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Verschärfung des Fachkräftemangels im Gesundheitssektor verhindern – Einrichtungsbezogene Impflicht abschaffen!

Am 27.04. wird im Gesundheitsausschuss über 2 Anträge gesprochen. Einer ist dabei von der AfD, welche die Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht fordert. Der Antrag der CDU/CSU bezieht sich im Wesentlichen darauf, dass man diese solide vorbereiten solle. Im Dezember 2021 warnte bereits die Stiftung Deutscher Patientenschutz vor einer drohenden Versorgungskrise: „Schließlich versorgt eine Pflegekraft in der Altenpflege zwei Menschen. Verlassen nur zehn
Prozent der schon heute hochbelasteten Beschäftigten ihren Beruf, dann werden 200.000 Pflegebedürftige keine professionelle Hilfe mehr erhalten können.“

Der aktuelle Stand ist meines Erachtens nach absolut unbefriedigend. Das liegt daran, dass sich ein Berufsstand, der derart viel Macht in den Händen hält – sich dessen aber offensichtlich nicht bewusst ist – auf der Nase, von korrupten Politikern, herum tanzen lässt. Doch das soll heute nicht das Thema sein, sondern, dass ab dem 15. März 2022 Pflegekräfte geimpft/genesen sein müssen oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation nachweisen müssen. Letzteres wissen sicherlich alle, wird in den meisten Fällen von den Gesundheitsämtern angezweifelt. Ab dem 16. März 2022 dürfen neu eingestellte Pflegekräfte ohne den entsprechenden Nachweis gar nicht mehr tätig werden.

Am 27.04.2022 findet nun eine Anhörung zur ein­richtungs­bezogenen Impfpflicht im Gesundheitsausschuss statt. Die öffentliche Anhörung beginnt um 14:00 Uhr und dauert eine Stunde. Grundlage der Anhörung sind ein CDU/CSU-Antrag zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (20/687) und ein AfD-Antrag gegen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht (20/699). Beide Anträge sind am Ende als PDF eingefügt.

Der CDU/CSU Antrag lautet „Einrichtungsbezogene Impfpflicht jetzt solide vorbereiten“, der von der AfD lautet „Verschärfung des Fachkräftemangels im Gesundheitssektor verhindern – Einrichtungsbezogene Impflicht abschaffen“.

Zum besseren Schutz von Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftigen vor einer COVID-19-Infektion hat der Deutsche Bundestag am 10. Dezember 2021 mit Unterstützung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs beschlossen. Das ist und bleibt richtig.

Im Antrag der CDU/CSU wird gefordert, dass es einen einheitlichen Vollzug der Maßnahmen geben soll, wie beispielsweise arbeitsrechtlichen Folgen, dass Leitungen von Einrichtungen die Echtheit von Dokumenten prüfen können sollen und was für Betroffene gilt die in den Einrichtungen unverzichtbar sind.
Zum Antrag der CDU/CSU gibt die AfD mit ihrem Antrag die perfekte Antwort.

Im Antrag der AfD heißt es hinführend:

Die Folge der Regelung des § 20a IfSG und deren Umsetzung ist der regional drohende Zusammenbruch des Gesundheitswesens durch Freisetzung von Beschäftigten, die für die Versorgung der vulnerablen Gruppen unersetzlich sind. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, stellte fest, dass durch diese Regelung die Versorgung von bis zu 200.000 Pflegebedürftigen und Kranken gefährdet sei. Die Caritas befürchtet die verstärkte Abwanderung qualifizierter Pflegekräfte in andere Berufe oder ins Ausland. […] Statt allen Beschäftigten im Gesundheitswesen den Rücken zu stärken, wirkt die einrichtungsbezogene Impfpflicht gem. § 20a IfSG wie ein „Brandbeschleuniger“: Die ohnehin nur gering vorhandenen und bereits stark belasteten personellen Ressourcen werden ausgedünnt und in ihrer Arbeitsbelastung verschärft unter Druck gesetzt. Damit verkehrt die Regelung des § 20a IfSG das
Ziel des Gesetzes, nämlich die Sicherstellung einer funktionierenden Gesundheitsversorgung, ins Gegenteil. Sie ist nicht nur nicht wirksam, sondern verschlechtert die Lage in der Gesundheitsversorgung.

[…]

Gesetzliche Regelungen sollten nur dann getroffen werden, wenn deren Umsetzung machbar und damit verbundene Ziele erreichbar sind. Beides ist vorliegend nicht gegeben.

