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Lauterbach und Watzl loben die Impfstoffe und das Europäische Parlament bereitet derweil einen Fond für Impfgeschädigte vor

Das Europäische Parlament will einen Fond zur Entschädigung der Opfer der „COVID-19-Impfstoffe“ einrichten. Hä würde ich intuitiv denken, ermahne mich aber selbst. Also nochmal, „wie bitte“?

Wieso eigentlich? Wenn man der Aussage des Immunologen Watzl und unseres Experten Karl Lauterbach Vertrauen schenkt, dann sind diese neuartigen Vektor- und mRNA Impfstoffe doch gleichzusetzen mit dem übermäßigen Konsum von Energy Getränken.

Halten wir zunächst fest, gesunde Menschen müssen die Schnelltests, um am täglichen Leben teilhaben zu können, selbst bezahlen – wenn sie denn dank 2G Lockdown für Ungeimpfte überhaupt noch dürfen. Einige Gemeinden machen natürlich auch hier wieder ihr eigenes Ding. Besonders negativ sticht Koblenz hervor: Dort sind inzwischen die Schnelltests wieder kostenlos – allerdings nur für Geimpfte.

Als Begründung für den Fond wird die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) herangezogen, welche bereits rund 1.000.000 Fälle von Nebenwirkungen nach der Impfung mit COVID-19-Impfstoffen aufführt:
435.779 Fälle beim Impfstoff von Pfizer BioNTech,
373.285 Fälle bei AstraZeneca,
117.243 Fälle bei Moderna und
27.694 Fälle beim Impfstoff von Janssen.
Außerdem werden 5.000 Todesfälle mit aufgeführt – 4.198 Personen beim Impfstoff von Pfizer.
Ein Zusammenhang zur Impfung ist da garantiert ausgeschlossen. Also – warum dann überhaupt diesen Fond gründen?

Erwähnenswert ist noch, dass für die Entwicklung und die Verabreichung der Impfstoffe alle Steuerzahler belangt werden, um das Ganze zu finanzieren. Jetzt sollen Menschen, die einen Impfschaden davon getragen haben, wiederum durch einen Fond – welcher nur möglich ist durch alle Steuerzahler – entschädigt werden. Während die Pharmakonzerne, allen voran BioNTech/Pfizer mit Ugur Sahin, sich jeglicher Haftung durch entsprechende Verträge entziehen – trotz Finanzierung durch den Steuerzahler.
Wieso eigentlich? Die Nebenwirkungen, die offiziell im 15. PEI Sicherheitsbericht aufgeführt sind, sind doch alles nur Verdachtsfälle – das kann dann ja unmöglich kausal an der Impfung liegen.

Nun, umso mehr überraschten mich die Pläne von der Gründung eines EU-Fonds zur „Entschädigung der Opfer der COVID-19 Impfstoffe“:

B9-0475/2021

Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Einrichtung eines europäischen Fonds zur Entschädigung der Opfer der „COVID-19-Impfstoffe“

Das Europäische Parlament,

– gestützt auf Artikel 143 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Europäische Arzneimittel-Agentur bereits rund eine Million Fälle von Nebenwirkungen nach der Impfung mit COVID-19-Impfstoffen aufführt:

– 435 779 Fälle beim Impfstoff von Pfizer BioNTech,

– 373 285 Fälle beim Impfstoff von AstraZeneca,

– 117 243 Fälle beim Impfstoff von Moderna,

– und 27 694 Fälle beim Impfstoff von Janssen[1];

B. in der Erwägung, dass diese Nebenwirkungen mitunter schwerwiegend ausfallen; in der Erwägung, dass beispielsweise etwa 75 000 Personen nach der Verabreichung des Pfizer-Impfstoffs schwerwiegende neurologische Nebenwirkungen erlitten haben sollen;

C. in der Erwägung, dass nach Angaben der Europäischen Arzneimittel-Agentur die Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen für rund 5 000 Personen in der Europäischen Union tödliche Folgen hatte:

– bei 4 198 Personen beim Impfstoff von Pfizer[2],

– bei 1 053 Personen beim Impfstoff von AstraZeneca,

– bei 392 Personen beim Impfstoff von Moderna,

– und bei 138 Personen beim Impfstoff von Janssen;

D. in der Erwägung, dass die Europäische Kommission die Kaufverträge ausgehandelt hat und dabei kein Interesse an der Haftung der Arzneimittelhersteller zeigte; in der Erwägung, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments bei den Verhandlungen keinen Zugang zu den Verträgen hatten;

1. fordert die Kommission auf, einen Fonds zur Entschädigung der Opfer von COVID-19-Impfstoffen einzurichten;

2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Europäisches Parlament

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Corona Krankenhaus Medizin Pflege Politik

Zu wenig Pflegepersonen, Betten stehen leer und ein Ärztlicher Direktor mit einer fragwürdigen Forderung

Pflexit-Minister Jens Spahn

Ein Medizinischer Direktor – Dr. Manfred Wagner, Pandemiebeauftragter des Fürther Klinikums -wendet sich mit zwei Instagram Videos an die Bevölkerung. Auch aus München kommt ein ähnlicher Weckruf „Zu wenig Pfleger, Betten stehen leer: München droht Klinik-Kollaps – „Es ist viertel nach zwölf“.
Einerseits kann man den Hilferuf verstehen, doch stößt man andererseits auf Unverständnis. Diese Pandemie existiert seit 19 Monaten und bemüht man ein wenig das „www“ so wird man feststellen, dass bereits die Jahre davor zur Herbst und Winterzeit die Krankenhäuser überlastet waren.
Werfen wir also nochmal einen Blick auf die Vorjahre und stellen fest, am Problem hat sich nichts geändert. Das sind zum einen DRGs die die Bedingungen für Patienten und Personal unerträglich machen und zum anderen führen diese wiederum zu einem massiven Pflexit (Pflege Exit).

Bericht aus 2018

Doch das Problem ist, benötigt gewiss jeder irgendwann Zuwendung in Form von Pflege, so vergessen die Menschen doch recht schnell, gerade in Wahljahren welche die Parteien wären, die sich dafür einsetzen täten. Eigentlich ist die Aufnahmekapazität eines Krankenhauses begrenzt, denn diese bemisst sich am vorhandenen Personal (Pflegepersonaluntergrenzen, PPUG), zumindest seit 2020 und für einige Bereiche im Krankenhaus. Hält sich ein Krankenhaus nicht daran, muss es Strafzahlungen tätigen.
Verständlich, dass sich gerade der Medizinische Direktor mit derart Reichweite (14,4 Abonnenten) bei Instagram an die Öffentlichkeit wendet, so hat es im Pandemiejahr 2020 ja schon mal geklappt mit einem derartigen Aufruf. Doch seitdem war es bezüglich der PPUG ziemlich still geworden und man hörte aus der Richtung der Mediziner kein Wort darüber.

Das heißt also konkret, die Pflegepersonaluntergrenzen wurden ab dem 01.01.2020 verbindlich eingeführt. Allerdings ab März 2020 bereits wieder ausgesetzt, wegen der dynamischen Entwicklung der Pandemie. Das lässt die Schlussfolgerung zu, wirft man einen Blick auf die Handhabe des DIVI und den Intensivbettenskandal, dass der Herr Direktor genau weiß worum er die Bevölkerung und Politik bittet. Ebenfalls weiß er, dass dies nichts am Pflegenotstand ändern wird. Wieso hat man also nicht viel früher Maßnahmen gegen den Pflexit (Pflege Exit) gefordert, haben doch 2020 9.000 Pflegepersonen den Beruf verlassen. Diese Schlagzeile war groß in den Medien, geändert hat sich nichts, weder am Wahlverhalten noch an der Politik, die in Dauerschleife vor der Überlastung der Krankenhäuser warnt, im Pandemiejahr aber 25 Krankenhäuser schließt.

Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wurden beauftragt, die Pflegepersonaluntergrenzen der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) vom 05.10.2018 in den Bereichen Geriatrie, Kardiologie, Unfallchirurgie und Intensivmedizin zu überprüfen und weiterzuentwickeln sowie für die neuen pflegesensitiven Bereiche Neurologie und Herzchirurgie Pflegepersonaluntergrenzen bis zum 31.08.2019 zu vereinbaren, die ab dem 01.01.2020 verbindlich gelten.

Aufgrund der dynamischen Entwicklung der COVID-19-Erkrankungen wurden die Regelungen der PpUGV in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 vorerst befristet ausgesetzt. Konkret bedeutet dies, dass die Nichteinhaltung der PpUG ab März 2020 bis einschließlich Dezember 2020 auch nicht sanktioniert werden kann. Im Zuge der Rückkehr von Krankenhäusern in den Regelbetrieb wurden die Regelungen der PpUGV ab dem 01.08.2020 für die Bereiche Intensivmedizin und Geriatrie wiedereingesetzt, Nachweispflichten greifen damit erstmals wieder zum 15.10.2020.

GKV Spitzenverband

War Jens Spahn nicht der Gesundheitsminister welcher die meisten (teilweise unsinnigen) Gesetze auf den Weg brachte, so scheint vor allem die Personaluntergrenze (PPUG) vielen Ärzten und Klinikleitungen ein Dorn im Auge. Während Ärzte für bessere Bedingungen auf die Straße gehen und die Arbeit nieder legen, so sehen Pflegepersonen davon ab, um den Betrieb nicht unnötig zu schädigen. Ein sozialer Gedanke der einmal mehr zeigt, dass das Klatschen eben nicht reicht. Aber an sich sollten die PPUG eine „stabile“ Versorgung – soweit das in Zeiten des Pflegenotstands überhaupt geht – und ein gewisses Maß an Qualität sichern, an sich eigentlich eine gute Erfindung.

Am Ende stellt sich mir die Frage wie ernst die Aussage „Wir würden jede Pflegekraft einstellen, die wir bekommen.“ von einem Impfbefürworter wie Dr. Manfred Wagner zu nehmen ist. Wie gut, dass sich direkt der Bayerische Gesundheitsminister Klaus Holletschek eingeschaltet hat – Frau Huml ist ja gegangen worden – und eine intelligentere Lösungen als Strafzahlungen zugesichert hat. Herr Söder hat wie immer alles im Griff, warnt er doch bald täglich vor der Überlastung der Krankenhäuser, so hat es seine Partei bislang nicht geschafft – außer Klinikschließungen voran zu treiben – den Pflegenotstand intelligent zu lösen.

Aber wo sind all die geimpften Menschen, welche inzwischen ihren Booster erhalten haben, aus Angst beatmet auf der Intensivstation zu landen und setzen sich für mehr Pflegequalität ein, welche eben nur durch mehr Personal möglich ist? Wo sind all die solidarischen Menschen welche sich für bessere Bedingungen in der Pflege einsetzen um dem Pflegenotstand (Pflexit = Pflege Exit) entgegen zu wirken?

An sich geht es dem Medizinischen Direktor nur darum, dass die Strafzahlungen seinem Klinikum erlassen werden. Wie groß aber ist dieser Mangel eigentlich an Pflegepersonen? Experten gehen davon aus, dass bundesweit 100.000 Pflegepersonen in den Krankenhäusern fehlen – da sind die Pflegepersonen aus den Senioreneinrichtungen und ambulanten Pflegediensten nicht mit eingerechnet. Genaue Zahlen, wie viele Stellen in Fürth unbesetzt sind, nennt das Klinikum nicht.

Eure Führungskraft mit ❤️


Einige wichtige Aspekte die ich aus dem Kommentarbereich des Videos gefunden habe und als sehr wichtig erachte:

  • Werden Strafzahlungen ausgesetzt, wird sich wohl niemand mehr an PPUG‘s halten – dann haben wir im Frühjahr noch mehr Pflegekräfte wegen desolaten Arbeitsbedingungen vergrault.
  • Aussetzen der Strafzahlungen ist nicht die Lösung, hier wird ein Mittel genutzt, welches 2020 schon mal funktioniert hat auf dem Rücken der Pflegepersonen und am Ende auch für Ärzte, Patienten und Angehörige.
  • Anstatt sich mit einem Video an die Bevölkerung zu wenden und anzusprechen woran es wirklich liegt, wird dieses Video ungefiltert geteilt.
  • Das Ganze ist mir mal wieder sehr einseitig betrachtet, aber anders kennen wir es ja nicht von CSU/CDU der Herr Holetschek angehört, die Partei hatte 16 Jahre Zeit den Status Quo herzustellen und zu verwalten.
  • Kliniken fahren wenn PPUG´s weg fallen wieder Volllast weil die Strafzahlungen wegfallen, das ist ein sehr sehr schmaler Grad.
  • Wie werden Pflegepersonen vor Überlastung beim Wegfallen der PPUGś geschützt?
  • Weiterhin darf man nicht vergessen dass mit der Nichteinhaltung der PPUG´s immer eine Gefährdung der Patienten und Überlastung des Personals einhergeht.
  • Langfristig braucht es ein Ende des Pflegenotstands. Die Politik muss endlich dafür Sorge tragen, dass der Pflegeberuf so attraktiv ist, dass der Mangel verschwindet.

In einigen Beiträgen habe ich die Themen die die Pflege massiv belasten bereits aufgegriffen:
Pandemie? Sterbehilfe für das Deutsche Gesundheitssystem: von aktuell knapp 1.400 Krankenhäusern auf deutlich unter 600
Paradox: Aufgrund Personalmangels arbeiten erstmals positiv getestete Pflegekräfte weiter – Bayern und Bremen
Personallücken, Pflegeengpässe, Privatisierungsdruck: Studie empfiehlt Abschaffung der DRG-Fallpauschalen

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Corona Impfung Medien Politik

Wie sieht es mit deinem Impfabo aus?

Für mich war von Anfang an klar, diese Impfung birgt ein maximales Risiko und hat absolut keinen Nutzen. Mein Körper musste bislang auch mit Multiresistenten Keimen klar kommen und hiergegen würde beispielsweise ein größeres Bewusstsein für die Vergabe von Antibiotika helfen. Aber lassen wir das Thema, denn Realitätsleugnung ist aktuell ganz groß im Kurs.

Inzwischen sind wir auch wieder in dem guten alten Panikmodus und jeder zweite Post bei der Tagesschau richtet den Fokus auf die „Pandemie der Ungeimpften“. Die Bilder von Italien können für diesen Herbst nicht mehr herangezogen werden, deshalb zieht man eben jetzt Länder wie Rumänien heran. Italien soll schließlich als Vorzeigeland herhalten, schließlich sind dort die Maßnahmen mit Grundrechten kaum mehr vereinbar. Was ist eigentlich mit Schweden?

Wir befinden uns also aktuell in einem Zustand der „freiwilligen Impfpflicht“. Auch muss ich mir sagen lassen, es wäre eine „Pandemie der Ungeimpften“. Schaut man sich die Trickserei von RKI, DIVI und Co. an, komm ich zu dem Schluss, dass vom Großteil der Intensivpatienten kein Impftstaus bekannt ist und diese deshalb einfach zu den Ungeimpften gezählt werden.

rawpixel.com

Lese ich dann einen Artikel des RND, der zufälligerweise gestern über eine Forsa „Studie“ berichtet, dann stelle ich fest, dass mir der Titel „Ungeimpfte lassen sich nicht mehr überzeugen“, Mut zuspricht.
Denn die Impfzahlen dümpeln vor sich hin und an sich müsste es ja heißen, „Ungeimpfte lassen sich nicht weiter erpressen“.
Demnach gaben zwei Drittel (65 Prozent) der rund 3.000 Befragten an, sich „auf keinen Fall“ in den nächsten zwei Monaten impfen zu lassen. 23 Prozent tendierten zu „eher nein“.
Laut der Befragung, die zwischen Ende September und Mitte Oktober durchgeführt wurde, würden sich 75 Prozent laut Umfrage nicht durch Belohnungen für Geimpfte beeinflussen lassen. Derartige Anreize könnten sogar kontraproduktiv sein: Denn 18 Prozent gaben an, dass durch Prämien ihre Impfbereitschaft abnehmen würde.

Meine Entscheidung steht fest, auch wenn wir „Ungeimpften“ als Menschen zweiter Klasse behandelt werden und der gesellschaftliche Druck enorm ist.

Eure Führungskraft mit ❤️

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Impfung Medien Medizin Pharmakonzerne Politik Studie

Studien von Pharmakonzernen kommen so gut wie fast immer zu dem Fazit, ein Medikament sei wirksam und nebenwirkungsarm

Wunder gibt es immer wieder …

Bei Studien von Pharmakonzernen kommen diese so gut wie fast immer zu dem Fazit, ein Medikament sei wirksam und nebenwirkungsarm. Schon toll wenn man seine eigenen Studienergebnisse durchführen kann und ganz gewiss werden hier auch die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens sehr ernst genommen. Das nennt man dann wohl Happy End und ist unter dem Namen „Publikations-Bias“ bekannt.

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Bei Pfizer ist das beispielsweise Trovan und Edronax. Es wurde wegen des Risikos einer Hepatotoxizität vom Markt genommen. Es lohnt sich hierüber noch etwas tiefergehend das „www“ zu bemühen.

