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Impfpflicht in der Pflege? Was ich jetzt tun kann!

Ein kurzer Handlungsleitfaden, welcher euch eine Orientierung geben soll, was ihr aktuell tun könnt. Ihr könnt euch also schon jetzt arbeitssuchend melden, das Personalgespräch auf jeden Fall mit einer Vertrauensperson, an deiner Seite, durchführen und ein Zwischenzeugnis von deinem Arbeitgeber verlangen. Auch Gedächtnisprotokolle sind ein wichtiges Mittel.

Die Impfpflicht im Gesundheitswesen ist, zumindest durch den Bundestag und Bundesrat, beschlossen. Zunächst macht das ganze Angst, aber bleiben wir rational. Lasst euch nicht verunsichern. Tief durchatmen. Die Politik legt sich gerade mit den wichtigsten Berufen in diesem Land an. Also was ist jetzt zu tun? Dafür habe ich kein Rezept, aber ich sage euch mal was ich tu.

Vorweg möchte ich noch kurz erwähnen, dass dieses verkürzte Verfahren umso absurder ist, als die berufsbezogene Impfpflicht erst zum 15.03.21 eingeführt werden soll. Die Eile wäre so also gar nicht geboten. In der Sondersitzung am Dienstag wurde der Gesetzentwurf in der 1. Lesung eingebracht, am Mittwoch fand ein Fachgespräch zum Thema statt und am Freitag (10.12.2021) die 2. und 3. Lesung mit der Abstimmung. Befristet ist das Ganze erst mal bis zum 31.12.2022, weil man denkt, dass man bis dahin das Ziel erreicht hat.

  1. Ich rufe beim Arbeitsamt an und erkundige mich, wie sich die Situation für mich nun darstellt.
    Ich melde mich heute (dann vermutlich online) oder morgen indem ich dort anrufe arbeitsuchend, das Onlineformular (damit hast du direkt einen Nachweis) findest du hier auf der Website. Bleibt immer freundlich die Mitarbeiter dort können nichts für unsere Situation.

Wenn Sie noch in einer Anstellung sind, sollten Sie sich umgehend arbeitsuchend melden – spätestens 3 Monate, bevor Ihr Arbeitsverhältnis endet. Wenn Sie kurzfristig erfahren, dass Sie Ihre Stelle verlieren: Melden Sie sich spätestens 3 Tage danach arbeitsuchend.

Bundesagentur für Arbeit

2. Mein Chef bittet mich zum Personalgespräch. Das muss er mindestens einen Tag vorher ankündigen und mir mitteilen worum es geht, damit ich mich darauf vorbereiten kann. Also ich lasse mich nicht überrumpeln. In solch ein Gespräch gehe ich nicht alleine, eine Person meines Vertrauens (Zeuge) begleitet mich, das darf mir der Arbeitgeber nicht verwehren. Sollte er sich quer stellen, antworte ich ihm, dass ich mit meinem Rechtsbeistand (Anwalt) Rücksprache gehalten habe!
Außerdem führe ich über alles ein Gedächtnisprotokoll, wann, wurde was, von wem gesagt. Im Nachgang erinner ich mich zumindest meist sehr wage an ein gesprochenes Wort.

3. Wenn mein Chef mich nach meinem Impfstatus fragt, dann darf er das, da der §28b im Infektionsschutzgesetz dies bis zum 19.03.2021 so vorsieht. Ich kann die Aussage verweigern, muss mich dann aber einem Test unterziehen. Meine Gesundheitsdaten gehen meinem Chef nämlich nichts an.
Meinen Impfausweis, wenn ich geimpft wäre, dürfte mein Arbeitgeber einmalig einsehen, ohne davon eine Kopie etc. anzufertigen. Hier gerne auch nochmal die Stellungnahme von Rechtsanwalt Herrn Christ dazu anhören.

