Was tun? Den Kopf jetzt zu verlieren wäre das denkbar ungünstigste und damit das nicht passiert, spreche ich über die Schritte die ich als ungeimpfte Krankenschwester, die von der Impfpflicht massiv betroffen und in die Ecke gedrängt wird, jetzt angehen werde. Als Hilfestellung und kleines Backup, damit ihr euch sicherer fühlt, gebe ich euch den Podcast von Rechtsanwalt Alexander Christ an die Hand. Ihr könnt ihn hier bei mir auf dem Blog runterladen. Hört euch diesen heute, morgen oder auch am Wochenende – ganz – an. Nur wer weiß was seine Rechte sind, kann selbstsicher, sachlich und ruhig gegenüber dem Arbeitgeber auftreten und argumentieren.
Hier also nun mein kurzer Handlungsleitfaden, welcher euch eine Orientierung geben soll, was ich jetzt aktuell tue:
- Ich für mich stelle derzeit sicher, dass ich einen Arzt meines Vertrauens in meiner Region habe, der mich bereits vor dem 15.03.2022 arbeitsunfähig schreibt. An einer AU kann weder der Arbeitgeber noch das Gesundheitsamt – welches ja zukünftig über ein Berufsverbot und Bußgeld gegenüber meiner Person entscheiden darf – rütteln. Da die Nachweispflicht „nur“ bis Ende des Jahres gilt, werde ich mir dadurch erst mal Zeit und Luft verschaffen.
Durch diese AU ist gewährleistet, dass ich weiterhin finanziell abgesichert bin – siehe Folge 2 & 4 des Podcastes. - Nadelstiche schon jetzt zu setzen, bedeutet aufzuzeigen, dass wir unentbehrlich sind. Deshalb werde ich regelmäßig schon vor dem 15.03.2022 arbeitsunfähig sein – siehe auch Empfehlung von Rechtsanwalt Holger Fischer.
- Mein Zwischenzeugnis – was jeder, jederzeit bei seinem Arbeitgeber verlangen kann – habe ich inzwischen bei meinen Unterlagen.
- Ich gehe auf Spaziergänge, weil m.M.n. nur das Sichtbar machen meines Unmuts bezüglich dieser Impfpflicht – natürlich friedlich – auf der Straße wirklich Einfluss nehmen kann – Stichwort Gesetz der 3,5%. Egal ob geimpft oder ungeimpft, egal ob bereits von der Impfpflicht betroffen oder nicht, jeder sollte spazieren gehen.
- Es wurde bereits eine Verfassungsbeschwerde (Aktenzeichnen 1 BvR 2649/21) durch den Heidelberger Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Uwe Lipinski eingereicht. Alle relevanten Klägergruppen sind in dieser Verfassungsbeschwerde enthalten, das Ergebnis hat nicht nur für mich Auswirkungen, sondern für uns alle. Drücken wir die Daumen und machen diese erste und bislang wohl einzige Verfassungsbeschwerde bekannter.
Viele weitere Details habe ich dir hier und hier zusammengefasst. Nachfolgend nun alle Podcastfolgen zum Download.
Einführung zum Podcast von Rechtsanwalt Alexander Christ
Folge 1
Allgemeine Bemerkungen zum aktuellen Änderungsgesetz zum IfSG, dem Infektionsschutzgesetz.
Folge 2
Krankschreibung, kaum Patientenkontakt und dergleichen mehr und allgemein um die aktuellen Änderungsgesetz zum IfSG, dem Infektionsschutzgesetz.
Folge 3
Freistellungen, Ausbildung und einiges mehr – und natürlich wieder allgemein um die aktuellen Änderungsgesetz zum IfSG, dem Infektionsschutzgesetz.
Folge 4
Elternzeit, Sozialabgaben (also um die Frage, bin ich weiter krankenversichert oder nicht?) und nochmal um Krankschreibung – und natürlich wieder allgemein um die aktuellen Änderungsgesetz zum IfSG, dem Infektionsschutzgesetz.
Folge 5
Bußgelder (wann drohen diese wem?), die Frage, in welchen Betrieben gelten die Regelungen eigentlich und andere Fragen – und natürlich wieder allgemein um die aktuellen Änderungsgesetz zum IfSG, dem Infektionsschutzgesetz.
Kommentar von mir:
Bei Folge 5 des Podcastes habe ich und auch das Netzwerk KRiStA eine andere Auffassung, denn uns als ungeimpften Pflegekräften droht sehr wohl ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro, kommen wir der Nachweispflicht nicht nach – die Details findest du in diesem Beitrag von mir. Ich habe diesbezüglich bei ihm via E-Mail nachgefragt, sollte ich Antwort erhalten, ergänze ich das hier natürlich.
