als Nebenwirkung erkannt und gemeldet.

Dieses Problem ist dem Paul-Ehrlich-Institut natürlich bekannt, wie zahlreiche Dokumente aus der Vergangenheit zeigen. Dies zeigt zum Beispiel folgender Ausschnitt aus den Erläuterungen zur Datenbank der gemeldeten Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen (UAW-Datenbank), die es seit dem 01.01.2000 gibt:

Quelle: PEI (03.06.2019), Erläuterungen zur UAW-Datenbank, S. 4

Sollte es nicht längst erforscht sein, wie groß die durchschnittliche Dunkelziffer bei Impfstoffen ist? Wie kann man das Problem evidenzbasiert lösen?
Eine wissenschaftliche Analyse (peer-reviewed) des US Meldesystems zu Impfnebenwirkungen „Vaccine Adverse Event Reporting Systems“ (VAERS) von sieben Wissenschaftlern aus dem Jahr 2004 mit dem (übersetzten) Titel „Informationen zur Impfstoffsicherheit aus dem Vaccine Adverse Event Reporting System“ beschreibt VAERS im Detail – zusammen mit seinen Unzulänglichkeiten. Die Probleme sind nahezu identisch zum deutschen Meldesystem:

Die tatsächliche Inzidenz eines unerwünschten Ereignisses kann aus den VAERS-Daten nicht annähernd ermittelt werden. Ursache ist eine Kombination aus Underreporting und unzuverlässigen „Diagnosen“. Folglich können relative Risiken für bestimmte Ereignisse nicht berechnet werden.

In den USA gab es allerdings Wissenschaftler, die sich genau diesem Problem angenommen haben. Über einen Zeitraum von fast vier Jahren führten sie eine Studie durch, in der die Melderate im VAERS verglichen wurde mit den real auftretenden Impfnebenwirkungen. Dabei wurden Daten von 715.000 Personen und 1.400.000 verabreichten Impfdosen analysiert. Der finale Report der Studie, der 2010 erschien, ist frei zugänglich.

Unerwünschte Ereignisse durch Medikamente und Impfstoffe sind häufig, werden aber zu wenig berichtet. Obwohl 25 % der ambulanten Patienten ein unerwünschtes Arzneimittelereignis erleben, werden weniger als 0,3 % aller unerwünschten Arzneimittelereignisse und 1-13 % der schwerwiegenden Ereignisse an die Food and Drug Administration (FDA) gemeldet.

Ebenso werden weniger als 1 % der unerwünschten Ereignisse bei Impfstoffen gemeldet. Die niedrigen Melderaten verhindern oder verlangsamen die Identifizierung von problematischen Medikamenten und Impfstoffen, die die öffentliche Gesundheit gefährden. Neue Überwachungsmethoden für unerwünschte Wirkungen von Medikamenten und Impfstoffen sind erforderlich.

Zu den Hürden für eine Meldung gehören das mangelnde Bewusstsein der Ärzte, die Unsicherheit darüber, wann und was zu melden ist, sowie die Belastung durch die Meldung: Die Meldung ist nicht Teil des üblichen Arbeitsablaufs der Ärzte, nimmt Zeit in Anspruch und ist mit Doppelarbeit verbunden.

Proaktives, spontanes, automatisiertes Melden von unerwünschten Ereignissen, eingebettet in die elektronische Patientenakte und andere Informationssysteme, hat das Potenzial, die Identifizierung von Problemen mit neuen Medikamenten zu beschleunigen.

Bei einem vergleichbaren Meldesystem wurde also über eine Studie mit hunderttausenden Teilnehmern herausgefunden, dass lediglich 1% der Impfnebenwirkungen gemeldet werden.

Ich maße mir nun an zu behaupten, dass die Zahl der Probanden bei dieser Studie durchaus „groß“ war und sie auch über mehrere Jahre ging, weshalb ich den Ergebnissen mehr vertraue, als zum Beispiel der schön gerechneten 100% Wirksamkeit der Pharmaindustrie – eine Zahl, die auch das PEI ungefiltert weitergibt – und die lediglich auf 6 Infizierten beruht.

