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Impfschäden – Wer Schadensersatz will, trägt die Beweislast!

Bislang sind 36 Entschädigungsanträge durch eine Corona Impfung gestellt worden. Cave: Im Zusammenhang mit allen anderen Impfungen in Bayern wurden bislang nur 28 Entschädigungsanträge gestellt. Die Coronavirus Impfung verursacht also wahrscheinlich mehr Impfschäden, als alle anderen Impfungen zusammen.

Bayern: Bislang 36 Anträge auf Entschädigung wegen bleibender Schäden durch Corona Imfpung
Hast du gewusst, dass derzeit die ersten Entschädigungsanträge aufgrund von Impfschäden durch die Coronavirus Impfungen beim „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ (ZBFS) eingehen?
Bislang sind 36 solcher Anträge gestellt worden.

Die Antragsteller müssen dann, um Anspruch auf eine monatliche Invalidenrente zu erlangen, einen kausalen Zusammenhang zwischen einem dauerhaften, körperlichen Schaden und einer davor liegenden Impfung nachweisen. Dauerhaft bedeutet, dass der Schaden länger als ein halbes Jahr anhalten muss.
Cave: Im Zusammenhang mit allen anderen Impfungen in Bayern wurden bislang nur 28 Entschädigungsanträge gestellt. Die Coronavirus Impfung verursacht also wahrscheinlich mehr Impfschäden, als alle anderen Impfungen zusammen.

Aber wer kommt denn nun für Impfschäden auf und wie gestaltet sich der Schadensersatzanspruch?

„Anders als bei längst bekannten und gut erforschten Impfungen wie z.B. gegen Masern sind die Folgen der neuen COVID-19-Schutzimpfungen naturgemäß noch wenig bekannt. Bei den Haftungsregeln im Schadensfall greift hingegen ein erprobtes Regelwerk“, so schreibt dies BR24.

Wann liegt ein Impfschaden vor?
Ein „Impfschaden“ ist nach der gesetzlichen Definition in § 2 Nr. 11 Infektionsschutzgesetz (IfSG) „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“, die zu einer dauerhaften (länger als sechs Monate andauernden) gesundheitlichen Schädigung führt.
Allein bei diesem Aspekt, neigen wir dazu zu denken, viel Spaß dabei, denn Sie sind in der Beweislast.

ETL Anwälte schreibt zum Thema Krankheit:

Eine Krankheit im Rechtssinne verlangt eine erhebliche Abweichung vom idealen Zustand. Geringfügige Störungen, die keine wesentlichen funktionellen Beeinträchtigungen zur Folge haben, reichen nicht aus. Abweichungen von einer morphologisch idealen Norm, die noch befriedigende körperliche oder psychische Funktionen zulassen, sind keine Krankheit.

ETL Anwälte

Schadenersatz für „Impfschäden“ gibt es grundsätzlich also nur, wenn Impfkomplikationen das übliche Ausmaß einer Impfreaktion (Schmerzen im Arm, Blutergüsse usw.) übersteigen, etwa Hirnschäden mit Bewegungsstörungen als Folge einer Impfung gegen Kinderlähmung.

Zuständig ist das Sozialgericht welches in diesen Fällen, also bei Impfschäden, ein Urteil darüber fällt.
Für COVID-19-Schutzimpfungen gibt es naturgemäß noch keine Urteile, also keine Erfahrungswerte. Wenn man die Urteile zu Corona Maßnahmen bislang betrachtet, werden diese sehr großzügig und wohlwollend im Sinne derer, welche diese Erlassen haben, ausgelegt.

Für so eine Gerichtsverhandlung benötigen sie einen bzw. mehrere Gutachter (die gerne Arztbriefe auch mal anders interpretieren wollen – erwähnt sei hier der größte Justizskandal mit Gustl Mollath), vielleicht auch ein Gutachten des Paul-Ehrlich Instituts (das nicht bekannt für seine Schnelligkeit ist, laut BR24 haben diese schon mal 5 Jahre für so ein Gutachten gebraucht).
Dass Todesfälle im Zusammenhang mit der Impfung und auch Nebenwirkungen relativiert werden, sollte jedem spätestens dann klar werden, wenn er dies in der Presse verfolgt. Und wieso benötigen wir überhaupt einen Gutachter? Weil dem in der Regel vor Gericht mehr geglaubt wird.

Womöglich werden für solch eine Gerichtsverhandlung mit dem Staat nur spezielle Gutachter Zugelassen, mit speziell mein ich diese die wohlwollend schreiben (von der Krankenkasse/Versischerung beauftragte) – denn es gibt ja auch derzeit keine kritische Impfstudie. So frage ich mich, auf welche kritische Quelle soll man sich stützen, BioNTech/Pfizer wären ja dumm Studien zu veröffentlichen die ihren Impfstoff nicht im positiven Sinne bewerben.
Ich möchte hier den „Fall Lena“ aufführen, der mir durch Zufall bei der Recherche in die Hände fiel – siehe Beitrag auf meinem Blog.

Seien wir ehrlich, wenn sich das BMI (Bundesministerium für Inneres – Horst Seehofer, CSU) Wissenschaftler kaufen kann für „das interne Strategiepapier zur Corona-Pandemie“ dann ist es sicherlich nicht schwer von staatlicher Seite – denn diesem müssen sie bei einem Impfschaden entgegen treten und gegen diesen klagen – entsprechend wohlwollende Gutachter zu finden.

Und wie hoch ist ein möglicher Schadenersatz ?

Im internationalen Vergleich ergeben sich sehr unterschiedliche Vorgehensweisen.
Schweden bot Impfopfern während der Schweinegrippe 311 anerkannten Geschädigten (dazu müssen sie es erst mal mit der Beweispflicht und Gutachten schaffen) maximal eine Million Euro pro Patient.
In Deutschland gibt es zum Ausgleich (das weiß man aus 2009 – Schweinegrippe mit dem Pandemrix Impfstoff) zum Ausgleich der Folgen einer dauerhaften gesundheitlichen Schädigung eine Grundrente von 156 € bis max. 811 € monatlich. Hinzu können verschiedenen Zulagen bis maximal monatlich 626 € kommen.

Bedenken sie, diesen Schadenersatz bekommen sie wirklich nur, wenn sie enorm geschädigt sind und dann brauchen sie dieses Geld um ihr Leben irgendwie lebenswert zu gestalten.

Denkt dran, denkt selbst
eure Führungskraft mit ❤️

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