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Sicher dich ab: verlange schriftlich die Aussetzung von einem Bußgeld – Gesundheitsämter müssen handeln

Sollte das Gesundheitsamt mir dies nicht schriftlich bestätigen, dann werde ich wohl auf unbestimmte Zeit aufgrund gesundheitlicher und psychischer Belastung im Betrieb, ausfallen. Alternativ darf mir mein Arbeitgeber schriftlich zusichern, dass er dieses und mögliche weitere Bußgelder übernehmen wird, damit er meine Arbeitskraft erhalten kann. Denn der Pflegenotstand ist nicht fiktiv, er hat sich von Jahr zu Jahr zugespitzt.

Mir als ungeimpfter Krankenschwester kann ab dem 16.03.2022, das liegt im Ermessensspielraum eines jeden Gesundheitsamtes, ein mögliches Bußgeld per Post zugestellt werden. Wieso? Weil ich der Nachweispflicht nicht nachkomme und es damit ein ordnungswidriges Verhalten darstellen kann. Geregelt ist das im § 73 Abs. 1a, Nr. 7h IfSG. Ich muss also mit einem Bußgeldbescheid in einer Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen.
Mal davon abgesehen, hat es diese Kann-Regelung ganz schön in sich, denn ich habe nun als ungeimpfte Pflegekraft keinen Verhandlungsspielraum gegenüber meist unverschämten Pflegekonzernen, da ich nach dem 15.03.2022 nicht mehr neu angestellt werden darf. Mehr zum rechtlichen hier und hier nochmal etwas simpler erklärt.

Das heißt für mich jetzt, ohne schriftliche Bestätigung vom Gesundheitsamt, dass man kein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro erhält sehe ich mich außer Stande weiter zu arbeiten. Alternativ darf mir gerne mein Arbeitgeber schriftlich zusichern, dass er dieses Bußgeld und weitere, für mich übernimmt.
Eine super Idee des Bundesregierung, welchem der Pflegenotstand seit Jahren bekannt ist, ist dabei die Nachbarschaftshilfe. Aber das dürfte bei unserer solidarischen Gesellschaft ja gar kein Problem sein – sind ja nicht mal 3-4 Pikse 😉
Wir verzichten also jetzt auf Fachkompetenz und geben lieber einem möglichen ungeimpften Nachbarn den Vorrang? Als uns einzugestehen, dass es ein Fehler war?

Es wäre jetzt auch die Aufgabe meines Arbeitgebers dem Gesundheitsamt darzulegen weshalb ich im Betrieb unverzichtbar bin. Dabei spielen die Qualifikation, verschiedenste abgeschlossene Fachweiterbildungen, bereits bestehende Personalausfälle und unbesetzte Stellen im Betrieb, Teamfähigkeit, besonderer Bezug zu Bewohnern (Demenz), eine wichtige Rolle. Denkt nach – sammelt mögliche wichtige stichhaltige Punkte und weist den Arbeitgeber darauf hin.

Ich bin nicht mehr bereit, obwohl dieses Land zwingend auf meine Arbeitskraft angewiesen ist, auf euer Wohlwollen zu hoffen. Ihr habt mehrfach bewiesen, dass ich als Pflegekraft nur als Verfügungsmasse diene und ich verlasse mich sicherlich nicht auf eine „vorerst Aussetzung“.
Richtig ist, dass diese Impfpflicht jederzeit umgesetzt werden könnte, aber man will diese nicht umsetzen, weil bekannt ist was dann passieren würde. Ich habe euch mein Schreiben, welches ich heute per Einschreiben an das Gesundheitsamt gesendet habe, zur Verfügung gestellt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund Ihrer weitreichenden Befugnisse ab dem 16.03.2022 gegenüber meiner Arbeitskraft, als ungeimpfte Krankenschwester in dem Altenheim/Krankenhaus XY, welcher der Nachweispflicht nicht nachkommen kann, möchte ich zunächst auf folgenden Sachverhalt hinweisen.
Nach § 73 Abs. 1a, Nr. 7h IfSG haben Sie als Gesundheitsamt den Ermessensspielraum mir neben einem Betretungs- und Berufsverbot zudem ein Bußgeld zu verhängen, wenn ich der Nachweispflicht nicht nachkomme. Deshalb möchte ich Sie schon jetzt auf meinen Ausfall in der Einrichtung/Krankenhaus XY hinweisen, sollten Sie mir nicht schriftlich, bis spätestens 22.02.2022, bestätigen, dass Sie aufgrund des Pflegenotstands von derartigen Maßnahmen dauerhaft absehen werden.

Ich habe mich zudem rechtlich beraten lassen und möchte Sie nochmals auf Ihren Ermessensspielraum, welchem Sie durchaus nachkommen können, hinweisen. Bitte denken Sie bei Ihrer Entscheidung an die Bewohner/Patienten die ich dann nicht mehr versorgen kann, die aber dringend meiner Hilfe bedürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabrina

PS: Natürlich unterschreibt ihr mit vollen Namen, ändert das Datum im Schreiben bis wann ihr eine Antwort erwartet auf den Zeitraum von 2 Wochen ab und ändert an den zwei Passagen in welcher Einrichtung ihr tätig seid.

Eine Antwort auf „Sicher dich ab: verlange schriftlich die Aussetzung von einem Bußgeld – Gesundheitsämter müssen handeln“

Herr Söder
es ist verfassungswidrig eine Impfpflicht zu erlassen gegen eine evtl. erneute Welle. Wie sie sehen können hilft die angebliche Impfung nicht Mal gegen den Virus. In den Krankenhäusern sind auch keine Corona Patienten. Was soll das alles. Es langt.Wir werden weiter auf die Straße gehen.

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