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Krankenschwester: Patient zeigt mich an wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot

Patient zeigt mich an wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot 😀
Soll man da lachen oder weinen?
Obacht, derzeit ist das natürlich nicht der Fall und generell gilt dies natürlich nicht in sensiblen Bereichen wie dem Krankenhaus oder Altenheim 😉

Geregelt ist das im Gesetz über Versammlungen und Aufzüge, kurz Versammlungsgesetz §17a.
Das menschliche Miteinander lebt von der Kommunikation. Diese wird allerdings deutlich erschwert, wenn bei einem der Gesprächspartner das Gesicht (beispielsweise wegen einer Maske) nicht zu erkennen ist. Die Mimik kann somit nicht mehr wahrgenommen werden.

Doch auch die Feststellung der Identität wird dadurch erschwert. Unter einem Kostüm kann sich grundsätzlich „jeder“ befinden. Gerade bei einer Verkehrskontrolle sind Bürger verpflichtet, eine zweifelsfreie Identifizierung zu ermöglichen.

Wer dem Vermummungsverbot nicht nachkommt muss laut § 27 Versammlungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen. Es handelt sich also um einen Straftatbestand, der bei einer Anzeige eine Gerichtsverhandlung nach sich ziehen kann.

Obacht: Auch das Mitführen von Utensilien, die dazu geeignet sind, eine Vermummung vorzunehmen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und steht unter Strafe. Dies kann mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden.

Lasst uns das Lachen nicht verlieren.

Eine Antwort auf „Krankenschwester: Patient zeigt mich an wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot“

Ich habe Asperger Autismus und kann gr keine Mimik lesen. Ich rate. Aber raten fällt seit 14. März 2020 auch weg…
Das ist NICHT förderlich für meine Agoraphobie und Sozialphobie.

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