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Tarifeinigung beschert Pflegefachpersonen eine überfällige „Lohnsteigerung“ – und das war es?

Im #Tarifstreit um den öffentlichen Dienst haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber gestern (25. Okt. 2020) nach langem Ringen geeinigt.
Wie findet Ihr das – reicht das? ist es angebracht? oder ist dies nur der bekannte Tropfen auf dem heißen Stein?
Ändern sich denn die Bedingungen dadurch?

Wie wirkt sich dies konkret aus?
Zulage für Pflegefachpersonen

! Ab März 2021 wird eine Pflegezulage von 70 Euro gezahlt, ein Jahr später noch einmal 50 Euro zusätzlich.
Die Zulage in der Intensivmedizin wird mehr als verdoppelt auf 100 Euro monatlich, die Wechselschichtzulage steigt von 105 auf 155 Euro monatlich, wie es weiter hieß.
Laut Verdi beträgt die Lohnsteigerung für Pflegefachpersonen bis Ende 2022 ! damit rund 8,7 Prozent.

In den Betreuungseinrichtungen wie Senioreneirnichtungen wird die Pflegezulage mit einem Plus von 25 Euro auf Gleichstand mit den kommunalen Krankenhäusern gebracht.

Es soll eine einmalige Prämie von 600 Euro geben die jetzt erst durch Verdi verhandelt wurde für die Mitarbeiter die im TVöD (Tarifvertrag) arbeiten – dies ist unabhängig von der Corona Pflegeprämie des Gesundheitsministeriums welches von den Pflegekassen bezahlt wird.
Wenn bereits eine Prämie von 1.000 Euro bis zu 1500 Euro ausbezahlt wurde, durch die Corona Pflegeprämie des Gesundheitsministeriums, gibt es keine Zahlung mehr.


Der Bundesvorsitzende von Beamtenbund und Tarifunion (dbb), Ulrich Silberbach, sagte: „Das ist der Corona-Kompromiss. Wir haben mit diesem Abschluss das aktuell Machbare erreicht.
Laut Horst Seehofer, bewege sich der Tarifabschluss an der Grenze des finanziell Verkraftbaren.

Wenn das, das Maximum ist, was für die Pflegefachpersonen finanziell geleistet werden kann, so werden hier falsche Prioritäten gesetzt!


Wie bekomme ich die Corona-Pfle­ge­prämie vom Bundesgesundheitsministerium, welche durch die Pflegekassen bezahlt werden?

Dein Arbeitgeber stellt für dich den Antrag bei der Pflegekasse.
Sobald der Erstattungsbetrag von der Pflegekasse bezahlt wurde, muss dein Arbeitgeber diesen bis spätestens mit der nächsten Gehaltsabrechnung an dich ausbezahlen.

Wichtig ist auch das die Prämie mit der nächsten Gehaltsabrechnung, bei der jetzigen (2.Auszahlung) spätestens aber bis 31.12.2020 ausgezahlt werden muss.
Danach ist die Prämie nicht mehr steuerfrei.
Du darfst in dem Zeitraum von 3 Monaten zwei Wochen krank gewesen sein.
Auch wenn du den Arbeitgeber gewechselt hast, steht dir dieses Geld zu.
Die Prämie erhält jeder Mitarbeiter dies ist unabhängig eines Tarifvertrages (TVöD) – 1.000 – 1.500 Euro

➡️ Alle detaillierten Informationen findest du in diesem PDF.
➡️ Auch das Bundesgesundheitsministerium informiert auf seiner Website PDF.

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