Das Antidepressivum Edronax (Reboxetin) des Pharmakonzerns Pfizer sorgte 2009 für Negativschlagzeilen. Eine im Fachmagazin „British Medical Journal“ veröffentlichte Studie kommt zu dem vernichtenden Urteil, das Mittel sei „ineffektiv und potenziell schädlich“. In Deutschland war das Medikament 12 Jahre zur Behandlung von Depressionen zugelassen.
Am Ende wurden insgesamt 17 Studien ausgewertet, davon waren aber nur 7 veröffentlicht laut IQWiG. Die sieben Studien an insgesamt 1.600 Patienten hätten ein positives Bild des Medikaments gezeichnet. Erst die zehn unveröffentlichten Studien, in denen insgesamt mehr als 3.000 Patienten untersucht wurden, führten zu dem negativen Gesamtbild.

Aber auch die 2,3 Millionen Dollar Strafe, die Pfizer zahlen musste, geben einem – also mir – zu denken. Das Handesblatt schreibt 2009:
„Der weltgrößte Pharmakonzern Pfizer muss in den Vereinigten Staaten 2,3 Mrd. Dollar Strafe wegen unsauberer Marketingpraktiken zahlen. Das ist die höchste Summe, die bisher ein Pharmakonzern bei solchen Verfahren aufbringen musste.“

Bislang hat BioNTech, abgesehen vom neuartigen Corona-Impfstoff, kein (zugelassenes) Produkt auf den Markt bringen können.

2001 brachte AstraZeneca Nexium auf den Markt. Dieses Mittel sollte bei Magengeschwüren und Sodbrennen helfen. Obwohl vergleichbare Medikamente zu einem deutlich günstigeren Preis erhältlich waren. Da kommt die Frage auf, warum die Ärzte Nexium trotzdem weiter verschreiben. Die Antwort: Die Ärzte erhalten von AstraZeneca eine Belohnung für die Verschreibung von Nexium, bis 2006 hat AstraZeneca in Deutschland mindestens 30.000 Ärzten Geld für solche Machenschaften bezahlt.

Und das ist jetzt nur ein kurzer Blick auf die Pharmakonzerne zweier Corona Impfstoffe. Wir können uns also darauf verlassen, dass wir nicht nur in Bezug auf die Corona Imfpstoffe ausschließlich gute Nachrichten zu hören bekommen. Denn Medikamentenstudien mit schlechten Ergebnissen werden häufig unterdrückt.

Der generelle Haftungsausschluss für diese Pharmakonzerne bestätigt mich auch weiterhin die durch die STIKO empfohlene Drittimpfung an bedürftigere Menschen abzutreten.
Mein Immunsystem wird es auch weiterhin schaffen mit den bekannten Viren umzugehen und wenn nicht, gehe ich gerne das Restrisiko ein.

Eure Führungskraft mit ❤️

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Ärzte Medien Politik

Wer sind eigentlich diese Experten?

Derzeit habe ich das Gefühl, dürfen neben dem „Podcast Virologen“ auch Andere selbst ernannte Experten – der Begriff ist ja nicht geschützt – ihre vermutlich gekaufte Meinung in unzähligen Medien vertreten und die Anderen plappern es ungefiltert nach.
Also offiziell ist derzeit zumindest Fakt, es gibt keine Spätfolgen durch Impfstoffe. Fakt ist aber auch, wissenschaftliche Erkenntnisse gelten eben nur solange bis jemand anderes kommt und das Gegenteil beweist.
In diesem Fall gibt es inzwischen einige kritische Stimmen, die nicht wie der Immunologe Watzl (welcher netter weise direkt vom DBfK angestellt wurde) behaupten, dass es keine „Impf-Spätfolgen gibt“, da die Impfstoffe in Gänze aus dem Körper ausgeschieden werden.
Die Virologin Dr. Jana Schroeder sagt bei Lanz, gegenüber dem kritischen Fußballer Kimmich, dass er einem „Irrglauben aufgesessen“ sei.

Doch wie beurteile ich als Laie nun diese Aussagen?

Freepik

Zunächst stelle ich mir immer die Frage, welchen Interessen folgen diese Menschen und welche Karriereleiter wollen sie noch erklimmen? Schnell wird mir dann klar, die gängige Meinung zu bedienen, ebnet definitiv den Weg für eine steile Karriere.

Außerdem beschäftige ich mich mit den offiziellen Bundesbehörden und deren Besetzung. Schnell wird auch da klar, Interessenskonflikte sind da an der Tagesordnung und selbst wenn ich diese wohlwollend ausblende, dann stoße ich beispielsweise beim Paul-Ehrlich Institut auf den Begriff des Underreporting. Dies ist dem PEI schon länger bekannt wie es die Erläuterungen zur Datenbank der gemeldeten Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen (UAW-Datenbank), die es seit dem 01.01.2000 gibt (Erläuterungen zur UAW-Datenbank, S. 4), zeigen.

Zitat aus dem 9. Sicherheitsbericht:
„Underreporting: Zu beachten ist, dass aus der Melderate z.B. wegen der Dunkelzifferrate nicht auf die Häufigkeit von unerwünschten Reaktionen geschlossen werden kann. […] Weitere Untersuchungen werden derzeit durchgeführt, um den Zusammenhang mit der Impfung und die Häufigkeit zu untersuchen.“

Welche „Untersuchungen“ werden diesbezüglich angestellt? Wann kann man mit einem Ergebnis dieser Untersuchungen rechnen? Wieso wurden solche Untersuchungen nicht die vergangenen 49 Jahre angestellt? Wie wurde die Dunkelziffer bei anderen Impfstoffen abgeschätzt?

Und dann ist da noch die Behauptung die Impfstoffe verlassen in Gänze den Körper. Die Bedeutung der Lipid-Nano-Partikel (LNP) wird hierbei komplett außer Acht gelassen.

Fakt ist, eine Impfung ist eine Sache des Vertrauens und in die Entscheidungsträger habe ich absolut kein Vertrauen.

Eure Führungskraft mit ❤️

PS: ich empfehle meinen Beitrag zu Dr. Hartman um dieses Thema noch besser zu verstehen.

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Gesellschaft Impfpflicht Impfung Medien Politik

Die neuen 2-G „Hunger Games“!

Hochwirksam und sicher? Die neuen 2-G „Hunger Games“! Aber in Deutschland gibt es zumindest offiziell keine Impfpflicht.

Das ist was mir unsere Bundesregierung und seine Bundesbehörden signalisieren. Tag täglich findet eine Dauerberieselung statt, egal in welchem Social Media Kanal ich „spazieren“ gehe – es ist ja inzwischen ein regelrechter Sport wie diese Plattformen betrieben werden, gerade von unseren Öffentlich-Rechtlichen und denen die im Auftrag handeln.
Laufe ich durch die Stadt, lachen mich glücklich geimpfte Menschen, welche mir stolz ihren Impfarm entgegen recken, an.

Wirestock

Vor ein paar Wochen schrieb ich noch über 2-G: „Gesunde Menschen werden nun der Gesellschaft verwiesen und die Menschen stehen daneben und applaudieren. Die Bundesregierung lügt und führt eine inzwischen offensichtliche Impfpflicht in Form von 2G ein.“
Es bewahrheiten sich also langsam aber sicher alle „Verschwörungstheorien“ – schließlich muss man heutzutage ja jegliche Gegenmeinung framen.

Am Dienstag hat also jetzt Hessen das 2-G „Optionsmodell“ ins Leben gerufen und wie immer kommt von den Öffentlich-Rechtlichen Applaus in Form der ZDF heute Show. Das heißt also, Menschen können nun von der Grundversorgung ausgeschlossen werden. Die rote Linie ist überschritten.

Für mich ist weder 2 noch 3 G eine Option, denn ich werde derzeit als gesunder Mensch, eben weil ich gesund bin nicht nur diskriminiert, sondern bin massiven Repressalien ausgesetzt. Ich kann nur sagen, dass ich mich für diese Gesellschaft, all diejenigen die sich dafür aussprechen schäme und jetzt nachvollziehen kann wieso sich die Gesellschaft immer und immer wieder zum Teil schon anbiedernd von vornherein distanziert. Seien es Meinungen und wissenschaftliche Fakten welche als Verschwörungstheorien abgetan werden oder auch die generelle Distanzierung von „Rechts“ – doch nur all zu schnell werden Menschen die unliebsam sind in diese Schublade geschoben – und ein sich in Dauerschleife wiederholendes alle Menschen welche die Maßnahmen hinterfragen müssen Querdenker sein und leugnen selbstverständlich dieses Virus.

Aber halten wir am Ende ganz nüchtern fest, Deutschland hat keine Impfpflicht und deshalb liebe Mitmenschen werde ich weiterhin dieses Recht einfordern und mich weiterhin von euch diskriminieren lassen, bis es euch auf eure solidarischen Füße fällt.

Eure Führungskraft mit ❤️

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Impfung Medien Medizin Politik

Alles nur Einzelfälle?

Wir sehen also, im Zusammenhang mit der Impfung sind alle Nebenwirkungen, ein immer häufiger auftretendes Impfversagen, Todesfälle im Zusammenhang mit Corona trotz Impfung und noch ausstehende Spätfolgen, generelle Einzelfälle. Doch wirft man einen Blick auf die lokalen Zeitungsberichte, dann wird schnell klar, so schön wie das Bild der großen Medien gezeichnet wird, ist es gar nicht und gerade in der vulnerablen Gruppe der „Alten“ in den Senioreneinrichtungen, sterben viele trotz zwei- und dreifacher Impfung, gerade im Zusammenhang mit Corona. Aber niemand stellt sich die Frage wie kann das sein und die die es tun, bekommen von den großen Dichtern und Denkern, dann Antworten wie, es wurde ja jetzt auch mehr geimpft. AHA.

Werfen wir einen Blick auf die Lokalpresse:

13.10.2021 Hilpoltstein: 41 Corona Infektionen in Regens-Wagner Einrichtung – 39 davon hatten vollständigen Impfschutz. Eine geimpfte Bewohnerin ist im Zusammenhang mit der Corona Erkrankung verstorben. Ein weiterer (geimpfter) Bewohner befindet sich stationär in Behandlung.

12.10.2021 Regensburg: Vollständig geimpfter Senior stirbt an Corona. Die Mittelbayrische berichtet über einen Coronafall im Seniorenheim am Ägidienplatz in Regensburg. Dort ist nun eine vollständig geimpfte Person an Corona verstorben. Alle weiteren Details sind hinter der Bezahlschranke.

13.10.2021 Osthofen: 52 Corona Infektionen und 4 Todesfälle in Seniorenheim – alle doppelt geimpft. Brisant: Auch drei Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona Erkrankung sind derzeit zu verzeichnen. Die Heimleitung will nun den Bewohnern die dritte Impfung verabreichen lassen. Doppelt geimpft – dennoch erkrankt und dann nochmal geimpft.

12.10.2021 Herbholzheim: 30 Corona Infektionen trotz vollständiger Impfung. Alle weiteren Details sind hinter der Bezahlschranke. In einem anderen Artikel der Badischen Zeitung wird erwähnt, dass es bereits 3 Todesfälle in der Einrichtung gab.

12.10.2021 Kippenheim: Corona Ausbruch in Pflegeheim – 38 (meist) vollständig Geimpfte mit Corona infiziert. Die Badische Zeitung berichtet über einen Corona Ausbruch im Haus Rebenblüte in Kippenheim. Dort haben sich 26 Bewohner und 12 Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert – obwohl fast alle vollständig geimpft sind. Alle weiteren Details sind hinter der Bezahlschranke. Auch die Zeit berichtet über den Fall und erwähnt, dass lediglich drei der Infizierten ungeimpft sind.

11.10.2021 Bad Tölz und Geretsried: Zwei vollständig geimpfte Senioren versterben im Zusammenhang mit Corona.

11.10.2021 Bremerhaven: Nach Chorprobe 20 Sänger mit Corona infiziert – trotz vollständigem Impfschutz.

09.10.2021 Bad Kreuznach: 3 von 6 stationären Corona Patienten sind vollständig geimpft d.h. die letzte Impfung liegt mindestens 14 Tage zurück. Über den Impfstatus der anderen 3 Personen wird nichts gesagt.

08.10.2021 Neukirchen-Vluyn: Corona Ausbruch in Seniorenheim – fast alle Infizierten sind vollständig geimpft. Dort sind 35 Bewohner und 10 Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert. Im Artikel wird lediglich erwähnt, dass „die meisten der Infizierten geimpft sind, da über 90% der Senioren und Mitarbeiter sich haben impfen lassen“. Das Seniorenheim ist nun für Besucher geschlossen. Das einsame Sterben der Senioren geht auch nach fast zwei Jahren Pandemie einfach so weiter.

08.10.2021 Lindau: Unter den Infizierten sind in dieser Woche in Lindau einige Geimpfte. Die Schwäbische berichtet in einem Bezahlartikel über die offiziell „ersten Geimpften unter den Infizierten“. Alle weiteren Details sind hinter der Bezahlschranke.

08.10.2021 Saarland: Jede dritte infizierte Person ist vollständig geimpft. SR berichtet über eine Zunahme an vollständig geimpften Personen, die an Corona erkranken. Dabei wird festgestellt: „In gut 70 Prozent der Fälle handelte es sich um richtige Impfdurchbrüche laut der Definition des Robert-Koch-Instituts. Das bedeutet: Die Betroffenen entwickelten auch Krankheitssymptome“.

08.10.2021 Stuttgart: Fußballprofi Fabian Bredlow trotz vollständiger Impfung mit Corona infiziert. Bild berichtet über den Fußballprofi Fabian Bredlow (VfB Stuttgart), der sich trotz vollständiger Impfung mit Corona infiziert hat.

06.10.2021 Strahlfeld: 21 vollständig geimpfte Ordensschwestern an Corona erkrankt. Idowa berichtet über einen Corona Ausbruch in einem Kloster Kloster in Strahlfeld.

06.10.2021 Hilpoltstein: 30 Corona Infektionen nach „3G“ Feier. Nordbayern berichtet über einen Corona Ausbruch nach der Kirchweih-Feier in Hilpoltstein (Kreis Forchheim, Franken). Dort waren nur Geimpfte, Genesene oder Getestete zugelassen – dennoch sind nun viele der Gäste mit dem Coronavirus infiziert.

06.10.2021 Familienvater wundert sich: „In meinem Umfeld stecken sich nur die Geimpften an“. Der Merkur berichtet über Leonhard Reßler (47), ein Familienvater aus Forst (Peiting), der sich darüber wundert, dass in seinem Umfeld nur Geimpfte an Corona erkranken. In seiner Arbeit erkrankte ein voll geimpfter Praktikant an Corona – deshalb musste auch der ungeimpfte Reßler in Quarantäne. Aber auch in seiner eigenen Familie gibt es solch einen Fall: seine Tochter ist als einige in der sechsköpfigen Familie geimpft – und erkrankte an Corona. Und zwar „heftig“ – trotz der Impfung.

05.10.2021 Hamburg: Mindestens 20 Corona Infektionen nach 2G Party. Der NDR berichtet über einen Corona Ausbruch nach einer Feier in einer 2G Bar in St. Pauli. Dort hatten also nur Geimpfte und Genesene Zutritt – dennoch gibt es mittlerweile offiziell 20 Infektionen bei dort anwesenden Personen.

05.10.2021 Dachau: 46 Corona Infektionen in durchgeimpftem Pflegeheim. Dort sind 37 Senioren und 9 Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert. Es wird nicht erwähnt, wie viele der infizierten Personen geimpft sind, sondern lediglich auf die hohe Impfquote von 90% verwiesen.

04.10.2021 München: Top Galerist Dirk G. Kronsbein liegt mit Corona auf Intensivstation – trotz doppelter Impfung. Er wurde ins künstliche Koma versetzt und wird beatmet.

02.10.2021 Hofberg: Corona Ausbruch mit 50 Infizierten – fast alle infizierten Bewohner vollständig geimpft. In der Berichterstattung wird nur die „skandalöse Impfquote“ unter den Mitarbeitern hervorgehoben. So wird in beiden Artikeln erwähnt, dass 13 der 17 infizierten Mitarbeitern ungeimpft waren. Skandalös ist, dass beide Artikel die wichtigen Informationen verschweigen, dass von den 32 infizierten Bewohnern ganze 31 vollständig geimpft waren. Ferner wurden 4 Bewohner hospitalisiert – alle 4 waren vollständig geimpft. 2 infizierte Bewohner sind verstorben – auch hier waren beide vollständig geimpft.

11.10.2021 Schwelm: Corona Ausbruch in Seniorenheim – 19 von 22 Infizierten mindestens zwei Mal geimpft. Die Westfalenpost berichtet über einen Corona Ausbruch im „Feierabendhaus“ in Schwelm. Dort haben sich insgesamt 22 Bewohner und 5 Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert. Von den 22 Infizierten Bewohnern hatten 19 mindestens 2 Impfungen, zwei Bewohner hatten sogar schon die dritte Impfung erhalten. Mittlerweile sind 3 Bewohner im Zusammenhang mit einer Corona Erkrankung verstorben. Eine brisante Info, die sich hinter der Bezahlschranke verbirgt: Alle drei verstorbenen Bewohner waren vollständig geimpft gewesen. Der jüngste, der drei Verstorbenen war erst 65 Jahre als – und vollständig geimpft.

