Zunächst ist wichtig, dass du dir vor Augen führst, dass es keine Impfpflicht gibt – was wohl vor dem Hintergrund der bedingten Zulassung aller Impfstoffe auch nicht anders möglich ist. Selbst die Masernimpfpflicht liegt derzeit noch vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1 BvR 437/21). Das heißt, will dich dein Arbeitgeber dazu nötigen, befinden wir uns direkt im Strafrecht und die Handlung ist rechtswidrig.
Heute möchte ich allen, die immer mehr dem Druck des Arbeitgebers ausgesetzt sind, hier eine kompakte Hilfestellung an die Hand geben. Ich bin mir dessen bewusst, dass inzwischen eine indirekte Impfpflicht durch Medien, Politiker und die Gesellschaft aufgebaut wurde. Umso wichtiger ist es sich der nachfolgenden Informationen zu bedienen und sich bewusst zu machen, das man dieser Schikane nicht nachgeben darf, denn es gibt keine Impfpflicht.
Fakt ist, es gibt derzeit nicht einmal eine ordnungsgemäße Aufklärung durch die impfenden Ärzte. Ein Arzt muss dich aber vor einem körperlichen Eingriff – die Impfung stellt eine intramuskuläre Behandlung dar – aufklären und eine Anamnese erstellen. Es fehlen bislang aber auch Erkenntnisse ob man durch die Impfung auch eine Immunität erreichen kann. Es ist derzeit nicht gesichert, ob man nach der zweiten Impfung nicht ausschließlich einen für sich selbst milderen Verlauf der Krankheit hat. Auch mögliche negative Folgen durch die Impfung sind nicht erforscht.
Für eine Pflichtimpfung muss diese als absolute Mindestvoraussetzung den Nachweis führen, dass die Impfung notwendig, wirksam und sicher ist. Auch das Thema Langfristigkeit wie beispielsweise Mutanten, wirken sich negativ auf eine Impfpflicht aus.
Bleib bei dem Gespräch mit deinem Vorgesetzten immer sachlich und führe im Anschluss immer ein Gedächtnisprotokoll – wer hat was gesprochen – man vergisst sehr schnell wichtige Details. Auch solltest du dir eine Impfaufforderung durch den Arbeitgeber schriftlich geben lassen.
Erkläre ihm, dass dies einen Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt. Außerdem kann der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht im Gesundheitsschutz auch durch andere geeignete Maßnahmen nachkommen – Maske, Plexiglasscheiben, Tests.
Bitte vergegenwärtigt euch, besonders die Kollegen in der Pflege: ihr habt eine Sonderstellung, denn es herrscht überall Pflegenotstand. Sprich der Markt an Pflegepersonal ist abgefischt. Verbindet euch in Gruppen, macht solche Aussagen von Chefs publik, baut den Druck gegenüber eurem Arbeitgeber auf!
Seid nicht obrigkeitshörig, streikt und legt die Arbeit nieder!
Bewaffnet euch mit Wissen, denn nur so könnt ihr souverän und selbstsicher auftreten ohne euch verunsichern zu lassen. Nachfolgend findest du alle Details mit den hinterlegten Quellen.
Eure Führungskraft mit ❤️
Kann man sich gegen den Arbeitgeber wehren?
Inzwischen haben sich unterschiedliche Juristen geäußert: Elmar Becker (Rechtsanwalt für Arbeitsrecht), Martin Friedrich Schwab (Rechtswissenschaftler an der Universität Bielefeld), Volker Görzel (Fachanwalt für Arbeitsrecht) und auch die Medizinrechtlerin Beate Bahner.
Zunächst hören wir aber mal in die aktuelle Aussage von Angela Merkel vom 10.08.2021 rein: „Wir haben keine Impfpflicht“!
Es gibt derzeit noch keine offiziellen Gerichtsurteile bezüglich einer Verpflichtung von Seiten des Arbeitgebers, dass man sich impfen lassen muss. Beate Bahner (Rechtsanwältin für Medizinrecht) hat derzeit eine Verfassungsbeschwerde, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, gegen die Masernimpfpflicht, welche im letzten Jahre eingeführt wurde, eingereicht (PDF am Ende). Dies kann aber Monate dauern bis es zu einer Antwort kommt, bei ihrer letzten Verfassungsbeschwerde hat dies 1 1/2 Jahre gedauert.
Laut Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht darf der Arbeitgeber schon gar nicht den Impfstatus abfragen, dem pflichtet auch Ralf Ludwig (Sozialrechtler) bei. Auch nicht indirekt, denn auch das wäre ein Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das ist in Deutschland klar und streng geregelt. Ein Arbeitgeber oder ein Vorgesetzter darf nur das erfragen, was erforderlich für die Ausübung der konkreten Tätigkeit ist. Darüber hinaus darf er keine Fragen zu solch persönlichen Dingen stellen, auch nicht zum Impfschutz.
