Quarantäne/Freiheitsentziehende Maßnahmen:
Ein pauschales Einsperren von Bewohnern ist aufgrund des Eingriffs in die Freiheitsrechte nicht gestattet, dies bedarf eines Richterlichen Beschlusses.
NEU Urteil Nr. 289
Gericht gibt Eilantrag eines Bewohners einer Seniorenresidenz gegen Quarantäne-Anordnung statt
In dem Urteil heißt es:
„Das zuständige Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt hatte aufgrund bestätigter COVID-19-Infektionen in der Seniorenresidenz gegenüber dieser verschiedene Quarantäne-Maßnahmen verfügt, unter anderem die sogenannte Absonderung sämtlicher nicht infizierter Personen des Hauses sowie die Anordnung, diesen Personen ein Verlassen ihrer Zimmer bis mindestens zum 26.11.2020
nicht zu gestatten.“
Hiergegen wandte sich ein Bewohner im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht mit Erfolg.
„[…] Schließlich sei auch rechtlich unzulässig, der Seniorenresidenz aufzugeben, den in Quarantäne befindlichen Personen ein Verlassen ihrer Zimmer zu untersagen. Eine Übertragung solcher hoheitlichen Befugnisse auf Dritte sehe das Infektionsschutzgesetz nicht vor, zumal es sich hierbei um einen erheblichen Eingriff in Freiheitsrechte handle.“
Wenn du dich detaillierter informieren möchtest schau gerne bei meinem Blogbeitrag, ‚Rechtslupe: Ein schmaler Grat „Fürsorge vs. Freiheitsentzug“‘, an.
2 Antworten auf „Gericht gibt Eilantrag eines Bewohners einer Seniorenresidenz gegen Quarantäne-Anordnung statt“
Mich würde es sehr interessieren wie es mit den Heimbewohnerin weitergeht die eine Impfung ablehnen
Hallo,
leider musste ich bereits heute von einem Altenheim aus Hamburg hören, dass den Bewohnern mit der Kündigung gedroht wird.
Dazu gibt es derzeit noch keine offiziellen Quellen.
Es bestürzt mich, welcher Druck hier ausgeübt wird.
Viele Grüße