30.09.2021 Passau: 53 Jahre alte Frau stirbt im Zusammenhang mit Corona – trotz vollständigem Impfschutz. Der BR berichtet im Liveticker über eine 53 Jahre alte Frau, die trotz vollständigem Impfschutz „im Zusammenhang mit Corona“ verstorben ist.

Für mich persönlich zeichnet sich ein wirklich dramatisches Bild ab, denn diese Berichte hier sind nur ein Bruchteil derer, die bekannt werden.
Eure Führungskraft mit ❤️

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Impfung Pharmakonzerne Politik

Wer haftet bei einem Impfschaden?

Manchmal höre ich das Argument, dass man bei einem Impfschaden doch Schadensersatz bekommt. Also ist alles halb so wild. Gewiss gehen viele davon aus, es wird schon nichts passieren. Was vielfach gut gegangen ist, wird auch bei mir so sein. Aber was tun wenn nicht? Was wenn Schäden erst später auftreten? Wer kommt denn nun für Impfschäden auf und wie gestaltet sich der Schadensersatzanspruch?

Meine Oma sagte immer: Du musst verstehen, dass glückliche Menschen keine Zeit damit verschwenden, Anderen zu schaden. Das Böse gehört zu den unglücklichen, frustrierten, mittelmäßigen und neidischen Menschen.

Die Antragsteller müssen, um Anspruch auf eine monatliche Invalidenrente zu erlangen, einen kausalen Zusammenhang zwischen einem dauerhaften, körperlichen Schaden und einer davor liegenden Impfung nachweisen. Dauerhaft bedeutet, dass der Schaden länger als ein halbes Jahr anhalten muss. Ich muss hoffentlich niemanden erklären wie unrealistisch dies ist (siehe Beitrag Dr. Hartmann)

Anders als bei längst bekannten und gut erforschten Impfungen wie z.B. gegen Masern sind die Folgen der neuen COVID-19-Schutzimpfungen naturgemäß noch wenig bekannt.

wirestock

Wann liegt ein Impfschaden vor?
Ein „Impfschaden“ ist nach der gesetzlichen Definition in § 2 Nr. 11 Infektionsschutzgesetz (IfSG) „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“, die zu einer dauerhaften (länger als sechs Monate andauernden) gesundheitlichen Schädigung führt.
Allein bei diesem Aspekt, neigen wir dazu zu denken, viel Spaß dabei, denn du bist in der Beweislast.

ETL Anwälte schreibt zum Thema Krankheit:

Eine Krankheit im Rechtssinne verlangt eine erhebliche Abweichung vom idealen Zustand. Geringfügige Störungen, die keine wesentlichen funktionellen Beeinträchtigungen zur Folge haben, reichen nicht aus. Abweichungen von einer morphologisch idealen Norm, die noch befriedigende körperliche oder psychische Funktionen zulassen, sind keine Krankheit.

ETL Anwälte

Schadenersatz für „Impfschäden“ gibt es grundsätzlich also nur, wenn Impfkomplikationen das übliche Ausmaß einer Impfreaktion (Schmerzen im Arm, Blutergüsse usw.) übersteigen, etwa Hirnschäden mit Bewegungsstörungen als Folge einer Impfung gegen Kinderlähmung.

ETL Anwälte

Zuständig ist das Sozialgericht welches in diesen Fällen, also bei Impfschäden, ein Urteil darüber fällt.
Für COVID-19-Schutzimpfungen gibt es naturgemäß noch keine Urteile, also keine Erfahrungswerte. Wenn man die Urteile zu Corona Maßnahmen bislang betrachtet, werden diese sehr großzügig und wohlwollend im Sinne derer, welche diese Erlassen haben, ausgelegt.

Für so eine Gerichtsverhandlung benötigen man einen bzw. mehrere Gutachter (die gerne Arztbriefe auch mal anders interpretieren wollen – erwähnt sei hier der größte Justizskandal mit Gustl Mollath), vielleicht auch ein Gutachten des Paul-Ehrlich Instituts (das nicht bekannt für seine Schnelligkeit ist, laut BR24 haben diese schon mal 5 Jahre für so ein Gutachten gebraucht).
Dass Todesfälle im Zusammenhang mit der Impfung und auch Nebenwirkungen relativiert werden, sollte jedem spätestens dann klar werden, wenn er dies in der Presse verfolgt. Und wieso benötigen wir überhaupt einen Gutachter? Weil dem in der Regel vor Gericht mehr geglaubt wird.

Womöglich werden für solch eine Gerichtsverhandlung mit dem Staat nur spezielle Gutachter Zugelassen, mit speziell mein ich diese die wohlwollend schreiben (von der Krankenkasse/Versischerung beauftragte) – denn es gibt ja auch derzeit keine kritische Impfstudie. So frage ich mich, auf welche kritische Quelle soll man sich stützen, BioNTech/Pfizer wären ja dumm Studien zu veröffentlichen die ihren Impfstoff nicht im positiven Sinne bewerben.
Ich möchte hier den „Fall Lena“ aufführen, der mir durch Zufall bei der Recherche in die Hände fiel – siehe Beitrag auf meinem Blog.

Seien wir ehrlich, wenn sich das BMI (Bundesministerium für Inneres – Horst Seehofer, CSU) Wissenschaftler kaufen kann für „das interne Strategiepapier zur Corona-Pandemie“ dann ist es sicherlich nicht schwer von staatlicher Seite – denn diesem müssen sie bei einem Impfschaden entgegen treten und gegen diesen klagen – entsprechend wohlwollende Gutachter zu finden.

Und wie hoch ist ein möglicher Schadenersatz ?

Im internationalen Vergleich ergeben sich sehr unterschiedliche Vorgehensweisen.
Schweden bot Impfopfern während der Schweinegrippe, bei 311 anerkannten Geschädigten (dazu müssen sie es erst mal mit der Beweispflicht und Gutachten schaffen), maximal eine Million Euro pro Patient.
In Deutschland gibt es zum Ausgleich (das weiß man aus 2009 – Schweinegrippe mit dem Pandemrix Impfstoff) der Folgen einer dauerhaften gesundheitlichen Schädigung eine Grundrente von 156 € bis max. 811 € monatlich. Hinzu können verschiedenen Zulagen bis maximal monatlich 626 € kommen.

Diesen Schadenersatz bekommt man wirklich nur, wenn man enorm geschädigt ist und dann braucht man dieses Geld um sein Leben irgendwie lebenswert zu gestalten.

Denkt dran, denkt selbst
eure Führungskraft mit ❤️

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Corona Medien Medizin Pharmakonzerne Politik

Ich bin kein Versuchskaninchen

Es war und ist noch heute eine Tragödie, doch das öffentliche Gedächtnis leidet stark und wir Menschen neigen dazu, Dinge zu verdrängen. Contergan, ein Medikament welches viele noch wage in Erinnerung haben. Die Menschen vertrauten auf Studien – durchgeführt von der Pharmaindustrie selbst – auf Politiker, Medien und die Bundesregierung.
Fazit, das Vertrauen wurde, wie so oft, nicht nachhaltig geschädigt und die Menschen die es wissen müssten, sind über 60 und zum Großteil geimpft.

Es wurde vom 1. Oktober 1957 bis zum 27. November 1961 durch Grünenthal vertrieben.
Es war ein millionenfach verkauftes Schlaf- und Beruhigungsmittel (Wirkstoff Thalidomid) und half gegen die bekannte morgendliche Schwangerschatfsübelkeit.
Es galt im Hinblick auf Nebenwirkungen als besonders sicher.
Es führte zu Fehlbildungen und dem Fehlen von Gliedmaßen.
Es wurden insgesamt rund 300 Mio. Tabletten verkauft.
Es entwickelte sich schnell zu einem der beliebtesten Schlafmittel in Deutschland.
Es gab am 14.05.1958 eine Anfrage an den Bundestag, doch die Bundesregierung wies in ihrer Antwort die Behauptung einer Zunahme von Fehlbildungen mit Hinweis auf statistische Daten zurück.
Es wurde offiziell seit Ende 1960 eine rapide Zunahme von Missbildungen bei Neugeborenen beobachtet.
Es gab zunächst vereinzelte Berichte von Ärzten über mögliche Nervenschädigungen (Polyneuritis) an Patienten, die mit Contergan behandelt wurden.
Es wurde erst vier Jahre später vom Markt genommen.
Es wurde aufgrund dieses Skandals das Bundesgesundheitsministerium gegründet.
Es gab weltweit rund 10.000 Kinder mit Fehlbildungen, etwa die Hälfte von ihnen verstarb bei oder kurz nach der Geburt.
Es gibt nun eine lebenslange finanzielle Unterstützung durch die Conterganstiftung des Bundes.

Man möchte meinen, dass ein Medikament, welches Mutter und das ungeborene Kind zu sich nehmen sollen, doch auf Herz und Nieren getestet wurde. Aber dem war nicht so.

Es zeigt sich einmal mehr, dass besagte Sicherheit von Medikamenten, welche durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm), sicher gestellt werden soll, auch 2021 nicht gegeben sein kann.
Dies begründet sich darin, dass diese Behörde, nicht nur dafür zuständig ist, welche Medikamente den Markteintritt erhalten, sie ist gleichzeitig auch im Anschluss für die Risikoüberwachung dieser Medikamente, welche sie selbst auf den Markt gebracht hat, verantwortlich.
Man wird sich wohl kaum als Bundesbehörde selbst ans Messer liefern und unsachgemäße Arbeit offen legen. Zumindest sind mir derartige Vorgänge in Politik und bei Bundesbehörden nicht bekannt.

#Versuchskaninchen #denkeselbst

Eure Führungskraft mit ❤️

PS:
Auf der Website der „Conterganstiftung des Bundes“ ist besonders der Werbeblock zu Covid19 interessant. Liest man dort nämlich weiter, so sieht man welchen Wert einem Menschenleben beigemessen wird. Denn wer derartiges Leid durch das Verschulden von Regierung und Pharmaindustrie, erleiden musste und dessen Bitte, „Menschen nach Conterganschädigung bei der Befreiung in Bezug auf das Tragen einer Maske, durch das Aufgreifen des Themas im Infektionsschutzgestez” nicht ernst genommen wird, zeigt die Berechtigung dieser Bundesbehörde für Gesundheit.
Besonders makaber an der Sache ist, das dessen Existenz sich aus diesem Pharmaskandal begründet.

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Impfpflicht Impfung Krankenhaus Medien Politik Senioreneinrichtung

Dank Herrn Söder sind wir inzwischen bei der „Pandemie der Ungeimpften“ angelangt

Von der „Dauerwelle“ zur „Pandemie der Ungeimpften“, danke Herr Söder das Sie nun ganz ungeniert ihr Gesicht offen legen. Das würde ich mir von mehr Menschen in dieser Deutlichkeit wünschen. Doch auf all zu viel Zustimmung trifft diese Aussage nicht, liest man sich die Kommentare darunter durch.

Neben „Leugner“ und „Schwurbler“ so werde ich nämlich des öfteren in privaten Nachrichten angesprochen, bin ich als Krankenschwester die in Schutzkleidung – übrigens schon immer wenn es sich beispielsweise um Infektionskrankheiten handelt – arbeitet, also nun auch noch verantwortlich für die Pandemie.

Nein noch schlimmer, wir die der ungeimpften Kontrollgruppe angehören, werden nun als Pandemietreiber bezeichnet. Unfassbar auf welche plumpe Art manche Menschen ansprechen und wie weit es Politiker, die sich inzwischen wirklich nur noch um ihr eigenes Ego drehen, in dieser Gesellschaft gebracht haben.
Dem Ganzen kann ich inzwischen nur noch Realitätsleugner entgegnen.
Und nun lasst uns doch die Fakten zum Thema „Pandemie der Ungeimpften“ unter die Lupe nehmen, denn wenn ich eines absolut nicht leiden kann, dann sind das „Fakenews“. Die Aussage von Söder scheint also die Aussagen der Berichte in den Medien zu bestätigen. Auf den Intensivstationen in Deutschland liegen offensichtlich mehr Ungeimpfte als Geimpfte.

Aber woher hat denn das RKI die Daten – auf Grundlage welcher Zahlen, wurde diese hübsche Grafik erstellt?

Ich beginne meine Spurensuche bei der „Vorzeige Forschungseinrichtung“ der deutschen Bundesregierung: dem RKI.
Mit 1.100 Mitarbeitern und einem Haushalt von 108.000.000 € erwarten wir als Bürger und Steuerzahler dieses Landes doch valide Informationen für unser Geld.

Doch weit gefehlt wie sich herausstellt:

Ganze 21% der Meldungen konnten für die Analyse des RKI gar nicht herangezogen werden, weil die Meldungen unvollständig waren. Die am Ende nutzbaren Meldungen für die Statistik werden vom RKI verheimlicht und nicht veröffentlicht. Durch das Beziehen der Daten ausschließlich auf PCR-Tests sollte jedem klar sein, dass bei den aktuell fast überall geltenden „Testbefreiungen für Geimpfte“ die Inzidenz unter den Ungeimpften in allen Bereichen, in denen getestet wird, höher ist.

Auch das Landesgesundheitsamt von Baden-Württemberg hat in seinem aktuellen Lagebericht vom 21.09.2021 die 28-Tage Hospitalisierungsinzidenz für Geimpfte und „Menschen ohne vollständigen Impfschutz“ direkt auf dem Deckblatt angegeben.

Sprich: Bei den Geimpften ist alles wie beim RKI, aber man fasst bei den „Menschen ohne vollständigen“ Impfschutz wirklich alle anderen Menschen zusammen. Insbesondere auch die, bei denen die Angabe komplett fehlt (was immerhin 21% der Meldungen auf Bundesebene waren) oder einmalig Geimpfte!

Danke liebe Bundesregierung, aber einen „Piks“, der durch derartige Werbekampagnen beworben werden muss, Menschen förmlich dazu genötigt werden „durch indirekten Impfzwang“ und in Zeiten in denen Pharmakonzerne immer noch selbst die „Wirksamkeit“ von Impfstoffen prüfen, lehne ich ab.

Denn in Zeiten in denen Lebensmittel ohne Gentechnik gekennzeichnet sind, aber ein Impfstoff auf Basis selbiger Technologie in meinen absolut gesunden Körper injiziert werden soll, fühlt sich nicht richtig an.

Ich habe schon immer die Verantwortung für meinen Körper und das abwägen für oder gegen eine Gesundheitsleistung selbst getroffen, dementsprechend werde ich meine Stimme am Sonntag einer Partei geben, die das genauso sieht wie ich.

Eure Führungskraft mit ❤️

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Impfpflicht Impfung Kinder Krankenhaus Medien Medizin Pflege Politik Senioreneinrichtung

Hat diese Impfkampagne auch eine Schattenseite?

Ich möchte vorweg nehmen, dass ich niemals gedacht hätte, dass ich jemals auf diese Art und Weise handeln muss, weil ich offizielle Zahlen einer Bundesbehörde auf einem Social Media Kanal anspreche – da ich sonst mit einer Zensur rechnen muss.

So nun möchte ich aber direkt zum Punkt kommen und euch ein paar wesentliche und meiner Meinung nach sehr wichtige Daten an die Hand geben, die durch die Medien leider keine Beachtung finden. Stattdessen hören wir nur Berichte über den überaus großen Impferfolg, aber hat der vielleicht auch eine Schattenseite, die man bewusst nicht beleuchten möchte?
Meiner Meinung nach ja.

Nach über 30 Tagen hat das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (Paul-Ehrlich-Institut, PEI) nun den 14. Sicherheitsbericht veröffentlicht. Er ist auf den 20.09.2021 datiert und enthält Daten, die bis zum 31.08.2021 beim PEI eingegangen sind. Hier findest du den 12. und 13 Sicherheitsbericht.

1. Erwachsene

Bis zum 31.08.2021 wurden 156.360 Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen gemeldet. 15.122 davon wurden als schwerwiegend eingestuft. Schwerwiegend meint dabei eine Reaktion, bei der die betroffene Person im Krankenhaus behandelt werden muss oder die als medizinisch „bedeutsam“ eingeordnet wurde.

Die Anzahl der offiziellen (Verdachtsfälle) von Impfnebenwirkungen mit tödlichem Ausgang stieg um knapp 16% auf 1.450 an. Nur ein schlanker Nebensatz erwähnt die 1.450 tödlichen Ausgänge, die im Zusammenhang mit der Impfung stehen.
Kein Wort über das Phänomen des Underreportings, das dem PEI seit Jahren bekannt ist und das zu einer (vermutlich dramatischen) Unterschätzung der Nebenwirkungen und Todesfälle führt, wie Studien aus den USA zeigen.

Deutlich mehr Frauen waren von Impfnebenwirkungen betroffen – dagegen waren nur 52% aller Geimpften weiblich.
Das PEI schreibt dazu nüchtern:

Unter Berücksichtigung der kalkulierten Impfquote bei Frauen und Männern sind offenbar vergleichsweise mehr Verdachtsfälle einer Nebenwirkung nach Impfung von Frauen berichtet worden.