Ich kann nur Jedem raten, hinterfragt alles, glaubt wenig und denkt selbst. #denkeselbst

Eure Führungskraft mit ❤️

Kategorien
Humor Krankenhaus Pflege

Pflegehumor

Auch wenn ich kein Freund von Asklepios und anderen Konzernen bin diese Werbung finde ich echt kreativ und auch lustig.
Wobei ich in der Anästhesie immer auf der anderen Seite des OPs stand. Allerdings sind gute Schnitt-Naht-Zeiten nur durch eine gute Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Operateur, OPpflege, Anästhesisten und Anästhesiepflege entstehen.
Nichts neben dem Leben des Menschen der gerade operiert wird ist wichtiger in einem Klinikkonzern, welcher sich überwiegend durch Operationen finanziert.
Kein Wunder, dass es für den OP ein Bereitschaftsteam gibt. So werden gerne reguläre Operationen, durch z.B. Verzögerungen wegen einem fehlenden Sieb (OP-Sieb dort sind allgemeinchirurgische Instrumente gelagert), gerne auf abends verschoben. Denn das OP Programm für den nächsten Tag steht bereits und in der Notaufnahme stapeln sich bereits mögliche Notfalloperationen.
Im OP darf man kein Weichei sein, das liegt zum einen am zum Teil sehr rauen Ton und zum anderen am hohen Arbeitsdruck – unter enormer zeitlicher Anspannung Spitzenleistungen zu erbringen.

Die Tätigkeit ist wirklich toll, vor allem wenn man gerne strukturiert arbeitet – wobei es immer Kollegen gibt die das nicht tun und man bei Patientenübernahme dann manchmal einen Vogel bekommt – und mit Leistungsdruck umgehen kann. Leider verliert unser Gesundheitssystem das Wesentliche, nämlich, dass wir Menschen immer zu 100% helfen wollen und wir an sich mit minderer Pflegequalität absolut unzufrieden sind.
Doch wir werden durch das System in eine Rolle gezwungen, hier und dort Abstriche zu machen. Das bedeutet im Einzelnen, dass am Ende der Narkose auch gerne mal der Patient mit geringer Sauerstoffsättigung und ohne jegliche Reaktion weiter geschoben wird. Ohne erfahrenes und souveränes Pflegepersonal, wäre dies nicht möglich.
Pflegepersonen sind Helden und alle Superhelden sind dagegen gar nichts.
Ich liebe unseren #Pflegehumor, unseren Beruf und ich würde mich immer und immer wieder für die Pflege entscheiden.
Lasst uns endlich die Veränderung einleiten.

Eure Führungskraft mit ❤️

Kategorien
Krankenhaus Pflege

Krankenschwester in Hamburg wird während Pandemie gekündigt – mein Brief als Krankenschwester an Herrn Tschentscher

Update: Die Krankenschwester wurde aufgrund von täglichen Mahnwachen vor dem Konzern und auf dem Rathausplatz in Hamburg, vor einer Kündigung bewahrt. Zusammenhalt zahlt sich aus.

Ich finde die Entscheidung des Asklepios Konzern absolut nicht hinnehmbar und Herr Tschentscher als Bürgermeister und SPD Mitglied muss hier handeln.
In Zeiten einer Pandemie von nationaler Tragweite ist dieses Verhalten, von diesem Großkonzern, nicht hinnehmbar.

Sehr geehrter Herr Tschentscher,

Sie können sich gewiss denken aus welchem Anlass heraus ich Ihnen diesen Brief schreibe. Ich bin Krankenschwester und arbeite bereits seit über 15 Jahren in diesem Beruf.
Nun ereilte mich im Dezember durch einen Artikel, während einer Pandemie von nationaler Tragweite, die durch und durch absolut unvereinbare Entscheidung des Asklepios Konzern, eine Krankenschwester weil Sie sich öffentlich kritisch geäußert hat entlassen zu wollen.