4. Ich unterschreibe keinen Auflösungsvertrag, mein Arbeitgeber wird es mir schriftlich geben, dass er meinen Arbeitsvertrag jetzt und hier beenden wird, dass er mich als gesunden Menschen nicht mehr beschäftigt, denn ich bin fest davon überzeugt, dass es eine Zeit der Aufklärung geben wird.
Und selbstverständlich widerspreche ich dem Ganzen. Ich stimme also keiner Vertragsauflösung (im gegenseitigen Einvernehmen) zu (oder lasse mich dazu drängen oder gar nötigen), denn damit stellt man sich nur schlechter als nötig! Sollte das aber schon passiert sein, widerspreche ich sofort schriftlich! Am Besten jetzt schon mal die Fühler nach (noch) guten Anwälten im Arbeitsrecht ausstrecken. Ideal wären natürlich Anwälte, die als Fachgebiete sowohl das Arbeits- als auch Gesundheitsrecht betreuen. Hier empfehle ich auch das Video mit Rechtsanwalt Herrn Christ (Arbeitsrecht).
Faktisch gibt es unter solch einem Gesundheitssystem ohnehin keine berufliche Zukunft mehr, … dessen sollte man sich bewusst sein.
Daher sollte man es dem aktuellen Arbeitgeber auf jeden Fall so schwer wie möglich machen und man kann vor einem ordentlichen Arbeitsgericht noch möglichst viel für sich herausschlagen (bspw. Abfindung), was bei einem Auflösungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen i. d. R. nicht der Fall ist!

5. Ich trage keinen Kassack von meinem Unternehmen auf einer Versammlung und gehe sensibel mit meinen Daten um. Denn das kann dazu führen, dass mich mein Chef kündigen kann. Auch sonst verhalte ich mich im Unternehmen zurückhaltend, freundlich und erledige wie immer meine Arbeit gewissenhaft.

6. Ich dokumentiere Missstände auf der Arbeit (Dienstpläne, Dokumente, auffällige Schreiben, Patientenakten,.. ) mache Bilder und fertige Gedächtnisprotokolle an. Alles relevante wie Briefe etc. hebe ich sorgfältig auf.

7. Ich werde mich sobald auch mir das Wasser bis zum Hals steht – keine Angst mein Atem ist noch sehr groß – einen Krankenschein (Wegen was sind Menschen krank? siehe am Ende dieses Beitrags) bei meinem Arbeitgeber einreichen (siehe auch Dr. Ansay).

8. Ich bitte meinen Arbeitgeber schon jetzt um ein Zwischenzeugnis, das ist nämlich mein gutes Recht und setzt ein eindeutiges Signal.

9. Wenn ich vom Arbeitgeber freigestellt werde biete ich ihm immer wieder meine Arbeitsleistung an, ich will also die Voraussetzungen des Arbeitsvertrages erfüllen. Das mache ich täglich deutlich, beispielsweise mit E-Mails, im Besten Fall per Einschreiben, alles wodurch ich am Ende auch einen Nachweis erbringen kann. Generell ist es bei einer Streitfrage mit dem Arbeitgeber wichtig, immer und immer wieder die Arbeitskraft anzubieten.

Lasst uns solidarisch zusammen halten und uns nicht erpressbar machen – den Pflegenotstand gibt es, er steht nicht nur auf dem Papier – die Politiker und die Gesellschaft braucht uns. Nur sind die Einen derzeit geblendet von dem Auftreten einiger Weniger. Aufgeben ist keine meiner Charaktereigenschaften und deshalb liebe Politiker und liebe Gesellschaft, besinnt euch endlich auf unsere demokratischen Grundwerte.

Krankenschwester Sabrina & Führungskraft mit ❤️

PS: vernetzt euch bitte vor allem regional und schaut auch gerne im Demokalender vorbei.

