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Arbeitgeber stellt ungeimpfte Pflegekraft frei – Arbeitsgericht Gießen urteilt: „Keine Beschäf­ti­gung für ungeimpfte Pfle­ge­kräfte“

Ein Arbeitgeber stellt seine Arbeitnehmer frei, weil die ungeimpft sind. Vor dem Arbeitsgericht Gießen wurde dies nun entschieden, laut Richter darf der Arbeitgeber ungeimpfte Mitarbeiter frei stellen. Dass die Arbeitnehmer unentgeltlich frei gestellt wurden, war nicht Teil dieser Verhandlung, dies muss in einem weiteren Prozess geklärt werden. Zumindest in dieser Einrichtung scheint es keinen Pflegenotstand zu geben und wenn doch eindeutig auf Kosten der Pflegequalität.

Update 17.05.2022: Das Arbeitsgericht Dresden kommt zu einer anderen Entscheidung, dies habe ich in diesem Beitrag aufgegriffen.

Zwei Arbeitnehmer, Wohnbereichsleiter und eine Pflegekraft, haben per einstweiliger Verfügung geklagt. Denn beide wurden unentgeltlich vom Arbeitgeber, der bundesweit Seniorenheime betreibt, freigestellt, nicht weil diese eine Betretungsverbot vom Gesundheitsamt erhielten, sondern weil der Arbeitgeber dies so für sich entschieden hat.

Viele von euch erinnern sich an BeneVit, eine Unternehmensgruppe die mit frühzeitigen bezahlten Freistellungen und teilweise Kündigungen bereits zum 01.12.21 eigenmächtig handelte, ohne dass es dafür eine rechtliche Grundlage gegeben hätte! Man sieht also, BeneVit ist nicht die einzige Unternehmensgruppe, welche in Zeiten eines Pflegenotstands, so mit ihren Mitarbeitern umspringt – während diese bis dahin aber noch gut genug waren. Dazu aber später mehr.

Das Arbeitsgericht Gießen urteilte nun also: „Keine Beschäf­ti­gung für ungeimpfte Pfle­ge­kräfte“ (Urt. v. 12.04.2022, Az.: 5 Ga 1/22 und 5 Ga 2/22). Ob der Arbeitgeber aber bezahlen muss, das hat der Richter offen gelassen, denn bei diesem Urteil wurde nur die Beschäftigung verhandelt. Die Frage wie der Arbeitgeber freistellen darf, bezahlt oder unbezahlt, wurde hierbei nicht entschieden. Die Vergütung muss nun in einem gesonderten Prozess eingeklagt werden.

Die Argumentation der Senioreneinrichtung war, dass von den ungeimpften Beschäftigten eine Gefährdung für Leib und Leben der Bewohner ausgeht. Gegenüber dem Interesse der Beschäftigten an der Ausübung ihrer Tätigkeit überwiege insofern das Interesse der Bewohner an deren Gesundheitsschutz. Das Arbeitsgericht Gießen argumentiert mit dem Infektionsschutzgesetz:

Dies ist für andere Arbeitsgerichte nicht verbindlich, aber RA Croset geht davon aus, dass andere Arbeitsgerichte ähnlich entscheiden werden.

Mir stellt sich an dieser Stelle die Frage, vor was genau mündige Bürger, also Senioren, hier geschützt werden sollen? Vor Vereinsamung, Verwahrlosung und mangelnder Pflegequalität sicherlich nicht. Dass hier Menschen entscheiden, die von der Praxis keine Ahnung haben und damit den Pflegenotstand weiter vorantreiben, scheint inzwischen absolut unerheblich. Wer sich als Richter 2022 immer noch so äußert, also unter Bezugnahme des oben genannten Passus, der sollte schnellstens ein Pflichtpraktikum in einer Einrichtung absolvieren. All diese Menschen tragen einen große Verantwortung dafür, dass 2022 kaum mehr Menschen den Beruf ergreifen, da sie diesen mit solchen Urteilen – Pflegekräfte haben sich zu unterwerfen und andere entscheiden was das Beste für sie ist – noch unattraktiver machen. Wie die Rechtslage hier von wem wie interpretiert wird, interessiert mich an dieser Stelle absolut nicht mehr, denn Fakt ist, Deutschland kann sich keinen einzigen Richter oder Anwalt erlauben, der pro Impfpflicht entscheidet.

Wie werden die Arbeitsgerichte entscheiden? Vergütung bei Freistellung ja oder nein?
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz ohne Arbeit kein Lohn. Wenn der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat, verliert er seinen vertraglichen Lohnanspruch. Es gibt aber eine Ausnahme, nämlich den Annahmeverzug. Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß angeboten hat und der Arbeitgeber diese nicht angenommen hat, dann muss er laut RA Croset trotzdem zahlen. Für den Zeitraum der unvergüteten Freistellung rät er, Arbeitslosengeld zu beantragen. Unter Punkt 9 auf dieser Seite, habe ich bereits vor einigen Wochen darauf hingewiesen, dass es wichtig ist seine Arbeitsleitung weiterhin anzubieten.

Da mich das Handeln in der BeneVit Gruppe persönlich entsetzt hat, ich war selbst bei solch einem Arbeitgeber tätig, möchte ich dieses gerne nochmal explizit heraus greifen. Aufmerksam wurde ich durch einen Hinweis in der Gesundheitswesen in der Krise Telegram Gruppe. Die Unternehmensgruppe hat also die bezahlte Freistellung, ohne die Mitarbeiter darüber zu informieren, ab dem 01.04.2022 in eine unbezahlte Freistellung geändert. Das hat zum Ergebnis, dass A) kein Geld auf dem Konto eingeht und B) keine Sozialversicherungsbeiträge (Krankenkassenbeiträge) bezahlt werden. Laut der Nachricht in der Telegram Gruppe erfuhren die Mitarbeiter erst durch die Krankenkassen über diesen Umstand. Die offizielle Information über die unentgeltliche Freistellung erhielten die Mitarbeiter von BeneVit selber erst am 27.04.22.

Wer jetzt denkt das würde bereits das Fass zum Überlaufen bringen, der irrt sich. Laut der Telegram Gruppe (siehe Ausschnitt des Briefs) sollen die betroffenen Mitarbeiter, am 21.04.2022 per Einschreiben, darüber informiert worden sein, dass sie am 25.04.2022 um 06:00 Uhr in einer komplett fremden Senioreneinrichtung zu arbeiten haben. Interessant dabei, der Brief wurde bundesweit zugestellt, unabhängig von der Entfernung!

Dieses Vorgehen ist mir persönlich bekannt, unliebsame Mitarbeiter werden auf diese Art und Weise schikaniert und von ihrem vertrauten Team getrennt.

Den Kollegen, egal ob geimpft oder ungeimpft, kann ich nur raten, zeigt solchen Arbeitgebern die Rote Karte, denn sonst werden solche Vorgesetzte immer mehr Grenzen überschreiten. Wieso sich die ungeimpften Kollegen nicht solidarisch erklären, zeigt mir, dass wir noch einen weiten Weg vor uns haben. Ich bin bereit für eine Veränderung, ich warte nur noch auf den großen Teil meiner Kollegen.

2 Antworten auf „Arbeitgeber stellt ungeimpfte Pflegekraft frei – Arbeitsgericht Gießen urteilt: „Keine Beschäf­ti­gung für ungeimpfte Pfle­ge­kräfte““

Richter brauchen gar kein Praktikum in einer Einrichtung zu absolvieren, um die Unsinnigkeit der Impfung zu erkennen. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache.

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