Über die Ursache wird nicht einmal spekuliert.

Der Abschnitt zum Thema Blutungen wurde schon seit drei Berichten weg gelassen. Der 12. Sicherheitsbericht (Datenstand 30.06.2021) enthielt 1.128 solcher Blutungen (im ganzen Körper) und ganze 45 davon endeten tödlich.

Außerdem treten deutlich mehr Fälle des lebensbedrohlichen Guillain-Barré-Syndroms (214) und der Sinusvenenthrombosen auf. 2 Personen starben infolge des GBS nach der Impfung.
Bei Thrombosen mit Thrombozytopenie gab es 214 Fälle und 7 Fälle einer Blinddarmentzündung.

Laut PEI treten die meisten Fälle einer Myokarditis bei mRNA Impfstoffen auf. Nur für diese wird auch die Anzahl der Fälle überhaupt erst nach Alter aufgeschlüsselt:

AlterMännerFrauenUnbekanntSumme
12 – 17534158
18 – 29219491269
30 – 3992490141
40 – 494743191
50 – 594147088
60 – 692118140
70 – 791911030
80+66012
unbekannt4318263
Gesamt5412456792

Hinzu kommen 70 weitere Fälle bei den Vektorimpfstoffen von AstraZeneca und Johnson & Johnson (ohne Aufschlüsselung in die Altersgruppen). Insgesamt wurden also bis zum 31.08.2021 ganze 862 Fälle von Myo-/Perikarditis gemeldet.

Wie im Abschnitt zum Thema Kinder schreibt das PEI hier nüchtern:

In der Mehrzahl der Meldungen war der Ausgang der Reaktionen zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht abschließend beurteilbar.

Das Ganze wird noch grafisch untermauert:

Lediglich 12% der Fälle waren also „wiederhergestellt“. Sprich: Ganze 88% leiden noch heute unter den Folgen der Myokarditis (wahrscheinlich) in Folge der Impfung.

2. Kinder

1.228 Fälle von Impfnebenwirkungen traten dabei bei Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahren auf – 3 davon endeten tödlich. Dagegen starben in über 18 Monaten Pandemie lediglich 12 Kinder und junge Erwachsene im Zusammenhang mit Corona.

25 Meldungen von Impfnebenwirkungen bezogen sich auf vektorbasierte Impfstoffe. Diese Impfstoffe sind bei Kindern jedoch nicht zugelassen.

Bei Jugendlichen treten nun 8 Mal mehr Myokarditen auf, als man erwarten würde – im letzten Sicherheitsbericht hat das PEI noch lediglich drei Mal mehr geschätzt. Der Großteil (78%) der Personen mit einer Myokarditis leidet auch heute noch unter den Folgen der Erkrankung.

3. Allgemein

Die unsystematische Aufbereitung der Sicherheitsberichte macht das erkennen von zeitlichen Verläufen oder Trends unmöglich. Willkürlich werden Symptome, die in alten Berichten erwähnt wurden, ignoriert und weggelassen.

Man kann als normaler Bürger so keinen Trend erkennen bzw. wird einem dies durch das Bundesinstitut unmöglich gemacht.

Eure Führungskraft mit ❤️


Hier noch den Bericht zum nachsehen oder als Download

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Corona Gesundheitssystem Impfung Pflege Politik

Die Fähigkeit das Wort „Nein“ auszusprechen, ist der erste Schritt zur Freiheit

Wir sind viele und wir sind nicht alleine, denn über 17 Millionen erwachsene Menschen – mit Kindern ca. 29 Millionen – sind ungeimpft und ich kann euch nur weiterhin darum bitten, bleibt mutig und haltet dem Druck stand. Es ist eine turbulente Zeit, eine Zeit in der Quantität über Qualität steht. Aber es ist keine unerhebliche Personengruppe welche einfach ignoriert werden kann, auch wenn es aktuell den Anschein macht.
Jetzt stark zu bleiben und dem Druck noch etwas dagegen zu halten ist nicht einfach, aber machbar. Denn diese 17 Millionen Menschen könnten schon längst geimpft sein, mit dem Anreiz einer Bratwurst oder einem Lottogewinn.
Wobei bei dieser Impfung meiner Meinung nach, ein Lottogewinn wahrscheinlicher ist, als das mich diese tatsächlich schützt und Nebenwirkungen auf lange Zeit ausgeschlossen werden können.

Es geht immer weiter! Denn natürlich bleiben wir niemals stehen. Auch ich werde selbstverständlich weiter machen.
Einige haben mich nach dem Post gefragt ob ich nun nicht mehr weiter mache. Ich möchte das nicht so stehen lassen und schreibe nochmal schnell diese Worte, bevor es dann in eine zweiwöchige Pause geht. Es war etwas unglücklich formuliert, ich wollte eigentlich nur zum Ausdruck bringen, dass es in den nächsten Tagen wohl keinen Post gibt, aber in der Story werde ich immer wieder etwas berichten.

Aufgeben ist für mich keine Option, vor allem nicht nach über 18 Monaten Pandemie und einem inzwischen ausgehöhlten Gesundheitssystem.

Es ist mir ein Anliegen euch gut vernetzt zu wissen. Netzwerke in der heutigen Zeit sind sehr wertvoll. Vielleicht wissen es viele noch nicht, aber ich möchte euch heute auf zwei wirklich sehr kompetente Pflegepersonen, namens Werner und Christian, hinweisen. Die beiden arbeiten an der Basis in der Intensivpflege und sind, ich denke man darf das so sagen, alte Hasen im Bereich der Pflege.
Beide sind engagiert und kennen das Pflegesystem. Wenn wir es schaffen uns besser zu vernetzen, können wir mehr erreichen. Wichtig ist, wir müssen nicht immer in allen Punkten übereinstimmen – der Weg ist das Ziel.
Also schaut mal bei den Jungs vorbei – Pflege für Aufklärung. Die beiden unterstützen euch nicht nur mit der Arbeit, sie führen auch gerne Interviews und posten viele wichtige Inhalte auf ihrer Website.

Außerdem möchte ich euch auf zwei wichtige Plattformen hinweisen, welche von einer gewissen Bekanntheit leben:

Bis bald eure Führungskraft mit ❤️

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Gesellschaft Impfpflicht Impfung Medien Politik

Corona-Impfungen im Sonderzug

Inzwischen fährt ein Sonderzug – dieses Wort hat für mich eine ganz seltene Assoziation – welcher Corona-Impfungen anbietet durch Berlin. Das ist kein Witz, diese Aktion fand am heutigen Montag in Berlin statt (BZ).
Die Impfkampagne verliert immer mehr an Fahrt, doch darf man sich nicht täuschen lassen, denn ein Großteil der Deutschen ist geimpft und immer wieder geben Menschen dem Druck nach.
Während viele bei dem Druck der Reisebeschränkungen nachgegeben haben, nimmt nun der Impfdruck im Arbeitsleben und im Bildungswesen massiv zu. So verstärkt sich an den Universitäten der Trend, den Zugang zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen an die 3G-Regel zu binden.

Wie perfide es ist, dass wir inzwischen über ein, für diese „Pandemie“ eingeführtes, Wort sprechen als wäre es unanfechtbar. 3G existiert inzwischen im Alltag und Tschentscher macht den Vorkoster für 2G in Hamburg. Wir verbieten gesunden Menschen das gesellschaftliche Leben und drängen sie in eine Ecke, in die all diejenigen sich stellen sollten welche derzeit eine Gruppe an Menschen diskriminieren.

Es handelt sich bei unseren Politikern inzwischen um Absichtserklärungen, ein Austesten wie weit kann die Politik gehen, bis der Aufschrei in der Bevölkerung laut genug wird.
Steffen Seibert, der Pressesprecher von Frau Merkel, versichert uns – im üblichen Politikerdeutsch – dass es wie in der Zukunft keine Einschränkungen beim Lebensmitteleinkauf für Ungeimpfte geben wird. Klingt das beruhigend? Für mich nicht.
Denn uns wurde ja auch gesagt es gäbe keinen Impfzwang – nichts anderes ist das was durch den Druck der Politiker aktuell geschieht.
Wieso nicht einfach offen dazu stehen, dass eine Impfpflicht gewollt ist, dann würden die Politiker endlich mal Farbe bekennen?

Niemand rettet uns, außer wir selbst. Niemand kann und niemand darf das. Wir müssen selbst den Weg gehen.

Buddha

Während sich Sahra Wagenknecht und ihr Mann Lafontaine und auch Kubicki immer wieder in den Medien gegen diese Maßnahmen aussprechen, enthalten sie sich bei der Abstimmung im Bundestag zur Verlängerung der Pandemischen Lage.

Steuern wir nicht sehenden Auges darauf zu, dass weder Gesunde – Menschen die eigenverantwortlich eine Entscheidung treffen -, Getestete noch Genesene in Lebensmittelgeschäften einkaufen dürfen? Eine politisch angeordnete Corona-Diät, in der Menschen Lieferdienste in Anspruch nehmen müssen?
Wobei ich mich entschieden gegen den Gedanken einer 3G-Regel wehre!

Es ist in diesen Zeiten sehr wichtig, dass man laut und deutlich seine Meinung sagt. Das Unrecht, das gerade vor unseren Augen geschieht, darf nicht unwidersprochen bleiben.

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Gesundheitssystem Impfpflicht Impfung Krankenhaus Meinungsfreiheit Pflege Politik Senioreneinrichtung

Wann ist deine Grenze erreicht?

Ich sehe die Parallelen und deshalb freue ich mich auf ein Wochenende in Berlin. Vielleicht sehen wir uns dort? Gründe gibt es wahrlich genügend …

Ich denke, dass es anders, als jetzt geschlossen auf die Straße zu gehen und zu dieser Art der Diskriminierung „nein“ zu sagen, nicht funktionieren wird. Genauso wie es klar sein sollte, dass sich die Hoffnung der Pflege, mit dem 20:00 Uhr Applaus, aufgelöst hat, dass sich durch diese Pandemie irgendetwas in der Pflege ändern wird.
Sich weiterhin von Moment zu Moment zu hangeln und zu hoffen „es wird schon besser werden“ ist die falsche Haltung und zeigt, dass wir erst dadurch in die Situation gelangt sind, in der wir uns derzeit befinden.
Sich weiterhin in einer Blase auf den Social Media Kanälen zu bewegen ist sicherlich für einen Moment eine gewisse Ermutigung für ein, zwei Tage. Aber wir müssen erkennen, dass wir uns jetzt gegen diese negativen Veränderungen wehren müssen – jeder Einzelne.

benzoix

Wir werden von Geschäften ausgegrenzt, weil wir gesund sind und keine Notwendigkeit sehen uns deshalb impfen zu lassen.
Wir werden von Ärzten nicht mehr behandelt, weil wir gesund sind und deshalb eine Gesundheitsleistung ablehnen und stattdessen auf Eigenschutz setzen.
Wir werden von der Politik als unsolidarische Menschen degradiert, weil wir deren Politikerdeutsch kein Vertrauen mehr schenken.
Wir werden von der eigenen Familie, Arbeitgebern, Gesellschaft ausgegrenzt und unter Druck gesetzt, weil wir gesund sind und uns nicht mit einer Impfung solidarisieren wollen.
Wir sollen gezwungen werden, für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben einen digitalen Ausweis vorzuzeigen.
Wir werden von Politikern diskriminiert und bevormundet und es wird inzwischen von einer Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen gesprochen, u.a. in der Pflege, Schulen und Kindergärten.
Wir werden überrumpelt von einer Impfung, welche durch eine völlig neue Art der Technologie auf den Markt gebracht wurde, bedingt zugelassen ist und von der es anfangs hieß diese würde mit zwei Impfungen dauerhaft immunisieren. Inzwischen sind wir bei der 3. Boosterimpfung und wer sich den neuen gelben Impfausweis ansieht, wird erkennen, dass inzwischen die Corona Impfung eine Standardimpfung darstellt, für die viele freie Felder vorgesehen sind – „Die Neuauflage 2021 ermöglicht auch die Dokumentation von Impfungen gegen das Covid-19-Virus“.

Die Dissonanz Theorie (Katy Pracher-Hilander AUFrecht AUF1) zeigt uns, dass Menschen dazu neigen, Ausflüchte zu finden wieso sie jetzt nicht handeln müssen.
Beispiel Rauchen:
Wir halten uns auf Linie indem wir uns sagen, „der Kollege raucht ja auch“, „ich rauche auch nur light Zigaretten und eigentlich rauche ich ja gar nicht mehr so viel wie früher“. Und schon habe ich das Ganze abgetan.
Beispiel Impfung:
Wir reden es uns schön. Bislang war das Tabuthema Kinderimpfung, doch Kinder werden jetzt geimpft. Wir lassen uns impfen, weil dies ja alle tun und deshalb kann es ja auch nicht so schlimm sein. Man wollte ja am sozialen Leben teilhaben und sowieso kann es nicht so schlimm sein.

Die Verantwortungsdiffusion (Katy Pracher-Hilander AUFrecht AUF1), sieht man demgegenüber gerade speziell bei zwei Berufsgruppen: Mediziner und Journalisten, welche auf jegliche Moral und Ethik verzichten. Das heißt man stützt sich darauf zu sagen, wir sind ja so viele und die anderen sollen mal anfangen. Jeder schiebt es auf den Anderen. Viele trauen sich nicht den Mund auf zu machen aus Angst vor den Konsequenzen. Wir verstecken uns hinter den Anderen, die Anderen sollen den ersten Schritt machen.

Viele die mit der Wahrheit konfrontiert werden, zucken die Schulter und drehen sich um und gehen, denn sie müssten sich aus der kognitiven Komfortzone heraus begeben. Wir erleben vielmals kaum Argumente welche stand halten. Viele sehen noch nicht, dass die Impfung ein kurzfristiger Gewinn ist – der Gewinn ist der Urlaub. Wir geben gerne die Kontrolle ab.

Ich habe vor der Pandemie selten so viele Menschen über Politiker schimpfen sehen, doch derzeit wird genau diesen Menschen vertraut welche durch Parteispenden käuflich sind. Menschen, welche noch nie in ihrem Leben gearbeitet haben, aber als Politiker uns arbeitenden Bevölkerung erzählen wollen, was gut für uns ist. Und Korruption und Doppelmoral ist da leider an der Tagesordnung.

Auswanderung ist keine Option wir müssen hier etwas schaffen und verändern und vor allem zusammen stehen.
Wann bist du bereit etwas dagegen zu tun?
Wenn die Impfpflicht kommt?
Wenn das Ausmaß der Nebenwirkungen bekannt wird?
Wir sind schon sehr viele Menschen und wir können es stoppen.

Aber ich frage alle, wann ist deine Grenze erreicht, bis du zu einer Versammlun gehst?
Bis du deine Stimme erhebst?
Bis du nicht mehr mitmachst?
Wo ist deine Grenze?

Eure Führungskraft mit ⁠❤️⁠


Die Versammlung für die Pflege findet in Berlin am Pariser Platz am Brandenburger Tor statt. Die Website der Organisatoren findet man hier. Alle weiteren Versammlungen für das Wochenende findest du auf der Website der Berliner Versammlungsbehörde.

29.08.202112:0015:00Der Pflegenotstand und politische Verfehlung der CDU/kirchlicher Träger, die in Widerspruch zu christlichen Werten stehen.10117Pariser Platz
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Impfpflicht Impfung Krankenhaus Pflege Politik

Dein Chef möchte dich zur Impfung nötigen?

Zunächst ist wichtig, dass du dir vor Augen führst, dass es keine Impfpflicht gibt – was wohl vor dem Hintergrund der bedingten Zulassung aller Impfstoffe auch nicht anders möglich ist. Selbst die Masernimpfpflicht liegt derzeit noch vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1 BvR 437/21). Das heißt, will dich dein Arbeitgeber dazu nötigen, befinden wir uns direkt im Strafrecht und die Handlung ist rechtswidrig.

Heute möchte ich allen, die immer mehr dem Druck des Arbeitgebers ausgesetzt sind, hier eine kompakte Hilfestellung an die Hand geben. Ich bin mir dessen bewusst, dass inzwischen eine indirekte Impfpflicht durch Medien, Politiker und die Gesellschaft aufgebaut wurde. Umso wichtiger ist es sich der nachfolgenden Informationen zu bedienen und sich bewusst zu machen, das man dieser Schikane nicht nachgeben darf, denn es gibt keine Impfpflicht.

Fakt ist, es gibt derzeit nicht einmal eine ordnungsgemäße Aufklärung durch die impfenden Ärzte. Ein Arzt muss dich aber vor einem körperlichen Eingriff – die Impfung stellt eine intramuskuläre Behandlung dar – aufklären und eine Anamnese erstellen. Es fehlen bislang aber auch Erkenntnisse ob man durch die Impfung auch eine Immunität erreichen kann. Es ist derzeit nicht gesichert, ob man nach der zweiten Impfung nicht ausschließlich einen für sich selbst milderen Verlauf der Krankheit hat. Auch mögliche negative Folgen durch die Impfung sind nicht erforscht.