Berlin, den 15. Februar 2022
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

An dieser Stelle würde mich interessieren, wie sieht es bei euch aus, habt ihr schon Post bekommen, wenn ja was stand in dem Brief vom Gesundheitsamt? Habt ihr wie ich, andere Pläne, wollt beispielsweise auswandern, habt euch einen anderen Job gesucht oder seid vielleicht auch krank geschrieben, aufgrund des Drucks?

4 Antworten auf „Verschärfung des Fachkräftemangels im Gesundheitssektor verhindern – Einrichtungsbezogene Impflicht abschaffen!“

Wenn das Ziel einer Impfung darin besteht, den Geimpften zu schützen, dann reicht es aus denjenigen zu impfen der es möchte. Eine Impfung ist ein weitreichender medizinischer Eingriff in den Körper, darüber darf nur der betroffene Mensch selbst entscheiden. Eine Impfpflicht führt zur Entmündigung der Bürger. Außerdem ist es absolut nicht zu verstehen, eine Impfpflicht über den neuartigen „COVID- Impfstoff“ zu etablieren. Dieser „Impfstoff“ hat eine überdurchschnittlich hohe Nebenwirkungsrate. Seit 40 Jahren bin ich Krankenschwester ohne Zwangsimpfung, das hat weder mir noch den Patienten geschadet.

Hallo Astrid,
ich kann dir da nur beipflichten. Seh allerdings jedes Mal die Argumente derer die sich massiv für eine Impfpflicht einsetzen. Vielfach wird hier ja angeführt es wären auch deutlich mehr Menschen geimpft worden.
Ich befürchte aber, dass gerade der Bereich mit Autoimmunkrankheiten deutlich zunehmen wird. Worauf dies dann gestützt wird, das wird sich zeigen. Aufklärung scheint nach wie vor ein Tabuthema zu sein.
Oft wird bereits argumentiert, dass die Impfung nur ein Trigger gewesen wäre, also gar nicht die Ursache für die Nebenwirkung (siehe NDR Podcast). Auch der von vielen Impfgeschädigten besuchte Dr. Schieffer, tendiert dazu, eine These aufzustellen, dass die Impfung nicht ursächlich wäre. Im Artikel bei der Berliner Zeitung spricht er davon, dass die Nebenwirkungen, die inzwischen nett als Post-Vac-Syndrom umschrieben werden, gar nicht durch die Impfung ausgelöst wurden.

Wir gehen im Moment davon aus, dass es nicht durch die Impfung selbst ausgelöst wird, sondern dass es sich um eine Reaktivierung einer vorbestehenden Virusinfektion handelt, einen vorbestehenden Immundefekt, der bisher unbekannt war, oder einen Gendefekt, der bisher unbekannt war. Aus einem uns unbekannten Grund schaltet das Immunsystem um und es kommt zum Aufflammen von Symptomen, deren Ursache sich in einer unkontrollierten Entzündungsreaktion findet. Berliner Zeitung 07.04.2022

Wie erlebst du es aus deinem Alltag?

Viele liebe Grüße
Sabrina

Ich war ne`ganze Weile zu Hause , gehe jetzt wieder seit ein paar Wochen arbeiten . Ich arbeite in der Anästhesie , meine Beobachtung : Zunahme von Blasentumoren , Tumorrezidive , Lymphom (plötzlich ,vorher nie ernsthaft krank gewesen ). Es kommt häufiger zu difusen Nachblutungen nach OP`s . Mein Krankenhaus ist klein , dafür finde ich diese Zunahme von solchen Dingen auffällig . Natürlch ist das eine subjektive Einschätzung . Die Ärzte ( nicht alle ,aber der größere Teil ) finden meine Beobachtungen nicht auffällig . Es gibt dann diese Erklärung : Durch Corona hat sich der Pat. nicht in`s KH getraut , deshalb gibt es jetzt eine Zunahme solcher Erscheinungen . Ich versuche immer die Pat . zu befragen ob sie geimpft sind ( fast alle sind geimpft , Ca . 95% ) . Kollegen von mir ehemalige und aktuelle hatten vom Schlaganfall über Vaskulitis bis hin zu Hauterscheinungen ( Herpes ) , Tinnitus und Corona mit Herzrhythmusstörungen eine breite Palette von Erkrankungen . Ich glaube ,viele haben Angst der Wahrheit ins Gesicht zu schauen .

Hallo Astrid,

ja ich habe das Gefühl man versucht zu verdrängen, denn sonst müsste man sich ja mit der Frage auseinandersetzen, wieso man blind vertraut hat und nichts hinterfragt.
Ich befürchte es wird ein böses Ende nehmen.

Viele liebe Grüße und dir weiterhin viel Kraft
Sabrina

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