FFP2 Maske: Tragedauer 75 Minuten,
anschließend 30 Minuten Pause.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat ein Schreiben am 07.10.2020 veröffentlicht,
„Empfehlung zur Tragezeitbegrenzung für Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) im Sinne des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzreglung“.
Schreiben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
DGUV Regel 112-190 zum Download
Hier der Screenshot der für dich relevanten Tragezeiten – unter 5.1.3 fällt die FFP2 Maske, unter 5.1.4 fällt die Stoffmaske.
Diese DGUV Regel 112-190 besagt, dass jeder Arbeitgeber seit dem 07.10.2020 für Schäden durch das Tragen einer Stoffmaske haftet, wenn er nicht folgende Punkte beachtet:
- Mindestens eine Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
(S. 151 der DGUV Regel 112-190) - Tragezeitbegrenzung ist einzuhalten: Tragedauer von zwei Stunden mit einer anschließenden Erholungsdauer von 30 Minuten bei einer Stoffmaske – FFP2 Maske Tragedauer 75 Minuten und 30 Minuten Pause.
(S. 148 der DGUV Regel 112-190) - Für den Einsatz von Atemschutzgeräten hat der Unternehmer eine Betriebsanweisung mit allen für den sicheren Einsatz erforderlichen Angaben zu erstellen und ihre Einhaltung zu überwachen
(S. 38 der DGUV Regel 112-190) - Unterweisung anhand der Betriebsanweisung der Mitarbeiter hat in regelmäßigen Abständen zu erfolgen
(S. 39 der DGUV Regel 112-190)
Eine Antwort auf „Tragedauer von FFP2 Masken – DGUV Regel 112-190“
In Pflegeberufe und angrenzenden berufen ist diese massnahme (Pausen) in meinen Augen nicht einzuhalten. Man kann zwar zwischen den pflegen die Maske für ein bis zwei min unterhalb der Nase ziehen. Ist aber keine Erleichterung. Von Pause ist gar nicht zu reden. Teilweise trage ich in der Hauswirtschaft eines Altenheime die Maske bis zu 3 Stunden, da ich regen Kontakt mit den BW haben.