Bereits damals hat mich diese Nachricht empört, weil diese so surreal wirkt. Wenn Sie bis vor kurzem zur Rechten von Frau Merkel – jetzt haben Sie ja Herrn Müller aus Berlin beerbt – in den Pressekonferenzen, bei denen weitreichende und einschneidenden Entscheidungen verkündet wurden, mit fast schmerzverzerrtem Gesicht mitgewirkt haben.
Weder Sie noch Herr Söder konnten es sein lassen die Moralkeule gegenüber dem Volk zu schwingen.

Nun kann es einfach nicht aus bleiben, wenn sich drei erwachsene Menschen (Frau Merkel, Herr Söder und bislang Sie) wie Sie es sind, die dem Volk das Denken absprechen wollen, dass darauf eine Reaktion folgt. Denn zuerst behandeln Sie die Menschen wie kleine Kinder und jetzt wundern Sie sich wieso viele auf Ihre immer dramatischer klingenden Reden kaum mehr reagieren. Sie erreichen das Volk nicht mehr.

Wieso würde ich Ihnen gerne anhand der Kündigung dieser gewiss, mit vielen Kompetenzen ausgestatteten Krankenschwester, wie Mut und Stärke Dinge offen anzusprechen – welches offensichtlich nicht Ihre Stärken sind – erläutern.
Wobei ich mich frage, wieso werde ich dann Politiker, denn das sind Kernkompetenzen die jemand in Ihrer Position erfüllen muss. Ich kann in der Anästhesie auch nicht die Narkose einleiten wollen und kurz nachdem ich die Medikamente gespritzt habe, erst merke huch der Tubus (aus Packung nehmen, Blockerspritze bereitlegen, evtl. Führungsstab, Gleitmittel) ist ja gar nicht Einsatzbereit.
Sie arbeiteten doch selbst zumindest bis 2011 am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), aber vermutlich liegt das zu weit in der Vergangenheit. Ist es möglich, dass Sie die Erfahrung schlicht weg nicht machen mussten, in einem privaten Krankenhaus zu arbeiten?
Vielleicht liegt es aber auch daran, dass Ihr Fachgebiet in der Molekularbiologie verankert ist und Sie Laborarzt sind. Das wäre ja naheliegend.

Da Sie sich bislang in keinem mir bekannten Artikel dazu geäußert haben, obwohl wir ja in Zeiten einer Pandemie von nationaler Tragweite leben, möchte ich Sie nun über den Sachverhalt (den Sie selbst auch gerne in der Presse, vor allem NDR, nachlesen können) kurz aufklären:
Kranke sterben allein und ohne Begleitung. Asklepios wiederum sagt, dass es solche Situationen bislang nicht gegeben habe. Am vergangenen Donnerstag berichtete Romana Knezevic, eine der Sprecher der Krankenhausbewegung, im „Hamburg Journal“ des NDR von einem massiven Personalmangel im Asklepios-Krankenhaus in St. Georg. Schon seit langer Zeit fehle es an ausreichend Pflegepersonal, nun sei die Situation durch steigende Coronapatienten besonders dramatisch. Häufig kämen auf eine Pflegekraft bis zu fünf Intensivpatienten. „Das sprengt jeglichen Rahmen“, sagte Knezevic. […]“

Schauen Sie sich gerne auch auf der ARD Mediathek die Aussage von Frau Knezevic dazu an, am Ende werde ich diese als Quellen mit einpflegen.
Der Konzern bezichtigt die Pflegepersonen der Lüge, vielleicht schauen Sie sich hierzu den Film, „Der marktgerechte Patient“ von 2018 an und fragen die Dame, die Ihren Mann genau in diesem Konzern auf menschenunwürdige Art und Weise verloren hat, wer hier vermutlich lügt.

Es wird also eine Krankenschwester vom Asklepios Konzern gekündigt, weil diese es wagt Dinge in der Presse anzusprechen, wovor sich viele Pflegepersonen scheuen, wozu Herr Spahn aber noch am 11./12. November am Deutschen Pflegetag aufruft:
„Mir sagen Pflegekräfte jetzt muss ich Zimmer putzen. Dann kann ich nur sagen da hilft am Besten im Zweifel zu sagen ‚ich gehe‘ und das im Zweifel nicht alleine zu sagen sondern sich mit den 30, 40, 50 anderen Kollegen auf Station zusammen zu tun und zu sagen ‚wir gehen‘. Weil dieses Krankenhaus wird keine anderen finden, schon gar nicht in so großer Zahl und entweder geht es dann auf Sie zu oder nicht.“

Um vielleicht etwas die derzeitige Situation aufzufrischen:
Die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH entstand aus dem ehemaligen Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK). Ende 2004 verkaufte die Freie und Hansestadt Hamburg in zwei Schritten insgesamt 74,9% ihrer Anteile an Asklepios. Also wo bleibt Ihre Initiative als Politiker, die Stadt hält doch ebenfalls noch Anteile!