Folge 6
Meldung ans Gesundheitsamt, die Arbeitslosmeldung und um Interessantes zur ambulanten Pflege – und natürlich wieder allgemein um die aktuellen Änderungsgesetz zum IfSG, dem Infektionsschutzgesetz.
Folge 7
Arbeitslosengeld bei Freistellung ohne Kündigung.
Eine vorherige Kündigung ist nicht ausschlaggebend für den Erhalt von Arbeitslosengeld. Voraussetzungen:
- Arbeitnehmer erhält 1. kein Entgelt.
- Arbeitnehmer ist 2. faktisch ohne Arbeit, er wird nicht beschäftigt von seinem Arbeitnehmer.
- Arbeitnehmer ist 3. nicht arbeitslos, da der Arbeitsvertrag nicht beendet wurde. Es wurde noch keine Kündigung ausgesprochen.
Wendet euch mit einem Schreiben an die Agentur für Arbeit, welches ich euch nachfolgend kurz aufschreibe.
Schreiben für die Arbeitsagentur
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich unentgeltlich von meinem Arbeitgeber freigestellt wurde beantrage ich hiermit, nach Paragraph 157 Abs. 3 SGB 3, den Bezug von Arbeitslosengeld.
Bitte lassen Sie es mich wissen sollten Sie weitere Unterlagen von mir benötigen.Mit freundlichen Grüßen
XY
Danach abwarten welche Reaktion dann erfolgt. Weiterhin bietet ihr dem Arbeitgeber eure Arbeitsleistung an (siehe auch die Empfehlung von Rechtsanwalt Holger Fischer). Wie ihr das am geschicktesten macht habe ich hier unter Punk 9. bereits erklärt.
Denn neben der arbeitsrechtlichen gilt auch die die sozialrechtliche Seite zu kennen:
Denn wahrscheinlich werden Arbeitnehmer vielfach auch erst einmal (unbezahlt) freigestellt. Und dann heißt es, sich unverzüglich, möglichst noch am Tag der Freistellung, bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden und Arbeitslosengeld I zu beantragen. Gemäß Paragraph 157 Abs. 1, Abs. 3 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) hat der Freigestellte bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Derweilen bietet der Arbeitnehmer parallel dem Arbeitgeber weiter schriftlich die Arbeit an, setzt ihn damit auch in Zugzwang, Arbeitsentgelt zu zahlen und möglicherweise vorhandene andere Einsatzmöglichkeiten (Büro/Homeoffice) anzubieten.
Rechtsanwalt Holger Fischer
Ergänzend zu ALG I vorsorglich ALG II beantragen.
Sollten noch wichtige Informationen fehlen, dann meldet mir diese gerne hier im Kommentarbereich unterhalb des Beitrags. Außerdem freue ich mich über eure Meinung und Einschätzung dazu.
12 Antworten auf „Impfpflicht in medizinischen Berufen – Handlungsleitfaden für alle Beschäftigten“
Danke für Deinen Einsatz und Hilfestellung.
Du hast es gut formuliert und sprichst mir als Kollege sofort aus dem Herzen.
Iich bin seit Ende Dezember in der AU. Denn meine Nerven sind aufgrund diesen ungehaltenen Regelungen zum Infektionsschutzgesetz dermaßen strapaziert. Ich bin zu nichts mehr fähig und bereit noch meine Leistung als Arbeit nehmer zu erfüllen. ICH HOFFE für uns alle dass diese Maßnahmen sehr bald wieder aufgehoben werden damit wieder Normalität und Ruhe einkehrt. Mein Arbeitgeber ist uneinsichtig und den ganzen Tag mit dem impfstatus seiner Mitarbeiter beschäftigt. Ein Systemling dieses Staats. Ich trauere meinem Job etwas hinterher, weiß aber das etwas neues kommt und ich rudere keinen Zentimeter mehr zurück. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Herzliche Grüße. EIN Kollege aus der Pflege
Hallo Joe,
mir und einem weiteren Kollegen geht es ganz genau so wie dir. Wir sind beide Rettungssanitäter und fuhren (bis zur Einführung der täglichen Testpflicht f.d. Arbeit) mit dem Krankenwagen, um Patienten zu befördern. Sind nun auch in der AU, obwohl wir viel lieber unserem geliebtem Job nachgehen würden.
Ich kann mich deinen Worten nur anschließen, und hoffen, daß dieser Irrsinn ein jähes Ende findet. Ich wünsche uns und allen anderen Kollegen im Gesundheitssektor die Kraft auszuharren und in der Kraft und Energie zu bleiben.
LG von Manu
Hallo! Mich würde interessieren, wie sich die Situation für Soloselbstständie( z.B. Physiotherapeuten, Ärzte, Heilpraktiker) darstellt!