Für eine Pflichtimpfung muss diese als absolute Mindestvoraussetzung den Nachweis führen, dass die Impfung notwendig, wirksam und sicher ist. Auch das Thema Langfristigkeit wie beispielsweise Mutanten, wirken sich negativ auf eine Impfpflicht aus.

Bleib bei dem Gespräch mit deinem Vorgesetzten immer sachlich und führe im Anschluss immer ein Gedächtnisprotokoll – wer hat was gesprochen – man vergisst sehr schnell wichtige Details. Auch solltest du dir eine Impfaufforderung durch den Arbeitgeber schriftlich geben lassen.
Erkläre ihm, dass dies einen Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt. Außerdem kann der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht im Gesundheitsschutz auch durch andere geeignete Maßnahmen nachkommen – Maske, Plexiglasscheiben, Tests.

Bitte vergegenwärtigt euch, besonders die Kollegen in der Pflege: ihr habt eine Sonderstellung, denn es herrscht überall Pflegenotstand. Sprich der Markt an Pflegepersonal ist abgefischt. Verbindet euch in Gruppen, macht solche Aussagen von Chefs publik, baut den Druck gegenüber eurem Arbeitgeber auf!

Seid nicht obrigkeitshörig, streikt und legt die Arbeit nieder!

Bewaffnet euch mit Wissen, denn nur so könnt ihr souverän und selbstsicher auftreten ohne euch verunsichern zu lassen. Nachfolgend findest du alle Details mit den hinterlegten Quellen.

Eure Führungskraft mit ❤️

Kann man sich gegen den Arbeitgeber wehren?

Inzwischen haben sich unterschiedliche Juristen geäußert: Elmar Becker (Rechtsanwalt für Arbeitsrecht), Martin Friedrich Schwab (Rechtswissenschaftler an der Universität Bielefeld), Volker Görzel (Fachanwalt für Arbeitsrecht) und auch die Medizinrechtlerin Beate Bahner.
Zunächst hören wir aber mal in die aktuelle Aussage von Angela Merkel vom 10.08.2021 rein: „Wir haben keine Impfpflicht“!

Es gibt derzeit noch keine offiziellen Gerichtsurteile bezüglich einer Verpflichtung von Seiten des Arbeitgebers, dass man sich impfen lassen muss. Beate Bahner (Rechtsanwältin für Medizinrecht) hat derzeit eine Verfassungsbeschwerde, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, gegen die Masernimpfpflicht, welche im letzten Jahre eingeführt wurde, eingereicht (PDF am Ende). Dies kann aber Monate dauern bis es zu einer Antwort kommt, bei ihrer letzten Verfassungsbeschwerde hat dies 1 1/2 Jahre gedauert.

Laut Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht darf der Arbeitgeber schon gar nicht den Impfstatus abfragen, dem pflichtet auch Ralf Ludwig (Sozialrechtler) bei. Auch nicht indirekt, denn auch das wäre ein Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das ist in Deutschland klar und streng geregelt. Ein Arbeitgeber oder ein Vorgesetzter darf nur das erfragen, was erforderlich für die Ausübung der konkreten Tätigkeit ist. Darüber hinaus darf er keine Fragen zu solch persönlichen Dingen stellen, auch nicht zum Impfschutz.

Martin Friedrich Schwab ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Universität Bielefeld. Seit 2021 ist er Politiker der Basisdemokratischen Partei Deutschlands. Er sagt im Interview mit Epoch Times (am Ende eingefügt): „wenn nämlich die Regierung die Menschen zu einem Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zwingen will – und nichts anderes wäre eine Pflichtimpfung – muss sie als absolute Mindestvoraussetzung den Nachweis führen, dass die Impfung notwendig, wirksam und sicher ist. Was ich damit sagen will: Eine Einwilligung unter Druck ist in Wirklichkeit keine Einwilligung. Wer als Arbeitgeber seine Belegschaft vor die Wahl stellt „Spritze oder raus“, begibt sich juristisch auf sehr dünnes Eis.“

Rechtsanwalt Mario Bögelein ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er klagt aktuell für eine Mandantin gegen die Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften, d.h. für eine Testpflicht auch für Geimpfte.

Wichtige Punkte, von Elmar Becker, die du unbedingt beachten solltest wenn du mit deinem Arbeitgeber ins Gespräch gehst:

  1. Generell gibt es derzeit keine ordnungsgemäße Aufklärung. Ein Arzt muss vor einem körperlichen Eingriff – die Impfung stellt eine intramuskuläre Behandlung dar – eine Anamnese erstellen.
  2. Es ist immer noch nicht erforscht ob der Impfstoff wirkt, dies geht auch beispielsweise aus dem geleakten Vertrag von BioNTech/Pfizer hervor.
  3. Mögliche negative Folgen durch die Impfung sind nicht erforscht.

Leitfaden für einen sachlichen Diskurs mit deinem Vorgesetzten

  1. Gehe mit deinem Arbeitgeber in den Dialog und führe im Anschluss immer ein Gedächtnisprotokoll, was wurde wann (Datum, Uhrzeit) mit deinem Vorgesetzten besprochen. Lass dir die Aufforderung zur Impfung auch immer schriftlich vom Arbeitgeber bestätigen.
    Erkläre ihm, dass dies einen Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt.
  2. Ein wichtiger Faktor der gegen die Aufforderung zur Impfung spricht: Es fehlen bislang Erkenntnisse ob man durch die Impfung auch eine Immunität erreichen kann. Es ist derzeit nicht gesichert, ob man nach der zweiten Impfung nicht ausschließlich einen für sich selbst milderen Verlauf der Krankheit hat.
  3. Der Arbeitgeber darf grundsätzlich, egal welcher Arbeitgeber, nicht nach einem Impfstatus fragen. Außer es gibt eine Impfpflicht oder der Arbeitgeber hat ein besonderes Interesse daran, weil es an bestimmte Tätigkeiten im Ausland geknüpft ist, weil dort z.B. eine Gelbfieberimpfung für die Einreise von Nöten ist.
    Es gibt maximal eine freiwillige Auskunftspflicht nach Artikel 7 der Datenschutzgrundverordnung, die Auskunft darf aber keine Nachteile mit sich ziehen.
  4. Ich kann mich als Arbeitnehmer darauf berufen, dass sowohl von unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch von unserem Gesundheitsminister Jens Spahn versichert wurde, dass es keine Impfpflicht geben wird und die Aussagen bis heute nicht revidiert wurden.
  5. Speziell für den Pflegesektor: Wenn der Arbeitgeber uneinsichtig ist, weißt ihn darauf hin, dass ihr die Schutzkleidung in diesem Fall die FFP Maske oder Mund-Nasen Bedeckung zum Schutz der Bewohner/Kunden tragt und ihr diesbezüglich kooperativ und gewillt seid, keinen Bewohner/Kunden einer Gefahr auszusetzen.
  6. Bitte vergegenwärtigt euch, besonders die Kollegen in der Pflege: ihr habt eine Sonderstellung, denn es herrscht überall Pflegenotstand. Sprich der Markt an Pflegepersonal ist abgefischt. Verbindet euch in Gruppen, macht solche Aussagen von Chefs publik, baut den Druck gegenüber eurem Arbeitgeber auf!
  7. Seid nicht obrigkeitshörig, streikt und legt die Arbeit nieder!
  8. Und wenn alle Stricke reißen, dann zieht vor das Arbeitsgericht und lasst dies arbeitsgerichtlich klären! Klar kostet dies ein paar Euro, aber ist es das nicht Wert, für Selbstbestimmung und Freiheit? Ein Rechtsschutz ist immer von Vorteil, denn vor dem Arbeitsgericht trägt jeder seine Kosten selbst. Eventuell schließt ihr euch mit mehreren Kollegen zusammen und tragt gemeinsam die Kosten.

    In diesem Beitrag sind unten auch die möglichen Klagewege aufgeführt.
    Gute Anwälte die dir helfen können findest du bei Anwälte für Aufklärung.

Dein Chef droht mit einer rechtswidrigen Aufforderung, unterbreitet dir einen Aufhebungsvertrag oder stellt gar die Gehaltszahlung ein?

Bei solchen Gesprächen mit dem Vorgesetzten immer einen Vertrauten, beispielsweise Kollegen, dazu holen. Evtl. ist auch der Betriebsrat eine Möglichkeit, dass muss man im Einzelfall entscheiden. Am Besten nach solchen Gesprächen immer ein Gedächtnisprotokoll anlegen, man erinnert sich zu einem späteren Zeitpunkt kaum mehr an das einzeln gesprochene Wort.

1. Rechtswidrige Aufforderung

Wenn dein Arbeitgeber auf dich zukommt, und dich dazu nötigen will, dass du dich impfen lässt und möglicherweise mit einem Schreiben, also einem Aufhebungsvertrag, wedelt, welchen du unterschreiben sollst, dann beachte bitte folgende Schritte.
Das stellt zunächst einmal eine Nötigung und widerrechtliche Drohung (§123 BGB) dar.
Solltest du den Vertrag, weil du dich unter Druck gesetzt gefühlt hast, unterschrieben haben, kannst du innerhalb einer Woche diese Aufhebungsvereinbarung anfechten, mit der Folge, dass sie von Anfang an rechtsunwirksam war. Du kannst einen Aufhebungsvertrag auch anfechten wenn du dir nicht über alle Konsequenzen im Klaren warst.
Durch Aufhebungsverträge erlischt in der Regel der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

2. Konsequenzen bei FreistellungKündigungsschutzklage – binnen 3 Wochen einreichen

Eine Kündigung trotz mangelnder Rechtslage aufgrund einer Impfverweigerung ist rechtswidrig. Du hast Anspruch auf Kündigungsschutz (KSchG, Kündigungsschutzgesetz), unter der Voraussetzung, dass du bei dem Arbeitgeber 6 Monate beschäftigt warst und der Arbeitgeber mehr als 10 Personen beschäftigt. Die Kündigungsschutzklage muss binnen 3 Wochen (§ 4 Anrufung des Arbeitsgerichts) beim Gericht eingereicht werden und der Arbeitgeber benötigt einen Kündigungsgrund.
Wir haben weiter unten alle uns bekannten Bedingungen für eine Kündigungsschutzklage aufgeführt.

Wenn eine Personen, welche das Kündigungsschreiben unterzeichnet hat, nicht Geschäftsführer oder Inhaber ist, kann man binnen einer Woche die Kündigung zurück weisen, wenn eine original Vollmacht nicht beigefügt ist.

Spritze oder raus“: Der Druck auf die Bevölkerung wächst. Vor allem im Gesundheitswesen, aber auch im Bereich der Bildung sehen sich viele Arbeitnehmer jetzt einem indirekten Impfzwang ausgesetzt. Doch wie ist dies aus rechtlicher Sicht zu bewerten, zumal der Impfstoff nur bedingt zugelassen ist? Epoch Times fragte den Rechtsexperten Professor Martin Schwab.

Die aktuelle Debatte über eine mögliche Impfpflicht bewegt die Gemüter. Impfanreize wie die Zurückgewinnung der Freiheiten sollen dazu dienen, die Impfquote zu erhöhen. Doch wie sieht es in anderen Bereichen aus, beispielsweise an Schulen und Universitäten? Wie ist ein indirekter Impfzwang aus rechtlicher Sicht zu werten? Darüber sprach Epoch Times mit Professor Martin Schwab, Rechtswissenschaftler der Universität Bielefeld. Er ist seit fast 18 Jahren Hochschullehrer und war drei Jahre Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin.

Epoch Times: Wie sehen Sie die aktuelle Diskussion zur Impfpflicht aus rechtlicher Sicht?

Martin Schwab: Die Grundfrage lautet, warum eine solche Debatte überhaupt geführt wird. Wenn nämlich die Menschen daran glauben, dass das Ausmaß der Bedrohung durch SARS-CoV-2 so groß ist wie offiziell dargestellt, und wenn sie ferner daran glauben, dass die Impfung wirksam und sicher ist, müssten doch die Menschen in Scharen alle freiwillig zur Impfung schreiten. Dann würde sich die Frage nach einer Pflichtimpfung bereits im Ansatz nicht stellen.

Wenn diese Frage nun aber doch gestellt wird, kann das für mich im Umkehrschluss nur bedeuten: Entweder glauben viele Menschen nicht an die Notwendigkeit der Impfung, weil sie nämlich der Pandemie-Darstellung nicht in allen Teilen vertrauen, oder aber sie glauben nicht daran, dass die Impfstoffe wirksam und sicher sind.

Im Mai 2021 wurde an der HU Berlin eine Studie angefertigt, die sich mit der Frage beschäftigte, wie man den Menschen einen Anreiz setzen könnte, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Alle möglichen Anstöße wurden diskutiert: Rückgewähr von Freiheiten, finanzielle Belohnung, Impfen beim Hausarzt. Mich hat gewundert, dass dann aber der am nächsten liegende Anreiz nicht thematisiert wurde: Wie schaffe ich Vertrauen in die Notwendigkeit, Sicherheit und Wirksamkeit der Impfungen?

Vor diesem Hintergrund sehe ich auch die aktuelle Diskussion um eine Impfpflicht: Sie wird allein deshalb geführt, weil Regierung und Medien es nicht geschafft haben, den Menschen eben dieses Vertrauen zu vermitteln.

ET: Was wäre aus Ihrer Sicht eine angemessene Vorgehensweise der Regierung in dieser Situation?

Schwab: Bevor die Regierung über eine Pflichtimpfung nachdenkt, muss sie sich selbst hinterfragen: Warum vertrauen die Menschen uns nicht? Gibt es Widersprüche oder Lücken in der Art und Weise, wie wir die Pandemiesituation und die Wirkungen der Impfung darstellen? Müssen wir die Bedenken, die gegen die Impfungen, aber auch gegen die Pandemie-Darstellung an sich geäußert werden, vielleicht doch ernster nehmen als bisher?

Das ist nicht nur eine politische, sondern ebenso eine juristische Forderung. Wenn nämlich die Regierung die Menschen zu einem Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zwingen will – und nichts anderes wäre eine Pflichtimpfung –, muss sie als absolute Mindestvoraussetzung den Nachweis führen, dass die Impfung notwendig, wirksam und sicher ist.

ET: Was bedeutet das konkret?

Schwab: Um die Notwendigkeit nachzuweisen, muss die Regierung zunächst den Immunitätsstatus in der Bevölkerung feststellen. Denn soweit Immunität bereits vorliegt, erübrigt sich jegliche Immunisierung durch Impfung. Um aber festzustellen, wie weit die Immunität in der Bevölkerung schon verbreitet ist, benötigt die Regierung unabhängigen immunologischen Sachverstand – unabhängig in dem Sinne, dass jene, welche die Regierung beraten, keine finanziellen Verstrickungen zur Impfindustrie unterhalten.

Gleichermaßen muss die Regierung sicherstellen, dass etwaige Nebenwirkungen der Impfung zuverlässig an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet werden. Der Corona-Ausschuss hat vor einigen Monaten ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart enthüllt, worin den Staatsanwälten im gesamten Bezirk des OLG Stuttgart verboten wird, Verstorbene allein deshalb obduzieren zu lassen, weil sie kurz vorher die COVID-Impfung empfangen haben.

Da frage ich mich: Wie soll denn das Paul-Ehrlich-Institut von Impftoten erfahren, wenn die Rechtspflege die Gewinnung einschlägiger Erkenntnisse gezielt blockiert? Mir liegt eine Vielzahl von Medienberichten über eine signifikante Häufung von Todesfällen in Pflegeheimen im nahen zeitlichen Zusammenhang mit COVID-Impfungen vor, und ich vermisse das Engagement von Medien und Staatsanwälten, diesen Ereignissen auf den Grund zu gehen.

Epoch Times: Ist eine Impfpflicht rechtlich haltbar?

Schwab: Solange alle diese tatsächlichen Grundlagen über Notwendigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit der Impfungen nicht geklärt sind, ist eine Pflichtimpfung in keiner Weise rechtlich belastbar. Und zwar nicht einmal dort, wo es direkten Impfzwang dem Grunde nach schon gibt, nämlich in Paragraf 17a Abs. 2 Nr. 1 Soldatengesetz.

Nach dieser Vorschrift hat der Soldat einen medizinischen Eingriff zu dulden, wenn dieser Eingriff der Verhütung oder Bekämpfung von Infektionskrankheiten dient. Der Eingriff „dient“ diesem Zweck nur, wenn er geeignet und bestimmt ist, die Ausbreitung solcher Krankheiten einzudämmen. Und deshalb muss kein Soldat eine COVID-Impfung dulden, solange die Bundeswehr nicht seinen Immunitätsstatus festgestellt hat.

Außerdem ist die Pflicht eines Soldaten, das Risiko von Impfschäden auf sich zu nehmen, durch die Zumutbarkeitsgrenze nach Paragraf 17a Abs. 4 Soldatengesetz begrenzt. Impfungen sind danach jedenfalls dann unzumutbar, wenn die Bundeswehr nicht wenigstens in ihrem eigenen Wirkungskreis alles unternimmt, um Impfschäden zuverlässig zu erfassen. Und wenn sich dann ein ernsthaftes Risiko von schweren Impfschäden ergibt, ist die Impfung als Ganzes unzumutbar – und zwar für jeden einzelnen Soldaten.