9 Antworten auf „Impfpflicht in der Pflege? Was ich jetzt tun kann!“

Hallo Sabrina, wir sind 2 Hebammen die sich heute arbeitssuchend gemeldet haben da es offiziell heute an uns verkündet wurde dass wir wenn wir ungeimpft bleiben zum 16.3. 22 gekündigt werden….
Jetzt noch die richtigen Anwälte finden….
LG Rahel

Liebe Sabrina, was mach ich aber als Arbeitgeber, der seine Angestellten nicht kündigen will wegen einer Impfpflicht, aber mit aller Wahrscheinlichkeit seine Praxis schließen muss, da selbst ungeimpft und auch nicht bereit dieser nachzukommen. Sollen sich meine Angestellten trotzdem vorsichtshalber arbeitssuchend melden? Ich müsste dies ja auch tun, da ich evtl. ab Mitte März nicht mehr freiberuflich tätig sein darf.

Hallo,

an sich könntet ihr das alle tun, allerdings würde es auch drei Tage vorher reichen. Ich hoffe ja darauf, dass ganz viele Menschen friedlich aber bestimmt mit auf die Straße kommen um zu zeigen, dass es da viele gibt die bei dieser Bevormundung nicht mit machen.
Dadurch denke ich könnten wir aktuell noch den größten Einfluss nehmen.

Viele liebe Grüße
Sabrina

Hallo mir geht es auch so, ich bin Kinderkrankenschwester in einer Arztpraxis und soll zum März freigestellt werden. Danke für die Tipps hier, allerdings habe ich keine Rechtschutzversicherung. Weiß jemand, was mich ein Anwalt kosten wird? Eigendlich kann ich mir keinen leisten☹️ Danke für Eure Antworten!

Hallo,

beim Arbeitsrecht ist es so, dass jeder seine Kosten selbst trägt.
Man kann sich vor dem Arbeitsgericht auch ohne Anwalt selbst vertreten. Deshalb wäre es wichtig, dass du alle Dokumente sammelst und dir ein Gedächtnisprotokoll anlegst.
Ich gehe aber schwer davon aus, dass du bis dahin nicht die Einzige bist und es mehr Menschen so geht. Wenn genügend Menschen auf die Straße gehen und gegen dieses Unrecht aufstehen, können wir vielleicht wie in Kanada das Ganze beeinflussen.
Bei Klagepaten findest du von Seiten der Rechtsanwälte vielfach Videos und kostenlose Vordrucke.
Aber ich werde natürlich sobald mir etwas bekannt ist hier auf dem Blog berichten.

Viele liebe Grüße
Sabrina

Mein Arbeitgeber sagte mir, , er bekäme seine Anweisung vom Gesundheitsamt und die hätten ihm gesagt, er dürfe mir ,Pflegefachkraft ,nicht kündigen, nur „freistellen“ Heißt also kein Gehalt und kein Alg1 nach 12 Jahren im selben Betrieb. Ähhmm…. jaa und wie soll das gehen, für mich , finanziell?? Kann mich ja nicht auf Dauer krankschreiben lassen … Bin echt ratlos. Ist ja nicht mal eben so nen neuen Job in ner anderen Branche zu kriegen….

Hallo zusammen,

mein Tipp:
Holt euch über https://www.nachweis-express.de eine offiziell gültige ‚vorläufige Impfunfähigkeitsbescheinigung‘ als gutachterliche Stellungnahme. Die ist zunächst mal 6 Monate gültig, und wird als Gutachten/Attest von einer Ärztin erstellt.
Im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme kann man hier von einem Arzt online klären lassen, ob du impffähig bist. Sollten mögliche Allergien gegen einzelne Inhaltsstoffe dagegen sprechen, bekommst du eine vorläufige Impfunfähigkeitsbescheinigung (gegen kleinen Kostenbeitrag).
Diese Bescheinigung kannst du z. B. bei deinem Arbeitgeber vorlegen.
Sie nimmt dir den Druck, dich (voreilig) impfen zu lassen.

Lest die Details auf der Seite nach!

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