Herzliche Grüße
Liebe Ulrike, ich bin in der gleichen Situation. Als Soloselbständige Heilpraktikerin und Physiotherapeutein gibt es keinen Arbeitgeber, der meine, für das Unternehmen notwendige Weiterbeschäftigung, vor dem Gesundheitsamt darstellen kann. Denn ich bin Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Person. Daher bin ich, nach meinem Verständnis, auch verpflichtet, meinen Status dem Gesundheitsamt selbst zu melden, um einem Bußgeld zu entgehen, welches bei Nichtmeldung verhängt wird. Eine Krankschreibung oder AU Bescheinigung sind aus wirtschaftlichen Gründen keine Alternative.
Es bleiben also nicht viele Möglichkeiten , wenn die Impfung keine Option ist.
Entweder Aufgabe des geliebten Berufes und damit der wirtschaftlichen Existenzgrundlage, da bei Arbeitslosigkeit keine Versicherung greift, wie bei Angestellten.
Oder der Nachweis einer Impfunfähigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt.
Kennen Sie andere Personen welche in der gleichen Situation sind?
Herzliche Grüße
Ursel Schäfer
Hallo Ursel,
ich bin selbstständige Ergo (ohne Angestellte) und bin auch nicht sicher, wie es jetzt weitergehen soll.
Es ist unfassbar, wieviel Energie, die Patienten zugute kommen könnte, mit dieser Sch… Impfpflichtdebatte vergeudet wird… Wie hieß es mal in den 80ern? Mein Körper – meine Entscheidung!!! Wir müssen stark bleiben!
Liebe Grüße
Maja
Sehr geehrter Herr Christ oder ein anderer Leser…
Dieser Podcast ist sehr sehr interessant.
Vielen Dank dafür. Was mir persönlich etwas lieber wäre, wenn es etwas schriftliches davon geben würde, was man dem Arbeitgeber vorlegen kann.
Ich selber bin Staatlich anerkannte Erzieherin in unbefristeter Anstellung.
Mein Arbeitgeber verpflichtet uns jetzt aber zur Impfung ab 16.3.22. Da wir ein heilpädagogisches Unternehmen sind, ich aber in einer integrativen Kita im Unternehmen arbeite, bin ich mir unsicher ob die Impfung überhaupt für Erzieher gilt.
Vielleicht kann mir jemand helfen?
Erzieher ist ja kein Pflegeberuf. Oder?
Liebe Grüße aus Leipzig
Hallo..ich bin MFA und auch von der Impfpflicht betroffen… Problem ist,einen Arzt zu finden der einen für lange Zeit Arbeitsunfähig schreibt.. Mit 4 Wochen ist einem ja nicht geholfen..ich bin echt verzweifelt..LG Judy
Hallo,
ja ich weiß, dass dies nicht so einfach ist. Deshalb ist es jetzt auch so wichtig sich mit Kollegen oder Menschen aus der Region zu vernetzen um Kontakte zu knüpfen.
Regional Pflegegruppen:
https://fuehrungskraft-mit-herz.zwitschern.net/regionale-pflegegruppen/
Termine zu Spaziergängen wo man auch sehr interessante Menschen kennenlernen kann:
https://fuehrungskraft-mit-herz.zwitschern.net/soziale-berufe-vernetzen-sich/
Viele liebe Grüße
Sabrina
Hallo Judy , ich bin ebenfalls MFA und ich mir geht es gerade genauso wie Dir. Gerne können wir uns austauschen.
Ich bin Physiotherapeutin und lasse mich nicht experimentell gen““therapieren“““.Ich habe mit meiner Chefin verabredet, dass sie mich zum 1.4. Betriebsbedingt kündigt.Wenn ein Wunder geschieht, zerreissen wir die Kündigung.Wenn der Wahnsinn weiter betrieben wird, melde ich mich arbeitslos.
Es ist ein Irrsinn!!!!!!!!!!!!
Hallo,
also m.M.n. muss dich deine Chefin nicht kündigen, außer das Gesundheitsamt klopft an der Türe. Zunächst sollte deine Chefin „nur“ das Gesundheitsamt über den Status ihrer Mitarbeiter informieren, das wars.
Ich empfehle dir und deiner Chefin den Podcast in diesem Beitrag anzuhören. Das Datum 01.04. erscheint mir auch nicht ganz passend.
Viele liebe Grüße
Sabrina
Ich wurde zu einem Gespräch gebeten bei der Personalreferentin. Es ging um die Frage wie es weitergeht nach dem 15.3.22
Da ich nicht geimpft bin, wie’s ich auf die Möglichkeit hin, es dem Gesundheitsamt zu melden. Ihre Antwort war, das der Arbeitgeber die Verantwortung nicht dem Gesundheitsamt überlässt, sondern selbst entscheiden möchte OB er Ungeimpfte beschäftigt. Kann er das so ohne Weiteres tun? Wie soll ich mich verhalten?
Dankeschön