Martin Friedrich Schwab ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Universität Bielefeld. Seit 2021 ist er Politiker der Basisdemokratischen Partei Deutschlands. Er sagt im Interview mit Epoch Times (am Ende eingefügt): „wenn nämlich die Regierung die Menschen zu einem Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zwingen will – und nichts anderes wäre eine Pflichtimpfung – muss sie als absolute Mindestvoraussetzung den Nachweis führen, dass die Impfung notwendig, wirksam und sicher ist. Was ich damit sagen will: Eine Einwilligung unter Druck ist in Wirklichkeit keine Einwilligung. Wer als Arbeitgeber seine Belegschaft vor die Wahl stellt „Spritze oder raus“, begibt sich juristisch auf sehr dünnes Eis.“
Rechtsanwalt Mario Bögelein ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er klagt aktuell für eine Mandantin gegen die Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften, d.h. für eine Testpflicht auch für Geimpfte.
Wichtige Punkte, von Elmar Becker, die du unbedingt beachten solltest wenn du mit deinem Arbeitgeber ins Gespräch gehst:
- Generell gibt es derzeit keine ordnungsgemäße Aufklärung. Ein Arzt muss vor einem körperlichen Eingriff – die Impfung stellt eine intramuskuläre Behandlung dar – eine Anamnese erstellen.
- Es ist immer noch nicht erforscht ob der Impfstoff wirkt, dies geht auch beispielsweise aus dem geleakten Vertrag von BioNTech/Pfizer hervor.
- Mögliche negative Folgen durch die Impfung sind nicht erforscht.
Leitfaden für einen sachlichen Diskurs mit deinem Vorgesetzten
Dein Chef droht mit einer rechtswidrigen Aufforderung, unterbreitet dir einen Aufhebungsvertrag oder stellt gar die Gehaltszahlung ein?
Bei solchen Gesprächen mit dem Vorgesetzten immer einen Vertrauten, beispielsweise Kollegen, dazu holen. Evtl. ist auch der Betriebsrat eine Möglichkeit, dass muss man im Einzelfall entscheiden. Am Besten nach solchen Gesprächen immer ein Gedächtnisprotokoll anlegen, man erinnert sich zu einem späteren Zeitpunkt kaum mehr an das einzeln gesprochene Wort.
1. Rechtswidrige Aufforderung
Wenn dein Arbeitgeber auf dich zukommt, und dich dazu nötigen will, dass du dich impfen lässt und möglicherweise mit einem Schreiben, also einem Aufhebungsvertrag, wedelt, welchen du unterschreiben sollst, dann beachte bitte folgende Schritte.
Das stellt zunächst einmal eine Nötigung und widerrechtliche Drohung (§123 BGB) dar.
Solltest du den Vertrag, weil du dich unter Druck gesetzt gefühlt hast, unterschrieben haben, kannst du innerhalb einer Woche diese Aufhebungsvereinbarung anfechten, mit der Folge, dass sie von Anfang an rechtsunwirksam war. Du kannst einen Aufhebungsvertrag auch anfechten wenn du dir nicht über alle Konsequenzen im Klaren warst.
Durch Aufhebungsverträge erlischt in der Regel der Anspruch auf Arbeitslosengeld.
2. Konsequenzen bei Freistellung – Kündigungsschutzklage – binnen 3 Wochen einreichen
Eine Kündigung trotz mangelnder Rechtslage aufgrund einer Impfverweigerung ist rechtswidrig. Du hast Anspruch auf Kündigungsschutz (KSchG, Kündigungsschutzgesetz), unter der Voraussetzung, dass du bei dem Arbeitgeber 6 Monate beschäftigt warst und der Arbeitgeber mehr als 10 Personen beschäftigt. Die Kündigungsschutzklage muss binnen 3 Wochen (§ 4 Anrufung des Arbeitsgerichts) beim Gericht eingereicht werden und der Arbeitgeber benötigt einen Kündigungsgrund.
Wir haben weiter unten alle uns bekannten Bedingungen für eine Kündigungsschutzklage aufgeführt.
Wenn eine Personen, welche das Kündigungsschreiben unterzeichnet hat, nicht Geschäftsführer oder Inhaber ist, kann man binnen einer Woche die Kündigung zurück weisen, wenn eine original Vollmacht nicht beigefügt ist.
Alle wichtigen Schreiben
Wer zahlt die Corona Tests auf Arbeit?
Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums findest du die Antwort darauf, ich hab dir hier den Ausschnitt dazu eingefügt:
In Pflegeberufen sind Tests üblich, eine generelle Testpflicht in vielen Berufen gibt es aber nicht.