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Impfpflicht Pflege Pflegenotstand

Wieso sich Pfleger Henning Lachmann an die Öffentlichkeit wendet & ich mich deshalb an den Ärztlichen Direktor wenden muss?

Ich bin zum einen über den focus bestürzt, der es nicht in Betracht zieht, sich bei seiner Anfrage bezüglich unseres Kollegen Henning Lachmann, an den Pflegerischen Direktor zu wenden, als auch über die irreführenden und bewussten Falschinformationen durch den focus. Niemand muss von seinem Arbeitgeber am 15.03.2022 vor die Türe gesetzt werden! Im Beitrag findet ihr meinen Brief an Dr. Michael Kappus, den Ärztlichen Direktor.

Der focus titelte: „Ungeimpft und bald arbeitslos? Wieso Pfleger Henning Lachmann alles aufs Spiel setzt“. Nun hat sich der Ärztliche Direktor, nach Anfrage des focus dazu geäußert. Die Äußerungen von Dr. Kappus sind nicht nur irreführend, sondern schlicht falsch. Niemand muss am 15.03.2022 irgend einen Mitarbeiter entlassen. Lediglich der Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt muss der Arbeitgeber nachkommen. Aber der Reihe nach, zunächst könnt ihr euch das Interview mit Henning Lachmann und die Stellungnahme des ärztlichen Direktors beim focus durchlesen.
Ich finde, dass dieser mutige Kollege jetzt die Unterstützung von uns allen benötigt, weshalb ich mich bereits an den Ärztlichen Direktor mit einer E-Mail gewendet habe. Schreibt auch ihr gerne an den Ärztlichen (Dr. Michael Kappus) und Pflegerischen Direktor (Franz Josef Kravanja Pflegedirektor) um zu zeigen, dass wir dies nicht stillschweigend hinnehmen, dass einer unserer Kollegen derart ausgegrenzt werden soll.
Die E-Mail Adressen lauten: m.kappus@kh-itzehoe.de & f.kravanja@kh-itzehoe.de. Wieso der focus seine Anfrage überhaupt an den ärztlichen Direktor gestellt hat und nicht an die Pflegedirektion, ist mir eh ein Rätsel?

Nachfolgend nun meine E-Mail an den Ärztlichen Direktor und in CC habe ich gerne den Pflegerischen Direktor gesetzt:

Sehr geehrter Herr Dr. Michael Kappus,

zunächst möchte ich Ihnen sagen, dass ich über Ihre Aussagen gegenüber dem „focus“ bestürzt bin. Entgegen der rechtlichen Faktenlage, äußern Sie sich bewusst oder unbewusst, das kann ich hier nicht einschätzen, falsch. Ich möchte kurz Ihre Aussage zitieren: „laut Gesetz gebe es für seine Einrichtung „keine Möglichkeit, ungeimpfte Mitarbeiter einzusetzen“. Kollegen, die sich bis zum 15. März nicht impfen lassen „müssen leider in Kauf nehmen, dass sie nicht mehr für uns arbeiten können“.

Hierbei möchte ich vehement widersprechen und Ihnen kurz die relevanten Passagen aus dem Gesetz zitieren:

§20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19 (2) Personen, die in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens bis zum Ablauf des 15. März 2022 folgenden Nachweis vorzulegen:
1. einen Impfnachweis […],
2. einen Genesenennachweis […] oder
3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Was ist nun, wenn solch ein Nachweis nicht vorgelegt wird? Dazu geht es weiter in Absatz 2:

Wenn der Nachweis […] nicht bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorgelegt wird oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung […] unverzüglich das Gesundheitsamt […] darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Daten zu übermitteln.
Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann bestimmen, dass
1. der Nachweis […] nicht der Leitung der jeweiligen Einrichtung […], sondern dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle gegenüber zu erbringen ist,
[…]

Das heißt nun konkret für Sie oder ihren Pflegerischen Direktor: Vor der Anordnung eines Betretungsverbotes gibt es keinen zwingenden Grund, Arbeitnehmer oder sonst Tätige zu kündigen, freizustellen oder anderweitig auszuschließen. Im Gegenteil, Sie sollten zwingend, wie aus dem Rechtsanwaltsschreiben von Herrn Besecke an das Universitätsklinikum Magdeburg hervorgeht, es als Ihre Pflicht ansehen, als verantwortungsbewusster Ärztlicher Direktor, das Gespräch mit dem Gesundheitsamt zu suchen und dieses über die Dringlichkeit des Fortbestandes jedes einzelnen Mitarbeiters – 75 Personen – hinzuweisen.