Da frage ich mich, wer steht denn nun geschlossen hinter dieser Pflegeperson?
Also die Politik ist es nicht, weder Sie als regierender Bürgermeister in Hamburg, noch Ihre Kollegin Frau Leonhard (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration), sowie Herr Spahn unser Gesundheitsminister. Es geht auch kein besorgter Aufschrei durch die Presse oder unsere Öffentlich Rechtlichen Medien.


Ich habe das Gefühl, dass auf all Ihre vollmundigen Reden, keine Taten folgen – es stagniert und da fragen Sie sich allen Ernstes wie Menschen immer mehr und mehr das Vertrauen in Sie und Ihre Politik verlieren?

Aber es scheint offenbar der eingeschlagene Weg zu sein, auch der von unserer Regierung, Kritik ist nicht erwünscht und Frau Merkel sagte gestern in der Bundespressekonferenz, die Entscheidung bezüglich der Corona Maßnahmen ist Ihre und diese ist politisch.
Vielleicht fangen Sie endlich mal an, eine Fehlerkultur einzuführen und Transparenz zu leben. Denn die Bürger sind mündig und wollen auch so behandelt werden.
Jeden Tag darf sich ein neuer Politiker absolut ethisch und moralisch verwerflich in einer Art und Weise äußern, dass ich kaum an mich halten kann.

Leben wir hier in Deutschland nun in einer Demokratie? Denn wenn ja, muss diese Demokratie auch Menschen zu Wort kommen lassen die anderer Meinung sind.
Wieso greife ich dies auf?
Weil es nichts anderes ist mit dieser Krankenschwester.
Sie wird unbequem und wird deshalb kurzer Hand entlassen, der Weg des geringsten Widerstands, da wird sogar der (naja für so einen Konzern mit großen Rechtsabteilungen vermutlich marginaler Aufwand) Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht gegangen.
Herr Tschentscher Sie arbeiten in der Partei mit dem „S“ im Namen. Aber dieses „S“ sollten Sie streichen, denn Sie sind einfach nicht würdig sich mit dem Wort sozial, welches doch eher auf die Pflege als auf Ihre Partei zutrifft, zu schmücken.
Sie sind nicht nur Politiker in der SPD, sondern auch Bürgermeister der „Freien und Hansestadt Hamburg“ (wobei auch hier das Wort Frei als Schmuck am Nachthemd gilt), Sie tragen ja auch erschwerend hinzukommen, als ehemaliger Mediziner, die Verantwortung. Sie können sich doch nicht weg ducken.
Wo bleibt denn Ihre gelebte Solidarität, wozu Sie und Ihre Kollegen uns Bürger Tag täglich ermahnen, ich kann Sie nicht sehen!
Man kann Menschen nur an Ihren Taten messen, Herr Tschentscher wo sind Ihre?
Vielleicht sollten Sie tatsächlich über einen Rücktritt nachdenken, denn wenn Sie nicht jetzt für die mutige Krankenschwester einstehen, dann verliere ich gänzlich den Glauben an unseren Sozialstaat.