Folgende Kontrollüberlegung bietet sich an: Müsste eine Zulassungsstudie für einen Impfstoff abgebrochen werden, wenn sich während des Studienverlaufs derartige Nebenwirkungen ergeben hätten, wie sie jetzt beobachtet werden? Sobald diese Frage zu bejahen ist, darf ein Soldat die Impfung nach Paragraf 17a Abs. 4 Soldatengesetz verweigern. Mindestens an eben diesen rechtlichen Maßstäben wäre eine Pflichtimpfung, wenn sie denn eingeführt werden sollte, auch für andere Berufsgruppen oder gar für die gesamte Bevölkerung zu messen.

Epoch Times: Also wäre eine allgemeine Impfpflicht zwar heute noch nicht darstellbar, aber grundsätzlich denkbar?

Schwab: Da bin ich sehr skeptisch. Selbst wenn nämlich die Impfung nachweislich notwendig, wirksam und sicher ist, ist eine Pflichtimpfung nicht allein schon deshalb gerechtfertigt. Man muss sich nämlich jetzt die Frage stellen, mit welchem Ziel die Menschen zur Impfung gezwungen werden sollen. Wenn es nur um Impfungen zum Eigenschutz geht, müsste ich sagen: Über den Schutz seiner Gesundheit muss das Individuum schon eigenverantwortlich entscheiden; das kann ihm der Staat nicht abnehmen.

Wenn es aber um Impfungen zum Fremdschutz geht, etwa um die Erlangung der Herdenimmunität, führen wir eine ganz andere Diskussion: Muss der einzelne Mensch an seiner eigenen Gesundheit Opfer bringen, um zu einem solchen Allgemeinschutz beizutragen? Muss der einzelne Mensch um dieses Ziels willen das Risiko auf sich nehmen, der nächste bedauerliche Einzelfall zu sein, bei dem die Impfung nach hinten losgegangen ist? Ich sage dazu ganz klar: Nein! Das menschliche Leben steht nicht unter Gemeinwohlvorbehalt.

Im März 2020, am Anfang der Corona-Krise, war ich – damals noch viel weniger eingelesen in das Thema als heute, vielleicht auch noch selbst unter dem Eindruck einer Häufung von Schreckensmeldungen – offen für die Vorstellung, dass allgemeine Pflichtimpfungen verfassungsmäßig sein könnten. Daran halte ich heute nicht mehr fest.

Die Entscheidung für eine Impfung muss freiwillig und höchstpersönlich bleiben. Das Individuum muss auch das Recht haben, die eigene Impfentscheidung vor allen anderen geheim zu halten. Alles andere ist verfassungswidrig. Dies alles gilt jedenfalls für die COVID-Impfung. Ich meine aber, wir sollten auch die Debatte über die Masernimpfung noch einmal neu aufrollen.

ET: Was können Menschen tun, die sich nicht impfen lassen wollen, aber vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt werden?

Schwab: Der Impfdruck vonseiten des Arbeitgebers ist ein weit verbreitetes Problem. Betroffenen Arbeitnehmern empfehle ich, diesem Druck mit der folgenden Erklärung zu trotzen:

„Wenn Sie den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses davon abhängig machen, dass ich mich impfen lasse, bedeutet dies, dass ich ab sofort nicht mehr wirksam in die Impfung einwilligen kann. Denn diese Einwilligung würde ich ab sofort nicht mehr aus freien Stücken, sondern unter Zwang erteilen. Würde die Impfung dann durchgeführt, wären Sie (sc. der Arbeitgeber/Vorgesetzte) wegen Nötigung und wegen Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft straf- und haftungsrechtlich verantwortlich.“

Was ich damit sagen will: Eine Einwilligung unter Druck ist in Wirklichkeit keine Einwilligung. Wer als Arbeitgeber seine Belegschaft vor die Wahl stellt „Spritze oder raus“, begibt sich juristisch auf sehr dünnes Eis.

Und damit kommen wir zu einem ganz generellen Problem des indirekten Impfzwangs: Die Impfung ist entweder von einer – und zwar wirklich – freiwilligen, das heißt nicht erzwungenen Einwilligung gedeckt, oder sie ist es nicht. Das Problem stellt sich auch in anderen Lebensbereichen.

ET: Nämlich zum Beispiel im Bildungswesen?

Schwab: An den Universitäten wird schon jetzt darüber gesprochen, ob im kommenden Winter wieder zum Präsenzunterricht zurückgekehrt werden kann, und natürlich steht im Raum, dass der Vorlesungsbesuch an Tests oder Impfungen gebunden wird. Und wenn man hinzunimmt, dass die Tests vielleicht demnächst Geld kosten, und dabei berücksichtigt, dass der chronisch spärlich gefüllte studentische Geldbeutel dafür kein Budget hergibt, bedeutet das: Teilnahme an der Vorlesung nur gegen Impfung.

Und jetzt spinnen wir das mal weiter: Wenn auch Präsenzklausuren ohne Impfung nicht mitgeschrieben werden dürfen, ohne die Klausurteilnahme aber das BAFöG gestrichen wird, kommt im Ergebnis heraus: Impfen oder Studienabbruch! Wer Studierende mit solchen Mitteln zur Impfung nötigt, macht sich nach meiner Ansicht strafbar und haftbar.

Und jetzt kommen wir zu den Schulen: Was ist, wenn ein Impfstoff für schulpflichtige Kinder und Jugendliche zugelassen wird und es dann heißt, ohne Impfung kein Schulbesuch? Dann stürzen wir in eine echte Pflichtenkollision: Auf der einen Seite müssen die Kinder die Schule besuchen, auf der anderen Seite dürfen sie aber ohne Impfung die Schule nicht besuchen. Dann wirkt sich die Schulpflicht wie ein – und zwar direkter! – Impfzwang durch die Hintertür aus.

Ich war am 1. Juli 2021 zu einer Expertenanhörung im Unterausschuss Corona-Pandemie im Deutschen Bundestag eingeladen. Thema: Lehren und Lernen in der Pandemie. Es ging kaum um die Universitäten, wohl aber viel um die allgemeinbildenden Schulen. Professor Dittmer, Virologe am Essener Universitätsklinikum, ließ sich in diesem Zusammenhang zu folgendem Statement hinreißen: Die Kinder würden von der Impfung zwar nicht sonderlich profitieren. Aber man brauche die Impfung der Kinder, um die Pandemie in den Griff zu bekommen.

Mit anderen Worten: Die Kinder sollen nicht um ihrer selbst, sondern um anderer Menschen willen geimpft werden! Ich drücke es noch drastischer aus: Mal wieder sollen unsere Kinder auf dem Altar der „Sonst-stirbt-die-Oma“-Doktrin geopfert werden – jener Doktrin, die ja schon im Panik-Papier des Bundesinnenministeriums aus dem März 2020 als Fundament der Risikokommunikation ausgegeben wurde; jener Doktrin, die dann auch zur Grundlage von Masken- und Testzwang an den Schulen wurde.

Ich muss dazu ganz ehrlich sagen: Ich fasse es nicht! Wir reden die ganze Zeit nur von Solidarität der Jüngeren mit den Älteren, und ich (der ich mich mit meinen 53 Jahren zu den Älteren zähle) frage mich: Wo bleibt denn die Solidarität der Älteren mit den Jüngeren? Wenn die Kinder von der Impfung nicht profitieren, heißt das: Die Impfung für Kinder ist nicht notwendig. Der Nutzen der Impfung ist gleich null und kann das Risiko daher schon im Ansatz nicht überwiegen. Und das bedeutet, dass der Impfstoff für die Kinder gar nicht erst zugelassen werden darf. Die Diskussion um die Kinder-Impfung ist, und zwar bereits aus Rechtsgründen an dieser Stelle zu Ende! Hände weg von unseren Kindern!

ET: Wie schätzen Sie die Forderung ein, dass Ungeimpfte benachteiligt werden sollen?

Schwab: Es fehlt in diesen Tagen – leider – nicht an hochrangigen Staatsrechtslehrern, die eine solche Benachteiligung von Menschen befürworten, welche die COVID-Impfung nicht empfangen haben. Die Begründung lautet dann immer: Der Mensch sei ja frei in seiner Entscheidung, ob er sich impfen lassen wolle oder nicht, müsse dann aber auch mit den Konsequenzen leben, wenn er sich der Impfung verschließe. Der offensichtliche Fehler in dieser Ableitung besteht darin, dass jemand, der sich nicht impfen lassen will, sich diese Konsequenzen nicht etwa selbst aussucht, sondern besagte Konsequenzen ihm vom Staat aufoktroyiert werden – in Gestalt von Lockdown-Maßnahmen und Ähnlichem.

Im Übrigen kann ich an das bereits Gesagte anknüpfen: Der Staat, der darauf angewiesen zu sein glaubt, für Geimpfte einen anderen Grundrechtsstatus festzulegen als für nicht Geimpfte, gesteht sich damit selbst ein, dass er es nicht geschafft hat, die Menschen dazu zu bewegen, sich aus gänzlich freien Stücken impfen zu lassen – weil er offenbar das Vertrauen in die Pandemie-Darstellung und/oder in den Impfstoff nicht hat einwerben können.

Weniger Grundrechte für Ungeimpfte bedeutet indirekter Impfzwang. Und auch dieser darf, wenn überhaupt, nur eingeführt werden, wenn der Nachweis erbracht ist, dass die Impfung notwendig, wirksam und sicher ist. Von diesem Nachweis sind wir gegenwärtig noch weit entfernt.

Ganz abgesehen davon funktioniert der Deal „Spritze rein – Freiheit zurück“ auch in der Praxis nicht. Nehmen wir mal das Beispiel der Portugal-Urlauber. Da lassen sich die Leute impfen, fliegen nach Portugal in der vermeintlichen Gewissheit, sich die bürgerlichen Freiheiten zurückgekauft zu haben – und dann heißt es plötzlich mitten während des Urlaubs: Tut uns leid, Leute, in Portugal wütet jetzt die Delta-Variante, also wenn Ihr heimkommt: Erst mal 14 Tage häusliche Quarantäne!

14 Tage zu Hause eingesperrt – das ist schon ein ziemlich schwerwiegender Grundrechtseingriff! Die Regierung hat also ihr Versprechen, den Menschen im Gegenzug gegen die Impfung die bürgerlichen Freiheiten zurückzugeben, nicht eingelöst. Und als ob das nicht schon betrüblich genug wäre, wird jetzt unter Hinweis auf eben diese Delta-Variante für die Impfung geworben – nachdem es gerade eben noch geheißen hatte, dass die Impfung dagegen gar nicht schützt. Wie will eine solche Regierung das Vertrauen der Menschen gewinnen?

Die Infektionszahlen steigen, das Impftempo stockt: In den USA reagieren die Regierung und Unternehmen und verabschieden eine Impfpflicht am Arbeitsplatz. Auch in Frankreich werden bestimmte Berufsgruppen zur Corona-Impfung verpflichtet. Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt, wie die Rechtslage dazu in Deutschland ist.

ZEIT ONLINE: Facebook, Google und Uber haben eine Impfpflicht für ihre Angestellten in den USA beschlossen. Ginge so etwas auch hierzulande?

Volker Görzel: Nein, das ist in Deutschland aktuell nicht möglich, weil das ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht eines Menschen darstellen würde. Ohne ein entsprechendes neues Gesetz kann es also keine Pflicht zur Impfung geben. Das würde nur gehen, wenn es entweder eine allgemeine Impfpflicht gäbe oder aber, wenn bestimmte Berufsgruppen zur Impfung verpflichtet wären, doch auch das ist zumindest bei Covid in unseren Gesetzen nicht vorgesehen.

ZEIT ONLINE: Bei anderen Impfungen gibt es eine Pflicht?

Görzel: Nur bei der Masern-Impfung, da gibt es seit dem 1. März des vergangenen Jahres ein Gesetz, das nach einer langen Debatte verabschiedet wurde. Mit diesem sogenannten Masernschutzgesetz hat Gesundheitsminister Jens Spahn dafür gesorgt, dass Kinder beim Eintritt in den Kindergarten oder die Schule zu einer Impfung verpflichtet werden. Und diese Pflicht gilt auch für Erzieher, Lehrerinnen, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal.

In der EU gibt es keine allgemeine Impfpflicht.

Volker Görzel, 50, Fachanwalt

ZEIT ONLINE: Wie regeln das andere Länder in der EU? Gibt es da schon Corona-Impfpflichten?

Görzel: Es gibt in der EU keine allgemeine Impfpflicht, aber einige Länder wie Griechenland, Frankreich oder Italien haben eine Impfpflicht für besondere Berufsgruppen wie Pflegekräfte, Ärztinnen oder das Militär verabschiedet.

ZEIT ONLINE: Darf meine Chefin denn wenigstens wissen, ob ich gegen Corona geimpft bin?

Görzel: Nein, in keinem Fall. Auch nicht indirekt, denn auch das wäre ein Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das ist in Deutschland klar und streng geregelt. Ein Arbeitgeber oder eine Vorgesetzte darf nur das erfragen, was erforderlich für die Ausübung der konkreten Tätigkeit ist. Darüber hinaus darf er keine Fragen zu solch persönlichen Dingen stellen, auch nicht zum Impfschutz.

ZEIT ONLINE: Gibt es da Ausnahmen, beispielsweise für katholische Arbeitgeber mit gesondertem Arbeitsrecht?

Görzel: Auch wenn diese Arbeitgeber viel Spielraum haben, was sie von ihren Angestellten erwarten dürfen, beispielsweise die Religionszugehörigkeit, haben sie hier keine Möglichkeit zur Impfpflicht. Auch sie müssen sich an das Bundesgesetz halten und das sieht keine generelle Impfpflicht vor, also kann es auch keine Sonderfälle geben. Das ginge erst, wenn Bundestag und Bundesrat ein neues Gesetz verabschieden würden.

Ich bin skeptisch, ob die Richter eine Impfpflicht durchgehen lassen würden.

Volker Görzel, 50, Fachanwalt

ZEIT ONLINE: Wäre ein solches Gesetz überhaupt verfassungsmäßig?

Görzel: Ein solches Gesetz könnte schnell verabschiedet werden und zum Beispiel für bestimmte Berufsgruppen gelten. Für Angestellte, die mit Risikopatienten arbeiten oder unverzichtbar sind, wie beispielsweise Ärztinnen oder Pfleger. Da kann es zu Situationen kommen, in denen das Persönlichkeitsrecht geringer gewichtet und eine Impfpflicht rechtmäßig sein wird. Allerdings habe ich auch da verfassungsrechtliche Bedenken und bin skeptisch, ob das die Richter in Karlsruhe durchgehen lassen würden. Vielleicht zögert der Gesetzgeber auch deshalb und nicht nur weil Wahlkampf ist und es das Versprechen gab, keine Impfpflicht einzuführen.

ZEIT ONLINE:Der Arbeitgeber darf also nicht zwingen und fragen, aber darf er zur Impfung informieren?

Görzel: Vorgesetzte dürfen Infoabende ausrichten oder Infomaterial an die Angestellten weiterleiten, das geschieht in vielen Unternehmen gerade auch. Gleichzeitig dürfen Arbeitgeber auch konkrete Impftermine anbieten, beispielsweise über Betriebsärzte oder Impfzentren. Den Angestellten muss nur immer die Freiheit bleiben, sich nicht impfen zu lassen. 

ZEIT ONLINE: Wäre ein solches Gesetz überhaupt verfassungsmäßig?

Görzel: Ein solches Gesetz könnte schnell verabschiedet werden und zum Beispiel für bestimmte Berufsgruppen gelten. Für Angestellte, die mit Risikopatienten arbeiten oder unverzichtbar sind, wie beispielsweise Ärztinnen oder Pfleger. Da kann es zu Situationen kommen, in denen das Persönlichkeitsrecht geringer gewichtet und eine Impfpflicht rechtmäßig sein wird. Allerdings habe ich auch da verfassungsrechtliche Bedenken und bin skeptisch, ob das die Richter in Karlsruhe durchgehen lassen würden. Vielleicht zögert der Gesetzgeber auch deshalb und nicht nur weil Wahlkampf ist und es das Versprechen gab, keine Impfpflicht einzuführen.

ZEIT ONLINE:Der Arbeitgeber darf also nicht zwingen und fragen, aber darf er zur Impfung informieren?

Görzel: Vorgesetzte dürfen Infoabende ausrichten oder Infomaterial an die Angestellten weiterleiten, das geschieht in vielen Unternehmen gerade auch. Gleichzeitig dürfen Arbeitgeber auch konkrete Impftermine anbieten, beispielsweise über Betriebsärzte oder Impfzentren. Den Angestellten muss nur immer die Freiheit bleiben, sich nicht impfen zu lassen. 

ZEIT ONLINE:Wie sieht es mit Belohnungen für Angestellte aus, die sich impfen lassen?

