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Genesenenstatus: Klage gegen Bundesgesundheitsministerium war erfolgreich

180 Tage Version des Genesenenstatus auch wieder für Ungeimpfte verfügbar – nur für kurze Zeit! Allerdings auch nur wegen technischer Probleme.

Ja wie lange gilt denn jetzt der Genesenenstatus und wann ist das genaue Ablaufdatum. Generell unterscheidet das RKI derzeit zwischen geimpft und ungeimpft. Das heißt für den Geimpften gilt der Genesenenstatus 180 Tage, für den Ungeimpften bis letzter Woche nur 90 Tage – zumindest technisch.
Spätestens an diesem Punkt sollte jedem klar werden worauf es hinaus laufen soll, aber richtig und wichtig zu erwähnen ist, die Impfung ist sicher und schützt – ganz klar.
Fakt ist, aufgrund technischer Probleme können die Apotheken wohl nicht unterscheiden zwischen „geimpft genesen“ und „ungeimpft genesen“, was dazu führt, dass man ab dieser Woche wieder ein Zertifikat für 180 Tage ergattern kann. Ähnlich wie auf dem Flohmarkt bei bekannten Wühltischen, heute so und morgen so, aber selbstverständlich hat alles etwas mit Wissenschaftlichkeit zutun. Das bestätigt nun auch der MDR.

Man muss schon wirklich sehr beschränkt sein, wenn man wirklich noch daran glaubt, dass das alles etwas mit Gesundheitsschutz zutun hat. An eurer Stelle, wenn ihr denn betroffen seid, holt euch die 180 Tage Version des Genesenenstatus.

Ach und da wäre ja auch noch Karl Lauterbach, dem steht das Wasser bis zum Hals, schließlich hat das Bundesverfassungsgericht die Auslagerung der Entscheidungsmacht an das RKI und PEI kritisiert.

Gestern sagte Lauterbach dann dazu:

Über tiefgreifende Entscheidungen wie etwa den Genesenenstatus möchte ich selbst und direkt entscheiden.

Karl Lauterbach

Laut Bild hat der Minister dafür einen Satz in den Beschlussentwurf für den Coronagipfel an vergangenem Mittwoch schreiben lassen. Wörtlich heißt es unter Punkt 8: „… entfällt in Hinblick auf die Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus die Delegation auf das Paul-Ehrlich-Institut und Robert-Koch-Institut“.
Eine Streit- und Fehlerkultur gibt es in Deutschland nicht, man passt die Inhalte einfach an und gut ist, Fehler werden nicht eingeräumt.

Weiter möchte ich die Klage von RAin Hamed erwähnen, die für 2 Betroffene (dies gilt auch nur für die Beiden, wieso auch immer), gegen das Bundesgesundheitsministerium klagte. Das heißt also eine Verkürzung des Genesenenstatus durch Bekanntgabe des RKI auf dessen Webseite ist verfassungswidrig.

RA Däblitz schreibt dazu auf seinem Telegram Kanal: One More VG Entscheidung gegen die Verkürzung des Genesenenstatus. Diesmal allerdings mit der Besonderheit, dass Betroffene direkt einen Eilantrag gegen die BRD, vertreten durch Karl Lauterbach, stellen können:

Das Gericht folgte der Antragstellerin in ihrer Argumentation zur Zulässigkeit des Antrags, in dem sie direkt gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt und die vorgenannten Bundesverordnungen beanstandet hatte. Das Gericht bestätigte damit, dass es ausnahmsweise direkt ein Rechtsverhältnis zwischen den Antragstellern und der Bundesrepublik Deutschland als Verordnungsgeberin gibt. Nach Ansicht von Hamed sind daher alle Anträge bezüglich des Verkürzungsstatus beim VG Berlin zu stellen, unabhängig davon in welchem Bundesland man lebt.

D.h. jeder kann diesen Antrag kopieren (am Ende als PDF zum Download eingefügt) und selbst stellen. Man muss dazu noch darlegen, dass man nicht geimpft und wie man konkret betroffen ist.

An dieser Stelle möchte ich gerne auch auf die Klage von Herrn Prof. Müller erinnern, der in dieser für einen Genesenenstatus von 1 Jahr klagt (hier seine Website).