Was mich persönlich allerdings bestürzt, dass Sie ein derart falsches Signal an die Öffentlichkeit senden. Als wäre der Pflegenotstand nicht real und würde nur regional bestehen. Im focus Artikel heißt es: „Nicht zuletzt dank der hohen Impfquote im Klinikum sieht Kappus keine größeren Probleme durch mögliche Personalabgänge ab dem 16. März. „Wir gehen davon aus, dass auch nach der Freistellung der ungeimpften Mitarbeiter der Klinikbetrieb reibungslos weiterläuft.“ Dies kann ich nicht unwidersprochen stehen lassen, denn Sie widersprechen sich selbst in Ihren Aussagen.
Denn einerseits treffen Sie hier als Chefarzt die Aussage, dass es vornehmlich um den Eingenschutz des Mitarbeiters gehe „Relativ gesehen ist zudem die Gefährdung von Patienten durch ungeimpfte Mitarbeiter etwas größer als durch geimpfte“, wobei sich hier doch die Frage stellt, dass dieser Sachverhalt 2020/2021 noch kein Problem für Sie darstellte. Im zweiten Teil sind Sie dann zumindest ehrlich, dass laut Ihnen „ungeimpfte Mitarbeiter eine höhere potenzielle Belastung für den Klinik-Betrieb darstellen, da sie im Falle eines Kontaktes oder einer Infizierung strengeren Quarantäne-Regeln unterliegen und somit länger ausfallen, was wiederum Mehrarbeit für die anderen Kollegen bedeutet.“

Ja was denn nun? Geht es jetzt um den Infektionsschutz oder geht es hier um eine Erziehungsmaßnahme? Denn ginge es um den Infektionsschutz im Sinne des Patient- und Mitarbeiterschutzes, so müsste Ihnen eigentlich daran gelegen sein, genau diese strengen Quarantäneregeln für alle umzusetzen, haben Sie doch vorab selbst sehr schön ausgeführt, dass sich auch Geimpfte infizieren können.

Weiter bestürzt mich, dass Sie also bereit sind 60 Mitarbeiter mit Patientenkontakt vor die Türe zu werfen, weil diese auf das Recht „die Würde des Menschen ist unantastbar“ bestehen, geben im Interview aber offen zu, dass das Klinikum an seine Belastungsgrenze gelangt, wenn Mitarbeiter in Quarantäne müssen? Immerhin haben Sie zumindest selbst reflektiert, dass diese Impfung nicht einmal vor einem schweren Verlauf schützt, weshalb diese Impfung unweigerlich und ausschließlich auf freiwilliger Basis statt finden darf.

Dass Sie in ihrem Klinikum als Ärztlicher Direktor eine pflegerische Minderheit ausgrenzen, ist nicht nur vor dem Hintergrund des Pflegenotstandes – den Sie offenkundig zu leugnen versuchen – ein Skandal.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen Moment der stillen Reflexion dessen, was Sie hier mit Pflegefachpersonal, welches nicht nur in Deutschland händeringend gesucht wird, ohne jegliche rechtliche Grundlage vollziehen wollen.
Sie als ärztlicher Direktor, hätten zumindest die fachliche Einschätzung ihres Pflegedirektors in Erwägung ziehen sollen – denn damit treiben Sie die Kluft zwischen Pflege und Medizin noch weiter voran.

Werfen Sie einen Blick nach Amerika, Großbritannien, die Kanadische Gemeinde in Quebec, alle haben erkannt, dass Pflegefachpersonal eines der wichtigsten Ressourcen eines Krankenhauses darstellt und ohne dieses eine adäquate Patientenversorgung nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Krankenschwester Sabrina

Es zeigt mir einmal mehr, dass Ärzte sich nicht in pflegerische Belange einzumischen haben, da hierbei das Grundverständnis gegenüber unserem Berufsstand fehlt. Schreibt auch ihr diesem Ärztlichen Direktor, was ihr von diesem Verhalten, vor dem Hintergrund des Pflegenotstands und der zu erwartenden katastrophalen Patientenversorgung, haltet.

Während sich andere Pflege- und Krankenhauseinrichtungen an die Politik wenden und die regionalen Gesundheitsämter bemühen, sieht dieser Ärztliche Direktor in seiner herablassenden Art gar nicht die Notwendigkeit sich zu bemühen. Also liebe Bevölkerung, wenn eure zukünftige pflegerische Versorgung nicht am Ego eines Ärztlichen Direktors scheitern soll und ihr dieser drohenden Katastrophe nicht sehenden Auges entgegen laufen wollt, dann setzt jetzt ein Signal, schreibt diesem Ärztlichen Direktor und vielleicht auch kurz dem focus.

In diesem Beitrag ist die Situation zum Thema „temporäre einrichtungsbezogene Impfpflicht“ noch einmal ganz simpel erklärt: Simpel erklärt: Schwester Erna & ihr Arbeitgeber verstehen die „temporäre einrichtungsbezogene Impfpflicht“ nicht.

3 Antworten auf „Wieso sich Pfleger Henning Lachmann an die Öffentlichkeit wendet & ich mich deshalb an den Ärztlichen Direktor wenden muss?“

Spätestens nach fanatischem Impfeifer über ein ganzes Beobachtungsjahr ist doch erwiesen, dass die Impfung keinerlei Effekt auf das coronabedingte Infektionsgeschehen hat. Jeglicher weiterer Eifer ist nur blinder Eifer ohne Sinn und Verstand.

Die Präpotenz, Unwissenheit und Ignoranz mancher Führungskräfte stinkt zum Himmel.
S.g.Herr Kappus! Bekommen sie Geld dafür, oder befriedigen Sie nur ihre Machtgelüste?
Sie werden zur sicher nicht erreichen, nach Davos geladen zu werden. Sie sind auch nur ein Werkzeug des WEF
Noch könnten Sie als Führungskraft gegenlenken. Wissen Sie nicht, was hier gespielt wird. MIit dem umweltfreundlichem Strom aus Atomkraftwerken gehts weiter. Das glauben Sie doch wohl auch nlcht?

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