Görzel: Arbeitgeber können tatsächlich Bonuszahlungen oder Geschenke an ihre Angestellten verteilen, wenn sie freiwillig ihren Impfnachweis zeigen oder sich bei einem Infoabend die Spritze geben lassen. Allerdings geht das nur dann, wenn auch der Betriebsrat damit einverstanden ist, falls es im Unternehmen einen gibt. Denn auch da gilt: Jede Angestellte kann sich immer noch gegen die Impfung entscheiden und auf eine Belohnung verzichten.

ZEIT ONLINE:Wenn der Arbeitgeber unsicher ist, ob sich seine Mitarbeiter impfen lassen, kann er dann Tests zur Bedingung für die Arbeit machen?

Görzel: Auch das geht nicht. Der Arbeitgeber ist zwar seit der neuesten Corona-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, seinen Angestellten regelmäßig Tests anzubieten, doch er kann sie nicht dazu zwingen, sie auch zu machen.

Laut Beate Bahner ist ihre Verfassungsbeschwerde auf eine eventuelle Corona-Impfpflicht übertragbar.

Hier ihre Nachricht dazu auf Telegram:
„Liebe Alle,
hier ein weiteres großes – aber enorm interessantes – Schriftstück:
Ich habe im Auftrag dreier Kindergartenkinder und ihrer Eltern am 28.2.2021 beim Bundesverfassungsgericht die beigefügte Verfassungsbeschwerde erhoben. Schaut rein, und Ihr werdet sehen, warum diese Impfpflicht aus vielen Gründen massiv verfassungswidrig ist. So gab es lediglich etwa 500 Masernfälle in 2018 und in 2019, ohne einen einzigen Todesfall. Obwohl vielleicht nur die Hälfte der Menschen gegen Masern geimpft ist (diese Zahl ist mir nicht bekannt), gibt es demgegenüber mehr als 2.500 Impfkomplikationen (also der fünffache Faktor) und mehrere Todesfälle nach Impfung pro Jahr. Die (Kombinations)Impfung ist also um ein Vielfaches gefährlicher als die Masernerkrankung selbst.
Viel Freude und Erkenntnis beim Lesen! Eure Beate Bahner
P.S. Eine Entscheidung des BVerfG kann ein bis zwei Jahre dauern.

Sie schreibt in einer weiteren Nachricht:
„Gestern bekamen wir vom Bundesverfassungsgericht das Aktenzeichen 1 BvR 437/21 👍
Die erste Hürde ist damit genommen, aber die Entscheidung kann jetzt dauern!
Jeder darf diese Verfassungsbeschwerde zur Vorlage und Argumentation bei Schulen, Kindergärten, Gesundheitsämtern verwenden! 🍀“

Kurz gesagt, will Rechtsanwalt Bögelein damit vermutlich erreichen, dass auch geimpfte Personen getestet werden müssen. Dies führt im Umkehrschluss dazu, dass das Gericht wenn es dieses so feststellt, eine Bevorteilung von Geimpften untersagt.

Gleichbehandlung von negativ getesteten Personen und geimpften Personen verstößt gegen Gleichbehandlungsgrundsatz

Rechtsanwalt Bögelein reicht am 11.08.21 für eine vollständig geimpfte, erfahrene Krankenschwester zwei Eilanträge gegen die Gleichbehandlung von Geimpften und negativ Getesteten ein. Die Eilanträge die gleichzeitig am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) und am Verwaltungsgericht Berlin (gegen die Bundesverordnung) eingereicht wurden, erfahren durch die Ministerpräsidentenkonferenz vom gestrigen Tag eine erhöhte Brisanz.

Rechtsanwalt Bögelein zeigt sich verwundert darüber, dass trotz entgegenstehender wissenschaftlicher Grundlagen der Verordnungsgeber nach wie vor davon ausgeht, dass die Infektionsgefahr, die von einem Geimpften ausgeht, genauso niedrig ist, wie von einem negativ Getesteten. Das Gegenteil ist der Fall.

„Der Verordnungsgeber ignoriert vollständig, dass bei einem negativ getesteten eine Sicherheit von bis zu 99,68 % besteht, dass die negativ getestete Person das Virus nicht übertragen kann. Die Impfung schützt aber gerade bei den vulnerablen Gruppen nur zu einem deutlich geringeren Maß vor einer Übertragung des Virus. Gründe hierfür sind nach den uns vorliegenden Studien die mittlerweile dominierenden Delta- Variante und (schnell) abnehmenden Antikörpermengen. Wenn der Verordnungsgeber das deutlich höhere Infektionsrisiko eines ungetesteten Geimpften ignoriert, muss man eher vom Team „Leichtsinn“ sprechen, als vom Team „Vorsicht“.
Der Rechtsanwalt kritisiert in dem Eilantrag zudem, dass durch die Gleichbehandlung von Geimpften und Getesteten gerade die Geimpften einem völlig unklaren Infektionsrisiko durch andere ungetestete Geimpfte ausgesetzt sind.

Dem wird beispielsweise in der Klinik der Antragstellerin dadurch Rechnung getragen, dass sich sämtliche Besucher und Patienten vor Betreten der Klinik einem Test unterziehen müssen, egal ob sie vollständig geimpft sind oder nicht.

„Sollten die Eilverfahren erfolgreich sein, dürfte es sich um die erste gerichtliche Feststellung handeln, dass auch vollständig geimpfte Personen weiterhin als infektiös gelten und daher die Impfung keine Lösung der Corona-Krise darstellt. Sollten die Anträge von den Gerichten abgewiesen werden, wäre dies ein Nachweis dafür, dass es nicht mehr auf einen höchstmöglichen Infektionsschutz ankommt, was ebenfalls ein sehr interessantes Ergebnis wäre“, erläutert Rechtsanwalt Bögelein die Hintergründe des Verfahrens.

Eine Entscheidung der Gerichte wird schon aus diesem Grund mit Spannung erwartet.

Alle wichtigen Schreiben

Dieses Formular ist eine Vorlage um ein Schreiben zu erstellen, mit dem du der Aufforderung deines Arbeitgebers, dich einer Corona-Schutzimpfung zu unterziehen, in begründeter Weise widersprichst.

Nachfolgend findest du den einfachen Widerspruch gegen einen Aufhebungsvertrag.
Hat dich dein Arbeitgeber mit einer widerrechtlichen Drohung dazu bewegt, einen Vertrag über die Aufhebung des Arbeitsvertrags („Aufhebungsvereinbarung“) mit ihm zu schließen? Mit diesem Schreiben kannst du diese anfechten:

Hier ein weiteres Musterschreiben:

Hier findest du ein ausgefülltes Muster (von Klagepaten hochgeladen), du erstellst es entweder über Klagepaten oder kannst dich an diesem orientieren und individuell gestalten.

Mit diesem Formular kannst du eine Kündigungsschutzklage erstellen, die du bei deinem zuständigen Arbeitsgericht gegen eine Kündigung, die du von deinem Arbeitgeber erhalten hast, einreichen kannst. Mit der Klage begehrst du vom Gericht feststellen zu lassen, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung aufgelöst wird, sondern unverändert fortbesteht.

WICHTIG: Bitte sende diese Klage per Einschreiben an dein zuständiges Arbeitsgericht.
Denke bitte daran die Klage zu unterschreiben und füge die in Klage aufgeführten Anlagen hinzu.

Eine Kündigungsschutzklage ist nicht kostenlos. Zweifelst du als Arbeitnehmer daran, dass eine Kündigung durch deinen Chef wirksam war, kannst du eine Kündigungsschutzklage anstreben. Nach Eingang der Kündigung hast du dafür drei Wochen Zeit. Gewinnst du die Klage, besteht das Arbeitsverhältnis wie gewohnt fort.

Abgesehen von den Kosten für den eigenen Rechtsanwalt sind bei einem Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht immer auch die Gerichtsgebühren in Rechnung zu stellen. Hier gilt wie vor jedem Gericht: Wer den Prozess verliert, zahlt die Gerichtsgebühren. Wer den Prozess gewinnt, zahlt keine Gerichtsgebühren.

Das Gesetz sieht keine Anwaltspflicht vor. Du kannst die Kündigungsschutzklage selbstständig beim Arbeitsgericht einreichen. Und kannst dich später auch selbst im Kündigungsschutzprozess gegen deinen Arbeitgeber vertreten.

Relevante Fragen die du für so eine Kündigungsschutzklage immer individuell beantworten musst:

  1. Wie wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt?
    Ob fristlos oder fristgerecht gekündigt wurde, geht in der Regel aus dem Kündigungsschreiben hervor.
  • außerordentlich / fristlos
  • ordentlich / fristgerecht
  • mündlich
  • Weiß ich nicht.

Wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung sind aus Sicht des Arbeitgebers beispielsweise Arbeitsverweigerung, Beleidigung, geschäftsschädigende Äußerungen, Betrug, Diebstahl, angedrohtes Krankfeiern, Konkurrenztätigkeiten und anderes.

2. Besonderer Kündigungsschutz besteht wegen:

  • Schwangerschaft
  • Mutterschutz
  • Elternzeit
  • Schwerbehinderung
  • Pflegezeit
  • Mitglied des Betriebsrats
  • Mitglied der Schwerbehindertenvertretung
  • Bestellung zum internen Datenschutzbeauftragten

3. Nachweise für das Gericht
Als Nachweise musst du mit der Klage folgende Anlagen an das Gericht übersenden:

  • Eine Gehaltsabrechnung
  • Eine Abschrift für die Beklagte
  • Deinen Arbeitsvertrag
  • Die Kündigung

Bleiben Mahnungen erfolglos, kann die Zahlungsklage ein wirksames Mittel sein, um offene Rechnungen, Mietrückstände oder ausstehenden Lohn durch ein gerichtliches Urteil einzutreiben. Das Gericht ermittelt nicht selbst, sondern urteilt nur auf Basis der Informationen, die Kläger und Beklagter zuliefern. Aussagekräftige Beweise und eine starke Argumentation in der mündlichen Verhandlung entscheiden über das Ergebnis. Der Verlierer des Verfahrens trägt die Prozesskosten.

Mit einer Zahlungsklage macht man vor Gericht den Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme geltend. Bis zu einem Streitwert in Höhe von EUR 5.000 sind für diese Klagen die Amtsgerichte zuständig. Sobald der Streitwert über EUR 5.000 liegt, ist die Klage beim Landgericht eizureichen – hier besteht Anwaltszwang. Ein Anwalt muss bereits die Klageeinreichung für dich übernehmen.

Als Nachweise musst du mit der Klage folgende Anlagen an das Gericht übersenden:

  • Deine letzte Gehaltsabrechnung
  • Eine Abschrift für die Beklagte
  • Deinen Arbeitsvertrag

Findet die Verhandlung vor dem Amtsgericht statt, kannst du die Klageschrift selbst verfassen. Stil, Aufbau und Form sind nicht vorgeschrieben. Damit die Klage nicht vom Gericht zurückgewiesen wird, kann es ratsam sein, die folgenden Informationen aufzuführen:

  • Angaben zum Kläger: Vor- und Nachname sowie vollständige Anschrift
  • Angaben zum Beklagten: Vor- und Nachname sowie vollständige Anschrift
  • Angaben zum Gericht: Bezeichnung (Amts- oder Landgericht) sowie Anschrift
  • Klagegrund: z. B. nicht bezahlte Rechnungen oder Mietrückstände
  • Klageziel: Im Falle einer Zahlungsklage z. B. Verpflichtung zur Zahlung von X Euro plus Zinsen
  • Datum und Unterschrift

Wer in der Klageschrift neben den Pflichtangaben zusätzlich präzise den Sachverhalt schildert, Beweismittel beilegt und Zeugen benennt, kann seinen Anspruch argumentativ untermauern und das Ergebnis beschleunigen.

Wer zahlt die Corona Tests auf Arbeit?

Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums findest du die Antwort darauf, ich hab dir hier den Ausschnitt dazu eingefügt:

In Pflegeberufen sind Tests üblich, eine generelle Testpflicht in vielen Berufen gibt es aber nicht.

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Bevormundung, Druck und Diffamierung dient der Machterhaltung

Der Druck auf ungeimpfte Menschen steigt auf dich, mich und uns alle. Während der eine vielleicht eine grundsätzliche Abneigung gegen Impfstoffe hat weil er bereits einen Impfschaden erlitten, fürchtet sich eine junge Frau Mitte zwanzig vielleicht davor weil Fragen damit begründet werden, dass „dazu derzeit noch keine Daten vorliegen“.
Vielleicht ist vielen aber auch einfach nur bewusst, was eine bedingte Zulassung bedeutet und manche hegen eine Abneigung gegenüber Bevormundung.
Manche entscheiden sich auch aufgrund der ganz neuen Technologie – welche seit Jahren in der Krebsforschung ohne Erfolg untersucht wurde – erst mal gegen eine Impfung.
Da ist sicherlich auch noch der absolut rationale Mensch der sich einfach nur die Infektionssterblichkeit von 0,15% betrachtet.
Manche mögen ihre Entscheidung mit einem schlechten Bauchgefühl begründen und der ein oder andere kennt auch sicherlich schon jemanden der eine schwere oder auch leichte Impfnebenwirkung erlitten hat.
Mag vielleicht auch der ein oder andere aufgrund einem Bündel von ungeklärten offenen und sich teilweise widersprechenden Antworten gegen eine Impfung entscheiden. Aber auch die individuelle Entscheidung, dass Menschen auch einfach nur das Erkrankungsrisiko akzeptieren, nehmen wir als Gesellschaft so hin, denn so ist das nun mal in einem freien Land.
Es gibt gewiss auch Menschen die an der Impfung zweifeln, weil sie noch die Schweinegrippe in Erinnerung haben, dessen Pandemrix Impfstoff ebenfalls einige Nebenwirkungen mit sich brachte.
Mittlerweile kennen viele aber auch von fast allen Bundesbehörden oder Bundesinstituten: eine riesengroße Intransparenz.

Unfrei ist der Mensch, der nicken muss, obwohl er innerlich den Kopf schüttelt.

Erhard Schümmelfeder (*1954), deutscher Erzieher und Schriftsteller

Wirestock

Es gibt so vielfältige Gründe weshalb sich Menschen gegen die Corona-Impfung entschieden haben, dass wir nicht einfach so tun können, als gäbe es die Menschen faktisch nicht. Das tut unsere Regierung aber. Wer derzeit die „falsche Meinung“ hat sollte dies bei seinen Gedanken belassen, wo es sonst aber gar nicht bunt und divers genug sein kann. Diversität beim Thema Corona-Impfung gibt es, doch wird diese nicht zugelassen. Denn Wissenschaftler sind durchaus anderer Meinung. Während die einen als Helden gefeiert werden, werden andere wiederum diffamiert. Aber laut Angela Merkel geht es ja auch gar nicht um Wissenschaft, weshalb unsere Öffentlich-Rechtlichen dazu übergegangen sind uns zu sagen was gut für uns ist. Ich denke das nennt man dann Prophylaxe.

Aber all diese Gründe, der Solidarität unterordnen zu müssen, vom Tisch zu wischen, sollte jedem klar sein erzeugt noch mehr Abneigung. Lasst euch euren Mut nicht zerstören – denn Menschlichkeit siegt und ich sag ganz klar nein zu diesem Wahnsinn.

Eure Führungskraft mit ❤️⁠

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Um Kritik zu vermeiden: tu nichts, sag nichts, sei nichts

Noch vor einem Jahr waren Pflegepersonen wie ich, ohne jegliche Schutzausrüstung auf die Arbeit geschickt worden. Wir durften auf einmal einer nicht zertifizierten Stoffmaske eine Schutzwirkung zuschreiben und haben das Gesetz für Medizinprodukte komplett aufgeweicht. Jeder Kugeltupfer, jede medizinische Pinzette und jeder Rollstuhl durchläuft inzwischen einen höheren Standard als OP- & FFP Masken.
Es wurde billigend in Kauf genommen, dass wir dem Virus ungeschützt ausgesetzt waren.
Im übrigen hat es die Gesellschaft bislang nie interessiert, dass ich mich seit Jahren unzähligen Viren/Bakterien ungeschützt ausgesetzt habe. Um nur einige zu nennen, MRSA, ESBL, Influenza, …

Selbst wenn wir sagten, dass wir krank sind, wurden wir zur Arbeit geschickt und nicht krank geschrieben. Gelbe Zettel waren zu diesem Zeitpunkt für systemrelevantes Personal nicht mehr möglich – obwohl uns gleichzeitig vermittelt wurde, wir wären eine Gefahr.
Wir waren also eine Gefahr, weil wir krank waren – oder sagen wir mal positiv getestet, inzwischen sollte das ja jedem klar sein – und keinen ausreichenden Schutz hatten. Wir durften aber weiter arbeiten.

Und die selben Menschen fragen mich heute, warum ich mich nicht impfen lasse? Ich wäre unverantwortlich und ich würde die Ansteckung von Personen riskieren?

Wo blieb der Aufschrei all derer die jetzt Geimpft sind und zu mir sagen ich wäre die Gefahr für sie, weil ich ungeimpft bin? Eure Impfung schützt euch doch?

