Wer, wann, was zahlen muss, wenn du ungeimpft in Quarantäne musst – mein Thema heute. Viele haben jetzt Angst, dass sie ungeimpft in Quarantäne müssen und leer ausgehen.
Aber dient das Ganze vielleicht nur der Verunsicherung? Meiner Meinung nach ja.
Dies fing an, mit der Behauptung, Angestellte müssten die Corona-Tests selbst bezahlen und mündet nun weiter in die angebliche Lohnfortzahlung die bei Ungeimpften die in Quarantäne müssen angeblich nicht mehr durch den Arbeitgeber gegeben wäre. So wie es auch keine gesetzliche Impfpflicht gibt und mich mein Arbeitgeber somit nicht dazu nötigen darf, ist dies wieder mal eine unnötige Panik, die wohl dazu führen soll, dass sich noch mehr Menschen impfen lassen.
Ich mochte die juristischen Inhalte im Management Studium anfangs nie wirklich, aber musste feststellen, ohne geht es einfach nicht. Also möchte ich euch an dieser Stelle ein paar wesentliche Inhalte mit auf den Weg geben, vor allem für die Praxis im täglichen Arbeitsleben.
Es handelt sich bei der Aussage „keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte“ darum, dass es keine Entschädigung mehr für den Arbeitgeber vom Staat geben soll. Die Tatsache, dass Ungeimpfte keine Quarantäne Entschädigung vom Staat bekommen sollen, steht schon lange im §56 Abs.1 S.4 Infektionsschutzgesetz – doch bislang wurde dieser Joker nicht gezogen, es war ja auch noch nicht genügend Impfstoff vorhanden. Dieser Paragraph greift aber nicht für Arbeitnehmer. Denn dies hat nichts mit deinem Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu tun. Dies begründet sich aus dem §616 BGB.
Die Entgeltfortzahlung kann nur bei einer nachgewiesenen verschuldeten Arbeitsunfähigkeit verweigert werden. Die müsste aber auch erst mal durch den Arbeitgeber bewiesen werden.
Die Tatsache, dass jemand eine gesetzlich nicht verpflichtenden Impfung nicht in Anspruch nimmt, kann nicht dazu ausreichen, demjenigen eine Entgeltfortzahlung zu verweigern. Da nach Aussagen vieler Juristen kein Verschulden vorliegt.
Ist also die Tatsache „Ungeimpft in Quarantäne“ wirklich ein Verschulden sodass dieser §616 BGB nicht greifen würde? Meiner Meinung nach nein, denn es gibt keine Impfpflicht. Außer der §616 BGB wurde explizit in deinem Arbeitsvertrag für dich ausgeschlossen, wobei ich das so noch nie erlebt habe.
Bislang gibt es arbeitsrechtlich allerdings noch keine Urteile dazu.
Es würde mich aber sehr wundern, entscheiden Richter zukünftig, dass eine unterlassene Corona Impfung ein Verschulden des Arbeitnehmers ist.
Denn was ist denn mit den Rauchern die Lungenkrebs bekommen? Keine Lohnfortzahlung? Alkoholiker die Leberzirrhose bekommen? Keine Lohnfortzahlung? Das könnte man beliebig fortführen!
Eure Führungskraft mit ❤️
PS: ich empfehle an dieser Stelle die Videos der Anwältin Ellen Rohring, hier und hier. Das Thema Impfpflicht durch den Arbeitgeber habe ich bereits in diesem Beitrag aufgegriffen.