Und da wäre noch was:
Das Krankenhaus Groß-Sand (freigemeinnütziger Träger) schließt die Krankenpflegeschule im Sommer letzten Jahres (und das in Zeiten eines Fachkräftemangels) und auch das Krankenhaus selbst steht nicht sonderlich gut dar und auch eine Schließung stand bereits im Raum.
Falls Sie es noch nicht wussten, 2020 wurden 25 Krankenhäuser geschlossen und 2 bereits zum Jahreswechsel.
Vielleicht löst das auch bei Ihnen ein gewisses Aha-Erlebnis aus?
Sterbehilfe für Krankenhäuser und das während der Corona-Pandemie – was ist der Plan?
Seit 1991 fielen 1.011 Krankenhäuser dem Ökonomisierungstrend der Politik zum Opfer. Sprich von ursprünglich 2.411 Krankenhäusern auf 1.400.
Die Prognose ist keine Gute, denn Jens Spahn plant eine Krankenhausstruktur in ganz Deutschland von 600 Krankenhäusern. Eine weitere nüchterne Erkenntnis, 2018 befindet sich jedes dritte Krankenhaus in privater Trägerschaft.
Und da spielt Hamburg doch direkt bei den Ersten mit:

Mit sieben Akutkliniken und einer Rehabilitationsklinik stellt Askelpios in Hamburg den größten Klinikverbund an einem Standort in Europa. Dort werden ca. die Hälfte aller Menschen, die eine Krankenhausbehandlung benötigen versorgt. Mehr als 40 % aller Hamburger Krankenhausbetten stehen bei Asklepios und weit mehr als die Hälfte aller Rettungseinsätze enden in einer der Zentralen Notaufnahmen von Asklepios.

Asklepios Klinik Altona, Asklepios Klinik Am Kurpark Bad Schwartau, Asklepios Klinik Barmbek, Asklepios Klinikum Harburg, Asklepios Klinik Nord – Heidberg, Asklepios Klinik Nord – Ochsenzoll, Asklepios Klinik St. Georg, Asklepios Klinik Wandsbek, Asklepios Westklinikum Hamburg, Medizinische Versorgungszentren: ambulante Versorgung

Und jetzt lassen Sie uns nochmal auf den Punkt von Herrn Spahn zurück kommen, denn wie soll sich Pflegepersonal bei einem Markt der Form eines Oligopols tatsächlich dagegen wehren?

Wer ermöglicht denn diesen Konzernen diese Macht? Diese Konzerne bewegen sich keinen Millimeter vom Fleck, weil Sie Verhandlungsmacht haben, welches u.a. Ihrer Partei durch Einführung der DRGs 2004 ermöglicht hat. Seitdem schießen die privaten Anbieter wie Pilze aus dem Boden, denn es rentiert sich nicht nur für den Konzern, sondern auch für die ganz ganz vielen Aktionäre.

Wieso sollen Krankenhauskonzerne – Aktiengesellschaften – nun vom Steuerzahler während der Corona-Pandemie gerettet werden?
Oder habe ich die Breaking-News verpasst in denen Rhön, Asklepios, Sana, Helios von Ihren Millionen und Milliarden Gewinnen aus Solidarität etwas an die Gesellschaft abgeben?
In einem Sozialstaat gehört sich die Gesundheitsversorgung, versorgungs- und nicht gewinnorientiert im Sinne des Allgemeinwohls, geführt.

Ich fordere Sie jetzt als Bürgermeister der Freien Hansestadt Hamburg und Parteimitglied der SPD dazu auf, handeln Sie jetzt. Zeigen Sie jetzt Größe und beweisen den Menschen, dass Politik nicht nur in Pressekonferenzen nett wirkt weil auf Fragen immer auf Umwege geantwortet wird, sondern dass Sie Solidarität leben und das nicht nur ein Marketingtrick ist.

Herr Tschentscher, es ist jetzt fünf nach zwölf um zu Handeln, stehen Sie jetzt hinter der Pflege und zeigen der Gesellschaft, das Pflege mehr wert ist und jeder Einzelne darauf sehr schnell ganz unverschuldet angewiesen sein kann.

Ich bitte Sie inständig darum, zeigen Sie, dass Politik nicht nur von guten Taten spricht, sondern handelt. Gerne gebe ich Ihnen mein Lebensmotto als Führungskraft mit auf den Weg: „Führen durch Vorbild“.

Mit freundlichen Grüßen

Krankenschwester Sabrina


Informationen zur Hamburger Krankenhausbewegung findest du hier und hier geht es zur Website vom Hamburger Bündnis Pflegenotstand-Hamburg.