Mir wird oft vorgeworfen, ich wäre Teil des Gesundheitspersonals, müsste es besser wissen und mit gutem Beispiel voran gehen.
Genau das ist der Punkt: Ich weiß es, ich kenne die Bedeutung der bedingten Zulassung eines Impfstoffs. Wenn es diese unter Vorbehalt gibt, heißt das nichts anderes als dass der Impfstoff Risiken birgt, die noch nicht vollständig bewertet wurden.
Ich verteidige auch weiterhin den Respekt für die Entscheidungsfreiheit, angesichts der aktuellen Sachlage für jeden Einzelnen, der sich nicht, oder nicht mehr impfen lassen möchte und all diejenigen für die sich aus gesundheitlichen Gründen gar nicht erst die Frage stellt.

Ich stehe weiterhin für wissenschaftliche Untersuchungen, der ungeimpften Kontrollgruppe, zur Verfügung.

Eure Führungskraft mit ❤️⁠

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18,2 Millionen erwachsene Menschen sind ungeimpft – hinzu kommen 12,7 Millionen Kinder

In der Krise beweist sich der Charakter eines Menschen und dessen werden sich auch immer mehr geimpfte Menschen bewusst.
Selbst Chefredakteur Julian Reichelt welcher doppelt geimpft ist, erkennt inzwischen, dass wir von unserer parlamentarischen Demokratie sehr weit entfernt sind und es inzwischen salonfähig ist seine Meinung mit Behauptungen zu begründen.
Aber jeder hat eine gewisse Intuition, viele spüren Ungereimtheiten, jedoch setzt dann ein gewisser Verdrängungsmechanismus ein und schließlich ist da ja noch die Mehrheit.

Diese Tatsache lässt sich auf alle Bereiche des Lebens anwenden und auch auf andere Berufsfelder, als ich sie jetzt hier in diesem Beitrag bedienen kann.
Ich sehe den Tatsachen schon lange ins Auge und fordere alle meine Kollegen auf:
„Stell dir vor es ist Montag und keine Pflegeperson kommt eine Woche zum Dienst“! Erst dann und nur dann werden sich Dinge im System ändern.
Ich bin mir dessen bewusst, dass den ungeimpften Menschen viel abverlangt wird.
Menschen werden bald täglich diffamiert und von den eigenen Familien oder Arbeitskollegen – welche man mal als sehr nett, kompetent und informiert eingeschätzt hätte – bedrängt.

Aber bitte lasst euch nicht beeinflussen und erpressen – wir müssen noch durchhalten – aber ein kurzer Moment des durchatmens ist wichtig. Sucht euch Rückzugsmöglichkeiten und Momente in denen ihr abschalten könnt.

Meinen Post möchte ich heute mit einer Zahl beenden, welche noch immer zeigt, dass 18,2 Millionen erwachsene Menschen ungeimpft sind.
Dies lässt die Vermutung zu, da sich diese Menschen schon lange hätten impfen lassen können, dass es sehr viele Menschen gibt, die sich ihres eigenen Verstandes bedienen.
Zu diesen Menschen kommen dann noch 12,7 Millionen Babys/Kinder und Jugendliche. Lasst uns auch für diese Gruppe Mut beweisen, damit sie diesem Impfdruck nicht weiter ausgesetzt werden.

Es ist viel besser eine rationale und starke Minderheit zu sein, als das wir eine lahme Mehrheit sind.

Eure Führungskraft mit ⁠❤️⁠

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Bürgerbeteiligung ist kein good will, sondern demokratisches Grundrecht

Wir machen alle 4 Jahre unser Kreuz, geben die Verantwortung damit ab und freuen uns, dass wir in einer Demokratie leben. Dabei hören wir aus allen Ecken die Forderung der Selbstbestimmung und während wir von unseren Öffentlich-Rechtlichen auf die Gendersprache, das Tempolimit und das indirekte Verbot gewisser Worte eingestimmt werden, passieren – vom Großteil der Bevölkerung nicht beachtet – Dinge, welche Grundrechte mit einem Handstreich wegwischen.
Politiker, die allein durch ihre Inlandsflüge weit vom ökologischem Fußabdruck entfernt sind, werden bejubelt und ich vermisse die kritische Haltung unserer Gesellschaft.
Waren unsere Politiker wie Merkel, Söder, Laschet, und wie sie alle heißen, noch vor einem Jahr für ihre Regierung kritisiert worden, drücken die Menschen beide Augen zu und ignorieren das Motto der Öffentlich-Rechtlichen „mit dem Zweiten sieht man besser“. Den Menschen erscheinen Strohmannargumente inzwischen logisch und sie plappern diese ungefiltert nach, wie kleine Kinder.
Was soll diese Hörichkeit gegenüber Menschen, welche weder Empathie noch die nötige Fachkompetenz besitzen, um dieses Land im Sinne des Volkes zu führen. Wir sprechen bei einer Impfung inzwischen von einem patriotischen Akt. Was ist aus dem Land der Dichter und Denker geworden?

Seit Jahren schimpfen Pflegepersonen auf die Politik und die geringe Anerkennung in der Gesellschaft, lassen sich aber von einem Jens Spahn instrumentalisieren und lassen damit die größte Chance der Geschichte, beeindruckt durch das Klatschen vom Balkon, verstreichen.
Seit Jahren empören sich Ärzte über Überstunden, die Einführung des DRG Systems und daraus resultierende blutige Entlassungen, lassen sich aber von ihren Verbänden, Chefärzten und der Pharmaindustrie interessensgeleitet instrumentalisieren.
Seit Jahren fordern Politiker Interessensverbände, in der Zeit in der sie aber am nötigsten gebraucht werden, verabschieden sich diese und überlassen das Denken einigen wenigen Politikern.
Seit Jahren sind wir stolz auf die Wissenschaft, doch am Ende verlassen wir uns auf einige Wenige, welche ihren wahren Charakter bereits in der Zeit der Schweinegrippe gezeigt haben.
Seit Jahren wird echte Oppositonsarbeit gefordert, wenn sie von Nöten ist, verabschiedet sich diese aber in die Sommerpause.
Seit Jahren vertrauen wir auf die Öffentlich-Rechtlichen und bekommen jetzt serviert, was wir fordern: wohl portionierte Meinungen der regierenden Kaste.

Mag man über die verbotene Demonstrationen in Berlin halten was man mag, man darf unterschiedlicher Meinung in Bezug auf die Impfung sein, auch kann man Corona unterschiedlich schlimm einschätzen, man darf darüber gern anderer Meinung sein, aber man kann nicht gegen Meinungspluralität sein.
Alle, die das fordern, haben meines Erachtens nach ihr wahres Gesicht gezeigt. Demokratie und Grundrechte passen nicht in deren Denkschema.

Wann erkennen wir endlich, dass Wahlen veraltet sind, denn eine Demokratie, welche sich darauf reduziert und keine Machtbegrenzung integriert, ist nicht lebensfähig. Das Resultat sehen wir heute, jetzt und hier. Wir müssen endlich erkennen, dass Wahlen kein Garant für eine echte Demokratie sind. Demokratie besteht aus Mitsprache und Mitbestimmung. Demokratie muss lebendig sein und aktuell wird sie von einigen wenigen für sich instrumentalisiert.
Dass die Bild Zeitung heute eines der wichtigsten Leitmedien werden würde, hätte ich mir nie träumen lassen. Die Regierung hat sich selbst ermächtigt und die Menschen lassen sich zu Randfiguren degradieren. Dabei bestimmen einige wenige das Leben derer, die sie einst gewählt haben.

Noch nie hat es sich so einfach regiert wie jetzt, die Menschen geben seit 17 Monaten die Selbstverantwortung ab und lassen es zu, dass Grundrechte für jeden, so massiv eingeschränkt werden wie nie zuvor. Ja auch die Geimpften sind betroffen, auch wenn sie sich weiterhin von ein paar netten Worten beeindrucken lassen. So sagt man ihnen „ihr werdet eure Grundrechte bald wieder bekommen“. Die Frage bei den Ungeimpften stellt man sich erst gar nicht.

Was ist nur mit dieser großen trägen Masse los, kommt endlich runter vom Sofa und fangt an zu leben. Veränderung fängt immer im Kleinen bei sich selbst an. Hört auf die Verantwortung abzugeben und die Schuld anderen zuzuschieben, wollen wir wirklich diese Entwicklung? Ich glaube nicht.

Wo seid ihr alle, wieso ordnet ihr euch unter und engagiert euch nicht, außerhalb von Wahlen, demokratisch? Wir müssen uns mehr einmischen und nicht alles stillschweigend hinnehmen.
Nur wer sich an der Basis organisiert, zu einer Massenbewegung wird, hat die Chance, dass er sich im Team gegen „die da oben” durchsetzen kann.

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Corona Gesundheitssystem Impfpflicht Krankenhaus Medizin Pflege Politik Senioreneinrichtung

Abraham Lincoln sagte schon: „Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.“

In Bayern stehen Senioreneinrichtungen leer – 20-30% – und in üblicher Manier schreibt die ZEIT, dass dies natürlich auf das Corona-Virus zurück zu führen ist.
Diesem Ansatz kann man Glauben schenken, aber man kann sich auch die Zahlen von DeStatis (Statistisches Bundesamt) für das vorliegende Jahr 2020 ansehen. Auch ich hab mich mit diesen, frei verfügbaren, Daten beschäftigt. Am 30.12.2020 titelte die Tagesschau „Mehr Todesfälle als üblich“. Bei ZDF Heute sieht es nicht besser aus – mit Sätzen wie „Sterbefälle im Dezember 23 Prozent über dem Durchschnitt“ wird hier versucht die Regierungspolitik mit Argumenten zu untermauern.

Darüber hinaus müsste aus wirtschaftlichen Gründen Personal, auch Pflegepersonal, welches in Pandemiezeiten wertvolle Arbeit geleistet hat, entlassen werden.

Awo-Co-Landesvorsitzender

Doch ein Softwareingenieur aus den USA hat die offiziellen Sterbezahlen von 2020 ausgewertet und kommt zu überraschenden Ergebnissen: In einer „Pandemie von nationaler Tragweite“ ist die Sterberate geringer als in den Vorjahren.
Also: auch wenn die aktuellen (absoluten) Daten eine leichte Übersterblichkeit im Jahr 2020 im Vergleich zu 2018 suggerieren ist dies nicht zutreffend, wenn man berücksichtigt, dass die deutsche Bevölkerung in der Zeit gewachsen und älter geworden ist!

Wenn doch all unsere Senioren, welche bereits seit dem ersten Quartal fast alle vollständig geimpft worden sind, geschützt sein sollten, fällt es noch schwerer der Argumentation des Artikels zu glauben.
Da liegt wohl eher die Vermutung nahe, dass sich Menschen auch wenn sie auf Pflege angewiesen sind, sich diesem bevormundenden System entziehen wollen. Und ganz klar dem Motto ambulant vor stationär folgen. Wer bitte lässt sich denn gerne, in einem Alter in welchem man wirklich schon vieles gesehen und erlebt hat – Krieg, Hunger, Armut, Not und auch schon so einige Viren überlebt hat – von dem Hochmut vieler Einrichtungsleitungen und Pflegepersonen, unter dem Vorwand des Gesundheitsschutzes, einsperren.

Autonomie bis ins hohe Alter haben wir mal eben von der Tagesordnung gestrichen und praktizieren offenkundig „freiheitsentziehende Maßnahmen“, für die es bis vor dieser Pandemie richterliche Beschlüsse benötigte.
Aber wie wir sehen weigert sich ein Gericht, seine Richter in Betreuungsangelegenheiten in Pflegeeinrichtungen zu schicken, da es den Richtern nicht zumutbar sei, sich täglich, von nicht medizinischen Personal, einem körperverletzenden, schmerzhaften und überdies höchst gefährlichen Test mit Nasenabstrich auszusetzen.

Eigentlich sollte es langsam jedem klar sein. Mir wurde es klar als mir gesagt wurde, wir tun dies für die Alten.

Wir wissen, dass Personalschlüssel in Senioreneinrichtungen willkürlich festgelegte Stellenschlüssel sind, welche von Bundesland zu Bundesland abweichen.
Weil Pflege in einem Bundesland anspruchsvoller ist als im Anderen?
Wir wissen, dass der Maßstab für gute Pflege – also Pflegequalität – in jeder soliden Pflegeausbildung vermittelt wird, doch der MDK welcher die Pflege in Senioreneinrichtungen kontrolliert, hat hierfür noch nicht mal eine Definition. Stattdessen verweigert er die Höherstufung eines Kunden in einen höheren Pflegegrad, welcher aber im Umkehrschluss mehr Personal bedeuten würde.
Begutachtungen fielen im Pandemiejahr gänzlich aus und was das bedeutet können wir uns alle denken – zu mehr Pflegequalität wird es wohl nicht geführt haben.
Wir wissen, dass in Senioreneinrichtungen keine Zeit für Prophylaxen wie Sturz, Pneumonie, Thrombose und Dehydration – um nur einige wenige zu nennen – ist.
Wir wissen, mehr als 3 Medikamente verursachen in der Regel Wechselwirkungen, aber trotz alledem sieht man Medikamentenpläne gerne mit 6 Tabletten plus – wohl bemerkt ein Dossier besteht in der Regel aus Früh-Mittag-Abend.
Wir wissen, dass der Pflegeberuf allein wegen seiner geringen Vergütung unattraktiv ist – ich erwähne aber trotzdem gerne, dass wir in den sozialen Berufen das gerne für die Gesellschaft tun.
Uns wird vermittelt dafür gibt es kein Geld, wenn müssten wir die Beiträge erhöhen, doch die Deutschen zahlen einen der höchsten Steuersätze. Stattdessen haben wir 3,7 Milliarden Euro für Corona Tests übrig.
Wir wissen, dass Senioreneinrichtungen, auch wenn diese uns als Ausflugsziel Nr. 1 vermittelt werden, selten bis nie Besucher empfangen – außer wir fangen an die Hausarzt- und Facharztvisiten dazu zu zählen.
Wir wissen, dass wir diese Maßnahmen niemals bei uns selbst dulden würden, aber stülpen diesen Menschen solche über – welche leicht beeinflussbar sind, weil sie auf das Gute im Menschen, vor allem bei uns Menschen im sozialen Bereich vertrauen.
Wir wissen, und wenn es nur ein ungutes Gefühl ist, wenn wir alten Menschen untersagen ihre Angehörigen zu umarmen, dass das auch nicht unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes zu rechtfertigen ist.

Ich appelliere an all meine Kollegen die im Gesundheitswesen arbeiten, sich zu vergegenwärtigen, wo haben sich Veränderungen ergeben, außer der 20:00 Uhr Applaus von den Balkonen und einem selbst ermächtigten Gesundheitsminister, welcher es in keiner Pressekonferenz vergisst seine Amtszeit mit Lorbeeren zu dekorieren.


Erläuterungen zu der Interpretation der Übersterblichkeit

Der Softwareingenieur Ben Marten hat auf Twitter seine Ergebnisse gepostet und seine komplette Rechnung für jedermann frei einsehbar zur Verfügung gestellt. Dabei hat er die offiziellen Sterbezahlen vom Statistischen Bundesamt (Stand 22.01.2021) verwendet. Diese Daten enthalten die Sterbefälle bis einschließlich Kalenderwoche 52 im Jahr 2020. Die noch fehlende (halbe) Woche hat Marten dann aus den Daten der Vorwoche extrapoliert, d.h. er hat die Sterbefälle der Vorwoche einfach für die noch fehlenden vier Tage angenommen. Ferner hat Marten bei seinen Berechnungen berücksichtigt, dass sich die Gesamtpopulation der Deutschen sowohl in der Anzahl, als auch in der Zusammensetzung verändert.

Beide Grafiken zeigen eindrucksvoll, dass wir 2020 – trotz einer „Pandemie von nationaler Tragweite“ – eine geringere (angepasste) Sterblichkeit haben, als 2016, 2017 und 2018!
Kritiker könnten jetzt natürlich einwerfen „klar, der hat sicher so lange rumgerechnet, bis es halt irgendwie gepasst hat“ – deshalb werfen wir doch nochmal einen genaueren Blick, auf die Faktoren, die Marten bei seinen Berechnungen betrachtet und korrigiert hat:

  1. Anpassung an die GesamtbevölkerungsanzahlWieso ist das richtig und wichtig? Weil die Bevölkerung in Deutschland nicht konstant ist und die letzten Jahre stetig gewachsen ist.

2. Anpassung an die Altersstruktur
Wieso ist das richtig und wichtig? Weil sich die Altersstruktur in Deutschland verändert. Jeder kennt wohl die „Alterspyramide“ mit der Aussage, dass in Deutschland „die Menschen immer älter werden“. Nun, das kann man beim Statistischen Bundesamt selbst durchspielen und man sieht, wie die Altersstruktur die vergangenen Jahre in Deutschland war (und prognostiziert sein wird).

Um diesen beiden Effekten Rechnung zu tragen, nutzte Marten ein statistisches Verfahren der „Alterskorrektur“, wobei er als Bezugsjahr das Jahr 2020 wählte. Das Prinzip dabei ist in dem hinterlegten Link erklärt und jedermann kann die Berechnung in den Quellen von Marten selbst nachvollziehen.